Landesweiter Fachtag Familienzusammenführung
|
|
- Hertha Geisler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landesweiter Fachtag Familienzusammenführung Büdelsdorf Familienzusammenführung nach der Dublin III Verordnung Falko Behrens Referent Migrationsrecht Diakonie Schleswig-Holstein
2 Familienzusammenführung nach der Dublin III Verordnung Seite 2
3 Familienzusammenführung nach der Dublin III VO Dublin Zuständigkeitskriterien - Instrument zur Familienzusammenführung? Familienzusammenführung Dublin III vs. AufenthG? Deckelung der Familienzusammenführung und Fristenproblematik? Was können wir in der Beratung tun/ nicht tun? Ausblick: Dublin IV Familienzusammenführung Seite 3
4 Dublin Zuständigkeitskriterien - Instrument zur Familienzusammenführung? Seite 4
5 Was regelt die Dublin III VO? Welcher Mitgliedstaat ist für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig? Kriterien zur Bestimmung Verfahren zur Bestimmung Seite 5
6 Wann ist die Dublin III VO anwendbar? Antrag auf internationalen Schutz in einem Dublin Mitgliedsstaat Staaten der EU, Island, Norwegen, Lichtenstein, Schweiz, Antrag auf internationaler Schutz = Antrag auf Zuerkennung Flüchtlingseigenschaft / subsidiärer Schutz, Asylantrag Anwendbarkeit Dublin III VO: Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedsstaats (oder Zurück- Abschiebung in sicheren Drittsaat, Art. 3 Abs. 3 D III VO?? Dublin IV??) Seite 6
7 Familienzusammenführung nach Dublin III? Wohl des Kindes Achtung des Familienlebens Vorrangige Erwägungen Dublin III VO (Vorb. 13 bis 18. Dublin III VO) Zuständigkeitskriterien Art. 8 10, Abs. 2 Dublin III VO Seite 7
8 Kernfamilie : Wer gehört zur Familie nach Dublin III? Ehepartner/innen (oder nichtverheiratete Paare (gleichgeschlechtlich), sofern ausländerrechtliche Gleichbehandlung im ggf. zust. MS vorhanden) Ledige minderjährige Kinder Eltern eines ledigen minderjährigen Kindes oder verantwortliche Person des minderjährigen Kindes Familie muss bereits im Herkunftsstaat bestanden haben. Art. 2 g) S. 1 Dublin III VO Seite 8
9 Wer gehört zur Familie nach Dublin III? Verwandte: volljähriger Onkel volljährige Tante Großelternteil Familie muss bereits im Herkunftsstaat bestanden haben. Art. 2 g) S. 1 Dublin III VO Seite 9
10 Wer ist mit wem zusammenzuführen? Art. 8: Ehepartner/in Mutter, Vater oder verantwortliche Person Bruder, Schwester Unbegleitete/r minderjährige/r Asylbewerber/in Tante, Onkel Großelternteil Rechtmäßiger Aufenthalt erforderlich Kindeswohlvorbehalt Verwandte müssen für UMF sorgen können. Seite 10
11 Wer ist mit wem zusammenzuführen? Art. 9 Art. 10 Ehepartner/in unverheiratetes minderjähriges Kind Mutter oder Vater von unverheiratetem minderjährigen Kind Asylbewerber/in Erforderlich: - Schutzstatus (Art. 9), dann Familienbestand im HKS unbeachtlich oder - Aufenthaltsgestattung (Art. 10) - schriftliche Wunschäußerung von beiden Seiten Seite 11
12 Wer kann mit wem zusammengeführt werden? Art. 16: in der Regel Asylbewerber/in Elternteil (volljährige) Kinder Geschwister Abhängige Personen? Schwangerschaft schwere Krankheit ernsthafte Behinderung hohes Alter Rechtmäßiger Aufenthalt erforderlich (Aufnehmende/r) Aufnehmende müssen zur Unterstützung in der Lage sein schriftliche Wunschäußerung von beiden Seiten erforderlich Seite 12
13 Wer kann mit wem zusammengeführt werden? Art. 17 Abs. 2 kann Asylbewerber/in Personen jeder verwandtschaftlichen Beziehung aus humanitären Gründen insb. aus familiären oder kulturellen Kontext jederzeit vor Erstentscheidung über Asylgesuch schriftliche Wunschäußerung von beiden Seiten erforderlich Seite 13
14 Familienzusammenführung Dublin III vs. AufenthG? Seite 14
15 Dublin III vs. AufenthG? Unterschiedliche Regelungsziele: AufenthG: FZF zwecks Erteilung AE Dublin III: FZF zwecks gemeinsamer Durchführung Asylverfahren Dublin III: weiterreichender Schutz UMF (Geschwister, Verwandte) Familienzusammenführung zu Person mit Aufenthaltsgestattung Keine Aussetzung (subsidiärer Schutz) Lebensunterhaltssicherung Wohnraumerfordernis, Sprachkenntnisse usw. nicht erforderlich Seite 15
16 Dublin III vs. AufenthG? keine verbindliche Bestimmung von Dokumenten zum Nachweis aus dem Formblatt : Aufenthaltstitel, vorläufige Aufenthaltserlaubnisse Dokumente zum Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse soweit verfügbar Ersatzweise und erforderlichenfalls DNA-Analyse oder Bluttest Zustimmung der Betroffenen Indizien: Nachprüfbare Erklärungen des Antragstellers Seite 16
17 Deckelung der Familienzusammenführung und Fristenproblematik? Seite 17
18 Deckelung der Familienzusammenführung Dublin III? Anfang Mai 2017: Zeitungsberichte aus Griechenland: angeblich Deckelung Personen pro Monat angeblich 2000 wartende Familienangehörige in Griechenland 17. Mai 2017: Bundesregierung Antwort auf Nachfrage: Bitte Bundesinnenminister um engere Abstimmung in Dublin- und Umsiedlungsverfahren an griechischen Amtskollegen 19. Mai 2017: Pressesprecher BMI: Aber es ist mitnichten so, dass wir hier irgendwie eine starre Obergrenze vorgegeben hätten oder jetzt fortan exekutieren würden. Seite 18
19 Deckelung der Familienzusammenführung Dublin III? 30. Mai 2017: geleaktes Schreiben griechischer Migrationsminister v. 04. Mai 2017 an Bundesinnenminister: Dear Thomas, [ ] Family reunifications transfers to Germany will slow down as agreed. [ ] I must inform you, that more than two thousand people will be affected, and some will have to wait for years before travelling to Germany. [ ]. Seite 19
20 Deckelung der Familienzusammenführung Dublin III? Monat in 2017 Dublin III - Umsiedlungen aus GRC nach BRD Januar 163 Februar 325 März 490 April 180 Mai 64 Seite 20
21 Dublin Fristenproblematik? Phänomen: Dublin reversed (Nestler/Vogt) Fristabläufe im Dublin Verfahren begründen Zuständigkeiten unabhängig von Kriterien Zwei Fristen: Frist für Aufnahmegesuch: Art. 21 Abs. 1 Dublin III VO Frist zur Überstellung in den zuständigen Mitgliedsstaat: Art. 29 Abs. 2 Dublin III VO Zuständigkeit fällt auf den versäumenden MS Seite 21
22 Dublin Fristenproblematik? Lösung? Selbsteintritt Art. 17 Abs. 1 Dublin III VO? (-), nur für MS möglich, in dem sich schutzsuchende Person aufhält Ausübung humanitäre kann -Klausel Art. 17 Abs. 2 Dublin III VO? (+), wegen Art. 8 EMRK Anspruch ableitbar! Aber wie ist die Praxis? Bundesregierung: Im Rahmen der Abstimmungen zwischen den zuständigen Behörden sollen auch Überstellungen trotz etwaiger Verfristungen nach Art. 29 Abs. 2 Dublin-VO stattfinden. (p): Überstellung zu inzwischen Geduldeten oder Ausgereisten? (Art. 10 Fälle) - Versteinerungsklausel Art. 7 Abs. 2 Dublin III? Seite 22
23 Was können wir in der Beratung tun/ nicht tun? Seite 23
24 Was können wir in der Beratung tun? Information über Rechtslage nach Dublin III VO - Angst vor Fingerabdruck Information über zweigleisiges Verfahren nach D III VO und AufenthG Zusendung von Dokumenten: AE / Gestattung im ersuchenden MS Identische Schreibweise der Namen der Familienangehörigen Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Familienbuch, Fotos DNA Probe, falls erforderlich schriftliche Wunschäußerung ggü Asylbehörden Seite 24
25 Was können wir in der Beratung tun? Kontaktaufnahme mit deutschen BAMF Dublin Referat um Verfahrensstand abzufragen: Dortmund (Dublin-Verfahren) Märkische Straße Dortmund, Nordrhein-Westfalen Telefon: Telefax: GGf. Kontaktaufnahme mit NGOs im Hot-spot Seite 25
26 Was können wir in der Beratung nicht tun? Vor deutschen Gerichten auf Überstellung nach D klagen Asyl-Verfahren findet nicht in D statt Laissez Passez Papiere an deutschen Auslandsvertretungen beantragen, zuständig: Behörden im ersuchenden MS z. B. in Griechenland Seite 26
27 Ausblick: Dublin IV Familienzusammenführung Seite 27
28 Ausblick: Dublin IV Familienzusammenführung geschwisterliche Beziehungen für alle Schutzsuchenden (+) während der Flucht entstandene familiäre Beziehungen (+) auch bei Relocation Mechanismus (+) Problem: zwingende, vorrangige, verbindungsrücksichtslose Rückverweisung irregulär eingereister Schutzsuchender an außereuropäische Transitstaaten (Lübbe) Seite 28
29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 29
Familienzusammenführung und Dublin III - Maria Bethke,
Dublin III und Wege der Familienzusammenführung in der EU Rolandseck, 13.9.2013 Maria Bethke, Flüchtlingsberatung Gießen fluechtlingsberatung@ekhn-net.de Familienzusammenführung nach der D-III-VO -Wie
MehrFamilienzusammenführung von Asylbewerbern nach der Dublin-II-Verordnung
Familienzusammenführung von Asylbewerbern nach der Dublin-II-Verordnung Bad Münster am Stein, 4.9.2012 Maria Bethke, Flüchtlingsberatung Gießen fluechtlingsberatung@ekhn-net.de Familienzusammenführung
MehrDublin IV Verordnung Vorschlag der EU Kommission Mai Nicole Viusa
Dublin IV Verordnung Vorschlag der EU Kommission Mai 2016 Nicole Viusa Übersicht Unzulässigkeitsverfahren - Zuständigkeitskriterien Abschaffung von verbindlichen Fristen Einschränkung Selbsteintritt Unbegleitete
MehrWillkommen. Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung Familienzusammenführ
Willkommen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung Plenum des des FR FR BW, BW, 9.7.2016 AG AG 4: 4: Familienzusammenführ ung ung Theorie und
MehrWelche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?
Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es? Nach der Einreise müssen sich Flüchtlinge sofort als Asylsuchende melden (bei einer Polizeidienststelle, der Ausländerbehörde oder direkt bei einer
MehrDas Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten. Universität Regensburg, Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg
Das Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten Universität Regensburg, 30.11.2015 Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg Frau S aus Syrien reist mit ihrer sechsjährigen Tochter T nach Deutschland
MehrAsyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls
SGB VIII Dublin III AsylVfG AufenthG Asyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls StGB FreizügigkG SGB III BGB UN Kinderrechtskonvention Übersicht 1. Gesetzlicher
MehrAsylantragstellung. Persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Termin zur Aktenanlage)
??????????????? Asylantragstellung Persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Termin zur Aktenanlage) Es werden Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen (Eintragung in elektronische Datenbank
MehrAnlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit )
Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit 1.12. 2013) Asyl-/ Flüchtlingsschutz Europarechtlicher subsidiärer Schutz Nationale Abschiebungsverbote Grund
MehrDublin III und Kirchenasyl
Dublin III und Kirchenasyl Eine kurze Übersicht Gisela Nuguid 18.11.2014 Zweck des Verfahrens Im Dublinverfahren wird der für die Prüfung des Asylantrags zuständige EU-Mitgliedstaat festgestellt Damit
MehrEinführung ins Asylrecht
Einführung ins Asylrecht Infoveranstaltung des Flüchtlingsrats Berlin 1. Dezember 2015! Rechtsanwältin Julia Kraft!1 Ablauf des Asylverfahrens Asylgesuch, Asylantrag Ggf. Dublin-Verfahren Klärung der Fluchtgründe:
MehrFachtagung. Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen
FreizügigkG SGB VIII AsylG StGB Dublin III Fachtagung BGB AufenthG Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen 26.09.2016
MehrUnbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien
Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien 1. Familienzusammenführung Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung,
MehrZuwanderungszahlen Fakten und Prognose
Zuwanderungszahlen Fakten und Prognose Ausländer in Sachsen im Jahr 2014 Rückblick im Überblick 123.648 Ausländer in Sachsen am 31. Dezember ca. 39.000, davon ca. 33.000 aus dem Ausland zugezogene Ausländer
MehrFamilienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015
Familienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015 Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.v. ein 15jähriger
MehrEinführung in das Asylverfahren
deutsche und europäische Asylsystem 09.12.2014 Meike Riebau, Berlin Dr. Matthias Lehnert, Berlin Gliederung A. Rechtsgrundlagen B. Die Stellung des Asylantrags C. Die Anhörung D. Die Entscheidung des Bundesamtes
MehrBeschluss Az. 1 B 5946/15
Beschluss Az. 1 B 5946/15 VG Hannover 7. März 2016 Tenor 1 2 Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller vom I. gegen die Abschiebungsanordnung in Zier 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration
Mehrallgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen:
Integrationsbeirat 30.01.2013 allgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen: 1. Bleibeberechtigte: Aufenthalt aus humanitären Gründen ( 25 (5) AufenthG) Jüdische Kontingentflüchtlinge
MehrFamiliennachzug. Refugee Law Clinic 19. Januar Rechtsanwältin Julia Kraft
Familiennachzug Refugee Law Clinic 19. Januar 2016 Rechtsanwältin Julia Kraft Familiennachzug vs. Familienschutz Familienschutz: 26 AsylG Familiennachzug: 27 ff. AufenthG in Verbindung mit 5 AufenthG 2
MehrNeuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug
Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 01.03.2016 Fachbereich:
MehrGeplante Reform des Dublin-Systems: Humanitäre Spielräume sollen abgeschafft werden
Frankfurt, Juni 2016 Geplante Reform des Dublin-Systems: Humanitäre Spielräume sollen abgeschafft werden Im Jahr 2015 mehrten sich die Stimmen, die das Dublin-System für gescheitert erklärt haben. Bundeskanzlerin
MehrAsylverfahren und Grundlagen des Flüchtlingsrechts (Stand: Februar 2016) Roland Graßhoff Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
(Stand: Februar 2016) Roland Graßhoff Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz Aufenthaltsstatus nach der Registrierung und vor dem Stellen des Asylantrags Am 5. Februar 2016 ist das
MehrDefinition : Unbegleitete Minderjährige
Definition : Unbegleitete Minderjährige Internationale Definition nach den EU Richtlinien Art. 2 Begriffsbestimmungen ( QualfRL, ARL, VRL) Drittstaatenangehörige unter 18 Jahren ohne Begleitung eines gesetzlich
MehrWichtige Wörter zum Thema Asyl
Wichtige Wörter zum Thema Asyl die Anerkennung die Asylanhörung der Antrag / die Anträge Antrag stellen das Asylverfahren der Aufenthalt die Aufenthaltsgenehmigung die Abschiebung / die Abschiebungen die
MehrErteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen
Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen Anordnung nach 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Erlass
MehrAusländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen
Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen Nicole Streitz Dezernentin des Landkreises Stade Recht, Ordnung, Straßenverkehr, Veterinärwesen und Gesundheit Regionalausschuss der IHK Stade am 14.09.2015
MehrFörderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Herzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Teilhabe von Geflüchteten. Die wichtigsten Änderungen durch das so genannte Integrationsgesetz. 2 GGUA Flüchtlingshilfe e. V. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5 48153 Münster 0251-14486-26
MehrFolie 1. Asylbewerber im Landkreis Aichach- Friedberg
Folie 1 Asylbewerber im Landkreis Aichach- Friedberg Asylbewerber im Landkreis Aichach-Friedberg 1. Asylrecht 2. Aktuelle Zahlen 3. Asylverfahren 4. Wichtige Eckpunkte 5. Unterbringung 6. Asylbewerber
MehrDas nationale Asylrecht im europäischen Kontext 10. November 2015
Das nationale Asylrecht im europäischen Kontext 10. November 2015 Vorlesung: Einführung in das deutsche und europäische Asylsystem Dozenten: RA'in Pauline Endres de Oliveira / Dr. Johannes Eichenhofer
MehrHinweise zum Visumverfahren bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland nach 26 Abs. 2 BeschV
Stand: 03.11.2016 Hinweise zum Visumverfahren bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland nach 26 Abs. 2 BeschV für Staatsangehörige der Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Ehemalige
MehrIntegrationsgesetz. Aufenthaltsrechtliche Änderungen. Neumünster Falko Behrens. - Referent für migrationsspezifische Rechtsfragen
Integrationsgesetz Aufenthaltsrechtliche Änderungen Neumünster 28.09.2016 - Falko Behrens - Referent für migrationsspezifische Rechtsfragen - Diakonisches Werk Schleswig Holstein Integrationsgesetz aufenthaltsrechtliche
MehrRefugees in orbit. Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten
Refugees in orbit Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten Definition Drittstaatsangehörige, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU internationalen Schutz erhalten haben Internationaler Schutz
MehrVorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einführung...17
Vorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis... 11 Literaturverzeichnis... 13 I Einführung...17 A Das Dubliner Übereinkommen Vorläufer der Dublin II-Verordnung. 17 1 Entstehung des Dubliner Übereinkommens... 17
MehrSchulung: Asylverfahren und Flüchtlingsschutz in Deutschland
Universität Düsseldorf, Projekt ServiceLearning, Flüchtlingshilfe konkret Schulung: Asylverfahren und Flüchtlingsschutz in Deutschland Klaudia Dolk, Ev. Flüchtlingsberatung, Diakonie Düsseldorf Inhalt
MehrHinweise zum Visumverfahren bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland nach 26 Abs. 2 BeschV
Hinweise zum Visumverfahren bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland nach 26 Abs. 2 BeschV für Staatsangehörige der Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Ehemalige jugoslawische Republik
MehrDas Zuwanderungsgesetz 2005
Das Zuwanderungsgesetz 2005 Das Zuwanderungsgesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft. Es stellt eine grundlegende Änderung des Zuganges und Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland dar und regelt den
MehrDie rechtliche Situation der (junger ) Flüchtlinge in Deutschland
WE HAVE A DREAM - Jugendarbeit für und mit jungen Flüchtlingen Die rechtliche Situation der (junger ) Flüchtlinge in Deutschland Flüchtlingszahlen 2015: 60.000.000 weltweit (UNHCR) 800.000 voraussichtlich
MehrAsylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters. Dr. Thomas Smollich Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters
Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters Gliederung 1. Grundbegriffe 2. Grundvoraussetzungen 3. Rechtsschutz 4. Fallbeispiele 1. Grundbegriffe Asyl Sicherer Drittstaat Sicherer Herkunftsstaat Flüchtlingseigenschaft
MehrBeschäftigung nach dem Aufenthaltsgesetz. Susanne Twesten HANSESTADT LÜNEBURG - Bürgeramt -
Beschäftigung nach dem Aufenthaltsgesetz Susanne Twesten HANSESTADT LÜNEBURG - Bürgeramt - Erwerbstätigkeit Grundsätzliches für Gestattungs- oder Duldungsinhaber 1. Genereller Zugang zum Arbeitsmarkt Wer
MehrFamilienzusammenführung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend Familienzusammenführung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland/Landesstelle
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
8.2.2014 Amtsblatt der Europäischen Union L 39/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 118/2014 DER KOMMISSION vom 30. Januar 2014 zur Änderung der Verordnung
MehrSobald der Flüchtlingsstatus festgestellt ist, hat man Anspruch darauf
Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge Wenn Jugendliche diese Aufenthaltserlaubnis erhalten, bedeutet das, dass sie die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention
MehrAnkunft in Deutschland Meldung als Flüchtling
Ankunft in Deutschland Meldung als Flüchtling 1) Meldung bei der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Erhebung der persönlichen Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Ort, Heimatstaat, mitreisende Familienangehörige
MehrBeschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation
Janett Wandke- 23. November 2015 Beschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt Personengruppen Begriffserläuterungen Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung:
MehrAblauf des Asylverfahrens
Ablauf des Asylverfahrens www.innenministerium.bayern.de Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aktuelle Zahlen zu Asyl, Oktober 2015 2 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aktuelle
MehrDeutscher Caritasverband
Richtlinie 2003/86/EG des Rates betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl L 251 vom 3.10.2003, S. 12 ff.). Kurzbewertung: Am 22.9.2003 ist nach langwierigen intensiven Diskussionen die Familienzusammenführungsrichtlinie
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche Qualifizierung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net 2 Aufenthalt nach
MehrArbeitsmarktzugang für Asylbewerber/innen, Geduldete und Flüchtlinge
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) November 2013 Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber/innen, Geduldete und Flüchtlinge Grundsätzliches Staatsangehörige aus Staaten, die nicht der Europäischen
MehrDas»Dublin-Verfahren«
Basisinformationen für die Beratungspraxis Nr. 2 Das»Dublin-Verfahren«Hintergrund, Ablauf, Fallbeispiele, weiterführende Informationen DIE BASISINFORMATIONEN Die»Basisinformationen für die Beratungspraxis«werden
MehrAsyl: Chance für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt?! Jürgen Thoma Sachgebietsleiter Ausländerwesen Landratsamt Nürnberger Land
Asyl: Chance für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt?! Jürgen Thoma Sachgebietsleiter Ausländerwesen Landratsamt Nürnberger Land 1. VORBEMERKUNGEN - Asylbewerber sind Personen mit Asylgesuch ab Einreise
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Deutscher Bundestag WD /15
Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 24. September 2015 Fachbereich: WD 3: Verfassung
MehrVERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A BESCHLUSS
22/11/20*0 11:53 -t-4sbs13ö78521 VG FRANKFURT MAIN VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A MAIN BESCHLUSS In dem Verwaltungsstreitverfahren 1. der Frau 2. der 3.
MehrMöchten Sie das Logo ändern? Gehen Sie bitte wie folgt vor: > Menü-Reiter Bild/Logo einfügen > Ihre Auswahl treffen (Kein Logo aufmontieren, nicht
Möchten Sie das Logo ändern? Gehen Sie bitte wie folgt vor: > Menü-Reiter Bild/Logo einfügen > Ihre Auswahl treffen (Kein Logo aufmontieren, nicht über Bild ändern ) 1 Aufenthaltsgestattung und Duldung
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Bad Honnef, 17. Mai 2016 Ali Doğan Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW Laut BAMF wurden 2015 im EASY-System
MehrSchutz - Raum - Kirche, , Frankfurt Dublin-III und Kirchenasyl Dr. Ines Welge, Hessischer Flüchtlingsrat und Diakonie Hessen
Dr. Ines Welge, Hessischer Flüchtlingsrat und Diakonie Hessen Gliederung: I. 3 Fallkonstellationen für Kirchenasyl II. Prinzipien der Dublin-III-VO III. Wer fällt unter die Dublin-III-VO und wer nicht?
MehrHerzlich Willkommen zur Schulung
Herzlich Willkommen zur Schulung Asylrecht und Verfahrensweise Luisa Uhl 10.04.2015 Flüchtlinge weltweit Ende 2014 waren weltweit ca. 57 Millionen Menschen auf der Flucht Flucht ist keine freiwillige Migration,
MehrMigrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta
Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta Prof. Dr. Thomas Groß ein Beitrag zur Tagung: Freiheit Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 25.01.2013 in Stuttgart-Hohenheim http://downloads.akademie-rs.de/migration/130125_gross_grundrechtecharta.pdf
MehrSoziologie im Berufsfeld Flüchtlingshilfe
Soziologie im Berufsfeld Flüchtlingshilfe 21. Januar 2015 Christian Albrechts Universität zu Kiel Andrea Dallek Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. projekt@frsh.de 1/14 - Geboren in Hamburg - Abitur
MehrÜbergangsregelungen vom Ausländergesetz zum Aufenthaltsgesetz
Kreisverband Aurich e.v. Bernd Tobiassen Projekt Förderung der beruflichen Eingliederungschancen von MigrantInnen im ländlichen Raum Große Mühlenwallstr. 32, 26603 Aurich Tel. 04941/604888 Fax 04941/604889
MehrIn Fällen der Feststellung der Unzulässigkeit des Asylantrages nach 27 a AsylVfG hat das Gericht die Spruchreife herzustellen. (Amtlicher Leitsatz)
In Fällen der Feststellung der Unzulässigkeit des Asylantrages nach 27 a AsylVfG hat das Gericht die Spruchreife herzustellen. (Amtlicher Leitsatz) 38 X 178.08 VG Berlin 38. Kammer Urteil vom 31.07.2008
MehrRunder Tisch 14. Januar Zum Thema Flüchtlinge im Heidekreis
Runder Tisch 14. Januar 2015 Zum Thema Flüchtlinge im Heidekreis Bericht des Heidekreises Situation im Heidekreis Ablauf von Asylverfahren, insbesondere bei - Asylfolge- und - Dublin-Verfahren Aufgaben
MehrFLUCHT UND ASYL EIN ÜBERBLICK EINLEITUNG FÜR DIE EHRENAMTLICHE FLÜCHTLINGSARBEIT IN MÖRFELDEN-WALLDORF
EINLEITUNG FLUCHT UND ASYL EIN ÜBERBLICK FÜR DIE Aktuell wird in lokalen, regionalen und überregionalen Medien viel über die steigenden Flüchtlingszahlen berichtet. Deutschlandweit stehen Landkreise und
MehrCaritasverband für die Diözese Osnabrück e.v.
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v., Postfach 16 04, 49006 Osnabrück Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. ESF Projekt Netwin 3 -Netzwerk Integration Ansprechpartnerin: Dr. Barbara Weiser
MehrUmgang des Rechtsstaates mit Ausschaffungshaft Nationale und internationale Fragestellungen: Ausschaffungshaft und das Dublin-System
Umgang des Rechtsstaates mit Ausschaffungshaft Nationale und internationale Fragestellungen: Ausschaffungshaft und das Dublin-System Bern, 4. April 2014 Dr. iur. Anne Kühler, LL.M., Universität Zürich
MehrDas behördliche Asyverfahren in Deutschland*
Das behördliche Asyverfahren in Deutschland* 17.11.2015 Cyrielle Fernández _ Amnesty International *Diese Präsentation beruht auf dem Schulungsmaterial der Fachkommission Asyl von Amnesty International
MehrFamiliennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in ausgewählten EU-Staaten
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in ausgewählten EU-Staaten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in ausgewählten EU-Staaten Aktenzeichen: Abschluss
MehrVersorgung und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Kindertagesbetreuung sowie uma
Versorgung und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Kindertagesbetreuung sowie uma Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Gesundheit gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft,
MehrEinführung in das Asylverfahren
Einführung in das Asylverfahren Eine Präsentation von Konkrete Solidarität Frankfurt Sie finden die Präsentation auf unserer Homepage: https://nksnet.wordpress.com/asylum/ Gerne kommen wir auch in Ihre
MehrBasisinformationen Arbeitserlaubnis
Basisinformationen Arbeitserlaubnis Die Voraussetzungen und das Verfahren Wenn Sie als Asylsuchende/r nach Deutschland gekommen sind, brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis, um arbeiten zu dürfen. Mit dieser
MehrWilhelm Dräxler Referent für Migration und Arbeitsprojekte
Wilhelm Dräxler Referent für Migration und Arbeitsprojekte Migration Gestern, heute und morgen Ich war fremd und Ihr habt mich aufgenommen Mt 25,35 Migration hat einen Namen und ein Gesicht Deutschland
MehrUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland rechtliche und tatsächliche Situation
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland rechtliche und tatsächliche Situation Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.v. 27. September 2016 Weimar Zahlen,
MehrReduzierung und Beendigung unsicherer Aufenthalte im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/292 Landtag 12. März 2012 18. Wahlperiode Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Reduzierung und Beendigung unsicherer Aufenthalte im Land Bremen Migrantinnen und Migranten
MehrFlüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung
Flüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung Input beim Jour Fixe des RAV Mitte Berlin, bridge Berliner Netzwerk für Bleiberecht 1 Überblick Flüchtlinge - Kurzüberblick Wer darf arbeiten / eine Ausbildung
MehrFreizügigkeit 1. und 2. Klasse?
Freizügigkeit 1. und 2. Klasse? Ein Überblick über die unterschiedlichen Status und Rechtsansprüche von EU- Migrant/Innen in Deutschland 1 2 Inhaltsübersicht 1. Definition, Problemansatz und Statistik
MehrHerzlich willkommen! www.netzwerk-iq.de I 2011. Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche
MehrFamilienzusammenführung aufgrund der Dublin-III-Verordnung
German Internet: www.w2eu.info Updates: http://live.w2eu.info Kontakt: contact@w2eu.info w2eu_info@yahoo.com Familienzusammenführung aufgrund der Dublin-III-Verordnung Letzte Aktualisierung: April 2016
MehrDie Situation der Flüchtlinge in Deutschland.
Die Situation der Flüchtlinge in Deutschland www.asylzentrumtuebingen.de Kurze Historie 1949 Artikel 16 GG: politisch Verfolgte genießen Asylrecht 1951 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) Ab 1982 Asylverfahrensgesetz:
MehrFlüchtlinge in Deutschland und Bayern
Flüchtlinge in Deutschland und Bayern Dr. Stephan Dünnwald Verteilung 2015 Bundesweit 800.000 Asylsuchende 476.649 Asylanträgen Bayern übernimmt nach dem Königsteiner Schlüssel 15,5 % der Asylsuchenden
MehrVollversammlung des Regionalen Übergangsmanagement Schule-Beruf mit virtueller Jugendberufsagentur 30.November Integration von Flüchtlingen
Vollversammlung des Regionalen Übergangsmanagement Schule-Beruf mit virtueller Jugendberufsagentur 30.November 2015 Integration von Flüchtlingen Zahl der Flüchtlinge nach Herkunftsländern Bezug: gestellte
MehrAussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre
Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen A) Inkrafttreten des Asylpakets II am 17.03.2016 B) FZ zu syrischen Flüchtlinge Einreise in die Türkei C) Balkan Route - Dublin III Mit diesem Rundschreiben
MehrPOSITIONSPAPIER VON AMNESTY INTERNATIONAL ZUR GEPLANTEN REFORM DER DUBLIN-VERORDNUNG (DUBLIN-IV, COM(2016) 270 VOM 4. MAI 2016)
LÄNDER, THEMEN UND ASYL Berlin, 28.09.2016 POSITIONSPAPIER VON AMNESTY INTERNATIONAL ZUR GEPLANTEN REFORM DER DUBLIN-VERORDNUNG (DUBLIN-IV, COM(2016) 270 VOM 4. MAI 2016) AMNESTY INTERNATIONAL Sektion
MehrJunge Flüchtlinge. Zugänge zu Arbeitsmarkt und Ausbildung
Junge Flüchtlinge Zugänge zu Arbeitsmarkt und Ausbildung 25.03.2015 Simon Goebel Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Augsburg Westbayerischen Netzwerk BAVF Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge
MehrERLAUBNIS ZUR AUSBILDUNG UND ARBEIT
ERLAUBNIS ZUR AUSBILDUNG UND ARBEIT Information für Personalentscheider/innen 2. Auflage, März 2016 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Betriebe in Deutschland
MehrDas deutsche Asylrecht und das europäische Asylrechtssystem
Das deutsche Asylrecht und das europäische Asylrechtssystem Prof. Dr. Peter Knösel Professor für Rechtswissenscha?en an der FH Potsdam 630.000 EU-Bürger = 54,8 % der Zugewanderten 290.000 Fortzüge Zahlen
MehrArbeitshilfe. Umgang mit Bescheiden des BAMF bei Ablehnung
Arbeitshilfe Umgang mit Bescheiden des BAMF bei Ablehnung Erfurt, den 21. September Aktuell erhalten thüringenweit immer mehr Flüchtlinge besonders aus Afghanistan einen ablehnenden Bescheid des BAMF (Bundesamt
MehrMigrationsentwicklung in Sachsen-Anhalt. Informationen des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Migrationsentwicklung in Sachsen-Anhalt Informationen des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt www.mi.sachsen-anhalt.de 01/2017 Migrationsentwicklung im Land Sachsen-Anhalt Situation
MehrDublin III in jeder Stadt!
Dublin III in jeder Stadt! Dominik Hüging, GGUA Asylverfahrensberatung hueging@ggua.de Maria Bethke, Ev. Dekanat Gießen Asylverfahrensberatung fluechtlingsberatung@ekhn-net.de Asylpolitisches Forum Schwerte,
MehrOrientierungsatz: Asylrecht; erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Rücküberstellung in die Schweiz
VG Ansbach, Beschluss v. 30.05.2014 AN 9 S 13.30078 Titel: Normenketten: 27a AsylVfG 34a Abs 2 AsylVfG 80 Abs 5 VwGO Orientierungsatz: Asylrecht; erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung;
MehrRechtsschutz gegen die behördliche Entscheidung
Rechtsschutz gegen die behördliche Entscheidung 12. Januar 2015 RA'in Pauline Endres de Oliveira und RA'in Simone Rapp, Berlin Überblick I. Grundlagen: Behördenentscheidung, Urteil, Instanzenzug II. Die
MehrStand: Asylbewerber. Arbeitsmarktzugang Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
1. Asylbewerber (Gestattete/Personen, die eine Anerkennung als politisch Verfolgte oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) beantragt haben) während der ersten 3 Monate des Aufenthalts
MehrNetzwerk Land in Sicht! Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen Kiel,
Netzwerk Land in Sicht! Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen Kiel, 1.4.2014 Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig- Holstein Förderung aus dem Bleiberechtsprogramm (Bunarbeitsministerium
MehrAblauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern
Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern www.innenministerium.bayern.de Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aktuelle Zahlen zu Asyl, Mai 2016 2 Quelle: Bundesamt für Migration
MehrFamilienzusammenführung. DGB Bildungswerk
Familienzusammenführung Familienzusammenführung Aufenthalt aus familiären Gründen regelt folgende Fälle: Grundsatz des Familiennachzugs Familiennachzug zu Deutschen Familiennachzug zu Ausländern Ehegattennachzug
MehrHerzlich Willkommen zur Fachtagung für Pflegekinderdienste öffentlicher und freier Träger. 18.-19. April 2016
Herzlich Willkommen zur Fachtagung für Pflegekinderdienste öffentlicher und freier Träger 18.-19. April 2016 Neues aus dem Landesjugendamt Beate Fischer-Glembek und Julia Mückusch-Radwer Neues aus dem
MehrRechtliche Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 2. April Thomas Berthold / Niels Espenhorst Bundesfachverband UMF
Rechtliche Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 2. April 2014 - Thomas Berthold / Niels Espenhorst Bundesfachverband UMF Vorgehen 2 1. Rechtlicher Anspruch 2. Aufenthaltssicherung bei
MehrSynopse Beilage zur Botschaft (14.27)
Synopse Beilage zur Botschaft 15.23 (14.27) Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderung; 2. Beratung Entwurf des Kommission X
MehrArbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Referent: Sigmar Walbrecht Hannover, 12.016.2016 Die Veröffentlichungen des Projektverbundes AZF 3 geben nicht notwendigerweise die Rechtsauffassung des BMAS und der
MehrTenor. Gründe. VG München, Beschluss v M 3 S
VG München, Beschluss v. 28.08.2015 M 3 S 15.50616 Titel: einstweiliger Rechtsschutz, Ungarn, Abschiebunganordnung, systematischer Mangel, sicherer Drittstaat, Übernahmeerklärung, Abschiebungshindernis
MehrSitzung der Bewertungskommission am 11. November 2014
Entwurf eines Gesetzes des Bundesrates zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen
Mehrdie Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes.
Liebe Eltern, die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes. Wir wollen Ihnen mit dieser Broschüre die Hilfestellung geben,
Mehr