Arbeitnehmer- und Mischfinanzierte bav für Herrn Max Mustermann

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1 Arbeitnehmer- und Mischfinanzierte bav für Herrn Max Mustermann Eigene Vorsorgemaßnahmen tragen dazu bei, den Lebensstandard auch im Rentenalter aufrechterhalten zu können. Der Staat fördert dies durch Steuer- und in der Regel Sozialabgabenerleichterungen. Durch die Umwidmung von Vermögenswirksamen Leistungen oder eine Umschichtung sonstiger laufender Aufwendungen zu Gunsten einer Altersversorgung kann die Versorgungssituation entscheidend verbessert werden, ohne dabei zusätzliche Liquidität aufwenden zu müssen. Die nachfolgenden Ausführungen dienen der Orientierung. Zusammensetzung Produktbeitrag - Direktversicherung Nettoaufwand 54,16 + Umwidmung VWL-Beitrag 40,00 + Steuerersparnis 43,97 + Sozialversicherungsersparnis 36,24 = Bruttoaufwand (Entgeltumwandlung) 174,37 + Arbeitgeber-Zuschuss 33,88 = Produktbeitrag (Gesamtbeitrag) 208,25 Seite 1 von 4 Die aufgestellten Berechnungen sind unverbindliche Modellrechnungen. Sie basieren auf der aktuellen Steuer- und Sozialgesetzgebung (Stand: ). Beispielrechnung vom der Software "AN-/ Mischfinanzierte bav" (Version 1.6), fachlich geprüfte Software von der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH. Software für Vorsorge und Finanzplanung GmbH & Co. KG

2 Rentenleistungen zum (DirektRente index-safe (BOLZ) - 68BO) Eine ausführliche Darstellung der möglichen Rentenleistung und zusätzliche Hinweise entnehmen Sie dem Versorgungsvorschlag. Bei den angegebenen Bruttorenten sind keine Steuern oder Abgaben berücksichtigt. Garantierte monatliche Altersrente* 276,68 Mögliche monatliche Altersrente bei einer angenommenen jährlichen Indexpartizipation von 2%** Mögliche monatliche Altersrente bei einer angenommenen jährlichen Indexpartizipation von 4%** Mögliche monatliche Altersrente bei einer angenommenen jährlichen Indexpartizipation von 6%** 426,00 626,00 947,00 * Es besteht die Garantie, dass zum Ende der Aufschubzeit 100% der Beitragssumme der Hauptversicherung als garantiertes Kapital für die Bildung einer Rente zur Verfügung stehen. Hieraus ergibt sich bei dem von Ihnen gewählten Produktbeitrag die angegebene garantierte Altersrente. ** Die dargestellten Gesamtleistungen enthalten Leistungen aus der Überschussbeteiligung und basieren auf hypothetischen Annahmen zur Indexpartizipation; diese können daher nicht garantiert werden. Die angegebenen Beträge haben von Beginn an hypothetischen Charakter. Sie sind nicht als Prognose möglicher zukünftiger Leistungen zu verstehen und stellen keine Unter- und Obergrenze für tatsächlich auszuzahlende Leistungen dar. Die tatsächlich auszuzahlenden Leistungen können durch Schwankungen in der Wertentwicklung des Index und durch Änderungen der Überschussbeteiligung auch unter bzw. über den angegebenen Beträgen liegen. Seite 2 von 4 Die aufgestellten Berechnungen sind unverbindliche Modellrechnungen. Sie basieren auf der aktuellen Steuer- und Sozialgesetzgebung (Stand: ). Beispielrechnung vom der Software "AN-/ Mischfinanzierte bav" (Version 1.6), fachlich geprüfte Software von der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH. Software für Vorsorge und Finanzplanung GmbH & Co. KG

3 Erläuterungen zur Berechnung Die dargestellten Auswirkungen basieren auf dem bei Erstellung des Beratungsprogramms bekannten Steuer- und Sozialversicherungsrecht, erheben aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit in allen Belangen. Die Ermittlung der Lohnsteuer erfolgt nach den Berechnungsvorschriften des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Besonderheiten wie z.b. die Kappung der Kirchensteuer und die Mindestkirchensteuer können hier nicht berücksichtigt werden. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kann es zu Abweichungen kommen. In Steuerfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Rentenleistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach 22 Nr. 5 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Leistungsempfänger, die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben für sämtliche Kapital- und Rentenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung den vollen Allgemeinen Beitragssatz der Krankenkasse allein zu zahlen. Bei Kapitalleistungen gilt zurzeit 1/120 des Kapitalbetrags für maximal 10 Jahre als beitragspflichtige Einnahme. Es wird unterstellt, dass der bisherige Arbeitgeberanteil bei den vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 40,00 auch für die betriebliche Altersversorgung weiter gezahlt wird. Die Berechnung beinhaltet einen Beitrag des Arbeitgebers. Dieser besteht aus: einer Weitergabe seiner SV-Ersparnis in Höhe von 33,88 Seite 3 von 4 Die aufgestellten Berechnungen sind unverbindliche Modellrechnungen. Sie basieren auf der aktuellen Steuer- und Sozialgesetzgebung (Stand: ). Beispielrechnung vom der Software "AN-/ Mischfinanzierte bav" (Version 1.6), fachlich geprüfte Software von der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH. Software für Vorsorge und Finanzplanung GmbH & Co. KG

4 Tarifvertrag In einem Arbeitsverhältnis für das ein Tarifvertrag gilt, können Vergütungsbestandteile zugunsten von Versorgungslohn im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nur vereinbart werden, wenn es sich hierbei um über- bzw. außertarifliche Vergütungsbestandteile handelt oder dies der Tarifvertrag vorsieht. Es ist nicht bekannt, ob Ihr Arbeitgeber einem Tarifvertrag unterliegt oder bei der Vergütung einen solchen umsetzt. Sollte dies der Fall sein, sind tarifvertragliche Vereinbarungen zu berücksichtigen und mit diesem Vorschlag abzugleichen, da dies nicht innerhalb dieser Anwendung abschließend durchgeführt werden kann. Falls Differenzen bestehen, bitten wir Sie um Mitteilung. Sie erhalten dann umgehend einen überarbeiteten Vorschlag. Ab sind zusätzlich zu den Tarifverträgen die Regelungen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes zu beachten. Grundsätzlich darf es durch eine Zusage auf bav nicht zu einer Unterschreitung eines tariflichen bzw. gesetzlichen Mindestlohns kommen. Allgemeinverbindliche Mindestlohntarifverträge bestehen z.b. in den Branchen des Baugewerbes, Elektro- oder Maleroder Lackierhandwerks. Auch nicht allgemeinverbindliche Tarifverträge können Regelungen zum Mindestlohn enthalten. Aber auch wenn kein Mindestlohn durch Tarifvertrag festgelegt ist, muss die Grenze des 138 BGB (Sittenwidrigkeit) beachtet werden. Hinweise Diese Ausführungen und Berechnungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind unverbindlich und erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie basieren auf subjektiven Bewertungen und berücksichtigen den derzeitigen Kenntnisstand sowie die derzeitige Gesetzeslage. Die Berechnungen sind als reine Orientierung zu sehen und beanspruchen keine Gewähr. Sie ersetzen keine ausführliche Beratung. Es wurden bestimmte Annahmen getroffen, die von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen können und höchst wahrscheinlich auch abweichen werden. Dies trifft insbesondere auf die in die Berechnungen einbezogene Überschussbeteiligung zu. Von daher wird keine Haftung, mit Ausnahme einer solchen wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, für jeglichen Schäden, insbesondere auch mittelbare oder Folgeschäden gegenüber dem Benutzer der Software Stuttgarter Beratungsnavigator sowie gegenüber Dritten ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen für eine unsachgemäße Anwendung der Software. Vorschlag von Vorname: Ex Name: Tranet Straße/Hausnummer: Gateway 1 PLZ Ort: Stuttgart Telefon: Telefax: Mobil: kevus@stuttgarter.de Stand: Seite 4 von 4 Die aufgestellten Berechnungen sind unverbindliche Modellrechnungen. Sie basieren auf der aktuellen Steuer- und Sozialgesetzgebung (Stand: ). Beispielrechnung vom der Software "AN-/ Mischfinanzierte bav" (Version 1.6), fachlich geprüfte Software von der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH. Software für Vorsorge und Finanzplanung GmbH & Co. KG

5 Details Arbeitnehmersicht Name, Vorname Mustermann Max Gehaltsabrechnung pro Monat aktuell pro Monat neu mit bav pro Monat Bruttogehalt 2.500, ,00 VWL-Arbeitgeberbeitrag 40,00 40,00 bav-arbeitgeberbeitrag 0,00 33,88 bav-arbeitnehmerbeitrag 0,00 174,37 sonstige Bruttobezüge 0,00 0,00 Gesamt-Brutto 2.540, ,00 Steuer-Brutto 2.540, ,63 SV-Brutto 2.540, ,63 abzgl. steuerrechtliche Abzüge 333,20 289,23 - Lohnsteuer 315,83 274,16 - Kirchensteuer 0,00 0,00 - Solidaritätszuschlag 17,37 15,07 abzgl. SV-rechtliche Abzüge 527,69 491,45 - Rentenversicherung 237,49 221,19 - Arbeitslosenversicherung 38,10 35,48 - Krankenversicherung 213,36 198,71 - Pflegeversicherung 38,74 36,07 Netto-Verdienst 1.679, ,32 abzgl. VWL-Gesamtbeitrag 40,00 0,00 abzgl. bav-arbeitnehmerbeitrag 0,00 174,37 abzgl. sonstige Nettoabzüge 0,00 0,00 zzgl. Nettobezüge 0,00 0,00 Auszahlungsbetrag 1.639, ,95

6 Details Arbeitgebersicht Name, Vorname Mustermann Max Gehaltsabrechnung pro Monat aktuell pro Monat neu mit bav pro Monat Bruttogehalt 2.500, ,00 zzgl. VWL-Arbeitgeberbeitrag 40,00 40,00 zzgl. bav-arbeitgeberbeitrag 0,00 33,88 SV-freier bav-gesamtbeitrag 0,00 208,25 sonstige Bruttobezüge 0,00 0,00 SV-Brutto 2.540, ,63 Rentenversicherung 237,49 221,19 Arbeitslosenversicherung 38,10 35,48 Krankenversicherung 185,42 172,69 Pflegeversicherung 32,39 30,16 zzgl. Sozialversicherung 493,40 459,52 zzgl. AG-Zuschüsse 0,00 0,00 zzgl. Pauschalsteuer 0,00 0,00 = Gesamtkosten Arbeitgeber 3.033, ,40 Arbeitgeber-Ersparnis 0,00

7 Simulierte Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Geburtsdatum StKl Faktor Ki.Frbtr. KiSt-pflichtig Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl I 0.0 Nein 0,00 0,00 1 Herrn Max Mustermann Hinweise zur Abrechnung Brutto-Bezüge Bezeichnung St 2 SV 2 GB 3 Lohn/Gehalt L L J VWL-Arbeitgeberbeitrag L L J Betrag 2.500,00 40,00 Steuer/Sozialversicherung St 2 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag L 2.540,00 315,83 0,00 17,37 Gesamt-Brutto 2.540,00 Steuerrechtl. Abzüge 333,20 SV 2 KV-Brutto RV-Brutto AV-Brutto PV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag 4 L 2.540, , , ,00 213,36 237,49 38,10 Z 38,74 SV-rechtl. Abzüge 527,69 Verdienstbescheinigung Gesamt-Brutto 2.540,00 SV-Brutto 2.540,00 Steuer-Brutto 2.540,00 KV-Beitrag 213,36 Lohnsteuer 315,83 RV-Beitrag 237,49 Kirchensteuer 0,00 AV-Beitrag 38,10 Solidaritätszuschlag 17,37 PV-Beitrag 38,74 VWL gesamt 40,00 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Bezeichnung VWL-Gesamtbeitrag Netto-Verdienst 1.679,11 Betrag 40,00-1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung, M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnng, V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben SV-AG-Anteil 493,40 3 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 4 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose Auszahlungsbetrag 1.639,11

8 Simulierte Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Geburtsdatum StKl Faktor Ki.Frbtr. KiSt-pflichtig Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl I 0.0 Nein 0,00 0,00 1 Hinweise zur Abrechnung Herrn Abrechnung nach neu umgesetzter bav: Max Mustermann - Durchführungsweg neue bav Direktversicherung - Umwandlung von VWL in bav Brutto-Bezüge Bezeichnung St 2 SV 2 GB 3 Lohn/Gehalt L L J VWL-Arbeitgeberbeitrag für bav nach 3 Nr. 63 EStG L L J Arbeitgeber Beitrag bav nach 3 Nr. 63 EStG steuer- / sozialversicherungsfrei Arbeitnehmer Beitrag bav nach 3 Nr. 63 EStG steuer- / sozialversicherungsfrei Betriebliche Altersversorgung Arbeitnehmer Gehaltsverzicht F F L F F L N N N Betrag 2.500,00 40,00 33,88 174,37 174,37 - Steuer/Sozialversicherung St 2 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag L 2.365,63 274,16 0,00 15,07 Gesamt-Brutto 2.540,00 Steuerrechtl. Abzüge 289,23 SV 2 KV-Brutto RV-Brutto AV-Brutto PV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag 4 L 2.365, , , ,63 198,71 221,19 35,48 Z 36,07 SV-rechtl. Abzüge 491,45 Ihre neue bav Nettoaufwand p.m. 54,16 VWL-Entgeltumwandlung 40,00 Steuerersparnis 43,97 SV-Ersparnis 36,24 Entgeltumwandlung p.m. 174,37 Arbeitgeber-Zuschuss 33,88 neuer bav-beitrag p.m. 208,25 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Bezeichnung AN Beitrag bav nach 3 Nr. 63 EStG Netto-Verdienst 1.759,32 Betrag 174,37-1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung, M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnng, V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben SV-AG-Anteil 459,52 3 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 4 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose Auszahlungsbetrag 1.584,95

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