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2 Inhaltsverzeichnis... 3 Taxonomie... 3 Wichtiger Hinweis zur Handelsbilanz... 5 Sonder- und Ergänzungsbilanzen... 7 en verwalten... 9 Versionen für die... 9 Neuanlage einer Grundangaben einer Stammdaten (GCD) Dokument Bericht Bericht Bericht Bericht Berichtsperiode und -prüfung Bescheinigung und Sonstiges Unternehmen Allgemeine Angaben Firmenangaben Bankverbindung Organschaft / Gesellschafter Kommunikation Jahresabschluss (GAAP) Auswertungen Vorlagen verwalten Kontenzuordnung Kontenplan Diese Hilfe als PDF / 36

3 "Elektronik statt Papier" - Die elektronische Bilanz Bisher wurden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als Unterlagen zur Steuererklärung bei der Finanzverwaltung in Papierform eingereicht, obwohl inzwischen auf Seiten der Unternehmen die Daten in fast allen Fällen elektronisch erfasst werden. Ziel der ist die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzbehörden. Als einheitliche Grundlage für diesen Datenaustausch werden in XBRL (extensible Business Reporting Language) gegliederte Datenschemata genutzt, die sogenannten Taxonomien. Wer muss eine abgeben? Alle in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn/ Verlust durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) nach 4 Abs. 1, 5 EStG sowie 140, 141 AO, 5a EStG, ermitteln. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, d.h. ab dem Wirtschaftsjahr 2013, müssen die bilanzierenden Unternehmen ihre Bilanzdaten in elektronischer Form an das Finanzamt übermitteln. Bis zum Wirtschaftsjahr 2012 konnte aufgrund einer Nichtbeanstandungsregel der Abschluss noch in Papierform abgegeben werden. Die hat aber nicht nur die Art und Weise der Übermittlung geändert, sondern auch den Umfang der Daten. Die Taxonomien haben eine weit über die im handelsrechtlichen Abschluss vorgeschriebene Gliederungstiefe und der Mindestumfang ist größer, als dies bislang generell steuerrechtlich gefordert wurde. Damit die Gliederungstiefe der buchhalterisch abgebildet werden kann, wurden die Standardkontenrahmen 01 und 02 von Stotax erweitert. Die neuen -Konten können für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, genutzt werden. Mit der wird nicht nur die Bilanz im amtlich vorgeschriebenen Datensatz bezeichnet, sondern auch die GuV, sowie alle Zusätze und Anmerkungen, die darüber hinaus elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden müssen. Taxonomie Grundlage für die sind die Taxonomien. Eine Taxonomie bestimmt den Inhalt und die Struktur des Datensatzes. Die Finanzverwaltung überprüft die Taxonomie jedes Jahr und veröffentlicht durch BMFSchreiben die neue Taxonomie-Version. Mit dem BMF-Schreiben vom wurde die Taxonomie-Version 5.0 verbindlich veröffentlicht. Mit dieser Taxonomie können Datensätze für Wirtschaftsjahre die nach dem beginnen, an das Finanzamt übermittelt werden. Mit BMF-Schreiben vom wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die TaxonomieVersion 5.1, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, zu verwenden. Mit BMF-Schreiben vom wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die TaxonomieVersion 5.2, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, zu verwenden. Sie können auch für das Vorjahr verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version ist für Echtfälle ab gegeben. Mit dem BMF-Schreiben vom wurde die Taxonomie-Version 5.3 veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2014 oder 2014/2015 zu verwenden. Mit der Taxonomie 5.3 ist es nun möglich, en für Körperschaften mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu übermitteln. Die 3 / 36

4 Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie-Version wird für Echtfälle ab Mai 2015 gegeben sein. Taxonomie-Version Verwendung Elster-Übermittlung 5.1 für die Wirtschaftsjahre 2012 und 2013; Die Standard-Kontenzuordnungen basieren auf den Kontenrahmen / für die Wirtschaftsjahre 2013 und 2014; Die Standard-Kontenzuordnungen basieren auf den Kontenrahmen / für die Wirtschaftsjahre 2014 und 2015; Die Standard-Kontenzuordnungen basieren auf den Kontenrahmen /2015 Taxonomiearten Grundsätzlich ist für die die Kerntaxonomie zu nutzen, welche die Positionen für alle Rechtsformen enthält. Für bestimmte Wirtschaftszweige gibt es Branchentaxonomien. Die Branchentaxonomien unterscheiden zwischen Spezialtaxonomien und Ergänzungstaxonomien. Spezialtaxonomien sind an Stelle der Kerntaxonomie zu verwenden, z.b. für Banken, Versicherungen und Zahlungsinstitute. Ergänzungstaxonomien enthalten zusätzliche branchenspezifische Positionen, die zu den Positionen der Kerntaxonomie hinzugefügt werden, z.b. für Wohnungsunternehmen, Verkehrsunternehmen, Land- und Forstwirtschaft, Krankenhäuser, Pflegedienstleister und Kommunale Eigenbetriebe Grundsätzlich müssen alle Jahresabschlüsse, für die nicht eine der aufgeführten Branchentaxonomien zutrifft, gemäß der Kerntaxonomie übermittelt werden. Individuelle Ergänzungen sind nicht zulässig. Bestandteile der Kerntaxonomie Die Kerntaxonomie umfasst zwei Module: - Stammdaten-Modul (GCD-Modul - Global Common Data ) - Jahresabschluss-Modul (GAAP-Modul - Generally Accepted Accounting Principles ). Das GCD-Modul umfasst die Bestandteile: - Angaben zum übermittelten Dokument (Bsp.: Erstellungsdatum) - Angaben zum Bericht (Bsp.: welche Berichtsbestandteile sind enthalten) - Angaben zum steuerpflichtigen Unternehmen (Bsp. Gesellschafterangaben) Das GAAP-Modul enthält die Rechnungslegungsinformation des Berichtsjahres in Form der nachfolgend aufgezählten verpflichtenden und freiwilligen Berichtsbestandteile Verpflichtende Berichtsbestandteile: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung, nach GKV oder UKV gegliedert Ergebnisverwendung Kapitalkontenentwicklung (Pflicht erst für WJ, die nach dem beginnen) Steuerliche Gewinnermittlung für EU und PersGes. Zusätzliche Felder zur steuerlichen Gewinnermittlung für Personenhandelsgesellschaften Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle Steuerliche Modifikationen: Überleitungsrechnung Detailinformationen (Kontensalden) zu einzelnen Positionen Freiwillige Berichtsbestandteile: Haftungsverhältnisse / Angaben unter der Bilanz Eigenkapitalspiegel Kapitalflussrechnung Anhang Lagebericht Bericht des Aufsichtsrats, Beschlüsse und zugehörige Erklärungen Eigenschaften einer Taxonomieposition 4 / 36

5 Die in den Berichtsteilen verwendeten Positionen können folgende Eigenschaften aufweisen: Mussfeld Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Summenmussfeld Rechnerisch notwendige Position Unzulässige Position Auffangposition Mussfelder spiegeln den gesetzlichen Mindestumfang der im Rahmen der zu übermittelnden Daten wider. Diese sind zwingend zu übermitteln und werden bei Nichtbefüllen, z.b. wenn die von der Taxonomie verlangte Position nicht aus der Buchführung abgeleitet werden kann oder ein entsprechender Geschäftsvorfall nicht existiert, mit NIL, d.h. einem Leerwert, übermittelt. Vor der Übermittlung an die Finanzverwaltung durchläuft der Datensatz automatisch eine formale Prüfung, welche u.a. die Vollständigkeit der Mussfelder überprüft. Wenn ein Mussfeld keinen Wert enthält, so wird für die entsprechende Taxonomieposition der sogenannte "NIL"-Wert übergeben (Not In List). Für Mussfelder, Kontennachweis erwünscht, gelten die gleichen Grundsätze wie für Mussfelder. Hier kann zusätzlich ein Nachweis der in die Position einfließenden Konten mit beigefügt werden. Da Taxonomien, wie bereits ausgeführt, hierarchisch gegliedert sind und einige ihrer Bestandteile in mathematischer Beziehung zueinander stehen, werden Mussfelder, die rechnerisch in eine übergeordnete Position verknüpft sind, als Summenmussfeld bezeichnet. Neben den bereits beschriebenen Mussfeldern fließen u.u. auch andere Felder in die Berechnung eines Summenmussfeldes ein. Um den Wert des Summenmussfelds nachvollziehen zu können, ist für die in eine Position einfließenden Nicht-Mussfelder die Übermittlung als sogenannte rechnerische Positionen notwendig. In den Taxonomien sind teilweise auch für die Steuerbilanz unzulässige Positionen enthalten, die für andere Zwecke als die Übermittlung einer, z.b. die Übermittlung an den elektronischen Bundesanzeiger, gedacht sind. Diese Positionen werden als unzulässige Positionen gekennzeichnet. Auffangpositionen sollen eine Brücke schlagen zwischen dem Standardisierungsgedanken der einerseits und dem Verhindern von unnötigen Eingriffen in das Buchungsverhalten andererseits. Wenn also die Kontenstruktur Ihrer Buchführung nicht danach ausgelegt ist, um die Mussfelder einer Position zu aussagekräftig zu füllen, können Sie die entsprechenden Kontensalden unaufgegliedert auch einer Auffangposition zuweisen. Dieses Wahlrecht besteht jedoch nur solange, bis die in der Taxonomie vorgesehene Differenzierung durch Mussfelder aus dem individuellen Kontenplan heraus abgeleitet oder entnommen werden kann! Wichtiger Hinweis zur Handelsbilanz Im Rahmen der fordert der Gesetzgeber von den Unternehmen nicht zwingend eine Steuerbilanz, sondern ermöglicht es, eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung zu übermitteln. 5 / 36

6 Bitte prüfen Sie, ob nicht die Erstellung einer Steuerbilanz für die weitere Bearbeitung - auch im Hinblick auf die - von Vorteil ist. Dafür können Sie in dem Stotax-Jahresabschluss eine zweite Version für die Steuerbilanz anlegen. Die Überleitung der Wertansätze aus der Handelsbilanz zur Steuerbilanz können danach in der zweiten Version in Form von Umbuchungen erfasst werden. Die wird anschließend mit den Werten der Steuerbilanz übermittelt. Wenn eine eine nach dem Bilanzierungsstandard "deutsches Handelsrecht" erstellt wird, so ist zwingend im Berichtsteil " Steuerliche Modifikationen" eine Überleitungsrechnung der Wertansätze aus der Handelsbilanz zur Steuerbilanz / Umgliederungsrechnung auszufüllen. Hier müssen die Abweichungen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bzw. Bilanzausweisen in Form der Wertänderungen abgebildet werden. Schwierigkeiten bereitet nun die vollständige, plausible Erfassung der Überleitungsrechnung in der. Ein Beispiel soll verdeutlichen was beim Ausfüllen zu beachtet ist. Beispiel: Abweichende Abschreibungen zwischen den Vermögensgegenständen der Handelsbilanz und den Wirtschaftsgütern der Steuerbilanz Aufgrund steuerrechtlicher Wahlrechte kann ein Wirtschaftsgut in der Bilanzposition Maschinen und maschinengebundene Werkzeuge mit höheren Abschreibungen (1.000,- ) in der Steuerbilanz bilanziert werden. Folgende Angaben sind im Berichtsteil SteuerlicheModifikationen zu erfassen: 1. Als Art der Überleitung muss der Eintrag Änderung der Wertansätze ausgewählt werden. Optional können Erläuterungen dazu erfasst werden. 2. Unter der Karteikarte Bilanz muss ein neuer Eintrag für Aktivposten angelegt werden. 3. Wählen Sie den Namen der Aktivposition Maschinen und maschinengebundene Werkzeuge aus und erfassen Sie die Wertänderung aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr (-1.000,- ). 4. Unter der Karteikarte Bilanz muss ein neuer Eintrag für Passivposten angelegt werden. 5. Wählen Sie den Namen der Passivposition Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) aus und erfassen Sie 6 / 36

7 die Wertänderung aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr (-1.000,- ) 6. Unter der Karteikarte Gewinn- und Verlustrechnung muss ein neuer Eintrag für GuV-Posten mit erfolgswirksamen Abweichungen angelegt werden. 7. Wählen Sie den GuV-Posten Abschreibungen (GKV) auf Sachanlagen aus und erfassen Sie die Wertänderung aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr (1.000,- ). Erst jetzt die Erfassung der steuerlichen Überleitungsrechnung vollständig und plausibel. Sonder- und Ergänzungsbilanzen Bei Personengesellschaften (und anderen Mitunternehmerschaften) umfasst die für die Besteuerung relevante Steuerbilanz neben der Gesamthandsbilanz auch die Sonder- und Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter. Jede dieser Bilanzen ist in einem gesonderten Datensatz zu übermitteln, d.h. Sie müssen mehrere -Versionen anlegen und jede Version gesondert übermitteln. Beispiel: Eine KG übermittelt eine Gesamthandsbilanz. Für den Gesellschafter A der KG ist eine Sonderbilanz zu erstellen und für den Gesellschafter B eine Sonder- und eine Ergänzungsbilanz.Insgesamt sind vier EBilanz-Versionen zu erstellen und aus allen vier Versionen ist ein gesonderter Datensatz an die Finanzverwaltung zu übermitteln: Version 1 = Gesamthandsbilanz der KG Version 2 = Sonderbilanz Gesellschafter A Version 3 = Sonderbilanz Gesellschafter B Version 4 = Ergänzungsbilanz Gesellschafter B Zur Unterscheidung ist bereits bei der Neuanlage einer -Version die "Bilanzart steuerlich bei Personengesellschaften / Mitunternehmerschaften" auszuwählen: Gesamthandsbilanz Sonderbilanz Ergänzungsbilanz Die ausgewählte Bilanzart wird in die Stammdaten übernommen. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie in den Stammdaten unter Bericht 2 Wenn in dem Feld Bilanzart steuerlich bei PersG eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz ausgewählt wurde, dann können Sie bei der Neuanlage der -Version einen der in den Mandantenstammdaten hinterlegten Gesellschafter auswählen. Falls im Mandantenstamm keine Gesellschafter hinterlegt wurden, kann dieses Feld bei der Neuanlage der leer bleiben und die Angaben zum Gesellschafter können später in der erstellten Version nacherfasst werden. Bei den Sonder- und Ergänzungsbilanzen sind die Stammdaten der -Version mit den Stammdaten des Gesellschafters zu füllen, z.b. muss in den "Informationen zum Unternehmen" in dem Feld "Name des Unternehmens" der Name des Gesellschafters eingetragen werden. Wenn Sie in einer -Version die Bilanzart falsch übermittelt haben und bei einer neuen Datenübermittlung die Änderung kennzeichen wollen, dann müssen Sie in den Stammdaten unter "Bericht 2" das Kästchen "Korrigiert, Bilanzart" ankreuzen, damit die Finanzverwaltung die Veränderung der Bilanzart erkennt. Nach der Neuanlage der -Version können Sie jederzeit die Grundangaben der Version aufrufen und dort den zugeordneten Gesellschafter erkennen. Nachträglich kann die Zuordnung eines Gesellschafters 7 / 36

8 nicht mehr geändert werden. In den Stammdaten der Sonder- oder Ergänzungsbilanz werden bei den "Informationen zum Unternehmen" die Stammdaten des Gesellschafters vorbelegt. Die Stammdaten des Gesellschafters können auch jederzeit über die Schaltfläche "Angaben übernehmen" aktualisiert werden. In dem Stammdatenfeld "Rechtsform" (siehe dazu Allgemeine Angaben) darf in diesem Fall nur eine der drei Mitunternehmer-Alternativen ausgewählt werden: Mitunternehmer (natürliche Person) Mitunternehmer (KapG) Mitunternehmer (PersG) Außerdem muss in den Stammdaten der Sonder- und Ergänzungsbilanz der Gesellschafter in den "Informationen zum Unternehmen" als Gesellschafter erfasst werden. Es ist aber nur der betreffende Gesellschafter zu erfassen, für den auch die Sonder- und Ergänzungsbilanz übermittelt wird. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie unter Organschaft / Gesellschafter Damit die Finanzverwaltung die Sonder- und Ergänzungsbilanzen, die in gesonderten Datensätzen übermittelt werden, der Gesamthandsbilanz zuordnen können, müssen diese Angaben in den "Informationen zum Bericht" unter "Bericht gehört zu" eingetragen werden. Diese Angaben finden Sie in den Stammdaten (Bericht) unter Bericht 3 8 / 36

9 In der -Version für die Gesamthand müssen in den Stammdaten (Informationen zum Unternehmen) auf dem Karteireiter Organschaft / Gesellschafter die Gesellschafter eingegeben werden. Dabei muss für jeden Gesellschafter angegeben werden, ob zusätzlich eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz eingereicht wird. Erst nach Eingang sämtlicher angekündigter Sonder- und Ergänzungsbilanzen kann die Bearbeitung der Gesamthandsbilanz vorgenommen werden. en verwalten Öffnen Sie die im Jahresabschluss unter Abschlussauswertungen Versionen für die Auf dem Karteireiter "en verwalten" finden Sie Ihre gespeicherten -Versionen. Sie können für ein Wirtschaftsjahr beliebig viele -Versionen erstellen Im Bereich der Sonder-und Ergänzungsbilanzen müssen in jedem Fall mehrere -Versionen angelegt werden. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie unter Sonder- und Ergänzungsbilanzen 9 / 36

10 Neuanlage einer Klicken Sie auf dem Karteireiter " verwalten " in der Multifunktionsleiste auf den Eintrag "Neu".Im 1. Schritt öffnet sich für die Neuanlage einer der folgende Dilaog: Die Angaben in diesem Dialog dienen primär der Erstellung einer in dem von Ihnen gewünschten Darstellungsrahmen (u.a. Auswahl der benötigten Berichtsteile), bewirken aber zusätzlich, dass Positionen, die in der von Ihnen gewählten Konstellation nicht notwendig bzw. zulässig sind, ausgeblendet werden, um eine übersichtlichere Benutzerführung zu gewährleisten. Falls von Ihnen gewünscht, können diese Positionen aber jederzeit nachträglich eingeblendet werden. Wirtschaftsjahr / Version (- Pflichtfeld -) Wählen Sie hier das Wirtschaftsjahr und die Version aus, für welche Sie eine erstellen möchten. Durch Klick auf den Pfeil am rechten Rand der Auswahlhilfe erhalten Sie eine Übersicht der vorhandenen Wirtschaftsjahre und Versionen. Bitte beachten Sie, dass erst Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, als übermittelt werden können. Option für die GültigeVersion Da für ein Wirtschaftsjahr/ bzw. eine Jahresabschluss-Version mehrere en erstellt werden können, ist es hilfreich, eine dieser -Versionen als gültig zu kennzeichnen. Bilanzart (-Pflichtfeld-) Wählen Sie hier die für Ihre vorliegende Bilanzart aus. Wirtschaftsjahr / Version Vorjahr Sofern vorhanden, können Sie die Jahresabschluss-Version aus dem Vorjahr auswählen. Name und Bemerkung 10 / 36

11 Um die anzulegende besser identifizieren zu können, sollten Sie diese mit einer individuellen Bezeichnung und ggfs. auch mit einer Bemerkung versehen. Taxonomie Wählen Sie hier die für Ihre gültige Taxonomie aus. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie in dem gesonderten Thema Taxonomie GuV Format Hinterlegen Sie hier die von Ihnen verwendete Form der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie in den Stammdaten unter Bericht 3 Gesamtkostenverfahren Umsatzkostenverfahren Die Auswahl des angewandten GuV-Formats ist verpflichtend und hat Auswirkungen auf die innerhalb des Berichtsbestandteils GuV zu befüllenden Positionen. Bilanzierungsstandard Wählen Sie den Bilanzierungsstandard aus, nach welchem die Bilanz erstellt wurde. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie unter Wichtiger Hinweis zur Handelsbilanz oder in den Stammdaten unter Bericht 2 Deutsches Handelsrecht Deutsches Handelsrecht (sog. Einheitsbilanz) Deutsches Steuerrecht Die Auswahl "Deutsches Handelsrecht (sog. Einheitsbilanz)" ist dann zu wählen, wenn die Ansätze und Bewertungen der Handelsbilanz mit denen der Steuerbilanz übereinstimmen. Bei der Auswahl "Deutsches Handelsrecht" ist zusätzlich zur Bilanz und GuV eine Überleitungsrechnung zu erstellen. Bilanzart steuerlich bei PersG (-Pflichtfeld-) Werden einer Personengesellschaft / Mitunternehmerschaft zuzuordnende en übermittelt, muss ausgewählt werden, ob es sich um die Daten der Gesamthandsbilanz oder einer Sonder-/ Ergänzungsbilanz handelt. Bei Einzelunternehmen und Körperschaften ist keine Auswahl zu treffen. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie in den Stammdaten unter Bericht 2 Gesellschafter Wenn zuvor im Feld Bilanzart steuerlich bei PersG eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz ausgewählt wurde, können Sie hier einen der in den Mandantenstammdaten hinterlegten Gesellschafter auswählen. Falls im Mandantenstamm keine Angaben hinterlegt wurden, kann dieses Feld bei der Neuanlage der leer bleiben und die Angaben zum Gesellschafter können später in der erstellten Version erfasst werden. Ausweis Bilanzgewinn/-verlust Wurde eine Ergebnisverwendung vorgenommen, muss diese entsprechend in der dargestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Berichtsteil "Ergebnisverwendung" nur erfasst werden kann, wenn diese Option ausgewählt wurde. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie in den Stammdaten unter Bericht 2 Status des Berichts Folgende Auswahl steht zur Verfügung: - erstmalig - berichtigt - geändert - berichtigt und geändert - identischer Abschluss mit differenzierten Informationen Im 2. Schritt wird bei der Neuanlage einer der folgende Dialog geöffnet: 11 / 36

12 In diesem Dialog können die Angaben für die Übernahme einer Saldenliste erfasst werden und auch die Angaben für die -Zuordnung. Übernahme der Kontoinformationen (der Saldenliste) Die Saldenliste kann aus dem Jahresabschluss oder aus einer Excel-Tabelle übernommen werden. Bei der Auswahl Jahresabschluss werden die Salden automatisch aus der zuvor ausgewählten StotaxJahresabschluss-Version übernommen. Bei der Auswahl Excel-Datei werden weitere Felder für die Eingabe einer Importdatei und einer Schnittstelle angezeigt. Wenn die ausgewählte Importdatei die Zuordnung zu den Taxonomiepositionen bereits enthält und auch die Schnittstelle entsprechend ausgewählt wurde, dann wird bei der Erstellung der die Saldenliste übernommen und die Salden werden auch direkt den Taxonomiepositionen zugeordnet. In diesem Fall muss keine weitere zuordnungsvorlage ausgewählt werden. Wenn Sie die Übernahme der Saldenliste aus dem Jahresabschluss aktiviert haben, oder die ExcelImportdatei keine Zuordnung enthält, dann können Sie in dem nachfolgenden Feld eine Vorlage für die EBilanz-Zuordnung auswählen, damit die Salden automatisch den Taxonomiepositionen der zugeordnet werden. Kontenzuordnungsregeln Die Kontenzuordnungsregeln sind unbedingt notwendig, damit die Werte aus der Saldenliste den Taxonomiepositionen zugeordnet werden können. Die in der Vorlage enthaltenen Kontenzuordnungsregeln werden in die neue übernommen und können innerhalb der noch jederzeit geändert werden. Die Verwaltung der Vorlagen für die -Zuordnungen finden Sie auf dem zweiten Karteireiter "Vorlagen verwalten". Vorlagen sind immer dann nützlich, wenn Sie eine bestimmte Kontenzuordnung für mehrere Mandanten nutzen möchten. Um die endgültig zu erstellen, klicken Sie auf die Schaltfläche "Weiter".Entsprechend den von Ihnen gemachten Angaben werden die positionen für Stammdaten (GCD-Modul) und Jahresabschluss (GAAP-Modul) zusammengestellt. Grundangaben einer Nach der Neuanlage einer können Sie die Grundangaben jederzeit auch in der aufrufen: 12 / 36

13 Stammdaten (GCD) Die Stammdaten in der gliedern sich in drei Teile, die Sie über die Multifunktionsleiste aufrufen können. Informationen zum Dokument 13 / 36

14 Informationen zum Bericht Informationen zum Unternehmen Die Dokumentinformationen beziehen sich dabei auf den XBRL-Datensatz selbst (z.b. Ersteller und Erstelldatum des XBRL-Dokument, etc.) und die Informationen zu Bericht und Unternehmen umfassen Angaben zu den zu übermittelnden informationen. Soweit zu den einzelnen Punkten, im Besonderen bei Angaben zum Unternehmen, bereits Angaben in den Stotax Stammdaten vorhanden sind, werden diese vorbelegt. Die übrigen Angaben müssen von Ihnen ergänzt werden. Aktuelle Änderungen in den Stotax-Stammdaten können Sie in den Informationen zum Unternehmen auf dem Karteireiter " AllgemeineAngaben " mit der Schaltfläche "Angaben übernehmen " in der aktualisieren. Beachten Sie bitte, dass bei der Übermittlung der alle Mussfelder, die nicht von Ihnen gefüllt wurden, mit NIL (Not in list) an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Um festzustellen, inwiefern Mussfelder gefüllt wurden, können Sie am linken Bildschirmrand durch einen Klick auf die Schaltfläche "Positionsliste" eine Übersicht der auszufüllenden Felder einblenden. Diese können Sie durch Klick auf das Pin-Symbol im oberen rechten Bereich der Positionsliste auch permanent anzeigen lassen. Die Liste der auszufüllenden Felder können sie nach Mussfeldern filtern, sie können aber auch leere Positionen ausblenden oder Felder, die für Ihre -Konfiguration nicht vorgesehen und daher ausgeblendet sind, wieder einblenden. 14 / 36

15 Dokument Erstellungsdatum Sie können das Erstellungsdatum der angeben. Das Datum wird bei der Neuanlage einer mit dem Systemdatum vorbelegt. Maßgeblich ist das Datum der Erstellung des XBRL-Datensatzes und nicht das Datum der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Steuerbilanz. Anlass zur Erstellung des Dokuments Sie können den Anlass zur Dokumenterstellung als Freitext erfassen, z.b "Erläuterunge zur Steuererklärung" oder "Erfüllung der Pflichten nach 5b EStG oder "Veröffentlichung im Bundesanzeiger". Inhalt des Dokuments Hier kann allgemein beschrieben werden, worum es sich bei dem übermittelten Datensatz im Wesentlichen handelt. 15 / 36

16 Ursprungssprache des Dokuments Sie können hier die Ursprungssprache der einstellen. Die Angabe wird bei der Neuanlage einer EBilanz mit Deutsch vorbelegt ("de" nach ISO ). Dokument veröffentlichungsfähig Diese Option ist auswählen, wenn der Datensatz auch für eine Veröffentlichung im (elektronischen) Bundesanzeiger geeignet ist. Die Versendung der Stotax ist zurzeit nur an die Finanzverwaltung möglich. Dokumentenersteller In dem Bereich Dokumentenersteller können Sie Angaben zu einem oder mehreren Erstellern der erfassen. Dokumentrevision Im Bereich Dokumentrevision können Sie Angaben zu Änderungen der machen. Die Angaben sind nicht nur für interne Zwecke und werden ebenfalls im Datensatz an die Finanzverwaltung übertragen. Nutzerspezifische Dokumentinformationen Es können Informationen zum -Dokument als Freitext an die Finanzverwaltung übermittelt werden. 16 / 36

17 Nutzerspezifische Dokumentinformationen bieten die Möglichkeit, ergänzende individuelle Anmerkungen zum Dokument zu übermitteln. Bericht Die Informationen zum Bericht betreffen Stammdaten, die sich unmittelbar auf die übermittelten Berichtsbestandteile beziehen, und sind auf fünf Karteireiter aufgeteilt: Bericht 1 Sachverständige Die Angabe von Sachverständigen, auf deren Gutachten sich die Bewertung z.b. von Pensionsrückstellungen oder Beteiligungen stützt, ist optional. Anzugeben sind jeweils Name, Firma und Adresse des Gutachters. Art des Berichts (Mussfeld) In diesem Feld muss mindestens ein Eintrag für die Art des Berichts ausgewählt werden. Für die Übermittlung der an die Finanzverwaltung zwecks Veranlagung sollte grundsätzlich die Auswahl Jahresabschluss ausgewählt werden. Erläuterungen zur Art des Berichts, sonstiger Bericht Falls Sie zuvor in dem Feld Art des Berichts die Auswahl Sonstiger Bericht getroffen haben, können Sie hier zusätzliche Angaben erfassen, z.b. bei der Übermittlung von Eröffnungs-, Aufgabe- oder Umwandlungsbilanzen. Feststellungsdatum / Veröffentlichungsdatum Sie können hier Angaben zur Feststellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses erfassen: Datum der Feststellung Wenn die Veröffentlichung vor der Feststellung erfolgt ist, um die Offenlegungsfristen einzuhalten, dann bitte das Kästchen ankreuzen Datum der Veröffentlichung Für Zwecke der besteht keine Pflicht zur Erfassung. Wenn bei der Übermittlung des Datensatzes eine Feststellung bzw. Veröffentlichung des Jahresabschlusses erfolgt ist, dann sollten die Daten hier erfasst werden. Fertigstellungsstatus des Berichts (Mussfeld) Hier müssen Sie auswählen, ob die zu vorläufigen oder endgültigen Zwecken an die Finanzverwaltung übermittelt werden soll. Bitte beachten Sie, dass lediglich eine endgültige als 17 / 36

18 Grundlage der Steuerfestsetzung und fristgerechte Einreichung bei der Finanzverwaltung gilt. Ein vorläufiger Fertigstellungsstatus kann z.b. für die Weiterleitung der vorläufigen zur Berechnung und Festsetzung von Vorauszahlungen verwendet werden, oder zur Übermittlung an den Steuerberater, der die vor der Übermittlung an die Finanzverwaltung überprüft und nach der Prüfung als "endgültig" klassifiziert. Status des Berichts (Mussfeld) In diesem Feld muss ausgewählt werden, ob die erstmalig oder in einer überarbeiteten Version übermittelt wird. Wird eine nach den Grundsätzen des 4 Abs. 2 EStG "berichtigte", "geänderte" oder "berichtigte und geänderte" Bilanz übermittelt, sind die entsprechenden Ausprägungen auszuwählen. Werden lediglich differenziertere Datensätze (z.b. bisheriger Datensatz und zusätzliche Kontennachweise) übermittelt sind diese als "identischer Abschluss mit differenzierteren Informationen" zu deklarieren. Soll erneut eine mit identischen Angaben im Berichtsteil Bilanz und GuV übermittelt werden, die darüber hinaus aber geänderte Daten enthält (z. B. in der steuerlichen Gewinnermittlung), ist diese ebenfalls mit dem Status "identischer Abschluss mit differenzierteren Informationen" zu übermitteln. Berichtsbestandteile (Mussfeld) Hier werden die zu übermittelnden Berichtsbestandteile des -Datensatzes angezeigt. Die zwingend notwendigen Berichtsbestandteile werden bereits bei der Neuanlage der ausgewählt. Folgende Berichtsbestandteile sind Mussfelder: Bilanz Eröffnungsbilanz ohne GuV GuV Ergebnisverwendung Steuerliche Überleitungsrechnung Steuerliche Gewinnermittlung Steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften Bericht 2 Allokation des Anlagespiegels Sie können in diesem Feld auswählen, ob der Anlagespiegel Bestandteil der Bilanz oder des Anhangs ist. Nach 268 Abs. 2 S.1 HGB hat der Bilanzierende das Wahlrecht, die Entwicklung des Anlagevermögens entweder innerhalb der Bilanz oder alternativ innerhalb des Anhangs dazustellen. Ist er Teil der Bilanz, so müssen die Angaben im Rahmen der übermittelt werden. Ist er Teil des Anhangs, so kann er, wie der Anhang selbst, freiwillig übermittelt werden. Allokation der Ergebnisverwendung Sie können in diesem Feld auswählen, ob die Ergebnisverwendung als GuV-Verlängerung oder im Anhang dargestellt wird. In der ist die Ergebnisverwendung ein eigener Berichtsbestandteil und wird dem Datensatz hinzugefügt, wenn sie bei der Neuanlage der das Kästchen Ausweis Bilanzgewinn/verlust aktivieren. Allokation des Verbindlichkeitenspiegels Sie können auswählen, ob der Verbindlichkeitenspiegel im Anhang des Datensatzes übertragen wird, und ob die Restlaufzeitvermerke auch im Berichtsteil Bilanz dargestellt werden. Verbindlichkeitenspiegel im Anhang und keine Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten in der Bilanz Verbindlichkeitenspiegel im Anhang und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis 1 Jahr in der Bilanz kein Verbindlichkeitenspiegel im Anhang und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten in der Bilanz 18 / 36

19 Allokation der Haftungsverhältnisse Sie können auswählen, ob die Haftungsverhältnisse unter der Bilanz oder im Anhang angegeben werden. Allokation der weiteren Angaben unter der Bilanz nach MicroBilG Sie können auswählen, ob die weiteren Angaben für Kleinstkapitalgesellschaften unter der Bilanz oder im Anhang angegeben werden. Weitere Angaben unter der Bilanz nach MicroBilG unter der Bilanz Weitere Angaben unter der Bilanz nach MicroBilG im Anhang Bilanzart (Mussfeld) In diesem Feld muss die Art der Bilanz ausgewählt werden. Bei der Neuanlage der wird die Angabe vorbelegt. Wenn das Wirtschaftsjahr in den Rechnungswesen-Grundangaben am eines Jahres endet, wird die Angabe mit Eröffnungsbilanz vorbelegt, in allen anderen Fällen mit Jahresabschluss. Erläuterung zur Bilanzart "sonstige Auswertungen" Falls Sie in dem Feld Bilanzart die Auswahl Sonstige Auswertung getroffen haben, können Sie hier zusätzliche Angaben erfassen. Bilanzart steuerlich bei PersG/Mitunternehmerschaften (Mussfeld) Bei Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften umfasst die für die Besteuerung relevante Steuerbilanz neben der Gesamthandsbilanz auch die Sonder- und Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter. Jede dieser Bilanzen ist in einem gesonderten Datensatz zu übermitteln und über die hier einzugebende Bilanzart zu unterscheiden. Die Angabe der Bilanzart wird bereits bei der Neuanlage einer EBilanz abgefragt. Bei Einzelunternehmen und Körperschaften ist hier keine Auswahl zu treffen. Gesamdhandsbilanz Sonderbilanz Ergänzungsbilanz Korrigiert, Bilanzart Aktivieren Sie dieses Kästchen, wenn Sie die erneut an die Finanzverwaltung senden wollen, und die die zuvor fälschlicherweise ausgewählte Bilanzart steuerliche bei PersG/Mitunternehmerschaften korrigieren wollen. Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns (Mussfeld) Dieses Kästchen muss aktiviert werden, wenn ein Bilanzgewinn ausgewiesen wird. Diese Angabe muss bereits bei der Neuanlage der gemacht werden, damit der Berichtsteil Ergebnisverwendung bearbeitet werden kann. Bilanzierungsstandard (Mussfeld) Es muss bereits bei der Neuanlage der ausgewählt werden, welcher Bilanzierungsstandard zu Grunde liegt. Zur Auswahl stehen dort deutsches Steuerrecht, deutsches Handelsrecht und deutsches Handelsrecht (sog. Einheitsbilanz). Wenn deutsches Handelsrecht ausgewählt wurde, ist der Berichtsteil Überleitung Handelsbilanzposten auf Steuerbilanzposten in den steuerlichen Modifikationen zwingend auszufüllen. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie unter Wichtiger Hinweis zur Handelsbilanz Branchen (Mussfeld) Sie können bei der Neuanlage einer neben der Kerntaxonomie auch Ergänzungstaxonomien für bestimmte Branchen auswählen. Institutsschlüssel für Kreditinstitute und Versicherungszweige Sie können bei der Neuanlage der Angaben zum Institutsschlüssel bzw. Versicherungszweig erfassen, wenn Sie dort eine Spezialtaxonomie für Banken oder Versicherungen ausgewählt haben. Bericht 3 19 / 36

20 GuV-Format (Mussfeld) Bei der Neuanlage der muss ausgewählt werden, ob die GuV nach dem Umsatzkostenverfahren oder Gesamtkostenverfahren aufgestellt wurde. Die Auswahl des angewandten GuV-Formats ist verpflichtend und hat Auswirkungen auf die innerhalb des Berichtsbestandteils GuV zu befüllenden Positionen. Konsolidierungsumfang (Mussfeld) Für die Übermittlung der an die Finanzverwaltung ist nur die Angabe nicht konsolidiert/ Einzelabschluss zulässig und wird automatisch vorbelegt. In Konzernabschluss aufgenommen? Sie können Angaben machen, ob die zu übermittelnde in einen Konzernabschluss aufgenommen wurde. konsolidiert kein Konzernunternehmen unkonsolidiertes Konzernunternehmen Konsolidierung unbekannt Bericht gehört zu (Mussfeld) Falls bei einer Personengesellschaft eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz eines Gesellschafters erstellt wird, müssen hier Angaben zur Gesamthand erfasst werden. Sofern in den Mandantenstammdaten vorhanden, werden der Name sowie die (13stellige) Elster-Steuernummer der Gesamthand bereits bei der Neuanlage der E-(Sonder-)Bilanz vorbelegt. Bitte erfassen Sie zusätzlich noch mindestens den Abschlussstichtag der Gesamthand. 20 / 36

21 Diese Informationen sind für die Finanzverwaltung notwendig, damit die Sonder- und Ergänzungsbilanzen, welche in gesonderten Datensätzen übermittelt werden, der Gesamthandsbilanz zugeordnet werden können. Berichtsperiode und -prüfung Angaben zur Berichtsperiode Sie können Angaben zur Berichtsperiode machen, z.b. wenn die Berichtsperiode vom Wirtschaftsjahr abweicht. Die Angaben zur Berichtsperiode werden bei der Neuanlage der aufgrund des ausgewählten Wirtschaftsjahres vorbelegt. Verpflichtend sind die Angaben zum Wirtschaftsjahr und Bilanzstichtag. Die Angaben zum Wirtschaftsjahr werden bei der Neuanlage der aufgrund des ausgewählten Wirtschaftsjahres vorbelegt. Dies gilt entsprechend für die (optionalen) Angaben zum Vorjahr. Beginn der Berichtsperiode Ende der Berichtsperiode Beginn des Wirtschaftsjahres => Mussfeld Ende des Wirtschaftsjahres => Mussfeld Bilanzstichtag => Mussfeld Beginn des Wirtschaftsjahres (Vorjahr) Ende des Wirtschaftsjahres (Vorjahr) Bilanzstichtag (Vorjahr) Berichtsprüfung und Prüfer Die Angaben zur Berichtsprüfung sind optional, da nicht jedes zur Übermittlung verpflichtete Unternehmen auch gleichzeitig der Prüfungspflicht nach 316 HGB unterliegt bzw. freiwillig seinen Jahresabschluss prüfen lässt. Bescheinigung und Sonstiges Erstellungsbescheinigung Sie können in diesem Bereich Angaben zur Art und Inhalt der Erstellungsbescheinigung sowie dem mit der Erstellung Beauftragtem erfassen, wenn die extern (durch StB/WP) erstellt wurde. 21 / 36

22 Automatische Nummerierung von dafür vorgesehenen Bereichen des Berichts Dafür vorgesehene Berichtsbereiche sollen gemäß eines in der Praxis üblichen Gliederrungsschemas automatisch nummeriert werden, sofern dies im Zusammenhang mit der verwendeten Taxonomie dokumentiert ist. Nutzerspezifische Berichtsinformationen Hier können ergänzende Informationen zum Bericht in Form eines Freitextes eingegeben werden. Unternehmen Die "Informationen zum Unternehmen" helfen dem Finanzamt bei der Zuordnung der zum Steuerpflichtigen. 22 / 36

23 Wenn eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz übermittelt wird, dann sind in diesem Bereich die Daten des jeweiligen Gesellschafters zu erfassen. Allgemeine Angaben Übernahme aus den Stammdaten Über die Schaltfläche "Angaben übernehmen" werden die Felder aus den Mandantenstammdaten gefüllt. Wenn eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz übermittelt wird, dann werden in diesem Bereich die Daten des jeweiligen Gesellschafters übernommen. Name des Unternehmens (Mussfeld) Der aktuelle Name des Unternehmens ist ein Mussfeld, während der frühere Unternehmensname und das letzte Änderungsdatum optional eingegeben werden können. Wenn eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz übermittelt wird, dann ist hier der Name des Gesellschafters einzugeben. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie unter Sonder- und Ergänzungsbilanzen Rechtsform (Mussfeld) Die Rechtsform ist ein wichtiges Feld, da bestimmte Positionen im GAAP-Modul davon abhängig sind. Wenn eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz übermittelt wird, dann ist hier die Rechtsform des Gesellschafters auszuwählen. Dafür darf nur eine der drei Möglichkeiten ausgewählt werden: Mitunternehmer (natürliche Person) Mitunternehmer (KapG) Mitunternehmer (PersG) Weitere Erläuterungen dazu finden Sie unter Sonder- und Ergänzungsbilanzen Erläuterungen zur Rechtsform, sonstige... Die Auswahl bestimmter Rechtsformen ist für die Übermittlung an die Finanzverwaltung nicht zulässig. In diesem Fall ist unter "Rechtsform" eine der Alternativen auszuwählen: Sonstige / ausländische Rechtsform Typ Körperschaft Sonstige / ausländische Rechtsform Typ Einzelunternehmen Sonstige / ausländische Rechtsform Typ Mitunternehmerschaft Sonstige Rechtsform Dazu können in den nachfolgenden Erläuterungsfeldern Ergänzungen eingegeben werden. Frühere Rechtsform Optional kann eine mögliche frühere Rechtsform eingetragen werden. Dazu können ebenfalls die Erläuterungsfelder gefüllt werden und das letzte Änderungsdatum. Gründungsdatum An dieser Stelle kann das Gründungsdatum des Unternehmens eingetragen werden. MAßgeblich ist nach 242 Abs. 1 S.1 HGB der BEginn des Handelsgewerbes. 23 / 36

24 Registereintrag Jahr der letzten Betriebsprüfung Einzugeben ist das Jahr, welches von der Finanzverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung geprüft worden ist. Größenklasse Firmenangaben Firmensitz Die Anschrift des (im Handelsregister eingetragenen) Firmensitzes ist zwingend mitzuteilen. Straße => Mussfeld Hausnummer => Mussfeld Postleitzahl => Mussfeld Ort => Mussfeld Land => Mussfeld Iso-Code Land Geschäftsleitungsanschrift Der Geschäftsleitungssitz kann optional erfasst werden. Dazu gehören Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Land Iso-Code Land Unternehmenskennnummern Bei den Unternehmenskennnummern sind in jedem Fall als Mussfelder zu erfassen die 13stellige ELSTER-Steuernummer die 4stellige Bundesfinanzamtnummer (BUFA) => die ersten vier Stellen der 13stelligen ELSTERSteuernummer Wenn noch keine 13stellige ELSTER-Steuernummer vorliegt, dann ist die Eingabe der 4stelligen Bundesfinanzamtnummer ausreichend. 24 / 36

25 Sie können die 13stellige ELSTER-Steuernummer über die Schaltfläche Ermitteln anhand der Angaben zu Bundesland, Finanzamt und Steuernummer berechnen lassen. Wird eine Sonder- / Ergänzungsbilanz übermittelt ist hier die 13-stellige ELSTER-Steuernummer des Mitunternehmers / Gesellschafters zu erfassen. Bei natürlichen Personen ist die steuerliche IdNr. ebenfalls als Mussfeld bei den Unternehmenskennnummern einzugeben. Geschäftstätigkeit Es können Angaben zur Beschreibung der Geschäftstätigkeit erfasst werden. Bankverbindung Bankverbindung Wirtschaftszweig Durch die Eingabe des Wirtschaftszweigs wird die Einordnung in eine Unternehmensgruppe und die Verplausibilisierung der übermittelten Zahlen ermöglicht. Unternehmensstatus neu fusioniert in Insolvenz 25 / 36

26 in Liquidation in Reorganisation übertragende Sanierung Börsennotierung Organschaft / Gesellschafter Körperschaft-/Einkommensteuerliche Organschaft Organträger Zwischenorganträger Organgesellschaft Mutterunternehmen Die Angaben zum Mutterunternehmen sind keine Mussfelder. 26 / 36

27 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Betriebe gewerblicher Art Bei Körperschaften mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb nach 14 AO oder Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach 4 KStG ist zu unterscheiden, um was für eine Körperschaft (steuerbegünstigt / nicht steuerbegünstigt) es sich handelt bzw. ob ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt. Inländische Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens Gesellschafter / (Sonder-)Mitunternehmer Bei Personengesellschaften müssen in der Angaben zu den Gesellschaftern übermittelt werden. Sie können über die Schaltfläche Neu für jeden Gesellschafter einen eigenen Eintrag mit Angaben anlegen oder einen vorhandenen Eintrag Öffnen. 27 / 36

28 Bei der Gesamthandsbilanz sind die Angaben von allen Gesellschafters zu erfassen, die während des Berichtsjahres Gesellschafter waren (auch wenn sie zum Bilanzstichtag nicht mehr Gesellschafter sind). In einer Sonder- oder Ergänzungsbilanz sind in den Angaben zum Unternehmen die Stammdaten des Gesellschafters einzugeben (siehe unter Allgemeine Angaben) und gleichzeitig ist dieser Gesellschafter auch als einziger Eintrag bei den Gesellschafterangaben zu erfassen. Name des Gesellschafters Gesellschafterschlüssel, unternehmensbezogenes / betriebsinternes Zuordnungsmerkmal Sofern vorhanden, muss für jeden Gesellschafter ein Zuordnungsmerkmal erfasst werden. Dieses Zuordnungsmerkmal muss mit dem erfassten Zuordnungsmerkmal in der Kapitalkontenentwicklung übereinstimmen, damit eine Abstimmung möglich ist. Gesellschaftergruppe (Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften, Vollhafter) Es kann für jeden Gesellschafter die Eigenschaft Vollhafter oder Teilhafter ausgewählt werden. Ab der Taxonomie 5.3 muss diese Eigenschaft zwingend angegeben werden. Nummer des Beteiligten aus Feststellungserklärung (Vordruck FB) Die Nummer des Gesellschafters aus der Feststellungserklärung ist zwingend für jeden Gesellschafter anzugeben. Sofern in den Mandantenstammdaten vorhanden, wird diese Angabe bei der Neuanlage der vorbelegt. Zeichnernummer aus Feststellungserklärung (Vordruck FB) 13stellige ELSTER-Steuernummer des Gesellschafters Die 13-stellige Elster-Steuernummer muss für jeden Gesellschafter angegeben werden. Technisch ist eine Übermittlung auch ohne diese Elster-Steuernummer möglich, z. B. wenn für einen Gesellschafter keine Steuernummer vergeben wurde. steuerliche IDNr Die steuerliche IDNr. muss für Gesellschafter, die natürliche Personen sind, angegeben werden. Technisch ist eine Übermittlung auch ohne diese Steuerliche IDNr. möglich, z. B. wenn für einen Gesellschafter keine vergeben wurde. steuerliche W-IdNr Gewinnverteilungsschlüssel o unterjähriges Änderungsdatum o früherer Verteilungsschlüssel Rechtsform des Gesellschafters Die Rechtsform des Gesellschafters muss ausgewählt werden. Bei natürlichen Personen muss unterschieden werden, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden. Beteiligungsschlüssel o Zähler o Nenner Sonderbilanz benötigt? Ergänzungsbilanz benötigt? 28 / 36

29 Kommunikation Kontaktadresse / Internetadresse Sie können Angaben über die Kontakt- und Internetadresse erfassen. Jahresabschluss (GAAP) Um die Werte und Angaben zum Jahresabschluss zu bearbeiten, klicken Sie bitte nach der Erstellung oder dem Öffnen einer am oberen Bildschirmrand auf den Reiter Jahresabschluss. Der Bildschirm ist dreigeteilt: ganz links finden Sie neben der Schaltfläche Positionsliste eine Baumansicht, welche die Angaben zum Jahresabschluss entsprechend den Vorgaben der Taxonomie gliedert, in der Mitte befindet sich der Editor, in dem Sie Angaben zu den einzelnen Positionen erfassen oder bearbeiten können. Unterhalb dieses Editors werden die Kontenzuordnungsregeln für die aktuell markierte Taxonomieposition angezeigt. Ganz rechts in der Maske werden die von Ihnen importierte Saldenliste, die Kontenzuordnungen und die Kontozuordnungsregeln aufgelistet. Import einer Saldenliste mit Zuordnung aus Stotax Zum Import einer Saldenliste mit Zuordnung klicken Sie in der Multifunktionsleiste auf Saldenliste/ Jahresabschluss/ Saldenliste und Zuordnungen. Der Import sowohl der Saldenliste als auch der Zuordnung erfolgt für das Wirtschaftsjahr und die Version, die der Erstellung der zugrunde liegen. D.h., hier wird die aktuelle Saldenliste (Jahresabschluss) ermittelt und mit der in den Grundangaben hinterlegten Abschlusszuordnung für die jeweilige Abschlussart importiert. Im rechten Bereich der Maske werden unter dem Reiter Konten alle importierten Konten angezeigt. Auf dem Reiter Kontenzuordnung finden Sie dazu alle Taxonomiepositionen mit den dazugehörigen Konten und Salden. Über die Schaltfläche Kontozuordnungsregeln am rechten Bildschirmrand können Sie die sich dahinter verbergenden Kontenzuordnungsregeln anzeigen lassen. Die Saldenliste auf dem Reiter Konten kann nachbearbeitet werden, Sie können dabei sowohl Zeilen hinzufügen als auch löschen. Durch Doppelklick auf die Zeilen der Saldenliste können die einzelnen Konten und Salden editiert werden. Wenn Sie in der Saldenliste, auf dem Reiter Konten stehend, die Option nicht zugeordnet anklicken, erhalten Sie eine Übersicht der Konten(salden), die noch nicht zugeordnet werden konnten. Diese sollten manuell zugeordnet werden. Zu diesem Zweck klicken Sie in der Baumstruktur auf der linken Seite der Maske die Taxonomieposition, der das Konto zugeordnet werden soll, an, markieren ein oder mehrere Konten und klicken dann auf die Schaltfläche <<Einfügen.Alternativ ziehen Sie die markierten Konten mit der Maus auf den Mittelteil der Maske, in dem die Taxonomieposition dargestellt wird. Das Konto oder die Konten werden im Tabellenteil der Taxonomieposition angezeigt und der Saldo wird oberhalb im Wertefeld ausgegeben. Sobald eine solche Kontenspezifikation vorliegt, wird das Wertefeld grau hinterlegt und kann manuell nicht mehr bearbeitet werden. Die Entscheidung, ob der Kontennachweis mit der an die Finanzverwaltung übermittelt werden soll, treffen Sie, indem Sie durch Klick in das Feld Kontennachweis übermitteln einen Haken setzen. Import einer Saldenliste (ohne Zuordnung) aus Stotax Zum Import einer Saldenliste ohne Zuordnung klicken Sie in der Multifunktionsleiste auf Saldenliste/ Jahresabschluss/ Saldenliste.Im rechten Bereich der Maske werden danach unter dem Reiter Konten alle importierten Konten angezeigt. Diese müssen von Ihnen zugeordnet werden. (Der Reiter Kontenzuordnung sowie die Kontenzuordnungsregeln enthalten zunächst keine Angaben.) Zum Zweck der Zuordnung klicken Sie in der Baumstruktur auf der linken Seite der Maske die Taxonomieposition, der das Konto zugeordnet werden soll, an, markieren ein oder mehrere Konten und klicken dann auf die Schaltfläche <<Einfügen.Alternativ ziehen Sie die markierten Konten mit der Maus auf den Mittelteil der Maske, in dem die Taxonomieposition dargestellt wird. Das Konto oder die Konten werden im Tabellenteil der Taxonomieposition angezeigt und der Saldo wird oberhalb im Wertefeld ausgegeben. Sobald eine solche Kontenspezifikation vorliegt, wird das Wertefeld grau hinterlegt und kann manuell nicht mehr bearbeitet werden. Die Entscheidung, ob der Kontennachweis mit der an die Finanzverwaltung übermittelt werden soll, treffen Sie, indem Sie durch Klick in das Feld Kontennachweis übermitteln einen Haken setzen. 29 / 36

30 Import einer Zuordnung aus Stotax Unter diesem Punkt können sie zu einer bereits vorhandenen Saldenliste die in den Grundangaben des Wirtschaftsjahres/ Version hinterlegte Abschlusszuordnung importieren, um eine Zuordnung der Konten zu den Taxonomiepositionen zu ermöglichen. Klicken sie dazu in der Multifunktionsleiste auf den Eintrag Saldenliste/ Jahresabschluss/ Zuordnungen. Nach dem Import werden die bereits vorhandenen Konten den jeweiligen Taxonomiepositionen anhand der importierten Zuordnung zugeordnet. Wenn Sie in der Saldenliste auf dem Reiter Konten stehend, die Option nicht zugeordnet anklicken, erhalten Sie eine Übersicht der Konten(salden), die noch nicht zugeordnet werden konnten. Diese sollten manuell zugeordnet werden. Zu diesem Zweck klicken Sie in der Baumstruktur auf der linken Seite der Maske die Taxonomieposition, der das Konto zugeordnet werden soll, an, markieren ein oder mehrere Konten und klicken dann auf die Schaltfläche <<Einfügen.Alternativ ziehen Sie die markierten Konten mit der Maus auf den Mittelteil der Maske, in dem die Taxonomieposition dargestellt wird. Das Konto oder die Konten werden im Tabellenteil der Taxonomieposition angezeigt und der Saldo wird oberhalb im Wertefeld ausgegeben. Sobald eine solche Kontenspezifikation vorliegt, wird das Wertefeld grau hinterlegt und kann manuell nicht mehr bearbeitet werden. Die Entscheidung, ob der Kontennachweis mit der an die Finanzverwaltung übermittelt werden soll, treffen Sie, indem Sie durch Klick in das Feld Kontennachweis übermitteln einen Haken setzen. Import einer Saldenliste/ Zuordnung in Form einer Excel-Datei Wenn die Saldenliste oder die Zuordnung nicht aus Stotax importiert werden soll, sondern als Excel-Datei vorliegt, kann diese über die Multifunktionsleiste Saldenliste/ Excel-Datei/ in die importiert werden. Es öffnet sich ein Dialog mit zwei Eingabefeldern: Importdatei: Geben sie hier Name und Pfadangabe der zu importierenden Excel-Datei an. Schnittstelle: Wählen Sie hier entweder eine Schnittstelle (über Schaltfläche Pfeil) aus oder legen eine neue Schnittstelle an. (über Schaltfläche ). Über die Schnittstelle wird die Excel-Datei definiert, das heißt, hier wird festgelegt, aus welcher Spalte der Excel-Datei welche Information übernommen werden kann. Sie können folgende Spalten definieren: Kontonummer Kontobezeichnung Saldo Saldokennzeichen XBRLID Zur Auswahl stehen einige Standard-Schnittstellen. Falls die Ihnen vorliegende Excel-Datei einen anderen Aufbau aufweist, sollten Sie über die Schaltfläche eine eigene Schnittstelle definieren. Klicken Sie dazu im Dialog Excel-Schnittstelle für die Saldenliste konfigurieren auf die Schaltfläche Neu.Vergeben Sie einen Namen für die Schnittstelle und legen im darauffolgenden Eingabefeld fest, wie viele Kopfzeilen das Ihnen vorliegende Excel-Dokument enthält. Diese Anzahl an Zeilen wird beim späteren Import der Werte ignoriert. Erfassen Sie dann in den Eingabefeldern hinter den jeweiligen Spaltenbezeichnungen die Nummer der Spalte, in der sich die gesuchte Information in der Excel-Datei findet. Bsp.: die Kontonummer befindet sich in der zweiten Spalte des Excel-Dokuments. In diesem Fall tragen sie bitte hinter Kontonummer eine 2 ein. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Mindestangaben die Schnittstellendefinition zum Zwecke des Imports der unterschiedlichen Möglichkeiten (nur Saldenliste, nur Zuordnung, Saldenliste mit Zuordnung) abdecken muss. Kontonummer Kontobezeichnung Saldo Saldokennzeichen XBRLID Zuordnung x x Saldenliste Saldenliste m. Zuordnung x X x X x X x X X Eine neue Schnittstelle kann natürlich auch durch Kopieren und Bearbeiten einer bestehenden Schnittstelle angelegt werden. Beachten Sie: Verwenden Sie nur Schnittstellen und Excel-Dateien, die ausschließlich den Import der von Ihnen benötigten Daten unterstützen. Beispiel: wenn Sie nur Kontensalden importieren wollen, aber eine Schnittstelle verwenden, die auch Angaben zur Zuordnung enthält, wird, vorausgesetzt, die Excel-Datei enthält auch Angaben zu den XBRLIDs, auch die vorhandene Zuordnung aktualisiert. 30 / 36

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