Drucksache I/ Schlangenbad, Antrag des Gemeindevorstands zu Tagesordnungspunkt Nr. 1

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1 Vorlage zum TOP 1

2 Drucksache I/ Schlangenbad, Antrag des Gemeindevorstands zu Tagesordnungspunkt Nr. 1 der Gemeindevertretersitzung am 30. August 2017 Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Schlangenbad II (Bärstadt, Hausen v.d.h., Ober- und Niedergladbach) Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung beschließt, dem Amtsgericht Bad Schwalbach Herrn Herbert Wüst, geb wohnhaft: Im Söderfeld 21, Schlangenbad-Obergladbach als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Schlangenbad II (Bärstadt, Hausen v.d.h., Ober- und Niedergladbach) vorzuschlagen. Finanzielle Auswirkungen: Keine Beteiligung des Ortsbeirates: Die Ortsbeiräte Ober- und Niedergladbach haben keine Bedenken, Herrn Wüst dem Amtsgericht Bad Schwalbach als Schiedsmann vorzuschlagen. Der Ortsbeirat Bärstadt hat zu der Bewerbung von Herrn Wüst keine Aussage getroffen. Begründung: (Sachverhalt) Die Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes, Herrn Harald Mernberger aus Bärstadt, für den Schiedsamtsbezirk Schlangenbad II (Bärstadt, Hausen v.d.h., Ober und Niedergladbach) ist im Juli 2017 ausgelaufen. Eine Schiedsperson ist neu zu wählen. Auf die Suche eines Schiedsmanns in den Schlangenbader Nachrichten (Juni- und Juli-Ausgabe) hat sich nur Herr Herbert Wüst mit Schreiben vom für das Amt des Schiedsmanns für den Schiedsamtsbezirk Schlangenbad II beworben. gez. Michael Schlepper Bürgermeister

3 Vorlage zum TOP 2

4 Drucksache I/ Schlangenbad, Antrag des Gemeindevorstands zu Tagesordnungspunkt Nr. 2 der Gemeindevertretersitzung am 30. August 2017 Betreff: Vergleichsvereinbarung zwischen dem ASB und der Gemeinde Schlangenbad Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss: Der als Anlage beigefügten Vergleichsvereinbarung zwischen der Gemeinde Schlangenbad und dem ASB zur Abgeltung des Schadens durch die fehlerhaften Betriebskostenabrechnungen 2006 bis 2015 wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen: Von dem Gesamtbetrag in Höhe von ,88 Euro sind bereits ,05 Euro gezahlt, bzw. mit Forderung des ASB aus Wirtschaftsplänen aufgerechnet. Der noch zu zahlende Restbetrag von ,83 Euro wird in mehreren Teilbeträgen entsprechend der Vergleichsvereinbarung gezahlt. Beteiligung des Ortsbeirates: nicht erforderlich, da allgemeine Verwaltungsangelegenheit Begründung: (Sachverhalt) Der Bericht der Kanzlei Willitzer, Baumann, Schwed zu den Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit den Fehlabrechnungen des ASB zu Lasten der Gemeinde lag den Gremien vor. Die Gemeindevertretung hat ihn in der Sitzung am zur Kenntnis genommen. Die dort genannten Sachverhalte entsprechen den Sachverhalten, die in der der Vergleichsvereinbarung beigefügten Excel-Tabelle dargestellt sind. Soweit die Forderungen der Gemeinden noch strittig waren, dies betrifft insbesondere die Zahlungen für die Rechtsverfolgung und die Kassenkreditzinsen, hatte ein gemeinsamer Termin mit der Vertretern des ASB und den anderen durch die Fehlabrechnung betroffenen Kommunen in Taunusstein stattgefunden. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass im Wesentlichen die Forderungen der Kommunen anerkannt sind. Im Gegenzug wird in der Vergleichsvereinbarung festgelegt, dass der noch ausstehende Betrag zur Sicherung der Liquidität beim ASB in Teilbeträgen zurückgezahlt werden kann. Nach Abschluss der Vergleichsvereinbarung ist sichergestellt, dass die Auseinandersetzung zwischen ASB und der Gemeinde wegen unsachgemäßen Umbuchungen für den Zeitraum bis zum Jahr 2015 beendet sind.

5 Für die Zukunft besteht Einvernehmen, dass die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen klargestellt werden müssen. Diesbezüglich wird in Abstimmung mit den anderen betroffenen Kommunen und dem beauftragten Wirtschaftsprüfungs- /Rechtsanwaltsunternehmen mit dem ASB eine Regelung erarbeitet, die den Gremien zur Beschlussfassung zugeleitet wird. gez. Michael Schlepper Bürgermeister -Anlage- Entwurf Vergleichsvereinbarung zwischen der Gemeinde Schlangenbad und dem ASB mit Anlage 1 zur Zusammenfassung aus dem Bericht zu den Fehlabrechnungen

6 Vorlage zum TOP 3

7 Drucksache I/81 Schlangenbad, den Tagesordnungspunkt: 3 Gemeindevertretersitzung am 30. August 2017 Betreff: Anerkennung Forstwirtschaftsplan 2018 Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung erkennt den vom Forstamt Rüdesheim (Hessen-Forst) für das Wirtschaftsjahr 2018 aufgestellten Forstwirtschaftsplan an. Die hieraus abgeleiteten Werte nach 51 Ziffer 7 Hessische Gemeindeordnung (HGO) werden in die Haushaltssatzung 2018 übernommen. Finanzielle Auswirkungen: Die Ortsbeiräte werden binnen der Aufstellung der Haushaltssatzung 2018 beteiligt. Begründung: (Sachverhalt) Mit Schreiben vom des Forstamts Rüdesheim wurde der Gemeinde Schlangenbad der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2018 übersandt. Mit der Anerkennung des Wirtschaftsplans wird Hessen-Forst aufgetragen den Wirtschaftsplan anhand der gemachten Vorgaben umzusetzen. Die in dem Wirtschaftsplan in Ansatz gebrachten Mittel sind über die Haushaltssatzung 2018 bereitzustellen. Die Aufstellung der Haushaltssatzung obliegt nach 51 Ziffer 7 HGO der Gemeindevertretung. gez. Michael Schlepper Bürgermeister Anlage: Fortwirtschaftsplan 2018

8 Vorlage zum TOP 4

9 Drucksache I/85 Schlangenbad, den Tagesordnungspunkt 4 Gemeindevertretersitzung am 30. August 2017 Betreff: Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen und Aufforstungen im Bereich der Gemarkung Egenroth Driescher ; hier: Ersatzmaßnahmen für die 1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Taunus Wunderland der Gemeinde Schlangenbad - Städtebaulicher Vertrag forst-, naturschutzrechtlicher Ausgleich - Beschlussempfehlung: 1. Die Gemeindevertretung stimmt den als Anlage beigefügten städtebaulichen Verträgen - forstrechtlicher Ausgleich und naturschutzrechtlicher Ausgleich - zu. 2. Es ist anzustreben, dass mit den Ausgleichsmaßnahmen spätestens im Herbst 2019 begonnen wird. Finanzielle Auswirkungen: Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages - naturschutzrechtlicher Ausgleich - erhält die Gemeinde Heidenrod für die durchzuführenden Ersatzmaßnahmen einen Ablösebetrag in Höhe von ,76. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Verkauf von Biotopwertpunkten zum Preis von 0,36 je Punkt. Da Ersatzaufforstung und naturschutzrechtlicher Ausgleich nicht doppelt entschädigt werden können, sind die Kosten für die forstlichen Ersatzmaßnahmen in Höhe von ,00 in Abzug zu bringen. Der Nettozufluss aus dem städtebaulichen Vertrag naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Gemeinde Heidenrod für den Verkauf der Biotopwertpunkte beläuft sich auf ,76. Hinweis: Im Zuge der Realisierung der Ersatzmaßnahmen für die 1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Taunus Wunderland der Gemeinde Schlangenbad werden seitens der Gemeinde Heidenrod folgende Erlöse erziehlt: a.) Forstrechtlicher Ausgleich ,00 b.) Ablöse-Ausfall Landpacht ,00 c.) Verkauf Biotopwertpunkte ,76 Gesamt ,76 Die Gesamtfläche, die für diese Maßnahmen in Anspruch genommen wird, beläuft sich voraussichtlich auf m². Die Kosten, die im Zusammenhang mit den beigefügten Verträgen zum forst-, naturschutzfachlichen Ausgleich entstehen, trägt der Vorhabenträger (Begünstigte) Barth, Taunus Wunderland. Die Regelungen hierfür hat die Gemeinde Schlangenbad im Städtebaulichen Vertrag Teil B bereits zu Beginn des Bauleitplanverfahrens getroffen.

10 Begründung: (Sachverhalt) Nachdem die Gemeindevertretung Heidenrod am dem Abschluss entsprechender Verträge mit der Stad Bad Schwalbach zugestimmt hat und die Nutzungsvereinbarungen mit den Nutzern Kunz, Kornek-Strack und Hennemann formal aufgelöst sind, stehen in der Gewannlage Driescher in der Gemarkung Egenroth weitere Flächen zur Verfügung. Diese sollen nun ebenfalls einer Nutzung als Ausgleichflächen zugeführt werden. In Verhandlungen mit der Gemeinde Heidenrod über den forstrechtlichen als auch den teilweisen naturschutzrechtlichen Ausgleich für die Erweiterung des Freizeitparks Taunus Wunderland, konnte geklärt werden, dass beidseitig die Bereitschaft zum Abschluss entsprechender Verträge zur Herbeiführung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen auf dem Gemeindegebiet Heidenrod besteht. Mit den zu beteiligenden Fachbehörden konnte im beispielgebenden Verfahren der Stadt Bad Schwalbach Obere Hardt einvernehmlich Konsens über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen in Heidenrod hergestellt werden. Derzeit wird zur rechtlichen Sicherstellung der Ausgleichsmaßnahmen von der Gemeinde Schlangenbad ausgeführt: Im Rahmen einer erneuten Offenlegung der 1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Taunus Wunderland werden die in Heidenrod liegenden Ausgleichsflächen im Bebauungsplan der Gemeinde Schlangenbad als externe Ausgleichsflächen dargestellt. Die fachliche Bearbeitung der Stellungsnahmen des Bebauungsplanes und die Erarbeitung einer Wertung für diese Stellungnahmen obliegen der Gemeinde Schlangenbad. Die Gemeinde Schlangenbad ist somit allein verantwortlich für die rechtliche Einordnung dieser Maßnahmen. Im Rahmen des hier vorliegenden städtebaulichen Vertrages wird die Gemeinde Heidenrod ausschließlich fiskalisch tätig. Die Gemeinde Heidenrod stellt der Gemeinde Schlangenbad im Rahmen der Grundstücksverwaltung und des Einsatzes des eigenen Forstbetriebes eine Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung, die pauschal abgerechnet wird. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme kann nur erfolgen, wenn seitens der Gemeinde Schlangenbad das notwendige Baurecht hergestellt wird. Die hier praktizierte Vorgehensweise ist mit dem RP Darmstadt abgestimmt (das RP Darmstadt ist für die Genehmigung von Bebauungsplänen zuständig). gez. Michael Schlepper Bürgermeister Anlagen: Darstellung der Ausgleichsfläche, Vertrag zum forstrechtlichen Ausgleich, Vertrag zum naturschutzrechtlichen Ausgleich

11 Vorlage zum TOP 5

12 Drucksache I/ Schlangenbad, Antrag des Gemeindevorstands zu Tagesordnungspunkt Nr. 5 der Gemeindevertretersitzung am 30. August 2017 Betreff: Vertrag über den Verkauf vorläufiger Ersatzmaßnahmen (Ökokontomaßnahmen) durch Hessen Forst an die Gemeinde Schlangenbad Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss: Dem als Anlage beigefügten Vertrag über den Verkauf vorläufiger Ersatzmaßnahmen (Ökokontomaßnahmen) zwischen dem Land Hessen, vertreten durch Hessen Forst, Forstamt Wiesbaden Chausseehaus und der Gemeinde Schlangenbad wird zu folgenden Bedingungen zugestimmt: 1. Das Entgelt pro Biotopwertpunkt beträgt 35 ct. 2. Der Betrag wird mit Rechtskraft der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Taunus Wunderland fällig. Finanzielle Auswirkungen: Die Gemeinde Schlangenbad muss nach der vertraglichen Regelung an Hessen Forst einen Betrag in Höhe von Biotopwertpunkte X 35 ct/biotopwertpunkt = Euro zahlen. Die Zahlung des Betrages wird mit Rechtskraft der ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Taunus Wunderland fällig. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung entstehen, trägt der Vorhabenträger (Begünstigte) Barth, Taunus Wunderland. Die entsprechende Regelung hierfür hat die Gemeinde Schlangenbad im städtebaulichen Vertrag Teil B bereits zu Beginn des Bauleitplanverfahrens getroffen. Beteiligung des Ortsbeirates: nicht erforderlich Begründung: (Sachverhalt) Auf die Vorlage Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen und Aufforstungen im Bereich der Gemarkung Egenroth Driescher im Zusammenhang mit der ersten Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Taunus Wunderland der Gemeinde Schlangenbad wird verwiesen.

13 Gemeinsam mit der mit der Gemeinde Heidenrod vorgelegten vertraglichen Vereinbarung wird durch den Vertrag mit Hessen Forst der für die Maßnahme erste Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Taunus Wunderland der Gemeinde Schlangenbad erforderliche gesamte Ausgleich durch Bereitstellung der Ersatzmaßnahme von Hessen Forst bzw. der Bereitstellung von Biotopwertpunkten aus dem Ökokonto von Hessenforst erfüllt. gez. Michael Schlepper Bürgermeister -Anlage- Vertragsentwurf über den Verkauf vorlaufender Ersatzmaßnahmen (Ökokontomaßnahmen) zwischen dem Land Hessen, vertr. d. Hessen Forst und der Gemeinde Schlangenbad

14 Vorlage zum TOP 6

15 Drucksache I/83 Schlangenbad, den Tagesordnungspunkt 6 Gemeindevertretersitzung am 30. August 2017 Betreff: Dorfentwicklung Schlangenbad Projektstand und weitere Verfahrensschritte Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung nimmt die in der Begründung vorgeschlagene Vorgehensweise zur Kenntnis. Die entsprechenden Förderanträge sollen beim Amt für den ländlichen Raum eingereicht werden. Finanzielle Auswirkungen: Derzeit werden lediglich die Förderanträge gestellt. Begründung: (Sachverhalt) Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17. Mai 2017 über die einzelnen Projekte der Dorfentwicklung beraten und u. a. deren Priorisierung beschlossen. Des Weiteren sollen der Gemeindevertretung im Vorfeld die ungefähren Kosten vorgelegt werden auf deren Basis der genaue Umfang und eine eventuelle Deckelung beschlossen werden kann. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die entsprechenden Förderanträge beim Amt für den ländlichen Raum einzureichen. Im Rahmen der 13. Sitzung der Steuerungsgruppe Dorferneuerung am 13. Juni 2017 wurden zur Konkretisierung der Einzelprojekte Arbeitsaufträge an die Verwaltung formuliert, deren Ergebnisse in die Objektplanungen einfließen müssen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass ein genehmigungsfähiger Förderantrag Unterlagen erfordert, die zuerst eine Planung der Maßnahme voraussetzen. So ist z. B. im Bereich Hochbauten eine Baugenehmigung erforderlich und es ist eine Kostenschätzung nach DIN 276 einzureichen. Aus diesen Erfordernissen können die Projekte leider nur schrittweise vorangetrieben werden, d. h. zunächst sind Förderanträge für die Planungen einzureichen. Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides kann erst der Planungsauftrag vergeben werden. Liegt das Planungsergebnis vor ist dieses die Grundlage für den Förderantrag der baulichen Umsetzung der Maßnahme. Die Baugenehmigung muss vorliegen, um den Antrag stellen zu können. Für die bauliche Umsetzung muss vor Auftragsvergabe ebenfalls der Bewilligungsbescheid vorliegen. Insgesamt ist bedingt durch das Verfahren die Projektabwicklung sehr zeitintensiv. Die Benennung von ungefähren Kosten der Einzelprojekte erfordert zumindest einer Vorplanung, die mit den Gremien und beteiligten Behörden (z.b. Hessen

16 Mobil, Kreisbauamt) abgestimmt sein muss. Insofern wird die nachfolgende Vorgehensweise vorgeschlagen: Projekte Ortsmittengestaltung in Wambach und Niedergladbach: Die verkehrsrelevanten Maßnahmen im Bereich der Ortmitten in Wambach und Niedergladbach wurden im Rahmen eines Behördentermins am 31. Juli 2017 abgestimmt. Die Genehmigungsfähigkeit muss anhand von Planungen abschließend geprüft werden. Die Objektplanungen sollen beauftragt werden. Hierfür wird zunächst ein Förderantrag für die Planungsleistungen beim Amt für den ländlichen Raum eingereicht. Gemäß vorliegenden Honorarangeboten belaufen sich die Planungskosten für Wambach auf brutto und für Niedergladbach auf brutto Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides wird das beauftragte Büro zunächst nur die Vorplanung erstellen. Die Gemeindevertretung erhält Auskunft über die Baukosten und kann hier entsprechend eingreifen (z. B.: Kostendeckelung, Wegfall von Einzelmaßnahmen etc.). Für die geplanten Hochbauarbeiten im Bereich der Anbauten an das Bürgerhaus Wambach soll die Planung beauftragt werden. In einer ersten überschläglichen Kostenermittlung wurden Baukosten in Höhe von ca (brutto) ermittelt. Für die Planungskosten soll zunächst ein Förderantrag gestellt werden. Energetische Sanierung der alten Schule in Niedergladbach: Aufgrund des Ergebnisses des Ortstermins am 27. Juli 2017 werden die Kosten auf brutto beziffert. Da der Aufwand der Maßnahme überschaubar ist wird vorgeschlagen, bereits für die Umsetzung der Maßnahme einen Förderantrag einzureichen, um das Verfahren zu verkürzen. Die entstehenden Architektenkosten für die Planung und die erforderliche Berechnung gemäß der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) in Höhe von 4.440,05 werden somit nicht gefördert. Junge Bühne Schlangenbad: Die Möglichkeiten eines Umbaus bzw. einer Erweiterung der Jungen Bühne im Zusammenhang mit den Vorgaben aus dem Bericht des technischen Prüfdiensts zum Feuerwehrgerätehaus erfordert zunächst eine Planung. Die Baumaßnahmen, wie auch der Kostenrahmen sind derzeit nicht abzuschätzen. Es wird zunächst ein Förderantrag für die Planungskosten eingereicht. Backhaus Bärstadt: Nach Rücksprache mit Herrn Höhn belaufen sich die Herstellungskosten auf , wobei hierbei Eigenleistungen in Höhe von enthalten sind.

17 Für die Genehmigungsplanung wird ein Antrag auf Förderung gestellt. Energetische Sanierung der Flutlichtanlage Sportplatz Hausen: Gemäß Auskunft des Amtes für den ländlichen Raum ist die energetische Sanierung der Flutlichtanlage über das Dorfentwicklungsprogramm nicht förderfähig. gez. Michael Schlepper Bürgermeister Anlage: Protokoll der 13. Sitzung der Steuerungsgruppe Dorferneuerung Protokoll des Behördentermins vom

18 Vorlage zum TOP 7

19 Drucksache I/86 Schlangenbad, den Tagesordnungspunkt 7 Gemeindevertretersitzung am 30. August 2017 Betreff: Buchungsstelle / Kanal Georgenborn Erhöhung des Mittelansatzes Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung erhöht den Mittelansatz auf der Buchungsstelle / von auf insgesamt , um Sanierungsmaßnahmen in der Kanalisation von Georgenborn durchführen zu können. Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von erfolgt gemäß 100 HGO überplanmäßig. Zur Deckung werden die in 2017 nicht benötigten Mittel der Buchungsstelle / herangezogen. Die Mittelübertragung ist im Nachtragshaushalt 2017 darzustellen. Finanzielle Auswirkungen: Auf der Buchungsstelle / werden überplanmäßige Mittel in Höhe von bereitgestellt. Begründung: (Sachverhalt) Der Mittelansatz auf der Buchungsstelle / (Kanalmaßnahme Georgenborn) in Höhe von war für den investiven Anteil an den geplanten Kanalsanierungsarbeiten vorgesehen. In einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Abwasserverband Oberer Rheingau und der Verwaltung am wurden die aktuellen Sachstände der Umsetzung von abwassertechnischen Maßnahmen anhand der Mittelansätze des Abwasserhaushaltes 2017 besprochen und deren Prioritäten erneut bewertet. Im Ergebnis dieser Besprechung sollten die Mittel für Kanalsanierung Georgenborn im Haushaltsplan 2017 von derzeit erhöht werden. Deshalb wird vorgeschlagen die bereitgestellten Mittel auf der Buchungsstelle / (Kanalhausanschluss Wambach) in Höhe von zur Deckung heranzuziehen. Die Umsetzung des Kanalhausanschlusses des Anwesens Zur Schanze 3 in Wambach soll dann im Jahr 2018 erfolgen. Mit den noch verfügbaren Mittel in Höhe von auf der Buchungsstelle (Fremdleistungen nach EKVO) soll ein Gesamt- Sanierungskonzept aus Investitions- sowie Unterhaltungsmaßnahmen gemäß den beigefügten Listen ausgeschrieben werden. Die Investitionsmaßnahmen sind ab-

20 schließend gemäß der Bewertungsrichtlinie der Gemeinde zu überprüfen. Nach derzeitigem Stand werden sich jedoch keine Änderungen hinsichtlich der vorgeschlagenen Maßnahmen der Liste ergeben. gez. Michael Schlepper Bürgermeister Anlagen: Listen 1 und 2 der Sanierungsmaßnahmen Kanalisation Georgenborn

21 Vorlage zum TOP 11

22 Drucksache I/84 Schlangenbad, den Tagesordnungspunkt 11 Gemeindevertretersitzung am 30. August 2017 Betreff: Bauleitplanung der Gemeinde Schlangenbad; Bebauungsplan Schanzenberg Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Innenentwicklung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß 13a und 13b BauGB (Wambach, Flur 16, FlSt. 83 und 105/3); hier: Beschluss der Aufstellung und der weiteren Verfahrensschritte Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung befürwortet den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schanzenberg (Stand Beteiligung, Juli 2017) gemäß der beigefügten Anlage und fasst nachfolgende Beschlüsse: a. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schlangenbad beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Schanzenberg zur Sicherung eines dauerhaften Abstellplatzes für einen Waldkindergarten-Bauwagen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 83 (Plangrundstück) u. 105/3 (Erschließungsstraße) in Flur 16 am östlichen Ortsrand des Ortsteils Schlangenbad - Wambach, östlich eines Seitenastes der Straße "Schanzenberg". Westlich der Straße grenzen eine Wohnbebauung sowie ein öffentlicher Spielplatz an das Plangebiet an, östlich befinden sich lichte Waldflächen. b. Das Änderungsverfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a und 13b BauGB durchgeführt werden: Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 und die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des 3 Abs. 1 (Bürgerinformation) wird verzichtet. c. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schlangenbad beschließt den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schanzenberg gemäß der Anlage (Stand: Beteiligung, Juli 2017; unter Berücksichtigung der beschlossen Empfehlungen) als Grundlage für die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte: Durchführung der Offenlage / Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB Durchführung der Behördenbeteiligung und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB Die Ergebnisse der Beteiligung werden der Gemeindevertretung zur Abwägung und Beschlussfassung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Für die Anschaffung des WaldKiTa-Bauwagens wurden auf der Buchungsstelle / außerplanmäßig investive Mittel i.h.v. ca bereitgestellt. Die außerplanmäßig bereitgestellten Mittel sind in einem Nachtrag für den Haushaltsplan 2017 zu berücksichtigen Die Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft wurde mit der für dieses Projekt erforderlichen Bauleitplanung beauftragt, Angebotssumme ca ,25.

23 Begründung: (Sachverhalt) Zum Ausbau der Kinderbetreuung in der Gemeinde Schlangenbad soll im Ortsteil Wambach ein Waldkindergarten angeboten werden. Zu diesem Zweck ist ein dauerhafter Abstellplatz für einen Waldkinderwagen als Wetterschutz- und Ruheraum erforderlich. Da es sich bei dem Wagen und seinem Stellplatz um eine bauliche Anlage handelt, ist ein Grundstück im Siedlungszusammenhang erforderlich, welches unmittelbar an den Wald angrenzt. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll ein rund 660 m² großes Grundstück der Gemeinde Schlangenbad längs einer bestehenden Erschließungsstraße planungsrechtlich für eine Wohnnutzung vorbereitet werden. Damit ist die bauordnungsrechtliche Genehmigung der Nutzung durch einen Waldkindergarten möglich und das Verfahren kann nach 13a und 13b BauGB Innenentwicklung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren durchgeführt werden. Da die angestrebte Bauleitplanung Voraussetzung für die Baugenehmigung des Waldkindergarten-Bauwagens und die Erteilung der Betriebserlaubnis ist, wurde von einer Einbeziehung der Flächen in das Bauleitplanverfahren Wambach-Ortskern abgesehen. gez. Michael Schlepper Bürgermeister Anlagen: Planteil mit eingearbeiteter Begründung (Stand: Beteiligung, Juli 2017) Entwurf der Amtlichen Bekanntmachung

24 Vorlage zum TOP 12

25 Drucksache I/86 Schlangenbad, den Tagesordnungspunkt 12 Gemeindevertretersitzung am 30. August 2017 Betreff: Bauleitplanung der Gemeinde Schlangenbad; Bebauungsplan Wambach Ortskern Aufstellung eines nicht qualifizierten Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach 13 (1) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB): a) Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB b) Veränderungssperre gemäß BauGB Beschlussempfehlung: Zu a): Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schlangenbad beschließt zur Sicherung der Maßstäblichkeit und einer ortsbildgerechten Gestaltung die Aufstellung des Bebauungsplanes Wambach Ortskern. Der Geltungsbereich umfasst folgenden Bereich der Gemarkung Wambach entlang der Schwalbacher Straße (B 260), der Bärstädter Straße (L 3037), des unteren Teiles der Obergasse (bis zur Gabelung Schanzenberg ) sowie der Straßen Im Winkfeld / Am Bornzaun : In Flur 15 die Flurstücke 196/2, 196/3 tlw., 196/4 tlw. und 201; in Flur 16 die Flurstücke 3/1, 3/2, 4/1, 4/2, 5/1, 5/2, 6, 7/2, 7/3, 7/5, 7/6, 7/7, 7/8, 8, 9, 10, 11, 12/1, 13/2, 14/1, 18/4, 21/1, 21/3, 22/2, 23/1, 24/3, 24/4, 27/2, 28/1, 29/2, 29/3, 30/2, 30/3, 31, 32, 33, 34, 52/3, 92, 93/9, 93/10 tlw., 93/11 tlw., 93/12, 93/13, 93/16 tlw., 95/4 tlw.; in Flur 17 die Flurstücke 1/1, 2, 3, 4, 6/1, 13/4, 13/5, 14/5, 16/3 tlw., 17, 18/1, 18/2, 19/2, 26/6, 29/4, 30/4, 31/2, 33/1, 34/2, 34/3, 38/4, 38/6, 39/2, 41/5, 41/6, 41/7, 42/1, 43, 44, 45/1, 46/1, 47, 48/1, 49, 50, 51, 52, 53/2, 54/1, 59/1, 60/2, 61/2, 62/5, 64/1 tlw., 69/1, 69/3, 69/4, 70/1, 71/1, 72, 73, 74, 76/3, 76/4, 78, 80 tlw., 81/2, 83/9, 83/10 tlw., 83/11, 84/1, 86, 87/1 tlw., 88/1 tlw., 89/1, 92/3, 93/5 tlw., 95/2 tlw.; in Flur 18 das Flurstück 84 tlw.; in Flur 19 die Flurstücke 104/23 tlw., 104/24 tlw. und 104/25. Hierzu soll ein nicht qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Da der Maßstab der bereits nach 34 BauGB zulässigen Nutzungen nicht wesentlich verändert wird, kann der Plan nach 13 (1) Satz 1 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Wegen der Vielzahl der Betroffenen wird nicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerinformation) verzichtet. Zu b) Zur Sicherung der Ziele und Zwecke der Bauleitplanung mit den vorgenannten Zielen beschließt die Gemeindevertretung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wambach Ortskern eine Veränderungssperre gemäß der Anlage. Finanzielle Auswirkungen: Die Gemeinde trägt die Verwaltungs- und Verfahrenskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes.

26 Auf der Buchungsstelle Städteplanung, Vermessung allgem. Bauverwaltung wurde 2017 ein Haushaltsansatz von bereitgestellt, um die laufendend Projekte zu Ende zu führen. Auf Grund der geänderten Prioritäten müssen hier außerplanmäßige Mittel i.h.v. ca bereitgestellt werden. Die außerplanmäßig bereitgestellten Mittel sind in einem Nachtrag für den Haushaltsplan 2017 zu berücksichtigen. Die Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft wurde mit der für dieses Projekt erforderlichen Bauleitplanung beauftragt, Angebotssumme ,43. Begründung: (Sachverhalt) Durch die Aufnahme der Ortsumgehung Wambach in den vordringlichen Bedarf und die Förderung privater und öffentlicher baulicher Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung ergeben sich für die Ortsentwicklung in Wambach neue Perspektiven. Während sich bisher die Bebauung gegenüber der Bundesstraße weitestgehend abgeschottet hat, besteht nun die Aussicht auf eine verkehrsberuhigte Hauptachse mit einer Öffnung der Bebauung. In der Folge ist in diesem Bereich für die kommenden Jahre mit deutlich erhöhter Bautätigkeit zu rechnen. Die Schwalbacher Straße und die einbindenden Nebenstraßen sind überwiegend geprägt von Fachwerkhäusern. Diese Struktur kann nach einer deutlichen Verkehrsreduzierung durch Umleitung des Durchgangsverkehrs wieder herausgearbeitet und weiter entwickelt werden. Die alten Gebäude verfügen in der Regel über zwei Vollgeschosse und ein dunkles steiles Satteldach. Sockel- und Dachgeschosse sind den Hauptgeschossen untergeordnet. In der Höhe orientieren sich die Gebäude am alten Rathaus, das auf Grund einer fehlenden Kirche prägend für die Ortsmitte ist. Dieser Maßstab soll erhalten bleiben. Rückwärtig grenzen viele Gebäude an die aufsteigenden Felswände des Durchstichs durch den Hauptkamm des Rheingaugebirges. Der Erhalt dieser für das Ortsbild natürlichen Besonderheit soll durch Regelungen gesichert werden. Für die beabsichtigte Sicherung der Ortsentwicklung reichen die im Rahmen der Beurteilung von Baugesuchen nach 34 BauGB anzuwendenden Kriterien nicht aus, da sie sich letztlich auf die Art und das Maß der baulichen Nutzung nach städtebaulichen Kennwerten beschränken. Ohne planungsrechtliche Festlegungen eines Bebauungsplanes müssten auch Vorhaben genehmigt werden, die den bestehenden Maßstab auf Gund der verfügbaren Grundstücksfläche sprengen. Ortsuntypische Bauteile wie zum Beispiel Flachdächer oder Balkone zur Straßenseite können ebenfalls nur durch Festsetzungen einer Satzung ausgeschlossen werden. Zur Sicherung der Ziele und Zwecke der Bauleitplanung mit den vorgenannten Zielen bedarf es einer Veränderungssperre, da das bestehende Baurecht keine wirksamen Regelungen zur Sicherung der Maßstäblichkeit und einer ortsbildgerechten Gestaltung enthält. gez. Michael Schlepper Bürgermeister Anlagen: Entwurf der Amtlichen Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Entwurf der Amtlichen Bekanntmachung Veränderungssperre

27 Vorlage zum TOP 14

28 An die Vorsitzende der Gemeindevertretung Schlangenbad Bürger für Bürger Gemeindevertretersitzung am 30. August 2017 Zukunftsinitiative "Fahr Rad in Schlangenbad!" Beschlussempfehlung Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Schlangenbad verschiedene Maßnahmen prüft und ggf. umsetzt, die die alltägliche Nutzung von Fahrrädern innerhalb der Gemeinde aber auch in die benachbarten Städte (z.b. Wiesbaden) unterstützt. Als Maßnahmen sind insbes. zu berücksichtigen: 1. Kurzfristig: Kennzeichnung und Bekanntmachung von Radwegen und -routen (siehe Abbildungen) 2. Mittelfristig: Instandsetzung bestehender Radwege (z.b. Wambach - Bärstadt) 3. Langfristig: Initiierung von Radwegen in den zukünftigen Straßenbauplanungen an stark befahrenen Autostraßen (z.b. Schlangenbad - Georgenborn - Wiesbaden) Begründung Das Fahrrad kann als Alltagsverkehrsmittel und nicht nur als Sport- und Freizeitgerät angesehen werden. Je schneller und bequemer eine Fahrradfahrt, desto öfter wird das Fahrrad genutzt - bis hin zu Fahrten zur Arbeitsstelle. Die Topographie der Gemeinde Schlangenbad erschwert die Nutzung von Fahrrädern. Durch die weitere Verbreitung von Elektro-Fahrrädern und Pedelecs wird sich das ändern, da bergige Straßen besser zu bewältigen sind. Wir möchten, dass die Gemeinde Schlangenbad diesen Wandel mit geeigneten Maßnahmen unterstützt. Dabei geht es nicht nur um Freizeit- und Rundwege in der Landschaft, sondern auch um Wege, mit denen man mit dem Rad schnell und sicher von Ortsteil zu Ortsteil, aber auch z.b. nach Wiesbaden gelangt. Die Nutzung eines Pedelecs auf einem gut ausgebauten Radweg ermöglicht nach unserer Berechnung eine nahezu Halbierung der Fahrzeiten (s. Abb. 17 für Fahrzeiten und Entfernungen). Neben Waldwegen sind daher v.a. bestehende und ggf. neue (Fuß-/) Radwege insbesondere an stärker befahrenen Autostraßen wichtig. Bei Waldwegen ist zu berücksichtigen, dass diese nicht immer geeignet sind (unzureichende Fahrbahnbeschaffenheit, schmale Wege, Nutzungskonflikte). Wichtig erscheint uns auch die eindeutige Kennzeichnung mit Angabe des Zielpunktes und die Verknüpfung mit weiteren Informationen (QR-Code, Hessischer Radroutenplaner usw.), damit sich auch ortsfremde Radfahrer sicher orientieren können. August 2017 Bürger für Bürger (BfB) Seite 1/9

29 Um künftig die vermehrte Fahrradnutzung zu unterstützen, wird die Gemeinde in drei Bereichen aktiv: 1. Kurzfristig: Kennzeichnung und Bekanntmachung von Radstrecken Finale Entscheidung in Abhängigkeit der Kosten durch die Gemeindevertretung bis Mai 2018 Kennzeichnung von Radstrecken durch geeignete Hinweisschilder mit Angabe des Zielpunktes, ggf. mit QR Code (Abb. 2, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 16; z.t. in Verantwortung von Wiesbaden) Veröffentlichen des Radwegenetzes auf der Homepage der Gemeinde Abstimmung mit dem Radroutenplaner des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (Abb. 18; 2. Mittelfristig: Instandsetzung bestehender Radwege Finale Entscheidung in Abhängigkeit der Kosten durch die Gemeindevertretung bis Mai 2019 Ausbesserung der defekten Steine auf dem Fuß-/Radweg zwischen Bärstadt und Wambach, da diese Löcher eine Gefahr für Radfahrer darstellen und z.t. Radfahrer davon abhalten, den Radweg zu benutzen (Abb. 1) Prüfung und ggf. Verbesserung der Zuwegung von Martinsthal (B260) kommend auf den Radweg nach Wambach (Abb. 4) 3. Langfristig: Initiierung von Radwegen in den zukünftigen Straßenbauplanungen an stark befahrenen Autostraßen Kontaktaufnahme mit Wiesbaden und Planungsstellen, um langfristig auf die Planung eines Radweges am Rande der Autostraße L3038 von Georgenborn nach Wiesbaden hinzuwirken einschließlich Anschluss an Radwege im Stadtgebiet Wiesbaden, z.b. im Rahmen von zukünftigen Straßenneubau- /Sanierungsmaßnahmen bzw. durch die aktuelle Fördermaßnahmen des Landes Hessen für Radwege bis Dieser Radweg würde die bestehende Radstrecke durch den Wald ergänzen um eine schnelle, bequeme und zukunftsorientierte Route nach Wiesbaden (Abb. 17) Prüfung und ggf. Entwicklung eines Fuß-/Radweges zwischen Schlangenbad und Georgenborn, insbes. im Bereich hinter der Brücke Richtung Georgenborn (Abb. 8) Prüfung weiterer Radwege in der Gemeinde (z.b. Hausen - Bärstadt). Bürger für Bürger Schlangenbad, 4. August 2017 Roland Schneider Uwe Seidel August 2017 Bürger für Bürger (BfB) Seite 2/9

Zukunftsinitiative "Fahr Rad in Schlangenbad!"

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