Antrag auf Wohngeld L A S T E N Z U S C H U S S
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- Monika Falk
- vor 8 Jahren
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1 Antrag auf Wohngeld L A S T E N Z U S C H U S S Ausgabe: : Eingang: Hinweise vor dem Ausfüllen: Bitte lesen Sie sich die Hinweise und Informationen auf dem Beiblatt sorgfältig durch und füllen Sie das Antragsformular anschließend vollständig aus! 1. Antragsteller/in Familienname ggf. Geburtsname Vorname Geburtsort Geburtsdatum Geschlecht Steuerklasse Staatsangehörigkeit Telefon/ -Adresse Persönliche Verhältnisse: Arbeiter/in Angestelle/r arbeitslos sonst. Nichterwerbstätiger/r Student/in Beamter/in Selbständig in der Ausbildung Pensionär/in Rentner/in Familienstand: verheiratet seit verwitwet seit geschieden seit dauernd getrennt lebend seit ledig 2. Angaben zum Wohnraum, für die Wohngeld beantragt wird Postleitzahl Ort Straße Haus- Nr. ggf. Zusatz Ich bewohne Tag des Einzugs Eigentümer/in Größe in qm ein eigenes Haus eine Eigentumswohnung Haben Sie einen Teil des Hauses untervermietet bzw. jemandem kostenlos zur Verfügung gestellt?, qm: Name der Person: Wird ein Teil des Hauses ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzt?, qm: Erhalten Sie oder eine im Haushalt lebende Person Zuschüsse zur Bezahlung der Hauslasten?, Art? Von wem? Höhe?: Wohnen Sie schon länger als 18 Monate in Heide? ; bitte vorherige Anschrift angeben: Sind Sie oder eine im Haushalt lebende Person noch für eine andere Anschrift gemeldet?, bitte Anschrift angeben: 3. Bankverbindung, auf welche das Wohngeld überwiesen werden soll BIC IBAN Kontoinhaber: Antragsteller/in Vermieter/in folgende Person: (Name, Anschrift, Verwandtschaftsverhältnis) 4. Verpflichtungserklärung nach 68 Aufenthaltsgesetz Wurde für einen Haushaltsangehörigen eine Verpflichtungserklärung nach 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben? ja, und zwar für: von: bei Ausländerbehörde (Name Haushaltsmitglied) (Name Verpflichtungsgeber) (Ort)
2 5. Haushaltsmitglieder In der Wohnung wohnen noch folgende weitere Personen: Familienname, ggf. Geburtsdatum Geburtsort Geburtsname, Vorname Geschlecht M/W Steuerklasse Verhältnis zum Antragsteller (Art der Verwandtschaft) Besteht eine Wohn-und Wirtschaftsgemeinschaft Ist ein Haushaltsmitglied innerhalb der letzten 12 Monate verstorben?, siehe nachstehend Name, Vorname Verwandtschaftsverhältnis Sterbedatum Sind Sie nach dem Tod des Haushaltsmitgliedes umgezogen? Haben Sie nach dem Tod Eine weitere Person in den Haushalt aufgenommen? Wohnen Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied vorübergehend nicht in der oben genannten Wohnung?, siehe nachstehend Name, Vorname Dauer der Abwesenheit (von-bis) Grund der Abwesenheit Betreuen Sie als nicht nur vorübergehend getrennt lebende Eltern ein Kind mit gemeinsamen Sorgerecht und wird dafür zusätzlicher Wohnraum bereitgehalten? : Wer ist der andere Elternteil, mit dem die Betreuung geteilt wird? Name, Vorname Anschrift Folgendes Kind/folgende Kinder werden betreut: Anzahl der Tage im hr bei Ihnen Anzahl der Tage im hr beim anderen Elternteil Name, Vorname, Geburtsdatum Name, Vorname, Geburtsdatum Name, Vorname, Geburtsdatum 6. Zahlen Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied Unterhalt? Verpflichtung liegt vor, Unterhalt kann aufgrund des Einkommens derzeit nicht gezahlt werden, siehe nachstehend Name, Vorname der Person die den Unterhalt zahlt Für wen wird der Unterhalt gezahlt? (Name, Vorname, Anschrift, Verwandtschaftsverhältnis) Betrag pro Monat Liegt eine gesetzliche Verpflichtung vor oder wurde die Vereinbarung privat getroffen? gesetzliche Verpflichtung private Vereinbarung gesetzliche Verpflichtung private Vereinbarung
3 7. Einnahmen Bitte tragen Sie alle Personen (auch Kinder) und alle Einnahmen ein! Name, Vorname: Art der Einnahme: Ggf. wöchentl. Arbeitszeit: Zahlen Sie: Steuern gesetzl. KV gesetzl. RV Steuern gesetzl. KV gesetzl. RV Steuern gesetzl. KV gesetzl. RV Steuern gesetzl. KV gesetzl. RV Steuern gesetzl. KV gesetzl. RV Haben Sie private Versicherungen, die dem Zweck einer gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung entsprechen (z.b. Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung, Riesterrente Berufsunfähigkeitsversicherung, Beiträge zu Pensions- und Versorgungskassen, private Kranken- oder Rentenversicherung) (Art der Versicherung und Versicherungsnehmer) Haben Sie oder ein Haushaltsmitglied innerhalb der letzten 3 hre vor Antragstellung einmaliges Einkommen erhalten (z.b. Abfindung, Unterhaltsnachzahlungen, Rentennachzahlungen usw.)?, siehe nachstehend Name, Vorname Art des einmaligen Einkommens Auszahldatum und Betrag in Euro Haben Sie oder ein Haushaltsmitglied eine der nachstehend genannten Leistungen beantragt, für die Sie noch keinen Bescheid erhalten haben? Arbeitslosengeld II, Arbeitslosengeld I, Grundsicherung, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kinderzuschlag, Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG, Rente, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Pflegegeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,, siehe nachstehend Name, Vorname Beantragte Leistung Antragsdatum 8. Werbungskosten Haben Sie nachstehend genannte Werbungskosten: siehe nachstehend a.) Fahrkosten zur Arbeit mit dem PKW - km einfache Fahrt, Anzahl Arbeitstage pro Woche, Anzahl Urlaubstage im hr in die letzte Spalte eintragen b.) Fahrkosten zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften - Höhe mtl. Kosten c.) Aufwendungen für Arbeitsmittel (z.b. Werkzeug oder Berufskleidung) - Höhe mtl. Kosten d.) Beiträge zu Berufsverbänden (z.b. Gewerkschaftsbeiträge) Höhe mtl. Kosten e.) Doppelte Haushaltsführung (2 Wohnung. aufgrund Entfernung Wohnung-Arbeitsplatz) Höhe mtl. Kosten f.) Kinderbetreuungskosten mit Ausnahme von Schulbetreuungskosten (z.b. Tagesmutter, Spielstunde, Kindergarten) Höhe mtl. Kosten Name, Vorname Bitte hier zutreffenden Buchstaben eintragen (a-f) Bitte hier Höhe mtl. Kosten eintragen
4 9. Vermögen/Konten Name, Vorname alle Personen einzeln eintragen Art Anzahl Name der Bank Girokonto Sparbuch/Sparkonto Bausparvertrag Wertpapiere Immobilie/Grundstück Tagesgeldkonto Nichts vorhanden Girokonto Sparbuch/Sparkonto Bausparvertrag Wertpapiere Immobilie/Grundstück Tagesgeldkonto Nichts vorhanden Girokonto Sparbuch/Sparkonto Bausparvertrag Wertpapiere Immobilie/Grundstück Tagesgeldkonto Nichts vorhanden Girokonto Sparbuch/Sparkonto Bausparvertrag Wertpapiere Immobilie/Grundstück Tagesgeldkonto Nichts vorhanden Girokonto Sparbuch/Sparkonto Bausparvertrag Wertpapiere Immobilie/Grundstück Tagesgeldkonto Nichts vorhanden Haben Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilt, so dass keine Kapitalertragsteuern abgeführt werden müssen? 10. Schwerbehinderung Sind Sie oder ein Haushaltsmitglied schwerbehindert?, siehe nachstehend Name, Vorname Grad der Behinderung Ausweis gültig bis Merkzeichen Pflegestufe Sind Sie Opfer nationalsozialistischer Verfolgung? 11. Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse Ist bekannt, dass sich in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen in den nächsten 12 Monaten etwas ändern wird; z.b. Geburt, Auszug, Umzug, Änderung der Miete, Änderung des Einkommens?, siehe nachstehend Name, Vorname Veränderungsdatum Grund der Veränderung Ich versichere, dass ich das Beiblatt/ die Informationen zum Wohngeldantrag bekommen und gelesen habe. Ich versichere, dass ich alle Angaben richtig und vollständig gemacht habe. (Ort und Datum) (Unterschrift des Antragstellers)
5 Angaben zur Belastung Anschrift Fremdmittel / Kredite Bitte hier nur Kredite eintragen, die zur Finanzierung/Renovierung/Sanierung des Hauses aufgenommen wurden (keine Privatkredite / Autokredite) Darlehenszweck Aufgenommen bei welcher Bank Höhe des Kredites Monatliche Zinsen Monatliche Tilgung Nebenkosten Wurde für die Rückzahlung/Sicherung eines Kredites ein Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung abgeschlossen?, siehe nachstehend Für welchen Kredit Art (Bausparvertrag oder Lebensversicherung) Monatliche Zahlung Sonstige Kosten Grundsätzlich sind Instandhaltungs- und Betriebskosten mit einer Pauschale von 20,00 pro qm abgegolten. Deswegen brauchen Sie keine Kosten wie Müllgebühren, Wasser, Abwasser, Versicherungen, Schornsteinfeger usw. nennen. Tragen Sie daher bitte nur die entsprechenden Dinge in die Tabelle ein! Art der Aufwendung Betrag monatlich in Grundsteuer Laufende Bürgschaftskosten Verwaltungskosten an Dritte Leibrente / Erbpacht Sonstiges Erhalten Sie Zuschüsse zur Bezahlung der Belastung?, siehe nachtstehend Von Wem? Art des Zuschusses Höhe Seit Wann?
6 Haben Sie eine Garage/Carport?, siehe nachstehend Anzahl Sind die Garagen anderen zum Gebrauch überlassen?, für die Überlassung erhalte ich einen monatlichen Betrag in Höhe von: Ist ein Betrag für diese Garage/Carport im Kaufpreis des Hauses enthalten? Wohnflächenberechnung Bitte tragen Sie hier alle im Haus/in der Wohnung befindlichen Räume und Zimmer einzeln ein Erdgeschoss: Obergeschoss: Anzahl Raumbezeichnung Quadratmeter Anzahl Raumbezeichnung Quadratmeter Keller: qm Dachboden: qm Quadratmeter gesamt: Haben Sie einen Teil des Wohnraumes untervermietet?, siehe nachstehend An Wen Verwandschaftsverhältnis Quadratmeter Höhe der mtl. Mieteinnahmen Haben Sie einen Teil des Wohnraumes jemandem kostenlos zur Verfügung gestellt?, siehe nachstehend An Wen Verwandschaftsverhältnis Quadratmeter Wird ein Teil des Wohnraumes ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzt?, qm: (Unterschrift des Antragstellers)
7 Hinweise zum Antrag auf Wohngeld Diese Hinweise sollen Ihnen beim Ausfüllen des Antrages helfen. Es ist wichtig, dass Sie alle Fragen im Antrag vollständig und richtig und nach bestem Wissen und Gewissen beantworten. Vergessen Sie bitte nicht den Antrag zu unterschreiben. A n t r a g s r e c h t Sie können einen Antrag auf Wohngeld in Form von allgemeinem Mietzuschuss stellen, wenn Sie zur Miete, Untermiete, in einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung, in einem Heim im Sinne des Heimgesetzes wohnen bzw. ein mietähnliches Dauerwohnrecht haben. Auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Gebäuden oder Geschäftshäusern sind für den von Ihnen im eigenen Haus bewohnten Wohnraum antragsberechtigt. Sie können einen Antrag auf Wohngeld in Form einen Lastenzuschusses stellen, wenn Sie Eigentümerin/Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle oder Inhaberin/Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrecht sind. Antragsberechtigt ist auch, wer Anspruch auf Übereignung eines Gebäudes oder Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Wohneigentums oder eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts hat. Ein Antrag kann ferner die/der Erbbauberechtigte oder die/der Wohnungserbbauberechtigte sowie diejenige/derjenige stellen, die/der einen Anspruch auf Einräumung oder Übertragung des Erbbaurechts oder Wohnungserbbaurechts hat. A u s s c h l u s s v o m W o h n g e l d Folgende Personen haben keinen Anspruch auf Wohngeld: - Personen, die ohne weitere Familienmitglieder in einem Haushalt leben und Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG beziehen. Dies gilt auch wenn dem Grunde nach ein Anspruch besteht, nur der Höhe nach nicht (Beispiel: Leistung wurde abgelehnt, weil das eigene Einkommen oder das Einkommen der Eltern zu hoch ist) - Personen, die Transferleistungen mit Berücksichtigung von Unterkunftskosten beziehen (Transferleistungen sind z.b. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst leisten (Diese Personen können bei der Stadtverwaltung Heide einen Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz stellen); es sei denn der Antrag wird abgelehnt - Personen die im Heim leben und Hilfe in Einrichtungen beziehen, in der ein Teil Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt enthalten ist. - Kinder die im elterlichen Haushalt wohnen und keinen abgeschlossenen Wohnraum haben. Hier können nur die Eltern einen Wohngeldantrag stellen.
8 G e w ä h r u n g v o n W o h n g e l d Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Bitte stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig. Die Gewährung erfolgt grundsätzlich ab dem 01. des Monats in dem der Antrag gestellt wird. Eine Ausnahme wäre z. B. wenn der Wohnraum - für den Wohngeld beantragt wird - erst zu einem späteren Zeitpunkt bezogen wird, oder wenn die Anspruchsvoraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt sind. Eine rückwirkende Gewährung von Wohngeld ist grundsätzlich nicht möglich. A n t r a g s t e l l e r / i n Kommen mehrere antragsberechtigte Personen in Betracht, liegt es an Ihnen zu bestimmen, wer den Antrag stellen soll. Z a h l u n g / B a n k v e r b i n d u n g Das Wohngeld wird immer im Voraus zum 1. eines jeden Monats auf ein Konto gezahlt. Barzahlungen oder Abschlagszahlungen sind nicht möglich. Sollten Sie kein Konto besitzen, müssten Sie eine Person Ihres Vertrauens nennen, auf dessen Konto das Wohngeld gezahlt werden soll. Es besteht auch die Möglichkeit das Wohngeld direkt an den Vermieter zu zahlen Sollten Mietschulden bestehen, liegt es im Ermessen der Behörde das Wohngeld direkt an den Vermieter zu zahlen. H a u s h a l t s m i t g l i e d e r Haushaltsmitglieder sind alle Personen die den Wohnraum bewohnen, sofern Sie eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden und die Wohnung den jeweiligen Mittelpunkt der Lebensbeziehung bildet. Eine Wohngemeinschaft bilden Personen, die einen Wohnraum gemeinsam bewohnen. Eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden Personen, die sich gegenseitig mit dem täglichen Lebensbedarf versorgen und ein wechselseitiger Wille erkennbar ist Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Personen haben in der Wohnung Ihren Mittelpunkt der Lebensbeziehung, die von Ihnen vorwiegend sowohl in beruflicher als auch privater Hinsicht genutzt wird. Mittelpunkt der Lebensbeziehung einer verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Person, die nicht dauernd getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Mittelpunkt der Lebensbeziehung einer minderjährigen Person ist grundsätzlich die Wohnung der Personensorgeberechtigten. Der Mittelpunkt der Lebensbeziehung befindet sich immer nur in einem bestimmten Wohnraum.
9 U n t e r h a l t s z a h l u n g e n Sofern Sie oder ein Haushaltsmitglied Unterhalt zahlen, legen Sie bitte folgende Nachweise vor: Gerichtsurteil, Titel, Vereinbarung und jeweils einen aktuellen Kontoauszug. Ob und in welcher Höhe Unterhaltszahlungen anerkannt werden, wird von der Wohngeldstelle individuell geprüft. S c h w e r b e h i n d e r u n g / P f l e g e b e d ü r f t i g k e i t Sofern Sie oder ein Haushaltsmitglied einen Schwerbehindertenausweis besitzen legen Sie diesen bitte vor. Ebenfalls reichen Sie bitten einen Nachweis ein, sofern eine Pflegestufe vorliegt. Ob und in welcher Höhe ein Freibetrag berücksichtigt werden kann, wird von der Wohngeldstelle individuell geprüft. E i n n a h m e n Bitte geben Sie alle Einkünfte von allen im Haushalt lebenden Personen an. Es sind alle Einnahmen in Geld und Geldeswert anzugeben ohne Rücksicht auf ihre Quelle. Dazu gehören auch Sachleistungen, oder auch Gelder die eine andere Person für Sie zahlt (z.b. Krankenversicherungsbeiträge, Schulgeld, Studiengebühren etc.) und Darlehen. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise in Form von Abrechnungen, Bescheiden, Kontoauszügen vor. Ob und in welcher Höhe das Einkommen angerechnet wird, wird von der Wohngeldstelle individuell geprüft. Grundsätzlich bekommt jeder Arbeitnehmer einen Werbungskostenpauschbetrag von 83,33 im Monat. Dieser Betrag umfasst alle Kosten bis auf die Kinderbetreuungskosten. Sollten Ihre Werbungskosten (z.b. Fahrtkosten, Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung...) den Betrag von 83,33 im Monat überschreiten, können Sie höhere Werbungskosten geltend machen. Diese sind nachzuweisen. Ob, und in welcher Höhe Werbungskosten anerkannt werden, wird individuell von der Wohngeldstelle geprüft. Bei den Abgaben/Beiträgen kreuzen Sie bitte das an, was von Ihrem Einkommen gezahlt wird. P l a u s i b i l i t ä t d e r E i n n a h m e n Wohngeld wird nach 1 Abs. 2 WoGG nur als Zuschuss zu den Wohnkosten geleistet. Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Wohnkosten durch eigene Einnahmen bestritten werden. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht daher nur, wenn ein zuschussfähiges Einkommen erzielt wird (Subventionsprinzip). Wenn Sie keine plausible Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben (individuelle Haushaltsrechnung) einreichen, wird bei der Bedarfsermittlung auf die Pauschalen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII Sozialhilfe) zurückgegriffen. Die Beweislast für das Vorliegen eines zuschussfähigen Einkommens liegt bei der antragstellenden Person, d.h. Sie müssen Auskunft über Art und Höhe der Einnahmen geben und diese durch beweiskräftige Unterlagen belegen. Ihre Auskünfte und die von
10 Ihnen vorgelegten Unterlagen auch soweit sie sich auf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beziehen unterliegen der freien Beweiswürdigung der Wohngeldstelle. Ihren Angaben im Antrag bzw. den von Ihnen eingereichten Unterlagen muss nachvollziehbar entnommen werden können, wie der Lebensunterhalt im Bewilligungszeitraum voraussichtlich bestritten wird. Dabei sind nur die Verhältnisse maßgebend, die im Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten sind. Änderungen, die erst nach Antragstellung eintreten, können nur nach Maßgabe des 24 Abs. 2 WoGG berücksichtigt werden. Ergibt sich bereits aus Ihren Angaben bei Antragstellung, dass Sie im Bewilligungszeitraum voraussichtlich nicht über ein zuschussfähiges Einkommen verfügen, kann der Antrag abgelehnt werden, wenn Sie im Antrag erklärt haben, dass die Angaben über die Einnahmen richtig und vollständig sind. Achten Sie daher auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben über die Einnahmen! V e r m ö g e n / K o n t e n Legen Sie hierzu bitte auch entsprechende Nachweise über sämtliches Vermögen, sämtliche Konten, Art und Höhe des Guthabens sowie Nachweise über Kapitalerträge (z.b. Zinseinnahmen) vor. Ob und welcher Höhe dies bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt wird, wird von der Wohngeldstelle individuell geprüft V e r p f l i c h t u n g s e r k l ä r u n g nach 68 Aufenthaltsgesetz Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben, informieren Sie sich bitte vor der Inanspruchnahme von Wohngeld bei der zuständigen Ausländerbehörde über etwaige Auswirkungen des Wohngeldbezugs auf den Aufenthaltsstatus des Haushaltsangehörigen, für den eine Verpflichtungserklärung nach 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben wurde. Wer eine Verpflichtungserklärung nach 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben hat, hat der Wohngeldbehörde das Wohngeld zu erstatten, das an die ausländische Person geleistet wurde, für die die Verpflichtungserklärung abgegeben wurde. R i c h t i g k e i t d e r A n g a b e n Sie sind verpflichtet, den Antrag sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Sie unterschreiben für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben. M i t w i r k u n g s p f l i c h t e n Gem. 60, 61 und Teil Sozialgesetzbuch (SGB I) sind Sie zur Mitwirkung an der Aufklärung des für die Bearbeitung maßgeblichen Sachverhaltes verpflichtet. Sie sind verpflichtet der Wohngeldstelle jegliche Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen
11 entsprechende Nachweise vorzulegen (Umzug, Tod eines Haushaltsmitgliedes, Einkommensänderung, Geburt, Mietänderungen, Beantragung von anderen Sozialleistungen usw.) Sollten Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, wird der Wohngeldantrag abgelehnt. Weiterhin können Verstöße gegen diese Mitwirkungspflichten sowie unrichtige bzw. unterlassene Angaben, die den Anspruch auf Wohngeld mindern würden, als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.000,00 bzw. als Straftat geahndet werden. R ü c k z a h l u n g Wohngeld wird nicht als Darlehen bewilligt und ist daher auch grundsätzlich nicht zu erstatten. Eine Rückforderung kommt nur in Betracht, sofern Wohngeld zu Unrecht bezogen wurde. Sollte es zu einer Wohngeldrückforderung kommen, kann Ratenzahlung vereinbart werden. Im Fall, dass Zahlungen nicht geleistet werden, wird der Betrag im Wege der öffentlichrechtlichen Vollstreckung eingetrieben. K o s t e n Kosten, die im Zusammenhang mit der Antragstellung entstanden sind, sind vom Antragsteller selbst zu tragen. D a t e n v e r a r b e i t u n g / D a t e n a b g l e i c h Sie nehmen zur Kenntnis, dass die für die Aufgabenerledigung des Wohngeldgesetzes (Berechnung und Zahlung des Wohngeldes) erforderlichen personenbezogenen Daten automatisiert verarbeitet werden. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung sind 67 a SGB X und Vorschriften des Wohngeldgesetzes. Die Daten werden auch ohne Namen für Zwecke der Wohngeldstatistik verwendet. Zulässig ist auch ein Datenabgleich nach 33 Wohngeldgesetz zwischen Wohngeldstelle und andern Stellen wie z.b. Arbeitgebern, der Agentur für Arbeit, Rententrägern oder dem Bundesamt für Finanzen. Der Datenabgleich wird vierteljährlich durchgeführt.
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