Bebauungsplan Brühl II in Wain
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- Barbara Giese
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1 Bebauungsplan Brühl II in Wain Zusammenstellung der eingegangenen Anregungen während der 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Brühl II (vom ) Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen der TÖB und Privatpersonen Lfd. Nr. TÖB / Privatperson Stellungnahme vom Anregung / Hinweis Beschlussvorschlag / Hinweise 1. Landratsamt Biberach I. Amt für Bauen und Naturschutz Baurecht (Frau Fackler; Tel: 07351/ ; anja.fackler@biberach.de) Es wird darauf hingewiesen, dass die Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften ausreichend bestimmt, begründet sowie praktikabel sein müssen. Eine entsprechende Begründung aller Festsetzungen sowie der Örtlichen Bauvorschriften in der Begründung ist bisher nicht erfolgt. Insbesondere wurden beispielsweise die Festsetzungen zu den Einfriedungen, Abgrabungen und Aufschüttungen nicht begründet. Ohne ausreichende Bestimmtheit und entsprechende Begründung lassen sich die Vorgaben ggfs. im Einzelfall nicht umsetzen. Die Satzung für den Bebauungsplan nach 10 BauGB und die Satzung für die Örtlichen Bauvorschriften nach 74 LBO sind je als eigenständige Satzung mit eigenem Beschluss des Gemeinderates zu beschließen. Es sollten daher auch je eigene Satzungsschriftstücke für den Bebauungsplan nach 10 BauGB und für die Örtlichen Bauvorschriften nach 74 LBO gefertigt werden. Andernfalls sollten im schriftlichen Teil die Satzungen je eindeutig als Satzung benannt werden. Im Textteil sind die Örtlichen Bauvorschriften nach 74 Landesbauordnung entspre- Begründung wurde ergänzt. Kenntnisnahme K:\Wain\NBG Brühl II\Dokumente\B-Planverfahren\Auslegung 2\Abwägung_Auslegung 2_BP Brühl II.docx) 1
2 chend als solche zu kennzeichnen. Auf dem Plan und den textlichen Unterlagen sind die entsprechenden Verfahrens- und Ausfertigungsvermerke anzubringen. wurde übernommen. Naturschutz: (Herr Dreher; Tel: 07351/ ; Die Änderungen der Planung im Bereich Bärbelsteiggraben werden begrüßt. Gegen die Planung werden keine Einwendungen und Bedenken erhoben, sofern folgende Punkte laut der Besprechung vom im Landratsamt mit WWA, BM Hr. Mantz und Gutachter Hr. Schreiber eingehalten werden: - Artenerhebung im Bereich der Bachläufe parallel zur Ausschreibung der Erschließungsarbeiten inkl. Ggf. notwendiger ökologischer Baubegleitung durch das Büro Schreiber - Vorlage der Artenerhebung zum Satzungsbeschluss. Das Artenschutzgutachten liegt zwischenzeitlich vor. Eine ökologische Baubegleitung zur Verlegung des Bärbelsteiggrabens wird beauftragt. Naturschutzbeauftragter (Herr Lamers; Tel: 0731/ ; e.lamers@web.de) Die überarbeiteten Planunterlagen berücksichtigen die im Schreiben vom vorgetragenen naturschutzfachlichen Belange, insbesondere die ökologische Aufwertung des Bärbelsteiggrabens mit Verweis auf den ausstehenden Umweltbericht und weitere Untersuchungen zum Artenschutz (vgl. BG Ziff. 8). Zu den vorgesehenen Ergänzungen wird noch auf folgendes hingewiesen: Gemäß 13b BauGB ist ein Umweltbericht nicht erforderlich. Ein Artenschutzgutachten wurde erstellt. Eine ökologische Baubegleitung wird beauftragt. K:\Wain\NBG Brühl II\Dokumente\B-Planverfahren\Auslegung 2\Abwägung_Auslegung 2_BP Brühl II.docx) 2
3 Die ökologische Aufwertung des Fließgewässers innerhalb des Plangebiets, die zu Gunsten des Ökokontos der Gemeinde angerechnet werden kann, sollte durch Anlage von ausgeprägten Mäandern, einzelnen Gumpen, Einlagerung von Baumstöcken oder Gesteinsbrocken während der Vegetationsruhe qualifiziert naturnah gestaltet werden, um für möglichst viele Arten Lebens- und Nahrungsräume, auch im Sinne des Biotopverbunds, zu schaffen (siehe Zielartenkonzept der LUBW). Um entsprechende bildhafte Darstellung im Umweltbericht wird gebeten. Zur Umsetzung wird eine ökologische Baubegleitung empfohlen. Artenschutz Nach Abschluss der Erhebungen und Untersuchungen zum Artenvorkommen wird um weitere rechtzeitige Beteiligung vor dem Satzungsbeschluss gebeten. II. Landwirtschaftsamt (Herr Luib; Tel: 07351/ ; Der Hinweis bzgl. der landwirtschaftlichen Immissionen wurde im Textteil unseren Anregungen entsprechend angepasst. Weitere Bedenken werde nicht erhoben. III. Kreisfeuerwehrstelle (Herr Becht; Tel: 07351/ ; Bei der Bauleitplanung bestehen keine Bedenken. Die Stellungnahme vom ist zu beachten. 2. Regierungspräsidium Tübingen Keine weiteren Anregungen. K:\Wain\NBG Brühl II\Dokumente\B-Planverfahren\Auslegung 2\Abwägung_Auslegung 2_BP Brühl II.docx) 3
4 3. Regierungspräsidium Stuttgart, Denkmalpflege - Es wurde keine Stellungnahme abgegeben. 4. Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - Es wurde keine Stellungnahme abgegeben. 5. Regierungspräsidium Stuttgart, Luftverkehr - Es wurde keine Stellungnahme abgegeben. 6. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Die abgegebene Stellungnahme der Bundeswehr vom zu o. g. Bebauungsplan erhalte ich weiterhin aufrecht. 7. Deutsche Telekom Technik GmbH Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Bitte lassen Sie uns den Baubeginn sofort nach bekannt werden zukommen. So entstehen keine Verzögerungen. Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener Telekommunikationslinien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer Telekommunikationsinfrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten. Die Versorgung der Bürger mit Universaldienstleistungen nach 78 TKG wird sicher- Wird zur Kenntnis genommen bzw. zugesagt. K:\Wain\NBG Brühl II\Dokumente\B-Planverfahren\Auslegung 2\Abwägung_Auslegung 2_BP Brühl II.docx) 4
5 gestellt. Für einen eventuellen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Bitte lassen Sie uns nach bekannt werden der Straßennahmen und Hausnummern diese umgehend zukommen. Bitte informieren Sie uns auch nach Bekanntwerden über Mitbewerber! T-NI-Sw-Pti-32-Bauleitplanung@telekom.de 8. E-Plus Die Überprüfung Ihres Anliegens ergab, dass keine Belange von Seiten der E-Plus Service GmbH zu erwarten sind. Wird zur Kenntnis genommen bzw. zugesagt. Zur besseren Visualisierung erhalten Sie beigefügt zur E- Mail ein digitales Bild. Das Plangebiet ist im Bild mit einer dicken roten Linie eingezeichnet. Sollten sich noch Änderungen der Planung / Planungsflächen ergeben, so würden wir Sie bitten uns die geänderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit eine erneute Überprüfung erfolgen kann. 9. Netze BW GmbH Wir haben keine weiteren Bedenken oder Anregungen zum Bebauungsplan vorzubringen. Unsere Stellungnahme vom gilt weiterhin. Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Wird zugesagt. K:\Wain\NBG Brühl II\Dokumente\B-Planverfahren\Auslegung 2\Abwägung_Auslegung 2_BP Brühl II.docx) 5
6 10. Netze Gesellschaft Südwest mbh Zu dem o. g. Verfahren haben wir bereits mit Schreiben vom Stellung genommen. Weitergehende Sachverhalte haben sich für uns zwischenzeitlich nicht ergeben Im Bereich der bestehenden Straßen (Im Brühl, Gutenzeller Str., Weiherstr.) und Wege, sind Erdgasleitungen vorhanden, die in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, bzw. Grundstückseigentümer verlegt wurden. Bei wesentlichen Änderungen der Höhenlage der Straßenund Gehwegoberflächen (Abtrag > 10 cm, Auftrag > 30 cm) sowie bei anderen Maßnahmen, die die Gasleitungen tangieren, ist die Erdgas Südwest GmbH, Technischer Service KSNN, Brunnenbergstr. 27, Munderkingen rechtzeitig in die Planung mit einzubeziehen, um der Kostenminimierung bei evtl. erforderlichen Umbaumaßnahmen oder Umplanungen gerecht zu werden. Dasselbe gilt für evtl. Teilnahmen an Ausschreibungen von Bauleistungen. Sollten im Zuge dieser Maßnahme ausnahmsweise Umlegungen unserer Versorgungsleitungen erforderlich sein und hat die Gemeinde Ersatzansprüche gegenüber Dritten oder leisten Dritte Zuschüsse, sind diese zur Minderung der Änderungskosten zu verwenden, soweit dies mit der Zweckbestimmung der geleisteten Zuschüsse in Einklang steht. Die Kostenerstattungsregelung für förmlich festgelegte Sanierungsgebiete gemäß 150 Baugesetzbuch bleibt unberührt. Bei dinglich gesicherten Verteilungsanlagen gilt die gesetzliche Folgekostenregelung ( 1023 BGB). Ein Anschluss zusätzlicher Straßen, bzw. neue Netzanschlüsse an das vorhandene Netz ist technisch möglich; eine Entscheidung über den Ausbau kann jedoch erst anhand einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgen, wenn K:\Wain\NBG Brühl II\Dokumente\B-Planverfahren\Auslegung 2\Abwägung_Auslegung 2_BP Brühl II.docx) 6
7 ein entsprechender Bedarf für Erdgasanschlüsse besteht, bzw. keine Erschließung mit Nahwärme durch Dritte erfolgt. Bei neuen Erschließungsstraßen und wegen sollte vorsichtshalber darauf geachtet werden, dass eine Trasse für eine Gasleitung vorgesehen wird. Bei Privatstraßen oder wegen muss dann ein entsprechendes Leitungsrecht für die Gasleitung im Bebauungsplan eingetragen werden. Baumpflanzungen: Hinsichtlich der erforderlichen Abstände von hochstämmigen Bäumen gelten die Vorgaben des Technischen Regelwerkes DVGW GW 125 (M). Falls bei geplanten Baumpflanzungen der Mindestabstand von 2,50 m zu unseren Versorgungsleitungen unterschritten wird, sind mechanische Schutzmaßnahmen erforderlich, die durch den Erschließungsträger abzustimmen, zu veranlassen und zu bezahlen sind. Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren. 11. Unitymedia BW GmbH Zum o. a. Bauvorhaben haben wir bereits mit Schreiben vom Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 12. Vodafone D2 GmbH - Es wurde keine Stellungnahme abgegeben. 13. Verwaltungsgemeinschaft Schwendi Wain/Gemeinde Schwendi Es wurde keine Stellungnahme abgegeben. K:\Wain\NBG Brühl II\Dokumente\B-Planverfahren\Auslegung 2\Abwägung_Auslegung 2_BP Brühl II.docx) 7
8 14. Öffentlichkeit Es ging eine Stellungnahme aus der Bürgerschaft ein. Fr. Lotte Obrist Ich beziehe mich auf die Mitteilungen des Ingenieurbüro Wassermüller vom und und möchte mich hierzu wie folgt äußern: Zu Ziffer 2 Satz 1 Seite 21: Die Zufahrt von der Gutenzellerstraße ist ausgeschlossen, da der Bärbelsteiggraben einen gesetzlich geschützten Gewässerrandstreifen ausweist. Nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt Nr. 12/2018 vom muss zur Einhaltung des beidseitigen 5 m breiten Gewässerrandstreifens der Bärbelsteiggraben nach Norden verlegt werden. Vorsorglich ist hierfür in den Planungen für eine spätere Ableitung von zusätzlichem Oberflächenwasser aus dem Industriegebiet ein entsprechender Kanal vorgesehen. Frage: Müssen in Zukunft weitere Gräben oder evtl. das Weihungsbett auf der Gemarkung Wain verlegt werden, um den gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerrandstreifen einzuhalten? Muss der Bärbelsteiggraben bei einer evtl. späteren Kanalverlegung weiterhin frei gehalten werden oder kann eine evtl. Kanalverlegung zu einer Verdolung führen? Zunächst haben alle Gräben / Gewässer Bestandsschutz. Sobald die Gemeinde Planungen in diesem Bereich vornimmt muss sie die geltenden Gesetze beachten und anwenden. Der geplante Kanal kann innerhalb des Gewässerrandstreifens verlegt werden. Eine spätere Verrohrung des Bärbelsteiggrabens ist nicht zulässig. Zu Ziffer 2 Satz 2 Seite 21: Die Erschließungsstraße hat eine maximale Neigung von 7 %. Das Regelwerk (RASt 06) sieht Längsneigungen bis zu 12 % vor. Viele Straßen in Wain sind mit deutlich mehr als 7 % gebaut (Am Schmittefeld 11 %, Buchenweg 10 %, K:\Wain\NBG Brühl II\Dokumente\B-Planverfahren\Auslegung 2\Abwägung_Auslegung 2_BP Brühl II.docx) 8
9 Obere Bausch 13 %, Sonnensteig 12 %). Eine Vielzahl von Straßeneinmündungen führen über einen Gehweg. Frage: Die von Ihnen genannten Straßenführungen enden nicht an einem vorfahrtsberechtigten Gehweg. Vorhandene Gehwege bei den genannten Straßenführungen verlaufen jeweils längsseitig. An Straßeneinmündungen ist die Gehwegführung auch jeweils unterbrochen. Ist in diesem Fall ebenfalls eine Unterbrechung des Gehweges Weiherstraße vorgesehen? Die Straße Am Schmittefeld mündet in der genau gleichen Art in die Kirchstraße, sowie unzählige andere Einmündungen in Wain oder anderen Gemeinden. Der Gehweg wird an der Einmündung unterbrochen. Trotzdem ist der Fußgänger vorfahrtsberechtigt Hier sei nochmals auf die Benutzungspflicht von Kindern mit Fahrrädern auf Gehwegen hingewiesen. Außerdem ist insbesondere hier ein viel benutzter Schulweg betroffen. Kenntnisnahme Im Nachgang zu meinem Schreiben vom ergeben sich bezüglich des Bärbelsteiggrabens zu Ziffer 2 Satz 1 Seite 21 zwei weitere Fragen: Wurde von Ihnen bezüglich des Gewässerrandstreifens entlang des Bärbelsteiggrabens nach 29 Wassergesetz BW i. V. mit 38 Wasserhaushaltsgesetz BW mit der zuständigen Wasserbehörde über einen evtl. schmäleren Gewässerrandstreifen Kontakt aufgenommen? Wurde die Verlegung des Bärbelsteiggrabens von der Wasserbehörde entsprechend den Ausführungen im Amtsblatt Nr. 12/2018 vom , eingefordert? In der Stellungnahme vom des Landratsamtes Biberach zur 1. Öffentlichen Auslegung des B- Planes wurde der Gewässerrandstreifen gefordert. Ergänzend fand am ein Gespräch im LRA BC mit Vertretern des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft, BM Mantz und dem Büro Wassermüller statt. Dabei wurden Verhandlungen geführt um den Gewässerrandstreifen vermeiden zu können. Die Vertreter des LRA machten dabei klar, dass es davon kein Abweichen gibt. Nein, s.oben Aufgestellt: Ulm, rsc INGENIEURBÜRO WASSERMÜLLER ULM GMBH K:\Wain\NBG Brühl II\Dokumente\B-Planverfahren\Auslegung 2\Abwägung_Auslegung 2_BP Brühl II.docx) 9
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