Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 2. Februar Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 2. Februar Vorsitz Oberbürgermeister Mergel - Öffentlich Nachrücken in den Gemeinderat -Anerkennung von Hinderungsgründen bei Herrn Isaak Gelen und Frau Eleni Triantafillou- (Drucks. 27) Gemeinderat Ergebnis: Die Angelegenheit wird vertagt Verabschiedung von Herrn Stadtrat Hasso Ehinger aus dem Gemeinderat Gemeinderat Ergebnis: Die Angelegenheit wird vertagt Nachrücken von Frau Birgit Brenner in den Gemeinderat -Nichtvorliegen von Hinderungsgründen (Drucks. 28)- -Verpflichtung- -Änderung in der Besetzung von Ausschüssen (Drucks. 29)- -Neubesetzung in den Aufsichtsräten der Stadtwerke Heilbronn GmbH und der Heilbronner Versorgungs GmbH (Drucks.30)- Gemeinderat Ergebnis: Die Angelegenheit wird vertagt.

2 - 5 - Änderung in der Besetzung des Beirats für Partizipation und Integration (Drucks. 13) Anstelle von Frau Eugeniya Weber (Bulgarien) als stellvertretendes Mitglied des Beirats für Partizipation und Integration wird Frau Alexandra Lesniewski (Polen) bestellt Umbenennung des General-Wever-Turms in Bunkerturm Theresienwiese (Drucks. 16) Beschluss (20 Ja-Stimmen): Der General-Wever-Turm wird in Theresienturm umbenannt Freigabe von Ladenöffnungszeiten (Verkaufsoffene Sonntage) im Jahr Erlass einer Satzung- (Drucks. 4) Beschluss (10 Gegenstimmen): Die Satzung über die Freigabe von Ladenöffnungszeiten an Sonntagen im Jahr 2016 im Stadtgebiet Heilbronn wird gemäß Anlage 1 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 4 beschlossen

3 - 8 - Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e. V. -Anpassung der städtischen Zuwendung zur Finanzierung von Mehrkosten für den Tierheimneubau- (Drucks. 8) Beschluss (5 Enthaltungen): 1. Die Stadt Heilbronn gewährt dem Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e. V. zur Finanzierung von Mehrkosten für den Tierheimneubau in der Franz-Reichle- Straße 20 in Heilbronn einmalig einen Förderfestbetrag von EUR zusätzlich zur bisherigen städtischen Förderung dieses Vorhabens gemäß den Gemeinderatsbeschlüssen vom 22. Juli 2010 und 27. Juli Die Verwaltung wird ermächtigt, unter Maßgabe der Ziffer 1 einen entsprechenden Förderbescheid zu erlassen. 3. Vorabgenehmigung eines Ermächtigungsrestes in 2015 nach 2016 in Höhe von EUR im Teilhaushalt 32 (Sicherheit und Ordnung), bei der Auftragsgruppe (Ordnungsamt) unter der lfd. Nr. 11 (Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen) beim Sachkonto (Investitionszuschuss an übrigen Bereich) und dem Investitionsauftrag I (Tierheim Zuschuss) Paul-Meyle-Schule -Barrierefreier Umbau des Schwimmbads- (Drucks. 10, 10 a) Die für die große Lösung des barrierefreien Umbaus des Therapiebeckens an der Paul-Meyle-Schule benötigten Finanzmittel (geschätzt EUR) werden von der Verwaltung in den Doppelhaushalt 2017/2018 für das Jahr 2017 eingestellt.

4 Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach -Vergabe von Ingenieurleistungen- (Drucks. 15) Beschluss (1 Gegenstimme, 1 Enthaltung): 1. Die stufenweise Vergabe von Ingenieurleistungen für das Projekt Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach mit Ausbau der Neckartalstraße bis zur Neckargartacher Brücke an die Bietergemeinschaft Ingenieurbüro Emch+Berger/Ingenieurgruppe Bauen aus Karlsruhe mit einem voraussichtlichen Gesamthonorar in Höhe von gerundet wird genehmigt. Gesamtkosten netto EUR 19 % MwSt EUR Gesamtkosten brutto EUR 2. Beim Investitionsauftrag I (Nordumfahrung, Frankenbach, Planung Bau BAII) wird ein nicht bewirtschafteter Ermächtigungsrest in Höhe von EUR vorab von 2015 nach 2016 genehmigt Neugestaltung Kirchbrunnenstraße -Entwurfsplanung und Kostenberechnung sowie Übertragung eines nicht bewirtschafteten Haushaltsrests von 2015 nach (Drucks. 22) 1. Die Planung für die Neugestaltung der Kirchbrunnenstraße gemäß der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 22 wird genehmigt. 2. Die Gesamtkosten für die Maßnahme in Höhe von voraussichtlich werden genehmigt. netto ,59 Euro + 19 % MwSt ,41 Euro brutto (rd.) ,00 Euro 3. Bei den Investitionsaufträgen I (Altstadt West II, Ordnungsmaßnahmen) bzw. I (Altstadt West II, Nicht förderfähige Maßnahmen) werden Ermächtigungsreste in Höhe von EUR bzw EUR vorab von 2015 nach 2016 genehmigt.

5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 07A/33 Heilbronn, Götzenturmpark II -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 2) Beschluss (1 Gegenstimme, 1 Enthaltung): 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 07A/33 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 07A/19 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Götzenturmpark II für das Flurstück Nr. 829/1 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 1. Dezember 2015 umgrenzt. 2. Dem Bebauungsplan 07A/33 Heilbronn Götzenturmpark II vom 1. Dezember 2015 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 1. Dezember 2015 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 3. November Für den Bebauungsplan gelten die Verschattungsstudie des Büros Ökoplana vom 27. August 2015 mit ihrer Ergänzung vom 13. Oktober 2015, die artenschutzrechtliche Untersuchung des Büros für Landschaftsökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Adam, vom 25. Juni 2015 sowie die Begründung vom 1. Dezember Vorhabenbezogener Bebauungsplan 07A/37 Heilbronn, Cäcilienstraße 39 -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 9) 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 07A/37 Heilbronn zur Änderung des Baulinienplans 07A/S1, 07A/25 und der Ortsbausatzung im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Cäcilienstraße 39 für die Flurstücke Nrn. 776, 777 (teilweise), 820 (teilweise) wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 16. Dezember 2015 umgrenzt. 2. Dem Bebauungsplan 07A/37 Heilbronn Cäcilienstraße 39 vom 16. Dezember 2015 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 16. Dezember 2015 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 16. Dezember

6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 08B/33 Heilbronn, Frankfurter Straße 18 -Satzungsbeschluss- (Drucks. 11) Beschluss (7 Gegenstimmen): 1. Die Anregungen des Anliegers, die sich noch auf die Inhalte von Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Lageplan der ersten Offenlage beziehen, werden nicht berücksichtigt. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans vom 6. August 2015 und des Lageplans vom 7. September 2015 wird nun der Grenzabstand rechtlich klar definiert. 2. Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 11.Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan 08B/33 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 08B/S2, 08B/29 sowie der Ortsbausatzung von 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB Frankfurter Straße 18 für das Flurstück Nr. 1116/2 als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan vom 7. September 2015 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 6. August Für den Bebauungsplan gelten die Verschattungsstudie des Büros Ökoplana vom 30. April 2014, die ergänzenden Verschattungsstudien des Büros Ökoplana vom 4. Mai 2015 und 2. September 2015 sowie die Begründung vom 7. September Veränderungssperre für den Bereich der Flurstücke 23/2 und 26/3 Kirchgasse 6 in Heilbronn-Horkheim -Satzungsbeschluss- (Drucks. 19) Beschluss (1 Enthaltung): Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der Flurstücke Nrn. 23/2 und 26/3 (Kirchgasse 6) in Heilbronn-Horkheim Nachdem vom Gemeinderat am 25. September 2014 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 160/7 Heilbronn-Horkheim, Ortskern Horkheim, gefasst worden ist, hat er am 2. Februar 2016 aufgrund der 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch in der

7 Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen. 1 Räumlicher Geltungsbereich Zur Sicherung der Planung im Bereich des künftigen Bebauungsplans 160/7 Heilbronn- Horkheim, Ortskern Horkheim, wird eine Veränderungssperre verhängt. Die Veränderungssperre umfasst die Flurstücke Nrn. 23/2 und 26/3 der Gemarkung Horkheim. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 11. Januar 2016 umgrenzt. 2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen 1. Vorhaben im Sinne des 29 des Baugesetzbuchs nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des 14 Abs. 2 des Baugesetzbuchs erteilt werden. 3 Inkrafttreten Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft

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