nach DIN 4109 Güteprüfungen G Entfall büg 8 - Erfurt OBERMEYER O Planen + Beraten GmbH
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- Linus Meissner
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1 Institut für Umweltschutz und u Bauphysik VMPA anerkanntee Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen G nach DIN 4109 Messstelle M nach 26 BImSchG Anhang 1 zum Antrag auf Planänderung PFA 2. 2 Ilmenau Planänderung Lärmschutzmaßnahmenn Entfall büg Unterbrechung Schallschutzwand EÜ Ilmbrücke Bauvorhaben: VDE NBS Ebensfeld-Erfurt Auftraggeber: DB Netz AG, Großprojekt VDE 8 - Erfurt Projekt-Nr.: Datum: OBERMEYER O Planen + Beraten GmbH Hauptsitz: H Hansastr München Tel.: Fax: info@opb.de
2 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite II Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Ersatz absorbierende feste Fahrbahn durch Besonders überwachtes Gleis Entfall des Besonders überwachten Gleises in Weichenbereichen Änderung der Schallschutzwand auf der Ilmbrücke Änderung der Höchstgeschwindigkeit Grundlagen der schalltechnischen Untersuchung Schallemissionen Fahrzeugbedingte Emissionen Planfeststellung Fahrzeugbedingte Emissionen Planänderung Fahrbahnarten Brücken Gesamtemissionspegel Schienenbonus Berücksichtigung der Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h Ergebnisse der Berechnung Entfall büg Bereich Langewiesen Bereich Wümbach Bereich Gräfinau-Angstedt Ergebnisse der Berechnung Änderung Schallschutzwand Zusammenfassung Literaturverzeichnis Ergebnistabellen Bereich Langewiesen Bereich Wümbach Bereich Gräfinau-Angstedt... 17
3 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 1 von 20 1 Aufgabenstellung Der Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 2.2 Ilmenau der Neubaustrecke (NBS) Ebensfeld Erfurt vom setzt als Fahrbahnart eine absorbierende Feste Fahrbahn fest. Grundlage für die Festlegungen und Ausführungen zum Immissionsschutz bzw. zum Themenkomplex Schall (PFB Abschnitte A A 5.4.4) war die, Anlage 13.1 der Planfeststellungsunterlagen. 1.1 Ersatz absorbierende feste Fahrbahn durch Besonders überwachtes Gleis Der Beschluss setzte als Fahrbahnart eine absorbierende feste Fahrbahn fest. Allerdings konnte der Nachweis der akustischen Gleichwertigkeit der absorbierenden Festen Fahrbahn mit dem Betonschwellengleis im Schotterbett bisher nicht erbracht werden. Gegenstand der beabsichtigten Planänderung ist die Festsetzung des Besonders überwachten Gleises anstelle der absorbierenden festen Fahrbahn als aktive Schallschutzmaßnahme. 1.2 Entfall des Besonders überwachten Gleises in Weichenbereichen Das besonders überwachte Gleis, kurz büg, stellt eine aktive Schallschutzmaßnahme dar. Beim büg ist der Betreiber einer Strecke verpflichtet, den Schienenzustand des entsprechenden Abschnitts nach dem ersten Schleifen und anschließend in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Überprüfung findet in der Regel mit einem Schallmesswagen statt. Wird festgestellt, dass eine definierte akustische Eingriffsschwelle durch Verriffelungen der Schienenoberfläche überschritten ist, besteht die Verpflichtung, diese durch geeignete Schleifverfahren zu beseitigen. Damit wird ein akustischer guter Schienenzustand dauerhaft gewährleistet. Gemäß Schall 03 (1990) wird das büg bei der Berechnung durch einen Abschlag an der Emissionsquelle berücksichtigt. Unter folgenden Randbedingungen ist der Einsatz des büg nicht sinnvoll oder möglich: Streckenabschnitte mit Längen < 300 m Streckenabschnitte mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit < 80 km/h Bahnhofsbereiche (ausgenommen: durchgehende Hauptgleise) Bahnübergänge Kurvenradien < 500 m Weichenstraßen
4 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 2 von 20 Im Planfeststellungsabschnitt 2.2 sind Weichen im Bereich des Überholbahnhofes Ilmenau-Wolfsberg von Bau-km 70,051 (Strecken-km 153,170) bis 70,701 (Strecken-km 153,820) und Bau-km 71,551 (Strecken-km 154,670) bis Bau-km 72,251 (Strecken-km 155,370) vorhanden. In diesem Bereich kann das büg nicht angewendet werden. 1.3 Änderung der Schallschutzwand auf der Ilmbrücke 2 Zum Schutz von Langewiesen ist der Bau von zwei hintereinander angeordneten Lärmschutzwänden (LSW) in folgender Weise vorgesehen: eine LSW außen, Höhe 2,0 m über Schienenoberkante, Abstand 4,2 m von der Gleisachse; zweite LSW innen, auf dem Ausrüstungsbalken, Abstand 3,0 m von der Gleisachse, Höhe 4,0 m über Schienenoberkante, wobei der unterste Meter offen bleibt. Diese Konstruktion, die auf einer Brücke der Neubaustrecke Mannheim Stuttgart bereits realisiert worden war, ermöglicht den Bau einer 4,0 m hohen Lärmschutzwand, ohne dass es zu technischen Problemen beim Einsatz des Brückeninspektionswagens kommt. 2.1 Änderung der Höchstgeschwindigkeit Im Rahmen der Planänderung soll die zukünftige Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h für ICE-Züge berücksichtigt werden.
5 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 3 von 20 2 Grundlagen der schalltechnischen Untersuchung Der schalltechnischen Untersuchung liegen folgende Grundlagen zugrunde: Planfeststellungsbeschluss zum PfA 2.2 der NBS Ebensfeld-Erfurt vom 20. Juni 1996 Az 1011 Rap149/96 [3] zum PfA 2.2 zum Planfeststellungsbeschluss vom [4] Aktuelle Planung zur Schallschutzwand auf der EÜ Ilmtal Die schalltechnischen Berechnungen zur Planänderung erfolgen wie die ursprüngliche Untersuchung nach der Richtlinie Schall 03 von 1990 [6].
6 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 4 von 20 3 Schallemissionen Die Ausgangsgröße für die Berechnung der Beurteilungspegel ist der Emissionspegel. Der Emissionspegel ist definiert als Mittelungspegel über die Beurteilungszeiträume - tags bzw. nachts - in 25 m Abstand seitlich von der Achse des betrachteten Verkehrsweges bei freier Schallausbreitung, in einer Höhe von 3,5 m über Schienenoberkante. Der Emissionspegel ist ein Maß für die Schallbelastung, die von einer Strecke ausgeht, unabhängig von der Topographie und den örtlichen Gegebenheiten. Er wird wesentlich bestimmt durch die Anzahl, Art und Geschwindigkeit der verkehrenden Fahrzeuge. Hinzu kommen noch Zuschläge für Fahrbahnart, Brücken, Bahnübergänge und enge Kurvenradien. Im Nachfolgenden sind die einzelnen Teilemissionspegel beschrieben. 3.1 Fahrzeugbedingte Emissionen Planfeststellung Die fahrzeugbedingten Emissionen werden durch die Anzahl, Art und Geschwindigkeit der Züge bestimmt. Diese Daten sind im Betriebsprogramm der Bahnstrecke festgelegt. Für die Berechnungen im Planfeststellungsverfahren wurde eine Betriebsprognose erstellt, welche die Grundlage der Berechnungen bildete. Als Höchstgeschwindigkeit wurde für die Strecke v = 250 km/h festgelegt. Emissionen nach Schall 03 - Planfeststellung Lfd. Zuggattung Scheiben- Anzahl der Züge Geschw. Länge Korrektur Mittelungspegel Nr. bremsanteil Tag Nacht v l Dfz Dae LmTag LmNacht p [%] N N [km/h] [m] [db] [db] [db(a)] [db(a)] Strecke NBS Ebensfeld-Erfurt 1 ICE D/IR ICG Sg Dg Ng Gesamt Tabelle 1: Emissionspegel Prognose 1997 NBS D fz = Einfluss der Fahrzeugart gemäß Kapitel 5.1 der Schall 03
7 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 5 von Fahrzeugbedingte Emissionen Planänderung Für die Berechnung im Planänderungsverfahren wurde die Betriebsprognose für die Planfeststellung herangezogen. Als Höchstgeschwindigkeit wurde für die Strecke v = 300 km/h festgelegt. Diese Höchstgeschwindigkeit wird ausschließlich von ICE- Zügen gefahren. Nachfolgend ist der Emissionspegel unter Berücksichtigung dieser Höchstgeschwindigkeit angegeben. Emissionen nach Schall 03 - Planänderung Tabelle 2: Emissionspegel Planänderung mit Höchstgeschwindigkeit 300 km/h D ae = Pegeldifferenz durch Aerodynamische Einflüsse ab einer Geschwindigkeit > 250 km/h gemäß Schall 03 Die höhere Streckengeschwindigkeit wirkt sich demnach auschließlich im Beurteilungszeitraum Tag aus, wo der Emissionspegel um 0,3 db(a) zunimmt. 3.3 Fahrbahnarten 3.4 Brücken Lfd. Zuggattung Scheiben- Anzahl der Züge Geschw. Länge Korrektur Mittelungspegel Nr. bremsanteil Tag Nacht v l Dfz Dae LmTag LmNacht p [%] N N [km/h] [m] [db] [db] [db(a)] [db(a)] Strecke NBS Ebensfeld-Erfurt 1 ICE D/IR ICG Sg Dg Ng Gesamt Als Fahrbahnart wurde Feste Fahrbahn mit einem Korrekturwert D Fb = +5 db(a) bzw. Feste Fahrbahn, besonders überwacht, mit einem D Fb = +2 db(a) angesetzt. Die Zuschläge für Brücken wurden in den entsprechenden Teilabschnitten der Bahnstrecken berücksichtigt. 3.5 Gesamtemissionspegel Gemäß Schall 03 setzt sich der Emissionspegel aus den fahrzeugbedingten Emissionen zuzüglich der Zuschläge für Fahrbahn, Brücken, Bahnübergänge und enge Kurvenradien (< 500 m) zusammen. Im Bereich der Planfeststellungsabschnitte sind keine Zuschläge für Bahnübergänge und enge Kurvenradien notwendig. Es ergeben sich folgende Emissionspegel für beide Richtungen: Abschnitte mit Fester Fahrbahn (D Fb = 5 db(a)): L m,e = 81,7 db(a) tags und 82,7 db(a) nachts Abschnitte mit Fester Fahrbahn und büg (D Fb = 2 db(a)): L m,e = 78,7 db(a) tags und 79,7 db(a) nachts
8 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 6 von 20 Abschnitte mit Fester Fahrbahn, Brücke und büg (D Fb = 2 db(a) / D Br = 3 db(a)): 3.6 Schienenbonus L m,e = 81,7 db(a) tags und 82,7 db(a) nachts Der Schienenbonus in Höhe von 5 db(a) wird gemäß 16. BImSchV (Stand 1990) vom Beurteilungspegel abgezogen.
9 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 7 von 20 4 Berücksichtigung der Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h Durch die Berücksichtigung der Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h für ICE-Züge nimmt der Beurteilungspegel am Tag um 0,3 db(a) zu. Im Nachtzeitraum tritt keine Erhöhung der Emissionspegel auf. Dies hat zur Folge, dass ausschließlich im Tageszeitraum der Beurteilungspegel durch die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit zunehmen kann. Da gemäß den Planfeststellungsunterlagen die Beurteilungspegel im Tageszeitraum deutlich unterhalb der Immissionsgrenzwerte liegen, tritt hierdurch keine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte tags auf. Für das Planänderungsverfahren wird als Höchstgeschwindigkeit 300 km/h berücksichtigt.
10 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 8 von 20 5 Ergebnisse der Berechnung Entfall büg Der Einsatz des BüG in den Abschnitten, in denen der Planfeststellungsbeschluss von einer absorbierenden festen Fahrbahn ausgegangen war (also auf der festen Fahrbahn außerhalb der Tunnelabschnitte) ändert nichts an den Ergebnissen der schalltechnischen Berechnungen aus dem Planfeststellungsverfahren. Im Bereich des Überholbahnhofes Ilmenau-Wolfsberg kann das Verfahren büg auf 650 m (Südseite des Überholbahnhofs) bzw. 700 m (Nordseite des Überholbahnhof) wegen mehrerer Weichenverbindungen nicht angewendet werden. 5.1 Bereich Langewiesen Durch den Entfall des büg nehmen die Beurteilungspegel in Langewiesen zu. Dies hat zur Folge, dass am Gebäude IO17 Ziegeleiweg 8 im 1.OG der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV im Nachtzeitraum mit 50 db(a) ebenfalls überschritten wird. Es besteht Anspruch auf Lärmvorsorge. Nachfolgend werden die für die betroffenen Gemarkungen die Änderungen dargestellt. Dabei bedeuten IGW Immissionsgrenzwert ; Beurteilungspegel am Tag; Beurteilungspegel in der Nacht. In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse für das Gebäude Ziegeleiweg 8 dargestellt. Gemarkung Langenwiesen IO Adresse Geschoss Nutzung IGW Tag IGW Nacht 17 Ziegeleiweg 8 EG W OG W In den Ergebnistabellen ab Seite 13 ist eine Auswahl der untersuchten Gebäude aufgelistet.
11 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 9 von Bereich Wümbach Durch den Entfall des büg nehmen die Beurteilungspegel in Wümbach zu. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV im Nachtzeitraum sind weiterhin eingehalten. Es besteht kein Anspruch auf Lärmvorsorge. 5.3 Bereich Gräfinau-Angstedt Durch den Entfall des büg nehmen die Beurteilungspegel in Gräfinau-Angstedt zu. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV im Nachtzeitraum sind an 3 Gebäuden erstmals überschritten. In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Berechnungen dargestellt. Gemarkung Gräfinau-Angstedt IO Adresse Geschoss Nutzung IGW Tag IGW Nacht 69 An 1 EG W (Ilmenauer Str. 104) 99 der EG M Wasserleite 100 der Wasserleite EG M
12 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 10 von 20 6 Ergebnisse der Berechnung Änderung Schallschutzwand Es wurde rechnerisch ermittelt, wie sich die beiden Unterbrechungen der 4,0 m hohen Lärmschutzwand auf einer Länge von ca. 2,5 m auf die Beurteilungspegel der nächstgelegenen Häuser in Langewiesen auswirken. Hierzu wurden die Beurteilungspegel mit der planfestgestellten und der unterbrochenen Schallschutzwand berechnet und die Ergebnisse wurden verglichen. Dabei wurde festgestellt, dass die beiden Unterbrechungen der inneren Schallschutzwand zu keiner Änderung der Beurteilungspegel in Langewiesen führen.
13 OBERMEYER Planen+ +Beraten GmbH Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 11 von 20 7 Zusammenfassung Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung zur Planänderung werden folgende Randbedingungen der Schallberechnungenn geändert. besonders überwachtes Gleis (büg) statt Schallabsorber Erhöhung der Geschwindigkeit auf 300 km/h fürr ICE Entfall des büg im Bereich des Überholbahnhofes Ilmenau-Wolfsberg wegen mehrerer Weichen Änderung der Schallschutzwand im Bereich derr Ilmtalbrücke Durch die Berücksichtigung der Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h für ICE-Züge treten keine zusätzliche Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte auf. Im Bereich des Überholbahnhofes Ilmenau-Wolfsberg Streckenlänge von 650 m bzw. 700 m auf der NBS kann das Verfahren büg we- gen mehrerer Weichen auf einerr nicht angewendet werden. Dies führt dazu, dass an einem Gebäude in Langewiesen und an 3 Gebäuden in i Gräfinau-Angstedt die Gebäude werden passive SchallschutzS zmaßnahmen dem der Immissionsgrenzwert nachts erstmals überschritten wird. Für Grunde nach vorgesehen. Die beiden Unterbrechungen der inneren Schallschutz zwand von jeweils 2,5 m Län- ge führen zu keiner Erhöhung der Beurteilungspegel inn Langewiesen. OBERMEYER Planen+Beraten GmbH Institut für Umweltschutz und Bauphysik
14 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 12 von 20 Literaturverzeichnis [1] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) vom in der aktuellen Fassung [2] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom [3] Planfeststellungsbeschluss zum PfA 2.2 der NBS Ebensfeld-Erfurt vom 20. Juni 1996 Az 1011 Rap149/96) [4] zum PfA 2.2 zum Planfeststellungsbeschluss vom [5] Umweltleitfaden zu eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen Teil VI Schutz vor Schallimmissionen aus Schienenwegen - Eisenbahnbundesamt [6] Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen Schall 03 von 1990 [7] EBA - Verfügung vom Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege gemäß 4 i.v.m. der Anlage 2 (Schall 03) der 16. BImSchV
15 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 13 von 20 Ergebnistabellen Bereich Langewiesen Gemarkung Langenwiesen IO Adresse Geschoss Nutzung IGW Tag IGW Nacht 12 Ziegeleiweg 14 EG W OG W OG W Ziegeleiweg 15 EG W OG W OG W Ziegeleiweg 11 EG W OG W OG W Ziegeleiweg 13 EG W OG W Ziegeleiweg 16 EG W OG W Ziegeleiweg 8 EG W OG W Ziegeleiweg 7 EG W OG W Ziegeleiweg 6 EG W OG W Für nachfolgende Gebäude wurde untersucht, ob einer Pegeländerung stattfindet. Mit Ausnahme von IO 17 findet keine Erhöhung der Beurteilungspegel in Verbindung mit einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte statt. ID Langenwiesen Adresse 1 Gottesgelänge 10 (KG) 2 Gottesgelänge 6a (KG) 3 Gottesgelänge Fl.Nr. 1069/7 (KG) 4 Gottesgelänge 2b (KG) 5 Gottesgelänge 3 6 Gottesgelänge 2 7 Gottesgelänge 1 8 Gottesgelänge 14 9 Gottesgelänge Gehrener Str Gehrener Str Ziegeleiweg Ziegeleiweg Ziegeleiweg Ziegeleiweg Ziegeleiweg Ziegeleiweg 8
16 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 14 von 20 ID Langenwiesen Adresse 18 Ziegeleiweg 7 19 Ziegeleiweg 6 Ernst-Thälmann-Platz 4 (Kindergarten) Wilhelm-Höpflinger-Str Wilhelm-Höpflinger-Str Wümbacher Str Wümbacher Str Wiesenweg 3 27 Wiesenweg 6 28 Wiesenweg 8 29 Wiesenweg Wiesenweg Wilhelm-Höpflinger-Str Wochenendhaus am Tragberg 33 Wochenendhaus am Tragberg 34 Wochenendhaus am Tragberg 35 Wochenendhaus am Tragberg 36 Wochenendhaus am Tragberg 37 Wochenendhaus am Tragberg 38 Wochenendhaus am Tragberg 39 Wochenendhaus am Tragberg 40 Wochenendhaus am Tragberg 41 Wochenendhaus am Tragberg 42 Wochenendhaus am Tragberg 43 Wochenendhaus am Tragberg 44 Wochenendhaus am Tragberg 45 Wochenendhaus am Tragberg 46 Wochenendhaus am Tragberg 47 Wochenendhaus am Tragberg 48 Wochenendhaus am Tragberg
17 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 15 von 20 Bereich Wümbach Gemarkung Langenwiesen IO Adresse Geschoss Nutzung IGW Tag IGW Nacht 1 Am Wümberg 21/22 EG W OG W OG W Am Wümberg 23/24 EG W OG W OG W Am Wümberg 16/17 EG W OG W OG W Am Wümberg 11/12 EG W OG W OG W Am Wümberg 7/8 EG W OG W Am Wümberg 3 EG W OG W Für nachfolgende Gebäude wurde untersucht, ob einer Pegeländerung stattfindet. An keinem Gebäude findet keine Erhöhung der Beurteilungspegel in Verbindung mit einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte statt. ID Wümbach Adresse 1 Am Wümberg 21/22 2 Am Wümberg 23/24 3 Am Wümberg 25/26 4 Am Wümberg 16/17 5 Am Wümberg 18/19 6 Am Wümberg 20 7 Am Wümberg 15 8 Am Wümberg 13/14 9 Am Wümberg 11/12 10 Am Wümberg 9/10 11 Am Wümberg 7/8 12 Am Wümberg 6 13 Am Wümberg 5 14 Am Wümberg 3 15 Am Wümberg 1/2a 16 Am Wümberg 7 17 Weide 10/11/12 18 Weide 5/6 19 Weide 4 20 Weide 3 21 Weide 2 22 Weide 2 (Kindergarten) 23 Weide 1 24 Straße des Friedens 71
18 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 16 von 20 ID Wümbach Adresse 25 Straße des Friedens Straße des Friedens Straße des Friedens Am Wümberg 46 (KG) 29 Am Wümberg Wochenendhaus
19 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 17 von 20 Bereich Gräfinau-Angstedt Gemarkung Langenwiesen IO Adresse Geschoss Nutzung IGW Tag IGW Nacht 56 Mittelweg 2 EG W OG W Wümbacher Str. 103 EG W OG W An 1 EG W OG W An 2 EG W OG W Am Herrenteich 3 EG W OG W Am Herrenteich 4 EG W OG W Am Herrenteich 5 EG W OG W Am Herrenteich 6 EG W OG W An 1 EG W An 3 EG W An 3 Rgb. EG W EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo
20 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 18 von 20 Gemarkung Langenwiesen IO Adresse Geschoss Nutzung IGW Tag IGW Nacht EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo EG Wo Für nachfolgende Gebäude wurde untersucht, ob einer Pegeländerung stattfindet. Mit Ausnahme von IO 69, IO 99 und IO 100 findet keine Erhöhung der Beurteilungspegel in Verbindung mit einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte statt. ID Gräfinau-Angstedt Adresse 1 Stadtilmer Str Fl.-Nr. 1009/769 3 Weidenberg 17a 4 Weidenberg 16 5 Weidenberg 15 6 Weidenberg 13/14 7 Weidenberg 19 8 Weidenberg 19 Ngb.
21 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 19 von 20 ID Gräfinau-Angstedt Adresse 9 Weidenberg Weidenberg 18a 11 Weidenberg - Wochenendhaus 12 Weidenberg 27b 13 Weidenberg Weidenberg Weidenberg Weidenberg Weidenberg Weidenberg Weidenberg Weidenberg 27a 21 Wochenendhaus am Weidenberg 22 Wochenendhaus am Weidenberg 23 Wochenendhaus am Weidenberg 24 Wochenendhaus am Weidenberg 25 Wochenendhaus am Weidenberg 27 Wochenendhaus am Weidenberg 27 Wochenendhaus am Weidenberg 28 Wochenendhaus am Weidenberg 29 Wochenendhaus am Weidenberg 30 Wochenendhaus am Weidenberg 31 Wochenendhaus am Weidenberg 32 Wochenendhaus am Weidenberg 33 Wochenendhaus am Weidenberg 34 Wochenendhaus am Weidenberg 35 Wochenendhaus am Weidenberg 36 Wochenendhaus am Weidenberg 37 Wochenendhaus am Weidenberg 38 Weidenberg Weidenberg Weidenberg Weidenberg Weidenberg Weidenberg Weidenberg Weidenberg Weidenberg 35a 47 Wochenendhaus 48 Wochenendhaus 49 Wochenendhaus 50 Wochenendhaus 51 Mittelweg Mittelweg Mittelweg 8 54 Mittelweg 6 55 Mittelweg 4 56 Mittelweg 2 57 Mittelweg 1 58 Wümbacher Str. 103
22 Planfeststellungsabschnitt 2.2 Anhang 1 Seite 20 von 20 ID Gräfinau-Angstedt Adresse 59 Wümbacher Str Wümbacher Str Wümbacher Str. 84/86 62 Wümbacher Str. 88/90 63 An 1 64 An 2 65 Am Herrenteich 3 66 Am Herrenteich 4 67 Am Herrenteich 5 68 Am Herrenteich 6 69 An 1 70 An 3 71 An 3 Rgb
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