Bebauungsplan mit 7.9

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bebauungsplan mit 7.9"

Transkript

1 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten Karlsruhe Mai 2014

2 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke Dipl.-Geogr. Alberto Gutiérrez Dipl. Wirt.-Ing (FH) Sandra Strünke-Banz (GSB) Auftragnehmer MODUS CONSULT Karlsruhe Dr.-Ing. Frank Gericke Freier Architekt und Stadtplaner Pforzheimer Straße 15b Karlsruhe 0721 / Erstellt im Auftrag der Karlsruhe, im Mai 2014

3 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 3 Inhalt 1 Aufgabenstellung Daten und Plangrundlagen Räumliche Lage und Struktur des Plangebiets Nutzungen im Umfeld des Plangebiets Verkehrslärm im Plangebiet Beurteilungsgrundlagen Verkehrsbelastungen und Emissionspegel Nullfall Planfall Schalltechnische Berechnungen Schalltechnisches Geländemodell Schallausbreitungsberechnungen Berechnungsergebnisse und deren Beurteilung Schallschutzkonzept Grundsätzliche Möglichkeiten des Schallschutzes Maßnahmen an den Schallquellen (Straße) Einhalten von Mindestabständen Aktive Schallschutzmaßnahmen Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden Vorschlag für textliche Festsetzungen Gewerbelärm Grundlagen und Methodik Auswahl repräsentativer Immissionsorte und Einstufung ihrer Schutzwürdigkeit Festlegung von schallabstrahlenden Teilflächen innerhalb und außerhalb des Plangebiets Abschätzung der Emissionen vorhandener gewerblich genutzter Flächen... 22

4 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Geländemodell Schallausbreitungsrechnungen Ermittlung der Emissionen der vorhandenen gewerblichen und industriellen Nutzungen Vergleich der möglichen mit tatsächlichen Geräuscheinwirkungen Ermittlung der Vorbelastung Geräuschkontingentierung Wirkung der geplanten Lärmschutzanlage Prüfung der Gesamtlärmbelastung im Plangebiet Fazit Vorschlag für textliche Festsetzungen Geräuschkontingentierung Schallschutzvorkehrungen an Gebäuden Beurteilung in Bezug auf bestehendes Gewerbe RTP Company auf Teilfläche GEe3.1a bis 3.1d Fa. ABB AG und Andere auf den Teilflächen GEe3 3 und GEe Erfassung der schalltechnisch relevanten Betriebstätigkeiten Schallausbreitungsberechnungen Berechnungsergebnisse und Vergleich mit den zulässigen Immissionsbeiträgen Erweiterung des ABB-Geländes Fazit Zusammenfassung... 44

5 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 5 Anhang Plan 1a: Entwurf des Bebauungsplans Stand Plan 1b: Plan 2a: Plan 2b: Plan 3a: Plan 3b: Plan 4: Plan 5: Plan 5a: Plan 5b: Plan 6: Plan 7: Plan 8: Plan 9: Plan 10: Plan 10a: Plan 10b: Plan 11a: Plan 11b: Gebietseinstufungen im Umfeld des Plangebiets Verkehrslärm im Plangebiet: Beurteilungspegel Nullfall bei freier Schallausbreitung Verkehrslärm im Plangebiet: Beurteilungspegel Planfall bei freier Schallausbreitung Verkehrslärm im Plangebiet: Beurteilungspegel im Nullfall mit Lärmschutzwänden Verkehrslärm im Plangebiet: Beurteilungspegel im Planfall mit Lärmschutzwänden Verkehrslärm: Schallschutzkonzept, Vorschläge für aktive und passive Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet an ausgewählten Immissionsorten Gewerbelärm, theoretisch mögliche Geräuschemissionen der vorhandenen gewerblichen und industriellen Nutzflächen Gewerbelärm für die Teilflächen GEe 3.1a bis 3.1d als Nachberechnung der Firmenangaben von RTP mit Stand vom Dezember 2013 Gewerbelärm für die Teilflächen GEe 3.1a bis 3.1d als Nachberechnung der Firmenangaben von RTP mit IRW-6 in der Nacht. Gewerbelärm, Vergleich zu Messergebnissen in der Nacht Gewerbelärm, theoretisch mögliche Vorbelastung außerhalb des Plangebietes Gewerbelärm, Ergebnis der Geräuschkontingentierung am Tag Gewerbelärm, Ergebnis der Geräuschkontingentierung in der Nacht Gewerbelärm, Ergebnis nach der Geräuschkontingentierung für ausgewählte Immissionsorte nach DIN Gewerbelärm, Ergebnis nach der Geräuschkontingentierung für ausgewählte Immissionsorte nach ISO Gewerbelärm, Ergebnis nach der Geräuschkontingentierung für ausgewählte Immissionsorte nach ISO mit Lärmschutz Gewerbelärm gesamt ohne Lärmschutz Gewerbelärm im geplanten Wohngebiet mit Lärmschutz und beispielhaften Gebäuden Plan 12: Gewerbelärm aus Emissionskontingent für ABB nach DIN Plan 12a: Plan 12b: Plan 13a: Plan 13b: Gewerbelärm aus Emissionskontingent für ABB nach ISO ohne Lärmschutz Gewerbelärm aus Emissionskontingent für ABB nach ISO mit Lärmschutz Gewerbelärm: vorhandene Schallquellen und Geräuscheinwirkungen des ABB- Geländes in der Umgebung ohne Lärmschutz Gewerbelärm: vorhandene Schallquellen und Geräuscheinwirkungen des ABB- Geländes in der Umgebung mit Lärmschutz

6 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 6 Tabellen Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3 Tabelle 4 Verkehrsmengen und Emissionspegel, Nullfall Verkehrsmengen und Emissionspegel, Planfall Geräuschkontingentierung Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel der Firma ABB

7 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 7 1 Aufgabenstellung Die beabsichtigt an der Benzstraße in Ladenburg, Wohnflächen in unmittelbarer Nachbarschaft von Gewerbegebieten auszuweisen. Hierzu stellt die Stadt Änderungen zum Bebauungsplan auf. Ziel ist es, die vorgesehenen schutzwürdigen Nutzungen wirksam vor dem Verkehrslärm zu schützen und ein verträgliches Miteinander von vorhandenen bzw. zu überplanenden gewerblichen Nutzungen und geplanten Wohnnutzungen zu erreichen. Im Rahmen der Offenlage wurden verschiedene Anregungen eingebracht, die Anlass zu der hier vorgenommenen Ergänzung des Schalltechnischen Gutachtens gegeben haben. Dies waren im Wesentlichen Hinweise zu den tatsächlichen Geräuschemissionen der Firma RTP, die im Dezember 2013 vorgelegt wurden und im April 2014 im Zusammenhang mit einem eingereichten Bauantrag konkretisiert wurden. Dies hat zu der hier nun vorgelegten differenzierten Auseinandersetzung geführt. Die geplanten Wohngebiete liegen im Einwirkungsbereich von Gewerbeflächen im Osten, Norden und Südwesten, sowie von Verkehrsstraßen, welche mittig durch das geplante Wohngebiet als auch im Norden und Südosten des Plangebietes verlaufen. Zur Änderung des Bebauungsplans ist u. a. ein schalltechnisches Gutachten erforderlich, welches folgende Aufgabenstellungen zu betrachten hat: Verkehrslärm im Plangebiet auf Grund des Straßenverkehrs auf den vorhandenen Verkehrsstraßen (Benzstraße, Wallstadter Straße, Boveristraße). Beurteilungsgrundlage für diese Aufgabenstellungen ist die DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN Schallschutz im Städtebau Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai Gewerbelärm außerhalb des Plangebietes: Bestimmung der künftigen zulässigen Schallabstrahlung des Plangebiets durch die Ermittlung maximal zulässiger Emissionskontingente unter Berücksichtigung der Geräuschvorbelastung durch gewerbliche Nutzungen außerhalb des Plangebiets sowie der Vorgaben der DIN Geräuschkontingentierung vom Dezember Die Grundlage zur Bewertung der Schutzwürdigkeit umliegender Nutzungen ist die DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau vom Juli in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN Schallschutz im Städtebau Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 1987.

8 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 8 Gewerbelärm innerhalb des Plangebietes: Auf die schutzwürdigen Nutzungen im Plangebiet wirkt auf Grund der vorhandenen und geplanten gewerblichen und industriell genutzten Flächen innerhalb und außerhalb des Plangebiets Gewerbelärm ein. Beurteilungsgrundlage für die Aufgabenstellung ist die DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN Schallschutz im Städtebau Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai Gemäß Beiblatt 1 zur DIN sollen die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten (bzw. z.b. Immissionsrichtwerten nach TA Lärm) verglichen und nicht addiert werden. 2 Daten und Plangrundlagen Dem schalltechnischen Gutachten liegen zugrunde: /1/ Städtebauliches Konzept,, Entwurf II Stand , /2/ mit örtlichen Bauvorschriften, Entwurf Stand und , Plan+Consult Mitschang GmbH, Potsdam, /3/ Bestandserhebung der Genehmigungen im Quartier Boveristraße / Wallstadter Straße, , Modus Consult, /4/ : Bebauungsplan 6.7 Boveristraße / Daimlerstraße, Schalltechnisches Gutachten, Stand , Modus Consult /5/ Bebauungspläne 6.7, 7.1, 7.2, 7.5, 7.21, 8.1, 8.2, 8.3 und 9.1,, /6/ : Bebauungsplan 9.1, Fachbeitrag Schallimmissionsschutz, Stand , mit Ergänzung, Stand , Prof. Dipl.-Ing. Wilhelm, Wiesbaden, /7/ :, Fachbeitrag Immissionsschutz, Stand , Prof. Dipl.-Ing. Wilhelm, Wiesbaden, /8/ Verkehrsdaten der Benzstraße, Wallstadter Straße und Boveristraße (Durchschnittlich Täglicher Verkehr mit Schwerverkehrsanteil), Koehler- Leutwein und Partner, Verkehrsuntersuchung zur L 542, /9/ Darstellung des Vorhabens der Fa. RTP Company zur Errichtung eines Kunststoff-Compoundierungsbetriebs in einer bestehenden Halle auf dem Grundstück Wallstadter Straße 63 in D Ladenburg, Stand

9 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten Ingenieurbüro IHE, Murg und Dr.-Ing. Christian WILLE, General Manager RTP Ladenburg,, /10/ Angaben der RTP Company vom Dezember 2013 mit Gutachten vom SGS- TÜV Saar, Stand , /11/ Angaben der RTP Company zum Bauantrag vom April 2014 mit Gutachten vom SGS TÜV Saar, Stand , /12/ Abstimmungsgespräche mit Vertretern der sowie weiteren, an der Planung Beteiligten. 3 Räumliche Lage und Struktur des Plangebiets Plan 1a Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im Norden an die Wallstadter Straße, im Osten an die Bahnlinie, im Süden schließt der die Boveristraße mit ein, und im Osten reicht er bis zur Straße An der Hockenwiese. Die Benzstraße (L 542) liegt im Plangebiet und verläuft in Nord-Süd-Richtung. Im Plangebiet ist ein neues Allgemeines Wohngebiet beiderseits der Benzstraße vorgesehen (Teilflächen WA1 WA8). Vorhandene gewerblich oder industriell genutzte Flächen entlang der Wallstadter Straße sollen als eingeschränkte Gewerbegebiete entwickelt werden (GEe2, GEe3). Weiterhin sind neue eingeschränkte Gewerbegebiete vorgesehen (GEe1, GEe4, GEe6). Gewerbliche Nutzungen nördlich der Boveristraße werden als eingeschränkte Gewerbegebiete (GEe5) bzw. Mischgebiete (MI) entwickelt. 4 Nutzungen im Umfeld des Plangebiets Plan 1b Westlich an das Plangebiet schließen Wohnnutzungen in Mischgebieten, Allgemeinen und Reinen Wohngebieten an das Plangebiet an. In einiger Entfernung zum Plangebiet liegt westlich das Industriegebiet Altwasser (außerhalb des Planausschnitts), welches noch schalltechnisch relevante Auswirkungen auf das Plangebiet verursacht. Südwestlich und südlich des Plangebiets liegen gewerbliche Nutzungen in Gewerbegebieten, südlich des Gewerbegebiets an der Boveristraße liegen Wohnnutzungen in Reinen und Allgemeinen Wohngebieten. Nordöstlich des Plangebiets liegen industrielle Nutzungen im Bereich der Gewann Hundertmorgen. Nördlich des Plangebiets befindet sich das Gewerbegebiet Hohe Straße.

10 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 10 5 Verkehrslärm im Plangebiet 5.1 Beurteilungsgrundlagen Bei städtebaulichen Aufgabenstellungen, wie der Aufstellung eines Bebauungsplans, ist die DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN Schallschutz im Städtebau Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 1987 die maßgebliche Beurteilungsgrundlage. Für einwirkende Verkehrsgeräusche nennt die DIN die in der nachfolgenden Tabelle genannten Orientierungswerte, die im Sinne der Lärmvorsorge, soweit wie möglich, eingehalten werden sollen. Gebietsart Orientierungswert in db(a) tags (06:00-22:00) nachts (22:00-06:00) Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Besondere Wohngebiete (WB) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis 65 Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte Verkehrslärm für die städtebauliche Planung gemäß Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 Die Orientierungswerte haben keine bindende Wirkung, sondern sind ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. Im Rahmen der städtebaulichen Planung sind sie insbesondere bei Vorliegen einer Vorbelastung in Grenzen zumindest hinsichtlich des Verkehrslärms abwägungsfähig. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Im Beiblatt 1 zur DIN Schallschutz im Städtebau Teil 1 wird ausgeführt, dass in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei bestehenden Verkehrswegen, die Orientierungswerte oft nicht eingehalten werden können.

11 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten Verkehrsbelastungen und Emissionspegel Die Benzstraße ist als Landesstraße L 542 klassifiziert und hat im Straßennetz der überörtliche Bedeutung. Das Land Baden-Württemberg plant einen weiteren Neckarübergang zwischen den Übergängen in Mannheim- Seckenheim und Heidelberg, der von der K 4138 westlich Neckarhausen bis zur L 597 nördlich Ladenburg verlaufen soll. Die Umgehung soll außerdem die Ortsdurchfahrten Mannheim-Seckenheim, Ilvesheim und die L 542 Benzstraße entlasten. Derzeit ist allerdings nicht absehbar, wann das Vorhaben realisiert wird. Aus der Verkehrsuntersuchung /8/ liegen Verkehrsmengen zum Nullfall (ohne Umgehung) sowie zum Planfall (mit Umgehung) vor. Die Geräuscheinwirkungen des Verkehrslärms sind daher für beide Szenarien zu untersuchen und zu bewerten, da noch nicht absehbar ist, wann die Umgehungsstraße fertig ist Nullfall Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen des Straßenverkehrslärms im Plangebiet wird für die Benzstraße, Wallstadter Straße und Boveristraße auf die Daten aus der Verkehrsanalyse und -prognose zum Bebauungsplan 6.6-1, Nullfall 2025 /8/ zurückgegriffen. Die Berechnung der Geräuschemissionen der maßgeblichen Straßenabschnitte im Nullfall erfolgt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 (RLS-90). Neben den Verkehrsmengen des fließenden Straßenverkehrs gehen weitere schalltechnische Parameter wie zulässige Geschwindigkeiten in die Berechnung ein. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 50 km/h. Tabelle 1 Die zu Grunde gelegten schalltechnischen Parameter und berechneten Emissionspegel sind Tabelle 1 im Anhang zu entnehmen Planfall Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen des Straßenverkehrslärms im Plangebiet wird für die Benzstraße, Wallstadter Straße und Boveristraße auf die Daten aus der Verkehrsanalyse und -prognose zum Bebauungsplan 6.6-1, Planfall 2025 /8/ zurückgegriffen. Die Berechnung der Geräuschemissionen der maßgeblichen Straßenabschnitte im Nullfall erfolgt nach den RLS-90.

12 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 12 Neben den Verkehrsmengen des fließenden Straßenverkehrs gehen weitere schalltechnische Parameter wie zulässige Geschwindigkeiten in die Berechnung ein. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 50 km/h. Tabelle 2 Die zu Grunde gelegten schalltechnischen Parameter und berechneten Emissionspegel sind Tabelle 2 im Anhang zu entnehmen. 5.3 Schalltechnische Berechnungen Schalltechnisches Geländemodell Die Berechnung der Geräuschbelastung erfolgt in einem 3-dimensionalen schalltechnischen Geländemodell (SGM), das als Grundlage für die Berechnung der Geräuschbelastungen des Straßenverkehrs verwendet wird. Das SGM enthält folgende Daten: die vorhandene Bebauung in der Umgebung des Plangebiets, vorhandene und vorgesehene Geländehöhen und Bruchkanten, sowie die maßgebenden Straßenabschnitte mit den für sie ermittelten Emissionspegeln im Nullfall bzw. Planfall als Schallquellen Schallausbreitungsberechnungen Zur Durchführung der Ausbreitungsrechnungen des Straßenverkehrslärms wird als Berechnungsvorschrift die RLS-90 herangezogen. Folgende Berechnungen werden als worst-case-betrachtung bei freier Schallausbreitung, also ohne eine nach den Vorgaben des Bebauungsplans mögliche, aber nicht zwingend realisierte Gebäudestruktur durchgeführt: 1) Berechnung der Beurteilungspegel an den repräsentativen Immissionsorten als Freifeldpunkte am Tag und in der Nacht, 2) Flächenhafte Berechnung im Außenwohnbereich bei freier Schallausbreitung in 2 Meter Höhe über Gelände am Tag. Die Berechnungen werden mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm Soundplan 7.2 der Firma Braunstein & Berndt GmbH durchgeführt.

13 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten Berechnungsergebnisse und deren Beurteilung Nullfall Plan 2a Plan 2a Die Beurteilungspegel an den repräsentativen Immissionsorten werden in Plan 2a auf den Baugrenzen im Beurteilungszeitraum Tag (6:00 22:00 Uhr) bzw. Nacht (22:00 06:00 Uhr) dargestellt. Die Berechnung der Beurteilungspegel im Außenwohnbereich erfolgt am Tag flächenhaft im Plangebiet in 2,00 m Höhe über Gelände-Oberkante. Die Einteilung der Farbskala ist so gewählt, dass Beurteilungspegel, die den Orientierungswert für Wohngebiet von 55 db(a) am Tag bzw. 45 db(a) in der Nacht unterschreiten, in Grüntönen dargestellt sind. Beurteilungspegel über dem Orientierungswert sind durch gelbe bis violette Farben gekennzeichnet. Plan 2a kann entnommen werden, dass unmittelbar entlang der Benzstraße, und im nördlichen Teil an der Wallstadter Straße Überschreitungen der Orientierungswerte im Plangebiet auftreten. Planfall Plan 2b Plan 2b Die Beurteilungspegel an den repräsentativen Immissionsorten werden in Plan 2b auf den Baugrenzen im Beurteilungszeitraum Tag (6:00 22:00 Uhr) bzw. Nacht (22:00 06:00 Uhr) dargestellt. Die Berechnung der Beurteilungspegel im Außenwohnbereich erfolgt am Tag flächenhaft im Plangebiet in 2,00 m Höhe über Gelände-Oberkante. Plan 2b kann entnommen werden, dass unmittelbar entlang der Benzstraße, und im nördlichen Teil an der Wallstadter Straße Überschreitungen der Orientierungswerte im Plangebiet auftreten. Die Geräuscheinwirkungen sind allerdings geringer als im Nullfall. 5.4 Schallschutzkonzept Grundsätzliche Möglichkeiten des Schallschutzes Im vorliegenden Fall sind zur Minderung der Geräuschbelastungen des Verkehrs Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Zur Aufstellung eines Schallschutzkonzepts gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten: Maßnahmen an der Schallquelle, Einhalten von Mindestabständen,

14 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 14 Aktive Schallschutzmaßnahmen, Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden Maßnahmen an den Schallquellen (Straße) Im vorliegenden Fall werden hohe Geräuscheinwirkungen durch den Straßenverkehr verursacht. Im ersten Schritt sind daher Maßnahmen zur Emissionsminderung an den Straßenfahrzeugen sinnvoll. Solche Minderungsmaßnahmen sind auf der Ebene der Bauleitplanung jedoch nicht umsetzbar, sondern ergeben sich ausschließlich aus der Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik (z. B. lärmarme Reifen, leisere Lkw). Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des Einbaus von lärmarmen Straßenoberflächen (Flüsterasphalt). Auf dem überwiegenden Teil der vorhandenen bzw. vorgesehenen asphaltierten Straßen im Plangebiet und seiner Umgebung beträgt die zulässige Geschwindigkeit bis zu 50 km/h. Nach der derzeit gültigen RLS-90 ist für diese Geschwindigkeit keine Korrektur für die Straßenoberfläche anzusetzen. Während die geräuschmindernde Wirkung von lärmarmen Straßenbelägen (z.b. offenporigen Asphalten) bei Geschwindigkeiten von mehr als 60 km/h über entsprechende Korrekturwerte nach RLS-90 berücksichtigt werden kann, haben Erkenntnisse aus Untersuchungen zum Minderungspotenzial von schalltechnischen verbesserten Straßenoberflächen bei Geschwindigkeiten von max. 50 km/h noch keinen Eingang in die RLS-90 gefunden, da noch keine Erfahrungen über die Langzeitwirkungen zur Wirksamkeit solcher Straßenoberflächen vorliegen. Den möglichen, jedoch nicht zweifelsfrei nachweisbaren geringeren Emissionen solcher Straßenabschnitte steht ein eventuell deutlich erhöhter Aufwand beim Einbau und der Wartung solcher Deckschichten entgegen, der sich entsprechend in den Herstellungs- und Unterhaltskosten niederschlägt. Aus diesen Gründen ist der Einbau von schallmindernden Deckschichten nicht sinnvoll und wird ausgeschlossen. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Benzstraße von 50 km/h auf 30 km/h führt zwar zu einer Pegelminderung von ca. 2,6 db(a), kann jedoch nicht in einem Bebauungsplan festgelegt werden. Aus diesen Gründen wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h als nicht realistisch erachtet und als Schallschutzmaßnahme ausgeschlossen. Außerdem handelt es sich bei der Benzstraße um eine Landesstraße, so dass es nicht in der Hand der Stadt Ladenburg liegt, die zulässige Geschwindigkeit herabzusetzen.

15 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 15 Auch mit einer Minderung der Geräuschemissionen durch die Geschwindigkeitsreduzierung um 2,6 db(a) werden die Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet nicht soweit gemindert, dass auf weitergehende Schallschutzmaßnahmen in großem Umfang verzichtet werden kann Einhalten von Mindestabständen Durch die Wahl von Abständen zwischen den emittierenden und den schutzwürdigen Nutzungen können die Geräuscheinwirkungen deutlich reduziert werden. Bei der Wahl eines ausreichenden Abstands ist die Einhaltung der Grenz-, Richt- oder Orientierungswerte möglich. Durch einen größeren Abstand würde die bebaubare Fläche und somit die mögliche Anzahl der Wohngebäude stark reduziert. Damit wäre die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und viel mehr noch die Planungsabsicht der, innerstädtische Flächen für die Schaffung von Wohnraum zur Verfügung zu stellen, in Frage gestellt Aktive Schallschutzmaßnahmen Wenn die oben genannten Mittel zur Konfliktbewältigung nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, kann eine Reduzierung der Geräuscheinwirkungen mit einer aktiven Schallschutzmaßnahme (Lärmschutzwall oder Lärmschutzwand) erreicht werden. Eine aktive Schallschutzmaßnahme erzeugt eine pegelmindernde Wirkung sowohl im Außenwohnbereich als auch an der Außenfassade, womit die mindernde Wirkung auch im Innenraum erreicht wird. Im vorliegenden Fall ist eine Lärmschutzwand entlang der Benzstraße baulich möglich. Plan 3a Plan 3b Die Ergebnisse der Untersuchung einer 2 Meter hohen Lärmschutzwand sowohl westlich, als auch östlich entlang der Benzstraße, sind in Plan 3a für den Nullfall dargestellt. Plan 3b zeigt die Ergebnisse im Planfall. Im Planfall wird erreicht, dass die Außenwohnbereiche am Tag soweit vor Lärm geschützt werden, dass der Orientierungswert am Tag im Bereich von Gärten und Terrassen auch bei der als worst-case-annahme getroffenen freien Schallausbreitung eingehalten wird. In den oberen Stockwerken treten sowohl im Nullfall als auch im Planfall noch Überschreitungen sowohl am Tag als auch in der Nacht auf, wodurch passive Schallschutzmaßnahmen an den geplanten Gebäuden notwendig werden.

16 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 16 Im Nullfall verbleiben bei der als worst-case-annahme getroffenen freien Schallausbreitung Überschreitungen des Orientierungswerts am Tag und in der Nacht, die jedoch bei einer Bebauung des Plangebiets durch die gegenseitige Abschirmung der Gebäude deutlich niedriger ausfallen oder nicht mehr auftreten. Selbst mit einer 4 m hohen Lärmschutzwand werden die Orientierungswerte an den Immissionsorten entlang der Benzstraße ab einschließlich dem 1. OG am Tag und in der Nacht noch überschritten. Lediglich im Außenwohnbereich wird eine flächendeckende Einhaltung der Orientierungswerte am Tag in den Terrassenbereichen erreicht. Eine 4 m hohe Lärmschutzwand wird jedoch aus städtebaulichen Gründen als sehr fragwürdig eingeschätzt, da das innerörtlich gelegene Wohnquartier von der Erschließung abgeschottet würde. Unter Abwägung der oben genannten Ergebnisse wird daher die 2 m hohe Lärmschutzwand zum Schutz der ebenerdigen Außenwohnbereiche vorgeschlagen. Ihre Fußpunkthöhe entspricht der Höhe der Gehweghinterkante der Benzstraße Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden Die Qualität und der erforderliche Umfang der passiven Lärmschutzmaßnahmen bestimmen sich nach der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise vom November Gemäß DIN 4109 wird der für die Dimensionierung der passiven Schallschutzmaßnahmen maßgebliche Außenlärmpegel aus dem Beurteilungspegel am Tag unter Berücksichtigung der Freifeldkorrektur von 3 db(a) errechnet. In Absprache mit der werden die Geräuscheinwirkungen im Nullfall als maßgebend für die Dimensionierung der Schallschutzmaßnahmen herangezogen. Damit ist ein ausreichender Schallschutz auch dann sichergestellt, bevor die Umgehung realisiert ist. Plan 4 Plan 4 zeigt den maßgeblichen Außenlärmpegel in den Baufenstern. Durch die Überschreitung des Immissionsgrenzwertes werden in den Baufenstern, welche unmittelbar an die Benzstraße angrenzen, Schallschutzmaßnahmen gemäß Lärmpegelbereich III und IV erforderlich: Lärmpegelbereich Maßgeblicher erf. R w,res des Außenbauteils in db Außenlärmpegel Wohn- und Schlafräume Unterrichts- und Arbeitsräume [-] [db] [db] III 61 bis IV 66 bis Tabelle 2: Lärmpegelbereiche und erforderliche Gesamtschalldämm-Maße der Außenbauteile nach DIN 4109, November 1989, Tab.8

17 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 17 Der Lärmpegelbereich II wird nur nachrichtlich genannt und muss nicht festgesetzt werden, da die Innenraumpegel in diesem Bereich in der Regel durch die aktuellen Baustandards eingehalten werden. Für schutzbedürftige Aufenthaltsräume sind passive Schallschutzmaßnahmen in Form besonderer Außenbauteile (Fenster, Rollladenkästen, Wände und Dächer), die ein resultierendes Schalldämm-Maß entsprechend Lärmpegelbereich III aufweisen erforderlich. 5.5 Vorschlag für textliche Festsetzungen In der Planzeichnung sind Flächen für Vorkehrungen zum Schutz vor Lärm (die Schallschutzflächen Ss1 bis Ss5) festgesetzt. Für die an den dortigen nach Norden, Süden oder zur Benzstraße orientierten Fassaden ist ein erhöhter Schallschutz der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen bei der Baugenehmigung nachzuweisen. Hierzu sind dort unter Berücksichtigung der verschiedenen Raumarten oder Raumnutzungen in den unterschiedlichen Geschossen die folgenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau von November 1989 (erschienen im Beuth-Verlag) einzuhalten: Lärmpegelbereich an der Fassade gemäß DIN 4109 Plankennzeichnung 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Ss1 IV IV III Ss2 IV III III Ss3 III III III Ss4 III III II Ss5 III II II Bei den Aufenthaltsräumen ist dabei die Belüftung zu sichern, und zwar durch die Verwendung schallgedämmter Lüfter, durch Anordnung der Fenster an einer schallabgewandten Fassade oder durch eine geeignete Eigenabschirmung der Fenster. Bei gekippten Fenstern darf der Innenraumpegel von 30 db(a) in Schlafräumen nicht überschritten werden (geminderte Schalldämmwirkung der Außenbauteile um 15 db(a)).

18 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 18 6 Gewerbelärm 6.1 Grundlagen und Methodik Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung von eingeschränkten Gewerbegebieten vor. Ziel der schalltechnischen Untersuchungen zum Gewerbelärm ist es deshalb, ein schalltechnisches Konzept zur Gewährleistung eines verträglichen Nebeneinanders der vorhandenen gewerblich und industriell genutzten Flächen sowie der zu planenden gewerblich genutzten Flächen mit den vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen in der Umgebung zu erarbeiten. Von den zu planenden gewerblichen Nutzungen können Geräusche auf die Umgebung einwirken, die in der Summe mit der bereits vorhandenen Vorbelastung zu hohe Gesamtbelastungen hervorrufen könnten. Auf die schutzwürdigen Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebiets wirken neben den zukünftigen Geräuschemissionen weitere Emissionen von bestehenden gewerblichen und industriellen Nutzungen ein. Somit können die Immissionsrichtwerte der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 durch die Geräuschemissionen der geplanten Gebiete nicht ausgeschöpft werden. Aus diesem Grund müssen in einem ersten Schritt die Vorbelastungen von gewerblichen Nutzungen außerhalb des Plangebietes ermittelt werden. Als ein geeignetes Instrument zur Regelung der zulässigen Schallabstrahlung stellt sich die Geräuschkontingentierung für die geplanten gewerblich genutzten Flächen dar, da sie flexibel mit den jeweiligen Entwicklungsabsichten der Gewerbetreibenden angewendet werden kann. Das Ziel der Geräuschkontingentierung ist es zu gewährleisten, dass durch die Summe aus der Schallabstrahlung aller im Umfeld liegenden gewerblichen Nutzungen an den maßgeblichen schutzwürdigen Nutzungen keine schädlichen Einwirkungen durch gewerbliche Geräusche hervorgerufen werden. Ziel der Planung ist es, für die unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen im Plangebiet eine möglichst geringe Einschränkung der Betriebstätigkeit beurteilt nach den derzeitigen Nutzungen zu erhalten und gleichzeitig die städtebaulichen Ziele nach dem Entwicklungskonzept Ladenburg West zu beachten. Um für die bereits bestehenden gewerblichen Nutzungen innerhalb des Plangebiets keine zusätzlichen Einschränkung aufgrund der heranrückenden Wohnbebauung zu erzielen, werden die Immissionsorte innerhalb des Plangebietes bei der Dimensionierung der Geräuschkontingentierung nicht berücksichtigt, bzw. werden als nicht maßgeblich festgestellt. Für die Immissionsorte an schutzwürdigen Nutzungen im Plangebiet wird ein Schallschutzkonzept mit dem Ziel erar-

19 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 19 beitet, dass sich die heranrückende Wohnbebauung vor den Gewerbelärm durch geeignete Maßnahmen selber schützt. Die Umsetzung der Geräuschkontingentierung in den Bebauungsplan erfolgt durch die Festsetzung von Emissionskontingenten L EK in db(a) pro m² nach DIN Durch die Festsetzung der zulässigen Schallabstrahlung der geplanten eingeschränkten Gewerbegebiete erhält man an den bereits vorhandenen Immissionsorten in der Umgebung die zulässigen Geräuschimmissionen, die aufgrund der Schallabstrahlung aus dem Plangebiet an diesen nicht überschritten werden dürfen. Für die neue heranrückende Wohnbebauung werden die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen zusätzlich festgesetzt. Die Bearbeitung setzt dabei auf allgemeingültigen Annahmen nach der DIN für gewerbliche Nutzflächen auf und ergänzt die aktuell im Verfahren vorgelegten Informationen der RTP Company vom Dezember 2013 und April Es werden im Folgenden neben den Berechnungen nach der DIN auch Ausbreitungsberechnungen nach der DIN ISO vorgenommen, so dass damit u.a. die Entfernungsdämpfung aus Bodeneffekten, die Meteorologie und die geplante Lärmschutzanlage mit beurteilt werden kann. Im vorliegenden Fall, der maßgebliche Immissionsorte in großer Entfernung aufweist, ergibt sich deshalb eine Differenz zwischen den flächenbezogenen Schallleistungspegeln nach DIN ISO und den Emissionskontingenten nach DIN Maßgeblich für die Bewertung im Genehmigungsverfahren ist allerdings die TA Lärm für die die DIN ISO zu verwenden ist, und so können auf den gewerblichen Flächen Geräusche mit rund 1-2 db(a) / m² mehr emitiert werden, als nach der Geräuschkontingentierung ermittelt. Im Zuge der vorliegenden Aufgabenstellung werden folgende Arbeitsschritte für die Geräuschkontingentierung erforderlich: Auswahl maßgebender Immissionsorte an vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen im Westen und Süden außerhalb des Plangebiets, Festlegung von Teilflächen auf den gewerblich genutzten Flächen innerhalb des Plangebiets, für die Emissionskontingente bestimmt werden, Abschätzung der Emissionen vorhandener gewerblicher Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebiets zur Ermittlung der derzeit möglichen Gesamt- Geräuschbelastung, daraus Ableitung der derzeit möglichen Emissionen vorhandener gewerblicher Nutzungen außerhalb des Plangebiets zur Ermittlung der Geräuschvorbelastung,

20 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 20 Ermittlung der Geräuschvorbelastung an den maßgebenden vorhandenen Immissionsorten sowie an den verbleibenden Immissionsorten innerhalb des Plangebiets, Bestimmung der zulässigen Emissionskontingente, die von im Plangebiet liegenden Anlagen und Betrieben nicht überschritten werden dürfen, Nachweis der Wirkung der geplanten Lärmschutzwand nach der ISO , Nachweis der erforderlichen schalltechnischen Schutzmaßnahmen im geplanten Wohngebiet, Nachweis der Verträglichkeit zwischen vorhandenem Gewerbe und geplanter Wohnbebauung beispielhaft für die ABB-Flächen. Nach Ermittlung der Geräuschkontingente im Plangebiet wird in Verbindung mit den gewerblichen Flächen im Plangebiet und in der Umgebung (Gesamtlärm) nachgewiesen, durch welche Schallschutzmaßnahmen die heranrückende Wohnbebauung sich selbst ausreichend schützen kann. 6.2 Auswahl repräsentativer Immissionsorte und Einstufung ihrer Schutzwürdigkeit Plan 5 Die Ermittlung der Geräuschvorbelastung sowie der Geräuschkontingentierung erfolgt an repräsentativen Immissionsorten außerhalb des Plangebiets. Die Immissionsorte sind in Plan 5 dargestellt. Als repräsentative Immissionsorte werden im Bestand u.a. folgende Immissionsorte ausgewählt: IO Nr. Adresse Schutzwürdigkeit 1 Brunnenstraße 3 2 Brunnenstraße 11 WR 17 Brunnenstraße 13a 12 Aufeldstraße 28 3 An der Hockenwiese 2 4 An der Hockenwiese 16 WA 13 Wichernstraße Breslauer Straße 7 MI 16 Breslauer Straße 1 11 Wichernstraße 45 GE Tabelle 3: Repräsentative Immissionsorte an vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen Die Einstufung der Schutzwürdigkeit der Immissionsorte erfolgt nach den Vorgaben der Stadt bzw. der vorliegenden Bebauungsplanunterlagen und der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998.

21 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 21 Die TA Lärm nennt in Abschnitt 6.1 zur Beurteilung der Geräuschbelastungen an schutzwürdigen Nutzungen für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-22:00 Uhr) und lauteste Nachtstunde zwischen 22:00 und 6:00 Uhr von der Gebietsart abhängige Immissionsrichtwerte, die durch die Summe aller Anlagen, für welche die TA Lärm gilt, eingehalten werden sollen. Die nachfolgende Tabelle listet die zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen an schutzwürdigen Nutzungen maßgeblichen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm auf. Nr. Gebietsart Immissionsrichtwert (IRW) in db(a) tags (06:00-22:00 Uhr) nachts (22:00 06:00 Uhr) 1 Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Reine Wohngebiete 3 BauNVO Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 4 und 2 BauNVO 4 Mischgebiete, Dorfgebiete und Kerngebiete 5, 6 und 7 BauNVO Gewerbegebiete 8 BauNVO Industriegebiete 9 BauNVO Tabelle 4: Immissionsrichtwerte der TA Lärm 6.3 Festlegung von schallabstrahlenden Teilflächen innerhalb und außerhalb des Plangebiets Plan 5 Gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans und unter Berücksichtigung der künftigen Nutzungen werden folgende Teilflächen (TF) definiert (vgl. Plan 5), die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind. Die Einteilung erfolgt nach sinnvoll zusammengefassten Flächen oder einzelnen Betrieben. Gebiet TF Nr. Bemerkung Vorhandenes Gewerbegebiet Hohe Straße Vorhandenes Industriegebiet Hundertmorgen Vorhandenes Gewerbegebiet HS1 Im Geltungsbereich des Bebauungsplans 8.1 HS2 HS3 HM1 Verschiedene Betriebe HM2 HM3 Discounter HM4 Spedition HM5 Verschiedene Betriebe HM6 HM7 WS1 Verschiedene Betriebe WS2

22 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 22 Gebiet TF Nr. Bemerkung Weststadt WS3 WS4 WS5 Firma BÄKO WS6 Discounter und Hotel Vorhandenes Gewerbegebiet Spickert Vorhandenes Gewerbegebiet Boveristraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Vorhandenes Industriegebiet Altwasser Vorhandenes Industriegebiet Wallstadter Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Tabelle 5: Schallabstrahlende Teilflächen Spickert TF 1 Einteilung der Teilflächen entnommen: schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan 6.7 /4/ Spickert TF 2 Spickert TF 3 Spickert TF 4 BV1 Künftig als Mischgebiet vorgesehen BV2 BV3 Keine Veränderung der Einstufung geplant BV4 GEe5 1 Künftig als eingeschränktes Gewerbegebiet vorgesehen GEe5 2 GEe5 3 AW mit Erweiterungsflächen gemäß Bebauungsplan 9.1 /6/ GEe3 1 Betriebsgelände RTP GEe3 2 Discounter GEe3 3 Betriebsgelände ABB GEe3 4.1 GEe3.4.2 GEe Abschätzung der Emissionen vorhandener gewerblich genutzter Flächen Die vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen weisen eine sehr unterschiedliche Nutzungsintensität auf, die zu unterschiedlichen Zeiten genutzt werden, so dass eine eindeutige Maximalnutzung nicht ermittelt werden kann. Daher wird im ersten Ansatz unabhängig von derzeit vorhandenen oder messbaren Geräuscheinwirkungen ein von der Gebietsart abhängiger Ansatz gemäß DIN 18005, Abschnitt gewählt. Für weitgehend uneingeschränkte Gewerbegebiete wird dort der Emissionskennwert von 60 db(a)/m² tags und nachts genannt, der in der vorliegenden Aufgabenstellung als flächenbezogener Schallleistungspegel (FSP) zu verstehen ist. Da in der vorliegenden städtebaulichen / planungsrechtlichen Aufgabenstellung eine allgemeine, pauschalisierende Betrachtung und keine konkrete Anlagengenehmigung durchzuführen ist, werden die Besonderheiten einzelner Gewerbebetriebe nach der TA LÄrm nicht in die Betrachtung eingestellt, d.h. es findet

23 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 23 keine Berücksichtigung von Betriebszeiten oder der besonderen Charakteristik von Geräuschen statt. Die entsprechenden Zu- und Abschläge z.b. für Geräuscheinwirkungen in besonders ruhebedürftigen Zeiten oder für impulshaltige Geräusche werden nicht erteilt. Abweichend von den Vorgaben der DIN wird in der Nacht ein um 15 db(a) verringerter Emissionsansatz gewählt, da im Umfeld der emittierenden Nutzungen und innerhalb der Gewerbeflächen Wohnnutzungen vorhanden sind, die in der Nacht nach TA Lärm einen um 15 db(a) erhöhten Schutzanspruch im Vergleich zum Tag genießen. Eine im Vergleich zum Tag unverminderte Betriebstätigkeit in der Nacht ist in der Bestandssituation nicht möglich. Auf Flächen, die aufgrund ihrer Nutzung eine nur geringe oder gar keine Schallabstrahlung in der Nacht aufweisen, wird teilweise ein um 20 db(a) geringerer Ansatz gegenüber dem Tag gewählt. Auf Flächen, auf denen sich Betriebe mit nächtlicher Betriebstätigkeit befinden, wird für die Nacht teilweise ein um db(a) geringerer FSP gegenüber dem Tag angesetzt. Auf den Geländen Spickert und Gewerbegebiet Altwasser, werden die in den Bebauungsplänen 6.7 bzw. 9.1 formulierten und festgesetzten Emissionskontingente in Richtung der repräsentativen Immissionsorte angesetzt. Für die vier Flächen im GEe 3.1, die derzeit von der RTP Company genutzt werden, wird eine differenzierte Methode zur Ermittlung der Emissionen gewählt, die aufgrund des im Dezember 2013 vorgelegten Gutachtens des TÜV Saar und den aktuell im April 2014 nachgereichten Bauantragsunterlagen ermöglicht ist. Es werden dabei folgende Arbeitsschritte vorgenommen, die zu einer verallgemeinerten Verwendung der genauen Betriebsdaten führen: a) Ermittlung des flächenbezogenen Schallleistungspegels für die gewählten 4 Teilgebiete und Nachberechnung der Angaben aus dem Gutachten des TÜV Saar vom Dezember 2013 nach der DIN ISO für die darin gewählten Immissionsorte zum Nachweis der Annahmen, die hier vereinfacht mit einer mittleren Höhe von 2,0m über Gelände angesetzt sind (vgl. Plan 5a). b) Berechnung der Gesamtbelastung aus gewerblichen Schallquellen im Umfeld des Plangebietes und Feststellung von Überschreitungen des Immissionsrichtwertes (IRW) an bestehenden Wohngebäuden in Reinem Wohngebiet in der Nacht. c) Ableitung einer für die Nacht um rund 8-10 db(a) geminderten Emission der RTP-Flächen, die am maßgeblichen Immissionsort im Reinen Wohngebiet einen Beurteilungspegel von 6 db(a) unter dem IRW erreicht (Relevanzkriterium der TA Lärm; vgl. Plan 5b).

24 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 24 d) Berechnung der Gesamtbelastung aus gewerblichen Schallquellen im Umfeld des Plangebietes unter Berücksichtigung der geminderten Ansätze für die RTP-Fläche und Feststellung von geringeren Überschreitungen des IRW an bestehenden Wohngebäuden in Reinem Wohngebiet in der Nacht, die als Vorbelastung in den Reinen Wohngebieten im Sinne der Gemengelage hinzunehmen sind (vgl. Plan 5). Mit der hier gewählten Methodik wird sichergestellt, dass nicht nur der gewerbliche Bestand außerhalb des Plangebietes ausreichend berücksichtigt ist, es werden durch die gewählten Pauschalansätze nach der DIN auch mögliche Erweiterungsabsichten hinreichend berücksichtigt und vor dem Hintergrund der bestehenden Einschränkungen ermöglicht, insbesondere wenn dabei zu berücksichtigen ist, dass die Betriebe noch einen erheblichen Spielraum bei der Wahl der geeigneten eigenen Schallschutzmaßnahmen haben. 6.5 Schalltechnisches Geländemodell Die Bestimmung der zulässigen Schallabstrahlungen der einzelnen Teilflächen der Geräuschbelastung erfolgt in einem Geländemodell (SGM). Das SGM enthält die Teilflächen als Flächenschallquellen, vorhandene Gebäude außerhalb von gewerblich oder industriell genutzten Flächen sowie die maßgebenden Immissionsorte im Westen bzw. Süden des Plangebietes. 6.6 Schallausbreitungsrechnungen Die Schallausbreitungsberechnung für die Ermittlung der Vorbelastung erfolgt nach der DIN ISO Die Flächenschallquellen werden in einer Höhe von 2 m über Gelände und mit einer Mittenfrequenz von 500 Hz in die Berechnungen eingestellt. Die Berechnungen werden mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm Soundplan 7.2 der Firma Braunstein & Berndt GmbH durchgeführt. 6.7 Ermittlung der Emissionen der vorhandenen gewerblichen und industriellen Nutzungen Plan 5 Die nachfolgende Tabelle zeigt die für die gewerblich und industriell genutzten Teilflächen ermittelten Emissionsansätze. Die Lage und die im Modell berücksichtigten flächenbezogenen Schallleistungspegeln (FSP) können dem Plan 5 entnommen werden.

25 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 25 Gebiet TF Nr. Möglicher FSP Tag/Nacht in db(a)/m² Vorhandenes Gewerbegebiet Hohe Straße HS1 HS3 52/37 Vorhandenes Industriegebiet Hundertmorgen Vorhandenes Gewerbegebiet Weststadt Vorhandenes Gewerbegebiet Spickert (festgesetzte IFSP) Vorhandenes Gewerbegebiet Boveristraße Vorhandenes Industriegebiet Altwasser, in Klammern: Erweiterungsflächen (festgesetzte IFSP) HM1/HM2 60/45 HM3 60/40 HM4 60/50 HM5 HM7 60/45 WS1 WS4 60/45 WS5 60/50 WS6 60/45 Spickert TF 1 60/45 Spickert TF 2 58/43 Spickert TF 3 55/40 Spickert TF 4 58/43 BV3/BV4 55/40 AW 64/52 (54,5-71,5/42,5-59,5) Vorhandenes Gewerbegebiet Boveristraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Vorhandenes Industriegebiet Wallstadter Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplans BV1 60/45 BV2 55/40 BV3 55/40 GEe5 1 + GEe5 3 60/45 GEe5 2 55/40 GEe2 60/45 GEe3 1a 1 52/47 GEe3 1b 63/48 GEe3 1c 59/48 GEe3 1d 60/48 GEe3 2 60/45 GEe3 3 60/45 GEe /45 Tabelle 6: Mögliche FSP der Teilflächen (zu überplanende Flächen grau unterlegt) Plan 5 Die nach dieser Herangehensweise möglichen Beurteilungspegel an den repräsentativen Immissionsorten im Bestand werden in Plan 5 dargestellt. An den Immissionsorten 2 (Brunnenstraße 11), 17 (Brunnenstraße 13a) und 12 (Aufeldstraße 28) werden die Immissionsrichtwerte für ein Reines Wohngebiet geringfügig überschritten. Die Überschreitung ist auf die ganzzahligen Ansätze der flächenbezogenen Schallleistungspegel zurückzuführen. Die Überschreitungen an den maßgeblichen Immissionsorten zeigen, dass bei der gewählten Methodik eine konservative Herangehensweise gewählt worden ist und die Ergebnisse eher eine Überschätzung der Geräuschsituation darstellen. Abschirmende Hindernisse wie Gebäude und Lärmschutzwände sind im vorliegenden Modell in-

26 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 26 nerhalb der gewerblichen Flächen nicht berücksichtigt. Es ist also davon auszugehen, dass geringere Pegel an den Gebäuden vorliegen. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass bei den meisten Teilflächen im Plangebiet die allgemein gültigen Annahmen zu einem flächenbezogenen Schallleistungspegel für Gewerbegebiete mit 60 db(a)/m² am Tag und 45 db(a)/m² in der Nacht verwendet werden können. Ausnahmen ergeben sich für folgende Teilflächen: GEe3 (1a bis 1d): Differenzierter Ansatz gemäß der oben dargestellten Herangehensweise anhand der Schallgutachten des TÜV Saar für die RTP Company, bzw. der Feststellung eines FSP mit Ziel, dass an den maßgeblichen Immissionsorten im Reinen Wohngebiet der Immissionsrichtwert um mindestens 6 db unterschritten ist. Dabei werden die allgemeingültigen Werte für Gewerbegebiete in der Nacht auf jeder Fläche übertroffen und am Tag auf einer Teilfläche. GEe4: Annahmen um 5 db(a) reduziert, da heute noch nicht gewerblich genutzt und somit reduziert, um den städtebaulichen Zielen gerecht zu werden. GEe 5.2: Annahmen um 5 db(a) reduziert, da heute schon vergleichbar wie in einem Mischgebiet genutzt und somit reduziert, um den städtebaulichen Zielen gerecht zu werden. 6.8 Vergleich der möglichen mit tatsächlichen Geräuscheinwirkungen Plan 6 Anhand der von Prof. Wilhelm durchgeführten Geräuschmessungen /7/ an Messpunkten im Gewerbegebiet Boveristraße kann überprüft werden, inwieweit die möglichen Geräuscheinwirkungen in Richtung Süden ausgeschöpft werden. An den Messpunkten wurden von Prof. Wilhelm Geräuscheinwirkungen von unter 40 bis ca. 45 db(a) in der Nacht ermittelt. Damit wird nachgewiesen, dass die theoretisch ermittelten und insgesamt möglichen Emissionen von gewerblichen Geräuschen im Bestand noch nicht erreicht werden. Aufgrund der Differenz von Messwert (vgl. Plan 6) zu berechnetem Wert in Plan 5 wird noch einmal deutlich, dass mit der hier gewählten Methodik zur Ermittlung der Vorbelastung ein ausreichender Spielraum für die Entwicklung der Bestandsnutzungen eingeräumt ist. Am IO 11 z.b. liegt der gemessene Wert (MP7) bei kleiner 40 db(a) am Tag bzw. kleiner 35 db(a) in der Nacht. Der theoretisch berechnete Wert in Plan 5 zeigt für den IO 11 maximal 60,3 db(a) am Tag bzw. 45,4 db(a) in der Nacht. Ein ähnliches Ergebnis wird für den vergleichbaren IO 8 mit dem MP 4 dargestellt

27 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten Ermittlung der Vorbelastung Plan 7 Zur Ermittlung der zulässigen Schallabstrahlung der geplanten eingeschränkten Gewerbegebiete werden zunächst die Geräuscheinwirkungen aufgrund der vorhandenen gewerblichen und industriellen Nutzungen außerhalb des Plangebiets an den maßgeblichen schutzwürdigen Nutzungen ermittelt. Dabei werden die Emissionsansätze der Tabelle 6 berücksichtigt. Die ermittelte Vorbelastung kann dem Plan 7 entnommen werden. Für den IO 12 (Aufeldstraße 28) wird dabei z.b. rechnerisch eine Überlastung in der Nacht dargestellt, die sich aus den theoretisch angenommenen Emissionen für alle Teilflächen ergibt und für den IO 2 wird dargelegt, dass der IRW in der Nacht erreicht ist. Damit ist nicht die Aussage verbunden, dass es dort derzeit oder zukünftig eine Überschreitung der IRW geben wird, es wird allerdings deutlich, dass der Immissionsort im Reinen Wohngebiet pegelbestimmend ist und in westlicher und südlicher Richtung des Plangebietes maßgebliche Immissionsorte liegen, die eigentlich keinen zusätzlichen gewerblichen Lärm aus dem Plangebiet mehr zulassen würden, wenn nicht eine Gemengelage schon vorliegen würde. Folgende maßgebliche Immissionsorte innerhalb und außerhalb des Plangebietes werden gebildet: IO Nr. Adresse Schutzwürdigkeit 1 Brunnenstraße 3 2 Brunnenstraße Brunnenstraße 13a 12 Aufeldstraße 28 4 An der Hockenwiese 16 5 WA WA WA Wichernstraße 31 8 MI MI MI MI Breslauer Straße 1 14 Breslauer Straße 7 Tabelle 7: Repräsentative Immissionsorte an vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen In der Tabelle 3 im Anhang wird auf Seite 1 für den Tag und auf Seite 2 für die Nacht für jeden Immissionsort der Gesamtimmissionswert L(GI) (entspricht dem Immissionsrichtwert der TA Lärm) und der Wert der Geräuschvorbelastung L(vor) angegeben. Für die Geräuschvorbelastung wird der jeweils höchste Wert an den Immissionsorten gewählt. Nach Subtraktion der Vorbelastung vom zulässigen Immissionsrichtwert ergibt sich der Planwert an den Immissionsorten, WR WA MI

28 Ergänztes Schalltechnisches Gutachten 28 der durch die Schallabstrahlung der geplanten Teilflächen nicht überschritten werden darf. Besonderheiten ergeben sich an den Immissionsorten 2 (Brunnenstraße 11) in der Nacht und 12 (Aufeldstraße 28) am Tag und in der Nacht. Hier werden die Immissionsrichtwerte im Bestand tags und/oder nachts bereits überschritten. Die bereits für den Bestand in Plan 5 ermittelten Überschreitungen der Immissionsrichtwerte an diesen Wohngebäuden bleiben bei der folgenden Kontingentierung unverändert und werden nicht durch die Geräuschkontingentierung behoben, so dass für die Gebäude ein Planwert rechnerisch angesetzt wird der zwischen 1 db und 4 db niedriger als den IRW (in der Tabelle bei L(vor) mit Minuswert eingetragen) angenommen wird, so dass bei der abschließenden Gesamtberechnung wieder die eingangs festgestellte Überschreitung des IRW bestehen bleibt Geräuschkontingentierung Plan 8,9 Die Geräuschkontingentierung der einzelnen Teilflächen innerhalb des Bebauungsplangebietes wird als eigentlicher Arbeitsschritt auf der Grundlage der oben beschriebenen Ermittlung der Vorbelastung vorgenommen. Die Schallausbreitungsberechnung erfolgt gemäß der DIN nur über das Abstandsmaß 4 π s 2 im Vollraum als Abstand zwischen der Quelle und dem Immissionsort. Der damit für die Fläche berechnete zulässige Immissionsanteil ist von den tatsächlichen Umgebungsverhältnissen auf dem Schallausbreitungsweg unabhängig. Abschirmungen und Reflexionen wirken sich erst bei der Verträglichkeitsprüfung gemäß TA Lärm und berechnet nach der DIN ISO aus, bei der überprüft wird, ob der reale Betrieb den aus dem Betriebsgrundstück resultierenden zulässigen Immissionsanteil einhält. Bei günstigen Abschirmungen oder, wie hier zutreffend, großen Entfernungen können die real abgestrahlten Schallleistungen über den festzulegenden Emissionskontingenten L EK liegen, da in der Berechnung der Geräuschkontingentierung u.a. keine Bodendämpfungseffekte berücksichtigt sind. Anh. Tab. 3 Das Ergebnis der Geräuschkontingentierung wird im Anhang in Tabelle 3 auf den Seiten 1 und 2 für jede Teilfläche und in Bezug auf jeden Immissionsort dokumentiert. Das sich daraus ergebende Immissionskontingent L IK wird aus der energetischen Addition der einzelnen Teilflächen ermittelt. Das Maß der rechnerischen Unterschreitung des Planwertes wird ebenfalls angegeben, wobei für den Immissionsort 12 festgestellt wird, dass der Planwert am Tag um nur rund 0,9 db unterschritten ist und bei IO 2 und IO 17 in der Nacht um nur rund 0,8 db, wodurch nachgewiesen ist, dass die Emissionskontingente keinen weiteren Spielraum nach oben mehr zulassen.

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars

Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Speyer November 2011 Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke Dipl.-Ing.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

Bebauungsplan Turley-Areal

Bebauungsplan Turley-Areal Bebauungsplan 32.40 Turley-Areal Schalltechnisches Gutachten Karlsruhe Oktober 2013 Bebauungsplan 32.40 Turley-Areal Schalltechnisches Gutachten Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke (Projektleitung) Dr.-Ing.

Mehr

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Bebauungsplan An der Hohle Schalltechnische Untersuchung Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Auftraggeber: Nadine Richter, Ricardo Bartsch Hochsteinstraße 6 01902 Elstra Auftragnehmer: rgoumwelt

Mehr

10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach

10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach 10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach Auftraggeber Markt Erlbach Neue Straße 16 91459 Markt Erlbach Datum 10. Dezember 2010 Stellungnahme Nummer: 10011.2 Dokument:

Mehr

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012 Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim im Auftrag der Stadt Hattersheim Bericht-Nr.: P14-127/B-1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 24. November 2014 FIRU

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße 1. Änderung der Stadt Hattersheim

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße 1. Änderung der Stadt Hattersheim Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße 1. Änderung der Stadt Hattersheim im Auftrag der Stadt Hattersheim Sarcellerstr. 1 65795 Hattersheim Bericht-Nr.:

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen

Mehr

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Bürgerversammlung am 18.04.2013 Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Neubau Schwimmbad Brunnenrain Neubau Schwimmbad Inried Erneuerung Schwimmbad

Mehr

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR AKUSTIK ARBEITSRING LÄRMBEKÄMPFUNG 'LÄRMSCHUTZ IN VERDICHTETEN INNENSTÄDTEN'

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR AKUSTIK ARBEITSRING LÄRMBEKÄMPFUNG 'LÄRMSCHUTZ IN VERDICHTETEN INNENSTÄDTEN' DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR AKUSTIK ARBEITSRING LÄRMBEKÄMPFUNG 'LÄRMSCHUTZ IN VERDICHTETEN INNENSTÄDTEN' BAULEITPLANUNG UND SCHALLSCHUTZ ERMITTELN - BEWERTEN - BEWÄLTIGEN GLIEDERUNG A SCHALLSCHUTZ IN DER

Mehr

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf -

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - Unterlage Nr. 17 Neubau der Hochrheinautobahn A 98 Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - - Schalltechnische Untersuchungen - im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg

Mehr

Länder-Immissionsschutztage 2011

Länder-Immissionsschutztage 2011 Folie 1 Länder-Immissionsschutztage 2011 27./28. September 2011 Harnack-Haus, Berlin Referent: Johann Storr BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH Folie 2 Lärmkontingentierung: - Auswirkung auf Emittenten und

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. zum Bebauungsplan. Umspannwerk. in Münchweiler Alsenz. - Kontingentierung -

Schalltechnische Untersuchung. zum Bebauungsplan. Umspannwerk. in Münchweiler Alsenz. - Kontingentierung - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Umspannwerk in Münchweiler Alsenz - Kontingentierung - im Auftrag von Bachtler Böhme + Partner, Bruchstraße 5, 67655 Kaiserslautern Bericht-Nr.: P16-007/E3

Mehr

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch 12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

Schalltechnische Berechnung

Schalltechnische Berechnung Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Per an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B

Per  an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B ACCON GmbH Provinostraße 52 86153 Augsburg Per E-Mail an wiedmann@ochsenhausen.de Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:

Mehr

LÄRMKONTINGENTIERUNG BZW. SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG INDUSTRIESTRASSE FLURSTÜCKE NR. 93 UND 97/6 IN WAIN

LÄRMKONTINGENTIERUNG BZW. SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG INDUSTRIESTRASSE FLURSTÜCKE NR. 93 UND 97/6 IN WAIN LÄRMKONTINGENTIERUNG BZW. SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG INDUSTRIESTRASSE FLURSTÜCKE NR. 93 UND 97/6 IN WAIN NR. 9/IV/15 IM AUFTRAG DER VERTRETEN DURCH HÄWA GMBH INDUSTRIESTRASSE 12

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 118 Südlich Visbeker Straße der Gemeinde Emstek

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 118 Südlich Visbeker Straße der Gemeinde Emstek Vorentwurf Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 118 Südlich Visbeker Straße der Gemeinde Emstek Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Telefon (0441) 57061-0 Fax (0441)

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Institut für Umweltschutz und Bauphysik VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 26 BImSchG Projekt: B-Plan Nr. 60 Wintershof-Ost Stadt Eichstätt Auftraggeber:

Mehr

SCHALLTECHNISCHE BEGUTACHTUNG GEWERBELÄRM ZUM BEBAUUNGSPLAN

SCHALLTECHNISCHE BEGUTACHTUNG GEWERBELÄRM ZUM BEBAUUNGSPLAN Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. (0 82 82) 9 94-0 Fax: (0 82 82) 99 4-4 09 E-Mail: kc@klingconsult.de SCHALLTECHNISCHE

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Büro für Lärmschutz - Weißenburg 29-2687 Papenburg

Mehr

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Industriegebiet Nord, Teil B, Änderung 1 Stadt Kaiserslautern. E n t w u r f

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Industriegebiet Nord, Teil B, Änderung 1 Stadt Kaiserslautern. E n t w u r f Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Industriegebiet Nord, Teil B, Änderung 1 Stadt Kaiserslautern E n t w u r f im Auftrag der Stadt Kaiserslautern Bericht-Nr.: P12-124/E1 vorgelegt von der

Mehr

Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29

Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Lärmuntersuchung Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau über Planlabor Stolzenberg St. Jürgen-Ring 34 23564 Lübeck 26. Januar 2015 Büro für Bauphysik

Mehr

zu den schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan wo Gewerbegebet Thalheimer Straß0e / Damaschkestraße der Stadt Bitterfeld-Wolfen

zu den schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan wo Gewerbegebet Thalheimer Straß0e / Damaschkestraße der Stadt Bitterfeld-Wolfen Bericht zu den schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan 02-2016wo Gewerbegebet Thalheimer Straß0e / Damaschkestraße der Stadt Bitterfeld-Wolfen Ingenieurbüro für Bauakustik Schürer Passendorfer

Mehr

Heidelberg, Rohrbach, Bebauungsplan Hospital Schalltechnisches Gutachten, Sachstand frühzeitige Beteiligung Stand:

Heidelberg, Rohrbach, Bebauungsplan Hospital Schalltechnisches Gutachten, Sachstand frühzeitige Beteiligung Stand: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Hospital, Sachstand Seite 1 Heidelberg, Rohrbach, Bebauungsplan Hospital Schalltechnisches Gutachten, Sachstand frühzeitige Beteiligung Stand: 08.11.2017 855_10_stu2_schallschutz_171108.doc

Mehr

S c h a l l t e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g

S c h a l l t e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g Ingenieure Sachverständige S c h a l l t e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 "Kümper Teil V" der Gemeinde Altenberge - Geräuschkontingentierung gemäß DIN

Mehr

Bericht Nr / 02. Schallimmissionsprognose. B-Plan Nr. 51. Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet "Berghausstraße"

Bericht Nr / 02. Schallimmissionsprognose. B-Plan Nr. 51. Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet Berghausstraße SCHALLSCHUTZ Consulting Dipl.-Ing. D. Friedemann cdf Bericht Nr. 15-3117 / 02 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 51 Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet "Berghausstraße" - Verkehrslärmuntersuchung

Mehr

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung

Mehr

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 korbinian.gruener@accon.de Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan

Mehr

Bebauungsplan "Wanne" Weissach im Tal. im OT Unterweissach

Bebauungsplan Wanne Weissach im Tal. im OT Unterweissach Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal im OT Unterweissach Projekt-Nr.: 2017-036 Schallimmissionsuntersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Bericht-Nr.: 2017-036/A Festlegung der Geräuschkontingente

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Dipl. Ing. (FH) Franz Maget ACCON Bericht Nr.: ACB-0416-7430/01 29.April 2016 ACCON GmbH Zertifiziert

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10 Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.:

Mehr

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015 Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstraße 6 45721 Haltern am See Telefon 0 23 64 929 794 Telefax 0 23 64 929 795 afi A. Flörke Ingenieurbüro, Kolpingstraße 6, 45721 Haltern

Mehr

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell Gutachten zum Schallimmissionsschutz Objekt: Auftraggeber: Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH Benediktinerplatz 8 78467 Konstanz Bauphysik 5! "#$ % & ' (

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 412 Kuckhof Voreinschätzung zur Machbarkeit

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 412 Kuckhof Voreinschätzung zur Machbarkeit Frau Benecke Rathaus Michaelstraße 41456 Neuss Bei Rückfragen: Herr Sökeland 0221-801917 - 12 norbert.soekeland@accon.de www.acconkoeln.de Köln, den 27.11.2015 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan

Mehr

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Tennisplätze Frohe Aussicht Schalltechnische Stellungnahme Bericht Nr.: 15 GS 007-1 Datum: 29.01.2015, letzte Änderungen 22.04.2015 Schalltechnische

Mehr

Bauverwaltung Maximilianstraße Mindelheim. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden

Bauverwaltung Maximilianstraße Mindelheim. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden Auftraggeber: Stadt Mindelheim Bauverwaltung Maximilianstraße 26 87719 Mindelheim Auftragnehmer: Kurz und Fischer GmbH Beratende Ingenieure Brückenstraße 9 71364 Winnenden Bekannt gegebene Stelle nach

Mehr

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Anhang 6: Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Beurteilungsgrundlagen Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche auf Menschen, die von Baustellen ausgehen, sind in der AVV Baulärm und in der

Mehr

Schallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll

Schallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll

Mehr

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose

Mehr

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW Anlage 3 1 von 15 INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW Ing.-Büro für tech. Akustik und Bauphysik Wellinghofer Amtsstr.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Ralph Kempiak ACCON Bericht Nr.: ACB-0613-6125/06 17. Juli 2013 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN

Mehr

14504 / /

14504 / / Schalltechn. Ingenieurbüro für Gewerbe-, Freizeitund Verkehrslärm Paul Pies Dipl.- Dipl.-Ing. Von der Industrie- Öffentlich und Handelskammer bestellter und zu Koblenz öffentlich bestellter vereidigter

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betreutes Wohnen Uhlandstraße

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betreutes Wohnen Uhlandstraße Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betreutes Wohnen Uhlandstraße Fachbeitrag Schall Karlsruhe März 0 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betreutes Wohnen Uhlandstraße Fachbeitrag Schall Bearbeiter Dr.-ng. Frank

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7A der Stadt Kaltenkirchen -Verkehrslärm-

Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7A der Stadt Kaltenkirchen -Verkehrslärm- Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum: Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.

Mehr

SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG ROSSENTAL LOOS & PARTNER; INGENIEURBÜRO FELDMATTWEG 21

SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG ROSSENTAL LOOS & PARTNER; INGENIEURBÜRO FELDMATTWEG 21 SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG ROSSENTAL NR. 3/II/15 IM AUFTRAG DER VERTRETEN DURCH STADT ALBSTADT MARKTSTRASSE 35 72461 ALBSTADT FRAU GUDRUN PINHAL AUSGEFÜHRT VON: LOOS & PARTNER;

Mehr

Umweltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Ingenieurbüro für Techni- schen Umweltschutz Stadt Süßen Dr.-Ing.

Umweltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Ingenieurbüro für Techni- schen Umweltschutz Stadt Süßen Dr.-Ing. Umweltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Stadt Süßen Bebauungsplan Wiesgärten Erweiterung, 1. Änderung Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher Lustnauer Straße

Mehr

Bebauungsplan Lügerwiesen Ost

Bebauungsplan Lügerwiesen Ost Stadt Kraichtal Stadtteil Unteröwisheim Bebauungsplan Lügerwiesen Ost Fachbeitrag Schall Karlsruhe September 2017 Stadt Kraichtal Stadtteil Unteröwisheim Bebauungsplan Lügerwiesen Ost Fachbeitrag Schall

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Langenäcker OG Kottweiler-Schwanden. Entwurf. im Auftrag der: Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Langenäcker OG Kottweiler-Schwanden. Entwurf. im Auftrag der: Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Langenäcker OG Kottweiler-Schwanden Entwurf im Auftrag der: Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden Bericht-Nr.: P7-00/E vorgelegt von FIRU GfI mbh Kaiserslautern

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr V Sparkassenarena Parkhaus der Stadt Kiel

Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr V Sparkassenarena Parkhaus der Stadt Kiel Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Prüfbefreit nach 9 Abs. 2 AIK-Gesetz für den Bereich Schallschutz

Mehr

Büro für Schallschutz Dr. Wilfried Jans

Büro für Schallschutz Dr. Wilfried Jans Dr. Wilfried Jans von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Im Zinken 11 77955 Ettenheim

Mehr

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Gutachten Nr. 5825/1225

Gutachten Nr. 5825/1225 Anlage 1 - Lageplan mit Eintragung der derzeitigen Gebietsausweisung des Plangebiets; modifizierter Auszug aus einem von der Stadtverwaltung Ettenheim überlassenen Plan Anlage 2 - Planskizze mit handschriftlicher

Mehr

A44, VKE 11: Variantenuntersuchung Kriterium Lärm -

A44, VKE 11: Variantenuntersuchung Kriterium Lärm - A44, VKE 11: Variantenuntersuchung 2010 - Kriterium Lärm - Dialog zur Planung der A44, VKE 11: 2. Sitzung der AG 2 Dipl.-Ing. Michael Koch PL 5.9 (Planung BAB Kassel), AST Kassel Kaufungen, 22.04.2015

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 937a/b - 6. November 206 Auftraggeber: Gemeinde Pfaffenhofen Rodbachstraße 5

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 17 T Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Straße: A 92 Landshut Deggendorf Station: A 92_560_3,141 bis A 92_560_4,064 Neubau der Anschlussstelle Plattling-Mitte mit Aufstufung

Mehr

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Bürgermeisteramt Winterlingen Marktstraße 7 72474 Winterlingen Per Mail Stuttgart, 21. März 2018 Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Projekt: 2214-b2

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner GbR Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering Gemeinde Baar - Ebenhausen

Mehr

Immissionsberechnung Nr. 3732/IIa

Immissionsberechnung Nr. 3732/IIa Schalltechnisches Büro A. Pfeifer Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Eingetragen in die Liste der Nachweis- Tel.: 06449/9231-0 Fax: 06449/9231-23

Mehr

Enkenbach Alsenborn BEBAUUNGSPLAN HAARSPOTT II SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN

Enkenbach Alsenborn BEBAUUNGSPLAN HAARSPOTT II SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN Enkenbach Alsenborn BEBAUUNGSPLAN HAARSPOTT II SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN Projekt / Stand:. November 0 Enkenbach-Alsenborn, Bebauungsplan Haarspott II Schalltechnisches Gutachten zum

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017 GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE BNr. 7111-1 H 2017 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Geräuschimmissions-Berechnungen nach TA-Lärm und DIN

Mehr

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin

Mehr

Bericht Nr / 01. Bebauungsplan Nr. 89. Gartenstraße Moßlerstraße in Gotha. Schallimmissionsprognose. Stand:

Bericht Nr / 01. Bebauungsplan Nr. 89. Gartenstraße Moßlerstraße in Gotha. Schallimmissionsprognose. Stand: SCHALLSCHUTZ Consulting Dr. Fürst Inh. D. Friedemann cdf Bericht Nr. 12-2514 / 01 Bebauungsplan Nr. 89 Gartenstraße Moßlerstraße in Gotha Schallimmissionsprognose Stand: 26.03.2012 Bearbeitet von Dipl.-Ing.

Mehr

Bahnausbau Bamberg. Stadtratssitzung, Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung

Bahnausbau Bamberg. Stadtratssitzung, Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung Planfeststellungsabschnitt 22 - Bamberg Bahnausbau Bamberg Stadtratssitzung, 21.06.2016 Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung DB Netz AG I.NGW (6), Möhler & Partner im Auftrag der

Mehr

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Ingenieurbüro Greiner PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering 089 / 89 55 60 33 0 info@ibgreiner.de www.ibgreiner.de

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten 18.09.2014 LK 2013.248 und LK 2014.210 Aufgabenstellung Der Landkreis Lüneburg hat

Mehr

Bebauungsplan Südliche Riedwiesen in Aichtal

Bebauungsplan Südliche Riedwiesen in Aichtal W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel. 0 71 95/95 03 64/65 Fax 0 71 95/95 03 66 E-Mail mail@wwbauphysik.de Projekt-Nr.: 2017-024 Datum: 13.07.2017 Sachbearbeiter: Werner Bebauungsplan

Mehr

61267 Neu-Anspach. 1fach Auftragnehmer

61267 Neu-Anspach. 1fach Auftragnehmer G U T A C H T E N Nr. L 7605-1 im Rahmen der Bauleitplanung für die Bebauungspläne Gewerbegebiet Am Kellerborn 2. BA, 1. Änderung der Stadt Neu-Anspach hier: Schalltechnische Stellungnahme zur planerischen

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel

Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel

Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf

Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf Bericht für: von: GRI, Tel: (030) 2 14 59 09-0 Fax: (030) 2 14 59 09-20 E-Mail: gri@gri-berlin.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. B. Fuhrmann

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Gewerbegebiet zwischen B 408 und Landegger Straße, Teil II der Stadt Haren

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Gewerbegebiet zwischen B 408 und Landegger Straße, Teil II der Stadt Haren Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Gewerbegebiet zwischen B 408 und Landegger Straße, Teil II der Stadt Haren Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 3599a

Immissionsgutachten Nr. 3599a Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Eingetragen in die Liste der Nachweis- Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

BNr H Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und Geräuschimmissions-Berechnungen nach DIN

BNr H Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und Geräuschimmissions-Berechnungen nach DIN ÄNDERUNG B-PLAN 4.0 'ALTE KÖLNISCHE STRASSE NEUBAU VON WOHNHÄUSERN AN DER DÜSSELER STRASSE IN 42489 WÜLFRATH GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 18005 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' BNr. 6635-2 H 2015

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Neue Weststadt Esslingen, Baublock C Projektleitung: Helmut

Mehr

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen

Mehr

Geplante Betriebserweiterung. bzw. Kontingentierung der Plangebietsfläche. im Rahmen der Bebauungsplanänderung. in Andernach

Geplante Betriebserweiterung. bzw. Kontingentierung der Plangebietsfläche. im Rahmen der Bebauungsplanänderung. in Andernach Geplante Betriebserweiterung bzw. Kontingentierung der Plangebietsfläche im Rahmen der Bebauungsplanänderung in Andernach Geplante Betriebserweiterung bzw. Kontingentierung der Plangebietsfläche im Rahmen

Mehr

Schalltechnisches Gutachten. Bebauungsplan "Siechberg III" Untersuchung des Gewerbelärms. Untersuchungsbericht ACB /03

Schalltechnisches Gutachten. Bebauungsplan Siechberg III Untersuchung des Gewerbelärms. Untersuchungsbericht ACB /03 Schalltechnisches Gutachten Bebauungsplan "Siechberg III" Untersuchung des Gewerbelärms Untersuchungsbericht ACB-1117-8001/03 im Auftrag der Stadt Ochsenhausen 10.11.2017 ACCON GmbH Provinostraße 52 86153

Mehr

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per 12655 Auftraggeber Errichtung eines es mit Erschließungsstraße am Neubau Chemikum Variante 3A Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg Hochbauamt 2 Bohlenplatz 18 91 Erlangen Datum 21. Juli 215 Bericht Nummer:

Mehr

Stadt Bad Vilbel. Schallimmissionsgutachten zur Beurteilung des Verkehrslärms im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ziegelhof

Stadt Bad Vilbel. Schallimmissionsgutachten zur Beurteilung des Verkehrslärms im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ziegelhof imaz1bg1.doc Stadt Bad Vilbel Schallimmissionsgutachten zur Beurteilung des Verkehrslärms im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ziegelhof Stadtteil Massenheim 16. April 2015 Bearbeitung: Dipl.-Geogr.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld. in Ober-Olm

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld. in Ober-Olm Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld in Ober-Olm im Auftrag der WR Gewerbepark Nieder-Olm GmbH, Nieder-Olm Bericht-Nr.: P14-149/E2 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.3/89 Im Taubengrund 1.Änderung. in Kelsterbach. im Auftrag der FIRU mbh Kaiserslautern

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.3/89 Im Taubengrund 1.Änderung. in Kelsterbach. im Auftrag der FIRU mbh Kaiserslautern Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.3/89 Im Taubengrund 1.Änderung in Kelsterbach im Auftrag der FIRU mbh Kaiserslautern Bericht-Nr.: P11-005/1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern

Mehr

Stadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung

Stadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung Tel 0911 37 54-995 Fax 0911 37 54-819 Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten Mail Web Bank Sparkasse Nürnberg Kto 60205 BLZ 76050101 Steuernr. 238 247 503 Schalltechnische Untersuchung Projekt 008-17.

Mehr