Gemeinde Kirchheim a.n.

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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 17. März 2014 Anwesend: Entschuldigt: Bürgermeister Seibold und 5 Gemeinderäte Gemeinderat Uli Bröllos, Gemeinderat Roland Högner Außerdem anwesend: Andreas Bezner, Jörg Dannenhauer (zu TOP 20), Stefanie Engelmann über Herrn Dannenhauer (zu TOP 20), Inge Schemminger, Holger Schön, Monika Schweizer Schriftführer: Andrea Fritz Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:25 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 12. Baugesuche Antrag auf Befreiung von der Dachbegrünung beim Lebensmittelmarkt Kreidlerstr Neubau eines Wohnhauses mit zwei Garagen, Flst. Nr. 5557, Bertha-von-Suttner-Str Antrag auf Überdachung der Wohn- u. Schlafcontainer, Aufstellung von 12 zusätzlichen Containern und 1 Duschcontainer auf den Grundstücken Flst , Römerhof Antrag auf Nutzungsänderung beim Sonnenstudio im Wohn- und Geschäftshaus Hohensteiner Straße Antrag auf Nutzungsänderung für ein Friseurstudio im Wohn- und Geschäftshaus Schillerstraße Antrag für den Einbau einer Werkleiterwohnung ins Betriebsgebäude Max-Eyth- Straße Geotechnischer Bericht zu den Senkungen in der Christofstraße durch das Büro Smoltczyk und Partner 14. Bauleitplanung von Nachbargemeinden Bauleitplanung von Nachbargemeinden Bebauungsplan "Obere Lange Straße II" der Stadt Lauffen a.n Bauleitplanung von Nachbargemeinden Bebauungsplanverfahren "Lauffener Feld II - 1. Änderung" der Stadt Bönnigheim 15. Baugebiet "Bachrain II" - Abschnitt Hinter den Lüssen 1 Festlegung der Straßennamen im Gebiet 16. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss 1

2 TOP 12 Baugesuche TOP 12.1 Antrag auf Befreiung von der Dachbegrünung beim Lebensmittelmarkt Kreidlerstr. 2 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Hellebarten, 1. Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist. Beantragt ist die Befreiung von der extensiven Dachbegrünung des Flachdachs über dem östlichen Gebäudeteil, mit der Begründung, dass die Maßnahme versehentlich nicht ausgeführt wurde und jetzt aus statischen Gründen nicht mehr realisiert werden kann. Sie soll jetzt mit drei zusätzlich gepflanzten Bäumen kompensiert werden. Die Maßnahme der Dachbegrünung war Bestandteil der Baugenehmigung vom , Aktenzeichen A In der Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom wurde folgender Beschluss gefasst: Das Einvernehmen wird erteilt mit der Maßgabe: Die Abweichung in der Dachneigung muss so groß sein, dass der Bebauungsplan eingehalten wird. Das technische Maß muss messbar sein. In der Zwischenzeit hat sich die Beschlusslage geändert. Bei anderen Vorhaben wurde die Befreiung von der Dachbegrünung unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Bei einer anderen Firma wurde die Befreiung von der Dachbegrünung erteilt mit der Maßgabe, dass sichergestellt ist, dass das anfallende Dach- bzw. Oberflächenwaser in die vorhandene Regenwassermulde abgeleitet wird. Auch einer weiteren Firma ist eine Befreiung bezüglich der Dachbegrünung erteilt worden mit der Maßgabe, dass das Niederschlagswasser in das bestehende Retentionsbecken eingeleitet wird. Gemeinderätin Riecker ist der Ansicht, bereits bei der Vorstellung im Gemeinderat wurde ganz klar auf eine Dachbegrünung hingewiesen vorzusehen. Auch die Belange des Bebauungsplanes sind klar definiert. Es soll keine Befreiung geben, sondern die Firma Lidl soll ihre Statik nachrüsten. Gemeinderat Schneider ist der Ansicht, es handelt sich hier um ein untergeordnetes Bauteil und ist deshalb mit der Ersatzlösung einverstanden. Bürgermeister Seibold teilt mit, das Nachschieben der Befreiung für die Dachbegrünung ist im Nachhinein nicht ordnungsgemäß. Bereits von Anfang an wäre es besser gewesen, mit offenen Karten zu spielen, dann wäre wahrscheinlich eine Befreiung möglich gewesen. Er weist darauf hin, dass bereits für andere Firmen eine Befreiung erteilt wurde. Aus Sicht der Gleichbehandlung sollte hier ebenfalls eine Befreiung möglich sein. Nach kurzer Aussprache ergeht bei zwei Gegenstimmen (Gemeinderat Mayer, Gemeinderätin Riecker) der B e s c h l u s s : 2

3 Der Antrag auf Befreiung der Dachbegrünung wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass drei zusätzliche Bäume gepflanzt werden müssen. 3

4 TOP 12.2 Neubau eines Wohnhauses mit zwei Garagen, Flst. Nr. 5557, Bertha-von-Suttner-Str. 7 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Bachrain II - Abschnitt westlich des Talhofs 1. Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist. Geplant ist ein Wohnhaus mit 2 Garagen. Der Bauantrag wurde irrtümlich von der Architektin im Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Die Architektin wurde darauf hingewiesen, dass sie den Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren stellen soll, und diesen dann umgehend nachzureichen hat. Über das Bauvorhaben wurde schon einmal in der Gemeinderatssitzung vom vorberaten. Das Vorhaben befindet sich im Wesentlichen im Baufenster. Lediglich die Garage an der östlichen Grundstücksseite überschreitet das Baufenster beim jetzigen Antrag nur noch geringfügig. Diese soll auch unterkellert werden. Ausnahmen und Befreiungen wurden nicht beantragt. Das flach geneigte Dach hat eine Neigung von 6. Laut Ziff der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind flach geneigte Dächer bis 15 extensiv zu begrünen. Die Nachbaranhörung wird derzeit durchgeführt. Nach vorläufiger Prüfung kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben dem Bebauungsplan entspricht. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige B e s c h l u s s : Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 4

5 TOP 12.3 Antrag auf Überdachung der Wohn- u. Schlafcontainer, Aufstellung von 12 zusätzlichen Containern und 1 Duschcontainer auf den Grundstücken Flst , Römerhof 2 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Außenbereich, Nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bauen im Außenbereich) ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Mit Bauantrag vom wird erneut die komplette Überdachung aller Container beantragt. Außerdem die zusätzliche Aufstellung von 12 Wohn-Schlafcontainern, und einem Duschcontainer. Ein Wohn-Schlafcontainer bei der vorherigen Planung soll nun als Krankencontainer genutzt werden. Insgesamt sollen 43 Wohn-Schlafcontainer, 1 Krankencontainer, 1 WC-Container und 2 Duschcontainer aufgestellt werden. Die Überdachung soll im Winter, wenn die Wohn-Schlafcontainer leer stehen als Lager- und Abstellfläche genutzt werden. Containerüberdachung auf Flst. Nr. 1892: 32 m/10 m Containerüberdachung auf Flst. Nr. 1894: 40,40 m/20 m Die neu beantragten Container sind im Lageplan rot dargestellt. Die zuständigen Fachbehörden (z.b. Brandschutz, Landschaftsschutz) werden durch die Baurechtsbehörde beteiligt. Die abschließenden Stellungnahmen der Fachbehörden liegen noch nicht vor. Seitherige Beschlusslage: In der Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom wurde schon einmal über die Überdachung beraten. Von Seiten des Fachbereichs Landwirtschaft beim LRA Ludwigsburg sollen Wohncontainer für Saison-Arbeitskräfte im Außenbereich so konzipiert werden, dass sie sich möglichst harmonisch und unauffällig in die umgebende Landschaft einpassen und problemlos wieder entfernt werden können. Die Überdachung der Lagercontainer erscheint aus deren Sicht nicht notwendig. Nach Auffassung des Fachbereichs Gewerbeaufsicht, die zwischen den Unterkünften und den Sanitärcontainern witterungsgeschützte Verkehrswege gefordert hatten, kann dem Vorhaben wie beantragt, unter Berücksichtigung von Auflagen zugestimmt werden. Der Fachbereich Naturschutz sieht als Alternative ein Vordach vor, weil dieses mit weniger Eingriffen in das Landschaftsbild verbunden ist. Die beantragte Überdachung haben sie abgelehnt. Für die Aufstellung von 7 Wohn- und Schlafcontainern, sowie die zeitweilige Aufstellung von 10 Wohn-Schlafcontainern zur Haupternte hat der Verwaltungs- und Bauausschuss am das gemeindliche Einvernehmen erteilt, unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Die Baugenehmigung wurde mit der Nebenbestimmung erteilt, dass das Abwasser in einer geschlossenen Grube gefasst und anschließend in der Kläranlage entsorgt wird. Mit der Gemeinde Kirchheim ist eine schriftliche Vereinbarung zur Entsorgung des Abwassers in die gemeindliche Kläranlage abzuschließen. Am wurde erneut ein Bauantrag für die dauerhafte Aufstellung von 23 Wohn- Schlafcontainern, 1 WC-Container, 1 Duschcontainer für Erntehelfer sowie 4 Lagercontainer für Obstkistenleergut eingereicht. Dass die Mehrzahl der Wohn-Schlafcontainer auf dem separaten Flurstück auf der gegenüberliegenden Wegseite des Hofes aufgestellt werden sollen wird mit der topografisch ebenen Lage begründet. Aufgrund der Personenzahl bei Vollbele- 5

6 gung von ca. 50 bis 60 Personen auf dem Hof stellt sich abermals die Frage nach einem möglichen Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz. Bürgermeister Seibold teilt mit, er hatte gerade die Möglichkeit mit dem Bauherrn zu sprechen und zu konnte fragen, wieso keine Duschcontainer für Männer im Plan ersichtlich sind. Er hat ihm geantwortet, dass bereits Duschmöglichkeiten für Männer im bestehenden Betriebsgebäude vorhanden sind. Außerdem muss bei dieser Größe ein Krankencontainer aufgestellt werden. Gemeinderat Lais ist der Ansicht, es sollte noch ein separater Sanitärcontainer mit WC s im zweiten Bauteil aufgestellt werden. Auch die Prüfung der Parkplätze sollte noch geklärt werden. Gemeinderat Mayer schlägt vor, den Antrag auf die nächste Sitzung und in den Gemeinderat zu vertagen, da auch noch die Antworten der einzelnen Fachbehörden fehlen. Gemeinderat Deisinger ist der Ansicht, die Saisonkräfte dürften nur im Betrieb eingesetzt werden und nicht irgendwo im Landkreis Ludwigsburg. Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige B e s c h l u s s : Der Antrag auf Überdachung der Wohn- und Schlafcontainer wird auf die nächste Gemeinderatssitzung am 10. April 2014 vertagt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten noch folgende Punkte mit den Fachbehörden abgeklärt werden bzw. die Ergebnisse vorliegen: Liegt eine Privilegierung vor, wie sieht es mit der Parkplatzsituation aus? Ein Sanitärcontainer sollte bei der nördlichen Bebauung nachgerüstet werden. Wie viele Personen sollen/können pro Container untergebracht werden? 6

7 TOP 12.4 Antrag auf Nutzungsänderung beim Sonnenstudio im Wohn- und Geschäftshaus Hohensteiner Straße 2 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans An der Hohensteiner Straße. Bei einer routinemäßigen Überprüfung wurde festgestellt, dass die Genehmigung der Antragstellerin zum Getränkeausschank nicht den Anforderungen entsprach und sie wurde aufgefordert einen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen. Beantragt wird die zusätzliche Schankgenehmigung für ein ortsansässiges Sonnenstudio. Bauliche Veränderungen werden nicht vorgenommen. Gemeinderat Deisinger fragt nach, ob bei einer Nutzungsänderung auch hinterher die Möglichkeit besteht hier eine Spielhalle zu errichten. Bürgermeister Seibold teilt mit, dass dies nicht auszuschließen sei. Gemeinderätin Riecker schlägt vor, das Einvernehmen widerruflich zu erteilen. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige B e s c h l u s s : Das gemeindliche Einvernehmen wird auf Widerruf erteilt. 7

8 TOP 12.5 Antrag auf Nutzungsänderung für ein Friseurstudio im Wohn- und Geschäftshaus Schillerstraße 41 - Gemeinderat Lais ist befangen und verlässt den Sitzungstisch. - Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet Ortskern III und ist nach 34 BauGB zu beurteilen. Beantragt ist die zusätzliche Einrichtung eines Friseursalons im bestehenden Ladengeschäft und Lager. Nach 6 BauNVO sind in Mischgebieten Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zulässig. Die Stellplatzverpflichtung wird über die ehemalige Nutzung Drogerie, Einzelhandel nachgewiesen. Dabei würden 2 Stellplätze dem Friseurgeschäft und zwei Stellplätze dem Lager der Gebäudereinigung zugeordnet werden. Sozialanlagen wie Pausenraum und Toiletten sind im bestehenden Gebäude vorhanden. Bauliche Veränderungen werden nicht vorgenommen. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige B e s c h l u s s : Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. - Gemeinderat Lais nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. - 8

9 TOP 12.6 Antrag für den Einbau einer Werkleiterwohnung ins Betriebsgebäude Max-Eyth-Straße 21 Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Loch-Seele-Ehewiesen, 5. Änderung. Beantragt ist die Umwandlung eines bestehenden Raumes und eines Sanitärraumes im Obergeschoss eines Firmengebäudes in eine 1- Zimmer-Werksleiterwohnung. Laut Ziff. 1.1 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind ausnahmsweise Wohnungen für Aufsichtsund Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind gem. 8 (3) 1 zulässig. Bauliche Veränderungen werden nicht vorgenommen. Die Lage der Wohnung ist im beiliegenden Plan dargestellt. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige B e s c h l u s s : Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 9

10 TOP 13 Geotechnischer Bericht zu den Senkungen in der Christofstraße durch das Büro Smoltczyk und Partner - Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Herrn Dr. Rumpelt und Herrn Rexhäuser vom Büro Smoltczyk und Partner. - Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Nachdem aufgrund der an den Weihnachtsfeiertagen aufgetretenen Senkung im Bereich der Christofstraße 20 im Januar durch den Verwaltungs- und Bauausschuss beschlossen wurde, ein geologisches Gutachten durch das Stuttgarter Büro Smoltczyk und Partner für diesen Bereich erstellen zu lassen, kann nun wie im Zeitplan vorgesehen, in der Märzsitzung das Ergebnis der Untersuchungen vorgestellt werden. Da die Auswertungen der vorgenommenen Untersuchungen derzeit noch laufen, kann vorab noch keine Aussage über die angetroffene Situation in diesem Bereich getroffen werden. Diese Ergebnisse und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen werden durch das Büro Smoltczyk und Partner im Rahmen der Sitzung vorgestellt, auf dieser Grundlage kann dann auch das weitere Vorgehen beschlossen werden. Anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 1) geht Herr Dr. Rumpelt sehr ausführlich auf die Gegebenheiten in der Christofstraße ein. Er teilt mit, dass insgesamt 4 Kernbohrungen durchgeführt wurden, davon 3 mit Ausbau von Messstellen. Die Bohrungen wurden bis zu einer Tiefe von 15 m durchgeführt. Damit wurde ein geologisches Modell erarbeitet, so dass eine seismische Tomographie zur Detektion der Subrossionsstruktur dargestellt werden kann. Die Auswertung der Ergebnisse sieht nun wie folgt aus: Das Ursprungsgelände lag bei ca. 177,5 m NN und jetzt liegt es bei 179 m NN. Dies hat damit zu tun, dass ca. 1 m 2 m im Bereich einer ehemalige Sandgrube aufgefüllt wurde. In 1 m 3 m Tiefe gibt Lösslehm, darunter kommt der Neckarkies mit über 6 m Tiefe. Dann kommt der obere Muschelkalk danach der mittlere Muschelkalk. Das Grundwasser liegt bei 6,5 m - 7,5 m unter Geländeoberfläche im Neckarkies. Es wurde festgestellt, dass eine relativ ebene Geländeoberfläche vorhanden ist, also keine Mulde oder Senke, und dass es eine einheitliche Felsoberfläche gibt. Sehr wichtig sei, dass kein Hohlraum festgestellt wurde. Es gibt zwar einen höheren Zerlegungsgrad z.b. Karstspalten, die festgestellt wurden, diese waren aber teilweise mit Schluffen und Kiesen aus den überlagernden Schichten aufgefüllt. Es gibt getrennte Grundwasserstockwerke und somit gibt es Potenzial für einen Wasserabfluss. Das Büro Smoltczyk und Partner empfiehlt folgende Maßnahmen: - Die vorliegenden Baugrundverhältnisse haben ein hohes Potenzial für einen Bodentransport bei Wasserbewegung. Ursache für den Tagesbruch war ihrer Meinung nach ein Bodentransport nach dem Bruch der Wasserleitung. Für die Herstellung von Leitungstrassen sollte zukünftig kein Spülbohrverfahren eingesetzt werden. Die unverdichtete Verfüllung des Tagesbruchs vor dem Gebäude Christofstraße 20 mittels Kieß-, Sand-, Schluffgemisch sollte ertüchtigt werden (z.b. durch Injektionen). Gemeinderätin Riecker fragt nach, ob das Büro Smoltzcyk und Partner aufgrund der Untersuchungen sagen kann, wer oder was den Schaden verursacht hat und wer ihn bezahlen muss. Herr Dr. Rumpelt teilt mit, er kann nur rekonstruieren. Es gibt keinen direkten Verursacher, es sind nur einzig Anhaltspunkte, die vorliegen. Eine Absenkung unter dem Haus/Garten liegt 10

11 nicht vor. Es liegt nur der Verdacht nahe, dass das Spülbohrverfahrens für die neue Gasleitung zu Auswaschungen geführt haben könnte. Dies könnte zum Rohrbruch und weiteren Auswaschungen geführt haben, sei aber nicht beweisbar. Es könne kein direkter Draht zu den Karstlücken aufgezeigt werden. Er ist der Ansicht, es handelt sich hier um eine Verkettung von Zufällen. Bürgermeister Seibold erteilt einem Zuhörer, dem Rechtsanwalt der Familie Kadigianopoulos aus der Christofstraße 20, das Wort. Er weist auch noch darauf hin, dass zu dem Thema eine eigene Infoveranstaltung geplant ist. Der Rechtsanwalt fragt nach, ob das Kanalsystem ebenfalls untersucht wurde. Herr Dr. Rumpelt und Bürgermeister Seibold teilen mit, dass der Kanal befahren wurde und hier keine Schädigungen festgestellt werden konnten. Bürgermeister Seibold informiert weiter, dass auch die Gemeinde den Schaden an die Versicherung weiter gemeldet hat. In nächster Zeit werden gemeinsame Gespräche mit den Eigentümern stattfinden um einzelne Punkte aufzuarbeiten. Außerdem muss aus technischer Seite die Straße demnächst wieder saniert werden und auch die Informationsveranstaltung ist geplant. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei den Herren Dr. Rumpelt und Rexhäuser und verabschiedet sie. - 11

12 TOP 14 Bauleitplanung von Nachbargemeinden TOP 14.1 Bauleitplanung von Nachbargemeinden Bebauungsplan "Obere Lange Straße II" der Stadt Lauffen a.n. Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Am hat der Gemeinderat Lauffen a.n. die Aufstellung des Bebauungsplans Obere Lange Straße II mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen und gleichzeitig dem Bebauungsplanentwurf sowie dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB zugestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in Form einer Planauslegung vom bis Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Mit dem Bebauungsplan werden u.a. folgende Ziele verfolgt: Innenentwicklung mit angemessener Nachverdichtung, Schaffung von Gemeinbedarfsflächen für den Neubau einer Kindertageseinrichtung, bauliche Abrundung der historischen Gesamtanlage Lauffen Dorf. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Lageplan umgrenzt. Maßgebend ist der Lageplan des Planungsbüros KMB, Ludwigsburg, vom Das Gesamtgebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,63 ha. Das Plangebiet liegt am südlichen Innenstadtrand zwischen der Körnerstraße und der Lange Straße in unmittelbarer Nähe der historischen Altstadt ( Dorf ) und umfasst eine Fläche von rund 0,63 ha. Etwas weiter westlich befindet sich das denkmalgeschützte Gebäude der Herzog-Ulrich-Schule. Das Gelände wurde ursprünglich von der Gärtnerei Seidel genutzt. Nachdem die Stadt das Seidelareal im Zuge der Sanierung Lauffen III erworben hatte, wurden die Gewächshäuser abgebrochen. Seitdem liegt das Gelände brach, derzeit befindet sich ein temporärer Parkplatz auf der Fläche. Das Gelände wird im Norden durch ein siebengeschossiges Wohnhochhaus mit vorgelagerten Garagen dominiert. Im nördlichen Bereich des Plangebiets soll eine Arrondierung der vorhandenen Wohn- und Geschäftsbebauung an der Körnerstraße sowie ein baulicher Übergang zum Altstadtbereich von Lauffen a.n. geschaffen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans beabsichtigt die Stadt Lauffen a.n., die Flächen für Gemeinbedarf zum Bau einer Kindertagesstätte auszuweisen. Zum anderen soll in Form einer Mischbebauung im topografisch höher gelegenen Bereich, ein städtebaulicher Übergang zwischen der Altstadt von Lauffen a.n. und dem Wohn- und Geschäftshaus an der Körnerstraße entstehen. Die Gemeinde Kirchheim am Neckar wird gebeten, bis zum Stellung zu nehmen. Bauplanungsrechtliche und städtebauliche Belange der Gemeinde Kirchheim am Neckar werden hiervon offensichtlich nicht berührt. Der Verwaltungs- und Bauausschuss nimmt die Bauleitplanung Obere Lange Straße der Stadt Lauffen am Neckar zur Kenntnis. 12

13 TOP 14.2 Bauleitplanung von Nachbargemeinden Bebauungsplanverfahren "Lauffener Feld II - 1. Änderung" der Stadt Bönnigheim Herr Bezner erläutert den Sachverhalt. Der Gemeinderat der Stadt Bönnigheim hat am in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Lauffener Feld II 1. Änderung öffentlich auszulegen. Der Entwurf liegt vom bis einschließlich öffentlich aus. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Kirchheim am Neckar von der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs benachrichtigt. Zum Planentwurf können Anregungen vorgebracht werden. Sofern Aufgaben der Gemeinde durch den Bebauungsplan berührt werden, kann zum Bebauungsplanentwurf bis spätestens Stellung genommen werden. Der Bebauungsplan Lauffener Feld II-Erweiterung soll mit seinen umfassenden Festsetzungen in Anlehnung an das vorhandene Gewerbegebiet Lauffener Feld II die Anforderungen und den Rahmen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung bilden und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die künftige Gewerbegebietserweiterung schaffen. Die Überlegungen der Gemeinde Kirchheim am Neckar hinsichtlich der Ausweisung eines gemeinsamen interkommunalen Gewerbegebietes mit Bönnigheim sind bei der Stadt Bönnigheim bekannt. Der Verwaltungs- und Bauausschuss nimmt die Bauleitplanung Lauffener Feld II 1. Änderung der Stadt Lauffen am Neckar zur Kenntnis. 13

14 TOP 15 Baugebiet "Bachrain II" - Abschnitt Hinter den Lüssen 1 Festlegung der Straßennamen im Gebiet - Gemeinderätin Riecker ist befangen und verlässt den Sitzungstisch. - Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Im Neubaugebiet Bachrain II Abschnitt Hinter den Lüssen 1 sind die Straßennamen festzulegen. Wenn man davon ausgeht, dass die Verlängerung der Strombergstraße, des Fichtenwegs und der Margarete-Steiff-Straße im Wesentlichen feststehen, verbleiben 3 neue Erschließungsstraßen noch in der Namensauswahl: a) Parallel zum Fichtenweg und der Margarete-Steiff-Straße ist eine Haupt- Erschließungsstraße beginnend von der Heuchelbergstraße und endend in der Strombergstraße (Nord-Süd-Ausrichtung) zu benennen (mit Anger-Platz). b) Als zweites die Straße zwischen dieser Straße und dem verlängerten Fichtenweg festzulegen. c) Darüber hinaus die Verbindungsstraße zwischen Fichtenweg und Margarte-Steiff- Straße. Analog zur bisherigen Beschlussfassung im Baugebiet Bachrain II Abschnitt westlich des Talhofes drängt es sich geradezu auf, auch bei diesen Straßen auf berühmte weibliche Persönlichkeiten der deutschen Geschichte zurückzugreifen und diese vorzuschlagen: Clara Schumann Pianistin und Komponistin Käthe Kollwitz Grafikerin, Malerin, Bildhauerin Sophie Scholl Widerstandskämpferin gegen Diktatur Nationalsozialismus Die Verwaltung schlägt vor, die Haupterschließungsstraße unter 1. nach Clara Schumann in Clara-Schumann-Straße zu benennen. Die Verbindungsstraße/weg unter 2. nach Käthe Kollwitz Käthe-Kollwitz-Weg und die Ost-West-Verbindungsstraße nach Sophie-Scholl Sophie-Scholl-Straße zu benennen. Alternative: Astrid Lindgren schwedische Schriftstellerin Vom Verfahren her ergeht die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat. Für die Umlegungsausschusssitzung der Umlegung Bachrain II, Abschnitt Hinter den Lüssen 1 wird die Empfehlung redaktionell übernommen und bei entsprechender Bestätigung durch den Gemeinderat formal rechtlich beim Umlegungsplan entsprechend berücksichtigen. Gemeinderätin Schemminger schlägt vor, die Wissenschaftlerin Lise Meitner mit zu bennen. Sie habe damals mit zwei Männern zusammen eine wissenschaftliche Entdeckung gemacht, aber nur die beiden Männer hätten den Nobelpreis erhalten. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige B e s c h l u s s : 14

15 Die Haupterschließungsstraße wird die Sophie-Scholl-Straße, der Käthe-Kollwitz-Weg bleibt erhalten und die Lise-Meitner-Straße ist die Verbindungsstraße zwischen Fichtenweg und Margarete-Steiff-Straße. - Gemeinderätin Riecker nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. - 15

16 TOP 16 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss Informationen aus der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss lagen keine vor. 16

17 Zur Beurkundung: Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer: 17

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