Übersicht (Lektion vom 18. April 2016) I. Zusammenhang Verwaltungstätigkeit. und Privatrecht Tatsächliches Verwaltungshandeln (Realakte)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Übersicht (Lektion vom 18. April 2016) I. Zusammenhang Verwaltungstätigkeit. und Privatrecht Tatsächliches Verwaltungshandeln (Realakte)"

Transkript

1 Übersicht (Lektion vom 18. April 2016) I. Zusammenhänge zwischen Verwaltungstätigkeit und Privatrecht II. Tatsächliches Verwaltungshandeln (Realakte) Seite 1 I. Zusammenhang Verwaltungstätigkeit und Privatrecht Privatrechtliches Handeln des Staates Verbot der privatrechtlichen Betätigung in öffentlich-rechtlich geregelten Bereichen Zulässiges privatrechtliches Handeln Administrative Hilfstätigkeit Verwaltung des Finanzvermögens Privatwirtschaftliche Staatstätigkeit Bereiche der Leistungsverwaltung, die nur mittelbar öffentlichen Interessen dienen Achtung: Grundrechtsbindung! Seite 2

2 I. Zusammenhang Verwaltungstätigkeit und Privatrecht Submissionsverfahren: Zweistufentheorie 1. Stufe (Interner) Entscheid über Vertragsschluss (Verfügung) Behörde Private 2. Stufe Privatrechtlicher Werk-/Kaufvertrag/Auftrag Behörde Private(r) Seite 3 II. Tatsächliches Verwaltungshandeln (Realakte) Verwaltungshandeln Beispiele Rechtliches Tatsächliches Informelles Verfügung Verwaltungsrechtlicher Vertrag Realakte (Strassenbau u. unterhalt etc.) Auskünfte Warnungen / Informationskampagnen Empfehlungen Berichte / Vernehmlassungen Kooperation Absprachen (Gentlemen s Agreement) Einladung zu Selbstregulierung (z.b. Umweltschutz) Unterschiede Zielen auf Begründung, Änderung oder Aufhebung von Rechtsverhältnissen ab (Rechte und Pflichten des Verwaltungsrechts) Zielen nicht auf Rechtswirkungen ab, haben aber u. U. (mittelbare) Rechtswirkungen Zielen darauf ab, dass die Privaten sich freiwillig zu einem bestimmten Verhalten bereit erklären, welches sonst rechtlich durchgesetzt würde. Seite 4

3 II. Tatsächliches Verwaltungshandeln (Realakte) Handlungsformen der Verwaltung 1 Realakt Rechtsakt [hier: alle Verwaltungs- 2 massnahmen, die nicht auf einen Rechtserfolg gerichtet sind] öffentlichrechtlich privatrechtlich 3 innen aussen 4 Verwaltungsverordnung Dienstbefehl Rechtsverordnung Plan Verfügung Verwaltungsrechtl. Vertrag Privatrechtlicher Vertrag 1 Taterfolg Rechtserfolg 2 Öffentliches Recht Privatrecht 3 Nur Behörden Auch Private 4 Hoheitlich (einseitig) Konsensual (zweiseitig) 1 = Frage nach dem Erfolg: Taterfolg oder Rechtserfolg? 2 = Frage nach der Rechtsgrundlage: Öffentliches Recht oder Privatrecht? 3 = Frage nach den Adressaten: Nur Behörden oder auch Private? 4 = Frage nach dem Handlungsmodus: Hoheitlich (einseitig) oder konsensual (zweiseitig)? (Pierre Tschannen/Ulrich Zimmerli, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Auflage, Bern 2005, S. 206) Seite 5 Arten von Realakten Unmittelbare Erfüllung von Verwaltungsaufgaben Vollstreckungshandlungen Auskünfte, Belehrungen, Warnungen, Empfehlungen, Rechnungsstellungen und Ermahnungen gegenüber Privaten Amtliche Berichte und Vernehmlassungen Informelles Verwaltungshandeln Seite 6

4 II. Tatsächliches Verwaltungshandeln (Realakte) Seite 7 Übersicht (Lektion vom 21. April 2016) II. Exekutorische Sanktionen III. Repressive Sanktionen IV. Zusammenfassender Überblick Seite 8

5 Chronologischer Ablauf der Rechtsverwirklichung 1. Stufe Generell-abstrakte Regelung (Gesetz/Verordnung); evtl. individuell-konkrete Regelung (z.b. Baubewilligung) 2. Stufe Befehl (Verbot/Gebot), den rechtmässigen Zustand zu bewahren (z.b. Abbruchverbot für Denkmal) wiederherzustellen (z.b. Abbruchbefehl für widerrechtliche Baute) mit Sanktionsandrohung (präventiv oder in besonderer Verfügung), ev. Rechtsmittelverfahren 3. Stufe (Sanktionen) Durchsetzung des Befehls durch verwaltungsrechtliche Sanktionen exekutorisch, zur unmittelbaren Herstellung des rechtmässigen Zustandes repressiv, zur Ahndung des Ungehorsams 4. Stufe Verfügung betreffend Kosten der Vollstreckung Seite 9 Verwaltungsrechtliche Sanktionen Exekutorische Sanktionen Repressive Sanktionen Schuldbetreibung z.b. Eintreibung Steuerforderung Unmittelbarer Zwang z.b. Ausschaffung eines abgewiesenen Asylbewerbers Administrative Rechtsnachteile Strafen und Massnahmen Ordentliche Antizipierte (od. unmittelbarer Vollzug) Verwaltungsstrafen insb. Ordnungsbussen Bestrafung wegen Ungehorsam Disziplinarmassnahmen z.b. Sanierung einer Deponie z.b. Grundwasserschutz nach Unfall z.b. Busse wegen nicht rechtzeitiger Beseitigung eines Mangels an einem Motorfahrzeug z.b. Zwang zur Vorlage von Unterlagen im Verwaltungsprozess z.b. Bestrafung Soldat wegen unerlaubten Entfernen von der Truppe Einziehung unrechtmässig erlangter Vorteile z.b. Einziehung von Vorteilen bei Verstoss gegen das BG über den Erwerb von Grundstücken durch Personen in Ausland Verweigerung von Verwaltungsleistungen z.b. Reduktion von Sozialversicherungsleistungen bei Verweigerung von Mitwirkungspflichten Widerruf begünstigender Verfügungen z.b. Entzug Gastwirtschaftspatent bei Nichtbeachtung einschlägiger Auflagen Seite 10

6 Allgemeine Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Sanktionen - Zuständigkeit der die Sanktion anordnenden Behörde - Gesetzliche Grundlage - Vollstreckbarkeit - Verhältnismässigkeit - Androhung der Sanktion Seite 11 Gesetzliche Grundlage verwaltungsrechtlicher Sanktionen (nach Pierre Moor) - Keine eigenständige gesetzliche Grundlage nötig, wenn die Sanktion nur eine Verpflichtung darstellt, die an die Stelle derjenigen tritt, welche die Pflichtigen nicht erfüllt haben. - Eine eigenständige gesetzliche Grundlage ist jedoch nötig, wenn die Sanktion eine neue Verpflichtung begründet, die dem Pflichtigen mehr oder anderes gebietet als die zu vollstreckende Norm oder Verfügung (v.a. repressive Sanktionen) Seite 12

7 Begriff und Bedeutung der Vollstreckbarkeit - Vollstreckbarkeit bildet Voraussetzung einer Sanktion zur Durchsetzung einer verwaltungsrechtlichen Pflicht. - Eine Verfügung ist vollstreckbar, - wenn sie formell rechtskräftig ist, - wenn nur noch ein Rechtsmittel zur Verfügung steht, das keine aufschiebende Wirkung hat, oder - wenn dem Rechtsmittel die aufschiebende Wirkung entzogen worden ist. Seite 13 II. Exekutorische Sanktionen Exekutorische Sanktionen Schuldbetreibung z.b. Eintreibung Steuerforderung Unmittelbarer Zwang z.b. Ausschaffung eines abgewiesenen Asylbewerbers Ordentliche z.b. Sanierung einer Deponie Antizipierte (od. unmittelbarer Vollzug) z.b. Grundwasserschutz nach Unfall Seite 14

8 II. Exekutorische Sanktionen Durch die wird die primäre Leistunsgspflicht umgewandelt in die Pflicht zur Duldung der und die Pflicht zur Bezahlung der Kosten, die dem Gemeinwesen durch die entstehen. Seite 15 III. Repressive Sanktionen Repressive Sanktionen Administrative Rechtsnachteile Strafen und Massnahmen Verwaltungsstrafen insb. Ordnungsbussen Bestrafung wegen Ungehorsam Disziplinarmassnahmen z.b. Busse wegen nicht rechtzeitiger Beseitigung eines Mangels an einem Motorfahrzeug z.b. Zwang zur Vorlage von Unterlagen im Verwaltungs-prozess z.b. Bestrafung Soldat wegen unerlaubten Entfernen von der Truppe Einziehung unrechtmässig erlangter Vorteile Verweigerung von Verwaltungsleistungen Widerruf begünstigender Verfügungen z.b. Einziehung von Vorteilen bei Verstoss gegen das BG über den Erwerb von Grundstücken durch Personen in Ausland z.b. Reduktion von Sozialversicherungsleistungen bei Verweigerung von Mitwirkungspflichten z.b. Entzug Gastwirtschafts-patent bei Nichtbeachtung einschlägiger Auflagen Seite 16

9 III. Repressive Sanktionen Bestrafung wegen Ungehorsams (Art. 292 StGB) Art. 292 StGB (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen) Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft. Seite 17 III. Repressive Sanktionen Bestrafung wegen Ungehorsams (Art. 292 StGB) 1. Subsidiarität von Art. 292 StGB 2. Ausdrückliche Strafandrohung in der Verfügung 3. Vorsatz, Schuld 4. Rechtmässigkeit der Verfügung (beschränkt) Falls bereits Prüfung durch Verwaltungsgericht Keine Nachprüfung durch Strafgericht Falls Nachprüfungsmöglichkeit (Rechtsmittel) gegen Verfügung nicht genutzt wurde Prüfung auf offensichtliche Rechtsverletzungen und auf offensichtlichen Ermessensmissbrauch durch Strafgericht Falls keine Nachprüfungsmöglichkeit bestand Volle Nachprüfung unter Ausschluss der Prüfung der Angemessenheit durch Strafgericht Seite 18

10 IV. Zusammenfassender Überblick Sanktion Natur Voraussetzungen Gesetzliche Grundlage Zuständigkeit Vollstreckbarkeit Verhältnismässigkeit Androhung Weitere Voraussetz. 1. Schuldbetreibung Ex. Besondere Behörden SchKG 2. Ex. Teil der Vollzugskompetenz besonders wichtig 3. Antizipierte n Ex. Ev. weitere Behörden Polizeigeneralklausel i.d.r. keine Verfügung entfällt 4. Unmittelbarer Zwang Ex. notwendig bei besonders schweren Eingriffen besonders wichtig 5. Verwaltungsstrafen, Ordnungsbussen Repr. geringe Bussen auf Verordnungsstufe Schuld Seite 19 IV. Zusammenfassender Überblick Sanktion Natur Voraussetzungen Gesetzliche Grundlage Zuständigkeit Vollstreckbarkeit Verhältnismässigkeit Androhung Weitere Voraussetz. 6. Bestrafung wegen Ungehorsams Repr. Strafgericht Art. 292 StGB Schuld, subsidiär 7. Disziplinarische Massnahmen Repr. Anforderungen herabgesetzt Rechtliches Gehör Sonderstatusverhältnis 8. Repr. Einziehung unrechtmässiger Vorteile klare gesetzliche Grundlage notwendig Repr. Konnexität ausreichend 9. Verweigerung von Verwaltungsleistungen Lebenswichtiges Gut? 10. Widerruf einer begünstigenden Verfügung Repr. Teil der Vollzugskompetenz Bedingung nicht selbständig vollstr. Interessenabwägung Seite 20

Art. 4 abv: Rechstgleichheit, Rechtssicherheit, Willkürverbot, allgemeiner Grundsatz von Treu und Glauben

Art. 4 abv: Rechstgleichheit, Rechtssicherheit, Willkürverbot, allgemeiner Grundsatz von Treu und Glauben Übersicht (Lektion vom 21. März 2016) I. Rechtsgrundlagen von Treu und Glauben II. III. IV. Begriff und Tragweite des Grundsatzes von Treu und Glauben im öffentlichen Recht Vertrauensschutz Verbot widersprüchlichen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl V XIII XV XIX A. Überblick zum allgemeinen Verwaltungsrecht 1 1 B. Grundlagen des Verwaltungsrechts 3 2 I. Die öffentliche

Mehr

Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln

Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln Als Verwaltungshandlungen sind alle Handlungen jedes Tun, Dulden oder Unterlassen zu betrachten, die ein Träger öffentlicher

Mehr

III. Rechtsbindung der Verwaltung

III. Rechtsbindung der Verwaltung III. Rechtsbindung der Verwaltung Rechtsbindung Grundlage: Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz) das heißt: 1. Kein Handeln ohne Gesetz (= Vorbehalt) 2. Kein Handeln gegen das Gesetz (= Vorrang

Mehr

Teil I: Grundlagen der Sozialverwaltung

Teil I: Grundlagen der Sozialverwaltung Teil I: Grundlagen der Sozialverwaltung 1. Sozialverwaltungsrecht im Rechtssystem 1.1 Bürgerliches und öffentliches Recht 1.2 Sozialrecht 1.3 Gerichtszweige 1.4 Rechtsnormen 1.4.1 Verfassung 1.4.2 Gesetz

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS 1. Abschnitt: Verwaltung und Verwaltungsrecht 2. Abschnitt: Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht

INHALTSVERZEICHNIS 1. Abschnitt: Verwaltung und Verwaltungsrecht 2. Abschnitt: Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht INHALTSVERZEICHNIS 1. Abschnitt: Verwaltung und Verwaltungsrecht 1 1. Verwaltung und Verwaltungsrecht 1 1.1 Der Begriff Verwaltung 1 1.2 Das Verwaltungsrecht 2 2. Träger der Verwaltung, 3 2.1 Unmittelbare

Mehr

Inhalt. Verzeichnis der Übersichten 12. Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung

Inhalt. Verzeichnis der Übersichten 12. Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung Inhalt Verzeichnis der Übersichten 12 Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung Kapitel 1 Sozialverwaltungsrecht im Rechtssystem 16 1.1 Bürgerliches und öffentliches Recht 16 1.2 Sozialrecht 19 1.3 Gerichtszweige

Mehr

Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XV XXIII Einleitung 1 1. Eingrenzung des Themas 3 2. Begriff und Funktion der Verfügung 4 2.1 Zweck der Verfügung... 4 2.2 Begriffsmerkmale... 4 2.3 Abgrenzungen...

Mehr

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf Wintersemester 2011/2012. Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf Wintersemester 2011/2012. Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt A stellt einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Wohnhaus in der Rostocker Innenstadt. Dem Vorhaben stehen

Mehr

Verwaltungsrecht I. Wintersemester 2015/16. Einführung. 1. Vorlesung. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. Wintersemester 2015/16. Einführung. 1. Vorlesung. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 Einführung 1. Vorlesung Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm im Semester 1. Allgemeines Verwaltungsrecht 2. Polizei- und Ordnungsrecht 3. Grundzüge des

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Professor Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Cantab.) Wintersemester 2014/2015 Allgemeines Verwaltungsrecht Di 10-12 Uhr, HS 4 Do 10-12 Uhr, HS 5 Erster Teil: Die Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts

Mehr

L E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen

L E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Gesamtstunden: Allgemeines Verwaltungsrecht (AVR) 195 Die Studierenden sollen L E R N Z I E L - die allgemein für das Veraltungshandeln

Mehr

Synopse. Änderung des Steuergesetzes. Änderung des Steuergesetzes. (StG) Der [Autor] (Erlassen von der Landsgemeinde am...

Synopse. Änderung des Steuergesetzes. Änderung des Steuergesetzes. (StG) Der [Autor] (Erlassen von der Landsgemeinde am... Synopse Änderung des Steuergesetzes Änderung des Steuergesetzes Der [Autor] (Erlassen von der Landsgemeinde am... Mai 07) I. GS VI C//, Steuergesetz vom 7. Mai 000 (Stand. Januar 06), wird wie folgt geändert:

Mehr

Modul XI Monopole und Konzessionen

Modul XI Monopole und Konzessionen Modul XI Monopole und Konzessionen Ziel der Veranstaltung: Vertiefung der Begriffe "Monopol" und "Konzession" sowie Behandlung von Einzelfragen (siehe Fragen zu den Fällen). A. Verwaltungsrechtsverhältnis

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 10 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Begriff, Zulässigkeit und Arten des verwaltungsrechtlichen

Mehr

5. Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F. Verwaltungsinformationsrecht

5. Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F. Verwaltungsinformationsrecht 5 Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F Verwaltungsinformationsrecht I Verfassungsrechtliche Grundlagen Informationsfreiheit (Art 5 Abs 1 Satz 1 GG) Recht auf informat Selbstbestimmung (Art 2 Abs

Mehr

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung Öffentliches Recht I Sommersemester 2004 Gliederung Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung II. Literaturhinweise zum Öffentlichen Recht III. Was ist Öffentliches Recht? Abgrenzung zum Privatrecht

Mehr

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG I. Definition Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert

Mehr

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten 8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten A. Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) I. Allgemeine Bedeutung: Verfahrensgrundrecht i.s.v. Leistung(sgrundrecht) gerichtlichen Rechtsschutzes II. Tatbestandliche

Mehr

7 Verwaltungsakt (1) Begriff

7 Verwaltungsakt (1) Begriff Begriff Verwaltungsakt legaldefiniert in 35 S. 1 VwVfG die hoheitliche Regelung eines Einzelfalls durch eine Verwaltungsbehörde mit unmittelbarer Außenwirkung = 5 Merkmale: Regelung hoheitlic h Einzelfal

Mehr

Übersicht: Ausführung der Gesetze (=Verwaltung)

Übersicht: Ausführung der Gesetze (=Verwaltung) Übung bei Wiss.Ang. Mathis Bader Folien Einheit 10 17.1.2008 Übersicht: Ausführung der Gesetze (=Verwaltung) A) Die drei Ausführungstypen Grundsatz 1 : Ausführung als landeseigene Angelegenheit, Art. 30,

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht II

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht II Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht II Wiederholung 19 GWB verbietet marktbeherrschenden Unternehmen bestimmte wettbewerbswidrige Verhaltensweisen. Nach 32 GWB kann die Kartellbehörde

Mehr

9 Verwaltungsvertrag Begriff

9 Verwaltungsvertrag Begriff Begriff Verwaltungsvertrag: 54 S. 1 VwVfG: Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben wird. Der Vertrag muss von einer Behörde abgeschlossen

Mehr

Rechtslehre Grundzüge Öffentliches Recht

Rechtslehre Grundzüge Öffentliches Recht Rechtslehre Grundzüge Öffentliches Recht 5. Teil : Handlungsformen der Verwaltung 27 Die Träger der Verwaltung 28 Die Verfügung 29 Der verwaltungsrechtliche Vertrag 30 Formungebundenes Verwaltungshandeln

Mehr

Typische Klausurprobleme zur öffentlichrechtlichen Streitigkeit i. R. d. 40 I 1 VwGO

Typische Klausurprobleme zur öffentlichrechtlichen Streitigkeit i. R. d. 40 I 1 VwGO Typische Klausurprobleme zur öffentlichrechtlichen Streitigkeit i. R. d. 40 I 1 VwGO Bei den im Folgenden dargestellten Sonderfällen ist problematisch, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit anzunehmen

Mehr

Verwaltungsrecht I. 12. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung VII Verwaltungsvertrag. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 12. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung VII Verwaltungsvertrag. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 12. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung VII Verwaltungsvertrag Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Der Verwaltungsvertrag Zustandekommen

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Vorlesungsgliederung 1. Die Verwaltung A. Verwaltung als gesellschaftliche und staatliche Erscheinung B. Die öffentliche Verwaltung I. Begriff der Verwaltung 1. Materieller

Mehr

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel 7 Lektion 2 Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel A. Zuständigkeit I. Allgemeines Zu unterscheiden sind 1. Sachliche Zuständigkeit: Welche Behörde

Mehr

Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. Öffentliches Recht M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig

Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. Öffentliches Recht M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Dr. Dana Kupke Fachanwältin für Verwaltungsrecht MASLATON

Mehr

Die Vollstreckung von Entscheiden und öffentlichen Urkunden gemäss schweizerischer Zivilprozessordnung

Die Vollstreckung von Entscheiden und öffentlichen Urkunden gemäss schweizerischer Zivilprozessordnung Die Vollstreckung von Entscheiden und öffentlichen Urkunden gemäss schweizerischer Zivilprozessordnung Vortrag vor dem St. Galler Juristenverein vom 27. September 2012 PD Dr. iur. Sabine Kofmel Ehrenzeller

Mehr

Der Kauf von Immobilien

Der Kauf von Immobilien Der Kauf von Immobilien - Kaufverträge über unbebaute Grundstücke - Kaufverträge über Wohn- und Geschäftshäuser - Kaufverträge über Eigentumswohnungen 1/22 Kaufverträge über unbebaute Grundstücke Verträge

Mehr

6. Teil: Handlungsformen der Verwaltung Überblick

6. Teil: Handlungsformen der Verwaltung Überblick Überblick A Verwaltungsakt B Öffentlich-rechtlicher Vertrag C Rechtsverordnung D Satzung E Plan sui generis F Verwaltungsvorschrift G Privatrechtliches Handeln H Realakt A Der Verwaltungsakt I Einleitung:

Mehr

Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Die Rolle der Provider

Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Die Rolle der Provider Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Die Rolle der Provider 8. Juni 2016, 09.00 Uhr Zürich, Zunfthaus zur Saffran Dr. Rolf Auf der Maur, Rechtsanwalt, Partner VISCHER AG Vizepräsident simsa Swiss Internet

Mehr

1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage Obersatz: Die Klage des H hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. 1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges

Mehr

Die Funktionen der Grundrechte

Die Funktionen der Grundrechte Die Funktionen der Grundrechte Status negativus Abwehrrechte gegen den Staat Subjektive Rechte Einrichtungsgarantien Objektive Wertentscheidung Status positivus Status activus Institutsgarantien Institutionelle

Mehr

Sicherheitsdepartement Rechts- und Beschwerdedienst. Tagung der Bauverwalter vom 21. Oktober 2016

Sicherheitsdepartement Rechts- und Beschwerdedienst. Tagung der Bauverwalter vom 21. Oktober 2016 Tagung der Bauverwalter vom 21. Oktober 2016 Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren - Probleme und Fallstricke in der Praxis Seite 2 Einleitung Seite 3 Einleitung Seite 4 Grundlagen/Einordnung

Mehr

eine Auffrischung Alfred B. ZECHLING

eine Auffrischung Alfred B. ZECHLING Jahrestagung 2011 für Sicherheit im Bergbau Wesentliche Rechtsgrundlagen - eine Auffrischung Alfred B. ZECHLING Bad Bleiberg 9. Juni 2011 1 Agenda Was versteht man unter Recht Recht? Einleitung Charakteristika

Mehr

14 Anfechtungsklage Prüfungsschema

14 Anfechtungsklage Prüfungsschema Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz Grundriss für die Ausund Fortbildung von Horst Suckow vormals Fachhochschullehrer an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege,

Mehr

Verwaltungsrecht des Kantons Zürich. 27. April 2016 Markus Notter

Verwaltungsrecht des Kantons Zürich. 27. April 2016 Markus Notter 27. April 2016 Markus Notter 1. Verwaltungsorganisation D. Verwaltungsaufsicht Verwaltungsinterne Aufsicht Hierarchieprinzip Präventive Aufsicht Repressive Aufsicht Verwaltungsstrafen Verwaltungsexterne

Mehr

Verwaltungsvollstreckung

Verwaltungsvollstreckung Verwaltungsvollstreckung gerichtliches Vollstreckungsverfahren behördliches Vollstreckungsverfahren (= Verwaltungsvollstreckung) - Verwaltungsvollstreckung: zwangsweise Durchsetzung öffentlich rechtlicher

Mehr

Öffentlich rechtlicher Vertrag ( 54 ff. VwVfG/ 121 ff. LVwG)

Öffentlich rechtlicher Vertrag ( 54 ff. VwVfG/ 121 ff. LVwG) Öffentlich rechtlicher Vertrag ( 54 ff. VwVfG/ 121 ff. LVwG) Öffentlich rechtliche Verträge Völkerrechtliche Verträge Verfassungsrechtliche Verträge Verwaltungsabkommen Staatskirchenverträge Verwaltungsrechtliche

Mehr

Immissionsschutzrecht III

Immissionsschutzrecht III Ausgangsfall: Für den Betrieb seiner Brauerei unterhält B eine gewerberechtlich genehmigte Dampfkessel-und Feuerungsanlage. Nachdem der TÜV festgestellt hatte, dass die Staubgrenzwerte der TA Luft im Normalbetrieb

Mehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Allgemeines Verwaltungsrecht. Aufgabe Punkte

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Allgemeines Verwaltungsrecht. Aufgabe Punkte Fall 1; Schwierigkeitsgrad: Lösungsskizze: 1 Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bindet die Verwaltung an die Regelungen des Gesetzgebers. Danach ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden.

Mehr

Denkmalschutz - mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Denkmalschutz - mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. AG GRUNDRECHTE SS 2015 9. Termin, 24.6.2015 Art. 14 GG Denkmalschutz - mögliche Lösung Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit

Mehr

Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Rechtsmittel gegen die Vergabe Wie verhalte ich mich?

Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Rechtsmittel gegen die Vergabe Wie verhalte ich mich? Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Rechtsmittel gegen die Vergabe Wie verhalte ich mich? Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsmittelfrist und Rechtsmittelweg 2. Beschwerdegegenstand

Mehr

Analyse des Sachverhalts:

Analyse des Sachverhalts: Fall 11 (Marco Donatsch, 5./6. Dezember 2011) Analyse des Sachverhalts: befristetes Anstellungsverhältnis bei einem Bundesamt «ungenaue» Arbeitszeiterfassung durch Angestellten Vertrauensverlust des Vorgesetzten

Mehr

VU VERFAHRENSRECHT. Grundlagen

VU VERFAHRENSRECHT. Grundlagen VU VERFAHRENSRECHT Grundlagen VERWALTUNGSVERFAHREN WORUM GEHT ES (1) Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge(Verwaltung im materiellen Sinn) Erteilung einer Baubewilligung Entzug der Lenkerberechtigung Gewährung

Mehr

Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester 2009 Christina Schmidt-Holtmann, Wiss. Mitarbeiterin. Nebenbestimmungen

Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester 2009 Christina Schmidt-Holtmann, Wiss. Mitarbeiterin. Nebenbestimmungen Nebenbestimmungen a) Allgemeines Nebenbestimmungen ergänzen oder beschränken die Hauptregelung eines Verwaltungsakts durch weitere Bestimmungen. Sie sind deshalb sinnvoll, weil rechtliche oder tatsächliche

Mehr

Das Remonstrationsrecht und seine Bedeutung für den Rechtsschutz des Beamten

Das Remonstrationsrecht und seine Bedeutung für den Rechtsschutz des Beamten Das Remonstrationsrecht und seine Bedeutung für den Rechtsschutz des Beamten Von Dr. Dagmar Felix Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München Geleitwort Vorwort V VII Einleitung 1 I. Problemstellung

Mehr

Drittes Kapitel Der Verwaltungsakt als Rechtsform des Verwaltungshandelns

Drittes Kapitel Der Verwaltungsakt als Rechtsform des Verwaltungshandelns Professor Dr. Reinhard Hendler WS 2012/13 Universität Trier Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung Erstes Kapitel Einführung in das Rechtsgebiet A. Gesetzliche Regelungen, insbesondere die Verwaltungsverfahrensgesetze

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung) 700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.

Mehr

Fall 4: Verkehrsschildfall:

Fall 4: Verkehrsschildfall: Fall 4: Verkehrsschildfall: L ö s u n g s h i n w e i s e : Obersatz: Die Klage des A vor dem angerufenen Verwaltungsgericht hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht (Gruppe 1)

Allgemeines Verwaltungsrecht (Gruppe 1) Allgemeines Verwaltungsrecht (Gruppe 1) Bachelorstudium Rechtswissenschaft, FS 2016 11. / 14. April 2016 Seite 1 Übersicht (Lektion vom 11. April 2016) I. Rechtskraft von Verfügungen II. III. IV. Voraussetzungen

Mehr

Internationales Privatrecht II Korrekturschema für Prüfung HS 2011 (3. Januar 2012)

Internationales Privatrecht II Korrekturschema für Prüfung HS 2011 (3. Januar 2012) Internationales Privatrecht II Korrekturschema für Prüfung HS 2011 (3. Januar 2012) I. Allgemein-theoretische Fragen ad 1 Bei dieser Verweisung handelt es sich um eine sogenannte halbe (oder beschränkte)

Mehr

A. Rechtliches Gehör nach Art. 27 VO 1/2003

A. Rechtliches Gehör nach Art. 27 VO 1/2003 1. Speyerer Kartellrechtsforum Rechtliches Gehör, Verpflichtungszusagen nach Art. 9 VO 1/2003 und die Alrosa-Entscheidung Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (Berkeley) Friedrich-Schiller-Universität Jena

Mehr

Der Verwaltungsakt. So handelt die Verwaltung. Hartmut Vöhringer

Der Verwaltungsakt. So handelt die Verwaltung. Hartmut Vöhringer Der Verwaltungsakt So handelt die Verwaltung Hartmut Vöhringer Was sind Verwaltungsakte Verwaltungsakte sind Rechtsakte, die als einseitige verwaltungsrechtliche Anordnung zur Regelung von Einzelfällen

Mehr

Verpflichtungserklärung LTMG

Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (A.) und Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung

Mehr

Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird

Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Datenverarbeitung für Werbezwecke zulässig? Werbung im Tätigkeitsbereich Keine Verletzung Schutzwürdiger Interessen des Kunden

Mehr

Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung

Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung 1 Einführung I. Verwaltung als Staatsfunktion II. Entwicklung und Aufgaben der Verwaltung III. Überblick über die Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Examensklausurenkurs Öffentliches Recht Priv.-Doz. Dr. Thomas Fetzer. Wintersemester 2009/10

Examensklausurenkurs Öffentliches Recht Priv.-Doz. Dr. Thomas Fetzer. Wintersemester 2009/10 Examensklausurenkurs Öffentliches Recht Priv.-Doz. Dr. Thomas Fetzer Wintersemester 2009/10 1 Aufgabe 1 A Zulässigkeit der Klage von S gegen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 17.10.2008 I. Verwaltungsrechtsweg,

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 1. Schutzbereich a) persönlich: jeder Art.

Mehr

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Textausgabe mit Erläuterungen 3., neubearbeitete Auflage von Thomas Pschera, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Frankfurt am Main/Mannheim, unter Mitarbeit

Mehr

Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA)

Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Ausführungsbestimmungen betreffend die Aufsicht über die Stiftungen vom 16. September 2005 Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Mehr

Vorlesung: Strafprozessrecht (SoSe 2015) Prof. Dr. Pierre Hauck, LL.M. (Sussex)

Vorlesung: Strafprozessrecht (SoSe 2015) Prof. Dr. Pierre Hauck, LL.M. (Sussex) Prof. Dr. Pierre Hauck, LL.M. (Sussex) 4. Ermittlungsverfahren d) Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren aa) Grundlagen und Überblick bb) Untersuchungshaft 112 ff. StPO (a) Materielle Voraussetzungen

Mehr

Ruhr-Universität Bochum

Ruhr-Universität Bochum Ruhr-Universität Bochum Vorlesung Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2008 Priv.-Doz. Dr. Johannes Rux Juristische Fakultät Gebäude GC 7/137 Universitätsstr. 150 44780 Bochum Telefon: 0234/32-26818

Mehr

Kompetenzverteilung Bund/Kantone. Übersicht. Grundsatz von Art. 3 BV (1/3) Staatsrecht II Vorlesung vom 30. März 2010

Kompetenzverteilung Bund/Kantone. Übersicht. Grundsatz von Art. 3 BV (1/3) Staatsrecht II Vorlesung vom 30. März 2010 Kompetenzverteilung Bund/Kantone Vorlesung vom 30. März 2010 Frühjahrssemester 2010 Prof. Christine Kaufmann Übersicht Grundsätzliche Regelung der Kompetenzausscheidung Überblick über die Kompetenzen des

Mehr

Einführung in das Verwaltungsrecht Teil 3 "Handlungsformen der Verwaltung"

Einführung in das Verwaltungsrecht Teil 3 Handlungsformen der Verwaltung Staatskanzlei Einführung in das Verwaltungsrecht Teil 3 "Handlungsformen der Verwaltung" Dr. Markus Bucheli, Dr. Benedikt van Spyk, Staatskanzlei St.Gallen Staatskanzlei Formen des Verwaltungshandelns

Mehr

Sachbereich: Verwaltung und Verwaltungsrecht im demokratischen Rechtsstaat

Sachbereich: Verwaltung und Verwaltungsrecht im demokratischen Rechtsstaat Sachbereich: Verwaltung und Verwaltungsrecht im demokratischen Rechtsstaat Begriff und Aufgaben der öffentlichen Verwaltung nennen 1 Verwaltung im System der Gewaltenteilung Staatsrecht Einordnung des

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Subventionsrecht II

Vorlesung Öffentliches Recht II. Subventionsrecht II Vorlesung Öffentliches Recht II Subventionsrecht II Wiederholung Inwieweit ist das EU-Beihilfenrecht im innerstaatlichen Recht unmittelbar wirksam? Bedarf eine Subvention stets einer formell-gesetzlichen

Mehr

Fall 4: Bauen im Außenbereich

Fall 4: Bauen im Außenbereich Fall 4: Bauen im Außenbereich Auf dem Außenbereichsgrundstück des E in der kreisfreien Stadt M befindet sich eine Scheune, die früher dem Einlagern von Futter und als Unterstand für Tiere diente. Diese

Mehr

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz Vom 4. Mai 2008 (Stand 1. September 2014) Die Landsgemeinde, I C/23/2 gestützt auf die Artikel 98 Absatz 3 und

Mehr

Immissionsschutzrecht I

Immissionsschutzrecht I Klausurprobleme im Immissionsschutzrecht Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im förmlichen Verfahren ( 10 BImSchG i.v.m. 4. BImSchVO) im vereinfachten Verfahren ( 19 BImSchG);

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 4. Mai 1997 (Stand 1. Januar 2011) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997) 1. Organisatorische Bestimmungen

Mehr

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/873 17. Wahlperiode 2010-09-20 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung allgemeiner unterer

Mehr

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 1. Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen Rechts 2. Teil: Verfassungsrecht 3 Staatsfunktionen und Staatsorgane 4 Verfassungsprinzipien

Mehr

Verordnung über die Begnadigung

Verordnung über die Begnadigung Verordnung über die Begnadigung 38.3 Vom. Dezember 97 (Stand. Februar 0) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 38 ff. des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) vom. Dezember 937

Mehr

Der Synodalverband hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kirchen so eng wie möglich zu gestalten.

Der Synodalverband hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kirchen so eng wie möglich zu gestalten. 40.9- Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband

Mehr

Straßenschlussstrich Kurzlösung

Straßenschlussstrich Kurzlösung Straßenschlussstrich Kurzlösung Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Georg Hellmich Stand

Mehr

Rechtsgeschäftslehre

Rechtsgeschäftslehre Rechtsgeschäftslehre Rechtsgeschäft Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die allein oder i.v.m. anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt

Mehr

Fall 6 - Schweinestall

Fall 6 - Schweinestall Fall 6 - Schweinestall Dr. Philipp Egli, Rechtsanwalt Seite 1 Quelle: Solothurner Zeitung / Hanspeter Bärtschi Urteil 2C_960/2013 vom 28. Oktober 2014 BGE 133 II 400 (Urteil 1C_2/2007 vom 4. Oktober 2007)

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 4. Mai 1997 (Stand 1. September 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997) 1. Organisatorische

Mehr

Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, Biblis nachgebildet) 1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts

Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, Biblis nachgebildet) 1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, 249 - Biblis nachgebildet) Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. I. Zulässigkeit des Antrags 1. Zuständigkeit

Mehr

(Obergericht, Kassationsabteilung, 26. April 2001)

(Obergericht, Kassationsabteilung, 26. April 2001) Urteil vom 26.04.2001//Gegen einen Vollstreckungsbefehl bezüglich Zivilurteilen der Justiz- und Sicherheitsdirektion ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Verwaltungsgericht das zulässige Rechtsmittel.

Mehr

Rechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten

Rechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und anhand

Mehr

Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Die Berg- und Alp-Verordnung vom 25. Mai wird wie folgt geändert:

Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Die Berg- und Alp-Verordnung vom 25. Mai wird wie folgt geändert: [Signature] [QR Code] Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) Änderung

Mehr

Vertrag zwischen der Schweiz und Österreich über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen 1

Vertrag zwischen der Schweiz und Österreich über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen 1 Originaltext Vertrag zwischen der Schweiz und Österreich über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen 1 0.276.191.631 Abgeschlossen am 15. März 1927 Von der Bundesversammlung genehmigt

Mehr

Vorab: Aufsichts- oder Ordungswidrigkeitenbehörde?

Vorab: Aufsichts- oder Ordungswidrigkeitenbehörde? Sabine Pöllmann Referatsleiterin beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) 12.05.2015 BvD Verbandstage 2015 1 Vorab: Aufsichts- oder Ordungswidrigkeitenbehörde?

Mehr

Verwaltungsrecht I. 6. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler. Wintersemester 2015/16

Verwaltungsrecht I. 6. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler. Wintersemester 2015/16 Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 6. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung

Mehr

Vorlesung 8: Änderung und Beendigung der Sanktion

Vorlesung 8: Änderung und Beendigung der Sanktion Vorlesung 8: Änderung und Beendigung der Sanktion PD Dr. iur. Stefan Heimgartner 21.04.16 (Titel der Präsentation), Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Christian Schwarzenegger, (Autor) Seite 1 Bedingte Entlassung

Mehr

Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden

Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden Vortrag vom 29.10.2014 FhöVPR Güstrow Oberstaatsanwalt Henke Generalstaatsanwaltschaft Rostock Überblick

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

VERWALTUNGSGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VERWALTUNGSGERICHT HANNOVER Az.: 10 A 6817/03 verkündet am 19.03.2004 Roy, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In der Verwaltungsrechtssache des IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Kläger,

Mehr

Compliance Management in der Praxis

Compliance Management in der Praxis Compliance Management in der Praxis Fachvortrag beim Regionalkreistreffen Berlin Brandenburg der DGQ Am 03.November 2014 in Potsdam Referent: Frank Machalz, Geschäftsführer envigration Umwelt- und Unternehmensberatung

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Verwaltung Verwaltungsrecht

Rechtswissenschaftliches Institut. Verwaltung Verwaltungsrecht Verwaltung Verwaltungsrecht Verwaltung (organisatorischer Begriff) Staat Legislative Exekutive Judikative Verwaltungsbehörden 22.02.2016 Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 2 Verwaltungsorganisation (Bund)

Mehr

Freiheiteseinschränkende Massnahmen im Heimalltag

Freiheiteseinschränkende Massnahmen im Heimalltag Selbstbestimmung oder Freiheitsbeschränkung? Freiheiteseinschränkende Massnahmen im Heimalltag 28. Januar 2011 Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M. Prof. (FH) Hochschule Luzern peter.moesch@hslu.ch Inhalt Vorbemerkungen

Mehr

Beamte. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht. StGB 11

Beamte. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht. StGB 11 Beamte Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht StGB 11 Amtsträger ist wer nach Deutschem Recht...Beamter und Richter ist (...) nicht, wer

Mehr

von Verfügungen durch Verwaltungsbehörden (im Folgenden: Behörden). 2

von Verfügungen durch Verwaltungsbehörden (im Folgenden: Behörden). 2 Landratsvorlage Beilage 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Änderung vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: I. Das Verwaltungsverfahrensgesetz vom 1. Juni 1988 1 wird wie folgt geändert: Neuer

Mehr

8 Staatshaftungsrecht V

8 Staatshaftungsrecht V 8 Staatshaftungsrecht V A. Grundlagen und normative Ausgestaltung öffentlich-rechtlicher Sonderverbindungen I. Begriff und rechtliche Konstruktion Ö.-r. Schuldverhältnis liegt vor, wenn # besonders enges

Mehr