Niederschrift. über die 13. Sitzung des Gemeinderates Mellinghausen

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1 Niederschrift über die 13. Sitzung des Gemeinderates Mellinghausen am Dienstag, dem :30 Uhr - im Hotel- und Gesellschaftshaus Märtens in Mellinghausen. Die Sitzung ist im öffentlich. Tagesordnung P. 1: Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Gemeinderates Mellinghausen vom P. 2: Verwendung des Vermögens des aufgelösten Fördervereins der Grundschule Mellinghausen Drucks.-Nr. 07/15 P. 3: 2. Änderung der Hundesteuersatzung Drucks.-Nr. 06/15 P. 4: Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie des Investitionsprogrammes bis zum Haushaltsjahr 2019 Drucks.-Nr. 05/15 P. 5: Mitteilungen, Anfragen P. 6: Einwohnerfragestunde Bürgermeister Günther Riedemann eröffnet die Sitzung des Gemeinderates Mellinghausen um 19:30 Uhr. Er stellt fest, dass 9 Ratsmitglieder anwesend sind. Der Gemeinderat ist damit beschlussfähig. Weiter stellt er fest, dass die Ladung zur Sitzung des Gemeinderates ordnungsmäßig erfolgt ist. Der Rat wurde durch Einladung per vom einberufen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden am in der Sulinger Kreiszeitung bekannt gemacht. Die Ratsmitglieder erheben keine Einwendungen gegen die Einladung wegen Form, Inhalt und Ladungsfrist. Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. P. 1: Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Gemeinderates Mellinghausen vom Beschluss: Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Gemeinderates Mellinghausen wird genehmigt. Beratungsergebnis: einstimmig

2 Gemeinderat Mellinghausen vom Herr Dr. Knippenberg stellt eine Nachfrage zum Protokoll. Unter Punkt Wildkrautbeseitigung steht, dass das Pflanzenschutzamt der Samtgemeinde Siedenburg keine Ausnahmegenehmigung erteilt hat. Er möchte wissen, seit wann die Samtgemeinde ein Pflanzenschutzamt hat. Herr Ahrens erklärt, dass damit nicht ein Pflanzenschutzamt der Samtgemeinde gemeint ist, sondern dass die Samtgemeinde keine Ausnahmegenehmigung vom Pflanzenschutzamt erhalten hat. P. 2: Verwendung des Vermögens des aufgelösten Fördervereins der Grundschule Mellinghausen Beschluss: Der Rat der Gemeinde Mellinghausen fasst folgenden Beschluss: Das verbliebene Vermögen in Höhe von 421,19 wird wie folgt verteilt: Förderverein der Grundschule der Samtgemeinde Siedenburg e.v. 421,19 Beratungsergebnis: 7 Jastimmen 1 Neinstimme 1 Enthaltung Sachverhalt: Lt. Beschlussvorlage Drucks.-Nr. 07/15 Wesentlicher Inhalt der Verhandlung: Herr Riedemann erklärt, dass der Förderverein der Grundschule Mellinghausen aufgelöst wurde. Nach 15 Abs. 1 der Satzung des Fördervereins fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Mellinghausen. Diese hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Die beiden Fördervereine der Grundschule Siedenburg e.v. und Grundschule Mellinghausen e.v. sollten eigentlich verschmelzen. Hier waren aber Aufwand und Kosten zu hoch. Daher hat sich der Förderverein der Grundschule Mellinghausen aufgelöst, die Mitglieder konnten dem bestehen bleibenden Verein beitreten. Bei diesem wurde ein neuer Vorstand gewählt. Es steht noch aus, was der Förderverein der Grundschule Borstel macht. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Betrag in Höhe von 421,19 an den Förderverein der Grundschule der Samtgemeinde Siedenburg e.v. weiterzuleiten. Aus der Mitte des Rates wurde aber auch der Vorschlag zur Diskussion gestellt, ob das Vermögen nicht auf Einrichtungen in der Gemeinde Mellinghausen wie den Kindergarten und die Jugendfeuerwehr aufgeteilt werden sollte. Es ist eine Entscheidung über die Verteilung der Mittel zu treffen. Herr Rainer Ahrens erklärt, dass eine Verteilung nach den Vorgaben der Satzung des aufgelösten Fördervereins sowohl auf den neuen Förderverein als auch auf den Kindergarten und die Jugendfeuerwehr möglich ist. Da die Mittel ursprünglich für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt wurden und die Samtgemeinde Siedenburg nur noch eine Grundschule hat, sollte man hier ein Zeichen für die Akzeptanz dieser einen Grundschule setzen und das Geld wieder für die Grundschule zur Verfügung stellen. Herr Riedemann ergänzt, dass das Geld ja auch wieder Kindern aus den Gemeinden Maasen und Mellinghausen zugutekommt, wenn es an den Förderverein der Grundschule der Samtgemeinde Siedenburg geht. Herr Martens fügt hinzu, dass es den Kindern letztendlich bei jeder der Einrichtungen zugutekommt.

3 Gemeinderat Mellinghausen vom Herr Ronald Ahrens ist der Auffassung, dass das Geld speziell für die Kinder aus Maasen und Mellinghausen gesammelt wurde. Daher sollte das nicht an die Schule gehen, sondern lieber den Kindern im Kindergarten und der Jugendfeuerwehr aus dem Ort zur Verfügung gestellt werden. Herr von der Behrens weist darauf hin, dass auch der Sportverein und Schützenverein gemeinnützig tätig sind und Jugendarbeit verrichten. Wenn man das nicht an den Förderverein der Grundschule geben will, müsste man auch über Vereine und nicht nur über die Einrichtungen der Samtgemeinde Siedenburg sprechen. Das würde ihm aber zu weit führen. Daher ist er auch für eine Weitergabe an den Förderverein der Grundschule. Frau Hilbers vertritt die Meinung, dass das Geld für Schulzwecke zur Verfügung gestellt wurde und es sicher im Sinne des ehemaligen Fördervereins als auch den Spendern ist, wenn die Mittel wieder für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden. Der Bedarf an der Grundschule bleibt ja bestehen. Herr Rainer Ahrens weist nochmal auf das deutliche Zeichen in der Öffentlichkeit hin, welches durch eine Weitergabe an den Förderverein der Grundschule gesetzt wird. Herr Riedemann stellt den Antrag über folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen. Das verbliebene Vermögen in Höhe von 421,19 wird wie folgt verteilt: Förderverein der Grundschule der Samtgemeinde Siedenburg e.v. 421,19 Der Antrag wird mit 7 Jastimmen zu 1 Neinstimme bei 1 Enthaltung angenommen. P. 3: 2. Änderung der Hundesteuersatzung Beschluss: Der Rat der Gemeinde Mellinghausen beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung. Die Änderungssatzung tritt am in Kraft und ist Bestandteil dieses Beschlusses. Beratungsergebnis: einstimmig Sachverhalt: Lt. Beschlussvorlage Drucks.-Nr. 06/15 Wesentlicher Inhalt der Verhandlung: Herr Riedemann erklärt, dass die Hundesteuer als sogenanntes ordnungspolitisches Instrument einer gewissen Steuerung der Hundehaltung bzw. der hierdurch verursachten Beeinträchtigungen dient. Um ihre Wirkung zu erhalten, sollte sie von Zeit zu Zeit der Höhe nach angepasst werden. Die letzte Änderung der Hundesteuersatzung erfolgte zum Hierbei ging es insbesondere um die Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde. Herr Rainer Ahrens berichtet, dass er dieses Thema beim Runden Tisch bei allen Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden angesprochen hat. Die letzte Anpassung der Beiträge fand im Jahr 1990 statt. Seitdem sind lediglich Anpassungen aufgrund der Umstellung von DM

4 Gemeinderat Mellinghausen vom auf EUR angefallen. Der Betrag für den ersten Hund beträgt 25. Die Ergänzung im Jahr 2012 bezüglich der gefährlichen Hunde war notwendig, da Hundehalter aus Nachbarkommunen ihre Hunde hier angemeldet hatten, um der hohen Steuer in der Nachbarkommune zu entgehen. Er geht darauf ein, was sich für die Verwaltung bei der An- und Abmeldung von Hunden alles in den letzten Jahren geändert hat. Früher hätte ein Telefonanruf gereicht. Dem ist heute nicht mehr so. Es ist der Nachweis erforderlich, dass der Hund gechipt ist, eine Haftpflichtversicherung vorliegt und die Sachkunde nachgewiesen wird. Teilweise muss man mehrmals an die Abgabe der Unterlagen erinnern. Der Aufwand in der Verwaltung ist kontinuierlich gestiegen. Daher wird eine sehr moderate Erhöhung um 25 % auf 31 für den ersten Hund vorgeschlagen. Die Erhöhung wird für die zweiten, dritten und weiteren Hunde ebenso mit 25 % vorgenommen. Ein Hund kosten somit 0,08 pro Tag. Herr Ahrens verliest die Sätze für den ersten Hund aus den Nachbarkommunen. Die Gemeinde Mellinghausen liegt immer noch im unteren Bereich. Derzeit sind 156 Hunde gemeldet. Es gibt aber immer den ein oder anderen Hundehalter, der seinen Hund nicht anmeldet. Wenn dies auffällt, ist mit einem Bußgeld zu rechnen. Außerdem ist es auch aus Fairness gegenüber den anderen Hundehaltern geboten, den Hund anzumelden. Eine Überprüfung, welche Hunde nicht angemeldet sind, wird zu gegebener Zeit erfolgen. Die Gemeinde Maasen hat der Erhöhung der Hundesteuer als erste der Mitgliedsgemeinden bereits zugestimmt. Herr Lober betritt den Sitzungsraum. Herr Martens regt an, dass sich die Gemeinde auch über die Besteuerung von Pferden und Katzen unterhalten sollte. Diese werden oft auch als Hobby gehalten. Es ergibt sich eine kurze Diskussion zu dem Thema. Herr Rainer Ahrens erklärt, dass auf Ebene der Bürgermeister im Landkreis Diepholz die Besteuerung von Pferden derzeit nicht angedacht wurde. Herr Bruns weist darauf hin, dass es auch Züchter gibt, bei denen die Pferdehaltung Beruf und nicht Hobby bedeutet. Herr Dr. Knippenberg ergänzt, dass das Thema Besteuerung von Hobbys unendlich diskutiert werden könnte. Er hält die moderate Erhöhung der Hundesteuer nach 25 Jahren für angemessen. Die Samtgemeinde erledigt die Arbeit, die Steuer verbleibt bei der Gemeinde Mellinghausen. P. 4: Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie des Investitionsprogrammes bis zum Haushaltsjahr 2019 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Mellinghausen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2016 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Weiterhin beschließt der Rat das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis Beratungsergebnis: einstimmig Sachverhalt: Lt. Beschlussvorlage Drucks.-Nr. 05/15 Wesentlicher Inhalt der Verhandlung: Frau Backhaus weist darauf hin, dass sie den Haushaltsentwurf nach Rücksprache mit Herrn Riedemann nochmal überarbeitet hat. Die Änderungen wurden dem Rat per am

5 Gemeinderat Mellinghausen vom mitgeteilt. Eine Übersicht des Gesamtplans mit den geänderten Zahlen zur besseren Nachvollziehbarkeit des folgenden Vortrags liegt allen vor. Folgende Änderungen wurden eingearbeitet: Gewerbesteuer Interner Finanzausgleich Gewerbesteuerumlage Ebenso wurden bei der Gewerbesteuer die Folgejahre um erhöht, als auch die Gewerbesteuerumlage für angepasst. Weiter wurden aufgrund der geänderten Steuerkraftmesszahlen die Samtgemeindeumlage, die Kreisumlage sowie der interne Finanzausgleich angepasst. Der Ergebnishaushalt soll gemäß 110 Abs. 4 NKomVG in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein. Der Entwurf für das Jahr 2016 sieht folgende Summen vor: Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ergebnis Außerordentliche Erträge 0 Außerordentliche Aufwendungen 0 Ergebnis 0 Jahresergebnis (im 1. Entwurf ) Der Ergebnishaushalt ist damit nicht ausgeglichen. Die Aufwendungen übersteigen die Erträge um Im ersten Entwurf lag das Defizit noch bei Es ist nun zu prüfen, wie das Defizit ausgeglichen werden kann. Als erste Stufe wird der Haushaltsrückgriff herangezogen. Der Ausgleich gilt als erfüllt, wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit vorhandenen Überschussrücklagen verrechnet werden kann. Hier wird also auf Überschüsse der Vergangenheit zurückgegriffen. Die Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnishaushalts entwickelt sich wie folgt: Haushaltsjahr Zuführung Entnahme Bestand , , , ,60 0, , ,41 0, , ,00 0, , , , , ,00 0, , ,00 0, , ,00 0, ,79 Der Fehlbetrag kann somit aus der vorhandenen Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnishaushaltes gedeckt werden. Bezüglich der Zuführung im Jahr 2015 ist festzustellen, dass diese dem Haushaltsplan entnommen wurde. Aber auch aufgrund des vorläufig gefertigten Abschluss für das Jahr 2015 wird von einem Überschuss von ausgegangen. Für die Jahre 2017 bis 2019 wurde ein Überschuss dargestellt. Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnishaushaltes entwickelt sich wie folgt: Haushaltsjahr Zuführung Entnahme Bestand

6 Gemeinderat Mellinghausen vom ,66 0, , ,81 0, , ,04 0, , , , , ,00 0, ,51 Der Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnishaushaltes ergibt sich z. B. aus Einzahlungen beim Verkauf von Grundstücken über dem für die Bilanz ermittelten Wert. Auch dieser Bestand könnte zum Ausgleich eines Fehlbetrages herangezogen werden. Die wesentlichen Ansätze des Ergebnishaushalts wurden im Vorbericht erläutert. Frau Backhaus nennt speziell noch mal die eingeplanten 900 für die Kommunalwahl, die Aufwendungen für die Ortsplanung in Höhe von , die Unterhaltungsmittel für Straßen von und die für notwendige Grenzfeststellungen. Hierzu erklärt Herr Rainer Ahrens, dass der Gemeinde mögliche Überschreitungen von Grenzen zwischen Acker und Straße gemeldet wurden. Diesen Meldungen wird man nachgehen. Dafür muss die Gemeinde eine Grenzfeststellung veranlassen. Sollte sich herausstellen, dass die Grenzen verletzt wurden, hat der Verursacher die Kosten zu erstatten. Frau Backhaus erläutert anschließend ausführlich die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde anhand der Tabelle mit der Übersicht der Steuer- und Umlageentwicklungen der Jahre 2012 bis Es ist erkennbar, dass die Steuereinnahmen derzeit das Niveau halten, die Umlagezahlungen und die Steuerkraft für Umlagen dagegen aber weiter steigen. Anhand weiterer Tabellen zur Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer erklärt sie, warum von einigen Steuereinnahmen bei den derzeitigen Hebesätzen nichts bei der Gemeinde verbleibt. Bei der Grundsteuer A verbleiben bei der Gemeinde von einem Aufkommen von lediglich Bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer verbleibt bei der Gemeinde kein Anteil, da die Abgaben aus der Kreisumlage, Samtgemeindeumlage und bei der Gewerbesteuer auch der Gewerbesteuerumlage die Einnahmen übersteigen. Die derzeitigen Hebesätze sind somit nicht auskömmlich. Sie rät dazu, in diesem Jahr keine überstürzten Entscheidungen zu treffen. Nach den Kommunalwahlen wird dies ein Thema sein, was alle Kommunen in der Samtgemeinde beschäftigen wird. Natürlich würde eine erhebliche Senkung der Samtgemeindeumlage Erleichterung bringen. Hier muss man sich allerdings den Haushalt der Samtgemeinde genauer ansehen und erkennt, dass bei allem, was die Samtgemeinde sich leistet bzw. leisten soll oder muss, kaum eine Chance dazu besteht. Die drei Teilbereiche des Finanzhaushalts 2016 weisen folgende Salden aus: Laufende Verwaltungstätigkeit ,00 Investitionstätigkeit 0,00 Finanzierungstätigkeit , ,00 Der Zahlungsmittelbestand zum ergibt sich aus den tatsächlichen Zahlen 2014 sowie den Planzahlen 2015 und beträgt rund Unter Berücksichtigung des Fehlbetrages von verbleiben somit zum Jahresende 2016 noch rund an liquiden Mitteln. Nach derzeitiger Schätzung wird der Zahlungsmittelbestand zum aber bei rund liegen. Der durchschnittliche Schuldenstand bei Mitgliedsgemeinden von bis unter Einwohnern betrug am insgesamt 143,00. Bei der Gemeinde Mellinghausen lag der durchschnittliche Schuldenstand bei 122,87. Der Schuldenstand der Gemeinde

7 Gemeinderat Mellinghausen vom Mellinghausen beträgt zum insgesamt ,97. Durch die ordentlichen Tilgungsleistungen wird der Schuldenbestand Ende 2016 auf ,97 sinken. Anschließend stellt Frau Backhaus die Haushaltssatzung aufgrund der geänderten Zahlen vor. Über die Informationen zu den Umlagezahlungen und der Entwicklung der Einnahmesituation entwickelt sich eine kurze Diskussion. Es wird festgestellt, dass es für kleine Gemeinden schwierig wird sich zu behaupten und letztendlich alle übergeordneten Bereiche sich die Mittel holen, die sie benötigen und der Bürger es zahlen muss. Für die Zukunft muss man das genau beobachten. Herr Dr. Knippenberg weist darauf hin, dass auf Seite 29 des Haushaltsentwurfs der Durchschnittswert der Steuereinnahmekraft je Einwohner für die Jahre 2012 bis 2014 für die Gemeinde Mellinghausen mit 552,77 angegeben ist. Der Durchschnittswert vergleichbarer Kommunen liegt bei 725,18. Dies gibt doch zu denken. Herr Riedemann weist darauf hin, dass die Samtgemeinde und der Landkreis auch viele Aufgaben zu erledigen haben. Der Landkreis hat z. B. in diesem Jahr die Kreisstraße in Brake saniert. Weiter weist er auf das Investitionsprogramm hin. Hier sind für 2017 und 2018 mit jeweils die Marienstraße und Meisterstraße vorgemerkt. Herr Rainer Ahrens weist darauf hin, dass bei der Einnahmesituation allein die Unterhaltung der Straßen die Gemeinde vor Probleme stellen wird. P. 5: Mitteilungen, Anfragen 5.1 Mitteilungen Bericht über die Ausführung von Beschlüssen Herr Bürgermeister Riedemann berichtet über die Ausführung von Ratsbeschlüssen der 12. Sitzung am Besichtigung in der Gemeinde Herr Ahrens teilt mit, dass der Vermerk über die Besichtigung den Ratsmitgliedern gesondert zugehen wird Straßenunterhaltung Herr Ahrens spricht die für die Straßenunterhaltung eingeplanten Mittel an. Hinsichtlich der Reparatur der Radwege sollte man ab Sommer gucken, was finanziell noch machbar ist Internetpräsentation der Gemeinde Herr Ahrens erinnert an die Internetseite der Gemeinde Mellinghausen. Derzeit ist lediglich die Domain als Adresse für die Gemeinde angelegt. Das Vorhalten kosten 60 im Jahr. Fraglich ist, ob das wirklich notwendig ist und die Gemeinde jemals etwas erstellt und dann auch pflegt. Mitteilungen o. ä. könnten auch über die Seite der Samtgemeinde Siedenburg erfolgen. 5.2 Anfragen Anfragen der Ratsmitglieder ergeben sich nicht.

8 Gemeinderat Mellinghausen vom P. 6: Einwohnerfragestunde Herr Wessels von der Brennereigenossenschaft bittet im Anschluss an die Sitzung um ein Gespräch mit den Ratsmitgliedern, da es hinsichtlich der Anpflanzungen bei der Brennerei Unstimmigkeiten zwischen Brennerei, Landkreis Diepholz und der Gemeinde Mellinghausen gibt. Es sollten alle auf den gleichen Stand gebracht werden. Herr Riedemann stimmt diesem zu. Weitere Anfragen der Zuhörer ergeben sich nicht. Herr Riedemann bedankt sich zum Abschluss der Sitzung bei den Ratsmitgliedern, dem Gemeindearbeiter Herrn Hillmann und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2015 und wünscht allen eine frohe Advents- und Weihnachtszeit. Ende der Sitzung: 20:45 Uhr Riedemann Ahrens Backhaus Bürgermeister Verwaltungsvertreter Protokollführerin

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