Gemeinde Trittau Bebauungsplan Nr Änderung Machbarkeitsstudie zur Verkehrsbelastung im Rahmen des geplanten Neubaus einer Kindertagesstätte
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- Mona Adler
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1 Bebauungsplan Nr Änderung Machbarkeitsstudie zur Verkehrsbelastung im Rahmen des geplanten Neubaus einer Kindertagesstätte Verfasser: GSP Ingenieurgesellschaft mbh Paperbarg Bad Oldesloe Tel.: / Fax: / oldesloe@gsp-ig.de Web: Stand:
2 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangssituation / Grundlage Aufgabenstellung und Vorgehensweise Bestandsaufnahme Analyse des fließenden Verkehrs Analyse des ruhenden Verkehrs Erfassung der Straßenquerschnitte 7 4 Verkehrsprognose Auswertung Lösungsmöglichkeiten Anhang Anhang A: Ergebnisse der Verkehrszählung Schillerstraße Anhang B: Ergebnisse der Verkehrszählung Lessingstraße Anhang C: Prognose zusätzlicher Kita-Verkehr 16 Seite 2
3 1 Ausgangssituation / Grundlage Der Bedarf und die Nachfrage für Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen sind in der Gemeinde Trittau in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Auf diese Entwicklung möchte die Gemeinde reagieren und mit dem geplanten Neubau eines Kindergartens die Möglichkeiten der Kinderbetreuung erweitern. Eine durchgeführte Analyse der bereits bestehenden Kindergärten hat ergeben, dass ausgehend von einem angestrebten flächendeckenden Angebot vor allem im Süden Trittaus der Bau einer Kindertagesstätte notwendig ist. Bei der Suche nach einem geeigneten Standort wurde eine Fläche in die engere Auswahl genommen, die sich südöstlich des Wohnquartiers Schillerstraße/Goethering und südwestlich der Lessingstraße befindet. Momentan steht diese Fläche der öffentlichen Nutzung als Bolzplatz und Spielplatz sowie zur Naherholung zur Verfügung. Der Neubau eines Kindergartens an dem vorgenannten Standort setzt eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 voraus, welcher die notwendigen planerischen und rechtlichen Grundlagen schaffen soll. Die durch das Büro Planlabor Stolzenberg, Lübeck ausgearbeitete 7. Änderung wurde zur Beteiligung der Öffentlichkeit vorschriftsgemäß ausgelegt. Unter anderem haben auch zahlreiche Bürger eine Stellungnahme abgegeben bzw. sich in Bürgerversammlungen zu Wort gemeldet. Dabei stellte sich heraus, dass seitens der Bevölkerung, vor allem seitens der Bewohner im unmittelbaren Umfeld, erhebliche Bedenken im Blick auf den durch den Kindergarten- Neubau induzierten Verkehr bestehen. Sollte die geplante Maßnahme umgesetzt werden, so wird die Kindertagesstätte über die Schillerstraße/Goethering als auch über die Lessingstraße anzufahren sein. Beide Straßenzüge sind derzeit ausgewiesene Tempo-30-Zonen. Aufgrund mangelnder Stellplätze auf den Grundstücken vorwiegend im Bereich des Geschosswohnungsbaus werden viele Kraftfahrzeuge durch die Anwohner auf der Fahrbahn geparkt. Eine deutliche Verschärfung der Verkehrssituation mit dem zusätzlichen Verkehr, resultierend aus den neuen Quell- Ziel-Relationen der Kindergartennutzung, wird befürchtet. Seite 3
4 2 Aufgabenstellung und Vorgehensweise Als Reaktion auf die Befürchtungen der Anwohner hat die Gemeinde Trittau die GSP Ingenieurgesellschaft mbh mit der Untersuchung der Zunahme des Verkehrs bei Inbetriebnahme der geplanten Kindertagesstätte beauftragt. Es soll abgeschätzt werden, wie sich die zu erwartende verkehrliche Mehrbelastung auf die derzeitige Verkehrssituation in der Schillerstraße/Goethering sowie in der Lessingstraße auswirkt. Um belastbare Aussagen treffen zu können, wurde mittels manueller und automatischer Verkehrszählungen zunächst der Ist-Zustand festgestellt. Parallel dazu wurde der durch den geplanten Kindergarten entstehende Verkehr prognostiziert, um schlussendlich beide Werte miteinander zu summieren und das Ergebnis zu bewerten. Die erhaltenen Verkehrszahlen und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen werden in den folgenden Kapiteln näher erläutert. Seite 4
5 3 Bestandsaufnahme 3.1 Analyse des fließenden Verkehrs Am Donnerstag, den wurden in der Schillerstraße und in der Lessingstraße automatische Verkehrszählungen des Straßenquerschnitts mit einer Dauer von 24 Stunden durchgeführt. Die Zählungen begannen jeweils um 00:00 Uhr und endeten um 23:59 Uhr. Sie erfolgten mit dem Scout Verkehrszählgerät der Firma Miovision. Auch wenn sich aus einer einzelnen Verkehrszählung kein DTV W (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an Werktagen) ermitteln lässt, so sind die Ergebnisse doch hinreichend genau, um daraus die erforderlichen Rückschlüsse zu ziehen. Die Verkehrszählung in der Schillerstraße erbrachte folgende Ergebnisse: - Insgesamt wurde eine Verkehrsbelastung von 256 Kfz/24 h ermittelt. - Der morgendliche Spitzenstundenverkehr liegt von 07:00-08:00 Uhr bei 18 Kfz/h und von 10:00-11:00 Uhr bei 19 Kfz/h. - Der nachmittägliche/abendliche Spitzenstundenverkehr liegt von 15:00-16:00 Uhr bei 23 Kfz/h und von 18:00-19:00 Uhr bei 27 Kfz/h. - Der Schwerverkehrsanteil beträgt 0,4 %. Die vollständige Tabelle mit allen Zählergebnissen und eine grafische Darstellung sind dem Anhang A zu entnehmen. Die Verkehrszählung in der Lessingstraße erbrachte folgende Ergebnisse: - Insgesamt wurde eine Verkehrsbelastung von 371 Kfz/24 h ermittelt. - Der morgendliche Spitzenstundenverkehr liegt von 08:00-09:00 Uhr bei 33 Kfz/h. - Der nachmittägliche/abendliche Spitzenstundenverkehr liegt von 14:00-15:00 Uhr bei 32 Kfz/h und von 18:00-19:00 Uhr bei 30 Kfz/h. - Der Schwerverkehrsanteil beträgt 2,4 %. Die vollständige Tabelle mit allen Zählergebnissen und eine grafische Darstellung sind dem Anhang zu entnehmen 3.2 Analyse des ruhenden Verkehrs Für den untersuchten Bereich ist festzuhalten, dass sowohl in der Schillerstraße als auch in der Lessingstraße nahezu auf gesamter Länge der Straßen geparkt wird. In der Schillerstraße steht zudem ein öffentlicher Parkplatz mit ca. 15 Parkmöglichkeiten zur Verfügung. In der Lessingstraße wird auch im Bereich des Wendehammers geparkt. Seite 5
6 Gemeinde Trittau Parallel zur Zählung des fließenden Verkehrs über die Dauer eines gesamten Tages wurde der ruhende Verkehr zu signifikanten Zeitpunkten erfasst. Signifikante Zeitpunkte hinsichtlich der Verkehrsinduzierung durch einen Kindergarten sind ein morgendliches Zeitfenster zwischen 7:00 und 8:00 Uhr (Bringverkehr) sowie ein nachmittägliches Zeitfenster von 15:00 bis 17:00 Uhr (Abholverkehr). Die untersuchten Straßenzüge sind auf den untenstehenden Grafiken farblich hervorgehoben. Schillerstraße Lessingstraße Seite 6
7 Da für die Analyse des Verkehrsflusses die Parksituation innerhalb des öffentlichen Straßenraums relevant ist, wurden demzufolge nur die Fahrzeuge erfasst, die tatsächlich auf der Fahrbahn parken. Fahrzeuge auf privaten Stell- und öffentlichen Parkplätzen wurden nicht berücksichtigt, ebenso auch nicht die parkenden Fahrzeuge im Wendehammer der Lessingstraße. Gleichermaßen wurden auch die Parklücken sowie die Sperrflächen (abmarkierte Flächen zur Abwicklung der Müllentsorgung) und Zufahrten registriert, da diese im Begegnungsfall als Ausweichmöglichkeit dienen können. Die nachstehende Tabelle enthält die dazugehörigen Ergebnisse: 07:00 Uhr 08:00 Uhr 15:00 Uhr 16:00 Uhr 17:00 Uhr Schillerstraße Lessingstraße belegt frei 4 7 Zufahrten/Sperrflächen 4 3 belegt frei 9 11 Zufahrten/Sperrflächen 4 3 belegt frei 8 9 Zufahrten/Sperrflächen 4 3 belegt 9 14 frei 10 7 Zufahrten/Sperrflächen 4 3 belegt frei 8 3 Zufahrten/Sperrflächen 4 3 Für den Wendehammer ist festzuhalten, dass dort über den Tag betrachtet im Schnitt acht bis zehn Fahrzeuge parkten. Der öffentliche Parkplatz in der Schillerstraße war mit im Schnitt sieben Fahrzeugen zu etwa 50 % ausgelastet. 3.3 Erfassung der Straßenquerschnitte Im Zuge der Erfassung des ruhenden Verkehrs wurden auch die Querschnitte der betroffenen Straßen untersucht. Dabei konnte festgestellt werden, dass sowohl in der Lessingstraße als auch in der Schillerstraße und im Goethering eine asphaltierte Fahrbahn in einer Breite von ~6,00 m Breite zur Verfügung steht. Da in der Lessingstraße und in der Schillerstraße wie bereits erwähnt in hohem Maße auf der Fahrbahn geparkt wird, ist der Begegnungsverkehr nur an Ausweichstellen möglich. Für Begegnungsverkehr zweier Fahrzeuge ohne Behinderung auf Höhe des ruhen- Seite 7
8 den Verkehrs ist eine Straßenbreite von mindestens 6,75 m (2,00 m Parkstreifen, 4,75 m Fahrbahn) gemäß RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 2006) erforderlich. In der Lessingstraße befinden sich beidseitig der Fahrbahn Gehwege, die mit Betonplatten befestigt sind. Der östliche Gehweg ist 1,40 m breit, der westliche Gehweg ist 1,60 m breit. In der Schillerstraße und in Verlängerung dazu im Goethering, die zusammen einen Ring bilden, ist der innere Gehweg 1,40 m breit, der äußere Gehweg 1,10 m breit. Auch hier sind die Gehwege mit Betonplatten befestigt. Alle Oberflächen befinden sich derzeit in einem soliden Zustand. Nach heutigen Kriterien (entsprechend der RASt 06) beträgt die Regelbreite für Gehwege 2,50 m. Der Radverkehr wird im Mischverkehr auf der Fahrbahn abgewickelt. Seite 8
9 4 Verkehrsprognose Durch die Gemeinde Trittau wurden für die geplante Kindertagesstätte folgende Informationen vorgelegt: - geplante Anzahl zu betreuender Kinder: 95 - geplante Anzahl Personal: 17 - geplante Öffnungszeiten: 07:00 bis 18:00 Uhr Die Abschätzung des Neuverkehrs für die Kindertagesstätte erfolgt unter Bezug auf Heft Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung Teil 1 und 2 der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung mit dem Programm Ver_Bau von Dr. Bosserhoff. Aufgrund der geplanten Öffnungszeiten werden die meisten Kinder zwar morgens zeitlich relativ konzentriert zum Kindergarten gebracht, die Abholung wird sich erfahrungsgemäß über den Nachmittag verteilen, da die einzelnen Betreuungsgruppen innerhalb der Kita unterschiedliche Schließzeiten haben. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) wird im vorliegenden Fall relativ hoch angesetzt, da der geplante Standort zwar unter Berücksichtigung einer gleichmäßigen Flächenverteilung innerhalb der Gemeinde gewählt wurde, aber trotzdem noch nicht abzusehen ist, aus welchen Teilen der Gemeinde die Kinder zukünftig kommen werden. Unter Beachtung dieser Faktoren werden der MIV mit 80 %, der Radverkehr mit 15 % und der Fußgängerverkehr mit 5 % angesetzt. Für das Verkehrsverhalten der Beschäftigten der Kita wird vom gleichen Modal Split ausgegangen. Weitere Parameter sind die Anzahl der Wege einer Person pro Werktag (hier: Beschäftigte: 1,8, Anlieferung: 0,1 und Kita-Nutzer: 4) sowie der Besetzungsgrad von Beschäftigten bzw. Kindern pro Fahrzeug (hier: Beschäftigte: 1,1 und Kita-Nutzer: 1,15). Nach der Auswertung der Eingangsdaten in Kombination mit den angesetzten Parametern können folgende Verkehrsmengen prognostiziert werden. Der geplante Kindergarten erzeugt einen zusätzlichen Verkehr von 300 Kfz/24h. In der morgendlichen Spitzenstunde von 07:00 bis 08:00 Uhr ist mit einem Verkehr von 119 Kfz/h zu rechnen. Für die Spitzenstunde über die Mittagszeit von 13:00 bis 14:00 Uhr sind 42 Kfz/h zu erwarten. Zur Nachmittagszeit kommen in der Spitzenstunde von 15:00 bis 16:00 Uhr noch einmal 28 Kfz/h dazu. Seite 9
10 5 Auswertung Der ausgelegte Bebauungsplan Nr. 8 in seiner 7. Änderung sieht vor, dass die Stellplätze des Kindergartens von der Schillerstraße/Goethering als auch von der Lessingstraße angefahren werden können. Die bereits jetzt öffentlich nutzbare Parkfläche am Übergang Schillerstraße/Goethering wäre dann auch von beiden Seiten zu erreichen. Aus diesem Grund wird angenommen, dass sich der durch den Kindergarten erzeugte Verkehr in einem Verhältnis von 50:50 auf beide Straßenzüge verteilt. Dies ergibt die nachstehend aufgeführten Verkehrsmengen in den Spitzenstunden. Verkehrszählung 2017 Schillerstraße Kita-Verkehr prozentuale Veränderung 07:00 08:00 Uhr 18 Kfz/h 60 Kfz/h 78 Kfz/h % 13:00 14:00 Uhr 11 Kfz/h 21 Kfz/h 32 Kfz/h % 15:00 16:00 Uhr 23 Kfz/h 14 Kfz/h 37 Kfz/h + 61 % DTV W 256 Kfz/24h 150 Kfz/24h 406 Kfz/24h + 59 % zu erwartenden Gesamtverkehrsstärke Verkehrszählung 2017 Lessingstraße Kita-Verkehr zu erwartenden Gesamtverkehrsstärke prozentuale Veränderung 07:00 08:00 Uhr 17 Kfz/h 59 Kfz/h 76 Kfz/h % 13:00 14:00 Uhr 20 Kfz/h 21 Kfz/h 41 Kfz/h +105 % 15:00 16:00 Uhr 16 Kfz/h 14 Kfz/h 30 Kfz/h + 88 % DTV W 371 Kfz/24h 150 Kfz/24h 521 Kfz/24h + 40 % Aus den gewonnenen Verkehrsstärken können verschiedene Feststellungen herausgearbeitet werden: - Die vorgenannten Straßenzüge sind gemäß RASt 06 als Wohnstraßen zu klassifizieren. Die Obergrenze von 400 Kfz/h für Wohnstraßen wird nicht überschritten. - Der zu erwartende zusätzliche Verkehr erhöht den bisherigen Verkehr signifikant, sowohl über den Tag als DTV W betrachtet als auch in den dargestellten Spitzenstunden. Vor allem der morgendliche Bringverkehr verursacht eine erhebliche Steigerung der Verkehrsmengen. Die genannten Feststellungen verdeutlichen, dass der Sachverhalt differenziert bewertet werden muss. Obgleich die Verkehrsmenge durch die Straßenzüge aufgenommen werden kann, wird eine Seite 10
11 deutliche Zunahme des Verkehrs spürbar werden. Dabei liegt die Schwierigkeit in der Abwicklung des Verkehrs weniger in der reinen Verkehrsbelastung, sondern darin, dass es sich um Zielverkehr handelt. Zielverkehr durch Kindertagesstätten verlangt Parkmöglichkeiten, da die Kinder im Gegensatz zu Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen nicht nur aus dem haltenden Auto aussteigen und selbstständig den restlichen Weg laufen, sondern durch ein Elternteil zum Kindergarten begleitet und aus dem Gebäude auch wieder abgeholt werden. Dabei ist die durchschnittliche Parkdauer eines Fahrzeugs pro Bring- bzw. Abholvorgang mit min zu veranschlagen. In der morgendlichen Spitzenstunde werden demnach etwa Parkplätze gleichzeitig benötigt. Zusätzlich sind auch Parkmöglichkeiten für die Beschäftigten des Kindergartens vorzusehen. Der B-Plan sieht auf dem Gelände des Kindergartens derzeit 11 Stellplätze vor. Die aus der Schillerstraße kommend vorgelagerte öffentliche Parkfläche bietet weitere Parkmöglichkeiten, wird jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt (teilweise) durch Anwohner genutzt. Im Rahmen der Erschließungsplanung des B-Plans würde eine Neuordnung dieser Fläche erfolgen. Nach der Festlegung von Parkflächen mit Abmaßen gemäß RASt 06 und der Berücksichtigung einer ausreichenden Fahrgasse, hinführend zur Fläche des Kindergartens, wäre dann zu ermitteln, wie viele Parkmöglichkeiten sich tatsächlich ergeben und wie viele davon durch Anwohner genutzt bzw. im Umkehrschluss für den Kindergartenbetrieb reserviert werden können. Es ist in jedem Fall anzunehmen, dass zusätzlich auch die Lücken innerhalb des Parkens auf der Fahrbahn (vgl. Kapitel 3.2) für das kurzzeitige Parken durch die Eltern in Anspruch genommen werden. Dies hätte bei gleichzeitig steigender Verkehrsbelastung negativen Einfluss auf den Verkehrsablauf, da mit jeder genutzten Parklücke eine potentielle Ausweichmöglichkeit für den Begegnungsverkehr wegfällt. Somit kann davon ausgegangen werden, dass es zu Behinderungen während der Bringund Abholverkehre kommt. Seite 11
12 6 Lösungsmöglichkeiten Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen in Kapitel 5 wurden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, die beschreiben, wie die zu erwartenden Behinderungen minimiert werden können. Um den stetigen Verkehrsfluss in beiden Straßenzügen aufrecht zu erhalten, können beide Straßenzüge als Halteverbotszonen eingerichtet werden. Das Halten und Parken ist dann nur in den markierten Bereichen zulässig. Die Markierung der Parkplätze erfolgt in der Weise, dass etwa aller 50 m eine Ausweichstelle geschaffen wird, wo mindestens wartende zwei Fahrzeuge den Gegenverkehr passieren lassen können. In der Lessingstraße wäre bei einer zu überbrückenden Straßenlänge von 110 m eine Ausweichstelle zu schaffen. In der Schillerstraße könnten bei 150 m Straßenlänge zwei Ausweichstellen geschaffen werden. Diese Maßnahmen gehen zu Lasten der verfügbaren Parkmöglichkeiten innerhalb des Straßenraums. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Parken auf der Fahrbahn vordergründig dem Besucherverkehr dient. Die Verfügbarkeit von Parkraum für die Anwohner liegt nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde. Zur Verbesserung der Parkraumsituation wären auf den Grundstücken der Wohneinheiten durch die jeweiligen Eigentümer entsprechend ausreichende Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Eine weitere Lösungsmöglichkeit besteht darin, den zu erwartenden Kita-Verkehr aus der Lessingstraße, die gemäß Verkehrszählung die höher frequentierte der beiden untersuchten Straßen ist, heraus zu verlagern. Dazu wäre die im B-Plan vorgesehene, für Kraftfahrzeuge befahrbare Zuwegung zum Kindergartengelände für den MIV zu sperren und nur für den Fuß- und Radverkehr freizugeben. Es ist davon auszugehen, dass für den Kfz-Verkehr bei fehlender Fahrverbindung zum Kita-Gelände der Weg über die Schillerstraße gewählt wird. Nur wenige Eltern werden in der Lessingstraße parken und das letzte Wegstück zum Kindergarten zu Fuß gehen. In diesem Fall könnte in der Schillerstraße, die unmittelbar in den Goethering übergeht und mit dieser Straße einen Ring bildet, eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet werden. Ob diese Maßnahme ergänzend oder alternativ zur Einrichtung der Halteverbotszone ergriffen werden könnte, wäre dann im Detail zu prüfen. Berücksichtigt werden könnten dann auch wochentagspezifische Sonderfälle wie zum Beispiel die Abholung des Mülls, damit sich hinter dem Müllfahrzeug kein Stau bildet. Die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der geplanten Erschließungsstraße könnte als (ergänzende) Maßnahme ebenfalls in Betracht gezogen werden. Damit wäre zumindest sichergestellt, dass der zu erwartende Kita-Verkehr sich gleichmäßig auf die Lessingstraße und die Schillerstraße verteilt und die Verkehrsströme könnten, bezogen auf die Richtung, gelenkt werden. Sollte dieser Schritt erwogen werden, wäre dann im Detail zu prüfen, ob der Einbahnstraßenverlauf in Ost-West- oder West-Ost-Richtung angeordnet wird. Dies hängt unter anderem maßgeblich von der Anordnung der geplanten Stellplätze auf dem Kita-Gelände als auch der geplanten Parkplätze am Übergang Schillerstraße/Goethering ab. Seite 12
13 Unabhängig der Maßnahmen im Straßenraum sind die Stellplätze auf dem Gelände des Kindergartens vor Fremdparkern zu schützen. Zusammenfassend lässt sich der hohe Parkdruck in den Straßenzügen als ursächliches Problem für die zu erwartenden Behinderungen im Verkehrsfluss aufgrund des Neubaus des Kindergartens herausarbeiten. Dieses Problem ist jedoch kurzfristig nicht lösbar. Demnach können alle beschriebenen Lösungsmöglichkeiten die Schwere der Behinderungen eingrenzen, aber nicht völlig egalisieren. Hier ist nun zu entscheiden, welches Maß an Veränderungen im Verkehrsablauf in den untersuchten Straßenzügen man bereit ist, in Kauf zu nehmen, und was man auch bereit ist, den Anwohnern zuzumuten. Dipl.-Ing. Michael Priewe Geschäftsführer Dipl.-Ing. Bernhard Krüger Projektbearbeiter Seite 13
14 7 Anhang 7.1 Anhang A: Ergebnisse der Verkehrszählung Schillerstraße Seite 14
15 7.2 Anhang B: Ergebnisse der Verkehrszählung Lessingstraße Seite 15
16 7.3 Anhang C: Prognose zusätzlicher Kita-Verkehr Seite 16
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