GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2017
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- Markus Heinrich
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1 GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2017 der BS ENERGY Gruppe Gleichbehandlungsbeauftragter Claus Haberlah Berichtszeitraum Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht gemäß 7a Abs. 5 Satz 3 Energiewirtschaft (EnWG) umfasst den Zeitraum vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und ist im Internet veröffentlicht unter März 2018
2 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 3 B. Aufstellung des Gleichbehandlungsprogramms 3 I. Bekanntmachung 3 II. Festlegung 3 III. Betriebsrat 3 IV. Beschluss der Geschäftsleitung der Netzgesellschaft 4 C. Der Gleichbehandlungsbeauftragte 4 I. Kontaktdaten 4 II. Kommunikation mit den Mitarbeitern 4 III. Kommunikation mit den Vorständen und Geschäftsführern 4 D. Netzbetreiber BS NETZ 5 I. Aufbau- und Ablauforganisation 5 1. Veränderungen in der Aufbauorganisation 5 2. Aufgabenzuordnung 5 3. Personelle Veränderungen 5 E. Dienstleister BS ENERGY 5 I. Aufbau- und Ablauforganisation 5 1. Veränderungen in der Aufbauorganisation 6 2. Aufgabenzuordnung 6 3. Personelle Veränderung 6 F. Bericht über die nach 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres 6 I. Maßnahmen zur Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzbetriebs6 1. Anfragen, Hinweise, Informationen und Sanktionen 6 2. Qualitäts- und Sicherungsmanagement 6 3. Prozesse 8 4. Berechtigungskonzept 11 II. Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsprogramms Überarbeitung des Gleichbehandlungsprogramms 12 III. Schulungskonzept Mitarbeiterschulungen und -informationen Informationsbedarf des Gleichbehandlungsbeauftragten 12 G. Ausblick 12 Seite 2 von 13
3 A. Einleitung Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, an deren Strom bzw. Gasnetz jeweils mehr als Kunden angeschlossen sind, verpflichtet, den Netzbetrieb auszugründen. Dieser Verpflichtung ist die Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BS ENERGY) nachgekommen und hat den Strom- und Gasnetzbetrieb ausgegründet. Die Aufgaben des Strom- und Gasnetzbetriebes nimmt die Braunschweiger Netz GmbH (BS NETZ) wahr. BS NETZ hat die Netze Strom und Gas von BS ENERGY gepachtet. Zur Unterstützung ihrer Verpflichtungen als Netzbetreiber bestehen Geschäftsbesorgungsverträge über die Erbringung von Dienstleistungen mit BS ENERGY. Als Anlage 1 ist die Beteiligungsstruktur der BS ENERGY- Gruppe beigefügt. B. Aufstellung des Gleichbehandlungsprogramms I. Bekanntmachung Das Gleichbehandlungsprogramm (Anlage 2) enthält die Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Alle mit Dienstleistungen für den Netzbetrieb betrauten Mitarbeiter der Konzerngesellschaften unterliegen dem Geltungsbereich des Gleichbehandlungsprogramms. Den Mitarbeitern der Unternehmensgruppe wurde das Gleichbehandlungsprogramm durch Veröffentlichung im Intranet und durch Schulungen bekannt gemacht. Gemäß 7a Abs. 2 Nr. 2 EnWG sind Personen, die nicht der Regelung des 7a Abs. 2 Nr. 1 EnWG unterliegen, aber mit Netztätigkeiten beschäftigt sind, den fachlichen Weisungen des Netzbetreibers zu unterstellen. Die vertragliche Regelung zwischen den Gesellschaften wurde durch einen Nachtrag (Anlage 3) zum Geschäftsbesorgungsvertrag Weisungsbefugnis im Netzbetrieb ergänzt, um diesen Punkt deutlich hervorzuheben. II. Festlegung Die Inhalte des Gleichbehandlungsprogramms wurden für die Mitarbeiter, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befasst sind, durch eine Betriebsanweisung (Anlage 4) verbindlich festgelegt. Bei Neueinstellungen von Mitarbeiter sind die Vorgesetzten verpflichtet, ihre Mitarbeiter auf die Betriebsanweisung und das Gleichbehandlungsprogramm hinzuweisen. III. Betriebsrat Das Gleichbehandlungsprogramm wurde mit dem Betriebsrat beraten. Zwischen dem Betriebsrat, der Geschäftsleitung und dem Gleichbehandlungsbeauftragten wurde zusätzlich Seite 3 von 13
4 eine Betriebsvereinbarung (Anlage 5) abgestimmt. Diese regelt im Wesentlichen die Vorgehensweise bei Verstößen gegen die Gleichbehandlung. IV. Beschluss der Geschäftsleitung der Netzgesellschaft Gemäß eines Beschlusses der Geschäftsleitung der Netzgesellschaft gelten die Grundsätze des im Konzern eingesetzten Gleichbehandlungsprogramms auch für die Mitarbeiter der Netzgesellschaft (Anlage 6). C. Der Gleichbehandlungsbeauftragte I. Kontaktdaten BS ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG Claus Haberlah Regulierungsmanagement Telefon (05 31) Telefax (05 31) claus.haberlah(at)bs-energy.de Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist der Geschäftsleitung direkt unterstellt. Die Mitarbeiter wurden mittels einer Organisationsmitteilung über die Zuständigkeit für die energiewirtschaftliche Gleichbehandlung informiert. Die Überwachung der Einhaltung der Gleichbehandlung und der Diskriminierungsfreiheit wurde mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag, der zwischen BS NETZ (Auftraggeber) und BS ENERGY (Auftragnehmer) abgeschlossen wurde, beauftragt. II. Kommunikation mit den Mitarbeitern Die Mitarbeiter wurden darüber informiert, dass der Gleichbehandlungsbeauftragte Ansprechpartner für alle Fragen der Diskriminierungsfreiheit im Netzbetrieb ist und er jederzeit ansprechbar für alle Fragen (schriftlich, mündlich, ggf. anonym) der diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes ist. Die Kontaktdaten sowie Informationen zum Thema Gleichbehandlung sind im Intranet veröffentlicht. Im Berichtszeitraum gab es keine erwähnenswerten Verständnisfragen von Mitarbeitern an den Gleichbehandlungsbeauftragten. III. Kommunikation mit den Vorständen und Geschäftsführern Im Rahmen der Aufgaben Regulierung und Gleichbehandlung findet ein stetiger Austausch mit den Geschäftsführern der Netzgesellschaft statt. Mit den Vorständen von BS ENERGY Seite 4 von 13
5 sind anlassbezogen Termine kurzfristig vereinbar. In 2017 gab es keine besonderen Auffälligkeiten, so dass der Austausch mit dem Vorstand im Rahmen der Vorstellung des Gleichbehandlungsberichtes stattgefunden hat. Des Weiteren wird monatlich eine Regulierungs- und Netzinformation erstellt, in dieser wird über aktuelle Branchenthemen und -entwicklungen, u.a. auch zur Gleichbehandlung, berichtet. D. Netzbetreiber BS NETZ I. Aufbau- und Ablauforganisation Die Aufbauorganisation stellt die diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Durchführung des Netzbetriebes sicher. Die aktuelle Aufbauorganisation und Aufgabenzuordnung von BS NETZ wird als Anlage 7 beigefügt. 1. Veränderungen in der Aufbauorganisation Im Netzbetrieb hat es in 2016 keine Veränderungen in der Aufbauorganisation gegeben. 2. Aufgabenzuordnung Die wesentlichen Aufgaben der Netzgesellschaft BS NETZ sind die technische Betriebsführung und die Netzsteuerung, d. h. die Erhaltung, der Ausbau der Netze und die Entwicklung von Netzstrategien in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht (Assetmanagement) sowie die Netzüberwachung. Außerdem ist BS NETZ für die Ermittlung der Netzentgelte sowie für die Netzverträge (u.a. Lieferantenrahmen und Netznutzungsverträge) verantwortlich. 3. Personelle Veränderungen In 2017 hat es gegenüber 2016 einen Wechsel in der Leitung der Abteilung Netzführung gegeben. Frau Julia Niewind hat die Abteilungsleitung von BTN Netzführung bei BS NETZ und damit auch die Leitung der Netzleitstelle vom bisherigen kommissarischen Leiter Ulf Erzberger übernommen. Sie verantwortet die Überwachung des gesamten Braunschweiger Strom- und Gasnetzes sowie die Koordination von Maßnahmen bei Versorgungsunterbrechungen. E. Dienstleister BS ENERGY I. Aufbau- und Ablauforganisation Zwischen BS NETZ und BS ENERGY besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag über die Erbringung der kaufmännischen, administrativen und infrastrukturellen Dienstleistungen. Seite 5 von 13
6 Die aktuelle Aufbauorganisation und Aufgabenzuordnung von BS ENERGY wird als Anlage 8 beigefügt. 1. Veränderungen in der Aufbauorganisation In den für den Netzbetrieb relevanten Bereichen haben sich in 2017 keine Veränderungen in der Aufbauorganisation ergeben. 2. Aufgabenzuordnung BS ENERGY erbringt die kaufmännischen, administrativen und infrastrukturellen Dienstleistungen für die Netzgesellschaft. 3. Personelle Veränderung In 2017 hat es lediglich eine personelle Veränderung in den Leitungsfunktionen von BS ENERGY gegeben. Der bisherige Bereichsleiter Herr Peter Saliger, zuständig für Vertrieb und Portfoliomanagement, hat das Unternehmen verlassen. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Paul Anfang hat die Leitung des Bereiches Vertrieb und Portfoliomanagement kommissarisch übernommen. Die Zuständigkeitsbereiche der Vorstände sind in Anlage 8 aufgeführt. F. Bericht über die nach 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres I. Maßnahmen zur Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzbetriebs 1. Anfragen, Hinweise, Informationen und Sanktionen Unternehmensinterne Fragen an den Gleichbehandlungsbeauftragten werden in persönlichen Gesprächen geklärt. Insgesamt ist festzustellen, dass ein umfassendes Verständnis der Mitarbeiter für die Voraussetzungen der Gleichbehandlung durch die Trennung von Netz und Vertrieb vorhanden ist. Unter Punkt 4 und 5 der Betriebsanweisung zum Gleichbehandlungsprogramm vom (Anlage 5) sind Maßnahmen bei Verstößen für den Fall der Nichteinhaltung der Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit geregelt. In 2017 hat es keine Hinweise auf Verstöße von Mitarbeitern gegeben, demzufolge mussten auch keine Sanktionen veranlasst werden. 2. Qualitäts- und Sicherungsmanagement Bei BS NETZ (Netzbetreiber) und bei BS ENERGY (Dienstleister) werden zertifizierte Managementsysteme, u.a. ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) sowie ein technisches Seite 6 von 13
7 Sicherheitsmanagement-Konzept (TSM) eingesetzt. Im Rahmen des Qualitätsmanagements sind die wesentlichen Unternehmensprozesse pro Abteilung dokumentiert. Damit erfüllen beide Gesellschaften die Anforderungen der Gemeinsame Richtlinie der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zur Umsetzung der informatorischen Entflechtung nach 9 EnWG vom gemäß den Ausführungen unter Punkt IV.3. Methodische Anforderungen an eine Dokumentation zu den Geschäftsprozessen: Die Integration der Anforderungen der informatorischen Entflechtung auf Basis dieser Richtlinie in ein bestehendes, extern zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem wie z.b. im Rahmen einer ISO-Zertifizierung ist möglich.. Die verantwortliche Steuerung der Managementsysteme obliegt der Abteilung Arbeitssicherheit, Interne Revision und Managementsysteme. Stichprobenprüfungen der Geschäftsprozesse werden jährlich durch Mitarbeiter dieser Abteilung sowie externe Auditoren durchgeführt. Die Grundlagen der Gewährleistung von Transparenz sowie die diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebes gemäß 6 Nr. 1 ist neben der Ausgestaltung der Gleichbehandlung und des Gleichbehandlungsprogramms auch Bestandteil der Managementsysteme. Diese Grundsätze sind aufgrund der Ausübung der technischen Aufgaben (Ausnahme: Messwesen) in der Netzgesellschaft auch gewährleistet. 2.1 IT-Sicherheitskatalog Im IT-Sicherheitskatalog definiert die Bundesnetzagentur Kriterien für den sicheren Netzbetrieb. Betreiber von Strom- und Gasnetzen sind verpflichtet, ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) einzuführen und dieses anschließend zertifizieren zu lassen. Im September 2017 wurde die von der DEKRA durchgeführte Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen. Als Betreiber des Strom- und Gasnetzes in Braunschweig ist die BS NETZ nun nach ISO Informationssicherheit (Anlage 9) zertifiziert. Die Bundesnetzagentur wurde am per Mail über die erfolgreiche Zertifizierung des Strom- und Gasnetzbetriebes ( , ) informiert. Eingeschlossen sind: der Betrieb des Leitsystems die Fernwirk- und Übertragungstechnik das zugehörige Fernmeldenetz zum Steuern und Regeln der Versorgungsnetze Strom und Gas die Sekundärtechnik des Stromnetzes die Automatisierungstechnik des Gasnetzes Seite 7 von 13
8 3. Prozesse Der gesetzlichen Forderungen nach gesellschaftsrechtlichem Unbundling kommt die BS ENERGY Gruppe dadurch nach, dass die Netzbetreibergesellschaft Braunschweiger Netz GmbH (BS NETZ) als eigenständige Tochtergesellschaft geführt wird. In der Netzgesellschaft werden, mit Ausnahme des Messwesens, sämtliche technische Prozesse selbständig ausgeführt. Diese Organisationsstruktur gewährleistet die operationelle Trennung des Netzgeschäftes von den vertrieblichen Aktivitäten. Die Eigenständigkeit der Netzgesellschaft ist durch ein durchgängig eigenes Corporate Design (Schriftverkehr, -Adressen, Fahrzeugbeschriftung, Dienstkleidung, usw.) gewährleistet. Die Netzgesellschaft betreibt ein technisches Kundenbüro (technische Kundenberatung, u.a. Hausanschluss, Netzeinspeisung) in der Taubenstraße in Braunschweig. Änderungen haben sich in 2017 nicht ergeben. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat die folgenden Prozesse in 2017 begleitet und sich von den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit überzeugt. 3.1 Schlichtungsstelle Energie Anfragen der Schlichtungsstelle Energie werden vom Gleichbehandlungsbeauftragten koordiniert. Zunächst wird in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen der Vorgang recherchiert, ggf. werden Lösungsmöglichkeiten abgestimmt. Die Beantwortung der Vorgänge erfolgt durch den zuständigen Fachbereich unter Einbeziehung des Gleichbehandlungsbeauftragten. Im Berichtszeitraum wurde die BS ENERGY Gruppe in zwei Fälle der Schlichtungsstelle Energie einbezogen. Beide Fälle wurden nach Klärung der Sachverhalte zwischen den Parteien (Netzbetreiber, Vertrieb, Kunde) von der Schlichtungsstelle abgeschlossen. 3.2 Veröffentlichungspflichten Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist in seiner Funktion als Regulierungsmanager in den Veröffentlichungsprozess der Netzdaten eingebunden und für die Einstellung der Unterlagen im Internet zuständig. Dadurch ist eine Termin- und Vollständigkeitsüberwachung gewährleistet. Die Netzdaten wurden fristgerecht auf der Internetseite der Netzgesellschaft veröffentlicht. 3.3 Diskriminierungsanfällige Netzbetreiberaufgaben Die im Rahmen der Konkretisierung der gemeinsamen Auslegungsgrundsätze beschriebenen Bereiche der Diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben (DNA) werden von der BS NETZ weitestgehend selbst bearbeitet (Anlage 10). Bei einigen Aufgaben wird die Netzgesellschaft durch Fachabteilungen der BSENERGY- Gruppe Seite 8 von 13
9 unterstützt. Dabei werden die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Diskriminierungsfreiheit eingehalten. Auffälligkeiten haben sich aus Sicht des Gleichbehandlungsbeauftragten in 2017 nicht ergeben. 3.4 Messstellenbetrieb Mit dem Projektleiter Smart Meter wurde am der Projektablauf und stand des Jahres 2017 erörtert. Der Gleichbehandlungsbeauftragte war in den Prozess der Anzeige des Messstellenbetriebs bei der Bundesnetzagentur sowie der Erstellung und Veröffentlichung der Preisblätter und der weiteren Informationen in seiner Rolle als Regulierungsbeauftragter direkt eingebunden. Die BS NETZ hat die Wahrnehmung des grundzuständigen Messstellenbetriebs gemäß 45 Abs. 3 S. 1 Messstellenbetriebsgesetz fristgerecht bei der Bundesnetzagentur angezeigt. Die Trennung zwischen Vertrieb und dem grundzuständigen Messstellenbetrieb (gmsb) ist gewährleistet, da für die vertrieblichen Aktivitäten die Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG verantwortlich ist, für den gmsb aber BS NETZ. Die Informationen zum Messstellenbetrieb, zum Rollout, die Kontaktdaten und die Preisblätter Messsysteme und Messeinrichtungen wurden auf der Internetseite von BS NETZ veröffentlicht. Im 2. Halbjahr 2017 hat das Projektteam den Systemaufbau unter Beachtung der buchhalterischen Entflechtung und der regulatorischen Vorgaben umgesetzt. Die informatorische Entflechtung umfasst den gesamten Netzbetrieb einschließlich des gmsb. Die Kosten für den Messstellenbetrieb der konventionellen Zähler werden im Messstellenbetrieb auf separaten Konten gebucht. Die Aufgaben der Gateway-Administration wurden entsprechend der Einkaufsrichtlinien ausgeschrieben und vergeben. Die Vorgaben des Datenschutzes, die Einhaltung der Gleichbehandlung von Lieferanten und Diskriminierungsfreiheit bei der Prozessabwicklung sind im Umsetzungsplan definiert und werden entsprechend umgesetzt. Es ist nicht vorgesehen, den Kunden bei den Ankündigungen zum Zählertausch oder direkt beim Zählertausch Unterlagen der wettbewerblichen anderen Konzerngesellschaften beizufügen. (Anlage 11, Auszug aus Konzept; Meilensteine 2017). 3.5 Marktraumumstellung Am wurde mit der Projektleiterin der Marktraumumstellung der aktuelle Projektstand erörtert. Die Gasversorgung in Braunschweig muss von L- auf H-Gas Seite 9 von 13
10 umgestellt werden. Die Umstellung ist in den Jahren 2019 bis 2021 vorgesehen. Von der Umstellung betroffen sind rund Gaszähler und ca Gasgeräte. Bei BS NETZ wurde ein Projektteam für die Vorbereitung und die Umsetzung der Umstellung berufen, ein Projektablaufplan (Anlage 12) wurde erstellt. Die Grundlagen des Leitfadens Marktraumumstellung der Verbände (BDEW, VKU und Geode) bilden die Vorgaben für das Umstellungsprojekt. In 2017 wurde mit der Datenerhebung der anzupassenden Gasgeräte begonnen. Von den Geräten wurden bisher rund Geräte aufgenommen. Die Geräteerfassung läuft planmäßig. Anfangsschwierigkeiten mit den Fremdfirmen wurden inzwischen ausgeräumt, beispielsweise durch von Kontrollmöglichkeiten, um Kundenbeschwerden möglichst zu vermeiden. Es ist sichergestellt, dass keine werblichen Informationen des Vertriebes mit der Vorankündigung der Datenaufnahme und auch nicht vor Ort verteilt werden. 3.6 Konzessionsverfahren Stadt Braunschweig Durch Vertrag vom 17. April 2001 in der Fassung der Ergänzung vom 17. Juni 2002 hat die Stadt Braunschweig der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BS ENERGY) das Recht übertragen, für das Stadtgebiet die öffentliche Versorgung mit Wasser sowie mit Elektrizität, Gas und Fernwärme zu betreiben (Konzessionsvertrag). Gemäß 15 Abs. 1 dieses Vertrages beträgt die Laufzeit des Vertrages, der am 1. Januar 2001 in Kraft trat, 20 Jahre, d. h. er endet am 31. Dezember Vor Ablauf der Laufzeit kann er nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden ( 15 Abs. 1 S. 2). Eine automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen. Gemäß 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat die Gemeinde zwei Jahre vorher (hier also bis zum 31. Dezember 2018) das Vertragsende im Bundesanzeiger nebst den erforderlichen Daten, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss notwendig sind, bekannt zu machen. Diese Daten hat der bisherige Konzessionsnehmer ein Jahr vor Bekanntmachung zur Verfügung zu stellen ( 46 Abs. 2 S. 4 EnWG), mithin bis zum 31. Dezember Die Konzessionsverträge sind im Weiteren auszuschreiben. Das Verfahren beginnt mit der europaweiten Bekanntmachung (voraussichtlich im Dezember 2018) im EU-Amtsblatt gem. 37 Abs. 1 VgV, weil aufgrund des Verfahrensumfanges damit zu rechnen ist, dass die Beraterkosten den maßgeblichen EU-Schwellenwert von rd überschreiten werden. Die Stadt Braunschweig hat bisher die wesentlichen Informationen zum Konzessionsverfahren auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Seite 10 von 13
11 Die Datenlieferung an die Stadt Braunschweig ist in 2017 erfolgt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist Teil des Projektteams Konzessionen bei der BS ENERGY Gruppe. Für die Ablage der Daten wurde ein separates Verzeichnis eingerichtet, auf dieses Verzeichnis haben nur die Mitglieder der Projektgruppe Zugriff. In der Projektgruppe sind keine Mitarbeiter aus den wettbewerblichen Unternehmensteilen vertreten. Die Datenübergabe an die Stadt Braunschweig erfolgte mittels eines persönlich übergebenen Datenträgers. Somit ist der vertrauliche Umgang mit den wirtschaftlich sensiblen Daten im Rahmen des Konzessionsverfahrens gewährleistet. 4. Berechtigungskonzept In 2017 wurde eine Richtlinie zur Vergabe von Berechtigungen für die SAP-Systeme der BS ENERGY-Gruppe (Anlage 13, Auszug) erstellt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte wurde von der Projektleitung über den Projektablauf informiert und hat die Unterlagen zur Kenntnisnahme vor Inkrafttreten erhalten. Ziel der Erarbeitung der Grundlagen für die Berechtigungsverwaltung war es, u.a. die zusätzlichen Anforderungen der Wirtschaftsprüfer und die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Ein wesentlicher Grundsatz der Richtlinie ist es, bei der Vergabe von SAP-Berechtigungen die Einhaltung von Funktionstrennungen automatisiert zu überwachen. Dazu wurde ein Access- Management- Tool installiert, welches diese Prüfungen durchführt. Dieses Tool beinhaltet auch einen Benutzer-Self-Service, so dass die Berechtigungs- bzw. Rollenvergabe von bestimmten Fachverantwortlichen (festgelegter Personenkreis, Funktionstrennung, 4-Augen-Prinzip) durchgeführt werden kann. Die Richtlinie liefert außerdem einen allgemeinen Überblick zu den SAP- Berechtigungen im System sowie zu den Begrifflichkeiten, Zielen, Funktionstrennungen sowie Erläuterungen zum Umgang mit kritischen Rollen- und Berechtigungen. Darüber hinaus sind folgende Punkte geregelt: Vertraulichkeit Festlegung von Zugriffsrechten Authentifizierung Verbot von Sammelkennungen Nachvollziehbarkeit von Änderungen Dokumentation, Prüfbarkeit Seite 11 von 13
12 Die Umsetzung für den Dienstleistungsbereich wurde dem Gleichbehandlungsbeauftragten am vom zuständigen Abteilungsleiter vorgestellt. Anlage 13 ist ein Auszug aus diesem Rollenkonzept. II. Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsprogramms 1. Überarbeitung des Gleichbehandlungsprogramms Im Berichtszeitraum hat es keinen Anpassungsbedarf für das Gleichbehandlungsprogramm gegeben. III. Schulungskonzept 1. Mitarbeiterschulungen und -informationen Das Thema Gleichbehandlung sowie das Gleichbehandlungsprogramm sind Bestandteile der Unterweisungsunterlagen der Vorgesetzten. Im Intranet stehen den Mitarbeiter Informationen zum Thema Gleichbehandlung zur Verfügung, u.a. das Gleichbehandlungsprogramm, eine Schulungspräsentation, die Auslegungsgrundsätze der Bundesnetzagentur und die gesetzlichen Grundlagen. In 2017 wurden die gemeinsamen Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zu entflechtungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb vom im Intranet der BS ENERGY Gruppe veröffentlicht. 2. Informationsbedarf des Gleichbehandlungsbeauftragten Der Gleichbehandlungsbeauftragte informierte sich auf mehreren Fachveranstaltungen über die aktuellen energiepolitischen Entwicklungen sowie die energiewirtschaftlichen Anforderungen. G. Ausblick Die stetigen Veränderungen der gesetzlichen Vorgaben sowie die weitere Entwicklung der Digitalisierung werden in 2018 im Fokus stehen. In 2018 wird die Stadt Braunschweig das Ausschreibungsverfahren der Braunschweiger Strom- und Gaskonzession öffentlich bekannt machen. Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist Teil des Projektteams. In 2018 wird der Gleichbehandlungsbeauftragte mit den Fachbereichen klären, ob eine Mitarbeiterschulung zu den Themen der Gleichbehandlung sinnvoll wäre und ggf. durchführen. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die Vorgaben zur Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit seit 2006 in Kraft sind, die Systeme entsprechend eingerichtet sind und die Mitarbeiter die Grundsätze entsprechend verinnerlicht haben. Seite 12 von 13
13 Der Gleichbehandlungsbeauftragte wird sich bei seinen Aufgaben auch in 2018 an den Veröffentlichungen der gemeinsamen Richtlinie sowie den Auslegungsgrundsätzen der Regulierungsbehörden orientieren. Seite 13 von 13
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