Diakonische Leipziger ggmbh Diakonie am Thonberg 50. InfoAbend am

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1 Diakonische Leipziger ggmbh Diakonie am Thonberg 50. InfoAbend am Tagesordnung: 1. Erbrecht / Testament zu Gunsten von Menschen mit Behinderung 2. Außenstelle Dauthestraße 6 3. Bundesteilhabegesetz Sachstand im Gesetzgebungsverfahren 4. Sonstiges / Termine 1. Erbrecht / Testament zu Gunsten von Menschen mit Behinderung Vortrag von Frau RA Christel Zimmermann Fachanwältin für Familienrecht Stiftsstraße Leipzig Tel Fax kanzlei@razimmermann.com Wer verwertbares Vermögen hat, erhält keine Sozialhilfe ( 2 (1) SGB XII). Ziel des Testamentes zu Gunsten des Kindes mit Behinderung ist die Absicherung, gute Betreuung und Versorgung über den Tod der Eltern hinaus. Das kann durch ein Vermächtnis für das behinderte Kind erreicht werden. Der Wert muss mindestens geringfügig über dem Pflichtteilsanspruch liegen. Ins Testament sind aufzunehmen: Anordnung der Vor- und Nacherbschaft, Anordnung der dauerhaften Testamentsvollstreckung, Verwaltungsanordnung an den Testamentsvollstrecker über Verwendung des Erbes. Wichtig ist bei der Abfassung des Testaments die Nennung aller erbberechtigten Personen. Beratung und Aufstellung des Testamentes kosten Außenstelle Dauthestraße 6 Die Hauptwerkstatt in der Eichlerstraße 2 wurde 1997 für 160 Werkstattmitarbeiter geplant, aktuell ist sie mit 256 Werkstattmitarbeitern plus 25 Personen in der Abteilung Förderung und Betreuung belegt. Seit Jahren wurden verschiedene Möglichkeiten zur räumlichen Erweiterung durch Auslagerung von Arbeitsplätzen geprüft (Tischlerei, Wäscherei, ) - leider ohne Erfolg. Im September 2014 fanden sich in der Dauthestraße 6 geeignete Räume, Technischer Berater der Bundesagentur für Arbeit und KSV Sachsen stimmten der Anmietung grundsätzlich zu. Im November hat der Vermieter die Räume anderweitig vergeben. In Haus A und B wurden andere Räume angeboten. Am haben wir im Vorgriff auf die geplante Anmietung bereits die IKEA Abholstation eröffnet.

2 Im Mai 2015 wurde der Mietvertrag für 10 Jahre unterschrieben. Notwendige Umbauten und Herrichten der Räume erfolgt seit Juni durch den Vermieter, aktuell leider mit ca. 8 Wochen Zeitverzug zum Bauzeitplan. Der Fahrstuhl wird hoffentlich bis Jahresende eingebaut. Der Umzug der Abteilung Papier / Verpackung wird voraussichtlich an einem Freitag im November erfolgen. Haus A, Obergeschoss

3 Haus B, Erdgeschoss Die Arbeitszeit in der Dauthestraße 6 wird von 7:45 bis 15:15 Uhr geplant, um die Fahrdiensttouren möglichst nicht zu verändern. Abholung zur gewohnten Zeit, 1. Halt in der Eichlerstraße 2, dann 2. Halt in der Dauthestraße 6. Nachmittags ebenso und dadurch ggf. etwas spätere Ankunft zu Hause. Der Begleitende Dienst wird anfangs tageweise, später stundenweis in der Dauthestraße 6 vor Ort sein, i.d.r. Herr Wildenauer, Vertretung durch Herrn Sachsenröder. Es gibt in Haus A, Obergeschoss einen Pausenraum für ca. 30 Personen. Dort wird Kaffee / Tee / Mittagessen angeboten. Ob eine Zubereitung von Frühstücksbrötchen möglich ist, wird noch geklärt. Ergo- / Logo- / Physiotherapie sollen möglichst auch in der Dauthestraße 6 angeboten werden. Werkstattmitarbeiter mit Behandlungsschein werden dazu einzeln angesprochen. Neu in der Dauthestraße 6 ist die Übergangsgruppe. Das Angebot richtet sich primär an Werkstattmitarbeiter, die noch 2 Jahre bis zur Altersrente in der Werkstatt tätig sind und sekundär an externe Menschen mit Behinderung im Altersbereich Lebensjahr. Tagesinhalt sind Werkstattarbeit, tagesstrukturierende Angebote in den Räumen / im Stadtgebiet, Anbahnung von Freizeitaktivitäten und Kontakten im Wohnumfeld, Training lebenspraktischer Tätigkeiten. 3. Bundesteilhabegesetz - Sachstand im Gesetzgebungsverfahren : 9 Sitzungen Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz BMAS veröffentlicht Abschlussbericht: Teil A: Arbeitsweise der Arbeitsgruppe, Handlungsbedarfe, Zusammenfassung der Ergebnisse Teil B: alle Arbeitspapiere, Sitzungsprotokolle, Stellungnahmen der Mitglieder der Arbeitsgruppe Nachzulesen unter: Zur Teilhabe am Arbeitsleben ist im Abschlussbericht zu lesen: 1. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert weiterentwickeln 2. erweiterte Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, die voll erwerbsgemindert sind, sowie neue Impulse und Anreize 3. Vorrangiges Ziel: Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 4. mögliche Spannungsverhältnisse zwischen den Wünschen der Menschen mit Behinderungen / dem individuellen Leistungsvermögen / Inklusions- und Teilhabevorstellungen bedenken

4 5. für Leistungsberechtigte die Werkstattleistungen erhalten Daraus ergibt sich folgender Handlungsbedarf: 1. Steuerung des Zugangs zu Werkstattleistungen (Schule/Beruf) 2. Weiterentwicklung des Werkstättenrecht: Verbesserung der Durchlässigkeit, der Optimierung von beruflicher Bildung / Mitwirkung, Ausdifferenzierung von Werkstattleistungen (virtuelle Werkstatt) 3. Öffnung der Werkstattleistungen für weitere Personengruppen 4. zusätzliche Beschäftigungsanreize im Recht der Arbeitsförderung und im Schwerbehindertenrecht zur Vermeidung von Werkstattleistungen 5. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und der Bundesagentur für Arbeit / den Integrationsämtern 6. Erarbeitung von Vorschlägen zur Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen 7. Optimierung der Kontrolle zur Erfüllung der Beschäftigungspflichtquote der privaten Arbeitgeber und Intensivierung von Ordnungswidrigkeitsverfahren in Bezug auf die Ausgleichsabgabe. Als Ergebnis sieht die Arbeitsgruppe für sich: 1. Öffnung der WfbM nach oben/außen (Zulassung anderer Leistungsanbieter, Einführung eines Budgets für Arbeit ) und nach unten/innen (Einbeziehung der Tagesstrukturierung in die Werkstattförderung) 2. Ziel: möglichst viele in WfbM beschäftigte Menschen mit Behinderungen an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen, wobei immer auch das individuelle Leistungsvermögen der behinderten Menschen und der Charakter der Werkstatt als Schutzraum für Betroffene zu berücksichtigen sind 3. personenzentrierte Ausrichtung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die eine Erbringung dieser Leistungen auch außerhalb der WfbM ermöglicht (z.b. durch andere Anbieter, ein Budget für Arbeit oder Integrationsbetriebe) 4. Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Werkstatt immer mit Rückkehroption in die Werkstatt 5. Einbeziehung von Teilnehmern an tagesstrukturierenden Maßnahmen in die Werkstattförderung 6. Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für den Arbeitsbereich der WfbM wird abgelehnt 7. Zusätzliche Beschäftigungsanreize für Unternehmen schaffen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen Der Gesetzentwurf wird nun durch das BMAS erarbeitet und soll bis Ende Problematisch ist: die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft benötigt Jahre Jahrzehnte. Die Bewusstseinsbildung gelingt nicht per Gesetz. Und personenzentrierte Angebote sind in der Regel teurer als Gruppenangebote. Die Finanzierung aller angedachten Verbesserungen ist leider bislang völlig unklar. 4. Sonstiges / Termine Ab 01. August 2016: Ausbildungsgeld 1. Jahr Berufsbildungsbereich: 63 => 67 Ausbildungsgeld 2. Jahr Berufsbildungsbereich: 75 => 80 Grundbetrag Arbeitsbereich: 75 => 80

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7 Schließtage 2016 (gesamt 6 Urlaubstage für Werkstattmitarbeiter) Schließtag (Freitag nach Himmelfahrt) Schließtage (Ferien) Intern Info Abend Tag der offenen Tür DaT InfoAbend Extern Werkstätten:Messe in Nürnberg Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Werkstätten:Tag in Chemnitz , Marktplatz, Uhr 18. Tag der Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung Von der Ausgrenzung zur Teilhabe! Kontakt bei Rückfragen: Diakonische Leipziger ggmbh Diakonie am Thonberg Christoph Schnabel Eichlerstraße Leipzig Telefon schnabel.christoph@dat-leipzig.de

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