Rückmeldung von Daten an den Mäster: Bericht aus der AFFL-Projektgruppe zur Befunddatenerhebung und Fleischhygiene-statistik
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- Detlef Gerhardt
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1 56. Arbeitstagung des Arbeitsgebietes Lebensmittelhygiene der DVG in Garmisch-Partenkirchen vom Rückmeldung von Daten an den Mäster: Bericht aus der AFFL-Projektgruppe zur Befunddatenerhebung und Fleischhygiene-statistik Dr. Edwin Ernst, Stuttgart MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM
2 Rechtlicher Hintergrund: Relevanten Befunde vorangegangener Schlachtungen sind ein wichtiger Teil der Lebensmittelketteninformationen des Tierhalters. Sie sind bei den Folgeschlachtungen dem Schlachthof und amtlichen Untersuchungspersonal zur Verfügung zu stellen (Anhang II Abschnitt III Nr. 3 der VO (EG) Nr. 853/2004). Besondere Bedeutung haben diese Befunde durch die Einführung der Fleischuntersuchung ohne Anschnitte beim Schwein seit dem erlangt, da diese zentraler Teil der Informationen sind, die der amtliche Tierarzt bei Ausgestaltung der risikoorientierten Fleischuntersuchung berücksichtigen soll.
3 Projektgruppe der AFFL zur Befunddatenerhebung und Fleischuntersuchungsstatistik Aktuelle Fleischhygienestatistik ist keine Befunddatenbank! Forderung nach bundesweiter Befunddatenbank für Schweinen zur Nutzung für die risikoorientierte Ausgestaltung der Fleischuntersuchung und Risikobeurteilung von Erzeugerbetrieben. Das rechtliche Vehikel Lebensmittelketteninformation funktioniert bisher nicht befriedigend, da sowohl Vorgaben für Inhalte unklar und Motivation der Landwirte zur Angabe von Informationen nicht gegeben ist. Die Überwachung der korrekten Informationsweitergabe durch Tierhalter ist ohne Datenbank oder Dokumentationspflicht der abgegebenen Erklärungen praktisch nicht leistbar. Inhalte und Qualität der bisher erfassten Befunddaten unbefriedigend!
4 Auftrag: Was sind relevante Befunde, die nach EU-Recht an den Landwirt nach der Fleischuntersuchung zurück zu übermitteln sind und dann wieder bei Folgeschlachtungen zur Verfügung gestellt werden müssen? (Vorgaben des EU-Rechts) Wer ist verantwortlich? Welche Rolle können wirtschaftsseitige Systeme zur Datenübermittlung haben? Wie sollen ggf. nationale Vorschriften (v.a. AVV LmH) angepasst werden, um die Ergebnisse inhaltlich umzusetzen? Wie können die Ergebnisse genutzt werden, um die Fleischhygienestatistik zu verbessern? Die Frage nach den Instrumenten zum Datenaustauch soll separat geklärt werden!
5 Ergebnisse der PG: Verantwortlichkeit für die Datenübermittlung an Adressaten: EU-Recht nennt als Verantwortlichen stets den amtlichen Tierarzt bzw. seine zuständige Behörde Systeme der Wirtschaft können genutzt werden, wenn sich Tierarzt/Behörde von Funktionsfähigkeit einschl. der korrekten Belieferung der Adressaten überzeugt
6 Ergebnisse der PG III Erarbeitung eines einheitlichen Kriterienkatalogs für die praxisgerechte Erfassung/Kategorisierung von Befunden bei der Schweineschlachtung Unterscheidung der Befunde in: Absolut relevante Einzel(tier)-Befunde wie z. B. Tierschutzverstöße Befunde, die auf Tierseuchen hinweisen Genussuntauglichkeit von Schlachttieren wegen Krankheiten/Zuständen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können Befunde, die nur in einer bestimmten Häufigkeit eine Relevanz erhalten -> z. B. Organbefunde
7 ein klein wenig Statistik Normalverteilung: Gewichte von Hühnereiern
8 Häufigkeiten von PL2/3 in 49 Schlachtpartien 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0%
9 Häufigkeitsverteilung untaugliche Tiere 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0, % 6-10 % % % % % % % % % > 50 %
10 Merkmale von Verteilungen
11 Relativ gleichmäßige Häufigkeiten größter Wert (Maximum) Wert unter dem 75% der Werte liegen (75%-Quantil) Mittlerer Wert (Median) Interquartilsabstand (IQR) Wert unter dem 25% der Werte liegen (25%-Quantil) kleinster Wert (Minimum)
12 Verteilung PL2/3-Befunde größter Wert (Maximum) Wert unter dem 75% der Werte liegen (75%-Quantil) Mittlerer Wert (Median) Wert unter dem 25% der Werte liegen (25%-Quantil) kleinster Wert (Minimum)
13 Boxplot zur Erfassung von Ausreißern als relevante Befunde F x IQR (z. b.: F = 1,5)
14 Beispiel PL2/3-Befunde größter Wert (Maximum) Ausreißer Länge oberes Barthaar = Kasten x 1,5 75%-Quantil Mittlerer Wert (Median) 25%-Quantil = kleinster Wert (Minimum)
15 Beispiel gleichmäßige Verteilung Keine Ausreißer! Länge oberes Barthaar = Kasten x 1,5 größter Wert (Maximum) 75%-Quantil Mittlerer Wert (Median) 25%-Quantil kleinster Wert (Minimum)
16 Beispiel Normalverteilung Ausreißer größter Wert (Maximum) Länge oberes Barthaar = Kasten x 1,5 75%-Quantil Mittlerer Wert (Median) 25%-Quantil kleinster Wert (Minimum)
17 Vorschlag Projektgruppe 1. Bewertung relevanter Befunde ist arbeitstägliche Aufgabe des amtlichen Tierarztes 2. Unterscheidung: relevante Einzelbefunde/Einzeltierbefunde Befunde, die einer statistischen Auswertung bedürfen (rel. Häufigkeit im Verhältnis zu allen Befunden am gleichen Schlachthof) 3. Umgang mit relevante Einzel(tier)befunde im Wesentlichen wie bisher Untauglichkeitsbescheinigungen Meldungen an zust. Behörde TH bei Verdacht Tierseuche, OWI oder Straftat (v.a. Tierschutz) 4. Statistische Befunde : Befunde zu den Kategorien zusammenfassen (Anzahl/Größe Partie) und sofern nicht EDV gestützt erfasst zu den Erzeugern (VVVO-Nummern) zuordnen 5. Bei der Auswertung wird die Summe aller Befunde eines Erzeugers der letzten 6 Monate bewertet
18 Vorschlag Projektgruppe 6. Häufigkeit der Bewertung der Befunde o o o bei SH mit über 200 Schweinen/h => arbeitstäglich ( gleitendes Fenster ) bei SH mit über 200 Schweinen/Woche => 2 x im Jahr/alle 6 Monate bei SH mit unter 200 Schweinen/Woche => statistische Auswertung entfällt 7. Erzeuger mit sehr wenigen Schlachttieren Berechnung nur, wenn mehr als 50 Schlachttiere in den letzten 6 Monaten angeliefert wurden 8. Befunde nicht schlachttaugliche Tiere, Teilschaden, Untauglichkeit sind von den statistischen Befunden insbesondere für die LM-Sicherheit relevant. Erzeuger ist darauf hinzuweisen, dass die Befunde stets Teil der LM-Ketten-Information bei Folgeschlachtungen sind. Dies gilt genau so auch für Einzeltierbefunde, die für die Lebensmittelsicherheit relevant sind 9. Statistische Befunde Teilschäden und untaugliche Tiere: die Häufigsten Einzelbefunde mit angeben (z. B. Abszesse, Tumore,.)
19 Vorschlag Projektgruppe Die Erhebung der Organbefundung (Lunge, Brustfell, Herz Leber) läuft grundsätzlich weiter wie bisher (Betriebe mit über 200 Schweinen/Woche). Die erhobenen Daten fließen in den Statischen Befunde ein. In Betrieben mit unter 200 Schweinen/Woche ist die Erhebung entbehrlich. Eine mögliche Anpassung der Fleischuntersuchungsstatistik steht noch aus. Die Befunde bei P und PN o.b.b. und < 10 % sollen aus Gründen der Tiergesundheit getrennt werden. Die Schlüsselcodes (0, 1, 2) sind anzupassen. Rückübermittlung von weiteren Befunddaten Die Übermittlung weiteren Befunddaten wie z. B. konkrete Beanstandungsraten auch außerhalb der Bewertung relevanter Befund, Ranking, Schlachthofmittelwerte / Mediane ist Sache des Schlachtunternehmens auf der Grundlage der erhobenen Daten des amtlichen Personals. Schlachtunternehmer Der Adressat zuständige Behörde des Tierhalters als Empfänger aller Meldungen des amtlichen Tierarzt über relevante Befunde noch zu klären
20 Liste statischer Befunde Schlachttier- und Fleischuntersuchung
21 Weitere Vorgehensweise Alle obersten Landesbehörden kennen die Vorschläge und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme Abstimmung bei LAV-AG AFFL Mitte November Umsetzung durch Regelungen der obersten Landesbehörden ggf. zum Anpassung AVV LmH möglicherweise im Laufe 2016 Gelegenheit ggf. Regelungen anzupassen, bevor AVV LmH geändert wird
22 Ausblick Erst wenn sich eine gute Befunddatenerfassung auch für den amtlichen Tierarzt am Schlachthof lohnt bzw. Auswirkungen hat, wird die Motivation zur Verbesserung der Qualität der Daten gegeben sein. Datenbanken ersetzen keine fachlich begründeten Entscheidungen aber sie helfen Daten besser bewerten zu können Die Aufgabe der risikoorientierten Bewertung von Informationen und Eigenkontrollsysteme wird zunehmend im Mittelpunkt der tierärztlichen Überwachungsaufgaben stehen
23 23 Das war s! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM
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