Hinweise zur Umsetzung der WEEE bei Produkten der Elektroinstallationssysteme

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1 Fachverband Elektroinstallationssysteme 08. November 2016 DEU Hinweise zur Umsetzung der WEEE bei en der Elektroinstallationssysteme Einleitung Das ElektroG (elektrog_2015) regelt die Umsetzung der WEEE (Waste of Electrical and Electronic Equipment; RICHTLINIE 2012/19/EU) in nationales (deutsches) Recht. (Siehe auch: ZVEI Abteilung Umweltschutzpolitik zur Neuordnung des ElektroG) Seit dem 24. November 2005 sind die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten gesetzlich verpflichtet, sich bei der stiftung elektro-altgeräte register (ear) registrieren zu lassen. Ohne vorherige Registrierung darf ein Hersteller keine Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringen. Die Stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) ist die Gemeinsame Stelle der Hersteller im Sinne des ElektroG. Vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut, registriert die Stiftung ear die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. (Quelle: Scope WEEE Art. 2(1)b open scope Ab dem 15. August 2018 gilt vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 der open scope für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte. Sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte sind in die Gerätekategorien des Anhang III einzustufen. Anhang IV enthält eine nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die Gerätekategorie des Anhangs III fallen (offener Anwendungsbereich). Definition EEE WEEE Art. 3(1) Elektro- und Elektronikgeräte Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1000 Volt bzw. Gleichstrom von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind. ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. Lyoner Straße Frankfurt am Main Fachverband Elektroinstallationssysteme (EIS) Telefon: Fax: elektroinstallationssysteme@zvei.org Präsident: Michael Ziesemer Geschäftsführung: Dr. Klaus Mittelbach (Vorsitzender), Frank Bechtloff

2 Umsetzung WEEE bei en der Elektroinstallationssysteme 2/14 Erläuterungen: Entscheidend ist das Inverkehrbringen, also das erstmalige Bereitstellen eines Elektro- oder Elektronikgerätes auf dem Markt. Bereitstellung auf dem Markt ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Elektrooder Elektronikgerätes. Beispiele: Der gekaufte, vorkonfektionierte Baustromverteiler muss vom Hersteller und nicht vom Errichter/Installateur gemeldet werden. Der selbst konfektionierte Baustromverteiler, der in Verkehr gebracht wird, wäre ein neues Gerät und muss vom Errichter als Hersteller unter Abzug der bereits gemeldeten Komponenten gemeldet werden. Das Zusammenfügen gekaufter, vorkonfektionierter Geräte (z.b. Hausunterverteilung) ist kein Inverkehrbringen eines neuen Gerätes. Anforderungen und B2B Pflichten -Geräte (inkl. dual-use) B2B-Geräte Registrierung Ja, ( 6 Abs.1) Ja, ( 6 Abs.1) Garantienachweis (kalenderjährig) Ja, ( 7 Abs.1) Nein Glaubhaftmachung (einmalig) Nein Ja, ( 7 Abs. 3 S.1) Kennzeichnung Ja, ( 9) Ja, ( 9) Monatl. Inputmeldungen Ja, ( 27 Abs.1 Nr.1) Nein Jährl. Inputmeldungen Nein Ja, ( 27 Abs. 2 S.3) Jahres-Statistik-Meldung Ja Ja Altgeräterücknahme/-entsorgung Ja, ( 16 Abs.1) Ja/Nein, ( 19) Informationspflichten Ja, ( 18 Abs. 2 S.1) Ja, ( 18 Abs. 2 S.1) der Geräte in und B2B: -Geräte (business-to-consumer-geräte) sind solche Elektro- und Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können. Maßgebend für die Beurteilung ist die gewöhnliche Nutzung und nicht, ob die lediglich theoretische Nutzbarkeit in einem privaten Haushalt besteht. Entscheidend für die Beurteilung ist nicht der Vertriebsweg, sondern der Entsorgungsweg. Es stellt sich also die Frage, ob das üblicherweise im Privathaushalt vorkommt und dann auch dort mit dem Hausmüll vermutlich entsorgt werden würde (z.b. Reste einer Installation bei einer privaten Sanierung). Der Begriff privater Haushalt" findet an verschiedenen Stellen des ElektroG Verwendung und bezieht sich auf den potentiellen Ort der Nutzung des Elektrogeräts bzw. Anfall als Altgerät. So besteht etwa eine Garantienachweispflicht nur für Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können. Private Haushalte im Sinne des ElektroG sind nach der gesetzlichen Definition zunächst private Haushaltungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Als private Haushaltungen werden dabei regelmäßig Orte der privaten Lebensführung verstanden, insbesondere Wohnungen und zugehörige Grundstücks- oder Gebäudeteile. Darüber hinaus sind private Haushalte nach der gesetzlichen Definition im ElektroG aber auch sonstige Herkunftsbereiche von Altgeräten, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort anfallenden Altgeräte mit den in privaten Haushaltungen anfallenden Altgeräten vergleichbar sind ( 3 Nr. 5 ElektroG). Hierunter fallen z.b. Gewerbebetriebe, Büros,

3 Umsetzung WEEE bei en der Elektroinstallationssysteme 3/14 Schulen, Behörden, Gaststätten usw., wenn die genannten Voraussetzungen an die dort potentiell anfallenden Altgeräte erfüllt sind. (Quelle: Anders als Elektro- und Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (-Geräte), dürfen B2B-Geräte nicht bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger angeliefert und von diesen den Behältnissen beigegeben werden, die von den Herstellern/Bevollmächtigte ( 3 Nr. 10 ElektroG) kostenlos abzuholen sind. Dementsprechend existiert für Hersteller/Bevollmächtigte ( 3 Nr. 10) keine Abholverpflichtung für B2B-Altgeräte bei Übergabestellen. Macht ein Hersteller/Bevollmächtigter ( 3 Nr. 10) bei der Registrierung glaubhaft, dass es sich bei den in Verkehr zu bringenden Elektro- und Elektronikgeräten um B2B-Geräte handelt, muss für die entsprechenden Mengen anders für -Geräte keine Garantie nachgewiesen und auch nicht die Fähigkeit zur bundesweiten Abholung bei Übergabestellen sichergestellt werden. (Quelle: Weitere Informationen siehe ear FAQ: Beispiele zur Umsetzung der WEEE aus Sicht des Arbeitskreises Marktzulassung B2B/ Leitungsführungs- Kanal Raumanschlusssysteme Raumanschlusssäule bestückt unbestückt

4 Umsetzung WEEE bei en der Elektroinstallationssysteme 4/14 B2B/ geschlossener Elektroinstallationskanal vorverkabelt unverkabelt Elektrorohre im Gebäude vorverkabelt unverkabelt Kabelschutzrohre im Erdreich Kabeltragsysteme Kabel-Leiter Kabel- Verschraubung

5 Umsetzung WEEE bei en der Elektroinstallationssysteme 5/14 B2B/ Phasenschiene Sammelschienensystem B2B Kabelgelenk-system Abdeckplatte Abdeckband Aderendhülsen Ja Kabelbinder

6 Umsetzung WEEE bei en der Elektroinstallationssysteme 6/14 B2B/ Kabel Befestigung Leitungsschutzschalter (MCB) Fehlerstromschutzschalter (RCCB) Zählervorautomat Offener Leistungsschalter < 375 KW 1 > 375 KW B2B kw Wert ist aus FAQ Definition zu Large Scale entnommen

7 Umsetzung WEEE bei en der Elektroinstallationssysteme 7/14 B2B/ Kompakt- Leistungsschalter < 375 KW > 375 KW B2B FI-LS (RCBO) Blitzschutz- Einrichtungen Sicherungshalter, Sicherungslasttrennschalter Zylinder Sicherung D-Sicherungseinsatz

8 Umsetzung WEEE bei en der Elektroinstallationssysteme 8/14 B2B/ D0- Sicherungssockel Sicherungseinsatz Bauform NH Gr. 00/000 Sicherungseinsatz Bauform NH Gr. 1-4 B2B NH- Sicherungsunterteil Gr. 00/000 NH- Sicherungsunterteil Gr. 1-4 B2B Fernantrieb

9 Umsetzung WEEE bei en der Elektroinstallationssysteme 9/14 B2B/ Steckdose Radio und TV Steckdose Multimedia connector Telefon Steckdose Daten Steckdose Schutzkontakt Stecker Cord extension sets

10 Umsetzung WEEE bei en der Elektroinstallationssysteme 10/14 B2B/ Zeitschaltuhr Steckdose Schalter für Anwendungen Schalter nur Abdeckung Dimmer Zeit- und Verzögerungsschalter (TDS) Isolationsschalter Lasttrennschalter Klingel

11 Umsetzung WEEE bei en der Elektroinstallationssysteme 11/14 B2B/ Gehäuse bei bestückten Gehäusen (auch mit Sammelschiene) sonst Kabel-Trommel Betriebsstundenzähler B2B / Aktoren Thermostat Touch schirm Gasmelder Ja

12 Umsetzung WEEE bei en der Elektroinstallationssysteme 12/14 B2B/ Rauchmelder Ja Entscheidungshilfe Zubehör

13 Umsetzung WEEE bei en der Elektroinstallationssysteme 13/14 Roadmap und Fristen Inkrafttreten ElektroG Erste Mengenmeldung gem. ElektroG Aktualisierung der Garantie ( 46 Abs. 3 i.v.m. 7 Abs. 1 Satz 2) Registrierungsantrag sofern Neuzuordnung der Geräteart folgt möglich, sofern diese Geräte bis zum unter bisheriger Zuordnung in Verkehr gebracht werden sollen ( 46 Abs. 2) (Falls Hersteller am schon registriert war) Anzeige von Herstellern bzw. Vertreibern, die vor dem schon freiwillig EEA zurückgenommen haben ( 46 Abs. 7) Registrierung von Leuchten & PV ( 46 Abs. 9) Neue Sammelgruppen ( 46 Abs. 5) Benennung eines Bevollmächtigten (falls Hersteller ohne Niederlassung in D) bereits zum registriert war ( 46 Abs. 4) Jahresmeldung und B2B ( 27) 1:1 bzw. 0:1 Rücknahme für Vertreiber ( 46 Abs. 7) Anzeigen der Sammelstellen durch Hersteller und Vertreiber ( 25 Abs. 2, 3 und 16 Abs. 1, 2) Artikel 3 ElektroG2 tritt in Kraft open Scope, 6 Kategorien inkl. Anpassung der Behältergruppen Links: elektrog: WEEE: Stiftung ear: ZVEI: ZVEI-und-BITKOM-zum-Gesetzentwurf-der-Bundesregierung-zur- Neuordnung-des-ElektroG.aspx

14 Umsetzung WEEE bei en der Elektroinstallationssysteme 14/14 Kontakt bei Rückfragen: Hajo Deul, Fachverband Elektroinstallationssysteme, Diese Information wurde in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Marktzulassung im Fachverband Elektroinstallationssysteme mit Sorgfalt nach bestem Wissen erstellt. Er stellt die Auffassung der Autoren nach der zum Zeitpunkt der Fertigstellung existierenden Rechtslage dar. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Insbesondere bleibt jeder Hersteller für eine rechtskonforme Umsetzung des elektrog selbst verantwortlich. ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.v. Fachverband Elektroinstallationssysteme (EIS) Lyoner Straße 9, Frankfurt am Main, Telefon: , Fax: elektroinstallationssysteme@zvei.org, November 2016

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