E-Invoicing und MWST- Prüfung

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1 E-Invoicing und MWST- Prüfung swissdigin-forum vom 20.November 2013 Themen MWST-Kontrolle Die (E-)Rechnung: Im Handelsrecht Im Mehrwertsteuerrecht 2 1

2 MWST-Kontrolle Ablauf Der Ablauf ist auf der Webseite beschrieben: 3 MWST-Kontrolle Ablauf (2) Die Steuerexpertin oder der Steuerexperte bauen ihre Kontrolle auf Ihren Geschäftsbüchern auf. Weshalb? Die handelsrechtlichen Buchführungsvorschriften gelten auch für die Mehrwertsteuer. 4 2

3 Buchführungsvorschriften des OR Ordnungsmässigkeit der Buchführung (Art. 957a Abs. 2 OR) Namentlich sind zu beachten: 1. die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte; 2. der Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge; die Nachprüfbarkeit Buchungsbeleg: Definition in Art. 957a Abs. 3 OR 5 MWST: Weg vom Formalismus Bericht 10 Jahre Mehrwertsteuer MWST-Reform Die Umsetzung im neuen Mehrwertsteuerrecht Bestehende und neue Grundsätze Beweislastverteilung Beweismittelfreiheit 6 3

4 Bestehender Grundsatz: Beweislastverteilung Wer aus einer Tatsache Rechte ableiten will, muss diese Tatsache beweisen: Steuerbegründende Tatsachen: ESTV Steuermindernde Tatsachen: steuerpflichtige Person 7 Neuer Grundsatz: Beweismittelfreiheit Beweismittelfreiheit beinhaltet: Der Beweis einer rechtserheblichen Tatsache ist gesetzlich nicht an ein bestimmtes Beweismittel geknüpft. Ein Beweismittel muss sich zum Beweis eignen (Beweiseignung). Absicht des Gesetzgebers / Anwendungsbereich Beweismittelfreiheit: + es fehlen einige Rechnungen oder sind nicht signiert (retrospektiv); Gelingen des Beweises nicht ausgeschlossen - keine Rechnungen mehr oder werden nicht signiert (prospektiv) 8 4

5 Beweismittelfreiheit sichtbar Wo dieser Grundsatz sichtbar wird: Vorsteuerabzug Artikel 28 MWSTG 4 Der Abzug der Vorsteuer nach Absatz 1 ist zulässig, wenn die steuerpflichtige Person nachweist, dass sie die Vorsteuer bezahlt hat. Rechnungsstellung Artikel 26 MWSTG 2 in der Regel folgende Elemente enthalten: 9 Beweiseignung - Beweiswürdigung Beweiseignung: Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden können, ohne dass die steuerpflichtige Person dies feststellen kann Beweiswürdigung: grundsätzlich frei Schlussfolgerung: Beweisgeeignete Belege sind im Interesse des Steuerpflichtigen 10 5

6 Fazit Regel: Substanz geht vor Form Integrität und Authentizität: Keine Modeerscheinung oder Trend, sondern eine Konstante. Grundsätze im neuen MWSTG sind eine Herausforderung für Unternehmungen und Steuerverwaltung Unternehmen und ESTV sind auf dem Weg 11 Fragen im Zusammenhang mit der MWST-Konformität: Alles klar? Was geschieht : wenn die UID-MWST-Nummer auf einer Rechnung nicht im korrekten Format CHE MWST abgebildet ist? wenn ich eine unsignierte PDF-Rechnung als Beleg vorhalte? wenn nicht alle Belege laut Verfahrensdokumentation abgewickelt werden? wenn die Verfahrensdokumentation Lücken enthält? wenn eine Signatur nicht geprüft werden kann, der Inhalt aber mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmt (Bestellung/Lieferung/Zahlung) 12 6

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