Gebührenverzeichnis in der Fassung vom zur Baugebührensatzung der Stadt Bad Wildbad vom , zuletzt geändert am
|
|
- Bastian Förstner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 envezeichnis zu Baugebühensatzung de Stadt Bad Wildbad in de Fassung vom Seite 1/7 envezeichnis in de Fassung vom zu Baugebühensatzung de Stadt Bad Wildbad vom , zuletzt geändet am *) Bei de Beechnung eine Zeitgebüh wid de Stundensatz (Kosten je Stunde) des jeweiligen Poduktes zugunde gelegt. Jede angefangene halbe Stunde wid angeechnet, soweit nichts Besondees bestimmt ist. 1 Allgemeine öffentliche Leistungen 1.1 Allgemeine Vewaltungsgebüh 10,00 bis Antäge Ablehnung eines Antags, soweit nicht wegen Unzuständigkeit gebühenfei Zuücknahme eines Antags (ode eine öffentliche Leistung untebleibt aus sonstigen Günden), wenn mit de sachlichen Beabeitung begonnen, die Ebingung de öffentlichen Leistung abe noch nicht beendet ist 1/10 bis zum vollen Betag de, mind. 10,00 1/10 bis zum vollen Betag de, mind. 10, Rechtsbehelfe Zuücknahme eines Rechtsbehelfs Zeitgebüh*) 54,00 /h Abschluss eines Vegleichs im Rechtsbehelfsvefahen Zeitgebüh*) 54,00 /h 1.4 Auskünfte und Einsichtnahmen aus Akten, die bei de Stadt Bad Wildbad gefüht weden Mündliche Auskünfte gebühenfei soweit hieübe nichts Besondees bestimmt ist Schiftliche Auskünfte Zeitgebüh*) 54,00 /h Akteneinsichtnahme Zeitgebüh*) 54,00 /h Aktenübesendung 25,00 bis 500, Kopie- und Vevielfältigungsgebühen Ausduck/Fotokopie DIN A4 (schwaz-weiß) Ausduck/Fotokopie DIN A4 (fabig) Ausduck/Fotokopie DIN A3 (schwaz-weiß) Ausduck/Fotokopie DIN A4 (fabig) Vevielfältigung auf mechanischem Wege 15,00 je angefangene Vietelstunde 1.6. Befeiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Voschiften ode gemeindlichen Bestimmungen, soweit hieübe nichts Besondees bestimmt ist 1.7 Bescheinigungen, Bestätigungen, Atteste, Ausweise alle At (auch Zweit- und Mehfetigungen), soweit nichts andees bestimmt ist Negativzeugnisse gem. 24 und 28 Abs. 1 BauGB Kaufpeis bis 5000,00 Kaufpeis bis ,00 Kaufpeis bis ,00 Kaufpeis übe ,00 0,50 1,50 1,00 2,50 10,00 bis 1.000,00 10,00 bis 200,00 25,00 50,00 80,00 100,00
2 envezeichnis zu Baugebühensatzung de Stadt Bad Wildbad in de Fassung vom Seite 2/7 1.8 Gutachten (Augenschein) Zeitgebüh *) 54,00 /h 1.9 Leistungen außehalb de üblichen Abeitszeit Efolgt eine öffentliche Leistung aus besondeen Günden außehalb de üblichen Abeitszeiten (7:00 Uh bis 20:00 Uh) ode an Samstagen Efolgt eine öffentliche Leistung aus besondeen Günden an Sonn- und Feietagen 2 Gewässeschutz Maßnahmen des Wasseechts 1,25-fache de sonst festzusetzenden 1,25-fache de sonst festzusetzenden Sind im Zusammenhang mit eine wasseechtlichen Entscheidung auch Entscheidungen nach andeen Rechtsbeeichen zu teffen, so ist die dafü vogesehene zusätzlich zu eheben Anodnungen, Gestattungen und sonstige Entscheidungen und Tätigkeiten nach dem Wassehaushaltsgesetz (WHG) und dem Wassegesetz (WG) Baden-Wüttembeg, mit Ausnahme de nachfolgenden Tatbestände: 2.2 Ausnahmen nach 29 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 Satz 2 (Gewässeandsteifen) sowie nach 78 Abs. 3 WHG (Übeschwemmungsgebiet) 2.3 Wasseechtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Einleiten von Stoffen aus Haushalten nach 96 Abs. 1a WG Zeitgebüh*) 54,00 /h 100,00 bis 5.000,00 100,00 bis 2.500,00 3 Sanieungsecht Sind im Zusammenhang mit eine sanieungsechtlichen Entscheidung auch Entscheidungen nach andeen Rechtsbeeichen zu teffen, so ist die dafü vogesehene zusätzlich zu eheben. 3.1 Sanieungsechtliche Genehmigung nach 145 Abs. 1 BauGB incl. 1 genehmigtes Planheft 50,00 bis 3.000, Zeugnis nach 22 Abs. 5 BauGB 50,00 bis 500, Eteilung eine Bescheinigung nach 7h, 7i, 10f Einkommensteuegesetz zu Inanspuchnahme eine Steuebescheinigung fü Hestellungs- und Anschaffungskosten sowie zu Absetzung von Ehaltungsaufwand bei Sanieungsmaßnahmen Nach Anschaffungswet: bis 2.500,00 bis ,00 bis ,00 bis ,00 bis ,00 je weitee ,00 100,00 150,00 250,00 350,00 500,00 300,00
3 envezeichnis zu Baugebühensatzung de Stadt Bad Wildbad in de Fassung vom Seite 3/7 4 Bausachen ¹ Soweit die en nach Baukosten beechnet weden, ist von den Kosten nach DIN 276 Ausgabe 1993, Abschnitt 4.3 (Kostenguppen 300 und 400) auszugehen. Zugunde gelegt weden die aktuellen duchschnittlichen Kostenkennwete nach BRI (Buttoauminhalt) fü die Kosten des jeweiligen Bauweks, veöffentlicht vom Baukosteninfomationszentum Deutsche Achitektenkammen GmbH. Die Baukosten sind auf volle Tausend Euo aufzuunden. Zu den Bau- und Hestellungskosten gehöt die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteue. Sofen es fü den Gebäudetyp keine vom BKI veöffentlichten Kostenkennwete gibt, ist von den Kosten nach DIN 276 (Kostenguppen 300 und 400) in de jeweils geltenden Fassung auszugehen, die am Ot de Bauausfühung im Zeitpunkt de Eteilung de Genehmigung zu Estellung des Vohabens efodelich sind, einschl. des Wetes etwaige Eigenleistungen (Mateial und Abeitsleistung). ² Zugunde gelegt weden die aktuellen duchschnittlichen Kostenkennwete nach BGF (Buttogundfläche) fü die Kosten des jeweiligen Bauweks, veöffentlicht vom Baukosteninfomationszentum Deutsche Achitektenkammen GmbH. Zu den Bau- und Hestellungskosten kosten gehöt die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteue. Sofen es fü den Gebäudetyp keine vom BKI veöffentlichten Kostenkennwete gibt, ist von den Kosten nach DIN 276 (Kostenguppen 300 und 400) in de jeweils geltenden Fassung po m² BGF auszugehen, die am Ot de Bauausfühung im Zeitpunkt de Eteilung de Genehmigung zu Estellung des Vohabens efodelich sind, einschl. des Wetes etwaige Eigenleistungen (Mateial und Abeitsleistung). ³ Zugunde gelegt weden die aktuellen duchschnittlichen Kostenkennwete nach NF (Nutzfläche) fü die Kosten des jeweiligen Bauweks, veöffentlicht vom Baukosteninfomationszentum Deutsche Achitektenkammen GmbH. Zu den Bau- und Hestellungskosten kosten gehöt die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteue. Sofen es fü den Gebäudetyp keine vom BKI veöffentlichten Kostenkennwete gibt, ist von den Kosten nach DIN 276 (Kostenguppen 300 und 400) in de jeweils geltenden Fassung po m² NF auszugehen, die am Ot de Bauausfühung im Zeitpunkt de Eteilung de Genehmigung zu Estellung des Vohabens efodelich sind, einschl. des Wetes etwaige Eigenleistungen (Mateial und Abeitsleistung). Sind im Zusammenhang mit eine bauechtlichen Entscheidung auch Entscheidungen nach andeen Rechtsbeeichen zu teffen, so ist die dafü vogesehene zusätzlich zu eheben. Teffen mehee entatbestände zusammen, so sind die jeweiligen en nebeneinande zu eheben 4.1 Antags- und Kenntnisgabevefahen Bauvobescheide nach 57 LBO Eteilung eines Bauvobescheides, wenn mit de Püfung von Bauzeichnungen vebunden Eteilung eines Bauvobescheides, wenn de enbeechnung Baukosten nicht zugunde gelegt weden können Velängeung de Geltungsdaue von Bescheiden nach 57 Abs. 2 LBO i.v.m. 62 Abs. 2 LBO 1 de Baukosten, mindestens 100,00 100,00 bis 6.000,00 1/3 de des Ausgangsbescheides, mindestens 100,00 und höchstens 2.000, Baugenehmigung nach 58 LBO und Zustimmung nach 70 LBO Genehmigung von Anlagen und Einichtungen (ohne Webeanlagen) nach 49 LBO incl. 1 genehmigtes Planheft 7 de Baukosten¹, mindestens 100, Veeinfachte Genehmigung von Anlagen und Einichtungen (ohne 6 de Baukosten¹,
4 Webeanlagen) nach 52 LBO incl. 1 genehmigtes Planheft mindestens 100, Genehmigung von Anlagen und Einichtungen (ohne Webeanlagen) nach 49 und 52 LBO, wenn de enbeechnung Baukosten nicht zugunde gelegt weden können, incl. 1 genehmigtes Planheft 70,00 bis envezeichnis zu Baugebühensatzung de Stadt Bad Wildbad in de Fassung vom Seite 4/ Webeanlagen an de Stätte de Leistung, sonstige nicht gewebliche Webeanlagen Genehmigung von Webeanlagen als eigenständige gewebliche Anlagen incl. 1 genehmigtes Planheft - bis 2 m² Ansichtsfläche - je weiteen angef. m² Ansichtsfläche 100,00 bis ,00 200, Zustimmung zu Anlagen und Einichtungen nach 70 LBO gebühenfei Velängeung de Geltungsdaue von Bescheiden nach N bis nach 62 Abs. 2 LBO 1/3 de des Ausgangsbescheides, mindestens 100,00 und höchstens , Teilbaugenehmigung Zeitgebüh 54,00 /h Teilbaufeigabe Jeweils 75, Ausstellung weitee Planhefte mit Genehmigungsvemek Zeitgebüh 54,00 /h Kenntnisgabe Untesagung des Baubeginns nach 59 Abs. 4 LBO Zeitgebüh 54,00 /h Ablehnung eines Antags auf Untesagung des Baubeginns Zeitgebüh 54,00 /h nach 59 Abs. 4 LBO Eingangsbestätigung nach 53 Abs. 5 LBO 25,00 bis 300,00 Hinweis: Weden Webeanlagen mit eine Ansichtsfläche von wenige als 1 m² zu Kenntnis gegeben, weden diese en nicht ehoben Mitteilung nach 56 LBO 25,00 bis 300, Benachichtigung de Angenze im Kenntnisgabevefahen nach 55 LBO 30,00 zzgl. 7,00 je Benachichtigung Emittlung de Angenzedaten im Kenntnisgabevefahen 30,00 zzgl. 7,00 je Angenze 4.2 Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz Bescheinigung fü die dei esten abgeschlossenen 100,00 je Einheit Nutzungseinheiten in einem Gebäude incl. 1 Ausfetigung des Aufteilungsplanes Bescheinigung fü die viete und jede weitee abgeschlossene 300,00 je Einheit Nutzungseinheiten in einem Gebäude incl. 1 Ausfetigung des Aufteilungsplanes Ausstellung weitee Ausfetigungen des Aufteilungsplanes Zeitgebüh*) 54,00 /h 4.3 Befeiungen, Ausnahmen, Abweichungen von bauechtlichen Voschiften Befeiungen nach 31 Abs. 2 BauGB und 56 Abs. 5 LBO von Baugenzen und Baulinien 10 % de aktuellen Buttogundflächenkost en² po m² Übescheitung, mindestens 100,00
5 von GRZ mit Anlagen nach 19 Abs. 2 BauNVO sowie von Anlagen nach 20 BauNVO Fehlende maßgebende Gundstücksfläche mal 10 % des aktuellen Bodenichtwetes, mindestens 100, von GRZ mit Anlagen nach 19 Abs. 4 BauNVO Fehlende maßgebende Gundstücksfläche mal 5 % des aktuellen Bodenichtwetes, mindestens 100,00 envezeichnis zu Baugebühensatzung de Stadt Bad Wildbad in de Fassung vom Seite 5/ Übescheitung de Taufhöhe und Kniestockhöhe bei Wohngebäuden 15 % de aktuellen Nutzflächenkosten³ po m² de zusätzlich Wohnfläche übe 2,00 m Höhe, mindestens 100, Untescheitung de festgesetzten Mindesttaufhöhe 100,00 bis 1.000, Übescheitung de Dachneigung 100,00 bis 2.000, Untescheitung de Dachneigung 100,00 bis 1.000, Nichteinhaltung de Dachfom 100,00 bis 3.000, Dachaufbauten bei Wohngebäuden 15 % de aktuellen Nutzflächenkosten³ po m² de zusätzlich Wohnfläche übe 2,00 m Höhe, mindestens 100, Sonstige Befeiungen 100,00 bis , Ausnahmen nach 31 Abs. 1 BauGB und 56 Abs. 3 und 4 LBO von Baugenzen und Baulinien 10 % de aktuellen Buttogundflächenko sten² po m² Übescheitung, mindestens 100, von GRZ mit Anlagen nach 19 Abs. 2 BauNVO sowie von Anlagen nach 20 BauNVO Fehlende maßgebende Gundstücksfläche mal 5 % des aktuellen Bodenichtwetes, mindestens 100, Von GRZ mit Anlagen nach 19 Abs. 4 BauNVO Fehlende maßgebende Gundstücksfläche mal 2,5 % des aktuellen Bodenichtwetes, mindestens 100,00
6 Übescheitung de Taufhöhe und Kniestockhöhe bei Wohngebäuden 5 % de aktuellen Nutzflächenkosten³ po m² de zusätzlich Wohnfläche übe 2,00 m Höhe, mindestens 100, Untescheitung de festgesetzten Mindesttaufhöhe 100,00 bis 500, Übescheitung de Dachneigung 100,00 bis 1.000, Untescheitung de Dachneigung 100,00 bis 500,00 envezeichnis zu Baugebühensatzung de Stadt Bad Wildbad in de Fassung vom Seite 6/ Nichteinhaltung de Dachfom 100,00 bis 1.500, Dachaufbauten bei Wohngebäuden 5 % de aktuellen Nutzflächenkosten³ po m² de zusätzlich Wohnfläche übe 2,00 m Höhe, mindestens 100, Sonstige Befeiungen 100,00 bis 5.000, Abweichungen nach 56 Abs. 1 und 2 LBO 100,00 bis 2.500, Baulasten Beabeiten de Baulastenekläung ( 71 LBO) 150,00 bis 1.000, Beabeitung eines Löschungsantags 50,00 bis 500, Entscheidungen im vefahensfeien Beeich Bestätigung de Anzeige von Teilungen ( 8 LBO) Zeitgebüh*) 54,00 /h 4.6 Bauechtliche Beatungen bis 30 Minuten gebühenfei Je weitee angefangene 30 Minuten Zeitgebüh*) 54,00 /h, halbstündige Abechnung 4.7 Bauübewachung Baukontollen, Bauabnahmen, Gebauchsabnahmen Bauübewachung ( 66 LBO) und bis zu zwei Abnahmen/Abnahmebesichtigungen ( 67 LBO) 1 de Baukosten¹, mindestens 150, fü Webeanlagen und wenn Baukosten nicht zugunde gelegt weden können 100,00 bis 2.000, fü jede weitee Abnahme/Abnahmebesichtigung Zeitgebüh*) 54,00 /h fü jede sonstige efodeliche Baukontolle Zeitgebüh*) 54,00 /h Gebauchsabnahme ode Nachabnahme von Fliegenden 25,00 bis 500,00 Bauten Wiedekehende Püfung von Sondebauten sowie Bandvehütungsschauen Wiedekehende Püfung von Sondebauten Zeitgebüh*) 54,00 /h
7 zuzügl. Auslagen fü Sachveständige Bandvehütungsschau Zeitgebüh*) 54,00 /h zuzügl. Auslagen fü Sachveständige Nachschau Zeitgebüh*) 54,00 /h zuzügl. Auslagen fü Sachveständige Bauodnungsechtliche Maßnahmen Anodnungen im Rahmen des Bauodnungsechts nach 47, Zeitgebüh*) 54,00 /h 64 und 65 LBO Bescheinigung de bauechtlichen Eignung von Räumen zu Zeitgebüh*) 54,00 /h gaststättenechtlichen Nutzung Abschluss eines öffentlich-echtlichen Vetags Zeitgebüh*) 54,00 /h 4.9 Übelassung von Statiken 50,00 envezeichnis zu Baugebühensatzung de Stadt Bad Wildbad in de Fassung vom Seite 7/7 5 Denkmalschutz Sind im Zusammenhang mit eine denkmalechtlichen Entscheidung auch Entscheidungen nach andeen Rechtsbeeichen zu teffen, so ist die dafü vogesehene zusätzlich zu eheben. 5.1 Eteilung eine Bescheinigung nach 7 i, 10 f, 10 g, 11 b Einkommensteuegesetz zu Inanspuchnahme eine Steuebescheinigung fü Hestellungs- und Anschaffungskosten sowie zu Absetzung von Ehaltungsaufwand bei Baudenkmalen Nach Anschaffungswet: bis 2.500,00 bis ,00 bis ,00 bis ,00 bis ,00 je weitee , Denkmalschutzechtliche Genehmigungen nach 8 und 15 Denkmalschutzgesetz 100,00 150,00 250,00 350,00 500,00 300,00 2,5 de Baukosten¹, mindestens 150, Sonstige Maßnahmen nach 7 Denkmalschutzgesetz Zeitgebüh*) 54,00 /h 6. Umweltschutz 6.1 Anodnungen und Entscheidungen nach dem EEWämeG ode dem EWämeG Zeitgebüh*) 54,00 /h
Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung -BAGebS-)
Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung -BAGebS-) Aufgrund der 5, 29 und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 7.
MehrPKV-Beitragsoptimierer-Auftragserteilung
PKV-Beitagsoptimiee-Auftagseteilung zu einmaligen Beatung Bei dem Vesichee : mit de Vetagsnumme : fü folgende Pesonen : Auftaggebe Name : Geb.-Dat. : Staße : PLZ und Ot : Telefon : Mobil : E-Mail : Beuf
MehrGebührenverzeichnis. Mindest- Fest- Zeitgebühr Wertgebühr Rahmengebühr gebühr gebühr pro 1/4 Std.
1114 Allgemeine öffentliche Leistungen 1114 11 Zentrale Funktionen - Allgemeine Verwaltungsgebühr 3,00-10.000,00 1114 11 01 Ist für Amtshandlungen in diesem Verzeichnis oder in anderen Rechtsvorschriften
MehrAnstelle einer Schlichtung kann auf Antrag sämtlicher Parteien eine Mediation durchgeführt werden.
M u s t e v o l a g e fü Fodeungsklage aus Abeitsecht (Steitwet bis maximal 30'000.--, das Vefahen ist kostenlos) HINWEIS: Vo Eineichung de Klage beim Geicht, muss das Schlichtungsvefahen vo de zentalen
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
Stadt Lauffen a.n. Landkreis Heilbronn 969.21 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
MehrS A T Z U N G über die Erhebung von besonderen Gebühren für öffentliche Leistungen des Baurechtsamtes (Verwaltungsgebühren des Baurechtsamtes)
S A T Z U N G über die Erhebung von besonderen Gebühren für öffentliche Leistungen des Baurechtsamtes (Verwaltungsgebühren des Baurechtsamtes) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO),
MehrBerechnung der vorhandenen Masse von Biogas in Biogasanlagen zur Prüfung der Anwendung der StörfallV
Beechnung de vohandenen Masse von Biogas in Biogasanlagen zu Püfung de Anwendung de StöfallV 1. Gundlagen Zu Püfung de Anwendbakeit de StöfallV auf Betiebsbeeiche, die Biogasanlagen enthalten, muss das
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen als untere Baurechtsbehörde
Stadt Hechingen Zollernalbkreis Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen als untere Baurechtsbehörde Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes
MehrGrundbildung Nachholbildung Kauffrau/Kaufmann
Gundbildung Nachholbildung Kauffau/Kaufmann mit eidg. Fähigkeitszeugnis Inhaltsvezeichnis Ih Kusstat ist zu 100 % gaantiet. 1. Nachholbildung fü Ewachsene 4 2. Zulassungsbedingungen und Voaussetzungen
MehrVerwaltungsgebührensatzung der Stadt Gummersbach vom in der Fassung des II. Nachtrags vom
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Gummersbach vom 07.12.2001 in der Fassung des II. Nachtrags vom 05.12.2014 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
MehrVerwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheinbach vom 25. April 2013
II/2/ 1 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheinbach vom 25. April 2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
MehrSatzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Gebührenpflicht. Gebührenfreiheit
Seite 1 Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) in der Fassung vom 05.05.1992, geändert durch Gemeinderats-Beschlüsse vom 06.10.1992, 23.10.2001, 21.11.2006, 19.12.2006
MehrVR-FinalSparen. Raiffeisenbank Altdorf-Ergolding eg. Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. h n. im 4
Mai 2010 - An alle Haushalte oe, T h Me sen: n i Z meh % 5 2, 3. Jah im 4 VR-FinalSpaen Unse Anlagepodukt spielt Ihnen beeits vo dem esten Anstoß de Fußball-Weltmeisteschaft 2010 in Südafika einen exklusiven
MehrLastenzuschuss (für Eigentümer von Wohnraum)
Wohngeldantag af Mietzch (fü Miete von Wohnam) Latenzch (fü Eigentüme von Wohnam) De Wohngeldantag wid getellt al: Etantag Weiteleitngantag Ehöhngantag Feitaat Sachen Eingangtempel de Wohngeldbehöde Gemeinde-
MehrMustertexte. Auftrag nach 11 BDSG. Gegenstand Auftrag nach 11 BDSG 2009
Mustetexte Auftag nach 11 BDSG Gegenstand Auftag nach 11 BDSG 2009 Soweit die DMC ode eine ihe Efüllungsgehilfen als Datenschutzbeauftagte i.s. des 4f Abs. 2 Satz 3 BDSG bestellt und tätig ist, beziehen
MehrVerwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 9.2 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW
MehrSeite 1. Sofern sie auf Antrag erstellt werden, je Seite 0,50
Seite 1 Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ( Verwaltungsgebührensatzung ) Gebührenverzeichnis I. Allgemeine öffentliche Leistungen: Die nachfolgend genannten
MehrAbiturprüfung 2015 Grundkurs Biologie (Hessen) A1: Ökologie und Stoffwechselphysiologie
Abitupüfung 2015 Gundkus Biologie (Hessen) A1: Ökologie und Stoffwechselphysiologie Veteidigungsstategien von Pflanzen BE 1 Benennen Sie die esten dei Tophieebenen innehalb eines Ökosystems und bescheiben
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen in Selbstverwaltungsaufgaben (Verwaltungsgebührensatzung) vom
Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen in Selbstverwaltungsaufgaben (Verwaltungsgebührensatzung) vom 21.04.2010 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO),
MehrVerwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach i. d. F. der II. Nachtragsssatzung
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach i. d. F. der II. Nachtragsssatzung Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
Mehrüber insgesamt Vorvertragliche Erläuterungen zum Darlehensantrag Name aller Darlehensnehner Sehr geehrter Kunde,
dessaue st. 5 I 06862 dessau-oßlau email info@pobaufi.de I www.pobaufi.de Kundenanschift Ih Anspechpatne Vovetagliche Eläuteungen zum Dalehensantag Name alle Dalehensnehne übe insgesamt Dalehensbetag Seh
MehrSatzung über die Erhebung von Verwaltungskosten in der Universitätsstadt Gießen - Verwaltungskostensatzung - vom )
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten in der Universitätsstadt Gießen - Verwaltungskostensatzung - vom 30.11.2011 1) 1 Kostenpflichtige Amtshandlungen (1) Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten
MehrElektrostatik. Arbeit und potenzielle Energie
Elektostatik. Ladungen Phänomenologie. Eigenschaften von Ladungen 3. Käfte zwischen Ladungen, quantitativ 4. Elektisches Feld 5. De Satz von Gauß 6. Potenzial und Potenzialdiffeenz i. Abeit im elektischen
Mehrüber die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung)
1 Satzung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) Aufgrund der 1 Abs. 4 des Hess. Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) vom 11. Juli 1972
MehrKOMMUNALES KOSTENVERZEICHNIS
KOMMUNALES KOSTENVERZEICHNIS 0 Allgemeine Verwaltung 00 Allgemeine Amtshandlungen Vorschriften der n 01-8 des Kostenverzeichnisses gehen den Vorschriften der 00 vor 000 Anordnungen für den Einzelfall 15
MehrVerwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten
Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt
MehrEinführung in die Finanzmathematik - Grundlagen der Zins- und Rentenrechnung -
Einfühung in die Finanzmathematik - Gundlagen de ins- und Rentenechnung - Gliedeung eil I: insechnung - Ökonomische Gundlagen Einfache Vezinsung - Jähliche, einfache Vezinsung - Untejähliche, einfache
MehrR E I N H A R D G E N S C H
S t e u e b e a t e Checkliste zu Einkommensteueekläung 2013, Stand 15.03.2015 mit eine Zusammenstellung de u.a. benötigten Untelagen im Kuzübeblick auf de letzten Seite Diese Checkliste enthält eine beispielhafte
MehrGemeinde Tacherting Kommunales Kostenverzeichnis (Anlage zur Kostensatzung) Seite 1
Gemeinde Tacherting Kommunales Kostenverzeichnis (Anlage zur Kostensatzung) Seite 1 0 Allgemeine Verwaltung 00 Allgemeine Amtshandlungen Vorschriften der n 01-8 des Kostenverzeichnisses gehen den Vorschriften
MehrUnfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege
Unfallvesicheungsschutz fü Kinde in Tagespflege Infomationen fü Tagesmütte und -väte Unfallvesicheungsschutz fü Kinde in Tagespflege Inhalt Einleitung 3 Was ist die gesetzliche Unfallvesicheung? 4 Gesetzliche
MehrInhalt der Vorlesung A1
PHYSIK A S 03/4 Inhalt de Volesung A. Einfühung Methode de Physik Physikalische Gößen Übesicht übe die vogesehenen Theenbeeiche. Teilchen A. Einzelne Teilchen Bescheibung von Teilchenbewegung Kineatik:
MehrVersuch M04 - Auswuchten rotierender Wellen
FACHHOCHSCHULE OSNABRÜCK Messtechnik Paktikum Vesuch M 04 Fakultät I&I Pof. D. R. Schmidt Labo fü Mechanik und Messtechnik 13.09.2006 Vesuch M04 - Auswuchten otieende Wellen 1 Zusammenfassung 2 1.1 Lenziele
MehrUnverbindliche Musterberechnung für den Wealthmaster Classic Plan von
Unvebindliche Mustebeechnung fü den Wealthmaste Classic Plan von Die anteilsgebundene Lebensvesicheung mit egelmäßige Beitagszahlung bietet Ihnen die pefekte Kombination aus de Sicheheit eine Kapitallebensvesicheung
MehrVerwaltungsgebührensatzung und Gebührentarif der Stadt Remscheid vom 17.12.76
Verwaltungsgebührensatzung und Gebührentarif der Stadt Remscheid vom 17.12.76 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.12.1974 (GV NW
Mehr1.5 Seite - 1 Verwaltungsgebührensatzung
1.5 Seite - 1 der Stadt Düren vom 3.7.2008, in Kraft getreten am 1.8.2008, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 25.06.2015 1 1 Gebührenpflichtige Leistungen Für die in der Anlage genannten Leistungen
MehrAbitupüfung Mthemtik Bden-Wüttembeg (ohne CAS) Pflichtteil Aufgben Aufgbe : ( VP) Bilden Sie die este Ableitung de Funktion f mit f() ( ) e weit wie möglich. und veeinfchen Sie so Aufgbe : ( VP) Beechnen
MehrNeufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kerken vom 02.11.2000
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kerken vom 02.11.2000 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV
MehrStereo-Rekonstruktion. Stereo-Rekonstruktion. Geometrie der Stereo-Rekonstruktion. Geometrie der Stereo-Rekonstruktion
Steeo-Rekonstuktion Geometie de Steeo-Rekonstuktion Steeo-Kalibieung Steeo-Rekonstuktion Steeo-Rekonstuktion Kameakalibieung kann dazu vewendet weden, um aus einem Bild Weltkoodinaten zu ekonstuieen, falls
MehrRollenrichtprozess und Peripherie
Rollenichtpozess und Peipheie Macus Paech Die Hestellung von qualitativ hochwetigen Dahtpodukten efodet definiete Eigenschaften des Dahtes, die duch einen Richtvogang eingestellt weden können. Um den Richtpozess
MehrSatzung der Landeshauptstadt Schwerin über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis. (Verwaltungsgebührensatzung)
Satzung der Landeshauptstadt Schwerin über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
MehrBestimmung der massebezogenen Aktivität von Radionukliden
Bestiung de assebezogenen ktivität von Radionukliden ÄQUIVL/MSSKT Beabeite:. Wiechen H. Rühle K. Vogl ISS 1865-8725 Bestiung de assebezogenen ktivität von Radionukliden ÄQUIVL/MSSKT-01 Die auf die Masse
MehrNEUEINSTELLUNG GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE (Minijob bis 450,00 )
Fima: Pesönliche Angaben: Familienname, Voname Gebutsdatum Familienstand Anschift (Staße, Hausnumme, PLZ, Ot) Staatsangehöigkeit Rentenvesicheungsnumme Gebutsname Gebutsot Beschäftigung: Ausgeübte Tätigkeit:
MehrVerwaltungsgebührensatzung
Verwaltungsgebührensatzung Gemäß 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit 25 (1) Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 3503 FNA: FNA
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: UAGGebV Ausfertigungsdatum: 04.09.2002 Gültig ab: 11.09.2002 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 3503 FNA: FNA 2129-29-5
MehrGrundlagen der Berichterstattung:
Gundlagen de Beichtestattung: Fima: F. Hoffmann-La Roche AG o Inklusive TAVERO AG (100 % Roche Tochte: Tagesvepflegung und weitee Sevices) Aeal: Roche-Aeal in Basel (Genzachestasse) o Fü einige de Daten
MehrAnlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mettmann Gebührentarif
Anlage zur der Stadt Mettmann Gebührentarif 1. Abschriften und Auszüge a) Abschriften und Auszüge in deutscher Sprache für jede angefangene Seite 4,00 Für Abdrucke, die auf mechanischem Weg hergestellt
MehrSatzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis Aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes (KG) und Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) erläßt die Gemeinde Mitterskirchen
MehrDie Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (Auszug)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (Auszug) Die EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft. Im Vergleich zur alten EnEV 2009 sind einige Neuerungen in Kraft getreten. Im Folgenden werden die wichtigsten
MehrDienstanweisung über die Festsetzung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten
Dienstanweisung über die Festsetzung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten 1. Grundlage der Gebühren Grundlage für die Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten ist die Tarifstelle 2 der Allgemeinen
MehrS T A D T B A D W A L D S E E. für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee/Bergatreute Landkreis Ravensburg
S T A D T B A D W A L D S E E für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee/Bergatreute Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von en für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren zum Ersatz der Kosten für die Durchführung von Brandverhütungsschauen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Satzung über die Erhebung von Gebühren zum Ersatz der Kosten für die Durchführung von Brandverhütungsschauen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Auf der Grundlage der 92 und 120 der Kommunalverfassung
Mehr( ) ( ) 5. Massenausgleich. 5.1 Kräfte und Momente eines Einzylindermotors. 5.1.1 Kräfte und Momente durch den Gasdruck
Pof. D.-Ing. Victo Gheoghiu Kolbenmaschinen 88 5. Massenausgleich 5. Käfte und Momente eines Einzylindemotos 5.. Käfte und Momente duch den Gasduck S N De Gasduck beitet sich in alle Richtungen aus und
MehrGebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung vom 06. Juni 2000 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 5. September 2011
Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung vom 06. Juni 2000 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 5. September 2011 (Anlage gemäß 1 der Bauaufsichtsgebührensatzung) I n h a l t s ü b e r
MehrDie Inhalte des Studiums zum Bachelor of Arts bzw. zum Master of Arts ergeben sich gemäß den Anlagen 1 und 2 zu dieser Studienordnung.
Neufaung de Studienodnung (Satzung) fü den Bachelo- und den konekutiven Mate-Studiengang de Witchaftinfomatik am Fachbeeich Witchaft de Fachhochchule Kiel Aufgund de 86 Ab. 7 de Hochchulgeetze (HSG) in
MehrGemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit
Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Seite: 1 von 6 Inhaltsübersicht: 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen 2
MehrStatische Magnetfelder
Statische Magnetfelde Bewegte Ladungen ezeugen Magnetfelde. Im Magnetfeld efäht eine bewegte Ladung eine Kaft. Elektische Felde weden von uhenden und bewegten Ladungen gleichemaßen ezeugt. Die Kaft duch
MehrJahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7
Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude
Mehr20-1 Kostensatzung für Amtshandlungen der Stadt Fürth
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Fürth (Kostensatzung) vom 26. November 2001 (Stadtzeitung Nr. 24 vom 19. Dezember 2001) i.d.f. der
MehrRendite gesucht! Union Investment Wir optimieren Risikobudgets. r r. e i. 29. Euro
01-U4-JB-2009-Umschlag-Y:01-U4-JB-2008-Umschlag-A 11.03.2010 9:51 Uh Seite 1 JAHRBUCH 2010 29. Euo s unte o f n I Meh sikoi e i d www..de e manag Union Investment Wi optimieen Risikobudgets Union Investment
Mehrhat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am folgende Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung
Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht (Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung) vom 11.12.2006
MehrINFO. Klienten. Nr. 10 Winter 2003 NEUES ABGABEN- ÄNDERUNGSGESETZ 2003 GEPLANTE MODERNISIERUNG DES ÖSTERREICHISCHEN HANDELSRECHTS
Klienten INFO N. 10 Winte 2003 NEUES ABGABEN- ÄNDERUNGSGESETZ 2003 GEPLANTE MODERNISIERUNG DES ÖSTERREICHISCHEN HANDELSRECHTS Untenehme und Untenehmegesetzbuch Offene Pesonengesellschaft Libealisieung
MehrProgramm für alle Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Wie untescheiden sich öffentlich-echtliche und pivate Sende in Pogamm und Finanzieung? Die Tabellen stellen einige Unteschiede da. Macht aus den Zahlen aussagekäftige Gafiken. Anteile de Sendungen veschiedene
MehrGeneralthema: Ausgewählte Fragen der Fremdfinanzierung
Institut fü Geld- und Kaitalvekeh de Univesität Hambug Pof. D. Hatmut Schmidt Semina zu llgemeinen Betiebswitschaftslehe und Bankbetiebslehe Wintesemeste 1999/2000 Zuständige Mitabeite: Dil.-Kfm. Dik Niedeeichholz
MehrSatzung der Stadt Lehrte über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
Satzung der Stadt Lehrte über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung und des 4 des Niedersächsischen
Mehr(5) Für die Gewährung von Akteneinsicht wird, soweit hierüber nichts Besonderes bestimmt ist, eine Gebühr von 10,00 Euro bis 50,00 Euro erhoben.
Verordnung des Landratsamtes Konstanz über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde (Gebührenverordnung - GebVO) vom 28. September 2010 Aufgrund von 4 Abs.
MehrBauen und Wohnen. Statistisches Bundesamt. Baugenehmigungen / Baufertigstellungen Baukosten Lange Reihen z. T. ab 1962
Statistisches Bundesamt Bauen und Wohnen Baugenehmigungen / Baufertigstellungen Baukosten Lange Reihen z. T. ab 1962 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.08.2015 Artikelnummer: 5311103147004
MehrSatzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Gemeinderatsbeschluss vom Bekanntmachung im Korber Mitteilungsblatt Nr. / Jahr 22.03.1988 13 / 31.03.1988 09.05.1995 20 /
MehrEinführung in die Physik I. Wärme 3
Einfühung in die Physik I Wäme 3 O. von de Lühe und U. Landgaf Duckabeit Mechanische Abeit ΔW kann von einem Gas geleistet weden, wenn es sein olumen um Δ gegen einen Duck p ändet. Dies hängt von de At
MehrAntrag auf Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten (Hinweis: Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags)
Stadt Leichlingen Fachbereich 3 -Bauen und Wohnen- Eingangsvermerk/Aktenzeichen Antrag auf Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten (Hinweis: Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung der HAM vom 23. Juni 2004 (Amtl.Anz. HH S. 1396) der ULR vom 13. Juli 2004 (Amtsbl. Schl.-H./AAz.
MehrGebührenverzeichnis (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung)
Gebührenverzeichnis (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung) Eine Zeiteinheit (ZE) beträgt 15 Minuten. Angebrochene Zeiteinheiten werden bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle
MehrÜbungen zur Physik 1 - Wintersemester 2012/2013. Serie Oktober 2012 Vorzurechnen bis zum 9. November
Seie 3 29. Oktobe 2012 Vozuechnen bis zum 9. Novembe Aufgabe 1: Zwei Schwimme spingen nacheinande vom Zehn-Mete-Tum ins Becken. De este Schwimme lässt sich vom Rand des Spungbetts senkecht heuntefallen,
MehrSatzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung)
KOSTENSATZUNG 930 Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung) Vom 01. August 1990 (ABl. S. 188) geändert durch Satzung vom 23. August 1999
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 21.11.2006 mit Änderung vom 22.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 21.11.2006 mit Änderung vom 22. November 2011 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung Baden Württemberg (GemO)
MehrPrüfung zum Erwerb der Mittleren Reife in Mathematik, Mecklenburg-Vorpommern Prüfung 2011: Aufgaben
Püfung zum Eweb de Mittleen Reife in Mathematik, Mecklenbug-Vopommen Püfung 2011: Aufgaben Abeitsblatt (Pflichtaufgabe 1) Dieses Abeitsblatt ist vollständig und ohne Zuhilfenahme von Tafelwek und Taschenechne
MehrEinführung in die Theoretische Physik
Einfühung in die Theoetische Physik De elektische Stom Wesen und Wikungen Teil : Gundlagen Siegfied Pety Fassung vom 19. Janua 013 n h a l t : 1 Einleitung Stomstäke und Stomdichte 3 3 Das Ohmsche Gesetz
MehrTestnormal. Mikroprozessorgesteuerter Universal-Simulator für fast alle gängigen Prozessgrössen im Auto- Mobilbereich und Maschinenbau
Testnomal Mikopozessogesteuete Univesal-Simulato fü fast alle gängigen Pozessgössen im Auto- Mobilbeeich und Maschinenbau Inhalt 1. Einsatzmöglichkeiten 2. Allgemeines 2.1. Einstellbae Sensoaten 2.2. Tastatu
Mehr1 Allgemeines. 2 Verwaltungsgebühren. 3 Rechtsbehelfsgebühren
Seite 1 Satzung der Stadt Wittenburg über die Erhebung von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSoftware Engineering Projekt
FHZ > FACHHOCHSCHULE ZENTRALSCHWEIZ HTA > HOCHSCHULE FÜR TECHNIK+ARCHITEKTUR LUZERN Softwae Engineeing Pojekt Softwae Requiements Specification SRS Vesion 1.0 Patick Bündle, Pascal Mengelt, Andy Wyss,
MehrAufgabe 1: a) Die Effektivverzinsung einer Nullkuponanleihe lässt sich anhand der folgenden Gleichung ermitteln: F =
Aufgabe : a Die Effektivvezinsung eine Nullkuponanleihe lässt sich anhand de folgenden Gleichung emitteln: Hie gilt P( c( aktuelle Maktpeis de Anleihe Nennwet de Anleihe 4 und folglich i P( / c( c( i c(
MehrStaatliches Schulamt Nürtingen
Staatliches Schulamt Nürtingen Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht
MehrPräambel. 1 Gebührenerhebung
Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen vom 16.07.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83
Mehr(1) Gebühren werden nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten
9/4 Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen der unteren Verwaltungsbehörden im Bereich Bauordnungsrecht und Umweltrecht vom 22. November 2006 in der Fassung vom 05.
MehrMagische Zaubertränke
Magische Zaubetänke In diese Unteichtseinheit waten auf Ihe SchüleInnen magische Zaubetänke, die die Fabe wechseln. Begiffe wie Säue, Base, Indikato und Salz können nochmals thematisiet bzw. wiedeholt
MehrSatzung der Gemeinde Bennewitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)
Satzung der Gemeinde Bennewitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Mehr1. Beglaubigung für die 1. Seite eines Dokuments 2,00 Beglaubigung je Folgeseiten innerhalb des Dokuments 1,00
Gebührentabelle (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung) Bezeichnung der Leistungen Gebühr/EURO: 1. Beglaubigung für die 1. Seite eines Dokuments 2,00 Beglaubigung je Folgeseiten innerhalb des Dokuments
MehrSatzung der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren Bauaufsichtsgebührensatzung
Satzung der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren Bauaufsichtsgebührensatzung Aktuelle Textfassung nach der letzten Änderung vom 31. März 2004 1 Geltungsbereich Die Kreisstadt
MehrAnlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Witten vom 20.12.2001*) Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Witten
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Witten vom 20.12.2001*) Anlage 1.6 entarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Witten I. Allgemeiner Teil Allgemeine stellen 1 Schriftliche Auskünfte
MehrSatzung der Stadt Bensheim über die Erhebung von Verwaltungskosten (V e r w a l t u n g s k o s t e n s a t z u n g )
Satzung der Stadt Bensheim über die Erhebung von Verwaltungskosten (V e r w a l t u n g s k o s t e n s a t z u n g ) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bensheim hat in ihrer Sitzung am 08.10.1998
MehrVerwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV
MehrThüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S.
Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S.548) (1) Für öffentliche Leistungen der Bauaufsichtsbehörden
MehrSatzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) vom ) Gebührenpflichtige, Amtshandlungen
Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) vom 5.12.2001 1) 1 Gebührenpflichtige, Amtshandlungen Die Universitätsstadt Gießen erhebt zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes
MehrLichtbrechung 1. Der Verlauf des Strahlenbündels wird in diesem Beispiel mit Hilfe der Vektorrechnung ermittelt.
Lichtbechung Veau eines kegeömigen Stahenbündes in eine Sammeinse Bei de Beechnung von Daten optische Ssteme untescheidet man ogende Veahen: Optikechnen tigonometische Beechnung ü Stahen in de Meidionaebene
MehrSatzung der Großen Kreisstadt Riesa über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten vom 04.01.
Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten vom 04.01.2000 - Verwaltungskostensatzung - in der Fassung der 7. Änderung
MehrAmtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage
Mehr(Lesefassung) Verwaltungskostensatzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) vom 02.07.2014 (veröffentlicht am 12./13.07.
(Lesefassung) Verwaltungskostensatzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) vom 02.07.2014 (veröffentlicht am 12./13.07.2014) Auf der Grundlage der 2, 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des
MehrSatzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schwabmünchen - Kostensatzung - Vom 07.11.
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schwabmünchen - Kostensatzung - Vom 07.11.2001 Aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23
MehrSatzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung)
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund von 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
MehrWien Südbahnhof (Ostseite)
Wien Südbahnhof (Ostseite) Wien Ezhezog Kalstaße Machegg Batislava Sofotige Zug-Echtzeitinfo am Hdy! Einge: "at Stationsname" pe SMS 088 0 00 Fahpl 0 gültig. 0 Zustieg in REX, R- und S-Bahn-Züge nu mit
MehrSatzung. über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg
Satzung über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg Beschluss: 30.07.1998 Genehmigung: - Ausfertigung: 05.08.1998 Inkrafttreten: 08.08.1998 Seite
Mehr