Niederschrift. über die. 72. Sitzung. des G E M E I N D E R A T E S. am Montag, den 7. August im Sitzungssaal des Rathauses in Inzell

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1 Niederschrift über die 72. Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am Montag, den 7. August 2017 im Sitzungssaal des Rathauses in Inzell Sämtliche 17 Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß eingeladen. Vorsitzender: Schriftführer: 1. Bürgermeister Hans Egger Walter Neudecker Anwesend waren: 3. Bürgermeister Michael Lorenz Doppler Claudia Egger Julia Gromoll Annelie Heitauer Rudolf Holzner Peter Hess Wilfried Hochreiter Robert Kötzinger Michael Maier Markus Mailhammer Christian Rieder Josef Schneider Annette Spannring Peter Steinbacher Stefan Entschuldigt abwesend waren: 2. Bürgermeister Richard Hütter Die Sitzungseinladung erfolgte ordnungsgemäß und rechtzeitig. Die Tagesordnung wurde an der Gemeindetafel bekannt gemacht.

2 2 A) ÖFFENTLICHE SITZUNG: ==================== : 0 Gewerbegebiet Sulzbacher Feld; Sachstandsbericht zur Überarbeitung der Planunterlagen nach der frühzeitigen Auslegung Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung wurde vom bis durchgeführt. Die Behandlung der während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen erfolgte in der Sitzung vom 10. November Die darin geforderten zusätzlichen Untersuchungen und Planüberarbeitungen wurden nun durchgeführt und durch Herrn Althammer vom Planungsbüro SAK vorgestellt. Der Gemeinderat ist mit den vorliegenden Planunterlagen einverstanden. Das Verfahren wird mit der öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt : 0 Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Edeka Markt im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 36/34, Gemarkung und Gemeinde Inzell Behandlung der während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen: Von Bürgern sind keine Stellungnahmen oder Anregungen eingegangen Folgende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben keine Anregungen/Einwände gegen die Planung vorgebracht: 1. Landratsamt Traunstein SG Gesundheitsamt; m.s.v Stromversorgung Inzell; m.s.v Bay. Industrieverband, m.s.v Gemeinde Ruhpolding, m.s.v Landratsamt Traunstein SG Unter Naturschutzbehörde, m.s.v AELF Traunstein, Bereich Forsten; m.s.v Gemeinde Schneizlreuth; m.s.v AELF Traunstein, Bereich Landwirtschaft, m.s.v Bund Naturschutz, m.s.v Vodafone Kabel Deutschland; m.s.v Handwerkskammer für München u. Obb., m.s.v IHK München u. Obb.; m.s.v ADBV Traunstein (Vermessungsamt); m.s.v Landesamt für Umwelt, m.s.v

3 3 Folgende Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis zur Planung mitgeteilt und dazu noch Hinweise abgegeben: Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom : - Keine grundsätzlichen Einwände oder Bedenken - Wird im Bauablauf ins Grundwasser eingegriffen, sind im Vorfeld die entsprechenden Genehmigungen einzuholen - Oberflächengewässer werden durch die Maßnahme nicht berührt - Hinweise zu Starkniederschlagsereignisse - Vorgaben zur Niederschlagswasserbeseitigung Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zum Grundwasser und zu den Starkniederschlagsereignissen werden in den Plan aufgenommen. Die Ausführungen zur Niederschlagswasserbeseitigung werden in den Plan aufgenommen. Bay. Landesamt für Denkmalpflege; Schreiben vom : Bebauungsplan unter Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass nach Art. 8 DSchG, Archäologische Bodenfunde sowie Bodendenkmäler, die bei den Bauarbeiten zu Tage treten, der gesetzlichen Meldepflicht unterliegen und dem Landesamt für Denkmalpflege unverzüglich bekannt zu machen sind. Die Stellungnahme des Bay. Landesamtes für Denkmalschutz wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Meldepflicht von Bodendenkmälern werden mit o.g. Wortlaut in den Plan aufgenommen. Landratsamt Traunstein Untere Bauaufsichtsbehörde; Schreiben vom : - Grundsätzliches besteht Einverständnis - Ergänzung Legende nach Planzeichenverordnung - Ergänzung Textliche Festsetzungen und Hinweise - Ergänzung Begründung Die Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde (LRA TS) wird zur Kenntnis genommen. Die geforderten Ergänzungen (Zeichnerische u. Textliche Festsetzungen, Hinweise und eine Begründung) werden für das weiteren Bauleitplanverfahren erarbeitet und als Bestandteil in der weiteren Auslegung berücksichtigt. Regierung von Obb. (höhere Landesplanung); Schreiben vom : - Grundsätzliches besteht Einverständnis - Maßnahme entspricht der Zielsetzung der Landesplanung - Durch Festsetzung ist die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomeratione auszuschließen

4 4 Die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als Höhere Landesplanungsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zum Sondergebiet in Bezug auf den LEP werden in der Begründung gewürdigt. Die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen werden durch geeignete Festsetzungen ausgeschlossen. (hierzu Anmerkung: allein schon die Geltungsbereichsgröße sowie die örtlichen Umfeldverhältnisse entkräften diese Befürchtung) Landratsamt Traunstein, SG Wasserrecht/Bodenschutz; Schreiben vom : - Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung mit Tektur der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Erweiterungsbereich. Die Stellungnahme des Sachgebietes Wasserrecht/Bodenschutz (LRA TS) wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung mit der erforderlichen Tektur der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Erweiterungsbereich ist im Bebauungsplan mit den Ausführungen zur Niederschlagswasserbeseitigung des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein hinreichend behandelt. Zum Planentwurf ergeben sich keine Änderungen/Ergänzungen. Landratsamt Traunstein, SG Immissionsschutz; Schreiben vom : - Generelle Behandlung der Schallschutzthematik im weiteren Verfahren. Die Stellungnahme des Sachgebietes Immissionsschutz (LRA TS) wird zur Kenntnis genommen. Die Behandlung der Schallschutzbelange wird im weiteren Verfahren gewürdigt Mittlerweilen liegt ein Schallschutzgutachten (IB Greiner) vor, welches im weitern Verfahren berücksichtigt wird. Deutsche Telekom; Schreiben vom : - Hinweis auf bestehende Leitungen und Einbauten und Schutz dieser aufgrund Baumpflanzungen. Die Stellungnahme der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan wird ein Hinweis zur Rücksichtnahme und Beachtung von bestehende Versorgungsleitungen sowie deren Schutz bei Pflanzmaßnahmen aufgenommen. Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Edeka Markt im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 36/34, Gemarkung und Gemeinde Inzell, i. d. F. v des Ingenieurbüros STALLER GmbH, Maxplatz 9, Traunstein, einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind auf die Dauer eines Monats gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

5 : 0 Ausbau Dammweg; Genehmigung des Nachtrages Im Zuge der Sanierung des Dammweges wurde festgelegt, auch das Flurstück Nr. 151/1 sowie Teile der Rauschbergstraße neu zu asphaltieren. Hierfür sind Zusatzkosten von ca angefallen. Der Gemeinderat genehmigt die zusätzlichen Kosten : 0 Bauantrag Erweiterung des bestehenden Lebensmittel-Einzelhandels-Geschäfts auf Flur- Nr. 36/34, Gemarkung Inzell, Bichlstr. 1 Beschreibung des Vorhabens: Der Bauherr plant die Erweiterung des Edeka-Marktes um ca. 300 m² Grundfläche. Durch die Erweiterungsfläche entfallen 18 PKW-Stellplätze. 3 neue Stellplätze sind geplant. Aus 3 bestehenden Stellplätzen werden 2 behindertengerechte Stellplätze angelegt. Insgesamt stehen lt. Plan zukünftig 65 PKW-Stellplätze zur Verfügung. Ein Stellplatznachweis mit der Berechnung der für die Verkaufsfläche geforderten Stellplätze liegt dem Antrag nicht bei. Planungsrechtliche Situation: Das Verfahren richtet sich nach 33 Abs. 1 BauGB. Beim Bebauungsplan Sondergebiet Edeka Markt wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Der Bebauungsplan wird für das Vorhaben aufgestellt, somit steht das Bauvorhaben dem Bebauungsplan zukünftig nicht entgegen. Erschließung: Die Erschließung ist vorhanden. Ein Entwässerungsplan mit der geplanten Entwässerung des Oberflächenwassers liegt dem Antrag bei. Ebenfalls liegt dem Antrag ein brandschutztechnischer Nachweis, eine Bescheinigung für den Brandschutz sowie ein schalltechnisches Verträglichkeitsgutachten vor. Nachbarliche Einwände: Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt.

6 : 0 Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf FlNr. 737/5 Gemarkung Inzell Der Antrag wurde vor der Sitzung durch den Antragsteller zurückgenommen : 1 Bauantrag Errichtung einer Werbeanlage für das KIA Top Sport Hotel auf Flur-Nr. 21/2, Gemarkung Inzell, Fritz Gastager Straße 12 Beschreibung des Vorhabens: Der Bauherr plant die Errichtung einer Werbeanlage für das KIA Top Sport Hotel Siehe Plan Planungsrechtliche Situation: Die beantragte Werbefläche ist innerorts in einem Gebiet ohne Bebauungsplan gelegen, und somit nach 34 BauGB zu behandeln. Danach sind Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Nachbarliche Einwände: Von 2 Nachbarn wurde gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Beleuchtung spätestens um 22.00Uhr abgeschaltet wird. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt. Die Beleuchtung soll um Uhr abgeschaltet werden : 0 Bauantrag Erweiterung einer Landwirtschaftlichen Halle auf Flur-Nr. 723, Gemarkung Inzell, Obereck 23 Beschreibung des Vorhabens: Der Bauherr plant die Erweiterung einer bestehenden Landwirtschaftlichen Halle auf Flur-Nr. 723, Gemarkung Inzell. Das Bauvorhaben wurde bereits mit Vorbescheid vom AZ: 4.40-A vom Landratsamt Traunstein als zulässig beurteilt. Planungsrechtliche Situation: Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, und ist nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu behandeln. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen, die Erschließung ist ebenfalls vorhanden und das Bauvorhaben dient einem Landwirtschaftlichen Betrieb, somit ist die Erweiterung einer Landwirtschaftlichen Halle privilegiert und gleichbedeutend zulässig.

7 7 Erschließung: Die Zufahrt ist gesichert. Nachbarliche Einwände: Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Die Nachbarunterschriften liegen teilweise vor. Hinweis an LRA: Vorbescheid vom AZ: 4.40-A Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt : 0 Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flur-Nr. 966/6 Gemarkung Inzell, Unterau 14 Beschreibung des Vorhabens: Die Bauherren planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage. Planungsrechtliche Situation: Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Ortssatzung Unterau. Das geplante Bauvorhaben ist nach 34 BauGB zu beurteilen. Danach muss sich ein Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Die Vorgaben werden erfüllt, da in der näheren Umgebung eine Wohnbebauung prägend ist. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig. Erschließung: Die Erschließung ist vorhanden. Nachbarliche Einwände: Die Nachbarunterschriften liegen vor. Von zwei Nachbarn wurde vorgebracht, dass die geplante Höhenlage der Bodenplatte nicht den Absprachen entspricht. Hinweis an LRA: Vorbringen der Nachbarn wegen Höhenlage Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt.

8 : 0 2. Änderungssatzung Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung Bisher wurden Vorauszahlungen für Wassergebühren 3-mal jährlich erhoben (15.01, 15.04, 15.07). Die Beitrags- und Gebührensatzung für Entwässerungseinrichtungen beinhaltet bereits die neue Regelung von 4 Fälligkeiten jährlich (15.01, 15.04, 15.7 und 15.10). Beide Abgabenarten werden in der Regel zusammen auf einem Bescheid veranlagt. Daher müssen auch die Vorauszahlungsfälligkeiten gleich sein. Die 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung der Gemeinde Inzell beinhaltet die Anpassung der Fälligkeitstermine der Vorauszahlungen. Die Fälligkeit 15.Oktober wurden ergänzt. BESCHLUSS: Der GR beschließt die beigefügte 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung der Gemeinde Inzell (BGS/WAS) vom Die Satzung tritt zum in Kraft : 0 Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für Abwasser und Wasser Die Gemeinde Inzell ist verpflichtet, mit Ablauf des Kalkulationszeitraums eine neue Kalkulation der Beiträge und Gebühren der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung durchzuführen. Hierzu wird empfohlen dem Bayerischen kommunalen Prüfungsverband (BKPV) einen Kalkulationsauftrag zu erteilen. Vorangegangene Kalkulationen wurden bereits vom BKPV durchgeführt. Der GR stimmt der Beauftragung zur Neukalkulation der Beiträge und Gebühren der Abwasserentsorgung und der Wasserversorgung durch den BKPV zu : 0 Informationen und Anfragen a) Von der Gemeinde wurde beim Landratsamt Traunstein, Untere Verkehrsbehörde ein Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung und Überholverbot auf der B 306 beantragt. Das Überholverbot von der Max Aicher Arena Richtung Ortsmitte wurde genehmigt, die beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung jedoch abgelehnt. Auf Höhe des Gasthofs Schwarzberg wird durch Tollcollect ein Überwachungssystem des Lkw-Verkehrs aufgestellt. Von der Gemeinde wurden 2 Geschwindigkeitsanzeigegeräte angeschafft, die an verschiedenen Stellen im Ortsgebiet aufgestellt werden.

9 9 Die B 306 soll im Ortsbereich 2018 oder 2019 neu asphaltiert werden. Das Straßenbauamt ist aufzufordern, hier möglichst Flüsterasphalt zu verbauen. b) Zum Baugebiet Gschwall Nord wird die endgültige Herstellung der Erschließung auf 2018 verschoben, da derzeit noch viele Baustellen in Betrieb sind. c) Am findet die Kindersicherheitsolympiade in Inzell statt. d) Die Mobilfunkstation für die Deutsche Telekom in Reith wird modernisiert. e) GRM Gromoll beantragt die Überprüfung der Bepflanzung an der B 306. f) Das Straßenpflaster im verkehrsberuhigten Bereich wurde durch die Bauarbeiten Post beschädigt. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit dem Schädiger über die Beseitigung Kontakt aufzunehmen. Vom Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass hier bereits erste Gespräche stattgefunden haben. B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG ========================= Vorsitzender: Niederschriftführer

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