Stadtverwaltung Beelitz

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1 Stadtverwaltung Beelitz Hauptausschuss NIEDERSCHRIFT über die 4. Sitzung des Hauptausschusses am Tagungsort: Ratssaal, Berliner Straße 202, Beelitz Beginn der Sitzung: Uhr Ende der Sitzung: Uhr Anzahl der Mitglieder: Anwesenheit: Mitglieder: 10 entschuldigt fehlte/n: 1 1. Öffentlicher Teil TOP 1.01.: Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Beschlusstext: Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Knuth, eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Abstimmungsergebnisse anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.* * Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des 22 BbgKVerf) Bemerkungen zur Anwesenheit: Frau Biermaier, Fraktion SPD/GfB, wird von Frau Wisniewski vertreten. TOP 1.02.: Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung der 4. Sitzung des Hauptausschusses 1. Öffentlicher Teil TOP Betreff Vorlagen-Nr Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der 1

2 Beschlussfähigkeit Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung der 4. Sitzung des Hauptausschusses Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der 3. Sitzung des Hauptausschusses Vorstellung des neuen Nutzungskonzeptes des Bahnhofes Beelitz Stadt Vorstellung des Konzeptes des neuen Eltern-Kind-Zentrums Kommunale Gebäude in den Ortsteilen Busendorf, Fichtenwalde, Reesdorf, Salzbrunn und Schäpe (aktuelle und zukünftige Nutzung) Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beauftragung des 0104/15 Geschäftsführers der FIWAG mbh zum Verkauf des Wohn- und Geschäftshauses Hans-Grade-Haus in Beelitz, OT Fichtenwade, Am Markt Änderung der Geschäftsordnung 0105/ Information zum Stand der Vorbereitungen zur Bewerbung zur Landesgartenschau Information zum Antrag zur Aufnahme der Wabe 6149 Beelitz in den Tarifbereich Berlin C Informationen des Bürgermeisters aus der Verwaltung Anfragen und Mitteilungen Beschlusstext: Der Tagesordnung des öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Hauptausschusses wird zugestimmt. Abstimmungsergebnisse anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.* * Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des 22 BbgKVerf) TOP 1.03.: Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der 3. Sitzung des Hauptausschusses Änderungsempfehlungen: Herr Dr. Köhn bittet um Ergänzung auf Seite 5: Herr Dr. Köhn fragt nach einer Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt und möchte diese gern per zugesandt bekommen. Herr Riese bittet um eine Korrektur auf Seite 5: Herr Riese empfiehlt dei Erstell Beschlusstext: Der geänderten Niederschrift der 3. Sitzung wird zugestimmt. Abstimmungsergebnisse anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.* * Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des 22 BbgKVerf) 2

3 TOP 1.04.: Vorstellung des neuen Nutzungskonzeptes des Bahnhofes Beelitz Stadt Herr Knuth erläutert einleitend, dass es seit der letzten Sitzung Abstimmungen mit dem Flämingtourismus-Verband als künftigen Nutzer eines Teils des Bahnhofes gegeben habe und das der Geschäftsführer Herr Menzel das Konzept auch mit dem Vorstand abgestimmt hat, der dieses befürwortet habe. Anhand einer Präsentation erläutert Herr Knuth die künftige Nutzung. Da der Bahnhof mittlerweile komplett als Einzeldenkmal geführt wird, ist ein Abriss der Pakethalle nicht mehr möglich. Genutzt werden soll der Bahnhof auf der linken, südlichen Seite für Gastronomie und für ein IT-Büro, auf der rechten, nördlichen Seite, soll der Fläming-Tourismus- Verband seine Büros einrichten. Der Verband wolle sich auch für Publikum öffnen und einen kleinen Service-Punkt für Zugreisende betreiben. Dieses Vorhaben stößt auch beim Restaurantbetreiber auf Zustimmung. Dadurch werde das gesamte Gebäude genutzt, wodurch die Refinanzierung der Sanierung noch besser gewährleistet sei. Der Bürgermeister schlägt vor, das Gebäude anschließend durch die Beelitzer Bau- und Wohnungsgesellschaft verwalten zu lassen. Für die gewerbliche Nutzung könnte man eine Staffelmiete in Höhe von 4,50 bis 6,50 Euro veranschlagen, für die Nutzung durch den Tourismusverband 4,50 Euro pro Quadratmeter. Frau Dr. Seidel bittet darum, dass die Stadtwerke die Wärmeversorgung des Gebäudes übernehmen, da dies energetisch und technisch sinnvoll sei. Herr Knuth antwortet, dass die Planungen noch nicht so weit fortgeschritten seien, man dies aber bedenken werde. Herr Koppenhagen fragt, ob man die Schießbahn im Keller künftig wieder nutzen könnte. Herr Knuth antwortet, dass er sich das wünschen würde, er aber die ablehnende Haltung des Schützenvereins dazu kenne. Herr Laurich harkt nach, wie die Wärmeversorgung aussehen könnte. Herr Knuth antwortet, dass ein Erdgasanschluss vorhanden sei und man sich mit den Stadtwerken zusammensetzen könnte. Herr Frankenhäuser fragt nach der Zukunft des Haltepunktes, da das Bahnhofsgebäude jetzt durch das Eisenbahnbundesamt aus der Nutzung ausgegliedert ist. Herr Knuth antwortet, dass das Gleisbett und Teile des Bahnsteiges im Besitz der Bahn bleiben und, dass durch die Herauslösung des Gebäudes keine negativen Einflüsse auf die bestehenden Bahnverbindung zu erwarten sei. Herr Knuth bittet um ein Meinungsbild vonseiten der Hauptausschussmitglieder und erhält allgemeine Zustimmung für die geplanten weiteren Schritte. TOP 1.05.: Vorstellung des Konzeptes des neuen Eltern-Kind-Zentrums Herr Knuth erläutert einleitend, dass der derzeitige Sitz des Familienzentrums, das Gebäude in der Virchowstr. 100, dringend saniert werden müsste und eigentlich nicht für die aktuelle Nutzung ausgelegt sei. Den Sanierungsbedarf beziffert er auf circa bis Euro. Das Familienzentrum spiele eine wichtige Rolle in der Stadt, da hier soziale Netzwerke geknüpft werden. Auch die künftige Nachfrage sei in Anbetracht der Kinderzahlen gewährleistet:

4 werden rund 80 Kinder in Beelitz das Kita-Alter erreicht haben, 2017 werden es 70 und 2018 rund 65 sein. Um dem Familienzentrum noch bessere Bedingungen zu bieten, könnte man das ehemalige Ringcafé sanieren, dafür habe sich ein Investor bereitgefunden. Die Stadt könnte das Objekt dann anmieten. Mit den Mitarbeitern des Job-e.V. als Betreiber des Familienzentrums ist ein Nutzungskonzept erarbeitet worden. Dazu gehören neben einem freundlichen Entree unter anderem eine großzügige Küche, ein großer Kreativ- und Kursraum sowie Büros für die Mitarbeiter. Unterm Strich würde man hier ein tolles Angebot für Familien und Senioren schaffen. Herr Thiele fragt, ob Garten- und Spielflächen vorhanden sein werden. Herr Knuth verneint dies und in der Virchowstr.100 gebe es diese auch nicht. Die Kinder seien aber viel in der Stadt unterwegs und in Beelitz gebe es zahlreiche Spielplätze, außerdem befänden sich in der Nachbarschaft Kita und Schule, die dem Eltern-Kind-Zentrum auch zur Verfügung stehen. Frau Dr. Seidel fragt nach der Zahl der Kinder, die im Familienzentrum betreut werden. Frau Niederland antwortet, dass regelmäßig zwischen 10 und 15 Kinder den Kindertreff aufsuchen. Die Kurse seinen mit durchschnittlich zehn Eltern ausgebucht. An den Nachmittagen gebe es aber noch Platz für Senioren. Frau Dr. Seidel schließt daraus, dass die derzeitig vorgesehene Größe des neuen Familienzentrums nicht reichen würde. Herr Knuth antwortet, dass das Konzept auch perspektivisch gut abgestimmt sei. Frau Wisniewski bemerkt, dass der Grundriss sehr großzügig bemessen sei. Sie fragt, ob auch der Einbau von Duschen vorgesehen sei. Frau Niederland erklärt, dass die Betreuung im Familienzentrum nur stundenweise erfolge und die Kinder nach dem Spielen meist nach Hause gehen würden. Waschen und Wickeln sei möglich, Duschen seien nicht erforderlich. Herr Dr. Köhn fragt, warum zwei Büros vorgesehen sind. Herr Knuth erklärt, dass es auch am jetzigen Standort zwei Büros gebe. Frau Niederland erklärt, dass ein Büro von der Leiterin des Familienzentrums gebraucht werde und ein weiteres sowohl durch die Betreuerin des Kindertreffs sowie eine Seniorenbetreuerin genutzt wird. Oft brauche man ein Büro auch für Elterngespräche. Herr Knuth fragt nach weiteren Meinungen. Frau Niederland ergänzt, dass das Gebäude im Platanenring ebenerdig und nicht so stark verwinkelt wie die Villa in der Virchowstraße sei. Das Thema Barrierefreiheit spiele eine große Rolle. Herr Knuth ergänzt, dass es im Innenhof des Platanenquartiers Möglichkeiten für Feste, die Nutzung des vorhandenen Spielplatzes und auch den Aufbau einer Hüpfburg gebe. Frau Niederland lädt die Anwesenden ein, sich vor Ort ein Bild vom Gebäude zu machen. Es sei ein Wohnhaus und daher denkbar ungeeignet für die Nutzung als Familienzentrum. Herr Knuth erläutert auf Nachfrage von Frau Wisniewski, dass sich das Gebäude Virchowstr. 100 im Eigentum der Stadt befinde und, dass einige Nutzer wie der Hort der Förderschule bereits 4

5 ausgezogen sind. Frau Wisniewski fragt, wie das kommunale Gebäude in der Küstergasse 4 künftig genutzt werden soll. Herr Knuth antwortet, dass der Sitzungsraum wie früher wieder dem Ortsbeirat und Vereinen zur Verfügung stehen soll. Das derzeitige Provisorium in der Poststraße 15 soll perspektivisch Teil des geplanten Service-Centers in der Verwaltung werden. TOP 1.06.: Kommunale Gebäude in den Ortsteilen Busendorf, Fichtenwalde, Reesdorf, Salzbrunn und Schäpe (aktuelle und zukünftige Nutzung) Herr Knuth erläutert anhand einer Präsentation den baulichen Zustand und die Nutzung der kommunalen Gebäude. Frau Niederland bemerkt zur Kita Kanin, dass diese mit 36 Kindern aus Busendorf und Fichtenwalde voll belegt sei und die Kinder gern herkommen würden. Das Dorfgemeinschaftshaus werde demnächst auch im Rahmen des Wettbewerbs Brandenburg bewegt sich genutzt von zwei Senioren- und zwei Kindersportgruppen. Herr Knuth bemerkt zum Punkt Fichtenwalde, dass hier kein Gebäude zur Disposition stehe, man müsse sich lediglich Gedanken über die künftige Nutzung der Turnhalle machen, des Weiteren regt er an perspektivisch ein Gebäude am Hans-Grade-Platz als Ort der Begegnung/ Ortszentrum zu schaffen. Diese Überlegungen sollten aber langfristig und ausgiebig im politischen Raum diskutiert werden. Herr Dr. Köhn bemerkt, dass man berücksichtigen müsse, dass es in Fichtenwalde kein Dorfgemeinschaftshaus gibt wie in anderen Ortsteilen. Zum Punkt Reesdorf fragt Herr Thiele, was mit der ehemaligen Gaststätte passieren soll. Herr Knuth antwortet, dass diese verkauft sei und derzeit zum Wohnhaus umgebaut werden soll. TOP 1.07.: Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beauftragung des Geschäftsführers der FIWAG mbh zum Verkauf des Wohn- und Geschäftshauses Hans- Grade-Haus in Beelitz, OT Fichtenwade, Am Markt 1 Herr Knuth erläutert, dass im Beirat der Fiwag immer der Konsens bestanden hat, dass das Hans- Grade-Haus verkauft werden soll, sobald dessen Wert die Höhe der Kredite übersteigt. Die Liquidität der Fiwag sei zum Jahresende sehr angespannt und viele Grundstücksflächen gäbe es auch nicht mehr zu verkaufen. Herr Thiele kritisiert, dass der geplante Verkauf, kurz nachdem darüber im nichtöffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung informiert wurde, öffentlich bekannt wurde. Herr Knuth erklärt, dass er darin kein Problem sehe. Herr Thiele erklärt, dass er sehr begrüße, dass sich ein potenzieller Käufer gefunden habe. Dazu stellt er folgende Fragen: 5

6 1. Beinhaltet der Kredit bei der DKB in Höhe von Euro auch die Bezahlung der Zinsen bis Ende der vermietbaren Kreditablaufzeit? Sind auch die Zinsen durch die vorzeitige Ablösung des Kredites und damit auch die Verkürzung der Zinslaufzeit in den o.g. Betrag eingepreist? 2. Die gleichen Fragen gelten auch für den KfW-Kredit in Höhe von Euro. 3. Wird neben dem Verkaufsvertrag Hans-Grade-Haus noch ein zweiter Vertrag zum Verkauf der Fläche, auf dem das H.-Grade-Haus steht, sowie weiterer Flächen um das Geschäftshaus, Flächen zur Warenanlieferung / Leergutrücknahme, Parkplatz etc. geschlossen? Der noch zu tilgende Restkredit in Höhe von Euro könnte damit ggf. abgelöst werden. 4. Sollte diese Variante nicht zum Tragen kommen, könnte der offene Restbetrag in Höhe von Euro bei gleichzeitiger Übernahme der Restflächen der 6 Grundstücke von der Fiwag abgelöst werden. Damit wäre auch eine angestrebte stille Liquidation möglich. Herr Knuth erläutert, dass eigentlich der Geschäftsführer der Fiwag spezialisiert sei, darauf zu antworten. Der DKB-Kredit läuft aus und kann abgelöst werden, beim KfW-Kredit kann man eine Sondertilgung vornehmen, dann blieben Euro übrig, die aus Flächenverkäufen finanziert werden könnten. So ließen sich alle offenen Forderungen erfüllen. Herr Thiele bemerkt, dass dies ein Schritt in die Richtige Richtung sei. Wenn alle offenen Beträge erfüllt sind, wird die Liquidierung der Fiwag möglich. Herr Dr. Ludwig bemerkt, dass der Verkauf aus wirtschaftlicher Sicht völlig in Ordnung sei, aber das Hans-Grade-Haus spiele gesellschaftlich eine wichtige Rolle. Herr Knuth stellt klar, dass die Stadt nicht vorhabe, den Mietvertrag zu kündigen. Herr Laurich erläutert, dass dies ein gängiges Modell sei: Viele würden ein Objekt sogar nur unter der Bedingung kaufen, dass es einen konstanten Mieter gebe. Dies sei ein gutes Argument bei Verkäufen. Herr Jakobs harkt nach, ob die Zinsen ein Problem darstellen. Herr Knuth antwortete, dass dieses im Vorfeld alles von dem Geschäftsführer der Fiwag geklärt worden sei. Frau Dr. Seidel fragt, warum nicht der volle Verkehrswert des Hauses erhoben wird? Herr Knuth antwortet, dass man nicht unbedingt so viel für ein Objekt verlangen kann, wie es der Verkehrswert besagt. Der veranschlagte Preis sei schon sehr stattlich. Herr Dr. Köhn stimmt dem zu. Mit dem Verkauf sei man viele Sorgen los und könne die Haltung wiederlegen, dass aus Fichtenwalde im Zuge der Gemeindereform nur Schulden gekommen seien. Er verwahrt sich aber klar dagegen, den Zustand des Hauses schlecht zu reden. Im Hinblick auf eine künftige Nutzung durch die Fichtenwalder müsse man die Sorgen der Menschen zwar ernstnehmen, doch habe er keinen Zweifel daran, dass der Investor daran interessiert sei, Mieter zu halten. Herr Knuth ergänzt, dass das Haus derzeit voll vermietet sei. Ein Zustand, der sich aber auch wieder ändern könne. Beschlusstext: 6

7 Der Bürgermeister, als Vertreter der Stadt Beelitz in der Gesellschafterversammlung der Fichtenwalder Aufbaugesellschaft mbh, wird bevollmächtigt den Geschäftsführer der Fichtenwalder Aufbaugesellschaft mbh mit dem Verkauf des Wohn- und Geschäftshaus am Markt 1 in Fichtenwalde, zum gebotenen Kaufpreis in Höhe von ,00 zu beauftragen. Abstimmungsergebnisse zur VorlageNr. 0104/15 Anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.* * Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des 22 BbgKVerf) TOP 1.08.: Änderung der Geschäftsordnung Frau Dr. Seidel erklärt, dass in der Kommunalverfassung die Fraktion klar definiert sei. Herr Knuth erläutert, dass in dem Änderungsantrag eindeutig geregelt ist, wer Anträge stellen kann. Herr Sturzbecher erläutert, dass es beim letzten Antrag zur Überprüfung der Stadtverordneten im Hinblick auf frühere eventuelle Stasi-Tätigkeit zu Irritationen gekommen sei. Herr Thiele bemerkt, dass der Fraktionsvorsitzende aber nicht immer in den Ausschüssen vertreten sei. Herr Knuth erklärt, dass ein Antrag immer vom Fraktionsvorsitzenden eingebracht werden muss und dieser zuvor in der Fraktion abgestimmt werden müsse. Herr Thiele bemerkt, dass er die Änderung kritisch sehe. Frau Dr. Seidel erklärt, dass sie bislang Anträge im Namen der Fraktion eingereicht habe. Beschlusstext für den Beschluss 113/8/15: Die Stadtverordnetenversammlung Beelitz beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung (GeschO): 3 Abs. 1 GeschO wird wie folgt geändert: Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung setzt gemäß 35 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung im Benehmen mit dem Bürgermeister fest. In die Tagesordnung sind gemäß 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf die Beratungsgegenstände aufzunehmen, die bis zum Ablauf des Tages vor dem Tag der Sitzung a) von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl der Stadtverordneten oder b) einer Fraktion einem Fraktionsvorsitzenden, im Falle der Verhinderung oder der Vakanz des Vorsitzenden durch seinem Stellvertreter, oder 7

8 c) vom Bürgermeister dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung benannt wurden. Die Benennung soll regelmäßig schriftlich erfolgen. Sofern hier eine schriftliche Äußerung gefordert ist, Sie kann diese auch auf den Weg der elektronischen Post ( ) übermittelt werden. 15 Abs. 1 S. 2 GeschO wird wie folgt geändert: Eine Fraktion muss gemäß 32 BbgKVerf mindestens aus drei zwei Mitgliedern bestehen. 17 Abs. 5 GeschO wird wie folgt geändert: In die Tagesordnung sind gemäß 44 Abs. 3 Satz 2 und 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf die Beratungsgegenstände aufzunehmen, die bis zum Ablauf des 14. Tages vor dem Tag der Sitzung a) von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl der Stadtverordneten oder b) einer Fraktion einem Fraktionsvorsitzenden, im Falle der Verhinderung oder der Vakanz des Vorsitzenden durch seinem Stellvertreter, oder c) vom Bürgermeister oder d) von mindestens zwei stimmberechtigten Ausschussmitgliedern dem Vorsitzenden des Fachausschusses benannt wurden. Die Benennung soll regelmäßig schriftlich erfolgen. Sofern hier eine schriftliche Äußerung gefordert ist, Sie kann diese auch auf den Weg der elektronischen Post ( ) übermittelt werden. TOP 1.09.: Information zum Stand der Vorbereitungen zur Bewerbung zur Landesgartenschau 2019 Herr Knuth berichtet aus der ersten öffentlichen Veranstaltung zur Laga-Bewerbung am 14. April. Demnächst soll es auch eine öffentliche Begehung der Standorte geben. Auf der neuen Homepage gebe es zudem bereits viele Unterstützer-Stimmen. Auch vonseiten der Bürgermeister und Hauptverwaltungsbeamten, die vergangene Woche im Beelitzer Rathaus getagt hatten, habe es große Anerkennung gegeben. Es wurden auch immer wieder Ideen von Bürgern geäußert, die nun eingearbeitet werden. TOP 1.10.: Information zum Antrag zur Aufnahme der Wabe 6149 Beelitz in den Tarifbereich Berlin C Herr Sturzbecher stellt die Stellungnahme des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg vor. Dass diese ablehnend ist, sei nicht überraschend. Durch eine Aufnahme der angesprochenen Wabe müssten Bewohner der außerhalb liegenden Beelitzer Ortsteile mehr zahlen als die Beelitzer selbst. 8

9 Frau Dr. Seidel bittet darum, dass sie das Antwortschreiben des Kreises zur Verfügung gestellt bekommt. Sie erklärt, dass man nicht nur einen Antrag stellen, sondern auch mit den Verantwortlichen reden sollte. Der Beschluss dazu stehe nach wie vor. Herr Jakobs erklärt, dass es sich bei der Tarifberechnung um ein komplexes System handele. Es gebe viele Gemeinden, die das gleiche Problem haben wie Beelitz, doch liegen sie alle über 25 Kilometer außerhalb Berlins. Zwar würde man aus Beelitz mehr für die Fahrt im ÖPNV zahlen als im Speckgürtel, doch seien hier auch die Grundstückspreise günstiger. Herr Knuth erklärt, dass es schwierig sei, eine einzelne Stadt aus dem System herauszunehmen ohne das gesamte System infrage zu stellen. Herr Thiele erklärt, dass Fichtenwalde einst um Zuzügler mit dem C-Tarif geworben hatte. Herr Knuth erklärt, dass es nicht heißen muss, dass der derzeitige Status quo immer erhalten bleibt. Herr Dr. Köhn empfiehlt, an dem Thema dranzubleiben. Es handele sich nicht um ein bedarfsorientiertes System. Ende der 1990er Jahre sei es allein auf geografische Merkmale eingedampft worden. TOP 1.11.: Informationen des Bürgermeisters aus der Verwaltung Herr Knuth berichtet über diverse Punkte: Die Einrichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz in der Bergstraße ist jetzt an eine Firma vergeben worden. Mit einem Ausschreibungsergebnis von Euro es handelt sich um einen Festpreis ist der von den Stadtverordneten beschlossene Rahmen von Euro sogar noch unterschritten worden. Zum internationalen Aktionstag gegen Lärm am 29. April entsendet die Stadt einen Vertreter in das Infrastruktur-Ministerium. Zum Thema Stasi-Überprüfung gibt es das Angebot von Frau Morawe, Mitarbeiterin der Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, vor den Mitgliedern des Hauptausschusses zu sprechen. Dafür gibt es eine breite Zustimmung. 31. März wird es Aufräumarbeiten am Wasserturm geben, zunächst in einem Teilbereich. Seit 20 Jahren wurde das Areal nicht gepflegt, nun soll der massive Aufwuchs abgetragen werden. TOP 1.12.: Anfragen und Mitteilungen Herr Laurich fragt nach dem Stand bei der Aufarbeitung von noch offenen Einnahmen der Stadt. Herr Knuth antwortet, dass Pachten o.ä. aus früheren Jahren derzeit von der Verwaltung aufgearbeitet werden. Wesentlicher Inhalt der Einwohnerfragestunde 9

10 Frau Thiele berichtet, dass sie von vielen Einwohnern gefragt worden sei, wofür die Erträge aus der Zweitwohnungssteuer in der Stadt verwendet werden. Zudem kritisiert sie, dass der Marktplatz in Fichtenwalde im Vergleich zum Beelitzer nicht ausreichend bepflanzt sei Herr Knuth antwortet, dass die Zweitwohnungssteuer in den Haushalt einfließt und für kommunale Aufgaben verwendet wird. Er verspricht, dass die Bepflanzung in Fichtenwalde bis Ostern noch verbessert wird. Allerdings sehe er in Fichtenwalde viele gepflegte und schöne Vorgärten. In der Altstadt bestehe die Möglichkeit dazu nicht. Es würden vor allem Bereiche bepflanzt, die touristisch stark frequentiert sind. Frau Thiele verweist auf andere Kommunen, die eine Tourismusabgabe erheben. Auch in Beelitz gebe es viele Übernachtungen. Würde jeder Besucher einen Euro pro Tag zahlen, ergebe dies eine schöne Summe für die Stadt. Herr Knuth antwortet, dass Beelitz nicht in der Lage sei, eine solche Abgabe zu erheben, da die Stadt kein staatlich anerkannter Erholungsort ist. Zudem sei eine solche Abgabe im Moment noch deplatziert. Nach der Landesgartenschau, wenn sie denn kommt, könne man eventuell über so etwas nachdenken. Frau Thiele begründet ihren Vorschlag, dass Touristen ja auch von den Steuern profitieren, welche die Beelitzer zahlen. Herr Knuth bekräftigt, dass die touristische Entwicklung der Stadt derzeit noch ein zartes Pflänzlein sei, dass noch wachsen muss. Ende des öffentlichen Teiles. 10

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