Bämbeler Gmeiniblatt November 2012 Seite 1
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- Barbara Bruhn
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1 Bämbeler Gmeiniblatt November 2012 Seite 1 Bämbeler Gmeiniblatt Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Bennwil Erscheint monatlich ca. am 10. Redaktionsschluss jeweils am 30. Inserate für's Blättli via an: gemeinde@bennwil.bl.ch Gemeindeverwaltung Tel Schalteröffnungszeiten Montag + Freitag Uhr Dienstag Uhr Sprechstunde Gemeindepräsident E. Geiser nach Vereinbarung Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung Dienstag, 27. November 2012, Uhr im Gemeindesaal des MZG Traktanden: 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. September Voranschlag 2013 inkl. Steuern und Gebühren 3. Finanzplan Projekt Ersatz Wasserleitung Neumattstrasse, Krediterteilung CHF Sauberwasserkanal CHF 37' Wasserleitungsersatz CHF 62' Strassenbau CHF 42' Vorvertrag über einen Vertrag betreffend Projekt einer gemeinsamen Wasserversorgung 6. Totalrevision Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle 7. Ausserkraftsetzung Reglement über die Führung der Gemeinde in ausserordentlichen Lagen (GFO) 8. Orientierung zentrale Kehrichtsammelstelle 9. Jungbürgeraufnahme 10. Verschiedenes
2 Bämbeler Gmeiniblatt November 2012 Seite 2 Erläuterungen und Anträge des Gemeinderates Zu Traktandum 2: Der Voranschlag 2013 für die Einwohnergemeinde zeigt folgendes Ergebnis: VA 2012 VA Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit Bildung Kultur und Freizeit Gesundheit Soziale Wohlfahrt Verkehr Umweltschutz/Raumplanung Volkswirtschaft Finanzen und Steuern Verlust Bei den Steuersätzen und Gebühren sind keine Änderungen vorgesehen. Es gelten folgende Ansätze: - Gemeindesteuersatz 64% - Steuersatz jur. Personen Ertrag 4% und Vermögen 0.275% - Feuerwehrpflichtersatz 0.4%, mind. CHF 80.--, max. CHF Wasserzins CHF 2.--/m3, exkl. MWSt - Abwassergebühr CHF 2.20/m3, exkl. MWSt - Hundesteuer CHF für den 1. Hund, CHF für den 2. Hund und CHF für jeden weiteren - Abfallmarken und -gebühr: - CHF pro Kg mit Prepaid-Card - 35 lt CHF lt CHF lt CHF Klein-Sperrgut CHF Grob-Sperrgut CHF Container CHF Grundgebühren: - Abfall CHF pro Wohnung, pro Gewerbeliegenschaft, pro Landwirtschaftsbetrieb - Grüngutgebühr: pro Liegenschaft CHF pro Wohnung CHF Abwasser CHF 60.--, exkl. MWSt - Wasser CHF 85.--, exkl. MWSt Alle Budgetposten sind einer eingehenden Prüfung unterzogen worden und alle Einsparmöglichkeiten wurden ausgeschöpft. Gesamthaft resultiert ein Mehraufwand von CHF Das Budget 2013 wird im Wesentlichen von folgenden Faktoren beeinflusst: - Massiv höherer Aufwand bei der Allgemeinen Verwaltung infolge Pensenerhöhung auf der Verwaltung sowie Einmietung des Pfarrhauses - Massiv höhere Kosten in der öffentlichen Sicherheit wegen der Professionalisierung der Vormundschaft durch die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB - Wiederum massiv höherer Mehraufwand in der Bildung wegen der Einführung einer zusätzlichen Lehrstelle und deutlich höheren Kosten bei der Integrativen Förderung - Geringere Ausgaben für den baulichen Unterhalt in der Kultur und Freizeit - Geringere Ausgaben in der Gesundheit wegen tieferen Beiträgen ans Gritt
3 Bämbeler Gmeiniblatt November 2012 Seite 3 - Höhere Ausgaben in der Sozialen Wohlfahrt wegen höheren Beiträgen an die Ergänzungsleistungen der AHV - Geringere Ausgaben im Verkehr wegen tieferen Abschreibungen - Geringere Ausgaben in der Raumplanung durch den Abschluss der Überarbeitung des Zonenplanes Landschaft - Tiefere Ausgaben in der Volkswirtschaft wegen des Austritts aus dem Verein pro Waldenburgertal (VPW) - Höhere Steuereinnahmen bei den natürlichen Personen Der Gemeinderat bittet die Versammlung um Zustimmung zum Voranschlag 2013 inkl. den Steuerund Gebührenansätzen. Zu Traktandum 3: Bestandteil der Gemeindefinanzverordnung ist ein Finanzplan über 5 Jahre mit orientierendem Inhalt. Dieser wird der Gemeindeversammlung zur Kenntnis gebracht. Eine Abstimmung erfolgt nicht. Zu Traktandum 4: Die bestehende Trinkwasserleitung ist bruchanfällig und muss ersetzt werden. Gleichzeitig wird ein Sauberwasserkanal erstellt, an welchen einerseits die Strassensammler und andererseits die Vorplatzentwässerungen der Liegenschaften angeschlossen werden. Die Strassenoberfläche weist diverse Belagsreparaturen auf und ist stark ausgewaschen. Da die Tragschicht ansonsten intakt ist, ist vorgesehen, eine Schutzschicht in Form einer Oberflächenbehandlung (Heissteerung) aufzubringen. Defekte und beschädigte Randsteine werden punktuell ersetzt. Gesamthaft belaufen sich die Kosten auf CHF Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, dem Kredit von CHF zuzustimmen. Zu Traktandum 5: Durch das Ausscheren der Gemeinden Hölstein und Oberdorf ist der Zusammenschluss der Wasserversorgungen der Gemeinden Arboldswil, Bennwil, Hölstein, Lampenberg, Niederdorf, Oberdorf, Ramlinsburg und Waldenburg nicht zustande gekommen. Seitens des Kantons ist nun nochmals ein Anlauf unternommen worden, doch noch eine vernehmliche Regelung finden zu können. Die Gemeinderäte aller Gemeinden sollen untereinander einen Vorvertrag abschliessen, mit dem sie sich verpflichten, das Projekt für eine regionale Wasserversorgung gemeinsam weiter zu verfolgen. Dieser Vertrag soll dann von allen Gemeindeversammlungen abgesegnet werden. Somit hätten alle Gemeinderäte eine politisch verbindliche Legitimation (ein Mandat), um mit den übrigen Gemeinden über eine Zusammenarbeit in der Wasserversorgung zu verhandeln. In weiteren Phasen kann dieser Vertrag schrittweise weiter ausgebaut, konkretisiert und jeweils wieder den Gemeindeversammlungen vorgelegt werden. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, dem Vorvertrag zuzustimmen. Zu Traktandum 6: In der Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden ist in 2 "Durchführung der Kontrollen", Abs. 3 festgehalten, dass die Personen-, Adress-, Anlagen-, und Messdaten in der zentralen Feuerungsdatenbank nach den Weisungen des Lufthygieneamtes beider Basel erfasst und laufend aktualisiert werden müssen. Die Bewirtschaftung dieser Daten liegt in der Verantwortung der Gemeinde. Die Zugriffsberechtigungen auf die zentrale Datenbank haben die Gemeinden und die von den Gemeinden für die Feuerungskontrolle beauftragte Person. Ab der Heizperiode 2010/2011 ist die neue kantonale Feuerungsdatenbank "FEKO" im Einsatz. Da die Kontrollen in unserer Gemeinde durch den Feuerungskontrolleur ausgeführt werden, verwaltet der Kontrolleur die vom Kanton gewünschten Daten und liefert diese an die FEKO.
4 Bämbeler Gmeiniblatt November 2012 Seite 4 Die Aufwendungen für die Datenerfassung und -lieferung werden vom Kontrolleur nach dem Verursacherprinzip verrechnet, d.h. den Anlagebesitzern. Um diese Gebühr verrechnen zu können, muss das Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle in 9 angepasst werden. In Folge dieser Anpassung wurde das Reglement gemäss dem Musterreglement des Kantons überarbeitet. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, dem neuen Reglement zuzustimmen. Zu Traktandum 7: Das GFO-Reglement der Gemeinde Bennwil aus dem Jahre 1996 hat keine Gültigkeit mehr, und das bereits schon seit dem Damals wurde der Vertrag über die "Bildung eines Regionalen Führungsstabes Waldenburgertal" abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurde ein Regionaler Führungsstab (RFS) WATAL geschaffen und somit die bestehenden acht Gemeindeführungsorgane (GFO) oder Gemeindeführungsstäbe (GFS) aufgehoben. Diese Aufhebung wurde aber im Vertrag nicht explizit erwähnt. Mit der Schaffung des ARGUS-Vertrages werden per alle Zivilschutz- und RFS-Verträge von WATAL automatisch aufgehoben. Da das GFO-Reglement am nicht automatisch ausser Kraft gesetzt wurde, ist es der guten Ordnung halber durch die Einwohnergemeindeversammlung formell ausser Kraft zu setzen. Der Gemeinderat beantragt, der Aufhebung des Reglements zuzustimmen. Zu Traktandum 8: Das Entsorgungsunternehmen (Eptinger Entsorgungen) entsorgt im Namen und Auftrag der Verbundsgemeinden im oberen Baselbiet umwelt- und verursachergerecht Haushalt- und Gewerbeabfälle. Vertreter von sämtlichen Vertragsgemeinden haben am Entsorgungskonzept mitgearbeitet und die Gemeindedelegierten haben die neue Abfallordnung im Grundsatz anlässlich der Jahrestagung 2010 gutgeheissen. Mit einer bewussten Vermeidung und Trennung von Wert- und Abfallstoffen bestimmen die Verursacher die Kosten für die Abfallentsorgung selber. Denn wer vermeidet und trennt, produziert weniger Abfall und bezahlt weniger = Verursacherprinzip. Der Gemeinderat hat beschlossen, das neue Konzept während einer Versuchsphase von 2 Jahren ab dem einzuführen. Die Einwohnerschaft kann den Hauskehricht in einem neutralen Gebinde an der Hauptsammelstelle (neu auf dem Parkplatz der Mehrzweckhalle) im speziellen Presscontainer entsorgen. Die Abgeltung bei diesem System erfolgt nach dem Gewichts-Prinzip über eine Transponderkarte mit Prepaid- System. Die Entsorgungskosten von Fr. 0.45/kg werden bei jeder Beladung des Presscontainers automatisch vom Guthaben auf der Prepaid-Karte abgezogen. Für die Separatsammlungen stehen an der Hauptsammelstelle der Gemeinde Gebinde für Papier, Karton, Weissblechdosen, Aluminium, Glas, Öle, Kleider, etc. zur Verfügung. Die bestehenden Sammelstellen im Wachtlokal oder neben der Schule werden aufgehoben. Bis Ende März 2013 wird parallel die wöchentliche Hauskehricht-Sammeltour gefahren, danach wird in einen zweiwöchigen Rhythmus gewechselt. Der Zugang zur Sammelstelle wird aus Rücksicht auf die Anwohner zeitlich eingeschränkt. Die bisherigen Separatsammlungen wie Elektro- und Elektronikschrott, Alteisen und Gift- und Gefahrenstoffe werden weiterhin gemäss Abfallkalender oder Ankündigung im Gmeiniblättli durchgeführt.
5 Bämbeler Gmeiniblatt November 2012 Seite 5 Nach Ablauf der Versuchsphase wird das Geschäft der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt und die Änderung des Abfallreglements beantragt.
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