Gemeinde Münster (Hessen)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinde Münster (Hessen)"

Transkript

1 Bebauungsplan M 28.3 Auf der Hardt, 3. Änderungsplan B e g r ü n d u n g planungsbüro für städtebau göringer hoffmann bauer im rauhen see groß-zimmern telefon (060 71) telefax (060 71) info@planung-ghb.de Auftrags-Nr.: PB70088-P Bearbeitet: März 2018

2 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel und Zweck der Planung Bebauungsplan der Innenentwicklung Beschreibung des Plangebietes Lage Bestandsbeschreibung Bestehendes Baurecht Übergeordnete Planung Festsetzungen des Bebauungsplanes M 28.3 Auf der Hardt, 3. Änderungsplan Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Überbaubare Grundstücksfläche Bauweise Traufaußenwandhöhe Dachgestaltung Grundstücksfreiflächen Artenschutz Verkehrliche Erschließung / Ver- und Entsorgung Städtebauliche Daten...11 planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 2 von 11

3 1. Ziel und Zweck der Planung Ziel der Bebauungsplanänderung M 28.3 Auf der Hardt, 3. Änderungsplan ist es, auf einer Freifläche westlich der bestehenden Kindertagesstätte in der Borkumer Straße eine weitere Kinderbetreuungseinrichtung zu errichten. Dadurch soll dem anhaltend hohen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in diesem Teil des Gemeindegebietes Rechnung getragen werden. Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes M 28 Auf der Hardt, dessen Festsetzungen der Planung in diesem Bereich entgegenstehen. Für die geplante Nutzung wird daher für diesen Bereich der Bebauungsplan M 28 Auf der Hardt geändert. Die Planung soll zudem die Möglichkeit einer baulichen Verbindung zwischen der bestehenden Kindertagesstätte östlich des Planänderungsbereiches und dem neu zu überplanenden Bereich vorsehen. Daher werden Teile des bebauten östlichen Nachbargrundstückes ebenfalls in die Planung einbezogen. 2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Die unter Pkt. 1 beschriebenen Ziele und Zwecke der Planung dienen in besonderem Maße einer dem Wohle der Allgemeinheit dienenden sozialgerechte Bodennutzung im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die zudem soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen, insbesondere in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, miteinander in Einklang bringt. Die geplante Fläche für den Gemeinbedarf Kindergarten stellt dabei eine maßvolle Nachverdichtung in diesem Teil des Gemeindegebietes dar. Die Planung entspricht daher einer Maßnahme der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB. Die Kriterien des Baugesetzbuches zur Anwendbarkeit des 13a BauGB für die Bebauungspläne der Innenentwicklung werden erfüllt. Die geringe Größe des Plangebietes von m² unterschreitet den in 13a BauGB normierten Grenzwert von m² Grundfläche nach 19 Abs. 2 BauNVO deutlich. Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach dem Landesrecht unterliegen. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs.6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter. Für die vorliegende Planung wird daher gemäß 13a Abs. 2 BauGB das beschleunigte Verfahren angewendet. Dementsprechend wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß 4a Abs. 2 BauGB erfolgt die eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich mit der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit. Ferner wird von der Erarbeitung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von der entsprechenden Erarbeitung eines Umweltberichtes nach 2a BauGB sowie von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 a BauGB abgesehen. planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 3 von 11

4 3. Beschreibung des Plangebietes 3.1 Lage Der Geltungsbereich der vorgesehenen Planänderung liegt im Südosten der Gemeinde Münster (Hessen) westlich bzw. südwestlich der Kindertagesstätte an der Borkumer Straße zwischen dem Festplatz am Helgolandring und der Borkumer Straße. Er umfasst die Flurstücke 426/1, 427/6, 429 sowie jeweils teilweise die Flurstücke 428 und 430 mit einer Gesamtgröße von m². Die genaue Lage des Plangebietes ist aus nachstehender Abbildung ersichtlich. Abb.1: Lage des Plangebiets (unmaßstäblich) Quelle: eigene Darstellung 3.2 Bestandsbeschreibung Das im Plangeltungsbereich gelegene Flurstück 426/1, auf dem die Errichtung der Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen ist, stellt sich als vollständig unbebaute Grünfläche dar. Abb.2: Lage des Plangebiets (unmaßstäblich) Quelle: Google Earth planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 4 von 11

5 In gleicher Weise beschaffen ist das Flurstück 427/6, das als Zuwegung des Flurstückes 426/1 von der Borkumer Straße aus dient. Der Übergangsbereich des östlich angrenzenden Flurstückes 428 zwischen der westlichen Grundstücksgrenze und der östlich anschließenden Bebauung ist ebenfalls weitgehend unbefestigt. Abb. 3: Flurstück 426/1 (geplantes Baufeld), Flurstückes 428 (Zuwegung) Quelle: eigene Darstellung Den nördlich an das Plangebiet angrenzenden Bereich bildet der weitläufige öffentliche Parkplatz zwischen dem Feuerwehrhaus an der Friedrich-Ebert-Straße und der südlich anschließenden Bebauung. Der Übergang des Parkplatzes zum angrenzend bebauten Bereich ist durch einen schmalen, baumbestandenen Grünstreifen geprägt, der zugleich einen räumlichen Abschluss der Wohnbebauung in diesem Bereich bildet. Östlich des Plangebietes liegt das Flurstück Nr. 428, auf dem sich die Kindertagesstätte an der Borkumer Straße befindet. Abb.4: Grünstreifen zwischen dem Parkplatz und der bestehenden Kindertagesstätte bzw. der beplanten Freifläche Quelle: eigene Darstellung Die südlich an der Borkumer Straße und westlich am Helgolandring gelegenen Bereiche im Umfeld des Plangebietes sind durch eingeschossige Wohnbebauung geprägt. planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 5 von 11

6 4. Bestehendes Baurecht Der Geltungsbereich der Planänderung liegt am nördlichen Rand des Geltungsbereiches des bestehenden Bebauungsplans M 28 Auf der Hardt. Dieser setzt den von der Planänderung betroffenen Bereich als Mischgebiet fest. Tankstellen, Gartenbaubetriebe sowie Vergnügungsstätten sind sowohl regelmäßig als auch ausnahmsweise unzulässig. Als Maß der baulichen Nutzung werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 festgesetzt. Bei festgesetzter offener Bauweise sind 2 Vollgeschosse als Höchstgrenze zulässig. Weitere Festsetzungen trifft der Bebauungsplan zur Überschreitung der zulässigen Grundfläche, zu Stellplätzen, Carports und Garagen sowie zu Anpflanzungen auf privaten und öffentlichen Grundstücken. Weitere Festsetzungen erfolgen zur maximal zulässigen Firsthöhe, die im betroffenen Bereich auf 15 m, gemessen von der Oberkante der Erschließungsstraße in der Gebäudemitte betragen darf. Auch die maximale Traufwandhöhe, gemessen über der Oberkante der Erschließungsstraße in der jeweiligen Gebäudemitte, ist auf 6,5 m begrenzt. Weitere Festsetzungen erfolgen zur Dachgestaltung, zur Flächenbefestigung sowie zur Gestaltung von Baugrundstücksfreiflächen. Weiterhin wird entlang der Borkumer Straße eine Fläche für Stellplätze festgesetzt. In diesem Bereich werden zudem mögliche Baumstandorte im Straßenraum festgesetzt. Abb.5: Auszug Bebauungsplan M 28 Auf der Hardt planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 6 von 11

7 Der östliche Teil des Planänderungsbereichs, auf dem sich bereits eine Kindertagesstätte befindet, wird im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf Kindergarten festgesetzt. Weitere Festsetzungen für diesen Bereich beschränken die Höhe der baulichen Anlagen einschließlich sämtlicher Dachaufbauten auf 12,0 m über Oberkante der Erschließungsstraße in der Gebäudemitte. Darüber hinaus ergibt sich eine Beschränkung der maximalen Traufwandhöhe auf 6,5 m, gemessen über der Oberkante der Erschließungsstraße in der jeweiligen Gebäudemitte. Weitere Festsetzungen erfolgen auch für dieses Gebiet zur Dachgestaltung, zur Flächenbefestigung, sowie zur Gestaltung von Baugrundstücksfreiflächen Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes M 28 Auf der Hardt bleiben vom vorliegenden 3. Änderungsplan unberührt. Ihre Rechtsverbindlichkeit wird durch die vorliegende Planänderung nicht betroffen. Der Planänderungsbereich liegt zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplans M 28.1 Auf der Hardt" - 1. Änderungsplan (in Textform), der den Bebauungsplan M 28 Auf der Hardt hinsichtlich der Überschreitung von Baugrenzen, der Zulässigkeit von Stellplätzen, Carports und Garagen, bezüglich der Anpflanzung von Einzelbäumen, des Höhenbezugspunktes, der Höhenlage der überbaubaren und der nicht überbaubaren Grundstücksfläche sowie hinsichtlich der Gebäudehöhe und der Dachgestaltung und Entwässerung modifiziert. Auch diese Festsetzungen werden durch die vorliegende Änderungsplanung nicht berührt. Ihre Rechtsverbindlichkeit wird durch die vorliegende Planänderung nicht betroffen. Der unmittelbar nördlich an den Planänderungsbereich anschließende Bereich des vorhandenen Parkplatzes wird von dem Bebauungsplan Nr. 12 Auf der Erre überplant. Dieser setzt hier ein Gewerbegebiet fest. Als Flächenziffer (Grundflächenzahl) wird 0,8 angegeben. Die Geschossflächenzahl wird mit 2,0 festgesetzt. Zulässig sind zudem 3 Vollgeschosse. planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 7 von 11

8 5. Übergeordnete Planung Der Regionalplan Südhessen 2010 weist das Plangebiet als Vorranggebiet Siedlung Bestand aus. Der nördlich anschließende Bereich wird als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe Bestand ausgewiesen. Abb. 6: Auszug aus dem Regionalplan Südhessen 2010 Lage des Plangebiets Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Münster (Hessen) stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft - Bestand dar. Das nördliche Umfeld des Plangebietes, auf dem sich die Feuerwehr der Gemeinde Münster befindet, wird entsprechend als Fläche für den Gemeinbedarf Feuerwehr, geplant dargestellt. Abb. 7: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Münster (Hessen) Lage des Plangebiets planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 8 von 11

9 Aus den vorgenannten Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Münster (Hessen) ist abzuleiten, dass die vorliegende Planung von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes wird durch die Planung jedoch nicht beeinträchtigt, weshalb der Flächennutzungsplan entsprechend 13a Abs. 2 Ziffer 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst wird. 6. Festsetzungen des Bebauungsplanes M 28.3 Auf der Hardt, 3. Änderungsplan 6.1 Art der baulichen Nutzung Als Art der baulichen Nutzung wird eine Fläche für den Gemeinbedarf Kindergarten festgesetzt. Aufgrund des anhaltend hohen Bedarfes an räumlichen Kinderbetreuungskapazitäten einschließlich der erforderlichen Versorgungsräumlichkeiten und aufgrund der räumlichen Nähe zu der bestehenden Kindertagesstätte wird ein Planerfordernis für diese bislang baulich ungenutzte Fläche abgeleitet. Es besteht das Bedürfnis, die bestehenden Kindergartenkapazitäten räumlich zu erweitern. Aus diesen Gründen erfolgt die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung in Ergänzung zu der bestehenden östlich angrenzenden Kinderbetreuungseinrichtung als Fläche für den Gemeinbedarf - Kindergarten. 6.2 Maß der baulichen Nutzung Als Maß der baulichen Nutzung werden eine Grundflächenzahl von 0,4, eine von Geschossflächenzahl von 0,8 sowie zwei Vollgeschosse als Höchstgrenze festgesetzt. Diese Werte greifen die Dichteverhältnisse der westlich und südlich angrenzenden Wohnbebauung auf und führen sie fort. Sie ermöglichen dabei eine zweckmäßige Nutzbarkeit des Baugrundstückes. Und entsprechen als Nachverdichtung insbesondere einer nachhaltigen, dem Wohle der Allgemeinheit dienenden sozial gerechten Bodennutzung. Zudem wird festgesetzt, dass die zulässige Grundfläche durch die Grundfläche von Stellplätzen und ihren Zufahrten, Nebenanlagen i. S. d. 14 BauNVO sowie durch bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden darf. Diese Möglichkeit zur Überschreitung ergibt sich ebenfalls aus der Tatsache, dass es sich um eine nachverdichtende Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Zudem erfordert der Grundstückszuschnitt eine weitreichende Flexibilität zur zweckmäßigen Anlage von Zuwegungen und Stellplätzen. 6.3 Überbaubare Grundstücksfläche Der Bebauungsplan lässt eine Überschreitung der Baugrenze bis zu einem Maß von 0,5 m zu, sofern andere öffentliche Belange der Überschreitung nicht entgegenstehen. Diese Festsetzung dient einer möglichst flexiblen Gestaltung der Bebauung im Geltungsbereich, insbesondere auch im Hinblick auf ggf. erforderliche weitere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans. planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 9 von 11

10 6.4 Bauweise Als Bauweise wird eine abweichende Bauweise festgesetzt, wobei Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten sind und bei der Gebäudelängen von über 50 m zulässig sind. Dies dient der Option, die bauliche Erweiterung des Kindergartens gegebenenfalls mit dem bestehenden Kindertagartengebäude zu verbinden. Die somit mögliche Gebäudelänge überschreitet eine Länge von 50 m. 6.5 Traufaußenwandhöhe In Abgrenzung zu den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes M 28 Auf der Hardt wird jedoch eine maximale Höhe traufseitiger Außenwände von 8 m festgesetzt, wodurch die bauliche Funktionalität der Kinderbetreuungseinrichtung erhöht wird. Dieses Maß gewährt eine optimierte Flächennutzung, da die Realisierung von zwei Vollgeschossen in den beschränkten Raumverhältnissen mit hinreichender Flexibilität bei der Gestaltung und Herstellung des Kindergartens gewährleistet wird. 6.6 Dachgestaltung Hinsichtlich der Dachgestaltung wird festgesetzt, dass Dächer als Satteldächer auszubilden sind. Es sind ausschließlich rote bis rotbraune Dachziegel-, -pfannen oder-steine als Dacheindeckung zu verwenden. Photovoltaikanlagen sind generell zulässig. Diese Festsetzung greift im Wesentlichen die Gestaltungskriterien des bestehenden Bebauungsplanes auf. Dabei wird insbesondere das nächste räumliche Umfeld des Planänderungsbereiches als Gestaltungsreferenz verwendet. 6.7 Grundstücksfreiflächen Die der Festsetzung, dass nach Abzug der überbauten sowie befestigten Flächen die verbliebenen Freiflächen der Baugrundstücke zu begrünen sind, ergibt sich aus der Gebietstypik der angrenzenden Bebauung des räumlichen Umfeldes des Planänderungsbereiches. Zudem greift diese Festsetzung im Wesentlichen die Regelungen des bestehenden Bebauungsplanes auf. Aufgrund der Grundstücksgröße und des besonderen Zuschnittes des Planänderungsbereiches wird der Anteil der zu begrünenden Flächen, auf denen einheimische standortgerechte Bäume und Sträucher (z. B. gemäß Vorschlagsliste) anzupflanzen und im Bestand zu unterhalten sind jedoch auf 20 % reduziert. 7. Artenschutz Aufgrund der Lage, der Beschaffenheit und der geringen Größe des Plangebietes ist nicht mit dem Auftreten von besonders oder streng geschützten Arten zu rechnen. Das Plangebiet stellt sich als artenarme Wiese dar. Gehölzbestände befinden sich ausschließlich auf den nördlich angrenzenden Flächen, und somit außerhalb des Plangebietes. planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 10 von 11

11 8. Verkehrliche Erschließung / Ver- und Entsorgung Die Planung stellt die Erweiterung eines bestehenden Kindergartens dar. Dementsprechend greift das Plangebiet auf die bestehende verkehrliche Erschließung sowie auf die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur zurück, die bereits den bestehenden Kindergarten östlich des Plangebietes erschließt. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Flurstücksparzelle 427/6, die von der Borkumer Straße im Süden den Planänderungsbereich erschließt. Eine zusätzliche Anfahrbarkeit des Planänderungsbereiches besteht zudem von Norden über den hier faktisch bestehenden öffentlichen Parkplatz. Die planmäßige Erschließung erfolgt jedoch über die Anknüpfung der Erschließungsparzelle an die Borkumer Straße, in deren Bereich zudem die erforderlichen Stellplätze verortet werden. An den ÖPNV ist das Plangebiet über die nahegelegene Haltestelle Münster (Hessen) Kulturhalle durch die Buslinien 674 (Darmstadt - Dieburg - Ober- Roden) sowie X74 (Darmstadt - Münster - Eppertshausen - Ober-Roden) angebunden. Die der Planung entsprechende mögliche räumliche Erweiterung der Kinderbetreuungskapazitäten führt auch bei den Aspekten der technischen Ver- und Entsorgung nicht zu einer Dimensionierung, die über die bereits bestehenden Kapazitäten hinausgeht. Sowohl die verkehrliche als auch die technische Ver- und Entsorgung des Plangebietes kann daher als gesichert gelten. 9. Städtebauliche Daten Plangebiet m² davon: Fläche für den Gemeinbedarf-Kindergarten (Netto) 876 m² Öffentliche Verkehrsflächen 195 m² planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 11 von 11

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Obere Stehbach I (7. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

GEMEINDE BAD WIESSEE

GEMEINDE BAD WIESSEE GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von

Mehr

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m². Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.

Mehr

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794 Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:

Mehr

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro

Mehr

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13

Mehr

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 3 "Dorffeld II" in Delbrück-Mitte, 9. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3

Mehr

Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF. 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG

Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF. 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG Stand: 28.04.2017 Auftraggeber: Markt Teisendorf Poststr. 14 Marienstr.

Mehr

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg

Mehr

Grundzüge der Planung

Grundzüge der Planung GEMEINDE HESEL Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. HE 8 Wohnpark Stikelkamper Straße Gem. 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften Grundzüge der Planung Vorentwurf November 2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

GEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG

GEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG GEMEINDE GRAFENRHEINFELD. Änderung des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET SÜD II. ABSCHNITT BEGRÜNDUNG Bearbeitet durch IWM, Gochsheim 2 1. Anlass zur Planänderung Die Zulässigkeit von Wohnungen innerhalb eines

Mehr

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Bebauungsplan. Vorlesungsthema Bebauungsplan Vorlesungsthema Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung Teil 1 BauGB: Instrumente

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Mehr

Gemeinde Kriftel. Bebauungsplan Nr. 66. Am Krifteler Wäldchen. T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n. Verfahren nach 3 (1) BauGB

Gemeinde Kriftel. Bebauungsplan Nr. 66. Am Krifteler Wäldchen. T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n. Verfahren nach 3 (1) BauGB Gemeinde Kriftel Bebauungsplan Nr. 66 Am Krifteler Wäldchen T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n Verfahren nach 3 (1) BauGB planungsbüro für städtebau göringer hoffmann bauer im rauhen see 1 64846

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

Der Bebauungsplan. 2.Stufe. Bebauungsplan

Der Bebauungsplan. 2.Stufe. Bebauungsplan Der Bebauungsplan 2.Stufe Bebauungsplan Der Bebauungsplan Funktion des Bebauungsplans 8 Abs.1 BauGB: Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche

Mehr

Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan

Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan Frankfurt, 28. März 2015 - Tobias Kroll - (Rechtsanwalt) Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs.

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna Am Schwarzen Graben Flur 1 (gem. 9 Abs. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs. 8 BauGB) INHALT 1. Plangrundlage 2. Bereich der Änderung - Allgemeines

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim

STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim 1. Änderung Bebauungsplan In den Borngärten - Satzung - Aufgestellt im Auftrag der Stadt Nidderau Stand: 30.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 3 1.1. Lage und

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION

Mehr

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...

Mehr

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN Auszug aus der topographischen Karte. GeoBasis DE/M-V 2017 SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" für den östlichen Teilbereich des Baufeldes

Mehr

Gemeinde Offenbach/Queich

Gemeinde Offenbach/Queich Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 17

BEBAUUNGSPLAN NR. 17 BEBAUUNGSPLAN NR. 17 "GARTENSTRASSE/EBERHORST" 2. ÄNDERUNG ENTWURF DER STADT ZEVEN LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 7 PLANZEICHNUNG

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Stadt Haselünne Landkreis Emsland

Stadt Haselünne Landkreis Emsland Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und

Mehr

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5

Mehr

Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung

Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung September 2014 Architektur + Stadtplanung Baum Beims GbR Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES... 3 1.1 Planungsanlass, Planungsziel...

Mehr

GEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG

GEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG GEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG BEBAUUNGSPLAN BORNFELD IM BODEN ÄNDERUNG 3 GRUNDSTÜCK FL.NR. 1810/7 BAUWEISE DOPPELHAUS VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ausgearbeitet: Bauatelier Dipl.

Mehr

Bebauungsplan Möglinger Weg 4.Änderung

Bebauungsplan Möglinger Weg 4.Änderung Stadt Markgröningen Kreis Ludwigsburg Begründung zum Bebauungsplan Möglinger Weg 4.Änderung mit Örtlichen Bauvorschriften ENTWURF Stand 28.01.2016 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung

Mehr

zum Bebauungsplan Nr Gebiet: nördlich Thüringsberg

zum Bebauungsplan Nr Gebiet: nördlich Thüringsberg 1 DIE OBERBÜRGERMEISTERIN Fachdienst Bauordnung und Bauleitplanung ENTSCHEIDUNGSBEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 614 - Gebiet: nördlich Thüringsberg gem. 2a i. V. m. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der

Mehr

Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Begründung zum Bebauungsplan

Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Begründung zum Bebauungsplan Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr. 0501 Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Begründung zum Bebauungsplan Quelle: WebAtlasDE Gemeinde Großheide Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. Planungsanlass 2.

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

E n t w u r f. ObermöllrichV

E n t w u r f. ObermöllrichV Silo Feuerwehr Ev. Kirche Silo Flur Mühlenpfad Satzung zur vereinfachten Änderung Nr. des Bebauungsplanes Fritzlar-Obermöllrich Nr. im Bereich An der Hand Änderung nach den Bestimmungen des 13a BauGB (

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Stadt Pfungstadt Bauamt Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem Bebauungsplan.

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung

Mehr

STADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000

STADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 STADT VREDEN 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab) Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung), Stadt Selters, Ww. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww. Juli 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss 3 2 Räumlicher Geltungsbereich

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße) Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der

Mehr

2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.

2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08. 2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.2 - gem. 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung für die

Mehr

BESTANDTEILE DES VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLANS

BESTANDTEILE DES VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLANS Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Gewerbegebiet Elsheim Teil 1-3. Änderung vom 11.03.2013 BESTANDTEILE DES VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLANS 1. Baubeschreibung zur Planung

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt

Mehr

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema! Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe

Mehr

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan Nr. 52 < Wohnbebauung ABC-Weg > der Gemeinde Harrislee

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan Nr. 52 < Wohnbebauung ABC-Weg > der Gemeinde Harrislee BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 52 < Wohnbebauung ABC-Weg > der Gemeinde Harrislee für das Gebiet westlich des Musbeker Weges und östlich der Zentralschule Aufgestellt: Planungsring Mumm+Partner GbR Stand:

Mehr

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13

Mehr

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das

Mehr

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3. Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:

Mehr

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Mehr

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Mehr

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:

Mehr

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

GEMEINDE BAHRENBORSTEL 1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt)

Stadt Köthen (Anhalt) Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A.

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A. 1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1 Inhalt Seite A. Satzung 2 B. Begründung 4 C. Verfahrensvermerke 5 D.

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559

Mehr

2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5a Im Wiesengrund. - Begründung - Gemeinde Himmelpforten Landkreis Stade

2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5a Im Wiesengrund. - Begründung - Gemeinde Himmelpforten Landkreis Stade Landkreis Stade 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5a Im Wiesengrund Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB - Begründung - Satzung/ 20. Januar 2014 Auftraggeber: Gemeinde Himmelpforten Mittelweg

Mehr

Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift

Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift (Landkreis Harburg) Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift Stand: öffentliche Auslegung gem. 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung

Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung Gemeinde Mühltal Ortsteil Frankenhausen Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung bearbeitet: März 2001 geändert für Offenlage: Juli 2001 geändert für Satzungsbeschluss: Oktober

Mehr

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung - zu ihr gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan - hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Mehr

Offenau. Ziegelhütte. Entwicklungssatzung. Begründung. Gemeinde. Landkreis Heilbronn. Gemarkung Offenau. Planstand:

Offenau. Ziegelhütte. Entwicklungssatzung. Begründung. Gemeinde. Landkreis Heilbronn. Gemarkung Offenau. Planstand: Gemeinde Offenau Landkreis Heilbronn Entwicklungssatzung Ziegelhütte Gemarkung Offenau Begründung Planstand: 15.06.2015 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU STÄDTEBAU Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak Dipl.-Ing. Jürgen

Mehr

GEMEINDE HECHTHAUSEN 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 2 AUF DEN LÖHBERGEN GRUNDZÜGE DER PLANUNG - IM VERFAHREN NACH 13 A BAUGB -

GEMEINDE HECHTHAUSEN 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 2 AUF DEN LÖHBERGEN GRUNDZÜGE DER PLANUNG - IM VERFAHREN NACH 13 A BAUGB - SAMTGEMEINDE HEMMOOR - LANDKREIS CUXHAVEN 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 2 AUF DEN LÖHBERGEN - IM VERFAHREN NACH 13 A BAUGB - GRUNDZÜGE DER PLANUNG APRIL 2009 ohne Maßstab ÜBERSICHTSKARTE MIT ABGRENZUNG

Mehr

GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND

GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND BEBAUUNGSPLAN NR. 9, 1. ÄNDERUNG (Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB) Verfahrensstand: 1. Auslegung (16.10. - 16.11.2017) - Stand: 27.09.2017 Aufgestellt: Inhaltsübersicht:

Mehr

gemäß 2a BauGB Gemeinde Oeversee Amt Oeversee Bürgermeister Ralf Bölck Tornschauer Str Tarp

gemäß 2a BauGB Gemeinde Oeversee Amt Oeversee Bürgermeister Ralf Bölck Tornschauer Str Tarp BEGRÜNDUNG gemäß 2a BauGB Gemeinde Oeversee Amt Oeversee Auftraggeber: Gemeinde Oeversee Bürgermeister Ralf Bölck Tornschauer Str. 3 5 24963 Tarp Projektbezeichnung: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

GEMEINDE PFALZGRAFENWEILER LANDKREIS FREUDENSTADT VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN OBERE HÖCHSTEN 1. ÄNDERUNG. nach 13a BauGB

GEMEINDE PFALZGRAFENWEILER LANDKREIS FREUDENSTADT VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN OBERE HÖCHSTEN 1. ÄNDERUNG. nach 13a BauGB GEMEINDE PFALZGRAFENWEILER LANDKREIS FREUDENSTADT VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN OBERE HÖCHSTEN 1. ÄNDERUNG nach 13a BauGB BEGRÜNDUNGEN zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften Unterlagen für

Mehr