TOP 2 Umsetzung von Ergebnissen der letzten Sitzung

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1 Niederschrift der 33. Sitzung des Arbeitskreises Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Verpackungen für gefährliche Güter, ERFA - Verpackungen vom 19. September 2006 in Berlin Teilnehmer: Teilnehmer von Verpackungsherstellern und Verpackungsverwendern sowie von Prüf-, Überwachungs- und Inspektionsstellen. Weiterhin sind Vertreter europäischer Prüf-, Zulassungs- und Überwachungsstellen sowie verschiedener Verbände dieses Bereichs anwesend. Unterlagen: Tagesordnung, Tischvorlagen Leitung: K.E. Wieser, D+P, BAM Herr Wieser begrüßt die Teilnehmer im Hause der BAM, insbesondere die ausländischen Gäste aus Österreich, Schweiz, Tschechien und den Niederlanden. TOP 1 a) Allgemeine Angelegenheiten des ERFA-Verpackungen Herr Wieser stellt Herrn Dr. Anton Erhard vor, welcher die Leitung der Abteilung III seit Februar 2006 übernommen hat, da Herr Dr. Schulz-Forberg in den Ruhestand getreten ist. Herr Dr. Erhard begrüßt die Anwesenden und stellt sich vor. Mehr zum Abteilungsleiterwechsel siehe Newsletter der BAM 3/2006 b) Niederschrift der letzten Sitzung Die Niederschrift der letzen Sitzung wurde ohne Änderungen angenommen. Die vorgeschlagene Tagesordnung wird ohne Änderungen angenommen. c) Informationen aus der BAM Die BAM wurde 2006 einer Evaluierung durch den Wissenschaftsrat mit positivem Ergebnis unterzogen. In Zukunft wird die BAM mehr Gewicht auf die (für KMU) unterstützende Forschung legen. Bisher wurde die Abteilung III nicht von Stellenkürzungen betroffen. Dies kann sich zukünftig ändern, denn jährlich baut die BAM ca. 2,3 % Stellen ab, was etwa dem Umfang einer Fachgruppe entspricht. Frau Dr. Ursula Körner übernimmt übergangsweise die operativen Geschäfte der Arbeitsgruppe Qualitätssicherung und Überwachung, da Herr Kraus ein Forschungsprojekt zu Risiken der Permeation durch Kunststoffwandungen übernommen hat. Er ist aber weiterhin für die Anerkennung der Inspektionsstellen verantwortlich. Frau Dagmar Teutschbein ist neue Mitarbeiterin in der Arbeitsgruppe Zulassung und Verwendung und tritt damit die Nachfolge von Herrn Stammler an, der in den Ruhestand getreten ist. TOP 2 Umsetzung von Ergebnissen der letzten Sitzung Bezüglich der vom VCI gewünschten Überarbeitung der BAM-GGR 001 hinsichtlich einer besseren Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen (QSM), Anhang 2, wurde ein neue Fassung erarbeitet, die nach erfolgter Abstimmung veröffentlicht werden soll. Die vom IK-Verband gewünschte Ausdehnung der BAM-GGR 003 auf Verschlüsse aus Kunststoffen wurde zurückgestellt, um die internationale Normung der Behälterwerkstoffe nicht mit zusätzlichen Problemen zu belasten. Seite 1 von 8

2 Ein Vorschlag zur Vorschriftenänderung zur Klarstellung einer möglichen Doppelkennzeichnung (X, Y,Z-Codierung) von Dichten und Massen (Verpackungen für flüssige bzw. feste Stoffe) ist von der BAM ebenfalls noch nicht erstellt worden. Die Vertreter aus A, CH und NL würden einen entsprechenden Antrag unterstützen. Ebenso noch offen ist eine Klarstellung der Vorschriften zur Änderung von Polstermaterial, die nach Meinung der BAM eine neue Bauartzulassung erfordert. Display-Verpackungen für Aerosoldosen mit Massen > 50 kg. Ein Arbeitspapier zur Änderung der Vorschriften ist ebenfalls noch überfällig. Die Unterstützung der BAM ist erfolgt; ein positives Beratungsergebnis des ASV liegt vor. Der Vertreter des VCI teilt mit, dass der IGR einen Antrag bei UN stellen wird. Auch die Frage des VCI zu Standtuben in Kombinationsverpackungen mit dem Verschluss nach unten ist noch nicht geklärt. Gem. Regelwerk müssen Innengefäße mit ihren Verschlüssen nach oben stehen. VCI, VCH und BAM beabsichtigen die Entwicklung eines Leitfadens zur Klärung, ob IBC und Verpackungen Lüftungseinrichtungen im Verschluss haben dürfen. BAM-GGR 002: Die Verfahrensregeln müssen aufgrund einer Änderung der Rechtsgrundlagen in Bezug auf die Anerkennung von Sachverständigen angepasst werden. Durch Beschluss des BMVBW werden ASV und ATT durch den ABGG (Ausschuss für die Beförderung von Gefahrgut) abgelöst. Der ABGG wird von 15 Arbeitsgruppen unterstützt. Herr Wieser leitet die Arbeitsgruppe Verpackungen welche auch die Regelwerksänderungen bearbeitet und an die alle Anträge zu richten sind. TOP 3 Beratungsergebnisse internationaler regelsetzender Gremien a) UN Model Regulations, 15. Ausgabe Zukünftig wird der Vibrationstest für alle IBC für Flüssigkeiten durchgeführt werden müssen. Diskutiert wird derzeit noch die einzustellende Frequenz. Da in den USA auch alle Fässer / Kanister mit > 60 L Volumen in der Lage sein müssen, den Vibrationstest zu bestehen, ist zu erwarten, dass diese amerikanischen Vorschriften in der Zukunft auch in die UN-Modellvorschriften Eingang finden. Die BAM will Gruppen von IBC-Bauarten summarisch anerkennen, um den Prüfaufwand gering zu halten. Statt der Prüflast soll zukünftig zusätzlich die zulässige Stapellast auf dem IBC gekennzeichnet sein, so dass keine Umrechnung mehr erfolgen muss. Auch kann ein Symbol für nicht stapelbar aufgebracht werden. Bezüglich der Eigenschaften des Fallfundamentes wird das Masseverhältnis 1:50 zwischen Prüfling und Fundament festgelegt. Offen ist, wie mit den Zulassungen verfahren wird, deren Prüfung auf anderen Fundamenten durchgeführt wurde. b) ADR/RID Beschlussfassung für 2007/2008 Dr. Blümel stellt die Änderungen RID/ADR 2007 vor, die am in Kraft treten. Die Anlage 1 wurde von ihm aus den Notifizierungstexten zusammengestellt. Seite 2 von 8

3 c) ICAO Technical Instructions Fassung 2007 Dazu findet im Anschluss an den ERFA eine Informationsveranstaltung statt. Mehr dazu unter ICAO auf den TeS-Seiten TOP 4 Stand der Normungsarbeiten im Bereich der Verpackungen gefährlicher Güter und Konzepte zur Einbeziehung in die Rechtsvorschriften Das nächste Treffen des ISO/CEN-Gremiums findet am in Prag statt. Themen u. a.: Prüfnormen für die Bauartprüfung von Großverpackungen und von Verpackungen ansteckungsgefährlicher Stoffe (in Analogie zu den bereits fertig gestellten Prüfnormen für Verpackungen und IBC); Abschließende Beratung der Norm für vergleichende Formstoffprüfung (entsprechend der Verfahren der GGR 003); Überarbeitung/ Fertigstellung der Verträglichkeitsprüfnomen für Verpackungen und IBC im Ergebnis der Rechtsänderungen im ADR/ RID; Überprüfung des Arbeitsprogramms (u. U. neue Normungsvorhaben) und Fragen der Leitung und des Sekretariats. Herr Wieser bemerkt, dass bei der Einführung des Vibrationstests in die UN Model Regulations entgegen früherer Ankündigungen kein Bezug auf die amerikanische Norm ASTM 999 erfolgt ist. Trotzdem soll diese nun an den UN-Text angepasst werden. Dies lässt die Vermutung zu, dass sie in den USA als gültigen Prüfprocedere eingesetzt werden soll. Möglicherweise werden in der revidierten Fassung der Norm Elemente eingefügt, die bei UN nicht gewollt waren bzw. von D gewünscht aber nicht berücksichtigt wurden. Es stellt sich deshalb die Frage, ob zu Sicherstellung außeramerikanischer Interessen nicht besser eine ISO-Norm in Angriff zu nehmen ist, die dann von UN in Bezug genommen wird (statt der ASTM). Weiteres Thema einer Prüfnorm könnte nach Meinung der BAM die Druckdifferenzdruckprüfung sein, die für Verpackungen ansteckungsgefährlicher Stoffe gefordert wird. Teilnehmer des ERFA äußern ihren Zweifel, ob die In-Bezugnahme von Normen für diese Prüfverfahren geeignet sei. Der Vertreter des VCI sähe es lieber, wenn die Prüfmethoden sauber in den UN- Recommendations beschrieben wären, so dass man für die USA nicht zwei Regelwerke berücksichtigen müsste. Die Hersteller hätten dann die Möglichkeit, den Verfahren nach ASTM auszuweichen und nur nach UN zu prüfen. Herr Wieser bittet darum, Wünsche zur Normenentwicklung an das betreffende Spiegelgremium des DIN zu richten, (Normungsausschuss ) dass er leitet. TOP 5 Internationaler Vergleich des Prüf- und Zulassungsverfahrens für flexible IBC Herr Dr. Kielbassa von der LABORDATA Materialprüfanstalt GmbH trägt vor, dass die Aussagekraft von Zulassungsscheinen international sehr unterschiedlich ist. Anhand von Zulassungen aus Indien und Pakistan wird aufgezeigt, welche (z. T. sehr minimalen) Informationen aus den Zulassungsscheinen ersichtlich sind. Weitere Informationen zur Spezifikation sind bei den entsprechenden Behörden nur sehr schwierig oder nicht zu bekommen; auch sind deren Prüfausstattung und die Kenntnisse der Mitarbeiter nicht mit denen europäischer Institutionen zu vergleichen. Wenn für den gleichen flexiblen IBC mehrere Fertigungsstätten (im In- und Ausland) angegeben sind, stellt sich zudem die Frage, ob Überwachung und QSP vorab ausreichend bzw. gleichwertig geregelt werden. Seite 3 von 8

4 Er weist auch darauf hin, dass in einigen ausländischen Zulassungsscheinen individuelle Regelungen zitiert werden, wie etwa angewandte Prüfnormen außerhalb des Gefahrgutbereiches. Bezüglich der Angabe der Schüttdichte sollte die BAM diese nicht mehr im Zulassungsschein angeben, was die BAM unterstützt. Weiterhin zeigt er prüftechnische Probleme bei der Fallprüfung auf. Um die erforderlichen Schüttdichte zu erreichen, werde z.b. Sand verwendet, dann aber nicht die erforderliche Sollfüllhöhe erreicht. Er präsentiert einen von Labordata entwickelten Füller, der das erforderliche Schüttgewicht durch automatisches Mischen mehrerer Komponenten sicherstellt. Herr Wieser bemerkt, dass eine weltweit einheitliche Anwendung der Vorschriften wohl eine Illusion bleibe. Man könne lediglich die Prüfverfahren besser beschreiben. UN sieht bisher wohl keine Veranlassung zu Regelwerksänderungen, auch wenn Ringversuche nachweislich abweichende Ergebnisse der verwendeten Prüfverfahren aufzeigen. Der Vertreter des VCI bemerkt zudem, dass neben der unterschiedlichen Auslegung der Prüfverfahren auch die Spezifikation des Materials (z.b. bei flexiblen IBC) nicht ausreichend beschrieben wird. Ziel muss es sein, die Qualitätsmerkmale festzulegen. TOP 6 Prüf- und Zulassungsverfahren a) Alternative Verfahren der Bauartzulassung, Qualitätssicherung und Überwachung Frau Dr. Körner präsentierte die Folien der Anlage 2 (Tischvorlage). Daraus wird ersichtlich, dass die Möglichkeit besteht, drei verschiedene Zulassungsarten zu beantragen: Typ 1. Unbefristete Zulassungen Typ 2. Maximal auf 1 Jahr befristete Zulassungen Typ 3. Zulassungen bezogen auf ein Fertigungslos Aus der Anlage 2 wird auch ersichtlich, welche Maßnahmen der Qualitätssicherung und Überwachung für die einzelnen Zulassungsarten erforderlich sind. Herr Wienecke bemerkt, dass unbefristete Zulassungen vom Typ 1 problemlos auf befristete Zulassungen des Typs 2 umgeschrieben werden können. Die Zulassungsschein-Nummer kann erhalten bleiben, wenn vor Ablauf der Befristung ein neuer vollständiger Prüfbericht eingereicht wird. Zulassungen des Typs 3 sollen z.b. für Baumuster erteilt werden, die schon gefertigt wurden, aber bisher noch nicht für Gefahrgut vorgesehen waren (z.b. alte Munitionskisten oder Druckgefäße, die vom TÜV einzeln abgenommen wurden). Es ist nicht möglich, in einer Zulassung gleichzeitig eine befristete und eine unbefristete Herstellung von Verpackungen aufzunehmen. b) Nutzerfreundliche Darstellungen von Verfahrensabläufen Frau Dr. Körner präsentiert die Folien der Anlage 3 (Tischvorlage), welche die Alternativen der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen (Überwachungsprüfungen und Audits) bei der Beantragung einer Zulassung verdeutlichen: Alternative A. Überwachungsmaßnahmen durch die BAM Alternative B. Überwachungsmaßnahmen durch eine von der BAM anerkannte Überwachungsstelle Alternative C. Audits durch eine Zertifizierungsstelle und Überwachungsprüfungen durch eine von der BAM anerkannte Überwachungsstelle Seite 4 von 8

5 Zur Alternative C gibt Frau Dr. Körner an, dass zur Anerkennung des Qualitätssicherungsprogramms eines Herstellers eine Bestätigung der Zertifizierungsstelle eingereicht werden muss, falls nicht anhand des Scopes/Gültigkeitsbereichs der Zertifizierungsurkunde erkennbar ist, dass die Herstellung von Gefahrgutverpackungen durch das Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) abgedeckt ist oder das QMH die Vorgaben gemäß DIN EN ISO erfüllt. Die genannte Bestätigung der Zertifizierungsstelle muss belegen, dass das durchgeführte Audit die Herstellung von Gefahrgutverpackungen umfasst und die Anforderungen gemäß BAM-GGR 001, BAM- GGR 005 und falls zutreffend BAM-GGR 006 in Bezug auf das QMH des Herstellers erfüllt sind. Ein Vertreter der Firma Bayern-Fass GmbH stellt die Frage, ob die Alternative C auch für Rekonditionierer gilt, welches von der BAM bestätigt wird. Weiterhin fragt er nach, ob auch in dem Fall der Bericht zum Erstaudit bei der BAM einzureichen ist, wenn schon die Bestätigung der Zertifizierungsstelle der BAM vorliegt. Von Seiten der BAM wird ausgeführt, dass nur die relevanten Berichts-Unterlagen eingereicht werden müssen, z. B. Berichte zu Abweichungen bei der Herstellung von Gefahrgutverpackungen oder zu Mängeln am QMH, die den Gefahrgutbereich betreffen; weiterhin müssen die QM-Unterlagen gemäß BAM-GGR 001, Anhang 1 von jedem Hersteller zur Anerkennung des QSP bei der BAM eingereicht werden. Die BAM wird diesbezüglich die Angaben in Alternative C prüfen und entsprechend anpassen. c) Nutzerfreundliche Darstellung der qualitätssichernden Maßnahmen Frau Dr. Körner präsentiert die Folien der Anlage 4 (Tischvorlage) als einen Entwurf des Inhaltsverzeichnisses des Anhangs 2 zur BAM-GGR 001, Qualitätssicherungsmaßnahmen (QSM) und erläutert die Änderungen, die mit der neuen Fassung der QSM bevorstehen. In Anlehnung an die DIN EN ISO wird in den neuen Fassungen der QSM von der Nummerierung der QMS (vormals QÜM) abgewichen. Weiterhin sollen wieder wie in den QÜM - die Prüfhäufigkeiten mit aufgeführt werden, um eine vereinfachte Anwendung der QSM für die Hersteller zu ermöglichen. Außerdem soll die Anpassung an die geänderte DIN EN erfolgen, die im Januar 2005 neu gefasst wurde. Die Einbindung einer schon lange in Rede stehenden Dichtheitsprüfung entsprechend der Vorschriften insbesondere die anzusetzenden Prüfhäufigkeiten - soll mit dem Expertenkreis abgestimmt werden, der die BAM bei der Erstellung von Verfahrensregeln unterstützt. d) Umsetzung der DIN EN ISO Die BAM-GGR 001 stellt die vorweggenommene Umsetzung dieser Norm dar, die ab 2009 in den Gefahrgutvorschriften in Bezug genommen werden wird (UN und Gemeinsame Tagung haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst). e) Stand der Entwicklung des Konzeptes des elektronischen Prüf- und Zulassungsverfahrens/ Gefahrgutverpackungsinformationssystem Ein erstes Treffen hat am beim VMV mit Vertretern der BAM, VCI, und des IK stattgefunden. Das Konzept wurde von Seiten der Hersteller positiv aufgenommen. Die BAM wird gemeinsam mit dem VCI in kleinen Gruppen die Entwicklung vorantreiben und Qualitätsmerkmale festlegen, Zugriffsregelungen festlegen (Vertrauensschutz) und Forderungen der DIN einarbeiten. Es wird ein gemeinsames Steuerungsgremium BAM / VCI geben. Die Entwicklungsschritte sollen Branchenweise erfolgen und die Fertigstellung in ca. einem Jahr erfolgen. Der Vertreter des VCI bemerkt, dass die Prüfstellen in dieses Konzept einbezogen werden müssen. Seite 5 von 8

6 TOP 7 Kurzberichte aus den Arbeitskreisen a) Prüfstellen Herr Goedecke berichtet von der 20. Sitzung des AK-Prüfstellen, die am Tag zuvor, dem stattgefunden hat. Anwesend waren Gäste aus NL, CH, CZ und A. Herr Dr. Kaltenborn aus Österreich trug über FIBC vor, Herr Kielbassa über die Schüttdichte (s. a. TOP 5) und Herr Wichmann berichtete über die Wasserdampfdurchlässigkeit von Papiersäcken. Dr. Blümel informierte über die Änderungen ADR 2007 (s. a. TOP 3). Dr. Goedecke stellte die Permeationsergebnisse und deren Temperaturabhängigkeit dar, die auf einem ISO-Frachtcontainer gemessen wurde. Die Ergebnisse von Ringversuchen, an den Prüflabore aus S, DK, N und D teilnahmen, waren ernüchternd, da sie sehr unterschiedlich ausfielen. Die BAM wird nun auch für den Kreis der von ihr anerkannten Prüfstellen Ringversuche organisieren um festzustellen, welche Bandbreite sich bei der Prüfung einheitlicher Prüfmuster ergeben. Der Termin des nächsten AK-Prüfstellen ist der (in der BAM). b) Inspektionsstellen und INQÜ (Überwachungsstellen) Über die Inspektionsstellen-Sitzung kann kein Bericht abgegeben werden, da die diesjährige Sitzung erst nach dem ERFA stattfindet. Herr Kraus berichtet über die 19. INQÜ-Sitzung (Anlage 5), die am 15. März 2006 stattfand und legt Augenmerk auf die Aktion Übersichtstabellen; Hintergrund für diese Aktion war ein notwendig gewordener Datenabgleich. Des Weiteren informiert er über einen Vortrag von Herrn Dr. Schmidt, der als Leiter der Zertifizierungsstelle der BAM, zur Entwicklung der ISO-9001-Familie und Kommunikation während des Audits referierte. Neben den Erfahrungsberichten der Überwachungsstellen wurden auch noch die neue BAM-Homepage und verschiedenes Fragestellungen der Fremdüberwacher diskutiert. Die nächste INQÜ-Sitzung wird am 14. März 2007 im Hause der BAM stattfinden. TOP 8 Rekonditionierung, regelmäßige Wartung, Reparatur und Wiederaufarbeitung Herr Kraus stellt den Verpackungskreislauf anhand der Folien der Anlage 6 dar. a) Vorbereitung einer Sitzung für Rekonditionierbetriebe und Firmen, die regelmäßige Wartungsarbeiten ausführen Es ist geplant, am ein Treffen der Rekonditionierer durchzuführen. Die Vorschriften für die Rekonditionierung bzw. Wiederaufarbeitung von Verpackungen sind stringent geregelt, die für IBC nach Meinung der BAM hingegen nicht. Diese Thematik wird auch bei UN im nächsten Biennium erneut beraten werden. Es gilt ferner, die Anwendung der bestehenden Vorschriften durchzusetzen, was durch ein leicht verständliches Informationsblatt und Informationsveranstaltungen unterstützt werden soll. Auch im Bereich der Hersteller- Rücknahmesysteme bestehen noch Defizite, die zu decken sind. Die BAM wird die betroffenen Kreise in den nächsten Tagen einladen und entsprechende Papiere verteilen. VCI, VCH und IK wollen an diesem Treffen ebenfalls teilnehmen. b) Kennzeichung von IBC nach der Wiederaufarbeitung Die alte UN-Kennzeichnung eines IBC muss nach der Wiederaufarbeitung aus Gründen der klaren Zuweisung der Verantwortlichkeiten entfernt werden. Seite 6 von 8

7 TOP 9 Erkennung der Qualität von Verpackungen - Pilotprojekt für Stahlfässer Herr Schilperoord von der TNO Certification B. V. berichtet über die Ergebnisse eines Pilotprojektes zur Erkennung der Qualität von Verpackungen insbesondere Stahlfässern (Anlage 7). Der Vertreter des VCI merkt an, dass auf den Websites des VCI die Verpackungsprüf- und Ausführungsrichtlinien (VPA) einsehbar sind, in denen auch Prüfmethoden und Beurteilungskriterien zur Qualitätskontrolle für alle Arten von Verpackungen dargestellt werden. TOP 10 Beispiele aus der Straßenkontrolltätigkeit: Dichlormethan in Kunststoffkanistern Calciumsilicid in flexiblen IBC Herr Gaede von der Berliner Polizei stellt zwei Beispiele aus der Straßenkontrolltätigkeit vor (Anlage 8). Hinsichtlich des möglichen Gefahrenpotentials von Stoffen der Klasse 4.3 hinterfragt er die Eignung der flexiblen IBC für die Beförderung dieser Stoffe und äußert den Wunsch, dass Möglichkeiten zur Kennzeichnung des Fahrzeugs für die Feuerwehr geschaffen werden könnten, damit in solchen Fällen nicht versehentlich mit Wasser gelöscht wird. Das Ladungssicherungshandbuch (LIS) soll um die Problematik mit dem Umgang mit flexiblen IBC erweitert werden. TOP 11 Anfragen an die BAM a) Verfahren bei Änderung von Produktionsstandorten Wechselt die Fertigungsstätte innerhalb eines Ortes oder in die nahe Umgebung, so kann davon ausgegangen werden, dass alle Maschinen mitgenommen werden. Es ist daher i. d. R. nicht erforderlich, ein neues QSP zu erstellen, es wird jedoch üblicherweise ein neues Audit notwendig, dessen Bericht zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung des QSP bei der BAM zur Erteilung einer neuen Anerkennung eingereicht werden muss. Die QM-Unterlagen brauchen hierbei nicht erneut eingereicht werden. Die Vorgehensweise sollte vorab mit der BAM abgestimmt werden. Die Neufassung der Zulassung ist für diesen Fall nur zur die Adressen-Änderung erforderlich. b) Lüftungseinrichtung für Kisten aus Pappe Großverpackungen Dr. Blümel bemerkt dazu, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass solche Verpackungen, LP per se, ausreichend luftdurchlässig sind, da es durch entsprechende Coatings und Verschlüsse durchaus möglich ist, dass sich ein Druck aufbauen kann. Erlaubt sind kleine Öffnungen zur Erleichterung der Handhabung und Öffnung, die kein Füllgut bzw. Gegenstandaustreten lassen. Größere Öffnungen in Verpackungen können mit einer W-Codierung zugelassen werden. Der Vertreter des VCI berichtet, dass diese Thematik im IGR diskutiert wird und man mehr dazu übergeht, die Vorschriften der Ausnahme Nr. 20 anzuwenden. Im Zusammenhang mit dem Transport von leeren Aerosoldosen werden stattdessen immer häufiger Gitterboxen aus Metall verwendet. Der VCI arbeitet an einer Lösung die es erlaubt, die ggf. aus den Aerosoldosen austretende Flüssigkeiten zurückzuhalten. Die Aerosoldosen sollen in loser Schüttung transportiert werden. Es müssen jedoch noch weitere Tests (z.b. Vibrationstests) durchgeführt werden, um zu ermitteln, was bei einer Verdichtung und somit möglichen (Rest-) Entleerung der Dosen geschieht. Seite 7 von 8

8 c) Herstellerkurzzeichen bei Zusammenlegung von Firmen Das Herstellerkurzzeichen ist auf den Standort einer Fertigungsstätte bezogen. Beim Zusammenschluss von Firmen kann entweder 1.) das alte Herstellerkurzzeichen behalten oder 2.) beliebig oft ein neues Herstellerkurzzeichen beantragt werden. Eine Neufassung ist in jedem Fall erforderlich; im Fall 1.) für die Adressen-Änderung und im Fall 2.) für das neue Herstellerkurzzeichen. d) Herstellerkurzzeichen bei Lohnfertigung Von Seiten der BAM wird bestätigt, dass bei Lohnfertigung ein Hersteller über mehrere Herstellerkurzzeichen verfügen kann. e) Qualitätssicherung der Zulieferbetriebe Es wird die Frage gestellt, ob alle Zulieferbetriebe ein QSP haben und überwacht werden müssen. Die BAM legt dar, dass dies vom Ausmaß und der sicherheitstechnischen Bedeutung der Zuliefertätigkeit sowie von der konkreten Gestaltung des QSP abhängt. Herr Wieser merkt dazu an, dass derjenige, der das UN-Kennzeichen an der Verpackung anbringt, gemäß Vorschrift die volle Verantwortung für die Übereinstimmung der gefertigten Verpackung mit der festgelegten Spezifikation übernimmt. TOP 12 Verschiedenes Ort und Datum der nächsten Sitzung am Mittwoch den 7. November 2007 von 9:30 bis 15:30 Uhr auf dem Stammgelände der BAM Unter den Eichen 76 im Ludwig-Erhard-Saal Seite 8 von 8

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