Protokoll der 10. öffentlichen Sitzung. Haupt- und Finanzausschuss. am Donnerstag, dem 14. Juni 2012, Adolf-Reichwein-Halle, Mehrzweckraum.
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- Nadja Rothbauer
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1 Protokoll der 10. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 14. Juni 2012, Adolf-Reichwein-Halle, Mehrzweckraum Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 20:00 Uhr 21:25 Uhr Anwesende: Haupt- und Finanzausschuss Egerter, Jörg Lamping, Christian Launhardt, Cornelia Rathjens, Dr. Hans-Peter Ausschussvorsitzender Scholz, Peter Stengel, Christian Wendt, Thomas Magistrat Bürgermeister Detlef Brechtel Stadtverordnetenversammlung Dachs, Karl-Heinz Metzger, Gerhard Quägber-Zehe, Betina Schnabel, Henrik See, Herbert Welker, Helge Wyrwoll, Herbert von der Stadtverwaltung Christ, Manfred Ströhler, Cordula Schriftführerin Egerer, Sigrid Zuhörer ca. 10 1
2 Der Ausschussvorsitzende, Herr Dr. Rathjens, eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wird festgestellt, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Das Protokoll der 09. Sitzung wird angenommen. Die Tagesordnung wird angenommen. Tagesordnung: 1. Mitteilungen 2. Kindertagesstättenentwicklungsplan der Stadt - Vorlage des Berichtes nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. August Neues Satzungsrecht für die Kinderbetreuungseinrichtungen - Neufassung der Kindertagesstättenordnung vom 01. Juni Erstmalige Beschlussfassung zur Grundschulbetreuung 4. Erweiterung des Gewerbegebietes Rosbach durch die Bebauungspläne OR/23 Gewerbegebiet Südumgehung West und OR/24 Gewerbegebiet Südumgehung Ost, 1. Bauabschnitt Hier: Zwischenerwerb der Grundstücke durch die Stadt und Wertfestsetzung der Einwurfsgrundstücke Verkauf des ehemaligen Dorfgemeinschaftshauses Nieder-Rosbach, Schulstraße 20 Neufassung der Vergaberichtlinien hinsichtlich Lieferleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen in Form eines Vergabehandbuches 7. Realisierung Haushalt Verschiedenes TOP 1 Mitteilungen Bürgermeister Brechtel erklärt, er habe keine Mitteilungen zu machen; er bitte allerdings die Fraktionsvorsitzenden im Anschluss an diese Sitzung zu einem kurzen Gespräch zwecks Vorbereitung der nächsten Stadtverordnetenversammlung. 2
3 TOP 2 Kindertagesstättenentwicklungsplan der Stadt - Vorlage des Berichtes nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. August 2011 Bürgermeister Brechtel erläutert kurz, dass der vorgelegte Kindertagesstättenentwicklungsplan als Grundlage für die weitere Planung im Bereich der städtischen Kinderbetreuung diene. Dieser Entwicklungsplan werde als Arbeitspapier laufend entsprechend den aktuellen Zahlen fortgeschrieben und sei eine wichtige Entscheidungshilfe für die Gremien. Es wird angeregt, künftig die Kindertagesstättenbedarfsplanung in den Kindertagesstättenentwicklungsplan zu integrieren. Auf Nachfrage zum Stand der Verschmelzung von Hort und Betreuungsschule erläutert der Bürgermeister kurz, dass es sich nicht um eine Verschmelzung, sondern um ein Zusammenführen von Betreuungsangeboten unter einem Dach handele, um so Synergieeffekte nutzen zu können. Es gelte, das Grundangebot zur Betreuung von Grundschulkindern zu erhalten, bis die bestehenden Betreuungsformen mit den Ganztagsschulen zusammengeführt werden können. Nach Abschluss der Beratungen lässt Herr Dr. Rathjens über die Annahme der Magistratsvorlage als Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung abstimmen: Der vorgelegte Kindertagesstättenentwicklungsplan (KEP) vom 23. Mai 2012 wird, ergänzt durch die Kindertagesstättenbedarfsplanung, zustimmend zur Kenntnis genommen. Er ist jährlich fortzuschreiben und den Elternvertretungen zur künftigen Mitwirkung vorzulegen. TOP 3 Neues Satzungsrecht für die Kinderbetreuungseinrichtungen - Neufassung der Kindertagesstättenordnung vom 01. Juni Erstmalige Beschlussfassung zur Grundschulkinderbetreuung Bürgermeister Brechtel berichtet, dass die Themen Kinderbetreuung/Satzung/Gebühren in fünf Elternversammlungen intensiv ausdiskutiert worden seien, und somit eine klare Entscheidungsfindung durch die städtischen Gremien möglich sei. Die vorgelegte Satzung zur Grundschulbetreuung müsse je nach Entwicklung des Ganztagsschulangebotes weiterentwickelt werden. Herr Scholz führt aus, dass die vorgelegte Neufassung der Kindertagesstättenordnung einschließlich der Darstellung der Gebühren transparent und nachvollziehbar sei. Offensichtlich gebe es aber im Bereich der Satzung zur Betreuung von Grundschulkindern noch Diskussionsbedarf, vornehmlich bei den Eltern der Betreuungsschule Rodheim. Herr Scholz stellt weiter fest, dass die Grundschulsatzung zwei unterschiedliche Gebührentabellen für Hort und Betreuungsschule aufweise, er vermisse allerdings eine Darstellung der unterschiedlichen Leistungsangebote. Auch fehle eine Regelung zur Vergabe der Betreuungsplätze. Er schlägt daher vor, die Beschlussfassung der Grundschulsatzung bis zur einvernehmlichen Klärung mit den Eltern bis nach der Sommerpause zurückzustellen. Bürgermeister Brechtel entgegnet, dass aus Sicht des Magistrats alle Fragen mit den Eltern geklärt seien. Es bestehe Handlungsbedarf, die Satzung zur Grundschulbetreuung zu verabschieden, da während der Zeit des Übergangs der Trägerschaft von den Betreuungsschulvereinen auf die Stadt die Gebühren für die Betreuungsschulen über einen Magistratsbe- 3
4 schluss erhoben werden. Grundsätzlich handele es sich bei der vorgelegten Grundschulsatzung um eine Satzung, die noch je nach der Entwicklung der Ganztagsschulen fortgeschrieben werden müsse. Daher sei es durchaus möglich, auch nach erfolgter erster Beschlussfassung weitere von den Eltern gewünschte Änderungen in die Satzung einzuarbeiten. Im Übrigen sei es sinnvoll, wenn die Elternvertretungen ihre Fragen bzw. Anregungen schriftlich an den Magistrat weiterleiteten. Der Ausschussvorsitzende bittet die anwesende Vorsitzende des Betreuungsschulvereins Rodheim, Frau Dr. Salein, kurz zu skizzieren, wo die Eltern noch Diskussionsbedarf sähen. Frau Dr. Salein führt aus, dass man sich in der Kürze der terminierten Besprechungsfolge mit den Eltern nicht eingehend mit der vorgelegten Satzung habe beschäftigen können und daher könne nicht von Einvernehmen mit den Eltern ausgegangen werden, es bestehe nach wie vor Gesprächsbedarf. Herr Christ zeigt sich sehr erstaunt über die Aussage von Frau Dr. Salein. Er bestätigt, dass bei der Besprechung mit den Eltern am noch Fragen offen geblieben seien. Die Verwaltung habe die Grundschulsatzung nachgebessert und einvernehmlich mit den Eltern einen weiteren Versammlungstermin am terminiert. Zu dieser Versammlung seien zahlreiche Elternvertreter mit Ausnahme von Frau Dr. Salein erschienen, gemeinsam habe man alle angesprochenen Punkte erörtert und die Satzung entsprechend angepasst. Die in dieser Versammlung anwesenden Elternvertreter hätten sich mit der ausgearbeiteten Satzung einverstanden gezeigt. Nach ausführlicher Beratung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, dass die Beschlussfassung zur Grundschulkinderbetreuung bis zur einvernehmlichen Klärung mit den Eltern zurückgestellt wird. Der Ausschussvorsitzende lässt über die die Annahme der Magistratsvorlage in entsprechend geänderter Form als Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung abstimmen: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Annahme und Beschlussfassung der Kindertagesstättensatzung in der Entwurfsfassung vom TOP 4 Erweiterung des Gewerbegebietes Rosbach durch die Bebauungspläne OR/23 Gewerbegebiet Südumgehung West und OR/24 Gewerbegebiet Südumgehung Ost, 1. Bauabschnitt Hier: Zwischenerwerb der Grundstücke durch die Stadt und Wertfestsetzung der Einwurfsgrundstücke Bürgermeister Brechtel erläutert, dass die Beschlussvorlage vorbereitet worden sei, als noch nicht alle Grundstücke im Bereich Gewerbegebiet West im Zugriffsrecht der Stadt gewesen seien, was zwischenzeitlich erfolgt sei. Durch den Haupt- und Finanzausschuss sollten die Werte der Einwurfsgrundstücke festgesetzt werden. Das Verfahren solle wie in der Beschlussvorlage vorgesehen in der sogenannten kombinierten Lösung Zwischenerwerb der Grundstücke durch die Stadt mit Beteiligung der Privaten an der Wertschöpfung fortgesetzt werden. Es ergeben sich keine weiteren Fragen. Herr Lamping beantragt die Annahme der Beschlussvorlage als Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung. Die Grundstücke (Bauerwartungsland) in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Gewerbegebiet Südumgehung West und Gewerbegebiet Südumgehung Ost, 1. Bauabschnitt 4
5 sind von der Stadt auf dem Wege eines Zwischenerwerbes mit Beteiligung der Alteigentümer an der Wertsteigerung zu erwerben. Die Verfahren erfolgen möglichst auf Basis freiwilliger Umlegungsverträge nach 56 BauGB. Der Ankaufpreis wird einheitlich auf 50,-- Euro je m 2 festgelegt. Die abschließenden Umlegungsverträge stehen damit unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses gleichlautender Verträge mit allen Alteigentümern im Gesamtgebiet. Der Verkaufspreis für erschlossenes Gewerbegebiet wird vorerst auf 150,-- Euro je m 2 festgelegt und nach Rechtskraft der Bodenordnung überprüft. Erschließungsleistungen Dritter sind anzurechnen. Der Magistrat wird verpflichtet, den Haupt- und Finanzausschuss vierteljährlich über den Stand des Verfahrens zu unterrichten. TOP 5 Verkauf des ehemaligen Dorfgemeinschaftshauses Nieder-Rosbach, Schulstraße 20 Bürgermeister Brechtel erläutert kurz die Vorlage; es ergeben sich keine Fragen. Herr Lamping beantragt die Annahme der Magistratsvorlage als Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung. Die Stadt verkauft das ehemalige Dorfgemeinschaftshaus Nieder-Rosbach, Gem. Nieder- Rosbach, Flur 1, Nr. 632/3, Schulstraße 20, mit 382 m², an die Eheleute Dorothee und Michael Limlei, wohnhaft Finkenstraße 72 in Heusenstamm, sowie Frau Ulrike Gruner, wohnhaft Bornemannstraße 11 in Frankfurt und Herrn Thomas Sieben, wohnhaft Julius-Becht-Str. 5 in Frankfurt. Der Kaufpreis beträgt ,00. Die Feuerwehrsirene ist spätestens innerhalb von 9 Monaten nach Eigentumsumschreibung von der Stadt zu demontieren. TOP 6 Neufassung der Vergaberichtlinien hinsichtlich Lieferleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen in Form eines Vergabehandbuches Bürgermeister Brechtel führt aus, dass mit der Neufassung der städtischen Vergaberichtlinien Rechtssicherheit geschaffen werde. Eingearbeitet seien alle entsprechenden Normen bis hin zu EU-Vergaberichtlinien. Das neue Vergabehandbuch der Stadt biete sowohl für die Verwaltung als auch für Unternehmen und Handwerker für ein hohes Maß an Transparenz. Nach Abschluss der Beratungen lässt Herr Dr. Rathjens über die Annahme der Magistratsvorlage als Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung abstimmen: Das Vergabehandbuch der Stadt Rosbach v.d.höhe und des Eigenbetriebes Stadtwerke für die Vergabe von Aufträgen hinsichtlich Lieferleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen (Stand: 20. April 2012) wird beschlossen. Die Pflege und Aktualisierung des Vergabehandbuchs obliegt dem Magistrat. 5
6 Gleichzeitig werden die Richtlinien der Stadt Rosbach v.d.höhe für die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen vom 28. April 2008 außer Kraft gesetzt. TOP 7 Realisierung Haushalt 2012 Bürgermeister Brechtel berichtet, dass sich die städtischen Gremien bereits im Dezember 2011/Januar 2012 intensiv mit dem Haushalt und dem Haushaltssicherungskonzept befasst hätten. Schon damals seien Steuererhöhungen gefordert, allerdings bis zu einer erneuten Prüfung zum Halbjahr zurückgestellt worden. Zwischenzeitlich habe sich die Situation im Bereich der Gewerbesteuer deutlich verändert. Sowohl die Mai-Steuerschätzung als auch eine Mitteilung des Hessischen Städtetages vom dokumentierten, dass das Gewerbesteueraufkommen in Hessen stagniere und erst im Jahr 2014 wieder das Aufkommen des Jahres 2008 erreichen werde. Dieses Bild spiegele auch die Einnahmesituation bei der Rosbacher Gewerbesteuer wieder. Hinzu komme eine Rückzahlung von über an einen Gewerbebetrieb. Durch die geänderte Situation werde das Defizit des laufenden Haushaltsjahres deutlich höher ausfallen. Erfreulich sei hingegen, dass durch das Urteil des Staatsgerichtshofes zur Mindestverordnung im Bereich der Kinderbetreuung mit Mehreinnahmen gerechnet werden könne. Auf Nachfrage bestätigt der Bürgermeister, dass die Kommunalaufsicht informiert sei und dass im September/Oktober ein erster Nachtragshaushalt 2012 vorgelegt werde. Die neue Haushaltslage wird diskutiert, wobei betont wird, dass sich das Haushaltssicherungskonzept nicht nur auf Erhöhungen der Einnahmen beschränken dürfe, sondern auch Reduzierungen bei den Ausgaben erreicht werden müssten. Im Haupt- und Finanzausschuss besteht Einvernehmen, dass der Magistrat geeignete Vorschläge zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes erarbeitet. TOP 8 Verschiedenes Frau Launhardt fragt an, ob angesichts der aktuellen Finanzlage der Stadt weiterhin am Vorhaben Bau Skateranlage festgehalten werde. Bürgermeister Brechtel erklärt, dass dieses Vorhaben fortgeführt werde, da das Bauvorhaben Bestandteil des investiven Teils des Haushaltes sei und eine differenzierte Betrachtung beider Haushaltsteile erfolgen müsse. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Ausschussvorsitzende, Herr Dr. Rathjens, schließt die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 21:25 Uhr. Rosbach vor der Höhe, den 18. Juni 2012 Dr. Hans-Peter Rathjens Ausschussvorsitzender Sigrid Egerer Schriftführerin 6
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