Erläuterungen des Stadtkämmerers Willi Loeven

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1 Haushalt 2017 Erläuterungen des Stadtkämmerers Willi Loeven im Rat der Stadt am Sehr geehrte Damen und Herren Die Lage der Kommunen in Deutschland Ich möchte zu Beginn meiner Erläuterungen zum Haushaltsentwurf 2017 die Ausführungen des Herrn Oberbürgermeisters zu den unterschiedlichen finanziellen Ausgangslagen der Kommunen im Bund noch einmal aufgreifen und diese durch einige wenige Zahlen belegen. Die Haushalte des Bundes, der Länder und einer Vielzahl der Kommunen in Deutschland waren in 2015 und sind auch in 2016 immer noch geprägt durch steigende Steuereinnahmen und eine insgesamt gute Konjunkturentwicklung erwirtschafteten die Kommunen im Bundesgebiet deshalb einen Haushaltsüberschuss von 3,2 Mrd. Euro. Blickt man auf die Finanzlage der Kommunen in NRW sehen die Zahlen schon etwas anders aus. 1

2 Während die bayrischen Kommunen in 2015 einen Finanzmittelüberschuss von 1,4 Mrd. Euro verzeichnen konnten, erwirtschafteten die Kommunen in NRW landesweit ein Defizit von rd. einer halben Milliarde. Damit konnten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen allerdings das Vorjahresdefizit von 1,5 Mrd. Euro um 1 Mrd. Euro verringern. Ursächlich für den Defizitabbau bei den Kommunen in NRW sind zum einen die bundesweit steigenden Steuereinnahmen und landesspezifisch in NRW die Mittel aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen, die ja gerade strukturschwachen Kommunen zufließen und ihre Defizite verringern. Auch die erheblichen Zahlungen, die der Bund aus der Übernahme der Kosten der Grundsicherung und der Beteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe jetzt Richtung Kommunen lenkt, führen zu Entlastungen in den kommunalen Haushalten auch in NRW. Allerdings werden die Verteilungsmaßstäbe, die dafür seitens des Bundes herangezogen worden sind, den tatsächlichen Bedarfen der Kommunen, insbesondere in strukturschwachen Regionen, nicht gerecht. Hierauf 2

3 werde ich bei den Erläuterungen zu der Entwicklung der jeweiligen Erträge und Aufwendungen anhand der konkreten Zahlen aus Bottrop noch einmal genauer eingehen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass trotz der beschlossenen Maßnahmen seitens des Landes und des Bundes dem bundesweiten Finanzüberschuss der Kommunen in Nordrhein-Westfalen immer noch ein Finanzierungsdefizit gegenübersteht, das zudem innerhalb des Landes regional noch deutlich unterschiedlich ausfällt und insb. die Kommunen im Ruhrgebiet immer noch stark belastet. Dennoch, die Haushaltslage der Kommunen in Nordrhein-Westfalen und auch der Kommunen im Ruhrgebiet hat sich im Jahre 2015 gegenüber 2014 verbessert. Auch die Haushalte 2016 lassen in vielen Kommunen eine insgesamt positive Entwicklung in der Haushaltsausführung erkennen. Dies zeigen auch die Zahlen der Haushaltsabwicklung hier in Bottrop, wie sie 3

4 es aus den Controllingberichten des Fachbereiches Finanzen ablesen können. Doch dürfen wir bei der zumindest mittelfristig positiv erscheinenden Entwicklung die Gründe hierbei nicht aus den Augen verlieren. Das ist erstens der Stärkungspakt Stadtfinanzen, der alljährlich Konsolidierungshilfen in Höhe von annähernd 642 Mio. Euro in die Kassen struktur- und finanzschwacher Kommunen spült. Diese Hilfe ist aber nur vorübergehend und wird ab 2018 bzw schrittweise abgebaut und steht ab 2021 nicht mehr zur Verfügung. Spätestens bis dahin müssen die Ursachen für das strukturelle Defizit nachhaltig abgebaut sein. Zweitens: Im Rahmen dieses Stärkungspaktes haben die betroffenen Städte und Gemeinden zum wiederholten Mal erhebliche Sparanstrengungen unternehmen müssen, um die notwendigen Konsolidierungsziele zu erreichen. 4

5 Hierzu gehören auch ein enger Rahmen für notwendige Investitionen und vermögenserhaltende Maßnahmen in der städtischen Infrastruktur sowie Sparanstrengungen, die mit Leistungseinschränkungen und Mehrbelastungen verbunden sind, die über das hinausgehen, was Durchschnitt in diesem Land ist. Diese Konsolidierungsmaßnahmen sind nicht unendlich erweiterbar, wenn nicht der Grundbestand der kommunalen Daseinsfürsorge gefährdet werden soll. Letztlich basieren drittens die dargestellten und prognostizierten Verbesserungen in der kommunalen Finanzlage auch auf einer weiter anhaltenden positiven Wirtschaftsentwicklung. Die Erfahrungen mit großen Finanzkrisen haben gezeigt, dass ein wirtschaftlicher Abschwung überproportional die strukturschwachen Regionen trifft, da hier Ertragseinbrüche und explodierende Sozialausgaben sich in ihrer Wirkung kumulieren. Den Kampf um eine gerechte Finanzmittelausstattung, um gleiche Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und 5

6 Bürger in der Bundesrepublik Deutschland, gilt es also insbesondere und gerade in Zeiten guter Konjunktur und niedriger Zinsen unvermindert fortzusetzen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich im Folgenden kurz die wesentlichen Entwicklungen von Erträgen und Aufwendungen im Haushaltsentwurf 2017 erläutern. Dabei will ich nur auf einige besonders bedeutungsvolle Entwicklungen etwas näher eingehen und Ihnen diese darstellen. Gewerbesteuern Wie schon in 2016 entwickeln sich die Gewerbesteuererträge in Bottrop sehr positiv. Für das laufende Jahr erwarten wir Gewerbesteuermehrerträge gegenüber den Haushaltsansätzen von 4 Mio. Euro. Für 2017 planen wir deshalb gegenüber der Finanzplanung des Vorjahres einen Mehrertrag von 2,6 Mio. Euro ein. Schlüsselzuweisungen 6

7 Deutlich negativ entwickeln sich demgegenüber die Schlüsselzuweisungen des Landes, die nach der Arbeitskreisrechnung des Deutschen Städtetages um Euro geringer ausfallen als im Vorjahr. Gegenüber der Finanzplanung aus 2016 für das Jahr 2017 betragen die Mindererträge sogar 4,4 Mio. Euro. Das ist zum einen der eigenen Gewerbesteuerentwicklung geschuldet, da eine Verbesserung der Steuerkraft im System des Gemeindefinanzierungsgesetzes zu geringeren Schlüsselzuweisungen führt. Dies gilt insbesondere dann, wenn anderenorts deutliche Steuereinbrüche zu verzeichnen waren, die ja im Finanzausgleich zu Lasten der anderen Kommunen zu etwa 90 % kompensiert werden. Der zweite Grund für die geringeren Schlüsselzuweisungen gegenüber der Finanzplanung liegt in der Höhe der Finanzausgleichsmasse, die nach den Orientierungsdaten aus 2016 in 2017 um 5,5 % steigen sollten, in der Prognose des Landes aktuell aber nur mit einer Steigerung von 1,71 % berücksichtigt werden. 7

8 Ob in der Modellrechnung Mitte Oktober dieses Jahres hier noch Verbesserungen eintreten, wird sich im Laufe der Haushaltsberatungen zeigen. Flüchtlingskostenerstattung Für 2016 erhalten die Kommunen für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen nach den Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes eine pauschale Erstattung von pro Flüchtling und Jahr. Gemessen wird diese Erstattung dann nicht mehr anhand des Verteilungsschlüssels, wie er im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt ist, sondern nach den tatsächlich vor Ort betreuten Flüchtlingen. Erstmals werden auch Geduldete, das heißt Flüchtlinge, die nicht anerkannt werden, für die es aber Rückführungshindernisse gibt, mit in die Berechnung einbezogen, wenn auch nur für einen vorübergehenden und de facto auch zu kurzen Zeitraum von 3 Monaten. Gehen wir von den Aufwendungen aus, die wir nach dem Stand von heute für die Flüchtlinge kalkulieren, führt diese Regelung immerhin dazu, dass trotz stark gestiegener Zahlen bis Anfang 2016 der städt. 8

9 Zuschussbedarf, der bereits über Jahre für Flüchtlinge aufzuwenden ist, nicht größer wird. Dennoch reichen die Erstattungen bei weitem nicht aus, um alle kommunalen Aufwendungen im Zusammenhang mit den Flüchtlingskosten zu decken. Bislang fast gänzlich ausgenommen sind die Kosten für die Integration, deren Übernahme weder durch andere Finanzierungen des Bundes und des Landes noch durch die verschiedensten Projektförderungen gedeckt ist. Beispielhaft sind hier eine gestiegene Anzahl von Kita- Plätzen und Internationalen Förderklassen genannt, für die auch die Kommune ihre Anteile bzw. die Kosten des Schulträgers aufbringen muss. Übernahme flüchtlingsbedingter Kosten der Unterkunft In dem Mehrbetrag von 2 Mio. bei der Leistungsbeteiligung KdU ist ab 2017 auch die volle Übernahme der Kosten der Unterkunft für die neu ins Jobcenter wechselnden Flüchtlinge eingerechnet. Der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf zur Beteiligung des Bundes an den 9

10 Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings soll die Verteilung ähnlich wie beim Bildungsund Teilhabepaket anteilig nach Länderaufkommen erfolgen und nach den durch das Land festgelegten Maßstäben auf die Kommunen verteilt werden. Eine direkte Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten der Unterkunft für diesen Personenkreis wäre zielführender gewesen, begegnet aber wie schon des öfteren den Verfassungsvorbehalten für die direkte Weiterleitung von Leistungen des Bundes Richtung Kommunen. Der zweite Vorbehalt zu diesen Kostenzusagen des Bundes ist aber deutlich gravierender, denn die Übernahme der Kosten durch den Bund gilt nur bis Für die folgenden Jahre soll, so heißt es in der Gesetzesbegründung, im Lichte der weiteren Entwicklung rechtzeitig über die Notwendigkeit einer Anschlussregelung Gespräche geführt werden. Kommunale Haushalte werden aber über einen längeren Zeitraum als 2 Jahre geplant. Ich glaube, kein Mensch 10

11 geht davon aus, dass bis Ende 2018 die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt gelungen ist bzw. ein Großteil dieser Menschen in ihre Heimat wieder zurückgekehrt ist. Daher benötigen die Kommunen dringend Sicherheit für die Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten auch über 2018 hinaus. Unterbringung und Versorgung, die Betreuung und Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und fällt das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen - in die Verantwortung des Bundes. Integration darf in unserem Land nicht durch den Geldbeutel der jeweiligen Kommunen bestimmt werden, Beispiele aus unserer Vergangenheit, aber auch aus den Nachbarländern zeigen, welch gravierende Folgen auf das Sozialsystem und auf das gesamte gesellschaftliche Zusammenleben Versäumnisse bei der Integration haben. Deshalb wiederhole ich hier noch einmal die Forderung der Kommunen und der komm. Spitzenverbände, für diese wichtige Aufgabe die Bundesmittel für die 11

12 Integration von jährlich 2 Mrd. anteilig an die Kommunen weiterzuleiten und damit alle Kommunen bedarfsgerecht mit den notwendigen Finanzmitteln für diese Aufgabe auszustatten. Entlastung der Kommunen zu den Kosten der Eingliederungshilfe für Behinderte Die nachstehende Folie zeigt die Entlastungswirkungen für den Haushalt in Bottrop aus dem sogenannten 5- Milliarden-Paket des Bundes zu den Kosten der Eingliederungshilfe für Behinderte auf. Der Forderung des Städtetages, diese Entlastung vollständig oder zu einem hohen Anteil aus den jeweils zu übernehmenden Kosten der Unterkunft zu berechnen, ist der Bund nach dem aktuellen Beratungsstand leider nicht nachgekommen. Vielmehr werden ab ,4 Mrd. Euro über eine Erhöhung des Anteils an der Umsatzsteuer verteilt, während 1,6 Mrd. Euro nach dem Maßstab Kosten der Unterkunft berechnet werden. 1 Mrd. Euro fließt vom Bund an die Länder, um den unterschiedlichen Finanzierungszuständigkeiten für die 12

13 Eingliederungshilfe in den jeweiligen Bundesländern Rechnung tragen zu können. Für Bottrop heißt das: Bei voller Verteilung des 5 Mrd. Paketes über die KdU hätte die Stadt Bottrop in ,55 Mio. erhalten, also 1,9 Mio. mehr als aktuell berechnet. Nach einer Berechnung des Fora Institutes, das die Verteilungswirkungen bundesweit untersucht hat, erhält Bottrop von den 4 Mrd., die über Umsatzsteuer und KdU verteilt werden, pro Einwohner rd. 51, während die zweifelsohne deutlich finanzstärkere Stadt Düsseldorf 103 pro Einwohner als finanzielle Entlastung erhält. Diese deutliche Differenz in den Entlastungswirkungen wird auch nicht dadurch ausgeglichen, dass das Land NRW die verbleibende Milliarde über die Schlüsselzuweisungen verteilt, also vorrangig an die finanzschwächeren Kommunen, da hierdurch die Entlastungswirkung in Bottrop gerade mal um rd. 15 pro Einwohner auf 66 steigt. Die hier getroffene Regelung belegt wieder einmal, dass gut gemeinte und auch notwendige Entlastungen des Bundes von den Sozialausgaben nicht so verteilt werden, 13

14 dass die Kommunen davon partizipieren, die die höchsten Lasten zu tragen haben. Das sind eben die Kommunen mit besonders hohen Kosten der Unterkunft, einem finanzwissenschaftlich inzwischen unstrittiger Indikator auch für erhöhte Sozialleistungen in anderen Bereichen. Die nicht bedarfsgerechte Verteilung der Bundesentlastung und weitere Entwicklungen bei den Aufwendungen, die ich bei den Erläuterungen zur Landschaftsverbandsumlage noch einmal darlegen möchte, führen letztendlich dazu, dass die 2013 mit dem Koalitionsvertrag vereinbarte Nettoentlastung der Kommunen bis zur vollständigen Auszahlung quasi verpufft. Personalkosten Auf der Aufwandsseite sind zunächst einmal die Personalkosten zu nennen. Hier steigt der Aufwand gegenüber Finanzplanung um rd. 4,4 Mio.. 14

15 Dabei ist ein Großteil dieser Kosten mit einem Volumen von 3,6 Mio. auf nicht zahlungswirksame erhöhte Zuführungen zu den Rückstellungen zurückzuführen, deren Determinanten (Besoldungserhöhung, Altersentwicklung, Sterbefälle) durch kommunales Handeln so gut wie nicht beeinflusst werden können. Die sonstigen Erhöhungen unterschreiten die durch die Tarifentwicklung verursachten Mehrkosten, so dass hier wenn auch nicht mit dem Ergebnis einer Kompensation Personalkosten abgebaut werden konnten. Flüchtlinge Bei den Betreuungskosten für Flüchtlinge und Asylbewerber konnten in 2017 erhebliche Kosten reduziert werden, da infolge der stagnierenden Zuweisungen die kostenintensiven betreuten Einrichtungen im Spielraum und im Saalbau aufgegeben werden konnten. Allerdings steigen wenn auch längst nicht in gleichem Umfang - die Kosten der Hilfe zum Lebensunterhalt für die nunmehr überwiegend in Wohnungen untergebrachten Flüchtlinge. 15

16 Die weitere Entwicklung der Kosten ist schwer zu kalkulieren. Sie hängt in erster Linie von der Entwicklung der künftigen Flüchtlingszahlen und den Übergängen ins Jobcenter nach erfolgreichem Abschluss der Asylverfahren ab. Neu veranschlagt sind Kosten für die Stadtteilarbeit, die Quartierszentren und die dezentrale Flüchtlingsbetreuung, Einrichtungen, die mit dem Anteil der in Wohnung lebenden Flüchtlinge zunehmend an Bedeutung gewinnen. Binnenwanderungsbewegungen von außerhalb und innerhalb des Landes sind nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes und der bundesweiten wie landesweiten Umsetzung in nennenswertem Umfang in 2017 nicht mehr zu erwarten. Sie hatten in Bottrop auch längst nicht die Bedeutung wie teilweise in unseren Nachbarstädten. 16

17 Wirtschaftliche Jugendhilfe Schon im letzten Jahr habe ich Ihnen eine Folie über die Entwicklung der wirtschaftlichen Jugendhilfe gezeigt. Auch hier ist die erschreckende Kostendynamik aus den komm. Haushalten nicht mehr zu finanzieren. In den vergangenen 5 Jahren sind die Aufwendungen von rd. 11,7 Mio. auf 18,2 Mio. gestiegen, das sind 50 % oder 6,5 Mio., jährlich somit 1 bis 1,5 Mio. Mehrkosten allein für diese Aufgabe. Aus diesem Grunde haben die Hauptverwaltungsbeamten in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesministerin Manuela Schwesig weitere finanzielle Unterstützung des Bundes gefordert, da diese Kostenentwicklung aus kommunalen Kassen allein nicht zu finanzieren ist und auch hier gilt, dass Art und Umfang der Jugendhilfe, insb. der präventiven Maßnahmen, nicht von der Finanzlage der Städte abhängig gemacht werden darf. Umlage an den Landschaftsverband Aus gegebenem Anlass möchte ich am Ende meiner Ausführungen zum konsumtiven Teil des Haushaltes ihr 17

18 Augenmerk auf die Folie lenken, die die Entwicklung der Landschaftsverbandsumlage aufzeigt. Der Landschaftsverband Westfalen Lippe hat mit Schreiben vom angekündigt, den Umlagehebesatz für 2017 um 1,15 %-Punkte auf 17,85 % erhöhen zu wollen. Dies entspricht für Bottrop einer Erhöhung der Landschaftsverbandsumlage von 27,7 Mio. in 2016 auf 30,6 Mio., also um 2,9 Mio.. Begründet wird die vorgesehene Umlageanpassung im Wesentlichen mit Sondereffekten aufgrund von Gesetzgebungsverfahren im Sozialbereich, hier insb. im Bereich der Behindertenhilfe. Die dargestellte Folie zeigt die Entwicklung der Umlage, die die Stadt Bottrop an den Landschaftsverband zahlt, seit 2008 auf. Innerhalb von 10 Jahren ist die Umlage - ausgehend von den aktuellen Planungen - von 19 Mio. auf 29,7 Mio., also um mehr als 10 Mio. gestiegen. Im Jahre 2013 haben die Koalitionsparteien im Bund im Koalitionsvertrag geregelt, dass ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung erarbeitet wird. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird 18

19 - ich zitiere " der Bund zu einer Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Behinderte beitragen. Dabei werden wir (die Koalitionsparteien) die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabedynamik entsteht." Zitat Ende. Daneben sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von 5 Mrd. entlastet werden. Spielen wir in diese Folie nun die vereinbarten Entlastungseffekte ein, wird deutlich, dass schon in den Jahren 2016 und 2017 die Entlastungswirkungen durch den Ausgabenaufwuchs und die oben schon erläuterte suboptimale Verteilung von großen Anteilen über die Umsatzsteuer aufgezehrt werden. Auch in 2018 tritt keine nennenswerte Entlastung ein, so dass im Ergebnis festzustellen ist, dass die zitierten Ziele des Koalitionsvertrages hier nicht so erreicht wurden, wie wir uns das erhofft hatten und erhoffen konnten. 19

20 In dem Ihnen vorliegenden Haushaltsentwurf ist eine Umlage an den Landschaftsverband in Höhe von 29,7 Mio. eingeplant. Sie beruht auf den zum Entwurfszeitpunkt prognostizierten erhöhten Umlagegrundlagen (also höhere Steuereinnahmen in Land und den Kommunen) und einem Umlagesatz von 17,3%. Mehr darf und sollte nicht mitgetragen werden, um die Haushalte der Kommunen in Westfalen- Lippe nicht über die Maßen zu belasten. Um jedoch der Kommunalaufsicht einen Plan B für höhere finanzielle Belastungen belegen zu können, schlägt die Verwaltung zur Abdeckung dieses und etwaiger weiterer Risiken vor, die konditionierte Anpassung des Grundsteuerhebesatzes um 105 %- Punkte, die der Rat der Stadt in 2015 für das Jahr 2018 beschlossen hat, weiterzuführen. Die Anpassung soll, sowie weitere Hebesatzanpassungen, nur zum Tragen kommen, wenn 20

21 die finanziellen Belastungen einen Haushaltsausgleich auf andere Weise nicht ermöglichen. Investitionen Oberbürgermeister Tischler ist in seiner Rede schon auf einige bedeutende für 2017 und folgende geplanten Investitionen eingegangen. Die hier gezeigte Folie zeigt die Investitionen nach Produkten auf. Ein Großteil dieser Investitionen, insb die Investitionen in Schulen, Kultur, Städtebau und Straßen, immerhin mit einem Gesamtvolumen von rd. 23 Mio. sind nur realisierbar, wenn wir einen genehmigungsfähigen Haushalt mit dem fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan beschließen. Fördergelder fließen nur, wenn die Eigenmittel in einem genehmigten Haushalt dargestellt werden können. Auch aus diesem Grunde werbe ich bei Ihnen, meine Damen und Herren, dafür, im Rahmen Ihrer 21

22 Haushaltsberatungen das Ziel des nachhaltigen Haushaltsausgleiches ab 2018 nicht aus den Augen zu verlieren. Die 5. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes lässt dieses zu. Mit den vorgenommenen Anpassungen wird ein Haushaltssanierungsplan vorgelegt, der den Genehmigungsbedingungen des Stärkungspaktgesetzes entspricht. Zum Schluss ein redaktioneller Hinweis: Ihnen liegt mit dem Haushaltsentwurf eine Auflistung vor, die Veränderungen seit der Drucklegung mit einer entsprechenden Begründung aufzeigen. Sie beinhaltet u.a. die Anpassung der erwarteten Ein- und Auszahlungen für den Ausbau des Quadrates nach dem Stand der aktuellen Fördererwartungen für die Planungskosten der Maßnahme und die Begrenzung der 22

23 Aufwendungen für die Schulsozialarbeit auf den Förderzeitraum bis Beziehen Sie diese Änderungen bitte mit in Ihre Haushaltsberatungen ein, für deren Verlauf ich Ihnen viel Erfolg und eine gute Hand wünsche. Glückauf und Danke für Ihre Aufmerksamkeit. 23

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