Leitfaden zur Durchführung
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- Pia Gerber
- vor 6 Jahren
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1 Amt für Arbeits - und Umweltschutz Universität des Saarlandes Etablierung und Aufrechterhaltung eines hohen Arbeitsschutzstandards an der Universität des Saarlandes Leitfaden zur Durchführung von Unterweisungen Inhalt: Einleitung Allgemeines Rechtliche Grundlagen Vorgehensweise Zusammenfassung Anhänge
2 Leitfaden zur Durchführung von Unterweisungen - Kurzfassung - Einleitung: Die Durchführung von sicherheitstechnischen Unterweisungen wird in vielen Gesetzen, Verordnungen und Berufsgenossenschaftlichen Regelwerken gefordert und stellt innerhalb dieser Arbeitsschutzgesetzgebung ein wesentliches Element der Prävention dar. Mit dem vorliegenden Leitfaden wird auf diese wichtige Forderung einzelner Arbeitsschutzvorschriften hingewiesen. Die Anleitung soll dem Unterweisungsverpflichteten bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und bei der Durchführung von Unterweisungen behilflich sein und somit zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsschutzstandards beitragen. Die mündliche Unterweisung sowie die schriftliche Betriebsanweisung sind mit die wichtigsten und effizientesten Instrumente, um Beschäftigte in den Stand zu versetzen, Arbeitsschutzanordnungen richtig erfassen und sich in der täglichen Praxis sicherheitsgerecht verhalten zu können. Sie sind somit ein zentrales Grundelement einer modernen Arbeitsschutzorganisation bei der Etablierung und Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsstands. Adressat: verantwortliche MitarbeiterInnen der Universität mit Leitungsfunktion Verantwortlich für die Erfüllung der Pflichten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind im Hinblick auf die Erstellung von Betriebsanweisungen (schriftliche Form) sowie die Durchführung von Unterweisungen (mündliche Form) die in Leitungsfunktion befindlichen MitarbeiterInnen der Universität. Es besteht die gesetzliche Forderung, dass Beschäftigte auf die individuelle Arbeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen erhalten müssen, um besonders eine Gesundheitsgefährdung erkennen und entsprechend den vorgesehenen Maßnahmen handeln zu können. Diese individuellen arbeitsplatzbezogenen Informationen können die Beschäftigten nur von den verantwortlichen o.g. MitarbeiterInnen mit Leitungsfunktion bekommen. 1. Allgemeines Mit dem vorliegenden Leitfaden wird versucht, vor allem in kurzen Worten einen Überblick über die an der Universität aus den verschiedenen Geltungsbereichen (z.b. Umgang mit Gefahrstoffen, gentechnisch veränderten Organismen etc.) relevanten Gesetze und Vorschriften zu geben und auf dieser Grundlage die Notwendigkeit zur Durchführung von Unterweisungen zu vermitteln.
3 2. Rechtliche Grundlagen: Folgend werden die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften aufgeführt: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA Benutzungsverordnung) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (Gentechnik-Sicherheitsverordnung) Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung) Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung) Unfallverhütungsvorschriften: Von der Unfallkasse des Saarlandes wird eine CD mit allen Unfallverhütungsvorschriften herausgegeben, des weiteren haben Sie online Zugang zu allen Publikationen der UKS ( 3. Vorgehensweise: Grundsätzlich müssen die Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei der Veränderung im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsermittlung angepasst sein und ggf. regelmäßig wiederholt werden. (Arbeitsschutzgesetz) Demnach müssen sich die Inhalte einer Unterweisung bzw. Betriebsanweisung an den Gefährlichkeitsmerkmalen bzw. Tätigkeiten (z.b. Umgang mit Gefahrstoffen/gentechnisch veränderter Organismen/Biostoffen...) des jeweiligen Arbeitsplatzes orientieren und somit, wie bereits beschrieben, auf die individuelle Arbeitssituation in Abhängigkeit von den jeweilig geltenden Gesetzen angepasst werden. Um zu den konkreten Unterweisungsinhalten, die in den entsprechenden Gesetzesvorgaben definiert sind, zu gelangen, müssen vorerst die für den Arbeitsplatz geltenden Arbeitschutzvorschriften ermittelt werden. Für einen Arbeitsplatz oder Arbeitsbereich können je nach Tätigkeit mehrere Arbeitsschutzvorschriften oder Gesetze parallel gelten, deren Anwendung durch den jeweiligen relevanten Paragraphen bestimmt ist.
4 Beispiel: Grundsätzlich gilt das Arbeitsschutzgesetz für alle Tätigkeitsbereiche. Wird z.b. darüber hinaus am Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen und zugleich mit gentechnisch veränderten Organismen umgegangen, so müssen natürlich auch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben angewendet werden, hier demnach die Gefahrstoffverordnung ( 14 GefStoffV) und die Gentechniksicherheitsverordnung ( 12). Sind die geltenden Vorschriften für einen Arbeitsbereich ermittelt, so können folgend die einzelnen Unterweisungsinhalte aus den relevanten Paragraphen der anzuwendenden Gesetze ebenfalls sehr einfach herausgelesen werden. Meist wird die Unterweisung in den Arbeitsschutzvorschriften nur in einem Paragraphen definiert. Weitere Geltungsbereiche, z.b. bei der Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung, PSA- Benutzungsverordnung oder Unfallverhütungsvorschriften müssen zusätzlich berücksichtigt werden, können aber sehr leicht integriert werden. Beispiel: Beim Umgang mit Ethidiumbromid dürfen aufgrund der geringen Durchdringungszeit keine Latexhandschuhe (Abhilfe Handschuhe aus Nitril-Kautschuk) verwendet werden. Solche Erkenntnisse müssen ebenfalls mit in die Unterweisung einfließen. Es erscheint sinnvoll, bei mehreren Geltungsbereichen ( z.b. Arbeitsschutzgesetz sowie Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung und einigen Unfallverhütungsvorschriften) die Ansprüche zusammenzufassen und in einer Unterweisung zu vermitteln, sodass die Arbeitnehmer umfassend die Belange des Arbeitsschutzes erfassen und sich entsprechend sicherheitsgerecht verhalten können. Fazit: Mit Hilfe von Betriebsanweisungen und Unterweisungen werden die Arbeitnehmer für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sensibilisiert und darüber hinaus motiviert, aktiv in den einzelnen Arbeitsbereichen an der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsschutzstandards mitzuarbeiten; gleichzeitig wird die gesetzliche Anforderung zur Durchführung der Unterweisung erfüllt. Aufgrund der Vielzahl der Gesetze aus den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen kann abschließend keine Gewähr für die Vollständigkeit der aufgeführten Vorschriften übernommen werden. Diese wären von den o. g. verantwortlichen MitarbeiterInnen im Einzelfall für die entsprechenden Arbeitsbereiche zu prüfen. Die in der beigefügten Tabelle aufgeführten möglichen Inhalte erleichtern die Durchführung der sicherheitstechnischen Unterweisung. Die Unterweisung muss einmal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und durch Unterschrift der Unterwiesenen zu bestätigen. Für Fragen bzw. Hilfestellung bezüglich der konkreten Umsetzung zur Durchführung von sicherheitstechnischen Unterweisungen wenden Sie sich bitte an das.
5 Anhang Beispiele für die möglichen Inhalte zur Durchführung einer Unterweisung aus den einzelnen Gesetzestexten: 1.) Sicherheits- und Gesundheitsschutz 2.) Beschreibung der festgelegten Verhaltensregeln/sicherheitsgerechte Benutzung 3.) Beschreibung der auftretenden und möglichen Gefahren 4.) Gefahrenabwehr Beschreibung der erforderlichen Schutzmaßnahmen 5.) Verhalten im Gefahrfall / bei Unfällen 6.) Beschreibung der Rettungs- und Fluchtwege 7.) Anweisungen zur Ersten Hilfe 8.) ordnungsgemäße Entsorgung vor allem gefährlicher Abfälle 9.) persönliche Schutzausrüstung 10.) körperliche Eignung der Beschäftigten 11.) besondere Hinweise für mögliche Gefahren bei schwangeren Frauen 12.) besondere Anweisungen bei erhöhter Unfallgefahr oder bei einem Infektionsrisiko 13.) Informationen zur Immunisierung bei Unfällen Allgemeines: 14.) vor Aufnahme der Tätigkeit 15.) Wiederholung gesetzlich festgeschrieben 16.) schriftlicher Nachweis über die Durchführung mit Unterschrift 17.) verständliche Form und Sprache 18.) Betriebsanweisung an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekannt geben Zu den einzelnen Unterweisungspunkten werden folgend einige Beispiele aufgeführt, die die praktische Durchführung von Unterweisungen erleichtern sollen. Die konkrete Ausfüllung der Inhalte muss jedoch in Abhängigkeit des definierten Tätigkeitsbereiches geschehen. zu 1.) Sicherheits- und Gesundheitsschutz Hier sollten allgemeine Aussagen über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzorganisation in dem entsprechenden Arbeitsbereich getroffen werden u.a.: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (vor Aufnahme der Tätigkeit, in regelmäßigen Abständen, Nachuntersuchung) Sicherheitsbeauftragte sonstige Beauftragte (BBS, Laserschutz-/Strahlenschutz-,..) Feststellung von Mängeln und deren Beseitigung wiederkehrende Prüfungen (z.b. Versuchsautoklaven) Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten zu 2.) Beschreibung der festgelegten Verhaltensregeln/sicherheitsgerechte Benutzung Hier sollten Aussagen über konkrete Regelungen getroffen werden u.a.: persönliche Schutzausrüstung allgemeiner Hygieneplan personenspezifischer Hygieneplan Werkstatt- bzw. Laborordnung Bedienungsanleitungen für z.b. Versuchsapparaturen o.ä. Vorratshaltung von gefährlichen Stoffen
6 Zutrittsrechte für bestimmte Bereiche Beschäftigungs- und Verwendungsbeschränkungen zu 3.) Beschreibung der auftretenden und möglichen Gefahren Beschreibung der möglichen Gefahren die beim Umgang der verwendeten Stoffe oder Medien für Gesundheit und Umwelt (Gefahrstoffe/Biostoffe/Strahlung etc.) auftreten können Hinweise auf besondere Gefahren (Gefahrstoffe, Elektrizität, Strahlung, Biostoffe ) Ermittlung weiterer Angaben des Herstellers oder eigene Erkenntnisse Erläuterungen zu der bestehenden Kennzeichnung zu 4.) Gefahrenabwehr Beschreibung der erforderlichen Schutzmaßnahmen Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, wie Notsperrvorrichtungen für Gas, Strom und Wasser etc. Arbeiten an elektrischen Anlagen Feuerlöscheinrichtungen Anweisungen zum Schutz vor Fehlbedienungen... zu 5.) Verhalten im Gefahrfall/ bei Unfällen Allgemeine Anweisungen zum Verhalten im Gefahrfall (Personenschutz geht vor Sachschutz) Verhalten im Brandfall Verständigung der einzelnen Rettungseinrichtungen und verantwortlichen Personen Verhalten bei kleinen Störfällen, z.b. Auslaufen kleinerer Mengen von Chemikalien Abschalten von Geräten und zentralen Versorgungseinrichtungen zusätzliche persönliche Schutzausrüstung (Gasmasken etc.)... zu 6.) Beschreibung der Rettungs- und Fluchtwege Fluchtwegeplan allgemeine Ausführungen zu den Fluchtwegen Alarmpläne...
7 zu 7.) Anweisungen zur Ersten Hilfe Aufbewahrungsort des Verbandskastens oder sonstigen Einrichtungen (z.b. Unfallhilfsstellen) Erste Hilfe Maßnahmen z.b. bei Einatmen, Haut- und Augenkontakt, Verschlucken, Verbrennen etc. Not- und Augenduschen Ersthelfer weitere innerbetriebliche Regelungen Notrufnummern zu 8.) ordnungsgemäße Entsorgung vor allem gefährlicher Abfälle/Abwässer Lagervorschriften ( z.b. getrenntes Lagern von Säuren und Laugen, u.u. in Sicherheitsschränken etc.) Vermeidung bzw. Minimierung von gefährlichen Abfällen/Abwasser Entsorgungsbehälter und Sammelstellen Entsorgungsrichtlinien und Hinweise der Universität beachten (Infos unter zu 9.) körperliche Eignung der Beschäftigten an dieser Stelle bezug zur Lastenhandhabungsverordnung bei schwerem Heben und Tragen Hebetechnik (Richtiges Heben und Tragen) zu 10.) besondere Hinweise für mögliche Gefahren bei schwangeren Frauen z.b. beim Umgang mit Gefahrstoffen (Beschäftigungsverbote etc.) z.b. beim Umgang mit Strahlung etc. zu 11.) besondere Arbeitsanweisungen bei erhöhter Unfallgefahr mit einem Infektionsrisiko Anspruch aus der Biostoffverordnung und Gentechniksicherheitsverordnung zu 12.) Information zur Immunisierung bei Unfällen beim Umgang mit humanpathogenen Organismen
8 Nachweis zur Durchführung von Sicherheitstechnischen Unterweisungen Durchführung: Name: Datum: Nach folgenden Arbeitsschutzvorschriften wurde unterwiesen: sonstige Vorschriften (u.a. UVV etc) Arbeitsschutzgesetz Gefahrstoffverordnung Biostoffverordnung Gentechnik - Sicherheitsverordnung Röntgenverordnung Strahlenschutzverordnung PSA Benutzungsverordnung Lastenhandhabungsverordnung Betriebssicherheitsverordnung Bemerkungen/weitere Inhalte:
9 TEILNEHMERLISTE Name Vorname Fachrichtung Unterschrift
10 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG PSA Benutzungsverordnung PSA - BV Lastenhandhabungsverordnung LasthandhabV - Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV relevante Gesetzestexte Anwendungsbereich: 1 (1) 12 (1) Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz umfasst Anweisungen, die eigens auf den Arbeitsplatz ausgerichtet sind bei der Einstellung vor Aufnahme der Tätigkeit angepasst an die Gefährdungsentwicklung regelmäßige Wiederholung Anwendungsbereich: 1 (1) 3 (1) Unterweisung über sicherheitsgerechte Benutzung persönlicher Schutzausrüstung Schulung, sofern erforderlich Anwendungsbereich: 1 (1) 4 Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz körperliche Eignung genaue Angaben über sachgemäße manuelle Handhabung sowie über die Gefahren Anwendungsbereich: 1 (1) 9 angemessene Informationen über die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel, Gefahren, die sich aus unmittelbarer Arbeitsumgebung vorhandener Arbeitsmittel ergeben mindestens Angabe über Einsatzbedingungen und absehbare Betriebsstörungen verständliche Form und Sprache Erfahrungen bezüglich Benutzung des Arbeitsmittels, verbundene Gefahren spez. Unterweisung für Wartungsund Umbaumaßnahmen
11 Unterweisungsinhalte aus relevanten Arbeitsschutzvorschriften (Beispiele) relevante Gesetzestexte Gefahrstoffverordnung GefStoffV Anwendungsbereich: 1 (3) 14 Biostoffverordnung BiostoffV Anwendungsbereich: 1 (1) 12 Gentechnik - Sicherheitsverordnung Gen TSV Anwendungsbereich: 1 12 Röntgenverordnungnung RöV Anwendungsbereich: 1 (1) 36 Strahlenschutzverordnung StrlSchV Anwendungsbereich: 2 (1) 38 vor Aufnahme der Tätigkeit anhand Betriebsanweisung vor Aufnahme der Tätigkeit anhand Betriebsanweisung vor Aufnahme der Tätigkeit anhand Betriebsanweisung vor Aufnahme der Tätigkeit anhand Betriebsanweisung vor Aufnahme der Tätigkeit anhand Betriebsanweisung Unterweisung mündlich und einmal Unterweisung mündlich und einmal Unterweisung mündlich und arbeitsplatzbezogen wiederholen jährlich arbeitsplatzbezogen wiederholeholen jährlich arbeitsplatzbezogen wieder- Unterweisung jährlich wiederholen Unterweisung jährlich wiederholen Arbeitsbereichs- und stoffbezogene Unterweisung Unterweisung über die Sicherheitsmaßnahmen Unterweisung über die Sicherheitsund Schutzmaßnahmen erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Gefahren für Mensch und Umwelt Gefahren Gefahren Gefahren Gefahren Verhalten im Gefahrfall Gefahren und die Verhütung von Gefahren und die Verhütung von Verhalten bei Unfällen und Betriebsstörungen Verhalten im Gefahrfall Gefahren; wesentliche Inhalte der Gefahren; wesentliche Inhalte der Genehmigung und der VO Genehmigung und der VO Erste Hilfe Erste Hilfe Erste Hilfe Gefahren für werdende oder stillende Mütter, Frauen im gebärfähigen Alter. Jugendliche Gefahren für werdende Mütter verständliche Form und Sprache verständliche Form und Sprache verständliche Form und Sprache Sachgerechte Entsorgung An geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekannt machen Durchführung schriftlich festhalten, mit Unterschrift bestätigen Nachweis 2 Jahre aufheben An geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekannt machen Durchführung schriftlich festhalten, mit Unterschrift bestätigen bei erhöhter Unfallgefahr mit Infektionsrisiko zusätzliche Arbeitsanweisungen zur Vermeidung von Betriebsunfällen Informationen über Maßnahmen zur Immunisierung An geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekannt machen Durchführung schriftlich festhalten, mit Unterschrift bestätigen erhöhte Unfallgefahr Unfälle mit humanpathogenen Organismen: Betriebsanweisung muss sofort greifbar sein Durchführung schriftlich festhalten, mit Unterschrift bestätigen Nachweise 5 Jahre aufheben Durchführung schriftlich festhalten, mit Unterschrift bestätigen Nachweise 5 Jahre aufheben (Absatz 1)
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