Nachweis der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe

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1 Musterdkumentatin Kriterium Nr. 46 Nachweis der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe Die Musterbeispiele - eine Auswahl bereits eingereichter und bearbeiteter Prüfungsunterlagen unterschiedlicher Bauprjekte sllen Unterstützung in Hinblick auf Umfang und Ausgestaltung bzw. Aufbereitung der Daten je Kriterium darstellen. Die Musterbeispiele zu Kriterium Nr. 46 wurden vn flgenden Prjekten zur Verfügung gestellt: - Paul Wunderlich Haus Eberswalde Bitte beachten Sie flgende Hinweise: - Die Musterbeispiele beziehen sich auf die Versin Neubau Bür- und Verwaltungsgebäude die Musterbeispiele beinhalten keine vllständige Bearbeitung eines Kriterium; es werden lediglich Auszüge dargestellt - die Rechte der Inhalte liegen beim jeweiligen Verfasser - für evtl. Bearbeitungsfehler übernimmt die DGNB keine Haftung

2 GFÖB DVZ Barnim <> Öklgische ZTV-Textbausteine 1 Besndere Vertragsbestimmungen für Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten Zunächst die übergreifenden Anfrderungen: Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transprt, Verarbeitung, bauliche Nutzung swie Wiederverwendung und Entsrgung eine hhe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Alle Materialien der Prdukte sind durch den Bieter zur Angebtsabgabe, spätestens vm Auftragnehmer vr Beginn der Arbeiten bezüglich ihrer Inhaltstffe und Eigenschaften durch die Vrlage - der technischen Datenblätter und (falls erfrderlich) der - Sicherheitsdatenblätter zu deklarieren. - Eine Deklaratinsliste liegt der Ausschreibung bei Und die spezifischen Anfrderungen für die Gewerke: Beim vrbeugenden Hlzschutz in den Gefährdungsklassen 1-3 nach DIN T.3 gelten vrrangig die Möglichkeiten des knstruktiven Hlzschutzes. Zusätzlich dürfen nur wassergelöste und chrmfrei fixierende Schutzmittel verwendet werden. Temprär genutzte Hölzer, z.b. zur Baustelleneinrichtung der -sicherung mit einem Einsatz bis zu 2 Jahren, sllten hne Schutzbehandlung bleiben, da schutzbehandelte Althölzer einen gesndert zu überwachenden Bauschutt bilden. Halgenierte Treibmittel der Lösemittel in Schäumen, Beschichtungen, Imprägnierungen der Klebstffen dürfen nicht verwendet werden. Dies gilt auch für halgenierte Ersatztreibmittel, die nicht in der FCKW-Haln-Verrdnung aufgeführt sind. Die Anfrderung gilt swhl für Dämmplatten aus Kunstschäumen als auch für Mntageschäume zur Abdichtung vn Schalungsarbeiten. Bei der Verwendung vn Dämmstffen aus künstlichen Mineralfasern (KMF) ist insbesndere für außereurpäische Imprtprdukte die Deklaratin des kanzergenen Ptentials bzw. der gesundheitlichen Unbedenklichkeit entsprechend GefStffV Anhang V Nr. 7.1 durch den Hersteller vrzulegen. Verwendet werden dürfen nur slche Prdukte, die beim Umgang keine Faserstäube freisetzen können, die nach GefStffV bzw. unter Beachtung der in der TRGS 905 dargelegten Kriterien als krebserzeugend der krebsverdächtig einzustufen sind. Für Dichtungs- und Abdeckflien, Bautenschutzmatten, Dämmungen usw. sind Prdukte mit einem ausgewiesenen Recyclatanteil zu bevrzugen, wenn in dem Recyclat der durch die Bearbeitung keine zu vermeidenden Schadstffe zu erwarten sind. Bevrzugt zu verwenden sind: Prdukte aus Recycling-Kunststffen RAL UZ 30a Prdukte aus Altgummi RAL UZ 30b Baustffe überwiegend aus Altglas RAL UZ 49 Für bituminöse und andere Vranstriche, Flüssigabdichtungen, Imprägnierungen und Klebstffe sind grundsätzlich lösemittelfreie (wasserdispergierte der wassergelöste) Systeme zu verwenden. Oberflächenbeschichtung gemäß DIN EN ISO für die Krrsivitätskategrien C1 und C2 sind mit emissinsarmen Systemen (z.b. Acrylharz-Basis) mit dem GISCODE BS 10 zu beschichten.

3 GFÖB DVZ Barnim <> Öklgische ZTV-Textbausteine 2 Oberflächenbeschichtung gemäß DIN EN ISO für die Krrsivitätskategrien C3 sind in Abstimmung auf die Metallarten mit emissinsarmen Systemen wie z.b. lösemittelfreies Epxydharz- System, die entsprechend dem Gefahrstff-Infrmatinssystem der Bauberufsgenssenschaften mit dem GISCODE RE 0 der RE 1 gekennzeichnet sind, der mit High-Slid-Systemen, die den Anfrderungen des Umweltzeichens RAL UZ 12a entsprechen, zu beschichten. Es dürfen nur schwermetallfreie Beschichtungsmaterialien verwendet werden. Für Bauteile aus Aluminium dürfen nur chrmfreie Grundierverfahren verwendet werden. Bei Einsatz vn Plyurethanharz-Beschichtungen dürfen nur lösemittelfreie bzw. nicht sensibilisierende Systeme eingesetzt werden, die entsprechend dem Gefahrstff-Infrmatinssystem der Bauberufsgenssenschaften mit dem GISCODE PU 10 gekennzeichnet sind. 13. Öklgie und Umweltschutz:... Austauschtext Diese Prdukt- und Deklaratinstabelle ist für die Arbeiten des AN verbindlich. Durch Prüfungen des AG auf der Baustelle wird die Übereinstimmung kntrlliert. Abweichungen vn der Prduktangabe hat der AN in vllem Umfang selbst zu vertreten bzw. zu seinen Lasten zurückzunehmen der auszutauschen. Die Deklaratinstabelle einschließlich aller technischen Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter dient als Nachweis und ist vm AN in einem eigenen Prduktkatalg parallel zur Bauakte zu dkumentieren. Vn der Deklaratinspflicht vrrangig betrffen sind alle bauchemischen Prdukte, bautechnische Kunststffe, Farben und Beschichtungen swie alle Verbundprdukte. Vn der Deklaratins- und Dkumentatinspflicht ausgenmmen sind Materialien, die aus einem Stff hne weitere Zusätze der Rezepturbestandteile bestehen wie z.b. Sand der Kies, Natursteine, unbeschichtete Metalle usw. Die Deklaratin und Dkumentatin dient der langfristigen Orientierung bei Umbau-, Instandhaltungs- der Abrissarbeiten, swie für die Stffrecherche bei gegebenenfalls langfristig auftretenden Gesundheitsbeeinträchtigungen der Nutzer. Die Deklaratin dient auch als Grundlage für eine öklgische Bilanzierung der Gebäudeherstellung. Flgende Baustffe dürfen nicht verwendet werden: asbesthaltige Baustffe Span- und Verbundplatten, die nicht frmaldehydfrei sind, der deren Ausgleichsknzentratin für Frmaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet PCP, PCB, Lindan Imprthölzer aus subtrpischen bis brealen Vegetatinsznen dürfen nur dann verwendet werden, wenn vm Lieferanten des Hlzes durch Vrlage eines Zertifikates die nachhaltig geregelte Bewirtschaftung des Herkunftsfrstes nachgewiesen wird. Es werden ausschließlich Zertifikate anerkannt, die vn einer durch den Frest Stewardship Cuncil (FSC) akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft

4 GFÖB DVZ Barnim <> Öklgische ZTV-Textbausteine 3 ausgestellt sind. Als Handelsnachweis ist ein Chain f Custdy des FSC vrzulegen. Die Regelung gilt auch für Baunebenprdukte wie z.b. Betnschalplatten. Beim vrbeugenden Hlzschutz in den Gefährdungsklassen 1-3 nach DIN T.3 gelten vrrangig die Möglichkeiten des knstruktiven Hlzschutzes. Zusätzlich dürfen nur wassergelöste und chrmfrei fixierende Schutzmittel verwendet werden. Temprär genutzte Hölzer, z.b. zur Baustelleneinrichtung der -sicherung mit einem Einsatz bis zu 2 Jahren, sllten hne Schutzbehandlung bleiben, da schutzbehandelte Althölzer einen gesndert zu überwachenden Bauschutt bilden. Für sämtliche Arbeiten auf der Baustelle dürfen nur Baumaschinen eingesetzt werden, die den Lärmschutzanfrderungen des RAL-UZ 53 entsprechen bzw. entsprechend zertifiziert sind. Überschreitungen durch spezielle Sndermaschinen sind entsprechend anzukündigen und zu begründen. Durch und während der Nutzung vn Baumaschinen dürfen altölgetränkte Lappen, Reste der Überschüsse vn Hydrauliköl weder mit dem Bden in Kntakt kmmen nch versickern. Dies ist ggf. durch eine ölfeste Flie der Wanne sicherzustellen. Altöle unterliegen den Bestimmungen besnders überwachungsbedürftiger Abfallstffe. Halgenierte Treibmittel der Lösemittel in Schäumen, Beschichtungen, Imprägnierungen der Klebstffen dürfen nicht verwendet werden. Dies gilt auch für halgnierte Ersatztreibmittel, die nicht in der FCKW-Haln-Verrdnung aufgeführt sind. Die Anfrderung gilt swhl für Dämmplatten aus Kunstschäumen als auch für Mntageschäume zur Abdichtung vn Schalungsarbeiten. Bei der Verwendung vn Dämmstffen aus künstlichen Mineralfasern (KMF) ist insbesndere für außereurpäische Imprtprdukte die Deklaratin des kanzergenen Ptentials bzw. der gesundheitlichen Unbedenklichkeit entsprechend GefStffV Anhang V Nr. 7.1 durch den Hersteller vrzulegen. Verwendet werden dürfen nur slche Prdukte, die beim Umgang keine Faserstäube freisetzen können, die nach GefStffV bzw. unter Beachtung der in der TRGS 905 dargelegten Kriterien als krebserzeugend der krebsverdächtig einzustufen sind. Für Dichtungs- und Abdeckflien, Bautenschutzmatten, Dämmungen usw. sind Prdukte mit einem ausgewiesenen Recyclinganteil zu bevrzugen, wenn in dem Recyclat der durch die Bearbeitung keine zu vermeidenden Schadstffe zu erwarten sind. Bevrzugt zu verwenden sind: Prdukte aus Recycling-Kunststffe RAL UZ 30 a Prdukte aus Altgummi RAL UZ 30 b Baustffe überwiegend aus Altglas RAL UZ 49 Für bituminöse und andere Vranstriche, Flüssigabdichtungen, Imprägnierungen und Klebstffe sind grundsätzlich lösemittelfreie (wasserdispergierte der wassergelöste) Systeme zu verwenden. Oberflächenbeschichtung gemäß DIN EN ISO für die Krrsivitätskategrien C1 und C2 sind mit emissinsarmen Systemen (z.b. Acrylharz-Basis) mit dem GISCODE BS 10 zu beschichten. Oberflächenbeschichtung gemäß DIN EN ISO für die Krrsivitätskategrien C3 sind in Ab-stimmung auf die Metallarten mit emissinsarmen Systemen wie z.b. lösemittelfreies Epxydharz-System, die entsprechend dem Gefahrstff-Infrmatinssystem der Bauberufsgenssenschaf-

5 GFÖB DVZ Barnim <> Öklgische ZTV-Textbausteine 4 ten mit dem GISCODE RE 0 der RE 1 gekennzeichnet sind, der mit High-Slid-Systemen, die den Anfrde-rungen des Umweltzeichens RAL UZ 12a entsprechen, zu beschichten. Es dürfen nur schwermetallfreie Beschichtungsmaterialien verwendet werden. Für Bauteile aus Alumi-nium dürfen nur chrmfreie Grundierverfahren verwendet werden. Bei Einsatz vn Plyurethanharz-Beschichtungen dürfen nur lösemittelfreie bzw. nicht sensibilisierende Systeme eingesetzt werden, die entsprechend dem Gefahrstff-Infrmatinssystem der Bauberufsgenssenschaften mit dem GISCODE PU 10 gekennzeichnet sind. Ausnahmen sind nur nach Anmeldung und Genehmigung der Architektenbauüberwachung zulässig.

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