die Arbeitsmedizin wesentlich zur Grundkompetenz

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1 DGAUMI DGAUM Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.v. Aktuelles aus der Fachgesellschaft Neuer Lernzielkatalog für das Fach Arbeitsmedizin A. Preisser, P. Angerer, S. Hildenbrand, T. Muth, T. Nesseler, C. Oberlinner, A., G. Triebig, S.Letzel Einleitung Ziel der Ärztlichen Ausbildung gemäß der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) ist der wissenschaftlich und praktisch ausgebildete Arzt, der zur eigenständigen und selbstständigen ärztlichen Berufsausübung sowie zur Weiterbildung und zur ständigen Fortbildung befähigt ist. Die Arbeitsmedizin trägt zu diesem Ziel durch die Lehre in dem Fachgebiet Arbeitsmedizin, Sozialmedizin gemäß 27 ÄAppO sowie durch die Beteiligung an Querschnittsbereichen und Wahlfächern bei ( Die Arbeitsmedizin hat damit zur Realisierung einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Dieser besteht unverzichtbar und unverwechselbar in der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen für das präventivmedizinische Handeln zukünftiger Ärzte/Ärztinnen, einem der Schwerpunkte der Approbationsordnung; der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Vorbeugen, Erkennen und Behandeln arbeitsbedingter Einflüsse auf die Gesundheit und daraus resultierender Krankheitsbilder, insbesondere von Berufskrankheiten; der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beurteilung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit sowie der Arbeitsunfähigkeit entsprechend der konkreten Arbeitsanforderungen, womit die Arbeitsmedizin wesentlich zur Grundkompetenz des zukünftigen Arztes/Ärztin beiträgt; der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Erkennen arbeitsbedingter Einflüsse auf die Gesundheit, zur Beurteilung der physischen und psychomentalen Leistungsfähigkeit leistungsgeminderter Erwerbstätiger und deren beruflicher Rehabilitation entsprechend den konkreten Arbeitsanforderungen; der Vermittlung von Kenntnissen zu den Verpflichtungen des Arztes/der Ärztin als Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in sowie zu den Möglichkeiten für den Patienten/-innen im Rahmen der gegenwärtigen sozialrechtlichen Bedingungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland und der Europäischen Union (Letzel 2006). Zur Qualitätssicherung der arbeitsmedizinischen Ausbildung im Medizinstudium hat die Arbeitsmedizin als eines der ersten medizinischen Fächer bereits im Jahr 2003 einen Themen- und Lernzielkatalog erarbeitet und veröffentlicht (Letzel et al. 2003). Dieser Themen- und Lernzielkatalog war in den letzten Jahren Grundlage für die Lehre in der Arbeitsmedizin. Bei der Umsetzung dieses Katalogs in die Praxis der ärztlichen Ausbildung zeigte sich jedoch, dass dieser in einzelnen Bereichen zu umfangreich ausgefallen ist. Im Rahmen der Diskussion zu einem nationalen Lernzielkatalog für das Medizinstudium (Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Medizin, NKLM) hat die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) nun beschlossen den Lernzielkatalog Arbeitsmedizin zu überarbeiten und an die Vorgaben des in Entstehung begriffenen NKLM anzupassen. Hintergrund des nationalen Lernzielkatalogs für das Medizinstudium Der Wissenschaftsrat (WR) und der Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) haben in den Jahren 2008 (WR) bzw (KMK) eine Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium sowie einen Fachqualifikationsrahmen für das Medizinstudium gefordert (u. a. und omft_hickel_fischer.pdf). Daraufhin wurden die Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA) und der Medizinische Fakultätentag (MFT) beauftragt, einen nationalen Lernzielkatalog im Sinne eines Kerncurriculums für das Studium der Human- (NKLM) bzw. Zahnmedizin (NKLZ) bis zur Approbation zu entwickeln. GMA und MFT orientierten sich in der Gliederung des NKLM an den Fähigkeiten, Fertigkeiten und professionellen Haltungen, die im Medizinstudium erlangt werden sol-

2 540 DGAUM Für die Autoren Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Mainz Obere Zahlbacher Straße Mainz len. In dem Entwurf wurde daher zunächst bewusst auf eine klassische Fächer- oder Organzuordnung verzichtet. In 23 Kapiteln werden die Einzelkompetenzen in den zu erzielenden Kompetenzebenen Faktenwissen, Handlungs- und Begründungswissen sowie Handlungskompetenz dargestellt. Die Kapitelaufteilung orientiert sich an übergeordneten Kompetenzen wie z. B. Der Arzt/ die Ärztin als Kommunikatoren oder als Verantwortungsträger sowie an Lernzielen, z. B. Prinzipien von Normalfunktion, Diagnostische Verfahren oder Therapeutische Prinzipien. Der NKLM soll hierbei den Gegenstandskatalog des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), der die Kenntnisse für das Staatsexamen beschreibt, um übergeordnete Fähigkeiten, Fertigkeiten und professionelle Haltungen ergänzen. Er soll den Fakultäten als Orientierung dienen. Rechtlich verbindlich sind weiterhin die Approbationsordnung des Bundesministeriums für Gesundheit, die Vorgaben der Landesprüfungsämter sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der medizinischen Fakultäten ( awmf.org/fileadmin/user_upload/die_ AWMF/Delegiertenkonferenz/DK / DK TOP16_Fischer.pdf). Bereits im Vorfeld wurde die nicht namentliche Nennung der Fächer im NKLM als Problem gesehen. Diese seien für die Studierenden nun weniger sichtbar. Auch wurde es kritisch eingeschätzt, dass es in der Formulierung mancher Kompetenzen zu Überschneidungen in der Zuständigkeit der verschiedenen Fachbereiche kommen könnte. Den wissenschaftlichen Fachgesellschaften und den medizinischen Fakultäten wurde der erste öffentliche Entwurf des NKLM im Jahr 2013 vorgelegt. Bis Mitte November 2013 konnte der Entwurf ergänzt, reduziert, kommentiert und kritisiert werden ( Lernzielkatalog). Während dieser Phase der inhaltlichen Diskussion des NKLM wurde deutlich, dass sowohl viele Fakultäten als auch eine Mehrheit der wissenschaftlichen Fachgesellschaften u. a. auch die DGAUM den NKLM in der derzeit vorliegenden Fassung ablehnen (s. Links unter Weitere Infos ). Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften(AWMF) der Dachverband von über 160 wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften hat im Protokoll ihrer Delegiertenversammlung vom 09. November 2013 die wichtigsten Kritikpunkte zum NKLM wie folgt zusammengefasst: Zur Qualitätssicherung der arbeitsmedizinischen Ausbildung im Medizinstudium hat die Arbeitsmedizin im Jahr 2003 einen Themen- und Lernzielkatalog erarbeitet fotokostic/thinkstock Kritik der AWMF am formalen Prozess Die Ziele seien unklar formuliert (geht es um Absolventenprofil, Kerncurriculum oder Arztrollen?). Es fehle ein methodisches Grundgerüst, wie die Arbeitspakete erstellt und revidiert werden sollen. Die Mandatsträgerschaft und Kompetenz der Autoren der Arbeitspakete seien unklar. Die AWMF kritisiert, dass entgegen früheren Gepflogenheiten sowohl die Fachgesellschaften als auch die Bundesärztekammer nicht an der Erstellung dieses Katalogs beteiligt wurden. Inhaltliche Kritik der AWMF am Entwurf zu einem Lernzielkatalog Naturwissenschaftliches und medizinisches Grundlagenwissen sowie ihre Zusammenhänge seien unterbewertet. Der Abgleich mit den bereits verfügbaren Rahmenkonzepten zeige Verbesserungsmöglichkeiten bei der Abbildung klinisch anwendbarer Fähigkeiten, Wissenschaftlichkeit/Forschung und Kompetenzen für lebenslanges Lernen. Einige Arbeitspakete würden einer schleichenden Entakademisierung des universitären Fachs Medizin Vorschub leisten, indem dort eher verallgemeinerte Handlungsanleitungen zur Patientenbehandlung ("Kochrezepte") formuliert würden und keinem auf einer wissenschaftlichen Basis ruhenden, analytischen Verständnis der Entstehung und des Verlaufs von Krankheiten der Vorzug gegeben werde. Der vorliegende Text sei kein Kerncurriculum: der Umfang sei hierfür erheblich zu groß, die Unterscheidung von Absolvent vs. Facharzt sei nicht hinreichend differenziert. Bei dieser Detailtiefe werde der NKLM sehr schnell veraltet sein. Trotz des gewaltigen Umfangs weise der NKLM signifikante Lücken in der Wahl der Themen auf. Diese sei zudem nicht ausgewogen. Es fehle eine systematische Dokumentation bzw. Zusammenführung der Inhalte, anhand derer die unveräußerbaren Prinzipien der Medizin als einer akademischen Disziplin gelehrt werden sollen. Durch den expliziten Ausschluss der einzelnen medizinischen Fächer aus den Themenlisten des NKLM fehle jedweder Mechanismus, wie dieser Katalog in Zu-

3 DGAUM 541 kunft fortgeschrieben werden solle. Ansonsten müsste man der GMA unterstellen, dies zukünftig ganz alleine bewerkstelligen zu wollen. Es fehle die Zuordnung von Kompetenzen zu Fächern, die deren Erwerb vermitteln; zudem fehlt die Systematik innerhalb der Fächer selbst. Aufgrund intensiv geführten Diskussionen und der vorgebrachten Kritik verzögert sich derzeit die Erstellung des NKLM. Die einzelnen wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften auch die DGAUM wurden zwischenzeitlich aufgefordert, Änderungsvorschläge für den NKLM einzubringen. Eine Verabschiedung des NKLM ist nun frühestens im Rahmen des Medizinischen Fakultätentags (MFT) im Juni 2015 geplant. Der Vorstand der DGAUM hatte der GMA im Herbst 2014 vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, um Vorschläge zu den übergeordneten Lernzielen für das Fach Arbeitsmedizin zu erarbeiten. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe waren (alphabetische Reihenfolge): Prof. Dr. Peter Angerer, Düsseldorf, Dr. Sibylle Hildenbrand, Tübingen, Prof. Dr. Stephan Letzel, Mainz, Dr. Thomas Muth, Düsseldorf, Priv.-Doz. Dr. Christoph Oberlinner, Ludwigshafen, Dr. Alexandra Preisser, Hamburg, und Prof. Dr. Gerhard Triebig, Heidelberg. Lernzielkatalog Arbeitsmedizin der DGAUM Nach Auffassung der DGAUM soll der überarbeitete Lernzielkatalog den Lehrenden als Orientierung im Fach Arbeitsmedizin dienen. Selbstverständlich können diese eigene Schwerpunkte und Gewichtungen setzen sowie über die einzelnen Lernziele hinausgehen. Der Lernzielkatalog soll das Rahmenprogramm darstellen, das als Grundlage für die Prüfung an allen Universitäten dient. Für die Studierenden hingegen beschreibt der Lernzielkatalog Arbeitsmedizin die zum Abschluss des Medizinstudiums (Ärztliche Prüfung) erforderlichen ärztlichen Kompetenzen (Wissen, Fertigkeiten und Haltung) im Fach Arbeitsmedizin. Erst dadurch wird ein selbstverantwortliches Lernen möglich. Denn die Absolventen müssen im Rahmen ihrer Ausbildung befähigt werden, sich selbständig über Themen zu informieren, die im Unterricht nicht oder nur allgemein behandelt wurden. Dies ist eine unerlässliche Vor- aussetzung, um sich in der ärztlichen Praxis eigenständig jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu erarbeiten, derer man im Umgang mit einem bestimmten Patienten oder Klienten bedarf, um dem medizinischen Versorgungsauftrag zu entsprechen. Der NKLM schlägt die in Tabelle 1 zusammengestellten Kompetenzebenen vor, diese wurden von der Arbeitsgruppe der DGAUM übernommen. In Anlehnung an den NKLM werden für die Arbeitsmedizin die in Tabelle 2 dargestellten übergeordneten Lernziele zur Diskussion gestellt. Ausblick Ihrem Selbstverständnis und Bildungsauftrag entsprechend ist die Humboldt sche Formel der Einheit von Forschung und Lehre die Grundlage der Universitäten. In der Medizin wird diese Einheit noch um den Aspekt der Patientenversorgung erweitert. Während sich die Forschung und auch die Patientenversorgung in den letzten Jahren und Jahrzehnten an den medizinischen Fakultäten der deutschen Universitäten sehr positiv entwickelt haben, stagniert an manchen Standorten die Weiterentwicklung der Lehre bzw. der studentischen Ausbildung. Wie bereits eingangs erwähnt, hat der Wissenschaftsrat auf dieses Missverhältnis hingewiesen und zudem eine Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium gefordert ( archiv/ pdf). Ein fachlich ausgewogener Lernzielkatalog für das Medizinstudium, der auf den Grundlagen einer am naturwissenschaftlichen Denken und Handeln orientierten Medizin gründet, kann sicherlich einen wichtigen Teil zur Qualitätsverbesserung in der Lehre beitragen, alleine wird jedoch ein NKLM hierzu nicht ausreichen. Um Qualitätsstandards zu steigern, ist es in Zeiten der Leistungsbezogenen Mittelvergabe (LOM) an den Universitäten dringend erforderlich, neben Forschungsleistungen und der Einwerbung von Drittmitteln auch die Lehre in die Leistungsbeurteilung einzubeziehen. Es erscheint zudem dringend geboten, dass der Lehre ein deutlich größerer Stellenwert bei der Ausbildung und Berufung von Hochschullehrern eingeräumt wird, als dies derzeit der Fall ist. Für die Arbeitsmedizin hofft die DGAUM mit dem zur Diskussion gestellten Lernzielkatalog einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung der medizinischen Ausbildung leisten zu können. Gerne nehmen wir Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für die Fortentwicklung des Lernzielkatalogs auf. Literatur Letzel S: Aus-, Weiter- und Fortbildung in der Arbeits- und Umweltmedizin. In: DGAUM (Hrsg.): Arbeitsmedizin heute, Konzepte für morgen. Stuttgart: Gentner, Letzel S, Oldenburg M, Baur X, Scheuch K: Themenkatalog und Lernzielkatalog Arbeitsmedizin. Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2003; 38: Weitere Infos Verzögerung beim Nationalen Lernzielkatalog pdf/110/50/a2399.pdf Protokoll der Delegiertenkonferenz der AWMF user_upload/die_awmf/ Delegiertenkonferenz/DK /DK Protokoll.pdf Nationaler Lernzielkatalog Medizin Gemeinsame Stellungnahme der Strahlenfächer upload/nklm_stellungnahme_ strahlenfaecher_ pdf Lernzielkatalog für Medizinstudium zu oberflächlich deutsche-roentgengesellschaftlernzielkatalog-fuer-medizin studium-zu-oberflaechlich Internisten lehnen Nationalen Lernzielkatalog für Studium ab nachrichten/58008/internistenlehnen-nationalen-lernziel katalog-fuer-das-studium-ab Stellungnahme der DGIM zum Nationalen Lernzielkatalog Medizin Stellungnahmen/ _ Stellungnahme%20DGIM%20 zu%20nklm.pdf Stellungnahme der DGKJP zum Nationalen Lernzielkatalog Medizin files/stellungnahmen/2014/ kritische%20stellnahme%20 NKLM%20final.pdf

4 542 DGAUM Tabelle 1: Beschreibung der Kompetenzebenen des NKLM, die auch in Tabelle 2 verwendet werden Kompetenzebene Beschreibung 1 Faktenwissen Deskriptives Wissen (Fakten, Tatsachen) nennen und beschreiben 2 Handlungs- und Begründungswissen Sachverhalte (Zusammenhänge) erklären und in den klinisch-wissenschaftlichen Kontext einordnen 3 Handlungskompetenz 3a Unter Anleitung selber durchführen und demonstrieren 3b selbständig und situationsadäquat in Kenntnis der Konsequenzen durchführen Tabelle 2: Übergeordnete Lernziele für das Fach Arbeitsmedizin Die Studierenden stellen die Bedeutung und das Verständnis der Arbeitsmedizin für Ärzte und Ärztinnen sowie für das Gesundheitssystem dar. beurteilen die gesundheitliche Bedeutung der unterschiedlichen beruflich bedingten Belastungen im Einzelnen und in Kombination. erläutern die wichtigsten Konzepte und Modelle der Arbeitsmedizin. sind fähig, bei der Betrachtung der komplexen, gesundheitlich relevanten Wechselwirkungen im Leben des Patienten die arbeitsbedingten Faktoren angemessen zu bewerten. kennen die rechtlichen Grundlagen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz (z. B. ASiG, Arbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, SGB VII und Berufskrankheitenverordnung, SGB IX [Rehabilitation, BEM]). können zu grundlegenden Fragen im Sozialversicherungssystem im Kontext zum Arbeitsplatz beraten und unterstützen. kennen die Grundprinzipien und die Bedeutung des betrieblichen Gesundheitsmanagement, mit den Elementen der betrieblichen Gesundheitsförderung, der arbeitsmedizinischen Prävention (Primär-, Sekundär-, Tertiärprävention) und der Arbeitssicherheit und wenden das Präventionsprinzip (STOP Substitution, technische, organisatorische und persönliche Präventionsmaßnahmen) an. Inhalte und Kompetenzgrade [Kompetenzebenen] kennen Gegenstand, Ziele, Aufgaben und Berufsfelder der Arbeitsmedizin [1] kennen die Grundzüge der Berufskunde [1] kennen gesundheitsökonomische Aspekte der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit [1] kennen ethische und rechtliche Aspekte von Gesundheit und Beruf [1] kennen die wichtigsten Situationen, in denen arbeitsmedizinische Fachkenntnisse im klinischen Alltag erforderlich sind [3a] kennen die wichtigsten physikalischen Belastungen am Arbeitsplatz (u.a. Lärm, Schwingungen, Strahlung, Heben und Tragen) kennen die wichtigsten chemischen Belastungen am Arbeitsplatz (u.a. Metalle, Lösungsmittel, Stäube, Reiz- und Erstickungsgase, krebserzeugende Arbeitsstoffe) kennen die wichtigsten biologischen Belastungen am Arbeitsplatz (u.a. biologische Arbeitsstoffe, Allergene, Infektionserreger) kennen die wichtigsten psychischen Belastungen am Arbeitsplatz kennen die wichtigsten sozialen Belastungen am Arbeitsplatz kennen die Kombinationswirkungen einzelner Belastungen am Arbeitsplatz kennen das Belastungs-Beanspruchungs-Konzept kennen Dosis-Wirkungs-Beziehungen kennen die Konzepte zur Einteilung krebserzeugender Arbeitsstoffe können eine Anamnese zum Risikoverhalten und eine Sozialanamnese durchführen und können unter Einbeziehung weiterer Umgebungseinflüsse sowie arbeitsbedingten Faktoren die Situation des Patienten zusammenfassend bewerten können Patienten zum Thema Work-Life-Balance beraten kennen das Prinzip der Haftung für arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren kennen die rechtlichen Grundlagen bezüglich arbeitsbedingten Erkrankungen und Gesundheitsschäden infolge der Arbeit kennen das Vorgehen bei gesetzlichen Berufskrankheiten und Arbeits(Wege-)unfällen (Definition, Meldung, Voraussetzungen für Anerkennung, Verfahrensweg, D-Arzt) [3a] kennen das Duale Arbeitsschutzsystem können hinsichtlich des Mutterschutzgesetzes beraten und die ärztliche Verantwortung nach dem Mutterschutzgesetz in einem Unternehmen umsetzen [3a] können hinsichtlich des Jugendarbeitsschutzgesetzes beraten und die ärztliche Verantwortung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz in einem Unternehmen umsetzen. können ältere und leistungsgewandelte Arbeitnehmer beim Arbeitseinsatz beraten kennen die Grundbedeutung des Sozialgesetzbuchs IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) kennen betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und können hierzu beraten wissen um Aufgaben und Leistungen der Krankenversicherungen, Unfallversicherungsträger/der Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch V und VII). wissen um finanzielle Entschädigungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wissen um Förderungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz bei leistungsgeminderten Personen können mit Formularanträgen (z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Rehabilitationsanträgen, Stufenweise Wiedereingliederung ins Berufsleben) umgehen wissen um den Nutzen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und können Effekte der betrieblichen Gesundheitsförderung benennen (u. a. Erhalt und Förderung von Leistungsfähigkeit und Lebensqualität, Kostensenkung durch Vermeidung von Krankheits- und Produktionsausfällen, Bewältigung des Demographischen Wandels, Prävention von chronischen Lifestyle- und Zivilisationserkrankungen ) können Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung benennen (z. B. Stressmanagement, Gesundheitsaktionen, Impfkampagnen, Raucherentwöhnung ) kennen Maßnahmen zur arbeitsmedizinischen Prävention (z. B. ergonomische Arbeitsplatzgestaltung) und können die Begriffe der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention sowie Gesundheitsförderung im betrieblichen Kontext erklären können das STOP bzw. TOP-Prinzip erläutern, das nach der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen festlegt und die Vermeidung der direkten Belastung durch Substitution (Auswechslung), technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen beinhaltet

5 DGAUM 543 Tabelle 2: Fortsetzung Die Studierenden kennen die Bedeutung und das Prinzip der arbeitsmedizinischen Vorsorge zur Individualprävention. verfügen über Kenntnisse zu Definition, Entstehung, Symptomatik, Problematik, Einteilung, Prävention und Kompensation wichtiger Berufskrankheiten. kennen und anwenden der wichtigsten Schritte eines Berufskrankheiten-Verfahrens. kennen die Definition, Entstehung, Symptomatik, Problematik und Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen. erheben eine umfassende Arbeitsanamnese mit dem beruflichen Werdegang und den zugehörigen Expositionen. sind in der Lage, die wichtigsten klinischen und apparativen Untersuchungsverfahren in der Arbeitsmedizin zu erklären und anzuwenden. kennen die beruflichen Anforderungen und schätzen die berufliche Leistungsfähigkeit, die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit (u.a. chronische Erkrankungen, Rehabilitation) ihrer Patienten adäquat ein und können diesbezüglich beratend tätig werden. verfügen über Grundkenntnisse in der Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation (z. B. Arbeitshygiene, Ergonomie, Schichtarbeit, psychosoziale Belastung). beschreiben Ziele und Verfahrensweisen beim Biomonitoring und beim Umgebungsmonitoring und können Grenzwerte unterscheiden. Dabei differenzieren sie zwischen Konzentrationen von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz und in der Umwelt. Inhalte und Kompetenzgrade [Kompetenzebenen] kennen das Prinzip der Vorsorgemaßnahmen vor und während der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen, physikalischen und sonstigen Einwirkungen sowie die nachgehenden Untersuchungen können das Prinzip der arbeitsmedizinischen Vorsorge zur Individualprävention erläutern, das eine Aufklärung und Beratung der Beschäftigten umfasst (Gesundheitsgefährdungen mit bestimmten Tätigkeiten/Stoffen/Einwirkungen, körperliche und klinische Untersuchungen, Bewertung der Befunde, davon abgeleitet arbeitsmedizinisch begründete Maßnahmen zum Arbeitsschutz, z. B. Gehörschutz, (siehe auch STOP-Prinzip)) erkennen den Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit und können diesen begründen [3b] kennen die Krankheitsbilder der häufig vorkommenden bzw. bedeutsamsten Berufskrankheiten: Asbestose, Silikose, Lungenkrebs, Mesotheliom, Asthma, COPD, Lärmschwerhörigkeit, Infektionskrankheiten, Hauterkrankungen können eine Berufskrankheitenanzeige erstatten [3b] kennen die rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten, die Aufgaben der Unfallversicherungsträger und Sozialgerichte, die Leistungen der Unfallversicherungsträger (medizinisch, finanziell, sozial) [1] kennen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Nachweis einer Berufskrankheit, wie gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis, wesentliche Ursache/Mitursache, Möglichkeit vs. Wahrscheinlichkeit, Ursachenzusammenhang, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit [1] kennen die ärztliche Auskunftspflicht in Berufskrankheitenverfahren [1] sind in der Lage, Symptome, Befunde und Krankheiten im Zusammenhang mit arbeitsbedingten physischen und psychischen Belastungen zu bewerten können entsprechend der rechtlichen Grundlagen eine Berufskrankheit von anderen arbeitsbedingten oder arbeitsassoziierten Erkrankungen unterscheiden sind in der Lage Präventionsmaßnahmen von arbeitsbedingten Erkrankungen im Betrieb zu benennen wissen, in welchen Situationen das Erheben einer Arbeitsanamnese angezeigt ist können eine Arbeitsanamnese im chronologischen Verlauf erheben mit Abschätzung von Höhe und Dauer zur Erfassung der Dosis der arbeitsbedingten Belastungen[3b] können in der Anamnese Symptome und Krankheiten mit arbeitsbedingten Belastungen(physischen und psychischen) in Beziehung setzen [3a] sind in der Lage technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu erfragen können die audiometrischen Auffälligkeiten einer Lärmschwerhörigkeit beschreiben [3a] können die spirometrischen Unterscheidungsmerkmale zwischen bronchialer Obstruktion und Restriktion erläutern [3a] kennen die Bedeutung des arbeitsplatzbezogenen inhalativen Tests für die Diagnosefindung beruflicher Atemwegserkrankungen können Messverfahren zum Nachweis einer pulmonalen Gasaustauschstörung benennen können die Aussagefähigkeit von Prick- und Epikutantestungen erläutern können die wichtigsten Merkmale und Testverfahren zum Nachweis einer ausreichenden Sehfähigkeit in Eignungstests (Visus, Gesichtsfeld, Stereosehen, Farbtüchtigkeit) für Steuerungstätigkeiten (Kran, Fahrzeug, Schiff) benennen kennen die maßgeblichen Regelwerke/Sozialgesetzbücher [1] kennen und wenden die wesentlichen Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz an [3a] kennen die wesentlichen Ansprechpartner in Betrieben und deren Zuständigkeiten kennen die Anforderungen häufiger und typischer beruflicher Tätigkeiten schätzen im Einzelfall die körperliche Leistungsvoraussetzungen adäquat ein [3a] schätzen im Einzelfall die psychomentalen Leistungsvoraussetzungen adäquat ein [3a] berücksichtigen die psycho-sozialen Rahmenbedingungen ihres Patienten kennen die Bedeutung des Alters für die berufliche Leistungsfähigkeit kennen die Bedeutung des Geschlechts für die berufliche Leistungsfähigkeit kennen Strategien der Beanspruchungsobjektivierung [1] kennen und berücksichtigen die gesellschaftliche Dimension von Arbeits- und Leistungsfähigkeit wenden das Konzept der Ressourcenorientierung bei der Planung von Maßnahmen an. kennen die (wesentlichen) Regelwerke zur Arbeitsgestaltung können Patienten beraten in der grundlegenden Anwendung der Prinzipien der Verhältnis- und Verhaltensprävention [3a] kennen Grundlagen der Ergonomie kennen Auswirkungen physikalischer Belastungen und wichtige Präventionsmaßnahmen [3a] kennen Auswirkungen zeitlicher Belastungen (Arbeitszeit, Schichtarbeit) und wichtige Präventionsmaßnahmen [3a] kennen Grundlagen der Arbeitsorganisation kennen die Grundlagen zur Gestaltung gesundheitsförderlicher psychosozialer Arbeitsbedingungen kennen psychomentale Belastungen (DIN) und wenden Strategien zur Vermeidung von Fehlbelastungen an kennen die Möglichkeiten und Grenzen des Biomonitorings und des Umgebungsmonitorings (Luftmessungen) kennen die Definition von Referenzwert und Hintergrundbelastung sowie entsprechende Einflussfaktoren kennen die in der Arbeitsmedizin (und Umweltmedizin) gebräuchlichen Grenzwerte (wie z. B. BAT, BLW, BAR, HBM) und sind in der Lage, das Untersuchungsergebnis zu interpretieren [3a]

6 544 DGAUM Tabelle 2: Fortsetzung Die Studierenden kennen die arbeitsmedizinischen Grundlagen, wenden diese im eigenen Berufsfeld (z. B. Krankenhaus, medizinische Praxis) an und achten besonders auch auf ihre eigene Gesundheit. kennen die Grundlagen der Arbeitsepidemiologie. Inhalte und Kompetenzgrade [Kompetenzebenen] kennen die Risiken für Hauterkrankungen und führen selbstständig Strategien zu ihrer Prävention im eigenen Berufsfeld durch [3b] kennen die Risiken für Infektionskrankheiten und führen selbstständig Strategien zu ihrer Prävention im eigenen Berufsfeld durch [3b] kennen die Risiken für Erkrankungen der Atemwege durch allergisierende Stoffe und kennen die Strategien zu ihrer Prävention im eigenen Berufsfeld; sie achten besonders auch auf ihre eigene Gesundheit kennen die Risiken durch den Umgang mit Gefahrstoffen und ionisierender Strahlung im eigenen Berufsfeld und führen selbstständig Strategien zur sicheren Verwendung durch [3b] kennen die gesundheitliche Bedeutung der Arbeitsorganisation und - gestaltung und beachten die Auswirkungen auf die eigene Gesundheit [3b] kennen die gesundheitliche Bedeutung der psychosozialen Arbeitsbedingungen und beachten die Auswirkungen auf die eigene Gesundheit [3b] kennen die relevanten Vorschriften des beruflichen und sozialen Gesundheitsschutzes im eigenen Berufsfeld kennen die Bedeutung epidemiologischer Studien für den Nachweis arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten kennen den Unterschied zwischen statistischer Assoziation und Kausalität und können die HILL-Kriterien interpretieren

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