Herausforderungen. IDD - Webinare, Beratung & Dokumentation 2. Produktmanagement & Versicherungsanlageprodukte.

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1 Herausforderungen IDD - Webinare, Beratung & Dokumentation 2. Produktmanagement & Versicherungsanlageprodukte Vorgehensweisen

2 Zahlen Daten Fakten Als führende Business- und IT-Beratung ist Q_PERIOR weltweit erfolgreich tätig. 130 UMSATZ 2016 [MIO. ] 100% 11 STANDORTE WELTWEIT Deutschland, Schweiz, Österreich, Großbritanien, USA, Kanada, Bosnien-Herzegowina 24 NATIONEN DER MITARBEITER WACHSTUM MITARBEITER Seite 2

3 Branchenexperte für Erst- und Rückversicherungen Mit über 250 Branchenexperten unterstützen wir unsere Kunden im DACH Raum und weltweit. Weitere Kernbranchen sind Banken, Automotive sowie Travel & Logistik 320+ ERFOLGREICHE PROJEKTE PRO JAHR 30+ JAHRE ERFAHRUNG INNOVATION FACH- UND IT- EXPERTISE 250+ BRANCHEN EXPERTEN KUNDEN PROJEKTE EXPERTISE MITARBEITER KUNDEN INNOVATION SAP Lösungen in unterschiedlichen Branchen erfolgreich umgesetzt. Langjährige Erst- und Rückversicherungserfahrung > 9 Jahre SAP Special/ Recognized Expertise Partner Erfahrene Versicherungsexperten mit individuellen Themenschwerpunkten 50+ Top Erstversicherungen, Top 5 Rückversicherungen weltweit Insurance Prozessmodell Innovative Finanz- und Risikoarchitekturen Seite 3

4 Unsere Referenzen Übersicht von Referenzen im regulatorischen Kontext Regulierung IDD IDD VVG IMD IDD IMD2 (IDD) Verhaltenskodex LVRG VVG (IMD) IMD Kunde Top 20 Erstversicherer Deutschland Kompositversicherer Deutschland Top 10 Lebensversicherer Deutschland Top 3 Versicherungskonzern Österreich Top 5 ÖVU Deutschland Top 5 Direktversicherer Deutschland Top 10 Versicherungsgruppe Deutschland VKB Maklerversicherer Deutschland Inhalt Vorstudie IDD Fachliche und methodische Begleitung Vorstudie IDD anhand des Q-PERIOR Process Models Projektinitialisierungsworkshop IDD Know-How-Transfer, Betroffenheitsanalyse auf Prozessbasis, Entwurf eines Vorgehensmodell Umsetzung VVG-Reform (IMD) Umsetzung VVG-Reform für das Neu- und Bestandsgeschäft in der Lebensversicherung Vorstudie IDD Implikationsanalyse für Versicherer (Gap-Analyse, Festlegung von Handlungsfeldern und Aufwandschätzung) Vorstudie IMD2 (IDD) Identifikation von Handlungsbedarfen durch IMD2 unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen Umsetzung GDV Verhaltenskodex Analyse der Anforderungen aus gut beraten und GDV Verhaltenskodex sowie Umsetzungsplanung Einführung neues Vergütungsmodell nach LVRG Konzeption neues Vergütungsmodell nach LVRG und Simulation der Auswirkungen auf Vertriebspartnerebene Umsetzung VVG-Reform (IMD) Umsetzung VVG-Reform/ Informationspflichtenverordnung (Teilprojektleitung KV) Umsetzung IMD Analyse Handlungsbedarfe und Anpassung Beratungsprozesse, Dokumentation und Produktauswahl Seite 4

5 Agenda IDD Deep Dive Webinare 1. September 2017, bis Uhr 10:00 10:15 Begrüßung und Vorstellung 10:10 10:35 Handlungsfeld Beratung & Dokumentation mit Einleitung und anschließender Q&A Session 10:35 11:00 Handlungsfeld Produktmanagement & Versicherungsanlageprodukte mit Einleitung und anschließender Q&A Session 8. September 2017, bis Uhr Handlungsfelder Erweiterter Geltungsbereich mit Qualifikation & Weiterbildung sowie Vergütung & Interessenkonflikte Seite 5

6 Aktueller Umsetzungsstand IDD Für Deutschland zeichnet sich ein Handlungsrahmen ab, wesentliche Verordnungen fehlen jedoch noch BaFin-Journal EIOPA Vorbereitende Leitlinien POG IDD-Richtlinie Regierungsentwurf EIOPA - Entwurf RTS für IPID EU-Entwurf POG EU-Entwurf für IBIPs Versicherungsanlageprodukte Verabschiedung im Bundestag Bundesratsbeschluss PRIIP-Leitlinien Inkrafttreten auf nationaler Ebene BaFin-Vermittlerrundschreiben EU-Durchführungsverordnung für VAP EU-Durchführungsverordnung für POG VVG-Informationspflichtenverordnung Versicherungsvermittlungsverordnung Weitere Veröffentlichungen von Leitlinien, Durchführungsverordnungen und technischen Standards Jun. Aug Seite 6 Historie Planung

7 Herausforderungen 1. Handlungsfeld Beratung & Dokumentation Vorgehensweisen

8 IDD-Herausforderungen in der Beratung und Dokumentation Die Beratungsanforderungen wurden entsprechend der Erweiterung des Vertriebsbegriffs ausgeweitet und in Teilbereichen verschärft Generell: Erweiterter Geltungsbereich Vertriebstätigkeit des Versicherers ( 1a VVG) Beratung des Versicherungsnehmers ( 6 VVG) Querverkäufe ( 7a VVG) Regulierung sämtlicher Vertriebswege und mit dem Vertrieb beauftragter Personen Geltungsbereich umfasst dann auch z. B. Portalanbieter, Bankberater, Call Center Mitarbeiter Einheitliche Beratungsdokumentation für alle Vertriebswege notwendig Versicherer muss... gegenüber VN stets..in deren bestmöglichem Interesse handeln Beratung zählt zur Vertriebstätigkeit Dies gilt auch für die Webseiten Bei den Beratungspflichten gibt es im Fernabsatz keine Ausnahmen mehr Der Verzicht kann nun in Text- statt Schriftform erfolgen Können Paketteile einzeln erworben werden, ist eine gesonderte Beschreibung erforderlich Neues Kopplungsverbot: Versicherungen als Ergänzung einer Ware müssen getrennt erhältlich sein Auch beim Paketverkauf sind die Wünsche und Bedürfnisse des VN zu ermitteln Seite 8

9 IDD-Herausforderungen in der Beratung und Dokumentation Besonders bei der Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten (VAP) sind die Anforderungen gestiegen und dem Wertpapierhandelsgesetz angeglichen. 5 6 Informationen bei ( 7b VVG) Angemessenheits- / Geeignetheitsprüfung ( 7c VVG) VN erhält Informationen über sämtliche Kosten und Gebühren vor Abschluss des Vertrages Der VN ist zu informieren, ob ihm eine regelmäßige Beurteilung der Eignung geboten wird Information über die Beratungskosten Bei der Beratung sind neben den Kenntnissen und Erfahrungen mit dem Produkt u.a. auch die finanziellen Verhältnisse und die Anlageziele des VN zu erfragen Seite 9

10 IDD-Herausforderungen in der Beratung und Dokumentation Insbesondere auf Verbraucherschutzinitiative wurden noch Vorgaben zur Restschuldversicherung in das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz aufgenommen. 7 Restschuldversicherungen ( 7d VVG) Im Umsetzungsgesetz wurden die Restschuldversicherungen (Gruppenverträge) aufgenommen Der Versicherungsnehmer hat Beratungs- und Informationspflichten wie ein Versicherer Versicherte Personen haben die Rechte des Versicherungsnehmers (Widerruf) Seite 10

11 Herausforderungen 2. Produktmanagement & Versicherungsanlageprodukte Vorgehensweisen

12 IDD-Herausforderungen im Produktmanagement und bei Versicherungsanlageprodukten (1/2) In die Geschäftsorganisation der Versicherer ist für neue oder entscheidend veränderte Produkte ein Produktfreigabeverfahren zu implementieren Produktfreigabeverfahren ( 23 1a-d VAG) POG-Policy (geregelt durch EU- Verordnung) Zielmarktdefinition (geregelt durch EU- Verordnung) Produkttests (geregelt durch EU- Verordnung) Verfahren für die interne Freigabe zu unterhalten, zu betreiben und regelmäßig zu überprüfen Bereitstellung sämtlicher sachgerechter Informationen an alle Vertreiber Schriftliche Fixierung des Prozesses für die relevanten Mitarbeiter. Dies soll sichern, dass Kundenmerkmale (-ziele, -wünsche etc.) in der Produktentwicklung berücksichtigt, Nachteile vermieden und Interessenkonflikte ordentlich gemanagt werden Für jedes Produkt (neu oder signifikant verändert) ist ein Zielmarkt zu definieren, der eine Kundengruppe mit gemeinsamen Eigenschaften beschreibt Die Zielmarktdefinition ist für sämtliche Vertriebsaktivitäten anzuwenden und zu dokumentieren Zu testen sind die Produktgeeignetheit einschließlich der Durchführung von Szenario-Analysen und Das Produkt muss die Kundenanforderungen über die Lebensdauer erfüllen Seite 12

13 IDD-Herausforderungen im Produktmanagement und bei Versicherungsanlageprodukten (2/2) Bei Versicherungsanlageprodukten legt der Gesetzgeber die Messlatte für die Beratung besonders hoch, definiert aber nicht, welche Produkte genau Versicherungsanlageprodukte sind. 5 VAP generell Erstellung eines Basisinformationsblatts nach der PRIIPs-Verordnung, Zusätzliche Anforderungen an den Vertrieb im Beratungs- und Verkaufsprozess Information bei VAP ( 7b / 7c VVG) Kostenausweis ( 7b Abs. 2 VVG) Bestrafung ( 147c GewO mit 7c VVG ) Unterscheidung in Vertrieb mit Beratung, Vertrieb ohne Beratung (Warnung bei Unangemessenheit/ Auskunftsverweigerung an Kunden) Vertrieb ohne Beratung auf Veranlassung des Kunden (Warnhinweis/ fehlender Suitability-Test) Alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem Vertrieb des VAP sind in zusammengefasster Form auszuweisen Der VN kann eine Aufstellung der Kosten und Gebühren verlangen Bis zu Geldbuße, wenn eine Information in der Beratung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfragt, ein nicht angemessenes VAP empfohlen wird Seite 13

14 Herausforderungen IDD - Webinare, Erweiterter Geltungsbereich mit Qualifikation & Weiterbildung Vorgehensweisen 2. Vergütung & Interessenkonflikte

15 Ansprechpartner Lokal und International für Sie tätig. Uta Niendorf Associate Partner Frank Hammer Manager Q_PERIOR Am Sandtorkai Hamburg Deutschland Mobile: Q_PERIOR Baseler Straße Frankfurt am Main Deutschland Office: Mobile: HAMBURG l FRANKFURT l MÜNCHEN l ROSENHEIM l ZÜRICH l BERN l WIEN l LONDON l NEW YORK l TORONTO l SARAJEVO Seite 15

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