Einladung zur. Gemeindeversammlung. vom 13. Juni 2016, Uhr, im Dorfsaal Chesselhuus, Pfäffikon ZH

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einladung zur. Gemeindeversammlung. vom 13. Juni 2016, Uhr, im Dorfsaal Chesselhuus, Pfäffikon ZH"

Transkript

1 Einladung zur Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2016, Uhr, im Dorfsaal Chesselhuus, Pfäffikon ZH

2 Traktanden Seite Anträge des Gemeinderates: 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2015 (inkl. Globalbudgets) 2. Realisierung eines Kiosk/Bistro am Seequai 2.1 Zustimmung zum Kredit von Fr. 1'420' für den Neubau eines Kiosk/Bistro am Seequai 2.2. Ablehnung der Einzelinitiative von Daniel Haldimann, Viktor Knecht und Michael Kull "Initiative Bistro am Seequai Pfäffikon ZH", Abgabe der Bauparzelle im Baurecht an Dritte Ablauf zur Beratung der beiden Vorlagen zum Kiosk/Bistro am Seequai an der Gemeindeversammlung 3. Projekt temporärer Schulraum Sandgrueb, Bewilligung eines Baukredits für die Schaffung von temporärem Schulraum (nur Vorberatung, Beschlussfassung an der Urnenabstimmung vom 25. September 2016) 4. Neuregelung der amtlichen Publikationsorgane der Gemeinde Pfäffikon ab 1. Januar Zustimmung zum Gemeindebeitrag an die monatlich erscheinende Gemeinde- Informations-Zeitung PfäffikerIN und Bewilligung eines jährlich wiederkehrenden Kredites von Fr. 71' für die Jahre Zu diesen Geschäften sind schriftliche Anträge und Berichte abgefasst worden. Die Akten zu den einzelnen Geschäften liegen ab 30. Mai 2016 in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf. Gemeinderat Pfäffikon ZH und die antragstellenden Behörden Pfäffikon, 20. Mai

3 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2015 (inkl. Globalbudgets) (siehe separate Broschüre) Referentin Erika Walt, Finanzvorsteherin 3

4 2. Realisierung eines Kiosk/Bistro am Seequai 2.1 Zustimmung zum Kredit von Fr. 1'420' für den Neubau eines Kiosk/Bistro am Seequai Antrag 1. Das Projekt Kiosk/Bistro am Seequai wird genehmigt. Der Kredit von Fr wird bewilligt (Kostengenauigkeit +/- 10 %). Der Kredit erhöht oder reduziert sich im Rahmen der Baukostenentwicklung seit der Aufstellung des Kostenvoranschlages bis zur Bauvollendung. 2. Der Kredit geht zu Lasten der Investitionsrechnung. Bericht Die Vorlage in Kürze Seit über 15 Jahren wird der Bau eines Restaurationsbetriebes am Seequai diskutiert. Zuerst wurden die Bemühungen von der Entwicklung um die Firma Bietenholz (Abbruch und heute teilweise Ruderalfläche) gestoppt. Dann richtete sich die Huber+Suhner AG neu aus, wodurch im entsprechenden Gebiet Planungen für das Chesselhuus, Neubauten und die Verlegung des Stogelenweges möglich wurden hat der Gemeinderat das Projekt Kiosk/Bistro am Seequai neu lanciert, und heute liegt das entscheidungsfähige Projekt vor. Einige Zeit beanspruchte dabei auch der Einbezug des Projektes der Vereinigung Pro Pfäffikersee (VPP) für ein Naturzentrum am Pfäffiker Seequai. Seit März 2015 ist klar, dass der VPP das Naturzentrum an einem anderen Standort plant. Es soll ein Kiosk/Bistro mit Ganzjahresbetrieb und regelmässigen Öffnungszeiten realisiert werden. Es werden ein heizbarer Gästeraum (30 Plätze), eine gedeckte Terrasse (20 Plätze), eine angemessene Küche sowie die notwendigen Nebenräume erstellt. Die bestehenden Bäume werden nicht tangiert. Die Kosten betragen Fr Sie werden mit 2 % verzinst (ohne Land). Der Betrieb soll verpachtet werden. Dabei will der Gemeinderat vertraglich sicherstellen, dass der/die Pächter/in in erster Linie die Bedürfnisse der Pfäffiker Bevölkerung abdeckt. Gewünscht wird ein Ganzjahresbetrieb nicht nur bei günstiger Witterung. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung soll im Kiosk/Bistro ein einfaches, saisonales und qualitativ gutes Angebot bereitstehen. Diese Vorgaben haben Auswirkungen auf die Verdienstmöglichkeiten eines/einer Pächters/Pächterin. Diesen Randbedingungen muss der Pachtzins Rechnung tragen, weshalb die Investition schliesslich nur bescheiden verzinst wird. Der Gemeinderat ist aber überzeugt, dass mit diesen Bedingungen besser geeignete Pächter/Pächterinnen gefunden werden. Dies ist entscheidend für einen erfolgreichen Betrieb im Sinne der Bevölkerung. Für den Gemeinderat ist die Zeit nun reif, das seiner Ansicht nach ausgewogene und den Bedürfnissen entsprechende Projekt der Bevölkerung zur Abstimmung vorzulegen. Er ist überzeugt, dass mit dem geplanten Kiosk/Bistro das gesellschaftliche Leben von Pfäffikon weitere positive Impulse erhält. 4

5 1. Ausgangslage Nach jahrelanger Planung und Realisierung verschiedener Teilprojekte am Pfäffiker Seequai steht nun noch der Entscheid darüber an, ob die Gemeinde einen Kiosk/ein Bistro am Seequai erhalten soll. Während der letzten Jahre hat die vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe Stogelenweg 6 alle möglichen Rahmenbedingungen geklärt und ein Projekt ausgearbeitet. Im Rahmen des Weihnachtsmarktes am 29. November 2015 konnte die Bevölkerung vom Stand der Planung und vom Projekt Kenntnis nehmen. 2. Geschichte und wichtige Entscheidungen 2001/2012 Gemeindeversammlung bewilligt Projektierungskredit für Neubau Stogelenweg 6 bzw. genehmigt die Abrechnung 2002/2004 Gemeindeversammlung und Urnenabstimmung entscheiden über den Erwerb/Gestaltungsplan (Abbruch Fabrikgebäude) Bietenholzareal sowie die Errichtung eines naturnah gestalteten öffentlichen Erholungsraumes (heutige Ruderalfläche) Juli 2009 Gemeinderat setzt Arbeitsgruppe Stogelenweg 6 ein November 2009 Urnenabstimmung klärt Standortfrage Dorfsaal/Chesselhuus, stimmt Verlegung Stogelenweg zu / Gemeindeversammlung genehmigt Gestaltungsplan Areal Huber+Suhner AG Juli 2011 Eröffnung Seeimbiss als Provisorium November 2011 Gemeinderat legt Strategie am Seequai fest mit: A Fischhaus/Bootshaus B 1 Kiosk/Bistro B 2 Ersetzen und massvolles Erweitern Kinderspielplatz C Eingang Museum am Pfäffikersee, neu seeseitig D Erneuern Festwiese samt Infrastruktur E Sanieren Kiesplatz am Seequai F Neubau/Sanierung Schopf/Lager VVP 2013/2014 Rückbau Liegenschaft Stogelenweg 6 und Bau Toilettengebäude 2012/2013 Umsetzung A (September 2012,Gemeindeversammlung bewilligt Baukredit) 2014 Umsetzung B Umsetzung C 2014/2015 Umsetzung D 2015 Umsetzung F Mai 2012 Gemeinderat erteilt nach durchgeführtem Submissionsverfahren den Architekturauftrag für das Projekt Stogelenweg 6 an kündig architekten sia ag, 8330 Pfäffikon November 2012 Gemeinderat entscheidet, dass die Idee der Vereinigung Pro Pfäffikersee für ein Naturzentrum in das Projekt Kiosk/Bistro am See einbezogen werden muss März 2015 Juli 2015 Entscheid Vereinigung Pro Pfäffikersee, dass der Standort Naturzentrum nicht beim Kiosk/Bistro am See ist Gemeinderat legt Zielsetzung Kiosk/Bistro am Seequai fest (Projekt, Kostenrahmen, Termin) 5

6 November 2015 Projektvorstellung am Pfäffiker Weihnachtsmarkt Für den Gemeinderat ist die Zeit nun reif, der Bevölkerung das Projekt Kiosk/Bistro am Seequai zur Abstimmung vorzulegen. 3. Das Projekt Rahmenbedingungen Der Gemeinderat hat als wichtige Bedingung festgelegt, dass das Projekt Kiosk/Bistro am Seequai ein Ganzjahresbetrieb mit regelmässigen Öffnungszeiten sein soll (unabhängig von der Witterung). Nur so ist sichergestellt, dass der Betrieb auch der Pfäffiker Bevölkerung dient. Es soll ein breites Kundensegment angesprochen werden. Das Angebot soll einfache und frische, den Jahreszeiten angepasste Produkte enthalten. Ein Gourmet-Restaurant für hohe Ansprüche wird jedoch nicht gefordert. Ein heizbarer Gästeraum sowie eine gedeckte Terrasse sind vorgesehen. Dem Betreiber steht eine angemessene Küche mit Kühlräumen zur Verfügung. Platz für Infrastrukturen (Lager, Technik etc.) ist berücksichtigt. Die rechtlichen Auflagen (bau- und arbeitsrechtlich) sind umzusetzen. 6

7 Raumprogramm Die Arbeitsgruppe Stogelenweg 6 hat die Rahmenbedingungen des Gemeinderates zusammen mit dem beauftragten Architekturbüro kündig architekten sia ag, 8330 Pfäffikon aufgenommen und in ein Projekt umgesetzt. Es ergibt sich Folgendes: Gästeraum 60 m 2, ca. 30 Plätze Entree/Garderobe 11 m 2 Küche 32 m 2 Kühlraum 12 m 2 Lagerräume 19 m 2 Personalräume 10 m 2 Büro 7 m 2 Entsorgung 10 m 2 Technik 10 m 2 Total Innenräume 171 m 2 Gedeckte Terrasse 55 m 2, ca. 20 Plätze Küche Die Küche ist so konzipiert, dass ein breites Angebot möglich ist. Es soll eine rasche Abwicklung für den Kioskbetrieb wie auch für die Bedienung der Gäste im Innenraum gewährleistet sein. Bei der Frage des Angebotes hat die Gemeinde die Möglichkeit, die entsprechenden Vorgaben zu machen. WC-Anlagen Im Kiosk/Bistro müssen sanitäre Anlagen für die Mitarbeitenden eingerichtet werden. Für das Publikum stehen die öffentlichen WC-Anlagen neben dem Kiosk/Bistro zur Verfügung. Technik/Nebenräume Diese Räume wurden auf ein Minimum reduziert. Dennoch braucht es für die Haustechnik Platz, und ein kleines Büro mit IT-Anschluss ist notwendig. Die Besichtigung ähnlicher Objekte durch die Arbeitsgruppe Stogelenweg 6 hat auch deutlich aufgezeigt, dass genügend Lagerplatz und Kühlräume für den Betreiber/die Betreiberin vorhanden sein müssen. Parkplätze In der Zone am Pfäffikersee können keine Kundenparkplätze erstellt werden, weil die Zufahrtsverhältnisse schwierig sind. Abstellmöglichkeiten für 1 2 PW für Angestellte sowie Platz für den Warenumschlag sind vorhanden. Wie in dieser Zone üblich, müssen für die fehlenden Parkplätze Ersatzabgaben geleistet werden. Bauvorschriften Das Projekt ist bewilligungsfähig. Detaillierte Abklärungen über Brandschutz, energetische Vorschriften etc. sind noch ausstehend. Bestehende Bäume Das Projekt wurde derart in die Umgebung integriert, dass die bestehenden Bäume nicht tangiert werden. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dem vorliegenden Projekt ein sehr gutes und funktionales Kiosk/Bistro am Seequai präsentieren zu können. Die Bedürfnisse der Bevölkerung bzw. der Gäste können weitgehend abgedeckt werden und für einen Betreiber/eine Betreiberin wird es möglich sein, ein breites Angebot zu präsentieren. 7

8 Grundriss 8

9 Ansicht vom See 4. Kosten Ansicht von der Festwiese 9

10 Der Kostenvoranschlag zeigt sich wie folgt: Vorbereitungsarbeiten Fr % Baugrunduntersuchungen Terrainvorbereitungen Ver-/Entsorgungsleitungen Fundation Gebäude Fr % Rohbau Haustechnik Ausbau Betriebseinrichtungen Fr % Küchenanlage (Lüftung, Kühlzellen etc.) Kücheneinrichtungen, Hauptinventar Umgebungsarbeiten Fr % Baunebenkosten Fr % Bewilligungen, Gebühren, Anschlussgebühren Dokumentation Versicherungen Parkplatz-Ersatzabgaben (5 x Fr ) Honorare Fr % Architekt, Ingenieur/Statik, Bauleitung, Fachingenieure (z.b. Geologie, Elektroplanung, Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär) Fr % Mehrwertsteuer Fr % Fr % ============== ===== Im Kostenvoranschlag nicht enthalten sind das Bauland, die Ausschreibung für die Gastronomiepacht und Projektreserven. Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von +/- 10 % auf. Obwohl noch nicht alle Details geklärt sind, ist diese Genauigkeit möglich, weil die wesentlichen kostentreibenden Faktoren genau abgeklärt werden konnten (Baugrund, behördliche Auflagen etc.). Es sind keine Kostenreserven eingeplant, weshalb der Gemeinderat deutlich darauf hinweist, dass neben den vorgesehenen Elementen keine weiteren Wünsche umgesetzt werden können. Der Gemeinderat ist dennoch überzeugt, für die Ausgaben von Fr ein optimiertes Projekt realisieren zu können. Die Aufwendungen sind im Finanzplan 2017 vorgesehen. Folgekosten Das Grundstück ist per 31. Dezember 2015 im Finanzvermögen mit Fr bilanziert. Nach der Umsetzung des Projektes wird das Objekt zum Verkehrswert bilanziert gemäss den Vorgaben der Rechnungslegungsrichtlinien. Der Verkehrswert basiert auf der vorgeschriebenen Formel dreifacher Ertragswert und einfacher Realwert dividiert durch vier. Nach der Projektrealisierung ist eine einmalige Wertberichtigung (Abschreibung) von Fr. 1,6 Millionen absehbar. Die tiefere Wertbeurteilung ist auf den tiefen Pachtzins zurückzuführen, welcher zu 10 % kapitalisiert wird und damit den Ertragswert bestimmt. 10

11 In den Folgejahren werden in der Jahresrechnung für das Projekt Kiosk/Bistro am Seequai die internen Zinskosten und allfällige Unterhaltsarbeiten belastet und die Pachteinnahmen gutgeschrieben. Finanzpolitische Beurteilung Dem Gemeinderat ist bewusst, dass der Finanzhaushalt der Gemeinde angespannt ist. Dennoch konnte das Projekt bisher im Finanzplan untergebracht werden. Selbstverständlich bedarf es weiterhin eines sparsamen Mitteleinsatzes vor allem im Bereich der wiederkehrenden Ausgaben. Der Gemeinderat wird aber immer wieder mit Fragen aus der Bevölkerung konfrontiert, wann endlich am Seequai ein angemessenes und qualitativ gutes Gastroangebot zur Verfügung steht. Weil das Projekt bereits letztes Jahr weitgehend fertiggestellt war, hat sich der Gemeinderat dafür entschieden, die Vorlage den Stimmberechtigten zur Entscheidung vorzulegen. 5. Businessplan, Betriebskonzept Für den Gemeinderat ist es ganz wichtig, dass ein Kiosk/Bistro in erster Linie die Bedürfnisse der Pfäffiker Bevölkerung abdeckt. Es kann nicht sein, dass der Betrieb nur bei gutem Wetter geöffnet ist, wenn ohnehin schon sehr viele auch auswärtige Besucher/innen sich am Seequai aufhalten. Deshalb muss ein Ganzjahresbetrieb gewährleistet sein. Aus den Rückmeldungen der Bevölkerung schliesst der Gemeinderat auch, dass kein Schnellimbiss gewünscht wird. Wie erwähnt soll ein verhältnismässig einfaches, aber qualitativ gutes Angebot bereitstehen. Entscheidend für eine erfolgreiche und langfristige Führung des Kiosk/Bistro am Seequai ist ein/e engagierte/r Pächter/in. Interessenten haben sich bei der Gemeinde bereits gemeldet, aber konkrete Gespräche wurden noch keine geführt. In Zusammenarbeit mit der Beratungsfirme GHS Global Hospitality Solutions AG, 6300 Zug, hat der Gemeinderat einen Businessplan ausgearbeitet und verschiedene Rahmenbedingungen geprüft. Verpachtung Wenn die Gemeinde einem/einer Pächter/in betriebliche Vorgaben macht, beeinflusst dies natürlich auch dessen Verdienstmöglichkeiten. Im Vergleich mit ähnlichen Betrieben, wie es unser Kiosk/Bistro am Seequai sein wird und den Berechnungen der GHS AG ist ein maximaler Umsatz von ca. Fr pro Jahr/Fr pro Tag möglich. Bei einem üblichen Pachtzins von 7 % des Umsatzes ergibt sich folgende Berechnung: Umsatz in Fr. maximal Pachtzins Zins für Gemeinde Investition in % vom Umsatz Fr. Fr. in % ca Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Investitionen der Gemeinde von Fr mit 2 % kapitalisiert werden können. Die Landkosten werden analog dem Projekt des Bootshauses nicht eingerechnet. Andere Nutzung des Grundstücks Das Grundstück Kat.-Nr , auf welchem das Projekt Kiosk/Bistro am Seequai realisiert werden soll, ist m 2 gross. Etwa ein Drittel des Grundstückes liegt in der Kernzone, der Rest in der Erholungszone. Wäre es denkbar, dass die Gemeinde nicht als Bauherrin eines Gastrobetriebes auftritt, sondern die bebaubare Fläche z.b. im Baurecht abgibt? Dem Businessplan der GHS Global Hospitality Solutions AG, 6300 Zug, ist zu entnehmen, dass diese Variante nicht realistisch ist. Auf der Basis des Projektes des Gemeinderates lässt sich gemäss Berechnung der Beratungsfirma kein Gastrobetrieb mit der Investition von Fr rentabel bewirtschaften. Eine weitergehende Nutzung, z.b. mit dem Einric hten von Wohnungen, erachtet der Gemeinderat am Seequai als problematisch. Im Weiteren sind Baurechtsverträge sehr langfristig, was ebenfalls ein Nachteil ist. Die Gemeinde sollte vielmehr 11

12 für mögliche Veränderungen am Seequai, in welcher Art auch immer, ihre Grundstücke an solch sensibler Lage uneingeschränkt im Besitz behalten. Negative Beispiele der letzten Zeit sind das Restaurant L AQ oder die Bauruine hinter dem Chesselhuus. 6. Zeitplan 13. Juni 2016 Gemeindeversammlung, Genehmigung Projekt und Bewilligung Kredit, anschliessend Detailprojekt und Ausschreibungsunterlagen für Submissionen 2017 Submissionen, Arbeitsvergebungen, Ausschreibung für einen Betreiber/einer Betreiberin 2017/2018 Bauausführung Ziel: Eröffnung des neuen Kiosk/Bistro am Seequai an Ostern 2018 (1./2. April 2018) 7. Zusammenfassung und Empfehlung Mit dem vorliegenden Projekt kann dem immer wieder geäusserten Bedürfnis der Bevölkerung nach einem Kiosk/Bistro am Seequai entsprochen werden. Der als Provisorium erstellte Seeimbiss wird durch das definitive Projekt Kiosk/Bistro langfristig abgelöst. Die Investitionen mit Fr sind zwar hoch, können aber gemäss dem Businessplan mit 2 % verzinst werden (ohne Land). Für den Betrieb soll ein/eine engagierte/r Pächter/in gefunden werden. Die Arbeitsgruppe Stogelenweg 6 und der Gemeinderat sind überzeugt, dass das neue Projekt Kiosk/Bistro am Seequai dem gesellschaftlichen Leben von Pfäffikon weitere positive Impulse verleiht. Referentin Erika Walt, Finanz- und Liegenschaftenvorsteherin Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission beantragt Ablehnung. Die künftige finanzielle Lage der Gemeinde lässt diese Investition nicht zu. Die Führung eines Kiosks/Bistros liegt nicht in der Kernkompetenz der Gemeinde. Zudem sind die effektiven Folgekosten nicht ausgewiesen und die Rahmenbedingungen fehlen. 12

13 2.2 Ablehnung der Einzelinitiative von Daniel Haldimann, Viktor Knecht und Michael Kull "Initiative Bistro am Seequai Pfäffikon ZH", Abgabe der Bauparzelle im Baurecht an Dritte Antrag Die Initiative von Daniel Haldimann, Viktor Knecht und Michael Kull wird in der vorgeschlagenen Form abgelehnt. Bericht Die Vorlage in Kürze Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die Gemeinde nicht selbst ein Bistro am Seequai baut, sondern ihr Land im Baurecht an einen Investor abgibt, der dann ein Gastroangebot bereitstellt. Der Gemeinderat wird beauftragt, einen Baurechtsvertrag für 30 bis 50 Jahre auszuarbeiten und der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Die Gemeinde soll ihr Projekt nicht weiterverfolgen. Der Gemeinderat lehnt die Initiative aus folgenden Gründen ab: Das Seequai ist ein beliebtes Erholungsgebiet der Pfäffiker/innen und seit vielen Jahren uneingeschränkt im Besitz der Öffentlichkeit. Der Stimmberechtigten haben in der Vergangenheit mit verschiedenen Entscheidungen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie bei der Nutzung des Seequais mitbestimmen wollen. Stichworte sind: Gestaltungsplan Bietenholz-areal, Ruderalfläche, neues Bootshaus, Nutzung der Festwiese. Wenn die Gemeinde das Grundstück neben dem Museum und dem Kinderspielplatz im Baurecht abgibt, verliert sie über einen langen Zeitraum ihre direkte Einflussmöglichkeit auf die Konzeption und den Betrieb des Bistros. Das empfindet der Gemeinderat als grossen Nachteil. Für Investoren ist das Baurecht nur attraktiv, wenn die Gemeinde im Baurechtsvertrag möglichst wenig Vorgaben macht. Nimmt die Gemeinde aber über Nebenbestimmungen im Baurechtsvertrag Einfluss auf den/die künftige/n Betreiber/in des Bistros, reduzieren sich dessen Verdienstmöglichkeiten und das Baurecht wird uninteressant für mögliche Investoren, Betreiber. Schliesslich sind auch die baurechtlichen Rahmenbedingen des Grundstücks komplex. Die Kernzonenvorschriften der Bauordnung und die Pfäffikersee-Schutzverordnung engen den Gestaltungsspielraum einer Bauherrschaft ein. Der Gemeinderat weiss aus Erfahrung um die em p- findliche Lage, wenn es darum geht, die verschiedenen Interessen der Nutzergruppen ausgewogen zu berücksichtigen. Die Erschliessung über Im Kehr und Stogelenweg lässt nur untergeordneten Mehrverkehr zu. Die Idee des Baurechts ist auf den ersten Blick bestechend. Der Gemeinderat glaubt aber nicht daran, dass die Gemeindeversammlung einem Baurechtsvertrag ohne Nebenbestimmungen zum künftigen Betrieb zustimmen wird. Dann verliert das Baurecht aber seine Attraktivität, was sich auf die Nachfrage bei Investoren auswirkt. Mittelfristig ist der finanzpolitische Spielraum der Gemeinde sehr eingeschränkt. Der Gemeinderat will sich auf die unabdingbaren Investitionen beschränken. Allerdings steht der Wunsch der Bevölkerung nach einer einfachen Verpflegungsmöglichkeit am Seequai schon lange im Raum. Gibt die Gemeinde das Grundstück im Baurecht ab, muss sie nicht selbst investieren. Das wäre ein Vorteil. Bei der gemeinderätlichen Vorlage würde die Investition mit 2% verzinst. In Anbetracht der aktuellen Bedingungen auf dem Geldmarkt wäre dies durchaus vertretbar. 13

14 1. Inhalt der Initiative Mit Schreiben vom 10. März 2016 richten Daniel Haldimann, Viktor Knecht und Michael Kull an den Gemeinderat eine Initiative gemäss 50 ff des kantonalen Gemeindegesetzes (GG). Die Initiative hat folgenden Wortlaut: Die Gemeindeversammlung Pfäffikon ZH beauftragt den Gemeinderat Pfäffikon ZH, einen Baurechtsvertrag für Parzelle am Seequai Pfäffikon ZH auszuarbeiten und diesen der Gemeindeversammlung Pfäffikon ZH anschliessend zur Genehmigung gemäss Art. 13 Ziffer 6 der Gemeindeordnung vorzulegen. Der Baurechtsvertrag muss die Auflagen und Bedingungen dieser Initiative beinhalten. Die Gemeinde Pfäffikon ZH soll mit diesem Baurecht die Parzelle am Seequai Pfäffikon ZH unbebaut mit bestehendem öffentlichem WC-Gebäude an einen Baurechtnehmer abgeben, mit dem Zweck, dass dieser auf der Parzelle ein Gastroangebot für das breite Publikum, Einheimische und Besucher des Pfäffikersees anbietet. Die Auswahl des Baurechtnehmers beziehungsweise die Vergabe des von der Gemeindeversammlung Pfäffikon ZH vorgängig zu genehmigenden Baurechts erfolgt durch den Gemeinderat eigenhändig unter Berücksichtigung des besten Angebots, wobei Angebote aus Pfäffikon zu bevorzugen sind und der eingangs erwähnte Zweck beim Entscheid im Vordergrund stehen sollte. Für die Erstellung der Angebote veranstaltet der Gemeinderat einen Investorenwettbewerb. Die Bedingungen für die Erteilung des Baurechts resp. die Auswahl des Baurechtnehmers sind folgende: 1. Die Vertragslaufzeit sollte mindestens 30 jedoch maximal 50 Jahre betragen. 2. Die Auswahl des Baurechtnehmers erfolgt über einen Investorenwettbewerb. 3. Der Baurechtszins wird durch den Gemeinderat mit dem Baurechtnehmer ausgehandelt. 4. Der Gemeinderat stellt den am Baurecht interessierten Wettbewerbsteilnehmern das von ihm bis Anfang 2016 erarbeitete eigene Bistroprojekt unentgeltlich für deren Planung zur Verfügung. Dieses Projekt ist nicht bindend. Einzige Grundlage ist das geltende Recht. Die Gemeinde selbst verfolgt ihr Projekt nicht weiter. Begründung: Die Initianten sind der Meinung, dass der Neubau eines reinen Gastronomiebtriebs nicht Sache der öffentlichen Hand ist und die Pfäffiker Finanzen derzeit ein derartiges Projekt nicht zulassen. Die Nachfrage nach einem Gastronomieangebot direkt am Pfäffikersee erachten wir als gegeben. Mit der Vergabe des Baurechts an einen Investor kann ein sinnvolles und für die Gemeinde risikoarmes Gastroangebot am Seequai zur Verfügung gestellt werden. 2. Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit Der Gemeinderat hat die Initiative auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft. Es sind die Bestimmungen in 50a des Gemeindegesetzes anwendbar. Eine Initiative darf nicht im Widerspruch zu bestehenden Vorschriften stehen und es muss sich um ein Anliegen handeln, wofür die Gemeindeversammlung zuständig ist. Mit Beschluss vom 29. März 2016 hat der Gemeinderat festgestellt, dass diese Voraussetzungen gegeben sind. Details sind dem Beschluss zu entnehmen, der in den Akten aufliegt. 14

15 Das Initiativbegehren ist in der Form der allgemeinen Anregung gehalten. Der Gemeinderat ist damit aufgefordert, zum Antrag zuhanden der Gemeindeversammlung Stellung zu beziehen. 3. Gemeinderat empfiehlt Ablehnung der Initiative Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Initiative aus folgenden Gründen abzulehnen: Seequai soll uneingeschränkt im Besitz der Öffentlichkeit bleiben Das Seequai ist vom Fischzuchtareal im Westen bis zum Stogelenpark im Osten im Gemeindebesitz. Die Stimmberechtigten haben in der Vergangenheit wiederholt und sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie in diesem wichtigen öffentlichen Raum die Nutzung mitbestimmen wollen. Letztmals geschah dies in den Jahren 2002 bis 2006, als die Gemeinde das Bietenholzareal erwarb und anschliessend umgestaltete. Wenn die Gemeinde ihr Grundstück Kat.Nr für 30 bis 50 Jahre an Dritte abgibt, kann sie nur noch beschränkt bzw. im Rahmen des Baurechtsvertrages auf die Nutzung Einfluss nehmen. Das will der Gemeinderat nicht. Das Projekt Kiosk/Bistro ist über einen längeren Zeitraum erarbeitet worden. Dabei versuchte die gemeinderätliche Arbeitsgruppe stets, die Bedürfnisse der Bevölkerung nach einem geeigneten Gastronomieangebot am Seequai und die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen späteren Pächter unter einen Hut zu bringen. Dies ist ihm aufgrund der bisherigen Rückmeldungen zu seinem Projekt gelungen. Das uneingeschränkte Bestimmungsrecht der Gemeinde ist auch im Hinblick auf alle Nutzungen auf der unmittelbar angrenzenden Festwiese wichtig. Es könnten sich Konflikte ergeben, zwischen Festveranstaltern und Baurechtnehmern/Bistro-Betreiber. Eskalieren diese, drohen Blockaden, weil Veranstaltungsbewilligungen vom Baurechtnehmer angefochten werden könnten. Baurecht entweder für Investoren nicht attraktiv oder für Gemeinde nachteilig Wird das Land gemäss den Vorgaben der Initianten im Baurecht abgegeben, verliert die Gemeinde jegliche Mitbestimmung darüber, was für ein Betrieb entsteht und wie er geführt wird. Über eine Frist von 30 bis 50 Jahren ist das ein sehr grosser Eingriff in den Handlungspielraum der Öffentlichkeit am Seequai. Der Gemeinderat musste in der Vergangenheit selber feststellen, dass es nicht einfach ist, geeignete Betreiber für das gewünschte Gastrokonzept zu finden. Das Baurecht könnte später veräussert werden. Ausserdem können Baurechtnehmer und Betreiber des Bistros verschiedene Personen oder Unternehmen sein. Der Gemeinderat könnte im Falle einer Annahme der Initiative im Baurechtsvertrag Vorgaben machen, die den späteren Betrieb des Bistros betreffen. Allerdings schränkt dies den Handlungsspielraum eines Baurechtnehmers ein und macht damit das Baurecht unattraktiv. Je mehr Bestimmungen in einen Baurechtsvertrag aufgenommen werden, umso komplizierter würde der Vollzug. Vor allem aber müsste damit gerechnet werden, dass sich eher weniger Investoren melden, wenn im Baurechtsvertrag viele Vorgaben gemacht werden. In dieser sehr wichtigen und grundsätzlichen Frage haben die Stimmberechtigten eine Wahl zu treffen. Gemeinde will Vorgaben zum Betrieb des Bistros machen Der Gemeinderat legt Wert darauf, dass ein Gastronomiebetrieb am Seequai in erster Linie die Bedürfnisse der Bevölkerung abdeckt. Dies beginnt damit, dass der Betrieb das ganze Jahr über geöffnet ist und nicht nur an den Wochenenden oder bei schönem Wetter und vielen Besuchern. Während der Woche oder bei unsicherer Witterung sind die Pfäffiker/innen eher unter sich. Gerade dann steht aber oft kein adäquates Gastronomieangebot zur Verfügung. Gewünscht wird auch kein Imbissstand mit Fastfood sondern ein einfaches, saisonal abgestimmtes Angebot an Getränken und einfachen Speisen in guter Qualität. Dieses Konzept lässt sich nach 15

16 Ansicht des Gemeinderates nur verwirklichen, wenn die Gemeinde selbst das Bistro baut und danach für den Betrieb verpachtet. Schwierige baurechtliche Situation als Ausgangslage In baurechtlicher Hinsicht ist das Grundstück nicht problemlos. So liegt es in etwa je zur Hälfte in der Kern- und der Erholungszone. Überlagert wird die Parzelle zusätzlich vom Perimeter der kantonalen Verordnung zum Schutz des Pfäffikerseegebietes. Ausserdem befinden sich auf dem Gelände geschützte Bäume. Nebst diesen Vorschriften gilt es zu berücksichtigen, dass die Zufahrt zum Gemeindegrundstück via Im Kehr und Stogelenweg nur mit Einschränkungen möglich ist. Das Baubewilligungsverfahren ist je nach Projekt aufwendig und nicht unproblematisch. 4. Finanzpolitische Überlegungen Mittelfristig ist der finanzpolitische Spielraum der Gemeinde sehr eingeschränkt. Der Gemeinderat will sich grundsätzlich auf die unabdingbaren Investitionen beschränken. Allerdings steht der Wunsch nach einer einfachen Verpflegungsmöglichkeit am Seequai schon lange im Raum. Gibt die Gemeinde das Grundstück im Baurecht ab, muss sie nicht selbst investieren. Das wäre ein Vorteil. Bei der gemeinderätlichen Vorlage würde die Investition mit 2% verzinst. In Anbetracht der aktuellen Bedingungen auf dem Geldmarkt wäre dies durchaus vertretbar. Immerhin ist zu bedenken, dass bei einer Abgabe des Landes im Baurecht keinerlei Gewähr dafür besteht, dass danach für die Gemeinde alle Probleme gelöst sind. Die Gastronomiebranche ist ziemlich unter Druck und gute Restaurationsbetreiber/innen sind gesucht besonders bei witterungsabhängigen Betrieben. Gäbe es Probleme, würde unweigerlich und ungeachtet des Baurechts der Ruf nach der Gemeinde laut, die einschreiten müsste. Dies ist ebenfalls mit Aufwand und Kosten verbunden. 5. Initiative zusammen mit der Vorlage des Gemeinderates beraten Die Initiative und die Vorlage des Gemeinderates zum Bau eines Kiosk/Bistro am Seequai schliessen sich gegenseitig aus. Das Prozedere, wie beide Vorlagen an der Gemeindeversammlung beraten werden, und das Abstimmungsverfahren sind anschliessend in der Informationsbroschüre im Detail erklärt. 6. Schlussbemerkungen Die Initiative, dass die Gemeinde das Land im Baurecht abgibt und nicht selbst investiert, ist auf den ersten Blick eigentlich eine gute Idee. Bei näherer Betrachtung überwiegen nach Ansicht des Gemeinderates die Nachteile die Vorteile bei weitem. Die Bevölkerung schränkt ihr Mitbestimmungsrecht über eine wichtige Nutzung am Seequai erheblich ein und bekommt keine Garantie dafür, dass ein qualitativ gutes Bistro entsteht, das die Bedürfnisse abdeckt. Deshalb empfiehlt der Gemeinderat die Initiative zur Ablehnung. 16

17 Referentin Erika Walt, Finanz- und Liegenschaftenvorsteherin Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission beantragt Zustimmung. 17

18 Ablauf zur Beratung der beiden Vorlagen zum Kiosk/Bistro am Seequai an der Gemeindeversammlung 2. Realisierung eines Kiosk/Bistro am Seequai 2.1 Kreditvorlage des Gemeinderates zum Bau eines Kiosk/Bistro für 1,42 Mio. Franken und anschliessende Verpachtung des Betriebs 2.2 Initiative Haldimann/Knecht/Kull, wonach das Grundstück am Seequai durch die Gemeinde während 30 bis 50 Jahren im Baurecht an einen Investor abgegeben werden soll, der danach ein Gastroangebot realisiert. Der Gemeinderat wird beauftragt, zu Handen der Gemeindeversammlung einen Baurechtsvertrag auszuarbeiten. Ablauf und Abstimmungsprozedere an der Gemeindeversammlung Der Antrag des Gemeinderates und die Initiative schliessen sich gegenseitig aus. Die beiden Geschäfte wurden deshalb in einem übergeordneten Traktandum Realisierung eines Kiosks/Bistro am Seequai zusammengefasst. Beratung und Abstimmung über die beiden Vorlagen erfolgt deshalb in drei Schritten 1. Beratung und allenfalls Bereinigung von Anträgen für beide Geschäfte je separat. Nach Abschluss dieser Phase erfolgt jedoch noch nicht die Schlussabstimmung. 2. Vor der Schlussabstimmung werden die beiden bereinigten Geschäfte (2.1 und 2.2) einander in einer Abstimmung gegenübergestellt. 3. Über die obsiegende Variante erfolgt die Schlussabstimmung. Damit wird entschieden, ob überhaupt etwas realisiert wird. Dieses Abstimmungsprozedere hat die Gemeinderatskanzlei mit der Rechtsabteilung des kantonalen Gemeindeamtes Zürich ausgearbeitet. Es erfüllt die Anforderungen gemäss 46e Gemeindegesetz. 18

19 3. Projekt temporärer Schulraum Sandgrueb Bewilligung des Baukredits für die Schaffung von temporärem Schulraum (nur Vorberatung, Beschlussfassung an der Urnenabstimmung vom 25. September 2016) Antrag 1. Das Bauprojekt zur Schaffung von temporärem Schulraum samt Kostenvoranschlag vom 22. Februar 2016 wird genehmigt. 2. Der dafür erforderliche Kredit von Fr wird bewilligt. Der Kostenvoranschlag weist einen Genauigkeitsgrad von +/- 10 % auf. Der Kredit erhöht oder reduziert sich im Rahmen der Baukostenentwicklung seit der Aufstellung des Kostenvoranschlages bis zur Bauvollendung. 3. Der Kredit geht zu Lasten der Investitionsrechnung, Konto (Projekt Nr ) 4. Der Antrag wird der Gemeindeversammlung, gestützt auf Artikel 7 der Gemeindeordnung, zur Vorberatung unterbreitet. Die Urnenabstimmung ist am 25. September Bericht Die Vorlage in Kürze Bedingt durch die bauliche Entwicklung der Gemeinde Pfäffikon und die kantonalen Vorgaben für die Schulen hat der Gemeinderat in den Jahren 2010/2011 ein Schulraumkonzept erstellt. Die Erkenntnisse daraus sind, dass mittelfristig zusätzlicher Schulraum benötigt wird und dass grosse Investitionen in den Werterhalt der Liegenschaften sowie in gesetzlich notwendige, energetische Massnahmen unabdingbar sind. Es besteht unmittelbar Handlungsbedarf. Damit für die anstehenden Schulhaussanierungen, im Rahmen der koordinierten Massnahmenplanung Schule, der Unterricht weiterhin geordnet stattfinden kann, müssen temporäre Schulräume errichtet werden. Diese gewährleisten die Auslagerungen der Schuleinheiten Steinacker, Pfaffberg und Mettlen während der Jahre Anschliessend können einzelne Elemente davon für weitere Gemeindeaufgaben eingesetzt werden. Der Souverän hatte sich an der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2015 für einen entsprechenden Projektierungskredit über Fr. 70' ausgesprochen. Die Forster & Linsi AG hat das Bauprojekt samt Kostenvoranschlag (Genauigkeitsgrad +/- 10 %) erarbeitet. Das Resultat ist die Kreditvorlage über Fr. 4'510'

20 1. Ausgangslage Die Gemeinde Pfäffikon hat sich in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen stark entwickelt. Die Bevölkerung ist kontinuierlich gewachsen, eine hohe Bautätigkeit hält weiterhin an und die Schüler/innen-Zahlen sind in den letzten Jahren nach oben geklettert. Kantonale Vorgaben für die Schulen wie die pädagogischen Rahmenbedingungen, die Schulbaurichtlinien und das Volksschulgesetz wurden in den vergangenen Jahren überarbeitet und haben zu Anpassungen der Raumbedürfnisse geführt. Die Pflicht, ein der Nachfrage entsprechendes Angebot an Tagesstrukturen anzubieten, verlangt ebenfalls zusätzlichen Raum. Nach der Fertigstellung und erfolgreichen Inbetriebnahme der Schulraumerweiterung Mettlen, im Herbst 2015, stehen nun im Rahmen der koordinierten Massnahmenplanung weitere Sanierungen auf diversen Schulanlagen an. Um die teils umfangreichen Sanierungen effizient ausführen zu können, ohne dass die Qualität des Schulbetriebs leidet, ist die Erstellung eines temporären Schulraumes angezeigt. Voraussichtlich werden die Schulhäuser Steinacker, Pfaffberg und Mettlen saniert. Während dieser Bauzeit ist es unabdingbar, die einzelnen Schuleinheiten in die temporären Räumlichkeiten auszulagern. Nach den ausgeführten Sanierungen können einzelne Elemente des Modulbaus, falls die Schülerzahlen weiter ansteigen, als Erweiterung von diversen Schulanlagen eingesetzt werden. Denkbar ist auch eine Nutzung für weitere Gemeindeaufgaben. An der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2015 hatte sich der Souverän für einen Projektierungskredit über Fr. 70' ausgesprochen. 2. Das Projekt 20

21 Lage 21

22 Auf dem gemeindeeigenen Grundstück (Kat.-Nr ), südlich der Alpenstrasse in unmittelbarer Nähe des Primarschulhauses Obermatt, sollen 12 Klassenzimmer, 6 Gruppenräume, 1 Lehrerzimmer, 1 Schulleiterbüro, Toilettenanlagen, Technikräume, Pausenhof, Parkund Velo-Abstellplätze als temporärer Schulraum entstehen. Das Grundstück liegt in der Zone für öffentliche Bauten und wird mit der Fertigstellung der laufenden Quartierplan-Bautätigkeiten vollständig erschlossen sein. Visualisierung Luftaufnahme 22

23 Ansicht Pausenhof Raumkonzept Das gesamte Raumprogramm wird auf drei 2-geschossige Gebäude verteilt. Pro Gebäude gibt es je 4 Klassenzimmer und 2 Gruppenräume. Es gibt zwei Grundrisstypen, die sich in der Länge der Gebäude unterscheiden. Im längsten, nach Süden ausgerichteten Gebäudeteil, werden die Raumzellen mit dem Lehrerzimmer (Erdgeschoss) und dem Schulleiterbüro mit Materialund Kopierraum (Obergeschoss) ergänzt. Die Raumorganisation der einzelnen Stockwerke gliedert sich in den Gebäuden um einen zentralen Zugangsraum, der gleichzeitig als Garderobe dienen wird. Seitlich des mittleren Bereiches ist je ein Klassenzimmer angeordnet. Hinter dem Erschliessungsraum liegen die Gruppenräume, die Toiletten und die Technikräume. Diese Anordnung erlaubt eine maximale Ausschöpfung der Nutzfläche. Die Erdgeschosse werden jeweils über eine aussenliegende Rampe neben dem Treppenturm behindertengerecht erschlossen. Der Zugang zu den Obergeschossen erfolgt jeweils über einen aussenliegenden Treppenturm. 23

24 Gebäude A und C (West- und Ost-Trakt; Gesamtlänge ca. 30 m) 8 Schulzimmer à ca. 65 m² 4 Gruppenräume à ca. 31 m² 8 Eingänge/Garderoben à ca. 10 m² 8 Toilettenanlagen (davon 1 IV-gerecht) à ca. 5 m² 8 Technikräume à ca. 4 m² Grundriss Erd- und Obergeschoss 24

25 Gebäude B (Süd-Trakt; Gesamtlänge ca. 33 m) 4 Schulzimmer à ca. 65 m² 2 Gruppenräume à ca. 23 m² 4 Eingänge/Garderoben à ca. 10 m² 4 Toilettenanlagen à ca. 5 m² 4 Technikräume à ca. 4 m² 1 Lehrerzimmer à ca. 24 m² 1 Schulleiterbüro mit Material-/Kopierraum à ca. 23 m² Grundriss Erdgeschoss Konstruktion Die Gebäude sollen in Einzelmodulbauweise aus Stahl erstellt werden. Die Module bestehen aus Boden, Wänden und Decke und werden im Werk grossmehrheitlich fertig vorfabriziert, so dass sie auf der Baustelle auf den vorgefertigten Streifenfundamenten zusammengefügt werden können. Das Verlegen der Wand- und Bodenbeläge, der Anschluss der Heizkörper sowie der elektrischen Installationen, erfolgen direkt vor Ort. Die einzelnen Module haben eine Länge von ca. 8 Metern sowie eine Höhe und Breite über ca. 3 Meter. Eine Raumzelle besteht aus einem Schulzimmer mit Garderobe, WC-Anlage und Technikraum. Vier Raumzellen haben zudem einen Gruppenraum angegliedert, zwei weitere einen Gruppenraum und ein Lehrerzimmer bzw. ein Schulleiterbüro mit Material- und Kopierraum. Wiederverwendbarkeit Sämtliche Einheiten haben eine eigene wetterfeste Hülle (inkl. Dach mit Entwässerung) und sind allseitig wärmegedämmt. Jede Raumzelle kann zu einem späteren Zeitpunkt einzeln und autonom an einem anderen Ort aufgestellt und weiterverwendet werden. Bauvorschriften Der bauliche Brandschutz ist gewährleistet und die energetischen Vorschriften werden eingehalten. Die entsprechenden Massnahmen über das behindertengerechte Bauen werden im Projekt berücksichtigt. Die baurechtliche Bewilligung wurde am 30. November 2015 erteilt. 25

26 Elektroanlagen Die Räumlichkeiten werden ab der Hauptverteilung (Haustechnikzentrale Pausenplatz) sternförmig erschlossen. Die Installationen werden im Aufputz ausgeführt. In jedem Technikraum wird eine autonome Unterverteilung inkl. Überspannungsschutz erstellt (Wiederverwendbarkeit). Heizungsanlage/Kühlung Um der Wiederverwendbarkeit der jeweiligen Raumzellen gerecht werden zu können, erfolgen Wärmeerzeugung und Kühlung (sommerlicher Wärmeschutz) über einzelne Luft-/Wasser-Wärmepumpen in Splitbauweise. Sanitäranlagen Die Kaltwasserzuleitungen werden ab der Hauptverteilung (Haustechnikzentrale Pausenplatz) sternförmig zu den einzelnen Raumzellen geführt und an die Steigleitungen angeschlossen. Die Schmutzabwasserleitungen einzelner Apparate werden in verschiedene Fallleitungen geführt und an die Grundleitung angeschlossen. Umgebung/Pausenplatz Die drei Gebäude bilden in ihrer rechtwinkligen Anordnung eine Hofsituation für den geplanten Pausenplatz. Der Zugang zur temporären Schulanlage kann für Fussgänger und Fahrradfahrer in der Verlängerung des bestehenden Zugangs des Primarschulhauses Obermatt erfolgen. Die überdachten Fahrradunterstände sind so angeordnet, dass sie vom Pausenplatz her direkt z u- gänglich sind und Platz für ca. 80 Fahrräder bieten. Mit der bestehenden Obstanlage bilden die Unterstände eine Trennung zur Alpenstrasse und unterstützen dadurch zusätzlich die Hofsituation. Im Zuge der Quartierplanrealisierung wird die Alpenstrasse zu einem Fuss- und Radweg abklassiert (reduziert). 3. Kosten Die Kosten für die Erstellung des temporären Schulraumes Sandgrueb belaufen sich auf Fr. 4'510' (inkl. MwSt.). Der Kostenvoranschlag hat einen Genauigkeitsgrad von +/- 10%. Die Kosten erhöhen oder reduzieren sich im Rahmen der Baukostenentwicklung seit der Aufstellung des Kostenvoranschlages (Stand 22. Februar 2016) bis zur Bauvollendung. Grundstück Fr. 55' Vorbereitungsarbeiten Fr. 7' Gebäude Fr. 3'900' Umgebung Fr. 340' Baunebenkosten Fr. 208' Total Fr. 4'510' Der temporäre Schulraum wird auf dem gemeindeeigenen Grundstück erstellt, welches zurzeit im Finanzvermögen bilanziert ist. Da das Grundstück nur vorübergehend der öffentlichen Aufgabenerfüllung dient, wird auf eine Übertragung des Grundstückes vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen abgesehen. Die Ertragsausfälle des Kulturlandes während der temporären Nutzung sind Bestandteil des Kostenvoranschlages. 26

27 4. Folgekosten Die Folgekosten beinhalten Abschreibungen und Verzinsung der Investitionen und die Aufwendung für Unterhalt und Betrieb. Die Berechnungen wurden nach dem Kantonalen Rechnungsmodell HRM 2 vorgenommen und zeigen folgendes Bild: Abschreibungen (ABS) Kategorie ABS-Dauer Investition ABS-Kosten Investition 15 Jahre Fr Fr Berechnung Zinssatz Marktzinssatz für 15 Jahre fixes Darlehen 0.70 % Benutzungsdauer 15 Jahre Durchschnittlicher Jahreszinssatz 0.70 % Jährliche Folgekosten Abschreibungskosten je Jahr Fr Durchschnittlicher Zinssatz gerundet 0.70 % Fr Fr Betriebliche Folgekosten 2.00 % Fr Fr Total jährliche Folgekosten Fr Die Berechnung basiert auf der Annahme, dass die Modulbauten während 15 Jahren in Gebrauch sein werden. Allfällige Demontage- und Transportkosten wie auch Einnahmen aus einem Weiterverkauf wurden nicht berücksichtigt. Die betrieblichen Folgekosten (Reinigung, Verund Entsorgung, weiterer betrieblicher Unterhalt) entsprechen 2 % der Investitionskosten, wobei diese Kosten zu einem grossen Teil auf der Schulanlage, welche jeweils umgebaut wird, weitestgehend entfallen. 5. Zeitplan 29. März 2016 Gemeinderat, Verabschiedung der gesamten Vorlage April/Mai 2016 Öffentlichkeitsarbeit 13. Juni 2016 vorberatende Gemeindeversammlung 25. September 2016 Urnenabstimmung November 2016 Baustart Sommer 2017 Inbetriebnahme des neuen Schulraums 6. Antrag Der Gemeinderat und die Schulpflege wollen die Schulhausbauten gemäss der koordinierten Massnahmenplanung Schule speditiv umsetzen. Mit der Realisierung des temporären Schulraumes wird die Grundlage geschaffen, die anstehenden Sanierungen der verschiedenen Schulhäuser effizient durchführen zu können. Der Gemeinderat ist vom vorliegenden Bauprojekt überzeugt und beantragt Zustimmung. 27

28 Referentin Erika Walt, Finanz- und Liegenschaftenvorsteherin Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission beantragt Zustimmung. 28

29 4. Neuregelung der amtlichen Publikationsorgane der Gemeinde Pfäffikon ab 1. Januar 2017 Antrag 1. Die Homepage der Gemeinde Pfäffikon ( wird anstelle der Tageszeitung Zürcher Oberländer als amtliches Publikationsorgan bezeichnet. Die Neuregelung tritt auf den 1. Januar 2017 in Kraft. 2. Amtliche Publikationen, die aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht werden müssen, sind von dieser Neuregelung nicht betroffen. Sie werden auch inskünftig sowohl auf der Homepage als auch im Amtsblatt publiziert. Bericht Die Vorlage in Kürze Im Rahmen des Sparpaketes 2015 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, Änderungen der Form der amtlichen Publikationen zu prüfen. Dies mit dem Ziel, bei den Inseratekosten Einsparungen vorzunehmen. Seit 1973 ist der Zürcher Oberländer aufgrund eines Beschlusses der Gemeindeversammlung amtliches Publikationsorgan. Jährlich wendet die Gemeinde etwa 35'000 bis 40' Franken für amtliche Inserate auf. Schon seit einigen Jahren werden diese Inserate auch auf der Homepage der Gemeinde Pfäffikon aufgeschaltet. In den letzten 20 Jahren haben sich mit dem Internet grundlegende gesellschaftliche Veränderungen in der Informationsbeschaffung und in der Informationsverbreitung ergeben. Behörden und Verwaltung auf allen Stufen sowie die Medien sind besonders stark von dieser Entwicklung betroffen, die auch neue Möglichkeiten eröffnet hat. Laut Statistik nutzen in der Schweiz rund 86 % der Bevölkerung Internet. Die Medienlandschaft hat sich mit Online-Zeitungen angepasst. Dies führt dazu, dass immer weniger Personen eine Tageszeitung abonnieren. In Pfäffikon haben (Stand: 2015) 1'750 Personen den Zürcher Oberländer abonniert. Das bedeutet, dass bei rund 11'700 Einwohnern in Pfäffikon längst nicht alle Bürger/innen über das offizielle amtliche Publikationsorgan erreicht werden. Auch aus diesen Überlegungen ist die Neuorganisation angezeigt. Der Gemeinderat empfiehlt Zustimmung zur Vorlage. Ausgangslage Seit 1. November 1972 ist der Zürcher Oberländer amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Pfäffikon. Dies bedeutet, dass alle amtlichen Inserate wie Baugesuche, Bestattungen, Gemeinderatsbeschlüsse mit Rechtsmitteln oder Abstimmungen und Wahlen in dieser Zeitung publiziert werden. Zusätzlich werden aufgrund besonderer kantonaler Vorschriften amtliche Inserate beispielsweise im Bereich Bau, Planung, Umweltschutz oder Submissionswesen im kantonalen Amtsblatt publiziert. Gemäss Artikel 12 Ziffer 7 Gemeindeordnung bestimmt die Gemeindeversammlung die amtlichen Publikationsorgane. 29

30 Gemeinde muss sparen Jährlich gibt die Gemeinde rund 35'000 bis 40' Franken für Inserate im Zürcher Oberländer aus. Weil der Gemeinderat erhebliches Sparpotenzial bei den Inseraten und Drucksachen ortet, beauftragte er die Verwaltung, Alternativen im Internetangebot zur heutigen Lösung mit einer Tageszeitung zu prüfen. Neue Informationskanäle ermöglichen neue Lösungen Seit die Gemeinden über eigene Homepages verfügen, werden immer mehr Informationen für die Bevölkerung übers Internet rund um die Uhr zugänglich gemacht. So auch in Pfäffikon, wo nebst vielem anderem auch seit Jahren amtliche Inserate (Baubereich) publiziert werden. Gemäss Bundesamt für Statistik nutzen heute 86 % der Bevölkerung das Internet. Parallel dazu haben sich die Medienlandschaft und die Gewohnheiten der Zeitungsleser/innen grundlegend verändert. Die meisten Tageszeitungen bieten Informationen auch auf Online-Portalen an. Gratis-Zeitungen beherrschen den Markt. Die traditionellen Tageszeitungen, die sich auch über Abonnemente ihrer Leserschaft finanzieren, sind unter Druck. Viele Tageszeitungen müssen einen Rückgang der Abonnenten hinnehmen. So verfügt die Tageszeitung Zürcher Oberländer in Pfäffikon über 1'750 Abonnenten (Stand: 2015). Die rund 11'700 Einwohner/innen von Pfäffikon verteilen sich auf 5'150 Haushalte. Im Gegensatz zu früher erreichen die amtlichen Publikationen der Gemeinde nur noch einen verhältnismässig kleinen Teil der Bevölkerung. Die Gemeinde kann jährlich rund 35'000 bis 40' Franken einsparen, wenn sie alle amtlichen Inserate nur noch auf der Homepage veröffentlicht. Für die Bevölkerung besteht aufgrund der oben beschriebenen Entwicklung kaum ein Nachteil. Kommt dazu, dass im Gegensatz zur Tageszeitung die Informationen auf der Homepage rund um die Uhr und auch noch nach W o- chen oder Monaten abgerufen werden können. Die amtlichen Publikationen können über die Homepage abonniert werden. Werden diese aufgeschaltet, erhalten die Abonnenten eine Mitteilung. Oft diskutiert wurde auch die Möglichkeit, die amtlichen Inserate in der PfäffikerIN abzudrucken. Diese Variante ist aber nicht praktikabel, weil die Zeitung nur monatlich erscheint. Das kantonale Amtsblatt erscheint wöchentlich. Dazu ist festzuhalten, dass das Amtsblatt seit einigen Jahren auch elektronisch erscheint. Zudem hat der Regierungsrat 2011 entschieden, dass die elektronische Version des Amtsblattes die massgebende sei. Schlussbemerkungen Indem die Homepage anstelle der Tageszeitung Zürcher Oberländer als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde bezeichnet wird, können beträchtliche jährlich wiederkehrende Kosten gespart werden, ohne dass für die Bevölkerung ein Nachteil in Bezug auf die Informationsvermittlung entsteht. Im Gegenteil wird mit der Bezeichnung der Homepage der Gemeinde Pfäffikon als amtliches Publikationsorgan auch Klarheit geschaffen. Es werden mehr Einwohnerinnen und Einwohner erreicht. Das Internet als Informationsmittel trägt den Bedürfnissen der heutigen Gesellschaft besser Rechnung. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, der Vorlage zuzustimmen. Referent Bruno Erni, Gemeindepräsident Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission beantragt Zustimmung. 30

31 5. Zustimmung zum Gemeindebeitrag an die monatlich erscheinende Gemeinde- Informations-Zeitung PfäffikerIN und Bewilligung eines jährlich wiederkehrenden Kredites von Fr. 71' für die Jahre Antrag 1. Die Gemeinde Pfäffikon leistet jährliche Beiträge von 71' Franken (inkl. 8% MwSt.) an die Schellenberg Druck AG für die Herausgabe der PfäffikerIN. 2. Die dafür erforderlichen Kredite werden als jährlich wiederkehrende Ausgaben gemäss Artikel 13 Ziffer 4 Gemeindeordnung bewilligt. 3. Die Beitragsleistung erstreckt sich vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt. Bericht Die Vorlage in Kürze Die Schellenberg Druck AG ist interessiert, die PfäffikerIN weiterhin gemäss bewährtem Konzept herauszugeben. Sie hält den für die Gemeinde attraktiven Preis der vergangenen 5 Jahre aufrecht. Dies ergibt jährliche Kosten von weiterhin 71' Franken (inkl. 8% MwSt.). Die PfäffikerIN erscheint weiterhin monatlich und wird gratis in alle Haushaltungen verteilt. Der Umfang der Gemeindebeiträge wird zukünftig eher sechs Seiten statt den bisherigen acht betragen. Den Vereinen stehen die üblichen vier Seiten und für den Veranstaltungskalender die üblichen drei Seiten zur Verfügung. Die Schellenberg Druck AG wird sich auch in Zukunft sehr kulant zeigen, falls die definierten Seitenzahlen aufgrund zu vieler Beiträge nicht ausreichen sollten. Die Verlegerin trägt zusätzlich das Risiko des Bevölkerungswachstums. Seit dem letzten Vertragsabschluss ist die Auflage um 11% auf rund 6'600 Exemplare gestiegen. Blickt man wiederum 5 Jahre in die Zukunft, muss weiter mit steigenden Einwohnerzahlen gerechnet werden. Seit dem Redesign vom Januar 2016 erscheint die PfäffikerIN auf einem weissen, sehr umweltfreundlichen Papier, welches vom WWF empfohlen wird. Mit dem Gemeindebeitrag sind die damit verbundenen Publikationsrechte für Informationen der Behörden und der Verwaltung, für Beiträge und Berichte aus dem Vereinsleben sowie für den Veranstaltungskalender abgegolten. Die Zusammenarbeit ist in einer separaten Leistungsvereinbarung detailliert geregelt. Die Vereinbarung wurde vorbehältlich der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung wieder auf fünf Jahre abgeschlossen. Für eine spätere Verlängerung der Zusammenarbeit hat die Gemeindeversammlung damit wieder ein Mitspracherecht. Die PfäffikerIN ist bei der Bevölkerung nach wie vor sehr beliebt. Der Gemeinderat beantragt Zustimmung zur Vorlage. 1. Ausgangslage Seit rund 20 Jahren erscheint die PfäffikerIN monatlich als Gratiszeitung in allen Haushaltungen. Sie wird von der Schellenberg Druck AG, Pfäffikon, herausgegeben. Die Gemeinde beteiligt sich mit einem jährlichen Beitrag. Die Zusammenarbeit war bisher jeweils auf fünf Jahre befristet. 31

Protokoll Gemeinderat vom 15. März 2016

Protokoll Gemeinderat vom 15. März 2016 Protokoll Gemeinderat vom 15. März 2016 L2.01.2 Liegenschaften / Liegenschaften, Gebäude, Grundstücke, Einzelne Objekte Projekt Kiosk/Bistro am See, Genehmigung Bauprojekt und Bewilligung eines Kredites

Mehr

1. Das Bauprojekt über den Umbau und die Sanierung des Kindergarten Mettlen vom 25. November 2016 wird genehmigt.

1. Das Bauprojekt über den Umbau und die Sanierung des Kindergarten Mettlen vom 25. November 2016 wird genehmigt. Protokoll Gemeinderat vom 10. Januar 2017 L2.01.2 Liegenschaften / Liegenschaften, Gebäude, Grundstück, / Einzelne Objekte Kindergarten Mettlen: Bewilligung eines Baukredits für den Umbau und die Sanierung

Mehr

Protokoll Gemeinderat vom 8. Dezember 2015

Protokoll Gemeinderat vom 8. Dezember 2015 Protokoll Gemeinderat vom 8. Dezember 2015 L2.01.2 Liegenschaften, Gebäude, Grundstücke / Einzelne Objekte Sekundarschulhaus Pfaffberg - Klassentrakt Umbau und Sanierung im Rahmen der koordinierten Massnahmenplanung

Mehr

EINLADUNG zur ausserordentlichen Kreisgemeindeversammlung Sekundarschulgemeinde Niederhasli Niederglatt Hofstetten

EINLADUNG zur ausserordentlichen Kreisgemeindeversammlung Sekundarschulgemeinde Niederhasli Niederglatt Hofstetten EINLADUNG zur ausserordentlichen Kreisgemeindeversammlung Sekundarschulgemeinde Niederhasli Niederglatt Hofstetten Mittwoch, 22. Oktober 2014 20.00 Uhr Schulhaus Seehalde Aula, Mettmenhasli Sehr geehrte

Mehr

Einladung zur. Gemeindeversammlung. vom 15. Juni 2015, 20.00 Uhr, im Dorfsaal Chesselhuus, Pfäffikon ZH

Einladung zur. Gemeindeversammlung. vom 15. Juni 2015, 20.00 Uhr, im Dorfsaal Chesselhuus, Pfäffikon ZH Einladung zur Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2015, 20.00 Uhr, im Dorfsaal Chesselhuus, Pfäffikon ZH Traktanden Seite Anträge des Gemeinderates: 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 (inkl. Globalbudgets)

Mehr

Einladung zur. Gemeindeversammlung. vom 27. März 2017, Uhr, im Dorfsaal Chesselhuus, Pfäffikon ZH

Einladung zur. Gemeindeversammlung. vom 27. März 2017, Uhr, im Dorfsaal Chesselhuus, Pfäffikon ZH Einladung zur Gemeindeversammlung vom 27. März 2017, 20.00 Uhr, im Dorfsaal Chesselhuus, Pfäffikon ZH Anträge des Gemeinderates Seite Geschäft 1 Bewilligung eines Baukredites von 1.36 Mio. Franken für

Mehr

Protokoll Gemeinderat vom 31. März 2015

Protokoll Gemeinderat vom 31. März 2015 Protokoll Gemeinderat vom 31. März 2015 L2.01.2 Liegenschaften, Gebäude, Grundstücke / Einzelne Objekte Temporärer Schulraum Obermatt Bewilligung eines Projektierungskredites von Fr. 70 000.-- Antrag und

Mehr

Protokoll Gemeinderat vom 13. März 2018

Protokoll Gemeinderat vom 13. März 2018 Gemeinderatskanzlei Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon Telefon 044 952 51 80 gemeinderatskanzlei@pfaeffikon.ch www.pfaeffikon.ch Protokoll Gemeinderat vom 13. März 2018 Sekundarschulhaus Mettlen Süd-Trakt,

Mehr

1. Das Bauprojekt über den Umbau und die Sanierung des Klassentrakts der Primarschulanlage Steinacker vom 28. Juli 2016 wird genehmigt.

1. Das Bauprojekt über den Umbau und die Sanierung des Klassentrakts der Primarschulanlage Steinacker vom 28. Juli 2016 wird genehmigt. Protokoll des Gemeinderates vom 13. September 2016 L2.01.2 Liegenschaften / Liegenschaften, Gebäude, Grundstück, / Einzelne Objekte Primarschulanlage Steinacker - Klassentrakt Bewilligung des Baukredits

Mehr

Urnenabstimmung vom

Urnenabstimmung vom Urnenabstimmung vom 26.11.2017 Erläuterungen des Gemeinderates Sanierung Schulzimmer und Gebäudeteil beim alten Schulhaus Dorf Werte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Unter Hinweis auf die im Anzeiger

Mehr

Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung von Freitag, 18. Januar 2013 Erläuterungen zum Traktandum

Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung von Freitag, 18. Januar 2013 Erläuterungen zum Traktandum Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung von Freitag, 18. Januar 2013 Erläuterungen zum Traktandum 1 BERICHTERSTATTUNG ZUM TRAKTANDUM Bemerkungen: Die Einladungen sind den Stimmberechtigten mit separater

Mehr

G E M E I N D E V E R S A M M L U N G

G E M E I N D E V E R S A M M L U N G SEKUNDARSCHULGEMEINDE RÜMLANG-OBERGLATT POLITISCHE GEMEINDE RÜMLANG PRIMARSCHULGEMEINDE RÜMLANG Die Stimmberechtigten der vorstehenden Gemeinden werden hiermit eingeladen zu einer G E M E I N D E V E R

Mehr

1. Genehmigung des Projektierungs- und Ausschreibungskredit für die Sanierung Trakt E von Fr

1. Genehmigung des Projektierungs- und Ausschreibungskredit für die Sanierung Trakt E von Fr Sekundarschulpflege Embrach - Oberembrach - Lufingen Einladung Wir laden alle Stimmberechtigten ein zur Ausserordentlichen Sekundarschulgemeindeversammlung Freitag, 9. September 2011, 20.00 Uhr Schulhaus

Mehr

Einwohnergemeindeversammlung

Einwohnergemeindeversammlung Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom 23. März 2012, 20.15 Uhr, in der Mehrzweckhalle an der Berggasse. Der Stimmrechtsausweis befindet sich auf der letzten Umschlagseite. I N H A L T S V E R

Mehr

Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit

Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit 2011.GR.000200 Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit 1. Etappe 1. Worum es geht Die Abwasseranlagen im Breitenrainquartier

Mehr

Protokoll Gemeinderat vom 14. April 2015

Protokoll Gemeinderat vom 14. April 2015 Protokoll Gemeinderat vom 14. April 2015 L2.01.2 Liegenschaften / Liegenschaften, Gebäude, Grundstücke, Einzelne Objekte Wohnhaus Im Platz 24 Sanierung der bestehenden Liegenschaft Baukreditbewilligung

Mehr

Sanierung und Erweiterung Schulanlagen Rüegsauschachen. Informationsanlass vom 01. März 2018

Sanierung und Erweiterung Schulanlagen Rüegsauschachen. Informationsanlass vom 01. März 2018 Sanierung und Erweiterung Schulanlagen Rüegsauschachen Informationsanlass vom 01. März 2018 Themen I Ausgangslage Projektstand Bauprojekt Neubau und Altbau Umgebungsgestaltung / Aussenanlagen Bauablauf

Mehr

Weisung. Urnenabstimmung vom 24. September Erlass einer neuen Schulgemeindeordnung. betreffend

Weisung. Urnenabstimmung vom 24. September Erlass einer neuen Schulgemeindeordnung. betreffend Weisung Urnenabstimmung vom 24. September 2017 betreffend Erlass einer neuen Schulgemeindeordnung Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Die Sekundarschulpflege unterbreitet Ihnen für die Urnenabstimmung

Mehr

Gemeinde Stäfa. Gemeindeversammlung. Montag, 30. Mai 2016, 20 Uhr Reformierte Kirche Stäfa. Die erweiterte Abwasserreinigungsanlage Stäfa

Gemeinde Stäfa. Gemeindeversammlung. Montag, 30. Mai 2016, 20 Uhr Reformierte Kirche Stäfa. Die erweiterte Abwasserreinigungsanlage Stäfa 8 Gemeinde Stäfa Gemeindeversammlung Montag, 30. Mai 2016, 20 Uhr Reformierte Kirche Stäfa Die erweiterte Abwasserreinigungsanlage Stäfa 1 Stäfa, April 2016 Liebe Stäfnerinnen und Stäfner Wir laden Sie

Mehr

Abrechnung über den Kauf des Anteils der Post am Stockwerkeigentum Verwaltungsgebäude

Abrechnung über den Kauf des Anteils der Post am Stockwerkeigentum Verwaltungsgebäude Vorlage des Gemeinderates Beringen vom 3. Dezember 2018 Abrechnung über den Kauf des Anteils der Post am Stockwerkeigentum Verwaltungsgebäude Zelg Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren

Mehr

1. Baukredit für den Neubau Kindergarten Nordstrasse

1. Baukredit für den Neubau Kindergarten Nordstrasse 1. Baukredit für den Neubau Kindergarten Nordstrasse Im 2006 hatte der Bezirksrat beschlossen, auf die Sanierung des Kindergartens an der Nordstrasse im Dorf Einsiedeln, der eigentlich nur als Provisorium

Mehr

53/10 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat

53/10 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Gemeinderat 53/10 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat betreffend werterhaltenden Investitionen 2011; Sanierung Kindergartentrakt der Schulanlage Meierhöfli; Bruttokredit CHF 1'290'000.-- 1 Herr Präsident

Mehr

B O T S C H A F T. Zukunft altes Gemeindehaus Lenzerheide Beschluss weiteres Vorgehen. An die Mitglieder des Gemeinderates Vaz/Obervaz

B O T S C H A F T. Zukunft altes Gemeindehaus Lenzerheide Beschluss weiteres Vorgehen. An die Mitglieder des Gemeinderates Vaz/Obervaz Gemeindevorstand An die Mitglieder des Gemeinderates Vaz/Obervaz Lenzerheide, 21. August 2013 Gemeinderatssitzung vom 10. September 2013 B O T S C H A F T Zukunft altes Gemeindehaus Lenzerheide Beschluss

Mehr

Der Gemeinderat hat in allen Gemeinden noch einmal Überlegungen zu den vorhandenen Gebäuden angestellt.

Der Gemeinderat hat in allen Gemeinden noch einmal Überlegungen zu den vorhandenen Gebäuden angestellt. Traktandum 6 Umbau Gemeindeverwaltung Grundsatz / Warum Umbau Verwaltung in Mühledorf Der Gemeinderat hat in allen Gemeinden noch einmal Überlegungen zu den vorhandenen Gebäuden angestellt. Einige Gemeinden

Mehr

KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG

KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG Die Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Zell werden zur KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG eingeladen auf SONNTAG, 02. JULI 2017 IM ANSCHLUSS AN DEN GOTTESDIENST in der EVANGELISCH-REFORMIERTEN KIRCHE

Mehr

Antrag zuhanden der Primarschulgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 Sanierung Turnhalle Watt

Antrag zuhanden der Primarschulgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 Sanierung Turnhalle Watt Antrag zuhanden der Primarschulgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 Sanierung Turnhalle Watt PRIMARSCHULPFLEGE REGENSDORF Sanierung Turnhalle Watt Weisung und Antrag 1. Einleitung Die Turnhalle der

Mehr

Kreditbegehren von Franken für die Erweiterung des Geräteraums der Turnhalle Oberdorf in Sulgen.

Kreditbegehren von Franken für die Erweiterung des Geräteraums der Turnhalle Oberdorf in Sulgen. Ausserordentliche Schulgemeindeversammlung vom Mittwoch, 31. August 2016, 19.30 Uhr, im Auholzsaal in Sulgen (vorgängig zur Orientierungsversammlung der Politischen Gemeinde Sulgen zu Baureglement und

Mehr

Frühlings-Gemeindeversammlung 16. März 2006

Frühlings-Gemeindeversammlung 16. März 2006 Frühlings-Gemeindeversammlung 16. März 2006 Geschäft 3 Liegenschaften, Grundstück Kat. Nr. 6987, Ebnet Verkauf 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat die

Mehr

Verkauf Schulanlage Engishofen mit Schulhaus und Kindergarten, zum Preis von Fr. 618'000.--

Verkauf Schulanlage Engishofen mit Schulhaus und Kindergarten, zum Preis von Fr. 618'000.-- Traktandum 5 Verkauf Schulanlage Engishofen mit Schulhaus und Kindergarten, zum Preis von Fr. 618'000.-- Im Sommer 2007 wurde der Schulbetrieb in Engishofen eingestellt. Schulhaus und Kindergarten werden

Mehr

EMEINDEANZEIGER. G Offizielles Publikationsorgan der Einwohnergemeinde

EMEINDEANZEIGER. G Offizielles Publikationsorgan der Einwohnergemeinde G Offizielles Publikationsorgan der Einwohnergemeinde EMEINDEANZEIGER Gemeinde 4452 Itingen 9. März 2017 / Nr. 5 Redaktionsschluss nächste ordentliche Ausgabe: Montag, 20. März 2017, 18.30 Uhr Einladung

Mehr

Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 3. Mai Schulanlage Mittelhäusern, Erstellung eines Kindergartens Kredit

Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 3. Mai Schulanlage Mittelhäusern, Erstellung eines Kindergartens Kredit Geschäft Nr. 3 Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 3. Mai 2004 Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Grossen Gemeinderat betreffend Schulanlage Mittelhäusern, Erstellung eines Kindergartens Kredit

Mehr

Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung

Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 Antrag des Gemeinderates 2 Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung - 2-2 Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung

Mehr

Herbst-Gemeindeversammlung 17. September 2009

Herbst-Gemeindeversammlung 17. September 2009 Herbst-Gemeindeversammlung 17. September 2009 Geschäft 3 Alterswohnheim Oeggisbüel Bauabrechnung für den Ersatz der Feuerungsanlage bzw. Realisierung des Wärmeverbundes ARA TRO mit EKZ-Contracting 1 Bericht

Mehr

Verordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald EWAP Ersatzabgabe

Verordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald EWAP Ersatzabgabe Verordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald EWAP Ersatzabgabe Gemeinderatsbeschluss vom 06.12.2011 Der Gemeinderat von Grindelwald erlässt gestützt auf Art. 48d Baureglement in Verbindung mit Art. 50

Mehr

Weisung zur Abstimmung vom 11. März 2012

Weisung zur Abstimmung vom 11. März 2012 Weisung zur Abstimmung vom 11. März 2012 Baukredit Sanierung Turnhalle Bungert inklusive Heizungsanlage Zusatzkredit Fotovoltaikanlage - 3 - Weisung zur Abstimmung vom 11. März 2012 Anträge Die Sekundarschulpflege

Mehr

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN I. Allgemeines Art. 1 Die Einwohnergemeinde Bargen ist eine selbständige Gemeinde des Kantons Schaffhausen. Einwohnergemeinde Sie ordnet ihre Angelegenheiten im

Mehr

Bericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt. betreffend

Bericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt. betreffend Römisch- Synode vom 21. März 2017 Trakt. 14 Nr. 594 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n betreffend Bewilligung eines Kostenvoranschlages und Genehmigung einer Entnahme aus den Vorfinanzierungen

Mehr

Politische Gemeinde Rebstein

Politische Gemeinde Rebstein Politische Gemeinde Rebstein Gemeindeordnung Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rebstein vom 2. April 2012 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Rebstein erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3

Mehr

Beleuchtender Bericht zuhanden Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2018

Beleuchtender Bericht zuhanden Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2018 Beleuchtender Bericht zuhanden Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2018 Schulanlage Obermeilen. Bewilligung eines Baukredits von Fr. 861'500. zulasten der Investitionsrechnung zur Bereitstellung des notwendigen

Mehr

STADTRAT. Antrag des Stadtrates vom 18. März 2003

STADTRAT. Antrag des Stadtrates vom 18. März 2003 STADTRAT Antrag des Stadtrates vom 18. März 2003 Bruttokredit von Fr. 1'388'000.00 für den Neubau von vier Klassenzimmern in der Schulanlage Halden als Provisorium L 2.2.6 Der Gemeinderat - gestützt auf

Mehr

Einladung zur Gemeindeversammlung

Einladung zur Gemeindeversammlung Donnerstag, 14. Dezember 2017, 20.00 Uhr Gemeindesaal Schinzenhof Einladung zur Gemeindeversammlung Im Rahmen der Eingemeindung der Gemeinde Hirzel in die Gemeinde Horgen sind erstmals alle Stimmberechtigten

Mehr

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG GEMEINDE 8474 DINHARD EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG Montag, 14. November 2016, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Dinhard POLITISCHE GEMEINDE 1. Voranschlag 2017 2. Bauabrechnung energetische Massnahmen und Heizungsersatz

Mehr

Ortsgemeinde Schänis. Gemeindeordnung

Ortsgemeinde Schänis. Gemeindeordnung Ortsgemeinde Schänis Gemeindeordnung Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Schänis vom 4. April 2012 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Schänis erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes

Mehr

Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr

Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr. 490 000.00 Antrag und Weisung an den Gemeinderat 28. Oktober 2015 Antrag Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle

Mehr

G E M E I N D E V E R S A M M L U N G

G E M E I N D E V E R S A M M L U N G POLITISCHE GEMEINDE RÜMLANG PRIMARSCHULGEMEINDE RÜMLANG Die Stimmberechtigten der vorstehenden Gemeinden werden hiermit eingeladen zu einer G E M E I N D E V E R S A M M L U N G auf Donnerstag, 15. September

Mehr

Einladung zur. Gemeindeversammlung. vom 25. März 2019, Uhr, im Dorfsaal Chesselhuus, Pfäffikon ZH

Einladung zur. Gemeindeversammlung. vom 25. März 2019, Uhr, im Dorfsaal Chesselhuus, Pfäffikon ZH Einladung zur Gemeindeversammlung vom 25. März 2019, 20.00 Uhr, im Dorfsaal Chesselhuus, Pfäffikon ZH Anträge des Gemeinderates Seite Geschäft 1 Bewilligung des Projektierungskredit von 180'000.00 Franken

Mehr

33/14 Schulanlage Höchi, Dättwil; Umbau Kopfbau; Projel^tierungs- und Baukredit

33/14 Schulanlage Höchi, Dättwil; Umbau Kopfbau; Projel^tierungs- und Baukredit I I I I I I I I I I I I I I STADT BADEN Baden, 19. Mai 2014 Der Stadtrat an den Einwohnerrat 33/14 Schulanlage Höchi, Dättwil; Umbau Kopfbau; Projel^tierungs- und Baukredit Antrag: Für den Umbau des Kopfbaus

Mehr

die budgetierten Kirchensteuereinnahmen im laufenden Jahr Fr. 1,35 Mio. betragen?

die budgetierten Kirchensteuereinnahmen im laufenden Jahr Fr. 1,35 Mio. betragen? Kreditrecht Ausgangslage Die Kirchgemeinde X realisiert einen Umbau in einem Gebäude einer Liegenschaft, die im Finanzvermögen bilanziert ist. Die Projektkosten belaufen sich auf Fr. 150'000.00. Zuständigkeit

Mehr

Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung vom 22. März 2017 betreffend der beiden Initiativen zur Entwicklung des Areal Beugi

Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung vom 22. März 2017 betreffend der beiden Initiativen zur Entwicklung des Areal Beugi Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung vom 22. März 2017 betreffend der beiden Initiativen zur Entwicklung des Areal Beugi Dienstag, 17. Januar 2017, 19.45 Uhr im Gemeindesaal Zollikon Programm

Mehr

Informationsveranstaltung Schulraumerweiterung

Informationsveranstaltung Schulraumerweiterung Gemeinde Arni Schulpflege Gemeinderat Informationsveranstaltung Schulraumerweiterung 16. Mai 2013 Erläuterungen zum Schulraumbedarf durch die Schulpflege Arni Vorstellung des Bauprojektes durch den Gemeinderat

Mehr

Datum: Donnerstag, 15. Juni Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau. 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde Sek-Mättmi

Datum: Donnerstag, 15. Juni Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau. 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde Sek-Mättmi P r o t o k o l l Datum: Donnerstag, 15. Juni 2017 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Anwesend: Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde

Mehr

vom 25. März 2013 in der reformierten Kirche Pfäffikon ZH

vom 25. März 2013 in der reformierten Kirche Pfäffikon ZH Einladung zur Gemeindeversammlung vom 25. März 2013 in der reformierten Kirche Pfäffikon ZH Achtung! Die Gemeindeversammlung beginnt ausnahmsweise erst um 20.15 Uhr. Traktanden Seite Anträge des Gemeinderates:

Mehr

E I N L A D U N G G E M E I N D E V E R S A M M L U N G

E I N L A D U N G G E M E I N D E V E R S A M M L U N G E I N L A D U N G G E M E I N D E V E R S A M M L U N G Freitag, 25. Mai 2018, 20.00 Uhr, Turnhalle, Seelisberg E I N W O H N E R G E M E I N D E - V E R S A M M L U N G Traktanden 1. Begrüssung 2. Informationen

Mehr

Sonntag, 5. Juni Gemeindeabstimmung

Sonntag, 5. Juni Gemeindeabstimmung Sonntag, 5. Juni 2016 Gemeindeabstimmung 1 Wir unterbreiten Ihnen zur Abstimmung an der Urne: Seite Neubau eines Doppelkindergartens auf dem Areal des Kindergartens Heubach Projektgenehmigung und Kreditbewilligung

Mehr

GEMEINDEVERSAMMLUNG NR. 1/2019 vom 15. April 2019

GEMEINDEVERSAMMLUNG NR. 1/2019 vom 15. April 2019 GEMEINDEVERSAMMLUNG NR. 1/2019 vom 15. April 2019 BOTSCHAFT Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Gestützt auf die Bestimmungen der Gemeindeverfassung unterbreitet Ihnen der Gemeindevorstand folgende Vorlagen

Mehr

Frühjahres-Gemeindeversammlung

Frühjahres-Gemeindeversammlung Frühjahres-Gemeindeversammlung 14. März 2013 Geschäft 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat an ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2012 die folgende

Mehr

ANTRAG / WEISUNG. Familienergänzende Tagesstrukturen Konzept, Finanzierung. Gemeindeversammlung vom 2. April Antrag

ANTRAG / WEISUNG. Familienergänzende Tagesstrukturen Konzept, Finanzierung. Gemeindeversammlung vom 2. April Antrag Gemeindeversammlung vom 2. April 2009 ANTRAG / WEISUNG Konzept, Finanzierung Antrag Auf Antrag der Schulpflege beschliessen die Stimmberechtigen der Schulgemeinde Wallisellen an der Schulgemeindeversammlung

Mehr

Munizipalgemeinde Leukerbad

Munizipalgemeinde Leukerbad Munizipalgemeinde Leukerbad Einladung zur Urversammlung 20. Dezember 2017 Finanzplan 2018-2021 Munizipalgemeinde Leukerbad Vorwort an die Urversammlung vom 20. Dezember 2017 Gemeinderat und Verwaltung

Mehr

Machbarkeitsstudie Primarschulhaus Reiden im Vergleich

Machbarkeitsstudie Primarschulhaus Reiden im Vergleich 7 Container Machbarkeitsstudie Primarschulhaus Reiden im Vergleich 20.02.208 Zi Turnhalle Vorschlag Schneider & Schneider Erdgeschoss Mst. :500 Standort «Reiden Mitte» 20.02.208 Zi Nutzfläche: 402m2 20.24

Mehr

Herzlich willkommen Medieninformation zur Sanierung des Sport- und Erholungszentrums Tägerhard

Herzlich willkommen Medieninformation zur Sanierung des Sport- und Erholungszentrums Tägerhard Herzlich willkommen Medieninformation zur Sanierung des Sport- und Erholungszentrums Tägerhard Herzlich willkommen Medienkonferenz vom 15. August 2016 Sanierung Sport- und Erholungszentrum Tägerhard Kreditbegehren

Mehr

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Rheineck

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Rheineck Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Rheineck vom 1. April 2011 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Rheineck erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst.a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 als Gemeindeordnung:

Mehr

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013 Gemeindeordnung vom 3. März 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätze 1 2 Aufgabenerfüllung 1 3 Organisationstyp 1 1. Politische Rechte 4 Obligatorisches Referendum 1 5 Fakultatives Referendum 2 6 Initiative

Mehr

Hochbau Stadt Bern. Projektdokumentation Kleiner Muristalden 40, Provisorium für zwei Kindergärten Baukredit KLEI NER MURI STALDEN

Hochbau Stadt Bern. Projektdokumentation Kleiner Muristalden 40, Provisorium für zwei Kindergärten Baukredit KLEI NER MURI STALDEN Hochbau Stadt Bern Projektdokumentation Kleiner Muristalden 40, Provisorium für zwei Kindergärten Baukredit KLEI NER MURI STALDEN Projektbeteiligte Nutzervertretung Direktion für Bildung, Soziales und

Mehr

1:500. Städtebau: Innovation Architektur Immobilien. Schulhaus Uesslingen 7. Schulstrasse. Uesslingen. Schaffhauserstrasse. Schaffhauserstrasse

1:500. Städtebau: Innovation Architektur Immobilien. Schulhaus Uesslingen 7. Schulstrasse. Uesslingen. Schaffhauserstrasse. Schaffhauserstrasse 304 224 85 394 303 6 Städtebau: 474 277 Schulhaus Uesslingen 7 98 663 Schulstrasse 481 4 388 Für den Neubau mit und angegliedertem Mehrzweckraum wird ein eigenständiger Baukörper vorgeschlagen, welcher

Mehr

Urnenabstimmung 3. März 2013

Urnenabstimmung 3. März 2013 GEMEINDERAT Urnenabstimmung 3. März 2013 Geschäft Gemeindeordnung Teilrevision Vormundschafts- und Schulwesen Alte Landstrasse 112, Postfach, 8800 Thalwil Seite 1 von 6 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission

Mehr

STADTRAT. Antrag des Stadtrates vom 13. Juli 2004

STADTRAT. Antrag des Stadtrates vom 13. Juli 2004 STADTRAT Antrag des Stadtrates vom 13. Juli 2004 Flughafenautobahn N11, Überdeckung Bubenholz Bauprojekt Orangerie Dienstbarkeitsvertrag für Überbaurecht Kat.-Nr. 8430 Stadt Opfikon/Stefan Rast, Nachtragskredit

Mehr

Protokoll Gemeinderat vom 6. November 2018

Protokoll Gemeinderat vom 6. November 2018 Gemeinderatskanzlei Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon Telefon 044 952 51 80 gemeinderatskanzlei@pfaeffikon.ch www.pfaeffikon.ch Protokoll Gemeinderat vom 6. November 2018 Neubau Garderobengebäude Sportplatz

Mehr

Schulhaus Hohfuri Sanierung Pausenplatz. Kreditabrechnung. Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Schulhaus Hohfuri Sanierung Pausenplatz. Kreditabrechnung. Antrag und Weisung an den Gemeinderat Schulhaus Hohfuri Sanierung Pausenplatz Kreditabrechnung Antrag und Weisung an den Gemeinderat 11. Januar 2017 Antrag Dem Gemeinderat wird beantragt, er wolle beschliessen: 1. Die Kreditabrechnung über

Mehr

"1 Pli 1" I'~'I. Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf

1 Pli 1 I'~'I. Quartierplangebiet Böschengut 2.1 , Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf "1 Pli 1" I'~'I Stadt Chur Botschaft des Stadtrates an den Gemeinderat Nr. 12/2010 631.20.40 Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf Antrag Vom Quartierplan "Böschengut

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Oktober 2017 989. Kantonsschule Im Lee, Winterthur, Instandsetzung und Ausbau Dachgeschoss A. Ausgangslage Die Kantonsschule

Mehr

ANTRAG DES STADTRATES WEISUNG ZU HANDEN DES GROSSEN GEMEINDERATES

ANTRAG DES STADTRATES WEISUNG ZU HANDEN DES GROSSEN GEMEINDERATES G R O S S E R G E M E I N D E R A T WEISUNG ZU HANDEN DES GROSSEN GEMEINDERATES Ratsbüro GESCH.-NR.GGR 165/17 BESCHLUSS-NR. GGR EINGANG RATSBÜRO 26. Oktober 2017 VORBERATUNG RPK Rechnungsprüfungskommission

Mehr

GEMEINDE. schwyz. Mittwoch, 9. Dezember Uhr, MythenForum Schwyz VORANSCHLAG. vom Stimmbürger genehmigte Version

GEMEINDE. schwyz.   Mittwoch, 9. Dezember Uhr, MythenForum Schwyz VORANSCHLAG. vom Stimmbürger genehmigte Version GEMEINDE schwyz www.gemeindeschwyz.ch Mittwoch, 9. Dezember 2015 20.00 Uhr, MythenForum Schwyz VORANSCHLAG 2016 vom Stimmbürger genehmigte Version GEMEINDEVERSAMMLUNG SCHWYZ MITTWOCH, 9. DEZEMBER 2015

Mehr

Verkauf des Sturzenegger-Areals an die Bürgergemeinde

Verkauf des Sturzenegger-Areals an die Bürgergemeinde Volksabstimmung vom 25. September 2016 Erläuterungen des Gemeinderates zum Verkauf des Sturzenegger-Areals an die Bürgergemeinde Inhalt Worum geht es? Seite 3 Rückblick: Was bisher geschah Seite 4 Das

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN ORIENTIERUNGSABEND ÜBER DEN GEPLANTEN NEUBAU DER PRIMARSCHULE WETTSWIL UND DAS THEMA WOHNEN IM ALTER

HERZLICH WILLKOMMEN ORIENTIERUNGSABEND ÜBER DEN GEPLANTEN NEUBAU DER PRIMARSCHULE WETTSWIL UND DAS THEMA WOHNEN IM ALTER HERZLICH WILLKOMMEN ORIENTIERUNGSABEND ÜBER DEN GEPLANTEN NEUBAU DER PRIMARSCHULE WETTSWIL UND DAS THEMA WOHNEN IM ALTER Themenübersicht Geplanter Neubau Raumprogramm, Ergebnisse Machbarkeitsstudie und

Mehr

Finanzplan

Finanzplan Finanzplan 2017-2021 Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen Vorbericht zum Finanzplan 2017-2021 Seite 2 Vorbericht zum Finanzplan 2017-2021 1. Erarbeitung Der Finanzplan wurde durch Thérèse Gugger, Finanzverwalterin,

Mehr

Gemeindeforum Schule Elsau Schlatt

Gemeindeforum Schule Elsau Schlatt Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Gemeindeforum Schule Elsau Schlatt Veranstaltung vom 10. April 2017 in Elsau Dr. Alexander Locher, Dr. Alexander Gulde Inhalt 1. Ziele und

Mehr

Zweckverband Schulpsychologischer Dienst des Bezirks Horgen (SPD), Revision der Verbandsstatuten

Zweckverband Schulpsychologischer Dienst des Bezirks Horgen (SPD), Revision der Verbandsstatuten 5 Zweckverband Schulpsychologischer Dienst des Bezirks Horgen (SPD), Revision der Verbandsstatuten Antrag Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten gestützt auf Art. 14 Ziff. 3 der Gemeindeordnung

Mehr

Gesamtstrategie Schulrauminfrastruktur Sekundarstufe II Medienkonferenz der Bildungsdirektion Kanton Zürich, 23. April 2013

Gesamtstrategie Schulrauminfrastruktur Sekundarstufe II Medienkonferenz der Bildungsdirektion Kanton Zürich, 23. April 2013 Gesamtstrategie Schulrauminfrastruktur Sekundarstufe II Medienkonferenz der Bildungsdirektion Kanton Zürich, 23. April 2013 Bildungsdirektion Kanton Zürich Walcheplatz 2, Postfach 8090 Zürich Ziele Zukunftsfähigkeit

Mehr

Zielsetzungen/Bewertungskriterien Geprüfte bauliche Lösungsvarianten Gesamtbeurteilung

Zielsetzungen/Bewertungskriterien Geprüfte bauliche Lösungsvarianten Gesamtbeurteilung Gesamtübersicht Zielsetzungen/Bewertungskriterien Geprüfte bauliche Lösungsvarianten Gesamtbeurteilung 1 Geprüfte Lösungsvarianten; Zielsetzungen Globalziele -Wahrung der politischen Eigenständigkeit g

Mehr

Umgang mit Grundstücken unter HRM2

Umgang mit Grundstücken unter HRM2 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Umgang mit Grundstücken unter HRM2 Bewertungsvorschriften und -problematiken bei Grundstücken im Verwaltungsvermögen Arbeitstagung KKAG / CACSGC

Mehr

Anlage 1 zu Vorlage 65/2017

Anlage 1 zu Vorlage 65/2017 Anlage 1 zu Vorlage 65/2017 Anlage 2 zu Vorlage 65/2017 Anlage 3 zu Vorlage 65/2017 SPD Pulverwiesen 11 73726 Esslingen a. N. Die sozialdemokratische Kreistagsfraktion im Landkreis Esslingen Esslingen,

Mehr

Gesamtstrategie Schulrauminfrastruktur Sekundarstufe II

Gesamtstrategie Schulrauminfrastruktur Sekundarstufe II Gesamtstrategie Schulrauminfrastruktur Sekundarstufe II Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz Jahrestagung vom 23. - 24. Mai 2013 Bildungsdirektion Kanton Zürich Walcheplatz 2, Postfach 8090 Zürich

Mehr

Datum: Dienstag, 8. Dezember Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Datum: Dienstag, 8. Dezember Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 8. Dezember 2015 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Mehr

Bau und Nutzungskonzept SMGV

Bau und Nutzungskonzept SMGV Seite 1 Bau und Nutzungskonzept SMGV Alfons Kaufmann/Silvia Fleury, 8. Januar 2014 Bau und Nutzungskonzept Bau- und Nutzungskonzept SMGV Um,- Neu- und Ausbau der SMGV Gebäude - Baupläne / Gestaltungsplan

Mehr

Ordentliche Burgerversammlung vom 03. Dezember 2015

Ordentliche Burgerversammlung vom 03. Dezember 2015 Burgergemeinde Gemeindeverwaltung 3929 Täsch PROTOKOLL Ordentliche Burgerversammlung vom 03. Dezember 2015 Anwesend: Entschuldigt: 25 Personen inkl. Fuchs Mario (BP), Tscherrig Klaus (BR), Grand Ivan (BR),

Mehr

Einwohnergemeinde Erlach. Information Sanierungsprojekt Schulhaus Märit. 15. November 2018

Einwohnergemeinde Erlach. Information Sanierungsprojekt Schulhaus Märit. 15. November 2018 Einwohnergemeinde Erlach Information Sanierungsprojekt Schulhaus Märit 15. November 2018 Ablauf Informationen zum Stand der Schulraumprojekte Vorstellung des Sanierungsprojekts Märit durch Thomas De Geeter,

Mehr

Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug: Neuregelung Vereinsbeitrag und Beitrag an Seefest

Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug: Neuregelung Vereinsbeitrag und Beitrag an Seefest S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1711 Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug: Neuregelung Vereinsbeitrag und Beitrag an Seefest Bericht und Antrag des Stadtrates vom 21. Januar 2003 Das Wichtigste

Mehr

HRM2 - Einführungsinstruktion 4

HRM2 - Einführungsinstruktion 4 Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen www.agem.so.ch HRM2 - Einführungsinstruktion 4 Fokus II: Nachtragskredit- und Verpflichtungskreditkontrolle 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 4 1 Themen / Zielsetzung

Mehr

Bewilligung eines Baukredites von CHF für den Neubau des Pfarrhauses mit neuer Heizungsanlage, Photovoltaik und neuer Umgebungsgestaltung

Bewilligung eines Baukredites von CHF für den Neubau des Pfarrhauses mit neuer Heizungsanlage, Photovoltaik und neuer Umgebungsgestaltung Bewilligung eines Baukredites von CHF 4 732 800 für den Neubau des Pfarrhauses mit neuer Heizungsanlage, Photovoltaik und neuer Umgebungsgestaltung Erwägungen: 1 Allgemeines 1.1 Ausgangslage Das heutige

Mehr

Reglement über das Mitteilungsblatt

Reglement über das Mitteilungsblatt Reglement über das Mitteilungsblatt Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil 1 Reglement über das Mitteilungsblatt Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil erlässt für das gemeindeeigene Publikationsorgan

Mehr

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters vom 31. Mai 2012 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Vilters erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als Gemeindeordnung:

Mehr

Gemeindeordnung der Volksschulgemeinde Nollen w 2018

Gemeindeordnung der Volksschulgemeinde Nollen w 2018 Gemeindeordnung 2018 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Die Volksschulgemeinde Nollen umfasst das Gebiet der Politischen Gemeinde Wuppenau, Schönholzerswilen ohne die Weiler

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis Gemeindeordnung Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis Seite Gemeindeordnung 1 Protokoll der Gemeindeversammlung 3 2 Stimmenzähler 3 3 Publikationsorgan 3 4 Gesetzliche Organe

Mehr

Botschaft. Der Stadtrat an den Gemeinderat

Botschaft. Der Stadtrat an den Gemeinderat Stadt Frauenfeld Der Stadtrat an den Gemeinderat Botschaft Datum 1. Juli 2014 Nr. 35 Reduzierter Verkaufspreis für das Grundstück Nr. 1649, Festhüttenstrasse, für die Genossenschaft Alterssiedlung Frauenfeld

Mehr

B e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend

B e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Baukredit für die Erneuerung der Schmutzwasserleitungen und den Neubau der Sauberwasserleitungen in der Vorstadt

Mehr

Liegenschaftenverkauf Dorfstrasse 56, Kat.-Nrn. 8456/4368 Stadt Opfikon an Lerch Immobilien AG, Baar Genehmigung Kaufvertrag

Liegenschaftenverkauf Dorfstrasse 56, Kat.-Nrn. 8456/4368 Stadt Opfikon an Lerch Immobilien AG, Baar Genehmigung Kaufvertrag STADTRAT Antrag des Stadtrates vom 17. Dezember 2013 Liegenschaftenverkauf Dorfstrasse 56, Kat.-Nrn. 8456/4368 Stadt Opfikon an Lerch Immobilien AG, Baar Genehmigung Kaufvertrag L2.2.8 Der Gemeinderat

Mehr

Parkierungsreglement der Gemeinde Schwellbrunn

Parkierungsreglement der Gemeinde Schwellbrunn Parkierungsreglement der Gemeinde Schwellbrunn Gestützt auf Art. 72 Abs. 2 des Gesetzes über die Staatsstrassen des Kantons Appenzell A. Rh. werden die folgenden Vorschriften über das Parkieren auf öffentlichem

Mehr

Gemeindevorstand An die Mitglieder des Gemeinderates Vaz/Obervaz Gemeinderatssitzung vom 22. März 2016 Botschaft Kunsteisbahn Lenzerheide

Gemeindevorstand An die Mitglieder des Gemeinderates Vaz/Obervaz  Gemeinderatssitzung vom 22. März 2016 Botschaft Kunsteisbahn Lenzerheide Gemeindevorstand Plam dil Roisch 2 CH-7078 Lenzerheide Tel. +41 (0)81 385 21 00 Fax +41 (0)81 385 21 01 Mail j.gruber@vazobervaz.ch An die Mitglieder des Gemeinderates Vaz/Obervaz Lenzerheide, 10. März

Mehr

Mehrzweckhalle Kirchberg sowie Erweiterung Schulanlage Sonnenhof

Mehrzweckhalle Kirchberg sowie Erweiterung Schulanlage Sonnenhof Politische Gemeinde 9533 Kirchberg Schulgemeinde 9533 Kirchberg Mehrzweckhalle Kirchberg sowie Erweiterung Schulanlage Sonnenhof Machbarkeitsstudie gemäss Raumprogramm der Schulgemeinde Kirchberg vom 17.09.2013

Mehr