Ausbau der A81/A831: Infos zur Erörterungsverhandlung. Initiative LeiseA

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1 Ausbau der A81/A831: Infos zur Erörterungsverhandlung

2 Übersicht Akustische Grundlagen, Ziel- und Orientierungswerte nach 16. BImSchV, und DIN Entwicklung der Wohngebiete und Infrastruktur Aktueller Stand der Planung zur Erörterungsverhandlung Gesamtauslegung des Schallschutzkonzeptes mit Flüsterasphalt (OPA) Gesehenvermerk des BMVI 10/2015 : Signifikate Reduktion Schallschutzkonzept : Entfall Flüsterasphalt, Ersatz durch SMA LA Die Folge : Viele Wohnhäuser oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze Erörterungsverhandlung: Abwägungsprozeß, Werteentscheidungen, Vorschriften und Richtlinien Forderung der Initiative LeiseA81

3 Was ist denn nun ein Dezibel?

4 Grenzwerte und Orientierungswerte für den Schallschutz DIN : Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Verkehrslärmschutzverordnung (BImSchV) : Mindestanforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Zumutbarkeitsgrenze, gesetzliche Grenzwerte Nutzung Tag DIN Tag BlmSchV Nacht DIN Nacht BlmSchV Reine Wohngebiete (WR) Allgemeine Wohngebiete (WA) Umweltbundesamt 2014: Bei Mittelungspegeln über 55 db(a) tags außerhalb der Häuser ist zunehmend mit Beeinträchtigungen des psychischen und sozialen Wohlbefindens zu rechnen. Mittel- bis langfristig sieht das Umweltbundesamt die Einhaltung von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts als notwendig an. Aus: Lärmmindernde Fahrbahnbeläge : Ein Überblick über den Stand der Technik Aktualisierte Überarbeitung von Ulrich Peschel, Urs Reichart Umweltbundesamt Februar 2014

5 Verdopplung Schalleistung und Lautstärke = 60 db(a) = 63 db(a) +3 db(a) : Verdoppelung der Schallquelle = 66 db(a) = 70 db(a) +10 db(a) : Verdoppelung der empfundenen Lautstärke

6 Lärmpegel Lärmwirkungen Grenz- und Orientierungswerte Gesetzlicher Grenzwert (tags) 59 db(a) Orientierungswert (tags) db(a) Gesetzlicher Grenzwert (nachts) 49 db(a) 40 db(a) Orientierungswert (nachts) db(a)

7 Entwicklung der Wohngebiete und Infrastruktur Autobahn LEO- Gärtringen im Netz der Reichsautobahnen Mai 1934 fest geplant. A833 und A831 als denkbare Erweiterungen (gestrichelt). (aus: Schefold/Neher (Hrsg.): 50 Jahre Autobahnen in Baden-Württemberg, Stuttgart 1986 und

8 Netzplan 1976

9 Unteres Lauch (BB) 1957

10 Wohngebiete Galgenberg / Goldberg 1953

11 1969 : die B14 taucht auf Quelle: Stadtarchiv BB Stadtplanungsam t 23.V.1969

12 Wohngebiete Galgenberg / Goldberg ca 1965

13 1979 : Überlagerung A81 und A831 Die Autobahn muß lt. Gutachten m überdeckelt werden! Aus: Planungsbüro Billinger, Verkehrsplaner, Studie zur Autobahn A 81 zwischen Leonberg und Gärtringen, Juli Weiterhin in Bender + Stahl, Ingenieurbüro, Baukosten A8l Alternativen I bis IV, April Steierwald Schönharting und Partner GmbH, Ingenieurbüro, Vorbehaltstrecke A 81 Leonberg - Gärtringen, Stellungnahme zum vorläufigen Untersuchungsergebnis der interministeriellen Straßenbaukommission, September 1984.

14 Deckelwerbung auch aus der Bürgerschaft im Umland

15 Kabinettsbeschluß zur Überdeckelung 1986 Bei einem sechsspurigen Ausbau der A831 könnten nach Informationen des Innenministeriums die Lärmwerte so hoch werden, daß ein Lärmschutz für die Bürger in Böblingen und Sindelfingen unvermeidlich wird. An einen anderen Lärmschutz als eine Überdeckelung ist dabei nicht gedacht. Höchstens, so ein Pressesprecher des Innenministeriums, könnte bis zur Realisierung die Technologie so weit sein, daß Autos nicht mehr zu hören sind und ein Lärmschutz damit überflüssig wird. Das Kabinett folgte dem Vorschlag des Innenministeriums.

16 2015 nach 32 Jahren : 850m statt 1300m Deckel Schallschutzmauern, offenporiger Asphalt Einhausung Entgegen den Gutachten von`79 und 84 Nur 850m Einhausung. Im restlichen Teil : gesetzlicher Schallschutz durch aktive Maßnahmen (Schallschutzmauern, offenporiger Asphalt) gewährleistet.

17 Letzter Stand der Planung zur Erörterungsverhandlung Planung vom RPS, 2015: Schallschutzkonzept mit OPA (Flüsterasphalt 4db(A)) Spitz auf Knopf so ausgelegt, das kein passiver Schallschutz nötig ist. Dieses Konzept konnten damals alle Beteiligten mittragen. Im Gesehenvermerk 10/2016 streicht das BMVI den Einsatz des Flüsterasphaltes. Ersatz soll durch SMA LA erfolgen (mit 2dB(A) Pegelminderung angesetzt) Mit dieser deutlichen Reduktion im Schallschutzkonzept sind 110 Gebäude (14%) mit Lärmpegeln über der Zumutbarkeitsschwelle belastet. Diese Verletzung der gesetzlichen Grenzwerte soll durch passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) kompensiert werden. Dies entspricht nicht der BImSchV! Kein Vorschlag in der Planung, wie aktive Kompensationsmaßnahmen im Schallschutzkonzept für den Entfall des OPA aussehen könnten!

18 Gesehenvermerk Wegfall des zertifizierten offenporigen Asphaltes OPA 0/11 (Minderung rechnerisch mit -4dB(A)) im Gesehenvermerk des BMVI vom Ersatz durch nicht zertifiziertem SMA LA, Minderung rechnerisch mit -2dB(A) 110 von 790 Häusern: 13,9 %! Vorher: 1/790 : 0, 1% Diese Vermutung kann nach Sicht der bisherigen Untersuchungen nicht nachvollzogen werden. Belag ist nicht Zertifiziert

19 SMA LA Ein nicht zertifizierter Belag : Ein grosses Geschenk? Anfangs konnte eine Pegelminderung des SMA LA von ca. 4 db(a) nur für PKW nachgewiesen werden. Schallabstrahlungen von LKW wurden nicht reduziert. Die steifen Lkw-Reifen sind relativ unempfindlich gegenüber Texturänderungen. Mit der Zeit läßt die Wirkung der Schallreduktion nach ( Akustische Alterung ) : ca. 0,5 db(a) pro Jahr Anmerkung : OPA hat beim Einbau 8-10 db(a) Minderung. Aus: Zertifizierung mit 4 db(a) für die ersten 6 Jahre Lärmmindernde Fahrbahnbeläge Ein Überblick über den Stand der Technik Aktualisierte Überarbeitung von Ulrich Peschel, Urs Reichart Umweltbundesamt Februar 2014 und Ripke, O.: Lärmmindernder Splittmastixasphalt. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft S 68, Bergisch Gladbach, 2011

20 Risiko : SMA LA und PKW Reifen Rollwiderstandoptimierungen zur Energieeffizienz führen zu steiferen Gummimischungen für Reifen MOE-Reifen (Runflat/Notlauf) verbreiten sich immer mehr und haben deutlich steifere Seitenflanken. Die PKW-Reifenentwicklungen gehen hin zu steiferen Reifen. Steife Reifen sind relativ unempfindlich gegenüber Texturänderungen. SMA LA könnte bei solchen Reifen deutlich weniger wirken.

21 Risiko : SMA LA und PKW Reifen In der Summe scheint die Annahme einer Minderungswirkung von -2dB(A) für SMA LA realistisch. Die Vermutung des BMVI, das ein heutiger SMA LA eine Dauerhaft bessere Lärmminderung als -2dB(A) leisten kann, ist nicht belegbar oder aus meiner Sicht wahrscheinlich.

22 Und was bedeutet das das aktuelle Schallschutzkonzept für die Anwohner?

23 Hier sind alle Häuser gekennzeichnet, für die nach aktueller Planung passiver Lärmschutz eingesetzt werden muß, um die gesetzlichen Grenzwerte zu erreichen. Böblingen Stuttgart Sindelfingen 110 von 790 Gebäuden mit 0.1 bis 2.0 db(a) Überschreitung --> 14%!

24 Erörterungsverhandlung am Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG 41 Straßen und Schienenwege (1) Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sowie von Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen ist unbeschadet des 50 sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden. Im Abwägungsprozess im Rahmen der Erörterungsverhandlung sind weit mehr als nur einfache Kosten und Nutzen zu betrachten und berücksichtigen!

25 Grenzwerte, Richtlinien und Vorgaben für die Abwägung #1 Die gesetzlichen Grenzwerte der Blimsch (49/59) stellen eine Zumutbarkeitsgrenze (beginn der schädlichen Umwelteinwirkungen) dar. Grundsätzlich muss aktiver Schallschutz immer Vorrang vor passiven Schallschutz haben. ( 41 Abs. 2 BImSchG) Der Träger des Vorhabens ist gehalten, mit planerischen Mitteln ein Lärmschutzkonzept zu entwickeln, das den konkreten örtlichen Gegebenheiten angemessen Rechnung trägt. (BVerwG#1) Der Planungsträger hat bei der Entscheidung, in welchem Umfang die Lärmbetroffenen auf passiven Lärmschutz verwiesen werden dürfen, auch nicht annähernd diejenige Wahlfreiheit, die bei einer Auswahl zwischen Varianten sonst für die fachplanerische Abwägung typisch ist. (BVerwG#1)

26 Grenzwerte, Richtlinien und Vorgaben für die Abwägung #2 Weiterhin entzieht sich die Frage nach der Erheblichkeit (der Lärmbelastung) einer naturwissenschaftlichen Bewertung, stellt also letztlich eine Wertentscheidung dar. (StBLF) Wegen des vom Gesetzgeber normierten Vorranges aktiver Lärmschutzmaßnahmen darf die Unverhältnismäßigkeit nicht nur unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit einem Vergleich der Kosten begründet werden. (VLärmSchR 97 ) Hiernach kann aktiver Lärmschutz zugunsten des passiven Lärmschutzes also nur dann unterbleiben, wenn "... zwischen Kosten und Nutzen ein offensichtliches Mißverhältnis besteht (VLärmSchR 97) In der Abwägung der Planfeststellungsbehörde einzustellen und zu berücksichtigen sind auch die Lärmbetroffenheiten der Anwohner, auch wenn sie unterhalb der Unzumutbarkeit bleibt und deshalb keine Schutzansprüche auslöst. (BVerwG#2) BImSchG: Bundes-Immissionsschutzgesetz DIN : Schallschutz im Städtebau BVerwG#1: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom A (lexetius.com/2000,999) StBLF : Städtebauliche Lärmfibel, Ministeriun für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Wüttemberg VLärmSchR 97 : Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes BVerwG#2 : Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom , Az. 11 C 3.97

27 Forderung an die Planfeststellungsbehörde Das ursprünglich abgestimmte und zum Gesehenvermerk eingereiche Schallschutzkonzept konnte mit aktiven Schallschutzmaßnahmen die Grenzwerte der BImSchV einhalten. Die Maßnahmen der ursprünglichen Planung waren nach der RLS-90 zertifiziert und stellen den Stand der Technik dar. Wir akzeptieren auch ein alternatives aktives Schallschutzkonzept ohne offenporigen Asphalt, solange dieses für alle Anwohner den gesetzlichen Lärmschutz gewährleistet. Wir akzeptieren kein einseitig reduziertes Schallschutzkonzept, welches bei der Gesamtheit aller Anwohner zu einer deutlich erhöhten Lärmbelästigung führt. Wir akzeptieren keinen passiven Schallschutz, der durch die Reduktion des Schallschutzkonzeptes bei einer signifikanten Anzahl der Wohnhäuser notwendig wird, da die Belastungspegel oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze liegen.

28 Vielen Dank für Ihr Interesse!

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