National / international / regional verschiedene Optionen. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Teil 1

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1 für den Binnenmarkt Tag der gewerblichen Schutzrechte Die Gemeinschaftsmarke Ralph Pethke, Dienststellenleiter in der Hauptabteilung Marken, HABM Stuttgart, 8. Juli Unser Programm 1. Tag: Kennenlernen Die Gemeinschaftsmarke Teil 1 Allgemeine Prinzipien, Anmeldeverfahren, Gebühren, Eintragungsverfahren, Widerspruch, Löschungsverfahren, Beschwerde Die Gemeinschaftsmarke Teil 2 Spezielle Aspekte: Praxisänderung im Widerspruch Recherche Dauer des Eintragungsverfahrens

2 Unser Programm 2. Tag: Die Gemeinschaftsmarke Teil 3 National / international / regional verschiedene Optionen Anwendung Nizzaer Klassifikation EuroAce EuroNice Mittagspause Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Teil 1 Allgemeine Prinzipien, Gebühren, Eintragungsverfahren Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Teil 2 Aktuelle Beispiele zur Nichtigkeit Unser Programm 3. Tag: HABM Allgemeines über das Amt E-business tools OAMI ONLINE Neues von der Website

3 Einige Fragen Wer sind wir? Ihr Name Woher kommen Sie? Ihre Aufgaben Ihr Hauptinteresse DAS HABM Finanzielle Unabhängigkeit Personal: ca Aus allen EU Mitgliedstaaten - 3 Sprachen Minimum

4 DAS HABM DAS HABM Unabhängige und sich selbst finanzierende Agentur Standort: Alicante Rat der EU Nationale Regierung Errichtet durch Gemeinschaftsmarkenverordung (GMV) Verwaltung von Gemeinschaftsmarken (1996) Eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (2003) Sprachen der EU Allgemeine Prinzipien Sprachen des HABM Bulgarisch Dänisch Deutsch Englisch Estnisch Finnisch Französisch Griechisch Italienisch (Irisch) Lettisch Litauisch Maltesisch Niederländisch Polnisch Portugiesisch Rumänisch Schwedisch Slowakisch Slowenisch Spanisch Tschechisch Ungarisch Deutsch Englisch Französisch Italienisch Spanisch BG CS DA DE ET EL EN ES FR IT HU LV LT MT NL PL PT SK SL FI RO SV

5 für den Binnenmarkt Die Gemeinschaftsmarke Teil 1 Allgemeine Prinzipien, Anmeldeverfahren, Gebühren, Eintragungsverfahren, Widerspruch, Löschungsverfahren, Beschwerde Rechtsgrundlagen Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission Verordnung (EG) Nr. 2869/95 der Kommission über entrichtenden Gebühren Verordnung über die Verfahrensordnung der Beschwerdekammern Daneben vom Amt selber: Richtlinien für die Verfahren vor dem Amt

6 Unsere Rechtsgrundlagen Das Anmeldeverfahren Elektronische Anmeldung (e-filing) Fax Bestätigungskopie Post, Kurierdienst Persönliche Abgabe Beim HABM Beim DPMA (München) Eingangsdatum Gebühr Übermittlung an das HABM (2 Wochen)

7 Das Anmeldeverfahren Das Anmeldeverfahren

8 WELCHE ZEICHEN KÖNNEN GEMEINSCHAFTSMARKEN SEIN? Zwei Bedingungen Zeichen, die die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterscheiden; Zeichen, die sich graphisch darstellen lassen, insbesondere Wörter, einschliesslich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen und die Form oder Aufmachung der Ware. Was kann eine Gemeinschafsmarke sein? WORTE (Wortmarken) Adidas Starbucks Whirlpool Nestlé Volkswagen Sony Harley Davidson Philips Just Do It Orange Siemens Lays Red Bull Java Vodafone JVC Gatorade Coca Cola Shell Ford Apple Levis Rolex Microsoft PepsiCo RayBan Zippo Bic MGM Petronor Herbalife EMI Sellotape Pfeizer

9 Was kann eine Gemeinschaftsmarke sein? LOGOS (Bildmarken) Was kann eine Gemeinschaftsmarke sein? OBJEKTE (3-D Marken)

10 Was kann eine Gemeinschaftsmarke sein? KLÄNGE (Hörmarken) (Tarzan yell) (Sound of tennis balls being hit) (Popping) Gebühren Papier E-Filing Grundgebühr Anmeldung Recherchengebühr (optional) 192 Grundgebühr Eintragung 0 0 Insgesamt Zusätzliche Klassengebühr 150 ab 4. Klasse Widerspruchsgebühr Beschwerdegebühr 800 Nichtigkeits/Verfallsgebühr 700 Verlängerungsgebühr Zusätzl. Kl.gebühr (Verlängerung) 400 ab 4. Klasse

11 Gebühren Frist Zahlung Anmeldegebühr: Eingang innerhalb 1 Monats (Anmeldetag) + 10% Verspätungsgebühr wenn innerhalb 10 Tagen vor Fristablauf bezahlt, aber verspätet eingegangen Verspätete Zahlung: Verschiebung des Anmeldetags Zahlungsmodalitäten Banküberweisung Laufendes Konto Kreditkarte (bei e-filing) Das Anmeldeverfahren Korrespondenz mit dem Anmelder / Vertreter Fax oder Post E-communication (wenn MyPage + E-communicator) Wichtigste Schritte werden mitgeteilt Bei Beanstandungen: Fristensetzung Formalitäten Klassifizierung Absolute Eintragungshindernisse 2 Monate

12 Formalitäten Vollständigkeit der Angaben Evtl. Vertretungspflicht Wiedergabe der Marke ( Neue Regel 2 GMDV) Bei Farbmarken ist die Angabe der Farben Pflicht! Bei Hörmarken: Grafische Wiedergabe der Klangfolge Bei e-filing kann elektronische Datei beigefügt werden Zeitrang (Art. 34, 35 GMV) Inanspruchnahme bei Anmeldung oder nach Eintragung Dreifache Identität muss gegeben sein Bei Nichtverlängerung der nationalen Marke(n) muss auch die Gemeinschaftsmarke eingetragen sein! HABM prüft nur ob Identität der Zeichen gegeben. Verantwortung des Inhabers, dass 3 x Identität gegeben ist.

13 Formalitäten Priorität / Seniorität ( Entscheidung des Präsidenten Nr. EX-05-5) Ersetzung von Zeitrangbescheinigungen und -unterlagen durch Angaben auf Websites Amt prüft selbst, ob Angaben über Datenbanken abrufbar sind Falls ja, keine weiteren Unterlagen notwendig, Falls nein, andernfalls Aufforderung, die Unterlagen vorzulegen. (mit Fristsetzung). Absolute Eintragungshindernisse (Art. 7 GMV) Ex officio Prüfung für alle Anmeldungen Hinsichtlich aller Sprachen der EU Voraussetzungen: Zeichen müssen grafisch darstellbar sein (Art. 4) Schutz der Interessen der Konsumenten (irreführende Zeichen, Marken, die gegen die öffentliche Ordnung / guten Sitten verstossen) Schutz des freien Marktes (Marken die keine Unterscheidungskraft haben, beschreibend sind.) 7(3): Vorläufige Beanstandung kann durch Verkehrsdurchsetzung für 7(1)b), c) und d) überwunden werden.

14 Veröffentlichung/Widerspruch Blatt für Gemeinschaftsmarken (Teil A) Ab diesem Moment ist die vollständige Akte über OAF einsehbar 3-Monatsfrist für Einreichen evtl. Widersprüche Widerspruch + Gebühr müssen fristgerecht eingehen Per Fax / Post / Kurierdienst Per e-opposition In einer der Sprachen des HABM Wenn nicht Verfahrenssprache, dann Nachreichen der Übersetzung. Veröffentlichung

15 Widerspruch (Art. 8 GMV) Der Inhaber einer ähnlichen oder identischen älteren Marke, bei der es sich um eine Gemeinschaftsmarke, eine nationale Marke oder eine internationale Marke handeln kann, ist ein potenzieller Widersprechender. Innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung der Gemeinschaftsmarke müssen die Widerspruchsschrift und die Widerspruchsgebühr in Höhe von EUR 350 beim Amt eingehen Widerspruch (Art. 8 GMV) WIDERSPRÜCHSGRÜNDE Artikel 8 (1)(a) - Die GM-Anmeldung ist mit der älteren Marke identisch und die Waren und/oder Dienstleistungen sind identisch Artikel 8 (1)(b) - Es besteht Verwechslungsgefahr beim Publikum Artikel 8 (2) - Ältere Marke: - früherer Anmeldetag oder Prioritätstag notorisch bekannte Marke Artikel (3): - Angefochtene Anmeldung wurde von einem Agenten des Widersprechenden eingereicht Artikel (4): - Nicht eingetragene Marke oder im geschäftlichen Verkehr benutztes Kennzeichenrecht Artikel 8 (5) - Die Benutzung der angefochtenen Marke würde die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren bekannten Marke in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen

16 Widerspruch (Art. 8 GMV) E-Opposition (elektronische Widersprüche) Widerspruchsverfahren Veröffentlichung MITTEILUNG AN ANMELDER WIDERSPRUCHSSCHRIFT ZULÄSSIGKEITSPRÜFUNG COOLING OFF (max. 24 Monate) BEGINN DES WIDERSPRUCHSVERFAHRENS (Substanziierung, Stellungnahmen, Benutzungsnachweis, etc.) PRÜFUNG UND ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN WIDERSPRUCH

17 Widerspruch (Art. 8 GMV) Verzicht, Verfall und Nichtigkeit Verzicht (Art. 49, GMV) Verfall (Art. 50, GMV) Gründe, die sich auf die Benutzung (bzw. Nichtbenutzung) nach der Eintragung beziehen Folge: ex nunc Nichtigkeit (Art GMV) Die Marke hätte nicht eingetragen werden dürfen Absolute Nichtigkeitsgründe Relative Nichtigkeitsgründe Folge: ex tunc

18 Verfallsgründe (Art. 50 GMV) Nichtbenutzung Ununterbrochener Zeitraum > 5 Jahre Marke ist zur gebräuchlichen Bezeichnung geworden (infolge des Verhaltens oder Untätigkeit des Inhabers) Marke ist durch Benutzung irreführend geworden Partieller Verfall möglich Nichtigkeitsgründe (Art. 52, GMV) Absolute Nichtigkeitsgründe Eintragung entgegen Art. 5 und Art. 7 Bösgläubige Anmeldung Relative Nichtigkeitsgründe Gründe unter Artikel 8 Nur Gründe unter Artikel 52: Namensrecht Recht an der eigenen Abbildung Urheberrecht Gerwerbliches Schutzrecht

19 Nichtigkeitsgründe Verwirkung durch Duldung (Art. 53) Wenn Inhaber älterer Marken mehr als 5 aufeinanderfolgende Jahre in Kenntnis dieser Benutzung eine jüngere Marke geduldet haben, dann ist auf Grund dieser älteren Marke keine Nichtigkeit mehr möglich. Beschwerdeinstanzen Europäischer Gerichtshof Gericht Erster Instanz Beschwerdekammern HABM LUXEMBURG ALICANTE Markenabteilungen Geschmacksmuster -abteilung Finanzabteilung

20 Beschwerde Beschwerdeverfahren: Beschwerdefähige Entscheidung Frist: 2 Monate nach Zustellung der Entscheidung Begründung: 4 Monate nach Zustellung der Entscheidung Schriftlich Beschwerdegebühr: EUR 800 In der Sprache einzureichen, in der die Entscheidung abgefasst ist Beschwerde

21 für den Binnenmarkt E-business tools des HABM Übersicht über die aktuellen Dienste für das E-Business Allgemeine Informationen Neue Website des HABM: ca Besucher/Monat ca Seiten in 5 Sprachen: ES, DE, EN, FR und IT

22 CTM-ONLINE 43 CTM-ONLINE

23 RCD-ONLINE CTM-ONLINE wird am meisten genutzt (40 % aller Besucher der Website des HABM) RCD-ONLINE ca Besucher/Monat 46

24 Online-Aktenzugang ONLINE-AKTENZUGANG Seit eine neue Webanwendung, die Ihnen den Online-Zugang zu sämtlichen Unterlagen ermöglicht, die in einer GM-Akte enthalten sind, und mit deren Hilfe Sie diese Unterlagen speichern und/oder drucken können. Online-Aktenzugang 48

25 Online-Aktenzugang Online-Aktenzugang

26 Elektronische GM-Anmeldung CTM E-FILING Seit November 2002 möglich 4-seitiges elektronisches GM- Anmeldeformular mit der Option zur Speicherung des Formulars Automatische und sofortige Zuteilung der GM-Nummer Größe der übertragbaren Dokumente auf 2 MB beschränkt Elektronische GM-Anmeldung CTM E-FILING (ELEKTRONISCHE GM-ANMELDUNG) Seit Oktober 2005 Verringerung der Gebühr bei elektronischer GM-Anmeldung: EUR 750 statt EUR 900 Zahlung mit Kreditkarte möglich (Visa, Mastercard, Eurocard) und Abrufen der Klassifizierung von EUROCLASS

27 Elektronische GM-Anmeldung Vorgehensweise bei Problemen 1- Konsultieren Sie die im Internet veröffentlichten Liste der Lösungsvorschläge 2- Andernfalls Anrufen bei unserem technischen Helpdesk für das E-Business: Tel.: von 7.30 Uhr bis Uhr MGZ 1. GGM-Anmeldung online RCD E-FILING Seit April 2003 verfügbar Es erfolgt eine elektronische Kontrolle Ihrer Angaben auf Fehler. maximal 2 MByte pro Ansicht online Hilfe-Dateien

28 MYPAGE Personalisieren Ihrer Kommunikation mit dem HABM MYPAGE Persönlicher Zugang zu den Diensten des HABM - ein zentraler Zugang pro Unternehmen - individueller Zugang nach Vertreter - online übertragene Rechercheberichte (obligatorisch) - E-Kommunikation von der Anmeldung bis zur Veröffentlichung (optional) - Tool für elektronische Verlängerungen - Änderung persönlicher Daten online

29 Elektronische GM-Verlängerung E-RENEWAL Zwei Möglichkeiten: 1. Elektronisches Formular: öffentlich zugänglich (Einzel- und Sammelverlängerung) 2. Verlängerungstool nur über das Portal MYPAGE (automatische Anzeige von GM, deren Verlängerung ansteht) Elektronische GM-Verlängerung

30 Elektronische GGM-Verlängerung E-OPPOSITION E-OPPOSITION Web-Formblatt (1 Seite) mit Speicheroption Sofortige und automatische Zuteilung einer Widerspruchsnummer Größe der Anlagen auf 5 MB beschränkt ca. 12 % aller Widersprüche werden elektronisch eingereicht / 100 Anträge pro Monat

31 E-OPPOSITION E-OPPOSITION für den Binnenmarkt Informationen: (+ 34) (+ 34) (technische Angelegenheiten bezüglich E-Business) (+ 34) Avenida de Europa, 4 E Alicante SPANIEN

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