Transparenzgebote. Friedrich Schiller University of Jena. From the SelectedWorks of Christian Alexander. Christian Alexander. Fall December 1, 2017

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1 Friedrich Schiller University of Jena From the SelectedWorks of Christian Alexander Fall December 1, 2017 Transparenzgebote Christian Alexander Available at: christian_alexander/10/

2 Internet Governance aus juristischer Perspektive I: Online-Kommunikation und Transparenzgebote Prof. Dr. Christian Alexander Friedrich-Schiller-Universität Jena

3 Gliederung I. Ausgangsüberlegungen II. Normadressaten und Anwendungsbereich III. Transparenzanforderungen IV. Fazit und Ausblick 2

4 I. Ausgangsüberlegungen Rechtsordnung und Internet Kein in sich geschlossenes Internetrecht Grundmodelle einer rechtlichen Erfassung: Internet als neuer Rechtsraum eigener Art Keine Übernahme von bestehenden Regelwerken Selbstverwaltung durch die Akteure Aushandeln von Verhaltensanforderungen Transformation und Modifikation von bestehenden Regelungen Anknüpfung an bestehende Regelungsmechanismen offline = online Übernahme und ggf. Anpassung/Ergänzung von Regelungen 3

5 I. Ausgangsüberlegungen Rechtsordnung und Internet Akteure Gerichte Gesetzgeber Forschung 4

6 I. Ausgangsüberlegungen Beispiel: Transparenzgebote für kommerzielle Kommunikation Allgemein 5a Abs. 6 UWG Nr. 11 Anhang zu 3 Abs. 3 UWG Presse, Rundfunk und Telemedien Pressegesetze der Länder, z. B. 10 ThürPresseG 7 RStV 58 RStV 6 TMG 5

7 I. Ausgangsüberlegungen Beispiel: Transparenzgebote für kommerzielle Kommunikation Schutzzwecke BGH GRUR 2014, 879 GOOD NEWS II Schutz vor Irreführungen Verbraucher werden Werbemaßnahmen, die als redaktionelle Inhalte getarnt sind, unkritischer gegenüberstehen als einer Wirtschaftswerbung, die als solche erkennbar ist. Schutz der Mediennutzer Erhalt der Objektivität und Neutralität der Presse Treffender: Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit von Medienunternehmen vor Einflussnahmen Schutz der Medien 6

8 I. Ausgangsüberlegungen Beispiel: Transparenzgebote für kommerzielle Kommunikation Grundgedanken 1. Rechtsordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Zwecken von Kommunikation 2. Kommerzielle (= geschäftlichen Zwecken dienende) Kommunikation unterliegt speziellen Anforderungen 3. Übertragung der für Offline -Kommunikation geltenden Grundsätze auf die Online -Kommunikation 7

9 II. Normadressaten und Anwendungsbereich Regelungsstruktur Allgemein: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Unternehmen Geschäftliche Handlung Medienspezifisch: Telemediengesetz (TMG) Diensteanbieter Telemedien Medienspezifisch: Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Diensteanbieter Rundfunk und Telemedien Audiovisuelle Mediendienste auf Abruf 8

10 II. Normadressaten und Anwendungsbereich Geschäftlicher Kommunikationszweck Kommerzieller Zweck/Verkaufszweck 5a Abs. 6 UWG Nr. 11 Anhang zu 3 Abs. UWG 6 TMG Kommerzielle Kommunikation alle Formen der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer Organisation oder einer natürlichen Person dienen, die eine Tätigkeit in Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen reglementierten Beruf ausübt Art. 2 Buchst. f) Richtlinie 2000/31/EG (E-Commerce-Richtlinie) 9

11 II. Normadressaten und Anwendungsbereich Geschäftlicher Kommunikationszweck Werbung 7 RStV 58 RStV Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs, die im Rundfunk von einem öffentlich-rechtlichen oder einem privaten Veranstalter oder einer natürlichen Person entweder gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung gesendet wird, mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt zu fördern 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV 10

12 III. Transparenzanforderungen Grundsätze Erkennbarkeit des kommerziellen Zwecks Kennzeichnungsgebot Trennung des kommerziellen Zwecks von anderen (speziell: redaktionellen) Kommunikationsinhalten Trennungsgebot 11

13 III. Transparenzanforderungen Beurteilungsmaßstab Normativ, nicht empirisch Durchschnittlicher Adressat Durchschnittsverbraucher, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren Erwägungsgrund 18 Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken der durchschnittliche, situationsadäquat aufmerksame Leser BGH GRUR 2013, 644 Preisrätselgewinnauslobung V (zum Presserecht) 12

14 III. Transparenzanforderungen Beurteilungsmaßstab Keine formalen Vorgaben Ausnahme: Printmedien BGH GRUR 2013, 644 Preisrätselgewinnauslobung V auf den ersten Blick und ohne jeden Zweifel sofort und zweifelsfrei erkennen, dass diese Beschreibung der Bewerbung des Produkts dient und nicht von der Redaktion verantwortet wird 13

15 IV. Fazit und Ausblick Transparenzgebote für kommerzielle Kommunikation als Regelungsinstrumente mit verhältnismäßig geringer Eingriffsintensität Beispiel für die Übertragung von offline - Regelungen auf das Internet Ausweitung auf andere Kommunikationsbereiche, z. B. Politische Zwecke? Automatisierte Kommunikation (social bots)? 14

16 Vielen Dank! Prof. Dr. Christian Alexander Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht Friedrich-Schiller-Universität Jena Rechtswissenschaftliche Fakultät Carl-Zeiß-Straße Jena Tel.: 03641/ Fax: 03641/ christian.alexander@uni-jena.de 15

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