Entwicklung der quantitativen und qualitativen Neubaunachfrage auf den Wohnungsmärkten in NRW bis 2030
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1 Anlage 1
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3 Entwicklung der quantitativen und qualitativen Neubaunachfrage auf den Wohnungsmärkten in NRW bis 2030 Gutachten der empirica ag im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr in Zusammenarbeit mit der NRW.BANK Reiner Daams Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Referat VIII.3 Vortrag im Regionalrat Düsseldorf ( )
4 Gliederung Methodik Regionale Wohnungsmärkte Demografische und qualitative Neubaunachfrage Ergebnisse Neubaunachfrage und Wohnungsüberhänge in den Wohnungsmarktregionen Wuppertal, Viersen, Solingen, Düsseldorf und Kleve Entwicklung auf dem Teilmarkt Ein- und Zweifamilienhäuser Entwicklung auf dem Teilmarkt Mehrfamilienhäuser Zusammenfassung der Teilmärkte Fazit und Schlussfolgerungen
5 Wohnungsmarktregionen in NRW 28 Wohnungsmarktregionen Quelle: empirica Darstellung: MWEBWV NRW Bestimmung durch Intensität der Wanderungsverflechtungen zwischen den Kreisen
6 demografisch bedingte Wohnungsneubaunachfrage Wachstum der Anzahl der Haushalte = demografische Neubaunachfrage Schrumpfung oder Stagnation = kein demografische Neubaunachfrage Ein- und Zweifamilienhäuser berechnet nach Alterskohorten (Annahme: Anteil der Alterskohorte, die in EZFH wohnen, steigt bei den nachrückenden Alterskohorten alle 5 Jahre um 0,5 %)
7 qualitativ bedingte Wohnungsneubaunachfrage qualitativ bedingte Neubaunachfrage = die Nachfrage, die die demografische Nachfrage übersteigt qualitativ bedingte Neubaunachfrage führt 1:1 zu zusätzlichen qualitativ bedingten Wohnungsüberhängen Bedingungen, die zu höherer qualitativer Neubaunachfrage führen: keine oder niedrige demografische Nachfrage niedriger Geschosswohnungsanteil niedriges Mietniveau bei älteren Wohnungen hohes Mietniveau bei neuen Wohnungen hoher Altbauanteil hoher Anteil an Wohnungen aus den 50er bis 70er Jahren
8 Ergebnisse in Zahlen: Neubaunachfrage bis 2030 in NRW (Basismodell) 2010 bis 2030 NRW wachsende Regionen schrumpf. Regionen Haushalte (in 1.000) Neubaunachfrage (in WE) Wohnungsüberhänge (in WE)
9 Wohnungsmarktregion Wuppertal, Quelle: Baufertigstellungen - IT.NRW, empirica. Darstellung: MWEBWV NRW demografisch bedingte Neubaunachfrage Region Wuppertal (KS Wuppertal, KS Remscheid) demografisch bedingte Baufertigstellungen demografisch bedingte Neubaunachfrage MFH (+) Wohnei nhei t en EZFH (+) bis 2014 eine nur sehr geringe demografisch bedingte Neubaunachfrage ab 2015 keine demografisch bedingte Neubaunachfrage mehr
10 Neubaunachfrage und Wohnungsüberhänge demografisch bedingt Region Wuppertal (KS Wuppertal, KS Remscheid) Baufertigstellungen demografisch bedingte Neubaunachfrage Wo h n e i n h e i t e n MFH (+) EZFH (+) MFH (-) EZFH (-) demografisch bedingte Wohnungsüberhänge ab 2015 erheblich zunehmende demografisch bedingte Wohnungsüberhänge Wohnungsmarktregion Wuppertal, Quelle: Baufertigstellungen - IT.NRW, empirica. Darstellung: MWEBWV NRW
11 demografisch und qualitativ bedingte Neubaunachfrage Region Wuppertal (KS Wuppertal, KS Remscheid) Baufertigstellungen Neubau über dem Haushaltswachstum = qualitativ bedingte Neubaunachfrage Wo h n e i n h e i t e n MFH (+) EZFH (+) MFH (-) EZFH (-) qualitiätsbedingt demografisch bedingt Nachfrage ab 2015 ausschließlich qualitativ bedingt Wohnungsmarktregion Wuppertal, Quelle: Baufertigstellungen - IT.NRW, empirica. Darstellung: MWEBWV NRW
12 Neubaunachfrage und Wohnungsüberhänge Region Wuppertal (KS Wuppertal, KS Remscheid) Wo h n e i n h e i t e n MFH (+) EZFH (+) MFH (-) EZFH (-) qualitiätsbedingt demografisch bedingt qualitativ bedingte Neubaunachfrage = qualitativ bedingte Wohnungsüberhänge Neubau über der demografischen Nachfrage führt 1:1 zu zusätzlichen qualitätsbedingten Wohnungsüberhängen Wohnungsüberhänge zukünftig überwiegend demografisch bedingt, aber auch hoher qualitativer Überhang Wohnungsmarktregion Wuppertal, Quelle: Baufertigstellungen - IT.NRW, empirica. Darstellung: MWEBWV NRW
13 Region Wuppertal, Quelle: Wohnungsüberhänge: empirica, Haushalteentwicklung: IT.NRW, Darstellung: MWEBWV NRW Haushalteentwicklung und kumulierte Wohnungsüberhänge Region Wuppertal (KS Wuppertal, KS Remscheid) Wo h n e i n h e i t e n/ H a u s h a l t e Wohnungsüberhänge kumuliert Entwicklung der Anzahl der HH kumuliert die kumulierten Wohnungsüberhänge steigen doppelt so hoch wie Schrumpfung der Haushalte
14 Neubaunachfrage und Wohnungsüberhänge Region Solingen (KS) Wo h n e i n h e i t e n MFH (+) EZFH (+) MFH (-) EZFH (-) qualitiätsbedingt demografisch bedingt zukünftig stark sinkende demografische Neubaunachfrage, die ab 2020 ganz zum Erliegen kommt gesamte Neubaunachfrage ab 2020 qualitativ bedingt steigende demografisch und qualitativ begründete Wohnungsüberhänge Region Solingen, Quelle: Baufertigstellungen - IT.NRW, empirica. Darstellung: MWEBWV NRW
15 Haushalteentwicklung und kumulierte Wohnungsüberhänge Region Solingen (KS) Wo h n e i n h e i t e n/ H a u s h a l t e Wohnungsüberhänge kumuliert Entwicklung der Anzahl der HH steigende Wohnungsüberhänge trotzt der sich bis 2020 positiv entwickelnden Haushaltszahlen kumulierte Wohnungsüberhänge steigen ab 2020 erheblich an Region Solingen, Quelle: Haushaltsentwicklung: IT.NRW, Wohnungsüberhänge: empirica. Darstellung: MWEBWV
16 Neubaunachfrage und Wohnungsüberhänge Region Düsseldorf (KS Düsseldorf, LK Mettmann, Rhein-Kreis-Neuss) W o h n e i n h e i t e n MFH (+) EZFH (+) MFH (-) EZFH (-) qualitiätsbedingt demografisch bedingt Neubaunachfrage in der 1. Dekade überwiegend demografisch, in der 2. Dekade überwiegend qualitativ bedingt qualitativ begründete Überhänge in der 1. Dekade bei EZFH, in der 2. Dekade in größerem Umfang auch bei MFH geringe demografisch begründete Überhänge MFH ab 2025 Region Düsseldorf, Quelle: Baufertigstellungen - IT.NRW, empirica. Darstellung: MWEBWV NRW
17 Haushalteentwicklung und kumulierte Wohnungsüberhänge Region Düsseldorf (KS Düsseldorf, LK Mettmann, Rhein-Kreis-Neuss) Wo h n e i n h e i t e n/ Ha u s h a l t e Wohnungsüberhänge kumuliert Entwicklung der Anzahl der HH steigende Wohnungsüberhänge trotz positiver Haushalteentwicklung Region Düsseldorf, Quelle: Haushaltsentwicklung: IT.NRW, Wohnungsüberhänge: empirica. Darstellung: MWEBWV
18 Neubaunachfrage und Wohnungsüberhänge Region Viersen (LK Viersen, KS Krefeld, KS Mönchengladbach) Wo h n e i n h e i t e n MFH (+) EZFH (+) MFH (-) EZFH (-) qualitiätsbedingt demografisch bedingt zukünftig stark sinkende demografische Neubaunachfrage, die ab 2020 zum Erliegen kommt Neubaunachfrage somit zukünftig überwiegend qualitativ begründet steigende demografisch und qualitativ begründete Wohnungsüberhänge ab 2015 Region Viersen, Quelle: Baufertigstellungen - IT.NRW, empirica. Darstellung: MWEBWV NRW
19 Haushalteentwicklung und kumulierte Wohnungsüberhänge Region Viersen (LK Viersen, KS Krefeld, KS Mönchengladbach) Wo h n e i n h e i t e n/ Ha u s h a l t e Wohnungsüberhänge kumuliert Entwicklung der Anzahl der HH steigende Wohnungsüberhänge trotzt der sich bis 2020 positiv entwickelnden Haushaltszahlen Wohnungsüberhänge steigen ab 2020 erheblich an Region Viersen, Quelle: Haushaltsentwicklung: IT.NRW, Wohnungsüberhänge: empirica. Darstellung: MWEBWV
20 Neubaunachfrage und Wohnungsüberhänge Region Kleve (LK) Wo h n e i n h e i t e n MFH (+) EZFH (+) MFH (-) EZFH (-) qualitiätsbedingt demografisch bedingt gleich bleibende demografisch bedingte Nachfrage nach neuen EZFH sowie qualitativ bedingt nach MFH qualitativ bedingte Nachfrage MFH führt 1:1 zu qualitativ bedingten Überhang MFH geringe demografisch bedingte Überhänge MFH entstehen im 1. und letzten Jahrfünft Region Kleve, Quelle: Baufertigstellungen - IT.NRW, empirica. Darstellung: MWEBWV NRW
21 Haushalteentwicklung und kumulierte Wohnungsüberhänge Region Kleve (LK) Wo h n e i n h e i t e n/ Ha u s h a l t e Wohnungsüberhänge kumuliert Entwicklung der Anzahl der HH geringe Wohnungsüberhänge bei sich konstant entwickelnden Haushaltszahlen Region Kleve, Quelle: Haushaltsentwicklung: IT.NRW, Wohnungsüberhänge: empirica. Darstellung: MWEBWV
22 Neubaunachfrageintensität Ein- und Zweifamilienhäuser (Verhältnis der Neubaunachfrage EZFH zur Anzahl der Haushalte 2008 in Prozent) 0 - < 2 % Wohnungsmarkt ohne nennenswerte Nachfrage 2 - < 4 % Wohnungsmarkt mit geringer Nachfrage 4 - < 6 % Wohnungsmarkt mit durchschnittlicher Nachfrage Quelle: empirica / MWEBWV NRW Darstellung: MWEBWV NRW 6 - < 8 % Wohnungsmarkt mit hoher Nachfrage 8 % Wohnungsmarkt mit sehr hoher Nachfrage
23 Intensität neuer Wohnungsüberhänge in Ein- und Zweifamilienhäusern 2030 (Zusätzlicher Wohnungsüberhang EZFH im Verhältnis zur Anzahl HH 2030 in Prozent) 0 - < 1 % Wohnungsmarkt mit Wohnungsknappheit 1 - < 3 % Wohnungsmarkt tendenziell ausgeglichen 3 - < 5 % Wohnungsmarkt mit leichtem Überhang Quelle: empirica / MWEBWV NRW Darstellung: MWEBWV NRW 5 - < 7 % Wohnungsmarkt mit deutlichem Überhang 7 % Wohnungsmarkt mit gravierendem Überhang
24 Neubaunachfrageintensität in MFH (Verhältnis Neubaunachfrage MFH zur Anzahl der Haushalte 2008 in Prozent) 0 - < 1 % Wohnungsmarkt ohne nennenswerte Neubaunachfrage 1 - < 2 % Wohnungsmarkt mit geringer Neubaunachfrage 2 - < 3 % Wohnungsmarkt mit durchschnittlicher Neubaunachfrage Quelle: empirica / MWEBWV NRW Darstellung: MWEBWV NRW 3 - < 4 % Wohnungsmarkt mit hoher Neubaunachfrage 4 % Wohnungsmarkt mit sehr hoher Neubaunachfrage
25 Intensität neuer Wohnungsüberhänge in Mehrfamilienhäusern 2030 (Zusätzlicher Wohnungsüberhang MFH im Verhältnis zur Anzahl HH 2030 in Prozent) 0 - < 3 % Wohnungsmarkt mit Wohnungsknappheit 3 - < 6 % Wohnungsmarkt tendenziell ausgeglichen 6 - < 9 % Wohnungsmarkt mit leichtem Überhang Quelle: empirica / MWEBWV NRW Darstellung: MWEBWV NRW 9 - < 12 % Wohnungsmarkt mit deutlichem Überhang 12 % Wohnungsmarkt mit gravierendem Überhang
26 Neubaunachfrageintensität nach Wohnungen insgesamt (Verhältnis Neubaunachfrage EZFH + MFH zur Anzahl der Haushalte 2008 in Prozent) 0 - < 3 % Wohnungsmarkt ohne nennenswerte Neubaunachfrage 3 - < 6 % Wohnungsmarkt mit geringer Neubaunachfrage 6 - < 9 % Wohnungsmarkt mit durchschnittlicher Neubaunachfrage Quelle: empirica / MWEBWV NRW Darstellung: MWEBWV NRW 9 - < 12 % Wohnungsmarkt mit hoher Neubaunachfrage 12 % Wohnungsmarkt mit sehr hoher Neubaunachfrage
27 Intensität neuer Wohnungsüberhänge 2030 (Zusätzlicher Wohnungsüberhang im Verhältnis zur Anzahl HH 2030 in Prozent) 0 - < 4 % Wohnungsmarkt mit Wohnungsknappheit 4 - < 9 % Wohnungsmarkt tendenziell ausgeglichen 9 - < 14 % Wohnungsmarkt mit leichtem Überhang Quelle: empirica / MWEBWV NRW Darstellung: MWEBWV NRW 14 - < 19 % Wohnungsmarkt mit deutlichem Überhang 19 % Wohnungsmarkt mit gravierendem Überhang
28 Fazit Die Neubaunachfrage in NRW liegt insgesamt durchschnittlich bei rund WE p. a.. Die demografisch bedingte Neubaunachfrage bis 2030 liegt in NRW insgesamt bei WE, davon WE bis In der zweiten Dekade halbiert sich also die demografisch bedingte Neubaunachfrage. Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen entsteht in NRW bis 2030 ein zusätzlicher nicht mehr nachgefragter Wohnungsbestand von rund Wohnungen. Von diesem massiven Überhang werden die Regionen im Regierungsbezirk Düsseldorf bis 2030 ganz unterschiedlich betroffen sein. So werden 2030 von den heute noch bewohnten Wohnungen in Wuppertal ca. 11 v.h., Solingen und Viersen ca. 4 v.h., Kleve und Düsseldorf ca. 2-3 v.h. nicht mehr bewohnt werden.
29 Schlussfolgerungen Die Relevanz kommunaler wohnungspolitischer Handlungskonzepte nimmt zu. Dabei werden regionale Aspekte immer wichtiger. In Wachstumsregionen bleibt die Sicherstellung eines bezahlbaren Wohnungsangebots für Haushalte mit kleinen Einkommen Aufgabe der kommunalen und staatlichen Wohnungspolitik. In stagnierenden und besonders in schrumpfenden Regionen steht die Vermeidung sozialer Segregation im Vordergrund der Städtebau- und Wohnungspolitik. Dabei wird die Bedeutung der Vermeidung von zusätzlichen Wohnungsüberhängen und der Beseitigung von dauerhaftem Leerstand erheblich zunehmen. Ersatzneubau wird hier ein wichtiges Instrument der Quartiersentwicklung. Bei der Baulandpolitik sollte sich der Fokus auf die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden richten, denn die Entwicklung, die heute Südwestfalen prägt, kommt auch auf die Rheinschiene zu- nur 20 Jahre später.
30 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das vollständige Gutachten finden Sie hier: Kontakt: Reiner Daams T: Mail:
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33 1 Regionalrat Düsseldorf Bedarfsberechnung für die Darstellung von ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Darstellung von Methode und ersten Ergebnissen Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 22. März 2012
34 2 Bedarfsberechnung für die Darstellung von ASB- und GIB- Flächen in Regionalplänen Gliederung: 1. Ausgangslage 2. Flächenbedarfsermittlung für Wohnzwecke 3. Flächenbedarfsermittlung für Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB- und GIB-Flächen
35 3 Bedarfsberechnung für die Darstellung von ASB- und GIB- Flächen in Regionalplänen Gliederung: 1. Ausgangslage 2. Flächenbedarfsermittlung für Wohnzwecke 3. Flächenbedarfsermittlung für Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB- und GIB-Flächen
36 4 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Vorgehensweise Analyse der bestehenden Abschätzungs- und Prognosemethoden in NRW und anderen Ländern Interviews bei allen Regionalplanungbehörden zum Stand der Anwendung Analyse der Datenlage Wissenschaftliche und praktische Würdigung der bisherigen i Vorgehensweisen Darstellung alternativer Ansätze Vergleichende Berechnungen (alt/neu; modifizierte Werte)
37 5 Bedarf für ASB- und Wohnbauflächen Rahmenbedingungen GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Demografischer Wandel, Änderung der Alters- und Haushaltsstrukturen, Schrumpfung Datenlage heterogen Bevölkerung, Alter, Wohneinheiten gemeindeweise, Haushalte nur kreisweise Komponentenmodell berücksichtigt Neu-, Ersatz-, Auflockerungs- und Nachholbedarf => einzelne Komponenten kritisch hinterfragen Umnutzungspotenziale, umgewidmete Flächen teilweise in Gemengelagen e problematisch Bisherige Anwendung in NRW: Komponentenmodell Neubedarf + Ersatzbedarf + Nachholbedarf + Auflockerung Unterschiedliche Anwendung bei Regionalplanungsträgern Düsseldorf: Handlungsspielraummethode l d
38 6 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Beispielhafte Wohnungsbedarfsberechnung nach der Komponentenmethode Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Quelle: Wehmeier, T. 2007
39 7 Bedarf für ASB- und Gewerbeflächen Rahmenbedingungen GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Dynamische Veränderungen (demografischer Wandel, Änderung der Wirtschaftsstrukturen, Globalisierung) Flexibilisierung der Arbeit, Teilzeit, Alterung Datenlage im gewerblichen Bereich zunehmend schlechter Verschiebung zwischen Sektoren (Produktion, Dienstleistung, Kreativwirtschaft, Leih- / Zeit- und Telearbeit) Veränderungen der Flächenbedarfe je Sektor bzw. Arbeitsplatz (der Flächenkennziffern) Räumliche Konzentration von Sektoren (z.b. an Verkehrsachsen) Bisherige Anwendung in NRW: GIFPRO Beschäftigte, Flächenkennziffer, Neu-/Folgenutzung Unterschiedliche Anwendung bei Regionalplanungsträgern Düsseldorf: Monitoring, Handlungsspielraummethode
40 8 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Transparenz Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Kriterien für ASB- und GIB-Modell aus Sicht der Anwender Leichte Handhabbarkeit Basis = allgemein verfügbare statistische Daten Valide Ergebnisse Aussagen zur Qualität von Fläche Zuschläge für Zentrale Orte (Planung) Berücksichtigung von Folgekosten (Dichte / Planung) Trendfortschreibung kritisch
41 9 Bedarfsberechnung für die Darstellung von ASB- und GIB- Flächen in Regionalplänen Gliederung: 1. Ausgangslage 2. Flächenbedarfsermittlung für Wohnzwecke 3. Flächenbedarfsermittlung für Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB- und GIB-Flächen
42 10 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Trends Alterung und Schrumpfung Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Quellen: IT NRW; Statistisches Bundesamt, eigene Darstellung
43 11 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Altersstruktur der Einwohner in NRW 2008 und 2030 Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Familiengründung = Aktivität am Wohnungsmarkt ab 2010 deutlich rückläufige Zahlen Senioren + Sterbefälle machen Wohnungen frei ab 2020 mehr Senioren als Familiengründer Quelle: ILS 2010
44 12 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée Anteil älterer Einfamilienhäuser und Altenquotient in den Kreisen und kreisfreien Städten NRW s Starke Überalterung und hoher EFH-Anteil = besonderes Problem für Remanenzkosten => Neubauten planerisch nicht sinnvoll 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Quelle: ILS 2010
45 13 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Ergebnis zu Flächenbedarf für Wohnen Verfügbarer Input (standardisiert, landesweit): Einwohnerzahl, Altersstruktur (gemeindescharf, IT NRW) Letzte verfügbare Prognose 2008 Probleme: Weitere Inputs Haushaltszahlen (kreisweise) Wohnungsbestand (gemeindescharf) Vorschlag ISB: kurzer Stützzeitraum für Wanderungen Überzeichnung der Wanderungen neue Prognose kommt Mitte 2012 Prognose der Haushaltszahlen kreisweise (Basis IT NRW) WE-Bedarf = Neubedarf + Ersatzbedarf + Fluktuationsreserve
46 14 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Dichtewerte Umsetzung der Anzahl der Wohneinheiten in Flächen gemeindescharf in Abhängigkeit it von siedlungsstruktureller Situation (Basis EW/km² Gemarkungsfläche) im Komponentenmodell vorgesehene bzw. von einigen Trägern der Regionalplanung in NRW angewendeten durchschnittlichen Grundstücksgrößen je Gemeinde nicht zukunftsfähig da zu heterogen Vorschlag ISB: Unterscheidung in hoch verdichtete Gemeinden, verdichtete Gemeinden und gering verdichtete Gemeinden
47 15 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Siedlungsstrukturtypen Siedlungsstrukturtyp Einwohner je km² Siedlungsstrukturelle Dichte [Wohneinheiten je Hektar] (Bruttobauland inkl. innerer Erschließung) Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Hoch verdichtet > bis 2000 sowie Oberzentren Verdichtet in gering 30 verdichteten Regionen Gering verdichtet <
48 16 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Siedlungsstrukturelle Dichten in NRW Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB
49 17 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Bevölkerungsprognosen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, ohne Wanderungen mit Wanderungen Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB RS SG W KR D MG KLE ME NE VIE
50 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Rechenergebnisse WE Region Düsseldorf Bewertung: Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB WE Durchschnitt ISB Gutac chten ohne Wanderung ISB Gutac chten (mit Wanderung) Handlungsspie ISB 2:1 elraum gemittel (RP) BBSR mmethode autätigkeit) ngsspielraum hnittliche Ba (20 Jahre) Handlun (durchsch sprognose empirica umordnungs (20 Jahre) BBSR Ra Werte mit Wanderung hoch Werte ohne Wanderung sehr niedrig Ursache: sehr progressive Bevölkerungs prognose (IT NRW 2008) 0 Keine Spiegelung an Flächenoptionen, Kooperations- potenzialen Keine Spieglung an Bautätigkeit Fazit: Gewichtung 2:1 mit/ohne Wanderung 18
51 19 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée Bedarf an Wohneinheiten nach verschiedenen Berechnungsmethoden Gewichtung EW-Prognosen ISB Handlungsspielraum RP D BBSR Raumordnungsprognose empirica Fazit: für Düsseldorf Machbarkeit prüfen bzw. teilregionalen Ausgleich anstreben! 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB KLE ME NE VIE D KR MG RS SG W
52 20 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Bedarfe an WE bzw. Flächen KLE ME NE VIE D* Anz. WE Fläche bis brutto [ha] 850 Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB KR MG RS SG W Anz. WE Fläche brutto [ha] Werte für Flächen sind brutto, Reserven sind davon abzuziehen! * teilregionalen Ausgleich anstreben
53 21 Bedarfsberechnung für die Darstellung von ASB- und GIB- Flächen in Regionalplänen Gliederung: 1. Ausgangslage 2. Flächenbedarfsermittlung für Wohnzwecke 3. Flächenbedarfsermittlung für Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB- und GIB-Flächen
54 22 Bedarf für ASB- und Gewerbeflächennachfrage 1994 bis 2010 GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB
55 23 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Entwicklung der Erwerbspersonenzahl im zentralen und nordöstlichen Bereich Rückgang im südlichen und nordwestlichen Bereich stabil Veränderung der Erwerbsbeteiligung bei Frauen Quelle: BBR, INKAR 2009
56 24 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Entwicklung der Beschäftigtenzahl Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Quelle: eigene Darstellung, Daten IT.NRW
57 25 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Entwicklung der Erwerbspersonenzahl Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB
58 26 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Entwicklungen im ausgewählte Gewerbesektoren Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB
59 27 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Ergebnis zu Gewerbeflächen: Ermittlung des Bedarfs nicht losgelöst von Steuerungs- Strategie der Regionalplanung (lokal oder (teil-)regional) Daten des Monitoring entscheidend zur Modellvalidierung und zur Erhebung von Reserveflächen Optionen: Dynamisierung und Differenzierung von GIFPRO bei den Ausgangsdaten g Beispiel: TBS-GIFPRO (DIFU) Umstellung auf Trendfortschreibung anhand von Monitoring-Daten Beispiel: vergangenheits- /verbrauchsbasierte Variante Bez.-Reg. Düsseldorf Kopplung mit Beschäftigtenentwicklung, Regressionsanalysen, Identifikation von Sonderfällen Ergänzung um Erfassung FKZ, Besch. Nach WKZ => Vorschlag: Kombination beider Optionen
60 28 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Flächenkennziffern Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Quelle: DIFU, STEK Potsdam 2010, S. 63, Grünplan 2003
61 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag Neue Methodik: kreisweise sektorale Beschäftigtenprognose in Kombination mit Flächenkennziffern der Staatskanzlei NRW Branche Anteil auf GIB- Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Flächenkennziffer Flächen (m 2 /Beschäftigter) Verarbeitendes Gewerbe Bau Großhandel* Einzelhandel* l* (100% als ASB- 150 Flächen) Verkehr/Logistik Übrige 25 (75% als ASB- 75 Dienstleistungen Flächen) Neuansiedlungsquote : 0,3 p.a. / Verlagerungsquote: 0,7 p.a. Wiedernutzungsquote: 25% wie bisher 29
62 30 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée Düsseldorf Beschäftigtenprognose 2010 bis 2030 Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Einzelhandel Großhandel Verkehr Sonstige Dienstleistungen i t It.NRW 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Rhein-Kreis Neuss Mettmann
63 Bedarf für ASB- und Beschäftigtenprognose bis 2030 GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Kleve Viersen Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Krefeld Mönchengladbach
64 32 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Beschäftigtenprognose 2010 bis 2030 Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Wuppertal Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing Dirk Vallée Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Remscheid Solingen
65 33 Bedarf für ASB- und Wirtschaftsflächenbedarf 2010 bis 2030 im Regierungsbezirk Düsseldorf in ha GIB-Flächen in Regionalplänen 1200 Gutachten im Auftrag 1100 der Staatskanzlei NRW ISB Wirtschaftsflächen Staatskanzlei-Wirtschaftsflächen Regionalrat 800 Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée Ausgangslage 2. Wohnflächen Wirtschaftsflächen Zusammenfassung zu ASB/GIB 0 Stand:
66 34 Bedarfsberechnung für die Darstellung von ASB- und GIB- Flächen in Regionalplänen Gliederung: 1. Ausgangslage 2. Flächenbedarfsermittlung für Wohnzwecke 3. Flächenbedarfsermittlung für Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB- und GIB-Flächen
67 35 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Zusammenfassung zu ASB und GIB-Flächen ASB-Flächen = Wohnen + wohnungsnahes, h nicht störendes Gewerbe (Einzelhandel, Dienstleistung, Handwerk, ) Basis s f. Zuordnung u = landesplanerische a e sc e Vorgaben Methode: Empfehlung: Zuordnung des sich aus den entsprechenden Wirtschaftsgruppen ergebenden Flächenbedarfs Einzelhandel 100%, übrige Dienstleistung 75% (incl. Handwerk) kreisscharfe Werte (auch für Wohnen), da gemeindescharf bei G ohne statistische Basis und größere planerische Flexibilität
68 36 Bedarf für ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei NRW Regionalrat Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée 1. Ausgangslage 2. Wohnflächen 3. Wirtschaftsflächen 4. Zusammenfassung zu ASB/GIB Zuordnung von Gewerbe zu ASB Branche Anteil auf GIB- Flächen Flächenkennziffer (m 2 /Beschäftigter) Verarbeitendes Gewerbe Bau Großhandel* Einzelhandel* (100% als ASB- 150 Flächen) Verkehr/Logistik Übrige 25 (75% als ASB- 75 Dienstleistungen Flächen)
69 37 Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Bedarfsberechnung für die Darstellung von ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée Projektbeirat, Düsseldorf, 27. September 2011
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73 TOP 6: Bericht über den Stand der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im Bezirk William Wolfgramm Bezirksregierung Düsseldorf
74 Umsetzung der EG Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie / Ausweisung von Überschwemmungsgebieten Rechtliche Grundlagen EU-Richtlinie seit 2007 Seit 03/2010 in WHG verankert Ziel: Verringerung hochwasserbedingter Risiken für maßgebliche Schutzgüter anschi_pixelio Patricia-Schulz_pixelio M.E._pixelio siepmannh_pixelio Menschliche Gesundheit Umwelt Kulturgüter Wirtschaft / Sachwerte Sitzung des Planungsausschusses des Regionalrats Seite 2
75 Umsetzung der EG Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie / Ausweisung von Überschwemmungsgebieten Umsetzungsschritte Identifizierung der Risikogebiete (2011 abgeschlossen) Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für Risikogebiete (2013) Maßnahmen zur Verringerung der Risiken Managementpläne (2015) Überarbeitung alle 6 Jahre Sitzung des Planungsausschusses des Regionalrats Seite 3
76 Umsetzung der EG Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie / Ausweisung von Überschwemmungsgebieten Geltungsbereich Verbindliche Vorgaben für insgesamt 37 Gewässer im Planungsbereich des Regionalrats Sitzung des Planungsausschusses des Regionalrats Seite 4
77 Umsetzung der EG Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie / Ausweisung von Überschwemmungsgebieten Hochwassergefahren- und risikokarten (bis 2013) Darstellung verschiedener Hochwasserszenarien (HQ häufig, HQ 100, HQ extrem ): Hochwassergefahrenkarte: Ausuferungsbereiche, Wassertiefen, Fließwege, Fließgeschwindigkeiten, Schutzeinrichtungen Hochwasserrisikokarte: Bei Hochwasser betroffene Nutzungen / Schutzgüter Information der Öffentlichkeit Sitzung des Planungsausschusses des Regionalrats Seite 5
78 Umsetzung der EG Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie / Ausweisung von Überschwemmungsgebieten Beispiel HW-Gefahrenkarte (Quelle: BR Düsseldorf, EZG Moersbach HQ100) Sitzung des Planungsausschusses des Regionalrats Seite 6
79 Umsetzung der EG Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie / Ausweisung von Überschwemmungsgebieten Beispiel HW-Risikokarte (Quelle: BR Düsseldorf, EZG Moersbach HQ100) Sitzung des Planungsausschusses des Regionalrats Seite 7
80 Umsetzung der EG Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie / Ausweisung von Überschwemmungsgebieten Hochwasserrisikomanagementpläne (bis 2015) Fachübergreifende Maßnahmen zur Verringerung des Risikos: Insgesamt 15 Handlungsfelder Technischer Hochwasserschutz Natürlicher Wasserrückhalt Flächenvorsorge (z.b. Regionalplan, ÜSG) Bauvorsorge Informationsvorsorge Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz Sitzung des Planungsausschusses des Regionalrats Seite 8
81 Umsetzung der EG Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie / Ausweisung von Überschwemmungsgebieten Stand der Umsetzung HWRM-RL im Planungsbereich Erarbeitung notwendiger Grundlagendaten Erstellung der Hochwassergefahren- und risikokarten flächendeckend beauftragt Fertigstellung der Karten bis Ende 2012 Teilweise bereits Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen Sitzung des Planungsausschusses des Regionalrats Seite 9
82 Umsetzung der EG Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie / Ausweisung von Überschwemmungsgebieten Festsetzung von Überschwemmungsgebieten Nach 76 ff. WHG Ausweisung von ÜSG für Risikogebiete bis Ende 2013 Überschwemmungsgebiete = Überflutete Flächen (mindestens HQ 100 ) Festsetzung durch Rechtsverordnung Besondere Schutzvorschriften (Genehmigungstatbestände) Sitzung des Planungsausschusses des Regionalrats Seite 10
83 Anlage 4
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85 46. Sitzung des Planungsausschusses am TOP 8: Fortschreibung des Regionalplans hier: Teilthema Regionalplanfortschreibung (ohne KOGERE) Es gilt das gesprochene Wort. Bevor Herr van Gemmeren auf die spezielle Thematik KOGERE zu sprechen kommt, möchte ich Ihnen zunächst einen generellen Überblick über den Stand des Regionalplanfortschreibungsverfahrens geben: Gemäß dem Beschluss des Regionalrates in der Dezembersitzung wurde der Öffentlichkeit und den Verfahrensbeteiligten (Behörden, Kammern, Verbände etc.) Anfang 2012 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Arbeitsentwurf der Leitlinien gegeben. Die Frist für die Verfahrensbeteiligten läuft dabei noch bis zum 30. März. In den bisher vorliegenden Stellungnahmen wurde die Möglichkeit der Beteiligung bereits zum Arbeitsentwurf der Leitlinien und damit eine weitergehende Einbindung als nach dem Landesplanungsgesetz vorgesehen vielfach explizit sehr begrüßt. Auch das Interesse war offenbar recht groß. So waren alleine auf der gemäß dem Regionalratsbeschluss vom Dezember 2012 eingerichteten Internetseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung bereits Anfang Februar über Besuche zu verzeichnen. Der Umfang der Rückläufe bei der Öffentlichkeitsbeteiligung war hingegen überschaubar (bis zum inkl. Nachzügler), was vermutlich im Wesentlichen auf den recht abstrakten und nicht auf einzelne Flächen bezogenen Charakter der Leitlinien zurückzuführen ist. Unter den Eingängen waren Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger ebenso wie z.b. Stellungnahmen aus Unternehmenskreisen. Mehr und vielfach recht umfangreiche Stellungnahmen gingen und gehen über die Verfahrensbeteiligung ein. Insbesondere die Gebietskörperschaften beteiligten sich hier bereits sehr rege am Prozess. Bisher liegen uns von fast 400 Beteiligten 34 Rückläufe vor. Es ist zu erwarten, dass die Rückläufe aus den Kommunen aufgrund der dortigen Sitzungstermine erst gegen Ende der Beteiligungsfrist eintreffen werden. Wir sichten und prüfen die bereits vorliegenden Stellungnahmen derzeit bereits und werden dann aber vor allem nach Fristende mit Hochdruck an einer entsprechenden Sitzungsvorlage zum Beschluss der Leitlinien für den zweiten Sitzungsblock arbeiten. Die Stellungnahmen werden Mitte April im Internet zu finden sein. Der Entwurf der Sitzungsvorlage wird Anfang Mai den Fraktionsgeschäftsführern zur Vorbereitung des Interfraktionellen Arbeitsgespräches am 16. Mai zur Verfügung gestellt. Seite 1 von 3
86 Von besonderer Bedeutung ist ferner der Einstieg in die Verwaltungsgespräche mit den Kommunen. Im Frühsommer (April bis Juni) werden Gespräche mit allen Kommunen der Planungsregion zur Regionalplanfortschreibung durchgeführt. Hier geht es insbesondere um einen informellen Austausch zum Stand der inhaltlichen und zum Teil auch bereits flächenbezogenen Überlegungen. Die Kommunen wurden ferner im Februar 2012 gebeten, der Regionalplanungsbehörde bis Ende Juni 2012 nach Möglichkeit auch schon schriftlich ihre insb. plangraphischen Vorstellungen für einen geänderten Regionalplan mitzuteilen. Wir beabsichtigen, den groben Vorentwurf des Regionalplanes im November 2012 der kommunalen Inforunde und der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Regionalrates für deren Gespräche im Dezember/Januar zur Verfügung zu stellen. Nach den Gesprächen kann der Entwurf des Regionalplanes ab Januar 2013 erstellt werden. Parallel dazu suchen wir noch einmal im November 2012 den Kontakt zu den Kommunen. Auch jenseits der Thematik der Leitlinien und Gespräche mit den Kommunen schreitet der Planerarbeitungsprozess weiter voran. So wurde Ende Februar 2012 ein Vertrag mit dem Planungsbüro Bosch und Partner unterzeichnet, das die Regionalplanungsbehörde bei der Strategischen Umweltprüfung und damit auch bei der Erstellung des Planentwurfes unterstützt. Die inhaltlichen Weichen zur Erarbeitung des Umweltberichtes wurden in ersten Arbeitsgesprächen bereits gestellt. Es ist beabsichtigt, das Scoping noch vor den Osterferien einzuleiten, die Beteiligung wird dann bis Ende Mai laufen. Das Scoping dient dazu den Untersuchungsrahmen, die Inhalte des Umweltberichtes sowie die Methodik der Umweltprüfung frühzeitig mit den öffentlichen Stellen abzustimmen, deren umweltund gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch die Planung betroffen ist. Die Unterlagen zum Scoping werden den Fraktionen des Regionalrates zeitgleich zum Beteiligungsverfahren zur Information zur Verfügung gestellt. Die weitere Erarbeitung des Umweltberichtes steht natürlich in zeitlicher Abhängigkeit zum Erarbeitungsstand des Planentwurfes. Erst wenn dieser vorliegt und sich nach und nach die zu prüfenden Themen und Flächen herauskristallisieren, kann auch die Umweltprüfung erfolgen. Wie soeben dargestellt, wird dies im Januar 2013 der Fall sein. Hierzu ist auch die Mitarbeit der Kommunen in den einzelnen Gesprächen entscheidend. Verzögern sich hier Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse, hat das Auswirkungen auf die Fertigstellung des Entwurfes des Regionalplans und damit auch auf die Terminierung des Erarbeitungsbeschlusses. Der Umweltbericht wir voraussichtlich im April vorliegen. Danach können Druck und Versand der Unterlagen an den RR für den Erarbeitungsbeschluss erfolgen. Gegenüber den ursprünglichen Annahmen haben sich einige Eckpunkte nach hinten verschoben. So lagen der Entwurf des Landesentwicklungsplans und die landesweite Bedarfsberechnungsmethodik leider nicht 2011 vor. Auch die Durchführung und Auswertung der Ende 2011 beschlossene Beteiligung zum Arbeitsentwurf der Leitlinien bindet viel Zeit, wenngleich sie für die Planungsakzeptanz sehr wichtig ist. Seite 2 von 3
87 Im Ergebnis bedeutet dies, dass sich der Erarbeitungsbeschluss bis ins erste Halbjahr 2013 (Junisitzung PA/RR) verzögern wird. Dazu sehen wir keine Alternative, denn auf eine enge Rückkopplung mit der Region und interfraktionelle Arbeitsgespräche des Regionalrates sollte man bei diesem dialogorientierten, kommunikativen Prozess nicht verzichten. Der dargestellte Ablauf bindet bei der Verwaltung viel Personal. Daher ist es unser Bestreben, Regionalplanänderungsverfahren nur noch dann einzuleiten, wenn ein besonderer Grund dafür besteht und die Planung nicht sachgerecht im Zuge der Fortschreibung des Regionalplanes abgewickelt werden kann (z.b. Agroparkplanungen, Übernachtungshafen Niedermörmter, interkommunale GIBs). Es sollten keine Grundsatzentscheidungen getroffen werden, die der Fortschreibung des Regionalplanes vorgreifen würden. Seite 3 von 3
88
89 Anlage 5.1
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91 Ausgabe 2012 Nr. 8 vom Seite 139 bis recht.nrw.de Seite 1 von Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2012 Nr. 8 vom Seite 139 bis 154 Normkopf Norm Normfuß Verordnung zur Änderung der LandesplanungsgesetzDVO Normstruktur : Anlage zugehörige Anlagen : 230 Verordnung zur Änderung der LandesplanungsgesetzDVO Vom 13. März 2012 Auf Grund von 38 des Landesplanungsgesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2005(GV. NRW. S.430), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S.212), verordnet die Landesregierung im Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtags: Artikel 1 Die LandesplanungsgesetzDVO vom 8. Juni 2010(GV. NRW. S.334) wird wie folgt geändert: In der Anlage 3 zur LandesplanungsgesetzDVO Planzeichenverzeichnis der Regionalpläne wird unter 2. Freiraum folgendes Planzeichen (siehe Anlage) und bei Planzeicheninhalte und merkmale (Planzeichendefinition) als Planzeichendefinition neu eingefügt: 2.ed) Windenergiebereiche (Vorranggebiete ohne Wirkung von Eignungsgebieten), Gebiete, die für die Nutzung der Windenergie vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in dem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Nutzungen nicht vereinbar sind. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Düsseldorf, den 13. März 2012
92 Ausgabe 2012 Nr. 8 vom Seite 139 bis recht.nrw.de Seite 2 von Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Hannelore K r a f t Der Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr Harry Kurt V o i g t s b e r g e r Der Minister für Inneres und Kommunales Ralf J ä g e r Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Johannes R e m m e l Anlage Daten und Software sind urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Publikation: die Redaktion im Ministerium für Inneres und Kommunales NRW. GV. NRW S.146
93 Anlage ed) Windenergiebereiche
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95 Anlage 5.2 zum TOP 10 Informationen der Verwaltung der 46. Sitzung des Planungsausschuss (PA) am Regionalplanänderung im Gebiet der Stadt Nettetal Flächentausch GIB/ASB Die Stadt Nettetal hat in den Ortslagen Lobberich und Breyell eine Änderung des Regionalplans (GEP 99) beantragt. In der Ortslage Lobberich soll ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) aufgrund des bereits eingesetzten Strukturwandels in Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden. Als Ausgleich ist vorgesehen, den GIB in Breyell um ca. 12 ha zu erweitern. Im Rahmen dieses Flächentausches soll der ASB westlich der Ortslage Breyell in vergleichbarer Größenordnung reduziert werden. Für den künftig als ASB darzustellenden Bereich in Lobberich existiert bereits ein städtebaulicher Rahmenplan, der eine Mischstruktur aus Wohnen und Dienstleistungen vorsieht und kurzfristig durch einen Investor umgesetzt werden soll. Der künftige GIB in Breyell soll einem ortsansässigen Unternehmen als neuer Standort dienen. Unter wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten ist es für die Stadt Nettetal besonders bedeutsam, dem Betrieb möglichst schnell eine Verlagerungsmöglichkeit im Stadtgebiet anzubieten. Da durch den Flächentausch außerdem keine zusätzlichen Flächen im Freiraum beansprucht werden und somit auch keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, soll die Regionalplanänderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Das Scopingverfahren ist fast abgeschlossen. Die Verfahrens- und die Öffentlichkeitsbeteiligung sollen im April und Mai 2012 erfolgen, die Bestätigung des Erarbeitungsbeschlusses ist für Sitzung des Regionalrats am 28. Juni 2012 geplant. Der Aufstellungsbeschluss für die Regionalplanänderung ist für die Regionalratssitzung am vorgesehen. Anlage: Planübersicht Charlotte Brincker Dezernat /2012
96 78. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Nettetal (Neudarstellung eines GIB mit Siedlungsflächentausch, Umwandlung eines GIB in ASB) Untersuchungsraum auf der Grundlage des Entwurfs der zeichnerischen Darstellung Stand: Februar 2012 bisherige Darstellung: B 7 Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) Allgemeine Freiraumund Agrarbereiche Waldbereiche Oberflächengewässer Schutz der Natur A 61 Nettetal Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung Grundwasser- und Gewässerschutz Überschwemmungsbereiche Untersuchungsraum Änderungsbereiche L 388 Anlage 1 (Blatt 1) (Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des Regionalplans (GEP 99) Blatt L 4702 Nettetal) C A 61 BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF
97 78. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Nettetal (Neudarstellung eines GIB mit Siedlungsflächentausch, Umwandlung eines GIB in ASB) Untersuchungsraum auf der Grundlage des Entwurfs der zeichnerischen Darstellung Stand: Februar 2012 geänderte Darstellung: B 7 Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) Allgemeine Freiraumund Agrarbereiche Waldbereiche Oberflächengewässer Schutz der Natur A 61 Nettetal Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung Grundwasser- und Gewässerschutz Überschwemmungsbereiche L 388 A 61 Anlage 1 (Blatt 2) (Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des Regionalplans (GEP 99) Blatt L 4702 Nettetal) C BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF
98
99 Anlage 5.3 zum TOP 10 Informationen der Verwaltung der 46. Sitzung des Planungsausschuss (PA) am Sachstand zu Planungen eines Designer-Outlet Centers in Remscheid- Lüttringhausen, Gewerbegebiet Blume Die Stadt Remscheid hat der Regionalplanungsbehörde am 7. Dezember 2011 eine Anfrage auf Änderung des Regionalplanes vorgelegt. Beabsichtigt ist die Umwandlung von GIB in ASB am Standort Gewerbegebiet Blume mit dem Ziel im Weiteren die bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Designer- Outlet Centers schaffen zu können. Am 30. Januar 2012 hat daraufhin hier im Hause ein erstes Sondierungsgespräch stattgefunden, um die mit der Planung verbundenen kritischen Fragestellungen aufwerfen zu können und mit der Stadt Remscheid zu vereinbaren, welche Unterlagen zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines möglichen Änderungsverfahrens erforderlich sind. Der Vermerk zum Gespräch wurde im Vorlauf zur heutigen Sitzung durch die Geschäftsstelle an die Geschäftsführer der Fraktionen weitergeleitet und ist auch auf den Internetseiten der Stadt Remscheid öffentlich einsehbar. Darin wird deutlich, dass insbesondere die Frage nach der zukünftigen Sicherstellung ausreichender gewerblicher Flächenreserven im Stadtgebiet zufriedenstellend beantwortet werden muss und auch in den Kontext der Erarbeitung des neuen regionalen Gewerbeflächenkonzeptes der bergischen Städte zu stellen ist. Dabei sind die neuen Daten unseres Siedlungsmonitorings 2012 zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der insgesamt knappen Gewerbeflächenreserven in der bergischen Region muss der Verzicht auf einen GIB-Standort dieser Größenordnung sorgsam geprüft werden. Des Weiteren hat die Regionalplanungsbehörde ihre kritische Betrachtung im Hinblick auf die Ansiedlung eines Einzelhandelsgroßprojektes mit überwiegend zentrenrelevantem Warenangebot in peripherer Lage zum Ausdruck gebracht. Dabei wurde auf den erwarteten Entwurf zum Landesentwicklungsplan hingewiesen. Nach erfolgtem Kabinettsbeschluss werden hier neue Regelungen zur Steuerung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in die Betrachtung mit einzubeziehen sein. Fabian Weiß Dezernat 32 Dokumentnummer: 45366/2012
100
101 Anlage 5.4 zum TOP 10 Informationen der Verwaltung der 46. Sitzung des Planungsausschuss (PA) am NRW von Unten Hinter dem Titel NRW von Unten verbirgt sich ein neues Auskunftssystem über - das Gefährdungspotenzial des Untergrundes - des Landes Nordrhein- Westfalens. Das Auskunftssystem wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums NRW, von der Abteilung Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg und dem Geologischen Dienst NRW mit der Unterstützung des Landesbetriebs Information und Technik IT.NRW erstellt. Es handelt sich um ein Web-basiertes Informationssystem und bietet erstmals landesweite Erstinformationen über untergrundbezogene Gefährdungspotenziale, sowohl die natürlich geologischen als auch die Veränderungen in Folge von legal und illegal betriebenem Bergbau. Das Informationssystem ist rund um die Uhr unter der Adresse zu erreichen. Rene Falkner Dezernat 32
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103 Anlage 5.5 zum TOP 10 Informationen der Verwaltung der 46. Sitzung des Planungsausschuss (PA) am Regionalplanänderungsantrag der Stadt Rees (Streichung Kraftwerksstandort) Informieren möchte ich Sie auch über einen Regionalplanänderungsantrag der Stadt Rees, der bei uns im Dezember 2011 eingegangen ist. Die Stadt Rees beantragt darin, den Kraftwerksstandort Bislich-Vahnum im Regionalplan zu streichen, der sich zum kleineren Teil auf dem Gebiet der Stadt Rees und zum größeren Teil auf dem Gebiet der Stadt Wesel befindet. Der Standort ist zugleich im geltenden LEP als Standort für die Energieerzeugung dargestellt. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Rees zusätzlich auch darum gebeten, bei der Staatskanzlei ein Zielabweichungsverfahren anzuberaumen. Die Stadt Wesel hat beim RVR ebenfalls einen Antrag auf Streichung des Kraftwerksstandortes gestellt und strebt dazu auch eine LEP-Zielabweichung an. Der Planungsausschuss des RVR hat diesen in seiner Sitzung am nach uns vorliegenden Informationen einstimmig abgelehnt. Die RVR-Verbandsversammlung wird sich damit dann voraussichtlich am befassen. Nach hiesigem Kenntnisstand sind die Beratungen hinsichtlich der angestrebten Folgenutzung jedoch weder in Wesel noch in Rees abgeschlossen. Die Stadt Rees betont in ihrem Antrag jedoch bereits, dass - ungeachtet der noch offenen Frage der Folgenutzung - die Zielsetzungen der Stadt Wesel für eine neue Nutzung im dem Bereich nicht mitgetragen werden. Abgestellt wird hier offenbar auf die Thematik der Abgrabungen, denn die Stadt Rees führt weiter aus, dass kein Antrag auf Darstellung eines Abgrabungsbereiches (in dem Bereich des Kraftwerksstandortes) gestellt wird. Die Regionalplanung beabsichtigt der Stadt Rees zeitnah dahingehend zu antworten, dass die Thematik der Nutzung des heute im Regionalplan als Kraftwerksstandort dargestellten Bereiches im Zuge der anstehenden Fortschreibung des Regionalplans im Kontext der Neufassung des Landesentwicklungsplans bearbeitet werden soll. Das Schreiben werde zu den entsprechenden Unterlagen genommen. Denn im LEP und darauf aufbauend im Regionalplan müssen voraussichtlich ohnehin die entsprechenden Standortkonzeptionen im Kraftwerksbereich angepasst werden. Derzeit ist kein dringender Grund erkennbar, der generellen Neukonzeptionierung für diese standörtliche Einzelthematik vorzugreifen. Zudem kann man nicht nur eine Darstellung als Kraftwerksstandort im Regionalplan streichen, sondern müsste auch über eine neue Darstellung des Bereiches entscheiden. Hierzu sind aber eben auch die lokalen Willensbildungsprozesse noch nicht abgeschlossen. Ich hoffe und vermute, dieses verfahrensmäßige Vorgehen ist auch in Ihrem Sinne. Hauke von Seht (HA 2365) Rolf Klaverkamp (HA 2389) Dokumentnummer: 32856/2012
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