WINDKRAFTSTUDIE Nandlstadt. Studie zur Ermittlung geeigneter Flächen für Windkraftanlagen im Gebiet des Marktes Nandlstadt

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1 WINDKRAFTSTUDIE Studie zur Ermittlung er Flächen für Windkraftanlagen im Gebiet des Marktes

2 WINDKRAFTSTUDIE STAND: AUFTRAGGEBER MARKT: NANDLSTADT LANDKREIS: FREISING REG.-BEZIRK: OBERBAYERN RATHAUSPLATZ NANDLSTADT AUFTRAGNEHMER: ULRICH VOERKELIUS DIPL.-ING. LANDSCHAFTSARCHITEKT Landschaftsplanung - Bauleitplanung - Erneuerbare Energien - Geografische - Informationssysteme NIKOLAUS-ALEXANDER-MAIR STR. 18 D LANDSHUT Telefon Fax info@voerkelius.de www. voerkelius.de

3 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Ziel der Studie Anlass Ziel Vorgehensweise Kriterien und Varianten Darstellung der Kriterien für harte Tabuzonen Darstellung der Kriterien für weiche Tabuzonen Ergebnis Abkürzungen Quellen LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 3

4 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT 1 Anlass und Ziel der Studie 1.1 Anlass Die Bayerische Staatsregierung hat ein klares Interesse bekundet einen sinnvollen Ausbau der regenerativen Energien zu fördern. Im Energiekonzept "Energie innovativ" vom Mai 2011 wird die Steigerung des Anteils regenerativer Energien an der Stromversorgung innerhalb der nächsten Jahre auf 50% formuliert. Die Energiewende führt zu einer zunehmenden Dezentralisierung der Energieversorgung, womit mehr oder weniger alle Kommunen von diesem Thema berührt werden. Dies geschieht beispielsweise in Form der Neuerrichtung von Biogasanlagen, Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen (WKA). Insbesondere die Windkraft hat einen enormen Aufschwung erfahren. Ein Fokus auf Windkraftanlagen wird auch durch den Bayerischen Windenergieerlass vom unterstrichen. Mit den Möglichkeiten eines positiven und steuernden Umgangs der Kommune mit der Errichtung von Windenergieanlagen setzt sich die vorliegende Studie auseinander. Windenergieanlagen sind nach 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierte Anlagen im Außenbereich (DIRNBERGER, F. 2010). Dabei erfolgt die Genehmigung bei Anlagen über 50 m Höhe als immissionsschutzrechtliche Erlaubnis. Zwar ist eine Anlage nur genehmigungsfähig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, jedoch ist die Gemeinde bei der Planung nicht direkt beteiligt. Wichtigste Steuerungsmöglichkeit für die Gemeinde stellt der Flächennutzungsplan dar. Gemäß 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat es die Gemeinde in der Hand, durch Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan, diese an bestimmten Standorten zu bündeln und damit den übrigen Außenbereich freizuhalten. 1.2 Ziel Die vorliegende Studie wurde vom Markt in Auftrag gegeben, um die Möglichkeiten der Nutzung der Windenergie durch Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zu untersuchen und im Rahmen der kommunalen Planungshoheit zu steuern. Damit stellt die Studie auch die Grundlage für die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Konzentrationszonen für Windkraftanlagen dar. Es soll eine aus gemeindlicher Sicht optimierte Ausweisung von Flächen zur Nutzung von WKA erfolgen. Im Vordergrund steht dabei, die möglichen negativen Wirkungen von WKA für bewohnte Bereiche zu minimieren. 2 Vorgehensweise Wie auch im Windenergieerlass gefordert, erfolgt die Darstellung harter und weicher Tabuzonen. Die harten Tabuzonen sind die Bereiche, in denen WKA aus LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 4

5 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen sind. Weiche Tabuzonen sind jene Bereiche, wo zwar tatsächlich und rechtlich die Aufstellung von WKA möglich sind, aber aufgrund von städtebaulichen Zielen der Gemeinde, auf Basis eigener Kriterien, eine Nutzung durch WKA ausgeschlossen werden. Die Bestimmung der Tabuzonen erfolgt durch die Darstellung von Ausschlussflächen für die Bereiche Besiedlung Schutzgebiete Infrastruktur. Für die einzelnen Flächen im Gemeindegebiet wird bestimmt, ob sie für die Nutzung durch WKA sind und wenn nicht, ob gegebenenfalls Schutzabstände einzuhalten sind. Diese Eignungswerte und die eventuellen Schutzabstände stellen die Kriterien dar, die einheitlich auf das gesamte Gemeindegebiet angewendet werden. Für die technische Durchführung dieser Analysen kam ein Geoinformationssystem (GIS) zum Einsatz. Hierin wurden alle notwendigen Datenebenen erfasst. Die Prozessierung der Daten, entsprechend der gewählten Kriterien, erfolgte durch die Erstellung eines Modells, das automatisiert die entsprechenden Ausschlussflächen berechnet und als deren Gegenbild die Eignungsflächen darstellt. Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse und die Möglichkeit mit geringem Aufwand Varianten zu berechnen. Durch die Darstellung aller Zwischenergebnisse ist es möglich, für jeden Bereich der Ausschlussflächen das zum Tragen kommende Kriterium zu benennen. Damit ist die größtmögliche Transparenz gegeben. 3 Kriterien und Varianten 3.1 Darstellung der Kriterien für harte Tabuzonen Flächenart Naturschutzgebiete Vogelschutzgebiete (SPA) Hochspannungsfreileitungen Eignung, Schutzabstand nicht nicht nicht 300 m Begründung/Kommentar Die Gebiete sind nicht und gelten als harte Tabuzonen (BNatschG) Nicht vorkommend! Die SPA-Gebiete sind i. d. R. nicht für Windkraft Nicht vorkommend! Ein Schutz zu Freileitungen über 45 kv ist laut DIN EN einzuhalten, um Schutz vor Schwingungen durch Luftverwirbelungen zu gewährleisten. Gefordert ist der 3-fache Rotordurchmesser und damit bei heutigen Anlagen etwa 300 m. Die Abstände zu Freileitungen unter 45 kv sind im Einzelfall zu Prüfen. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 5

6 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT Klassifizierte Strassen Bundesautobahn Bundesstraßen Staatsstraßen Kreisstraßen Naturdenkmale Überschwemmungsgebiete Im Flächennutzungsplan dargestellte Abbauflächen Fließ- und Stillgewässer 40 m 20 m 20 m 15 m nicht nicht nicht nicht Aus der BayBO Art. 6(5) ergeben sich Abstandsflächen je nach Anlagenhöhe und Standort von bis zu 200 m (im Einzelfall zu prüfen). Das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) erlaubt keine Hochbauten in einer Entfernung von 40 m zu Bundesautobahnen (BAB) und bis zu 20 m zu Bundesstraßen (gemessen ab äußerer Fahrbahnrand). In einer Entfernung von 100 m bei BAB und 40 m bei Bundesstraßen ist die Zustimmung der Straßenbaubehörde erforderlich. Das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Art. 23 Abs. 1 fordert 20 m Abstand zu Staatstrassen und 15 m zu Kreisstraßen. Unter 40 m bei den Staatstraßen und unter 30 m bei den Kreisstraßen ist die Zustimmung der Straßenbaubehörde erforderlich. Es kommen nur Kreisstraßen vor! Naturdenkmale sind in 28 BNatSchG geschützt. Sie sind nicht als Standorte für WKA. Die vorkommenden Naturdenkmale sind von den in Frage kommenden Flächen nicht betroffen Nach 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten "die Errichtung... baulicher Anlagen nach 30, 33, 34 und 35 BauGB..." untersagt. Durch die Konzentrationszonen sind keine Überschwemmungsgebiete betroffen. Fließ und Stillgewässer sind als Standorte nicht 3.2 Darstellung der Kriterien für weiche Tabuzonen Für die verschiedenen Gebietskategorien wurden differenzierte Kriterien angewendet (Eignung für WKA und Abstandsflächen), die im Folgenden aufgezählt sind. Siedlungsflächen Bei den Siedlungsflächen wurden folgende Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan herangezogen: Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Dorfgebiet (MD) Außenbereich Gewerbegebiet (GE) LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 6

7 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT Flächenart Schutzabstand Begründung WA 1000 m Schallschutz + zus. Schutzabstand zur Minimierung negativer Auswirkung von WKA MD, MI 650 m Schallschutz + zus. Schutzabstand zur Minimierung negativer Auswirkung von WKA Außenbereich 650 m Schallschutz + zus. Schutzabstand zur Minimierung negativer Auswirkung von WKA GE 500 m Schallschutz da Wohnbauten möglich Die verwendeten Entfernungen stellen primär die notwendigen Abstände dar um den notwendigen Schallschutz zu gewähren. Eine genaue Berechnung des Schalldruckes macht auf Ebene des Flächennutzungsplanes keinen Sinn, denn dafür sind die konkreten Schallwerte der Einzelanlagen sowie deren Höhe, die Topographie und weitere Parameter zu berücksichtigen. Auch spielt es eine Rolle ob eine oder mehrere Anlagen gebaut werden. Dies alles sind Angaben, die erst mit dem konkreten Genehmigungsantrag vorliegen. Aus diesem Grunde wird über Abstandswerte gearbeitet. Die eingesetzten Werte orientieren sich an denen der Schalltechnische Planungshinweise für Windparks (LFU 2006). Schädliche Wirkungen durch Infraschall sind nicht zu erwarten, da bereits ab einem Abstand von 250 m von einer WKA keine erheblichen Belästigungen zu erwarten sind und alle gewählten Abstände deutlich darüber liegen (Windenergieerlass, 2011). Es war das Ziel der Marktgemeinde, die negativen Auswirkungen von WKA für Bereiche mit Wohnnutzung zu minimieren, das heißt möglichst große Abstandswerte zu definieren, die über den reinen Lärmschutz hinausgehen. Ein Kriterium war die optisch bedrängende Wirkung, die nach Dirnberger regelmäßig erst über 600 m kaum noch Probleme bereitet. Die gewählten Abstände für Wohngebiete und für Misch- und Dorfgebiet sollen darüber hinaus Freiräume für eine künftige Ortsentwicklung wahren. Somit soll der potenziellen künftigen Ausweisung von Wohn- und Mischgebieten angemessener Raum geschaffen werden. Der Schattenwurf ist von verschiedenen Faktoren, wie der Anlagenhöhe, dem Durchmesser der Rotorblätter, der Geländetopographie und der Himmelsrichtung abhängig. Beschattungszeiten von maximal 30 Stunden pro Kalenderjahr und maximal 30 Minuten pro Tag in einer Höhe von zwei Metern gelten als nicht erheblich belästigend (LfU 2013). Da eine genaue Berechnung auf dieser Ebene noch nicht zielführend ist, da die Parameter nicht bekannt sind, wird von einem Mindestabstand von 600 m ausgegangen. Weitere Flächen: Biotope der Biotopkartierung nicht 50 m Die Biotopkartierung liefert wichtige Grundlagen für den Naturschutz und trägt dadurch wesentlich zur Erhaltung der ökologisch wertvollen Landschaftsbestandteile für die nachfolgende Generation bei. Von den in der Biotopkartierung LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 7

8 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT Still und Fließgewässer nicht 50 m ausgewiesenen Biotopen, sollen kartierte Biotope aufgrund des geringen Flächenanteils im Untersuchungsgebiet freigehalten werden. Sie werden als Standorte für WKA ausgeschlossen. Aufgrund des generellen naturschutzfachlichen Potenzials werden Gewässer mit einem Schutzabstand von 50 m versehen. Weitere zu berücksichtigende Aspekte: Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP): Das ABSP zeigt im Bereich der dargestellten Eignungsflächen für WKA bei der gewählten Variante keine Darstellungen. Bodendenkmäler: Bodendenkmäler schließen nicht grundsätzlich den Bau von WKA aus, bedürfen aber der vorherigen Prüfung und Erlaubnis. Die Beeinträchtigung des Flugverkehrs ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu klären. Als generell Flächen werden folgende betrachtet: Forstwirtschaft Waldflächen Insoweit der Wald keinen Schutzfunktionen unterliegt, ist er als Standort für WKA prinzipiell. Es ist jedoch zu gewährleisten, dass der Waldrand nicht aufgebrochen wird. Flächen für die Landwirtschaft Ackerflächen Grünland Bei der Auswahl der Konzentrationszonen wurde eine Mindestgröße von einem viertel Hektar zugrunde gelegt. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 8

9 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT 4 Ergebnis Die Berechnung der im Folgenden dargestellten Ergebnisse erfolgte im Zusammenhang mit den Daten der Gemeinden Hörgertshausen, Mauern, Rudelzhausen und dem Markt Au. Somit sind die angewendeten Kriterien im Ergebnis interkommunal. Das heißt, dass die gleichen Schutzabstände, beispielsweise für Wohnbereiche der Nachbargemeinden auch durch die dargestellten Ergebnisse berücksichtigt sind. Für die Nachbargemeinden, die nicht an der Studie beteiligt waren, wurden Wohnbereiche im Grenzbereich durch entsprechende Abstandsflächen gleich behandelt. Die Ergebnisse sind in folgenden Karten dargestellt: Karte 1 - Ausschlusskriterium Infrastruktur Straßen, Hochspannungsleitung, Ölleitung, Gasleitung Karte 2 - Ausschlusskriterium Siedlung, Strassen und Wasserflächen (harte Tabuzonen) Karte 3 - Harte Tabuzone Karte 4 - Potenzialfläche Karte 5 - Ausschlusskriterium Schutzgüter (weiche Tabuzonen) Karte 6 - Ausschlusskriterium Siedlung, Strassen und Wasserflächen (weiche Tabuzonen) Karte 7 - Weiche Tabuzone Karte 8 - Eignungsflächen für WKA Die Karten 1-4 zeigen die Ergebnisse unter Anwendung der Kriterien für die Harten Tabuzonen. Die nach Abzug der Harten Tabuzonen verbleibende Potenzialfläche beträgt ha. Die Karten 5 9 zeigen die Ergebnisse, die durch die Anwendung der erweiterten Abstandskriterien für die weichen Tabuzonen entstehen. Dabei verbleibenden fünf mögliche Konzentrationszonen mit einer Gesamtfläche von 23,6 ha. Dies entspricht einem Anteil von 0,98% an der Potenzialfläche und von 0,69% an der Gemeindefläche von ha. Gemäß dem Bayerischen Windatlas ergeben sich folgende Werte für Windgeschwindigkeit und Volllaststunden in 130 m Höhe: Zone 1 Zone 2 5,6 m/s und 1800 h 5,5 m/s und 1750 h Zone 3 5,4 m/s und 1720 h. Zone 4 5,3 m/s und 1650 h. Zone 5 5,5 m/s und 1780 h. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 9

10 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT Demnach kann für alle dargestellten Zonen die wirtschaftliche Nutzbarkeit für WKA angenommen werden. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 10

11 Großgründling Aiglsdorf Baumgarten Figlsdorf Karte 1 - Ausschlusskriterium Infrastruktur Straßen, Hochspannungsleitung, Ölleitung, Gasleitung (harte Tabuzonen) LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 11

12 Großgründling Aiglsdorf Baumgarten Figlsdorf Karte 2 - Ausschlusskriterium Siedlung, Strassen und Wasserflächen (harte Tabuzonen) LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 12

13 Großgründling Aiglsdorf Baumgarten Figlsdorf Karte 3 - Harte Tabuzone LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 13

14 Großgründling Aiglsdorf Baumgarten Figlsdorf Karte 4 - Potenzialfläche LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 14

15 Großgründling Aiglsdorf Baumgarten Figlsdorf Karte 5 - Ausschlusskriterium Schutzgüter (weiche Tabuzonen) LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 15

16 Großgründling Aiglsdorf Baumgarten Figlsdorf Karte 6 - Ausschlusskriterium Siedlung, Strassen und Wasserflächen (weiche Tabuzonen) LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 16

17 Großgründling Aiglsdorf Baumgarten Figlsdorf Karte 7 - Weiche Tabuzone LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 17

18 Zone 1 3,2 ha Großgründling Zone 2 1,1 ha Zone 5 6,6 ha Aiglsdorf Baumgarten 1 ha Zone 3 Figlsdorf 11,7 ha Zone 4 Karte 8 - Eignungsflächen für WKA LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 18

19 WINDKRAFTSTUDIE MARKTGEMEINDE NANDLSTADT 5 Abkürzungen WA MI MD GE GI GB SO GR Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Dorfgebiet Gewerbegebiet Industriegebiet Flächen für den Gemeinbedarf Sondergebiet Grünflächen 6 Quellen BURKHARDT, I. (2011). Gutachten zur Standorteignung von Windkraftanlagen im Landkreis Dachau. DIRNBERGER, F. (2010), Windenergieanlagen und Planungsrecht. In: Biomasse, Photovoltaik, Windenergie. Bayerische Akademie Ländlicher Raum e. V. (Hrsg.). BaySTMI, BayStMWFK, BayStF, BayStMWIVT, BayStMUGV, BayStMLF :Windenergieerlass - Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND TECHNOLOGIE (2011). Bayrischer Windatlas. Download am LFU Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (2013): Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation LFU Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (2006): Schalltechnische Planungshinweise für Windparks U. Voerkelius, S. Längst (2012): Regenerative Energien in der Kommunalen Planung. In A. Koch, T. Kutzner, T. Eder (2012) "Geoinformationssysteme, Beiträge zum 17. Münchener Fortbildungsseminar 2012"; Wichmannverlag LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 19

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