Herzlich Willkommen! RA Patrick Jardin. Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 1

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1 Herzlich Willkommen! RA Patrick Jardin Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 1

2 Internetrecht Rechtliche Aspekte für Online-Shops Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 2

3 Übersicht 1. Rechtliche Aspekte bei Gestaltung und Betrieb einer Internetseite/eines Online-Shops 2. (Ausgewählte) Rechtliche Aspekte des Online Marketing Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 3

4 1. Rechtliche Aspekte bei Gestaltung und Betrieb einer Internetseite Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 4

5 Wichtige Gesetze / Entwicklungen: Telemediengesetz (Regelungen im Online Bereich) Alle Vorschriften für den Offline-Bereich gelten auch online Bürgerliches Gesetzbuch EGBGB (Art. 246 a Informationspflichten Fernabsatzrecht) Markengesetz Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb Preisangabenverordnung Urheberrechtsgesetz Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 5

6 Der Domainname Am Anfang steht der Domainname z. B Damit dürfte die Karriere im Internet mit einer kostspieligen Abmahnung beginnen. Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 6

7 Der Domainname Vor der Registrierung und Verwendung einer Domain sollten entgegenstehende Rechte Dritter geprüft werden: Einfache Google-Recherche Recherche in Online-Handelsregistern Recherche in Online-Markenregistern ggf. Warnmeldung des TMCH bei Registrierung einer Domain Denkbare Anspruchsgrundlagen bei Markenverletzungen: 4, 14 MarkenG Marken 5, 15 MarkenG geschäftliche Bezeichnungen Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 7

8 Webseiteninhalte Inhalte > Bilder > Texte > Grafiken > Logos > Sound Sämtliche Gestaltungselemente können rechtlich geschützt sein Eigene in der Regel kein Problem Fremde werden Rechte Dritter verletzt (z.b. Urheber-/Leistungsschutz- /Kennzeichenrechte)? Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 8

9 Webseiteninhalte Wie prüfe ich, ob ich in fremde Rechte eingreife? nicht alles ist schutzfähig Urheberrechtsfähigkeit, kleine Münze (z.b. reine Produktbeschreibungen mglw. -, aber: AGB +)? Vorsicht: nicht erforderlich Prüfung von Namen/Kennzeichen schwierig ( oder nicht maßgeblich) TIPP: nichts klauen Einverständnis schriftlich einholen (Lizenzvertrag abschließen) Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 9

10 Webseiteninhalte Achtung: Der rechtmäßige Vertrieb von Markenprodukten berechtigt nicht automatisch zur Nutzung von Produktfotografien der Hersteller Notwendig ist auch hier die Einräumung einer entsprechenden Lizenz durch den Hersteller selbst und/oder durch seinen Vertriebspartner Räumt der Vertriebspartner die Lizenzen ein, so muss kontrolliert werden, ob dieser dazu berechtigt ist Achtung 2: Verwendung von Markenlogos bzgl. der Erbringung von Dienstleistungen Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 10

11 Webseiteninhalte - Impressum Wann brauche ich ein Impressum? Verpflichtung von Telemediendiensten (gilt auch für gewerbliches Facebook/Google+ oder Twitter-Pages!) Rein private Seiten ohne redaktionelle Inhalte nicht Vorsicht: Teilnahme an Partnerprogrammen/Werbung reicht schon für geschäftliche Nutzung aus! 5 TMG ergänzt durch 2 Abs. 1 DL-InfoV (Angaben zu: AGB, anwendbaren Recht, Gerichtsstand, Berufshaftpflicht, besondere Garantien sowie Merkmale der Dienstleistung), 55RstV Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 11

12 Haftung Geregelt im 7-10 TMG sowie Spezialgesetze (UrhG, MarkenG etc.) Für eigene Inhalte ist der Anbieter stets verantwortlich Für fremde Inhalte erst ab Kenntniserlangung Wichtig: Jeden Hinweis ernst nehmen und prüfen BGH (Urteil v VI ZR 93/10 Blogspot u. Urteil v Az. VI ZR 269/12 Autocomplete) wendet eine Art Notice & Takedown Verfahren an, welches beachtet werden sollte. Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 12

13 Haftung Links fremde Angebote / Inhalte kenntlich machen Disclaimer, wie etwa: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. BRINGT NICHTS!!! Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 13

14 Webshops Webshops haben (Informations)-Pflichten zu beachten, da es sich um Fernabsatz handelt 312 c BGB: Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 14

15 Webshops Wichtige (Informations)Pflichten des Anbieters: 312 c BGB Fernabsatzverträge (Definition) 312 d BGB (ivm Art. 246 a EGBGB-Informationspflichten) 312 g, 355, 360 BGB - Widerrufsrecht neues Muster für Belehrung!! (2014); Ausn.: individuelle o. verderbliche Ware u.a. 357 Abs. 7 BGB Wertersatz nach Widerruf Art. 246 a 1-4 EGBEG- Informationspflichten (Fernabsatz), z.b. eigene Identität, w. Eigenschaften, Gewährl., Gesamtpreis, Zahl- und Lief. Bed.) 312 i und j BGB, Art.246 c EGBGB Informationspflichten im elektr. Rechtsverkehr (Korrektur Eingaben, Zugangsbestätigung, Zahlarten etc.) 357 BGB - Rechtsfolgen Widerruf (insbes. Rückgewähr binnen 14 T.) Nach wie vor: Sämtliche Informationspflichten kann sich kein Mensch merken, muss man lesen und abarbeiten ;-). Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 15

16 Webshops Das Muster zur Widerrufsbelehrung ist in Anlage 1 zu Art. 246 a 1 Abs. 2 S. 2 BGBEG enthalten. Der Text der Widerrufsbelehrung ist ZWINGEND! Modifikationen sind absolut unzulässig (BGH, Urteil vom III ZR 83/11). Es gilt daher: Immer den Mustertext verwenden und die Gestaltungshinweise beachten. Unwirksame Widerrufsbelehrungen können abgemahnt werden. Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 16

17 Webshops Bei zahlreichen Produkten sind besondere Kennzeichnungspflichten zu beachten (Textilien, Elektronik, Lebensmittel, Heilmittel, Arzneimittel). Diese müssen vollständig erfüllt sein. Andere Produkte unterliegen Vertriebsbeschränkungen (z.b. FSK- und USKgeprüfte Waren). Hier muss sichergestellt sein, dass Bestellungen nur durch berechtigte Personen erfolgen können (Info: KJM-Kommission für Jugendmedienschutz). Letztlich kann es Produkte mit besonderen Hinweispflichten (z.b. nach dem Produktsicherheitsgesetz nebst Verordnungen) geben. Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 17

18 Webshops / Button-Lösung 312 j Abs. 3 BGB verlangt, dass jeder Vertragsabschluss über einen Button, der mit den Wörtern zahlungspflichtig bestellen beschriftet ist, vorgenommen wird. Sämtliche relevanten Vertragsinformationen (Produktbeschreibung, evtl. Laufzeit, Endpreis nebst Versand- u. Zusatzkosten) müssen oberhalb des Buttons sichtbar sein ( 312 j Abs. 2 BGB). Beweislast liegt beim Unternehmer. Erfolgen die Belehrungen nicht, kommt kein Vertrag zustande. Gilt auch auf Plattformen wie ebay und Amazon. Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 18

19 Webshops Am 13. Juni 2014 trat die deutsche Umsetzung der EU- Verbraucherrechterichtlinie in Kraft (in den vorhergehenden Ausführungen bereits berücksichtigt): neue, einheitliche Widerrufsbelehrung bei Widerruf muss Kaufpreis binnen 14 Tagen erstattet werden (wenn Ware wenigstens abgesandt) Wegfall der 40-Euro-Klausel (Verbraucher muss Kosten tragen) Liefertermin wird Pflichtinformation Händler muss über Lieferbeschränkungen aufklären keine Zusatzkosten für mind. eine Standardzahlungsart Händler trägt Versandrisiko Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 19

20 Datenschutzrichtlinie 13 Abs.1 TMG enthält eine Informationspflicht des Anbieters ggü. seinen Nutzern (bzgl. Art, Umfang, Zweck der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten). Das TMG ergänzt das Bundesdatenschutzgesetz als sog. bereichsspezifische Norm. Neu 2015: 13 Abs. 7 TMG Telemedien müssen durch tech. und organisatorische Maßnahmen vor Angriffen geschützt werden Das Fehlen einer Datenschutzrichtlinie kann nach aktueller Rechtsprechung (Hanseatisches OLG, Urteil vom U 26/12) abgemahnt werden. Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 20

21 Checkliste für Datenschutzerklärung Welche Personenbezogenen Daten werden erhoben und verwendet? Was sind die Verwendungszwecke? Wohin werden die Daten übermittelt (Partnerunternehmen)? Hinweise auf Bestehen eines Widerspruchsrechts, wenn Nutzerprofile gem. 15 Abs 3 TMG erstellt werden (auf Basis von Pseudonymen) Newsletter an Bestandskunden versandt werden Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 21

22 2. Rechtliche Aspekte des Onlinemarketings Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 22

23 Suchmaschinenmarketing Google Adwords EuGH, Beschluss v , Az. C-91/09 BGH, Urteil vom I ZR 172/11 Beate Uhse Markenfunktionen beachten: Herkunftsfunktion (Zuordnung von Waren- und Dienstleistungen zum Markeninhaber; hier nicht ausschlaggebend: Verwechslungsgefahr) sowie die Qualitäts-, Kommunikations-, Investitions- und Werbefunktion einer Marke (hier ausschlaggebend: Ausnutzung des guten Rufs der Marke). Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 23

24 Suchmaschinenmarketing Achtung: Diese Kriterien gelten nicht bei der Verwendung von fremden Marken als Metatags, die direkt im HTML-Code der Webseite eingesetzt werden; hier bereits Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion (Verwechslungsgefahr) (zuletzt: BGH Urteil vom 4. Februar 2010 I ZR 51/08, GRUR 2010, 835 Rn. 25 = WRP 2010, 1165 POWER BALL) Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 24

25 Was ist Spam? Jede Art lästiger s? Unaufgefordert zugesendete Mails? (un)aufgeforderte Newsletter? Mails mit großen Datenmengen? Werbung? Jeder hat sein eigenes Spam-Empfinden Spam = unverlangt oder gegen den Willen des Adressaten zugesandte Mitteilungen außerhalb von bestehenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die der Empfänger als unerwünschte Belästigung empfindet. Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 25

26 Die Rechtslage Die Zusendung von Werb s ohne vorherigen geschäftlichen Kontakt zwischen den Parteien bzw. ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des Empfängers ist nicht zulässig (siehe 7 UWG). Es spielt keine Rolle, ob die Zusendungen an Privatpersonen oder Gewerbetreibende gingen oder für welchen kommerziellen Zweck in den Mails geworben wird. Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 26

27 Werbung Spam Social Media Marketing Auf Social Media Plattformen gelten die allg. Grundsätze des Mail- Marketings. Freunden oder Followern dürfen Nachrichten / Direct Messages nur dann zugesandt werden, wenn entsprechende Einwilligungen vorliegen. keine Verschleierung der gewerblichen Absichten auf Social Media Plattformen! Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 27

28 Social Media Marketing Haftung für Embedded Content / Framing OLG Köln, Urteil vom , Az.: 6 U 206/11 hat eine Haftung für eingebundene Drittinhalte abgelehnt, wenn: Nutzer aufgrund der Gestaltung erkennen, dass es sich um Drittinhalte handelt (z.b. klar abgetrennter Bereich mit eigener Überschrift Werbung ). Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 28

29 Fragen? Vielen Dank! RA Patrick Jardin Rickert Rechtsanwaltsges. mbh Kaiserplatz Bonn Internetrecht/Rechtliche Aspekte für Online-Shops Folie 29

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