Niederschrift zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Havelsee

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1 Amt Beetzsee Stadt Havelsee Niederschrift zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Havelsee Ort: OT Pritzerbe, Gaststätte Am Kreuzdamm, Puschkinstraße 8 Tag: Beginn: Uhr Ende: Uhr Anwesenheit anwesend entschuldigt unentschuldigt Herr Günter Noack Herr Karsten Batsch Frau Gisela Dröscher Herr Hermann Hinz Herr Wolfgang Vogeler Herr Klaus Meyer Herr Lutz Puhlmann Frau Kristin Eichberg ab Uhr Herr Peter Janeck Frau Annemarie Pischner Herr Ingo Barnewitz Herr Sven Schindler Herr Klaus-Dieter Nagel Herr Thomas Schenk Frau Annett Exner Frau Katrein Meißner Herr Jan van Lessen Frau Eveline Koch Herr Jan Smentek Vertreter des Amtes: Frau Hein - Amtsdirektorin Frau Grimm - Protokollantin Gäste: 2 Vertreter der Fa. Q-Cells International GmbH Frau Pischner - Ortsvorsteherin Hohenferchesar Herr Barnewitz - Ortsvorsteher Fohrde Frau Gröschke - Stellv. Ortsvorsteherin Marzahne Herr Bürstenbinder - MAZ Bürger der Stadt Havelsee Tagesordnung Öffentlicher Teil: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 02 Informationen der Amtsdirektorin 03 Einwohnerfragestunde 04 Anträge zur Änderung der Tagesordnung

2 05 Bestätigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom Beratung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 06 a) Berichterstattung der Firma Q-Cells International GmbH zur Umsetzung des B-Planes Solarkraftwerk 06 b) Eigenbetrieb - Gebührenkalkulation 2012/ Beratung und 58/11 Beschluss 06 c) Eigenbetrieb - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die 59/11 zentralen Schmutzwasserentsorgungsanlagen der Stadt Havelsee (Schmutzwassergebührensatzung) - 1. Änderungssatzung - Beratung und Beschluss 06 d) Eigenbetrieb - Satzung der Stadt Havelsee zur mobilen Entsorgung - 60/11 1. Änderungssatzung - Beratung und Beschluss 06 e) Eigenbetrieb - Bau einer Kleinkläranlage Heidehof 5 - Beratung und 61/11 Beschluss 06 f) Eigenbetrieb - Aufnahme Kassenkredit Beratung und 57/11 Beschluss 06 g) Eigenbetrieb - Wirtschaftsplan Beratung und Beschluss 56/11 06 h) Vergleich zwischen dem Eigenbetrieb der Stadt Havelsee für die 55/11 Wasserversorung und Schmutzwasserentsorgung und der HWG Potsdam als Rechtsnachfolgerin der PBV GmbH & Co. KG i.l. - Beratung und Beschluss 06 i) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan August-Bebel- 27/11 Straße im Ortsteil Fohrde - Beratung und Beschluss 06 j) Grundstücksverkauf Havelsee / Gemarkung Fohrde, Flur 1, 47/11 Flurstück Puhlmann - Beratung und Beschluss 06 k) Mietvertrag zwischen der Stadt Havelsee und dem Gartenbaubetrieb 52/11 Frank Weigelt - Beratung und Beschluss 06 l) Bauerlaubnisvertrag und Grunderwerbsplan für Neubau Radweg B102 Pritzerbe - Döberitz - Beratung und Beschluss 62/11 06 m) Grundstückserwerb Gemarkung Pritzerbe, Flur 1, Flurstück 166/1 66/11 teilw. - Evangelische Kirchengemeinde Havelsee - Beratung und Beschluss 06 n) Ankauf des Grundstückes ehemaliger Stadtgraben in der 64/11 Gemarkung Pritzerbe, Flur 1, Flurstück Eigentümerin Frau Petra Oestereich - Beratung und Beschluss 06 o) Einebnung von Grabstellen auf den kommunalen Friedhöfen in 53/11 Fohrde und Tieckow - Beratung und Beschluss 06 p) Stellung eines Förderantrages nach ILE- Richtlinie D 1.2 zum Aus- 54/11 und Umbau des ehemaligen Kita-Gebäudes zum Dorfgemeinschaftshaus Hohenferchesar - Beratung und Beschluss 06 q) Stellung eines Förderantrages nach ILE-Richtlinie D1.2-65/11 Entwicklung der Rohrweberei zum Museum - Beratung und Beschluss 07) Anfragen und Anregungen Nicht öffentlicher Teil TOP Betreff Vorlagen-Nr. 08 Anträge zur Änderung der Tagesordnung 09 Bestätigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom Beratung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung 11 Informationen der Amtsdirektorin 12 Anfragen und Anregungen 2

3 Öffentlicher Teil 3 TOP 01: Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Herr Hinz eröffnet die Sitzung, um die Geschäfte wieder offiziell an Herrn Noack zu übergeben. Er dankt den Stadtverordneten Frau Dröscher und Herrn Meyer sowie dem Ortsvorsteher Pritzerbes Herrn Nagel für die tatkräftige Unterstützung während der Zeit der Abwesenheit von Herrn Noack. Herr Noack dankt allen Beteiligten für die ordnungsgemäße Weiterführung der Geschäfte in seiner Abwesenheit sowie für die Genesungswünsche, die ihm zahlreich während der Zeit seines Klinikaufenthaltes übermittelt wurden. Herr Noack übernimmt die Sitzungsleitung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit mit 13 anwesenden Stadtverordneten fest. TOP 02: Informationen der Amtsdirektorin Frau Hein beantragt, ihre Informationen vor dem TOP 07 abgeben zu dürfen, um für die Vertreter der Fa. Q-Cells International GmbH keine zu lange Wartezeit für die Abgabe ihres Sachstandsberichtes entstehen zu lassen. Es sollte mit der Einwohnerfragestunde fortgefahren werden. Der Antrag wird befürwortet. TOP 03: Einwohnerfragestunde Herr Menking verweist auf den TOP 06 p) unter dem die Beschlussfassung zur Stellung eines Förderantrages zum Aus- und Umbau der ehemaligen Kita in Hohenferchesar zur Dorfbegegnungsstätte erfolgen soll. Es stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Entscheidung durch die SVV getroffen wird, da es keine entsprechende Beschlussempfehlung durch den Ortsbeirat gibt. Herr Noack erklärt, dass bereits seit längerer Zeit die Absicht besteht, die ehemalige Kita in Hohenferchesar zur Dorfbegegnungsstätte auszubauen. Die Beschlussfassung der SVV ist die Voraussetzung zur Beantragung von Fördermitteln. Frau Exner fügt hinzu, dass es eine Abstimmung im Ortsbeirat Hohenferchesar mit 2 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme dazu gegeben hat. Herr Menking fordert, ihm die entsprechende Niederschrift der Sitzung, in der die Abstimmung stattfand, zur Verfügung zu stellen. Er räumt ein, dass es eine Beratung zum Thema im Amt gegeben hat, eine Abstimmung im Ortsbeirat zur Umsetzung erfolgte seines Erachtens jedoch nicht. Herr Noack verweist auf die sehr hohen Kosten, die der Umbau des Anbaus am Feuerwehrgerätehaus erfordert hätte, um davon Räumlichkeiten als Begegnungsstätte nutzen zu können. Deshalb wurde diese Möglichkeit nicht weiter verfolgt. Er weist Herrn Menking daraufhin, dass er die Forderung zur Einberufung einer Ortsbeiratssitzung zur Beratung des Themas hätte erheben müssen. Frau Pischner bestätigt abschließend, dass es zum Thema bereits eine Abstimmung in einer Ortsbeiratssitzung mit dem von Frau Exner genannten Abstimmungsergebnis gab. Weitere Anfragen von Einwohnern werden nicht gestellt. TOP 04: Anträge zur Änderung der Tagesordnung Anträge zur Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt. TOP 05: Bestätigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom Die Niederschrift wird ohne Anmerkungen mit 4 Stimmenenthaltungen bestätigt.

4 4 TOP 06: TOP 06 a): Beratung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung Berichterstattung der Firma Q-Cells International GmbH zur Umsetzung des B-Planes Solarkraftwerk Dem Vertreter der Fa. Q-Cells International GmbH Herrn Pielmaier wird das Wort erteilt. Er dankt der SVV für die Einladung, um über den Bau des Solarkraftwerkes berichten zu können. In den vergangenen 6 Wochen wurde auf dem ehemaligen Flugplatz in Briest mit dem Bau des größten Solarkraftwerkes Europas begonnen. Der Teilpark Briest-Havelsee produziert bereits Strom und hat eine Leistung von ca. 31 Megawatt. Nach Fertigstellung der Teilparks Brandenburg-Briest West und Brandenburg-Briest Ost auf dem Gebiet der Stadt Brandenburg soll eine Gesamtleistung von 91 Megawatt erreicht werden. Noch vor Jahresende wird das gesamte Solarkraftwerk an das Netz angeschlossen sein. Im Januar 2012 wird der Solarpark offiziell eingeweiht. Vor Beginn der Baumaßnahmen wurde Munition geborgen, Ausgleichsflächen geschaffen, Bäume gepflanzt, Unterkünfte für Fledermäuse geschaffen und Messstellen für das Grundwasser eingerichtet. Die Errichtung des Umspannwerkes in Tieckow wurde unproblematisch durchgeführt. Die Bepflanzungen sind erfolgt, sowie die Baustraße zurückgebaut. Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen des Unternehmens wurden die Kontakte zu den örtlichen Behörden nur noch auf Sparflamme gehalten. Die Fa. Q-Cells International GmbH ist nicht mehr Eigentümer der Solarmodule, sondern die Fa. MCG Managment Capitol Group in Berlin. Die Firmeninhaber haben für den Teilpark in Havelsee die Fa. Briest-Havelsee GmbH & Co. KG gegründet, welche wiederum die Dachgesellschaft für vier von einander unabhängige Einzelgesellschaften (Solar I IV) darstellt. Auch für den Teil auf dem Territorium der Stadt Brandenburg wurden die Anlagen an eine Hamburger Firma veräußert, die wiederum mehrere Einzelgesellschaften gegründet hat, so dass sich die Investitionen für die gesamte Solarfabrik auf 14 Einzelgesellschaften verteilen. Des Weiteren wurde die Verwaltungsgesellschaft BIG Infrastrukturgesellschaft gegründet, zu der auch das Umspannwerk in Tieckow, die Kabeltrassen, die Zuwegungen, die Löschwasseranlagen und die Ausgleichsflächen gehören. Frau Hein erhebt Bedenken, dass bei diesem schwer überschaubaren Firmenkonstrukt eventuelle Nachforderungen hinsichtlich der Auflagen des B-Planes an die Fa. Q-Cells International GmbH, die aufgrund des mit der Firma in der Vergangenheit geschlossenen Vertrages zu erfüllen sind, durchgesetzt werden könnten. Aufgrund der entstandenen Situation ist es auch nicht möglich, noch in diesem Jahr die Übertragungsvereinbarung zwischen der Stadt und der Firma abzuschließen. Dazu müssen in 2012 noch weitere Gespräche geführt werden. Herr Noack kritisiert, dass über einen langen Zeitraum keine Informationen von der Fa. Q-Cells GmbH an die Stadt herangetragen wurden und nun mit dem Bau der Solarfabrik begonnen wurde, ohne wiederum darüber zu berichten. Die Stadt Havelsee fordert von den Gewerbesteuern profitieren zu können. Bei dem Firmenkonstrukt ist nicht erkennbar, wohin sich diesbezüglich gewendet werden kann. Frau Hein informiert, dass von der Firma mehrere Gewerbeanmeldungen in der Stadt Brandenburg beabsichtigt waren, diese zwischenzeitlich jedoch an das Amt Beetzsee weitergeleitet wurden. Die Stadt Havelsee spricht sich dafür aus, dass die Gesellschaft ihren Firmensitz in Pritzerbe anmeldet und bietet zur Nutzung einen Raum im Rathaus an. Für Herrn Pielmaier stellt es kein Problem dar, dass der Firmensitz in der Standortgemeinde angemeldet wird. Herr Hinz übt massiv Kritik an der Verfahrensweise der Fa. Q-Cells. Die SVV hatte in Sondersitzungen die Beschlussfassungen über den B-Plan sowie den städtebaulichen Vertrag herbeigeführt, um der Firma schnellstmöglich die Realisierung der Solarfabrik zu ermöglichen. Sogar über die Ablehnung des Fohrder Ortsbeirates, der Tieckower Bürger sowie der Stadtverordneten aus Fohrde hinsichtlich der Realisierung des Umspannwerkes in Tieckow wurde sich bei der Beschlussfassung durch die SVV hinweggesetzt, um die Firma zu unterstützen. Jedoch wurde seitens der Firma we-

5 der über die wirtschaftlichen Probleme, noch über die Umstrukturierung sowie zum plötzlichen Baubeginn informiert. Er fordert Herrn Pielmaier auf, dass Vertrauen der Stadt wieder herzustellen und künftig über alle Aktivitäten der Gesellschaft das Amt und den Bürgermeister in Kenntnis zu setzen. Herr Pielmaier gesteht die unkorrekte Verfahrensweise der Firma ein und gibt Herrn Hinz in allen Punkten seiner Vorwürfe recht. Es haben jedoch hausinterne Probleme der Gesellschaft, die vorrangig zu lösen waren, zu diesem Kommunikationsdefizit geführt. Bezüglich der Einnahme von Gewerbesteuern weist Herr Pielmaier darauf hin, dass in den ersten Jahren aufgrund von Sonderabschreibungen nicht mit größeren Erträgen gerechnet werden kann. Herr Noack dankt Herrn Pielmaier für seine Ausführungen und verabschiedet ihn. Frau Meißner verlässt den Sitzungsraum. 5 TOP 06 b): Eigenbetrieb - Gebührenkalkulation 2012/ Beratung und Beschluss Der Betriebsführer WAL-Betrieb des Eigenbetriebes der Stadt Havelsee hat für den Kalkulationszeitraum 2012/2013 auf Grundlage der Ergebnisse der Vorjahre und unter Einbeziehung der in den Folgejahren 2012/2013 notwendigen Investitionen eine Gebührenkalkulationen für die einzelnen Sparten vorgelegt (Anlage zur Beschlussvorlage S. 1-4). Im Trinkwasserbereich ergeben sich keine Änderungen bei den Grundgebühren. Auch die bisherige Mengengebühr von 1,73 netto je m³ kann gehalten werden. Im Schmutzwasserbereich ergibt sich keine Änderung bei den Grundgebühren, aber eine Veränderung der Mengengebühr bei den beitragsbelasteten Nutzern. Die Mengengebühr vermindert sich um 0,04 /m³ auf 3,00. In der Sparte Fäkalentsorgung verbleibt es bei der Mengengebühr für Fäkalschlamm in Höhe von 30,59 /m³. Die Gebührenhöhe ist in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am beschlossen worden, in dem Bewusstsein, dass eine Kostendeckung hier nicht erreicht wird. Die Mengengebühr für das Fäkalwasser erhöht sich um 0,46 auf 11,59 / m³. Grundgebühren werden in dieser Sparte nicht erhoben. Herr Meyer weist darauf hin, dass vor Kurzem neue Schächte für die Wasseruhren geschaffen wurden und die Kunden den Hinweis bekommen haben, dass sie künftig ihre Wasseruhren selbst ablesen müssen. Er sieht hier für ältere Bürger ein Problem, dass sie die Ablesung allein in den Schächten durchführen können. Herr Noack erklärt, dass die künftige Selbstablesung der Wasseruhren aufgrund von Personalmangel durchgeführt werden soll. Dass es Probleme für ältere Bürger dabei geben könnte, wurde hier nicht bedacht. Der Eigenbetrieb muss hier eine andere Regelung finden. Weitere Anmerkungen werden nicht geäußert. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage der beiliegenden Gebührenkalkulationen 2012/ 2013 folgende Gebühren für die einzelnen Sparten des Eigenbetriebes der Stadt Havelsee für die Wasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung: Trinkwasser (keine Veränderungen): Seite 2 Grundgebühr für den Hausanschluss: a) bis 5 m³/h (Qn 2,5) 6,00 / monatlich b) bis 12 m³/h (Qn 6) 14,40 / monatlich c) bis 20 m³/h (Qn 10) 24,00 / monatlich Mengengebühr: 1,73 je m³ Netto 1,85 je m³ Brutto

6 Schmutzwasser: Seite 3 Grundgebühr für den Hausanschluss (keine Veränderung): nicht beitragsbelastete Nutzer beitragsbelastete Nutzer a) bis 5 m³/h (Qn 2,5) 5,00 / monatlich 5,00 / monatlich b) bis 12 m³/h (Qn 6) 12,00 / monatlich 12,00 / monatlich c) bis 20 m³/h (Qn 10) 20,00 / monatlich 20,00 / monatlich Mengengebühr: 4,44 / m³ (keine Änderung) 3,00 / m³ Fäkalentsorgung: Seite 4 Mengengebühr Entsorgung abflussloser Gruben (Fäkalwasser): 11,59 / m³ Mengengebühr Entsorgung Kleinkläranlage (Fäkalschlamm keine Änderung): 30,59 / m³ Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 58/ Die aktuelle Vorlage wird zum Beschluss Nr. 45/2011 erhoben. TOP 06 c): Eigenbetrieb - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Schmutzwasserentsorgungsanlagen der Stadt Havelsee (Schmutzwassergebührensatzung) - 1. Änderungssatzung - Beratung und Beschluss Im Rahmen der Erstellung der Gebührenkalkulation durch den WAL-Betrieb für den Eigenbetrieb der Stadt Havelsee hat sich im Bereich Schmutzwasser eine Änderung der Mengengebühr ergeben. Für nicht beitragsbelastete Nutzer bleibt die Mengengebühr von 4,44 bestehen. Für beitragsbelastete Nutzer verringert sich die Mengengebühr um 0,04 /m³ auf 3,00 /m³. Aufgrund der Verringerung der Mengengebühr ist die Anpassung der Schmutzwassergebührensatzung in Form einer Änderungssatzung erforderlich. Die 1. Änderungssatzung enthält die sich aus der Kalkulation ergebende Verringerung der Mengengebühr für Schmutzwasser je m³ für beitragsbelastete Nutzer. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beiliegende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Schmutzwasserentsorgungsanlagen der Stadt Havelsee mit Wirkung vom Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 59/ Die aktuelle Vorlage wird zum Beschluss Nr. 46/2011 erhoben. TOP 06 d): Eigenbetrieb - Satzung der Stadt Havelsee zur mobilen Entsorgung - 1. Änderungssatzung - Beratung und Beschluss Im Rahmen der Erstellung der Gebührenkalkulation 2012/2013 durch den WAL-Betrieb für den Eigenbetrieb der Stadt Havelsee hat sich im Bereich der Fäkalentsorgung die Mengengebühr für das

7 Fäkalwasser um 0,46 auf 11,59 / m³. Grundgebühren werden in dieser Sparte nicht erhoben. Aufgrund der Erhöhung der Mengengebühr ist die Anpassung der Satzung der Stadt Havelsee zur mobilen Entsorgung in Form einer Änderungssatzung erforderlich. Die 1. Änderungssatzung enthält die sich aus der Kalkulation ergebende Mengengebühr für Fäkalwasser. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beiliegende 1. Änderung der Satzung der Stadt Havelsee zur mobilen Entsorgung mit Wirkung vom Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 60/ Die aktuelle Vorlage wird zum Beschluss Nr. 47/2011 erhoben. TOP 06 e): Eigenbetrieb - Bau einer Kleinkläranlage Heidehof 5 - Beratung und Beschluss Der Betriebsführer des Eigenbetriebes hat nach Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung das Pumpwerk und die dazugehörige Druckleitung als öffentliche Schmutzwasserentsorgungseinrichtung zu definieren. Es wurde dazu ein Variantenvergleich erarbeitet. Aus diesem ist ersichtlich, dass die Herstellung und der Betrieb einer Kleinkläranlage auf einen Zeitraum von 15 Jahren betrachtet, die wirtschaftlichste Variante der Schmutzwasserentsorgung an diesem Standort ist. Die notwendigen finanziellen Mittel (max. Kosten für ein Pumpwerk) wurden im Wirtschaftsplan 2012 im Investitionsplan berücksichtigt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Eigenbetrieb der Stadt Havelsee für Wasserver- und Schmutzwasserentsorgung in Pritzerbe, Heidehof 5, zur zukünftigen Schmutzwasserentsorgung eine Kleinkläranlage errichtet und betreibt. Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 61/ Bemerkungen zur Anwesenheit: Frau Gisela Dröscher war aufgrund des 22 BbgKVerf von der Beratung ausgeschlossen. Die aktuelle Vorlage wird zum Beschluss Nr. 48/2011 erhoben. TOP 06 f): Eigenbetrieb - Aufnahme Kassenkredit Beratung und Beschluss Gemäß 86 Abs. 2 i.v.m. 76 Abs. 2 BbgKVerf kann der Eigenbetrieb zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen Kassenkredite bis zu dem von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen. Analog der Verfahrensweise zur Aufnahme von Kassenkrediten im Haushaltsplan soll dieser Betrag 1/6 der Einnahmen des Wirtschaftsplanes nicht übersteigen. Der vom Betriebsführer WAL-Betrieb aufgestellte Wirtschaftsplan ergibt den Vorschlag für die Aufnahme eines Kassenkredites in Höhe von

8 8 Die Stadtverordnetenversammlung setzt den Höchstbetrag zur Aufnahme eines Kassenkredits für das Geschäftsjahr 2012 für den Eigenbetrieb der Stadt Havelsee für die Wasserver- und Schmutzwasserentsorgung in Höhe von fest. Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 57/ Die aktuelle Vorlage wird zum Beschluss Nr. 49/2011 erhoben. TOP 06 g): Eigenbetrieb - Wirtschaftsplan Beratung und Beschluss Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ist als Bestandteil des Haushaltsplanes der Stadt Havelsee zu beschließen. Er bildet die Grundlage für die Arbeit des Eigenbetriebes für das Planjahr Die laut Wirtschaftsplan 2011 in den Jahren 2011 und 2012 geplanten Investitionen für die Sanierung des Wasserwerkes und Veränderungen der Technologie sind aufgrund des Negativ-Bescheides des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Förderanfrage Trinkwasser 2012 drastisch gekürzt worden. Die Durchführung der Investitionen ohne Fördermittel hätte einen enormen Anstieg der Gebühren zur Folge gehabt. Aus diesem Grunde sind im laufenden Jahr 2011 lediglich Maßnahmen zur Objektsicherung und Brunnensanierungsarbeiten durchgeführt worden. Die geplante Kreditaufnahme war nicht notwendig. Die dennoch kurz- und mittelfristig notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen und Investitionen für das Wasserwerk sollen über die Jahre 2012 bis 2015 aufgeteilt werden, um eine moderate Gebührenerhöhung für die Kunden zu erreichen. Im Jahr 2012 wird eine Kreditaufnahme in Höhe von notwendig. In der Stellenübersicht ist wegen der notwendigen Instandsetzungsarbeiten für den Wasserwerker im Jahr 2012 eine befristete Stundenerhöhung von 30 auf 40 Wochenstunden vorgesehen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes der Stadt Havelsee für die Wasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung für das Haushaltsjahr 2012 mit folgenden Festsetzungen: a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen Jahresgewinn b) Finanzplan Mittelzufluss/Mittelabfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit Mittelzufluss/Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit Mittelzufluss/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit c) Verpflichtungsermächtigungen 0 d) Kreditermächtigungen Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 56/ Die aktuelle Vorlage wird zum Beschluss Nr. 50/2011 erhoben.

9 Frau Meißner nimmt am weiteren Verlauf der Sitzung teil. 9 TOP 06 h): Vergleich zwischen dem Eigenbetrieb der Stadt Havelsee für die Wasserversorung und Schmutzwasserentsorgung und der HWG Potsdam als Rechtsnachfolgerin der PBV GmbH & Co. KG i.l. - Beratung und Beschluss Die PBV GmbH & Co. KG hat am , während ihrer Zeit als Betriebsführerin für den Eigenbetrieb der Stadt Havelsee, eine Fehlüberweisung in Höhe von 4.139,95 getätigt. Der Betriebsführungsvertrag mit der PBV endete am Mit der Beendigung der Betriebsführung wurde der Vorgang an das Amt Beetzsee mit der Bitte um Beitreibung übergeben. Laut Mitteilung der PBV GmbH & Co. KG ist der Betrag der Firma Goldstar Reise GmbH gutgeschrieben worden. Diverse Mahnungen gegenüber der Goldstar Reise GmbH blieben erfolglos. Eine durch die Goldstar Reise GmbH beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Eine Klage zur Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Goldstar Reise GmbH wurde nicht eingereicht, da die Gesellschaft zwischenzeitlich von Amts wegen gelöscht wurde. Daraufhin, hat sich Herr RA Stieger nochmals an die HWG Potsdam gewand, woraufhin diese den Vergleichsvorschlag unterbreitet hat. RA Stieger weist in einem Schreiben vom darauf hin, dass auch die Möglichkeit besteht, von der Gegenseite auf gerichtlichem Wege den gesamten Forderungsbetrag zu verlangen, wobei an dieser Stelle offen bleibt, ob sich tatsächlich eine rechtliche Verpflichtung gegenüber der HWG herleiten lässt. Herr RA Stieger geht außerdem davon aus, dass auch ein Gericht zu einem ähnlichen Vergleichsvorschlag kommen würde. Die Verjährung der Forderung tritt am ein. Die Kosten, die dem Eigenbetrieb der Stadt Havelsee bei Abschluss des Vergleichs entstehen würden, belaufen sich lt. Mitteilung vom auf 933,44. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in dem Rechtsstreit des Eigenbetriebes der Stadt Havelsee für die Wasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung gegen die HWG Potsdam als Rechtsnachfolgerin der PBV GmbH & Co. KG wegen der Erstattung einer Fehlüberweisung folgendem Vergleich zuzustimmen: 1. Die HWG zahlt dem Eigenbetrieb im Wege des außergerichtlichen Vergleichs und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Betrag in Höhe von 2.000,00 Euro brutto. 2. Die bisher entstandenen Rechtskosten trägt jede Partei selbst. Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 55/ Die aktuelle Vorlage wird zum Beschluss Nr. 51/2011 erhoben. TOP 06 i): Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan August-Bebel-Straße im Ortsteil Fohrde - Beratung und Beschluss Herr Bernd Tanner stellte mit Schreiben vom einen Antrag auf Beplanung einer Fläche im Ortsteil Fohrde. Die Fläche liegt an der August- Bebel-Straße und erstreckt sich von der B 102 kommend hinter dem Bahnübergang rechts bis zur vorhandenen Bebauung. Herr Tanner beabsichtigt, kurzfristig auf einem in diesem Gebiet liegenden Flurstück ein Einfamilienhaus zu errichten. Er erklärte seine Bereitschaft zur Übernahme der Planungskosten. Dazu ist mit Herrn Tanner ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

10 10 Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Havelsee als Wohnbaufläche dargestellt. Der FNP ist am in Kraft getreten. Seit dem ist der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) wirksam. Da für gemeindliche Planungen eine Anpassungspflicht an übergeordnete Pläne, wie den LEP B-B besteht, wurde die Übereinstimmung der Planung mit dem Ziel Z 4.5 (Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen) geprüft. Die Planung entspricht den Vorgaben des LEP B-B. Bei Erfordernis ist für den FNP ein Änderungsverfahren als Parallelverfahren durchzuführen. Der Ortsbeirat Fohrde hat bereits für das Vorhaben seine Zustimmung erteilt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das in der Anlage dargestellte Gebiet. Es soll ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen; dazu ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 27/ Die aktuelle Vorlage wird zum Beschluss Nr. 52/2011 erhoben. TOP 06 j): Grundstücksverkauf Havelsee / Gemarkung Fohrde, Flur 1, Flurstück Puhlmann - Beratung und Beschluss Im Grundbuch Blatt 601 ist als Eigentümer des Flurstückes - Eigentum des Volkes Rechtsträger: Rat der Gemeinde Fohrde ausgewiesen. Die Zuordnung des Grundstückes in das Eigentum der Gemeinde wurde am beantragt. Die Stadt Havelsee ist nach dem Vermögenszuordnungsgesetz zur Verfügung über das Grundstück befugt. Die Erwerber haben den Kauf beantragt. Sie sind im Besitz einer Nutzungsrechtsurkunde mit dem dazugehörigen Gebäudegrundbuchblatt. Zur Ermittlung des Kaufpreises ist ein Verkehrswertgutachten von einem Sachverständigen anzufertigen. Dabei ist zu prüfen, ob der Kaufpreis unter Berücksichtigung des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes zu ermitteln ist. Nach Vorlage des Gutachtens beschließt die Stadt über die Höhe des Kaufpreises. Aufgrund der abgelehnten Rückübertragung der Fläche steht den Alteigentümern eine Entschädigung zu. Die Stadt wird den Verkaufserlös an den Entschädigungsfonds der Bundesrepublik abführen müssen. Die Stadtverordnetenversammlung Havelsee beschließt die Veräußerung des Grundstückes in der Gemarkung Fohrde Flur 1, Flurstück 274 (1.350 m²), an Frau Roswitha und Herrn Arnulf Puhlmann, Mühlenweg 13 in Havelsee. Das Grundstück ist so zu übernehmen, wie es steht und liegt. Die Stadt haftet nicht für eine Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes durch die baulichen Anlagen, etwaige Leitungsrechte, bzw. sonstige Rechte Dritter und Altlasten. Das Grundstück wird für kommunale Aufgaben nicht benötigt. Die Erwerber tragen die Kosten für das Gutachten und die mit der Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, einschließlich Notar. Die Amtsdirektorin wird beauftragt und bevollmächtigt, auf der Grundlage dieses Beschlusses den Vertrag für die Stadt abzuschließen. Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 47/

11 11 Die aktuelle Vorlage wird zum Beschluss Nr. 53/2011 erhoben. TOP 06 k): Mietvertrag zwischen der Stadt Havelsee und dem Gartenbaubetrieb Frank Weigelt - Beratung und Beschluss Mit dem Gartenbaubetrieb Weigelt in Fohrde soll für die gewerbliche Nutzung der Räumlichkeiten im Gebäude Tieckower Straße 8 ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Dieser ersetzt den am abgeschlossenen Nutzungsvertrag. Genutzt werden die Räume im rechten Teil des Gebäudes. Die Nutzfläche beträgt 183,07 m². Im Mietvertrag wird geregelt, welche Kosten vom Mieter als auch vom Vermieter zu tragen sind. Der Mieter übernimmt die Betriebskosten, wie Strom, Trink- und Abwasser, Gaslieferungskosten sowie die Müllgebühren. Vom Vermieter werden Reparatur- und Instandsetzungskosten am Gebäude und an den Versorgungsanlagen getragen. Diese werden nicht auf den Mieter umgelegt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, mit Herrn Frank Weigelt, Gartenbaubetrieb Fohrde, einen Mietvertrag für die Nutzung von 183,07 m² in der Tieckower Straße 8 in Havelsee, OT Fohrde abzuschließen und damit den Nutzungsvertrag vom zu ersetzen. Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 52/ Die aktuelle Vorlage wird zum Beschluss Nr. 54/2011 erhoben. Frau Eichberg nimmt ab Uhr am weiteren Verlauf der Sitzung teil. TOP 06 l): Bauerlaubnisvertrag und Grunderwerbsplan für Neubau Radweg B102 Pritzerbe - Döberitz - Beratung und Beschluss Der Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung West in Potsdam, plant entlang der Bundesstraße B 102 den Neubau eines Radweges zwischen Pritzerbe und Döberitz. Dem Neubau wird eine wesentliche Bedeutung bei der Verbesserung der Infrastruktur und für die Erhöhung der Verkehrssicherheit beigemessen. Die Radwegtrasse führt über Grundstücke der Stadt, die vorübergehend bzw. dauerhaft in Anspruch genommen werden müssen. Für den Neubau des Radweges ist die Einverständniserklärung des Eigentümers zum Bauerlaubnisvertrag und Grunderwerbsplan notwendig. Sämtliche Inanspruchnahmen werden auf der Grundlage der üblichen Entschädigungsbestimmungen entschädigt. Grundlage sind die Bodenrichtwerte und Marktanalysen des zuständigen Gutachterausschusses beim Katasteramt bzw. die regional üblichen landwirtschaftlichen Deckungsbeiträge und das Pachtpreisniveau. Die Verzinsung erfolgt mit 2 % jährlich über dem Basiszinssatz ab Besitzübergang. Die Entschädigungsregelungen erfolgen unabhängig vom Bauerlaubnisvertrag und werden zu einem späteren Zeitpunkt im Kaufvertrag geregelt. Zum jetzigen Zeitpunkt wird ohne genauere Erläuterung eine Kaufsumme von 1.021,00 für den geplanten Flächenerwerb angegeben. Im Grundbuch ist die Stadt als Eigentümer der Flurstücke ausgewiesen. Die Gemeindevertretung stimmt dem beiliegenden Bauerlaubnisvertrag und Grunderwerbsplan mit der Bundesrepublik Deutschland, handelnd durch das Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen, zu. Dem Eigentümer bleiben alle Rechte auf eine angemessene finanzielle Entschädigung vorbehalten. Die Amtsdirektorin wird beauftragt und bevollmächtigt, auf der Grundlage dieses Beschlusses die notwendigen Erklärungen für die Stadt abzugeben.

12 12 Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 62/ Die aktuelle Vorlage wird zum Beschluss Nr. 55/2011 erhoben. TOP 06 m): Grundstückserwerb Gemarkung Pritzerbe, Flur 1, Flurstück 166/1 teilw. - Evangelische Kirchengemeinde Havelsee - Beratung und Beschluss In der Grundschule Pritzerbe wurden im Jahr 2010 bauantragspflichtige Brandschutzmaßnahmen geplant, die zurzeit in der Realisierungsphase sind. Die Grundschule befindet sich auf der Grenze zum Flurstück 166/1 der Flur 1. Als Grundstückseigentümerin ist im Grundbuch, Blatt 127, die Evangelische Kirchengemeinde Havelsee eingetragen. Die Baugenehmigung wurde mit Widerruf für den Fall erteilt, dass der Brandschutzabstand auf dem Flurstück 166/1 nicht gesichert wird. Mit dem Ankauf der Fläche wird der notwendige Brandschutzabstand für die Schule gewährleistet. Der Kaufpreis entspricht dem Bodenrichtwert im Sanierungsgebiet Altstadt Pritzerbe. Der ehem. Vorsitzende des Gemeindekirchenrates, Herr Pfarrer Matthias Puppe, hat sein Einverständnis zum Grundstücksverkauf erklärt und einen Vertragsentwurf vorgelegt. Der Sachverhalt wird diskutiert. Herr Noack erbittet Auskunft, warum in diesem Fall 19,00 /m² Fläche an die evangelische Kirchengemeinde gezahlt werden sollen, wobei für den Grundstücksankauf von Frau Oestereich und Herrn Köhler seitens des Amtes empfohlen wird, nur 10,00 /m² anzubieten. Frau Hein erklärt, dass dieser Preis für das Sanierungsgebiet ermittelt wurde. Herr Meyer äußert sein Unverständnis dafür, warum die Fläche von der Stadt erworben werden muss, da auch die Anpachtung in Betracht gezogen werden könnte. Die Verhandlungen mit der Kirche hätten auch dahingehend geführt werden können, dass die Fläche der Stadt kostenlos übertragen wird. Nach Beendigung der Diskussion wird mit 13 Ja-Stimmen und einer Stimmenenthaltung Einigung erzielt, die Beschlussfassung zu vertagen. Es soll ein klärendes Gespräch mit der evangelischen Kirche geführt werden, ob eine kostenlose Übertragung der Fläche an die Stadt möglich wäre. TOP 06 n): Ankauf des Grundstückes ehemaliger Stadtgraben in der Gemarkung Pritzerbe, Flur 1, Flurstück Eigentümerin Frau Petra Oestereich - Beratung und Beschluss Der Kaufvertrag vom zwischen Frau Petra Oestreich und Herrn Olaf Köhler über Grundstücke im Grundbuch von Pritzerbe wurde dem Amt vom Notar zur Erteilung eines Zeugnisses über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechtes (Negativattest) übergeben. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass der Stadt für den im Sanierungsgebiet Altstadt gelegenen Teil des Flurstückes 583 ein Vorkaufsrecht zusteht. Dieses wurde gegenüber der Verkäuferin mit Schreiben vom geltend gemacht. Als Grund für die Ausübung des Vorkaufsrechtes wurde angeführt, dass das Flurstück 583 zur Wiederherstellung der historischen Ableitwege des Niederschlagswassers dringend benötigt wird. Da der im Bereich des Sanierungsgebietes gelegene Teil des Grundstückes nur ca. 40 % des gesamten Grundstückes ausmacht und für die Herstellung von Ableitwegen das gesamte Grundstück benötigt wird, hat am ein Gespräch mit Frau Oestreich und Herrn Köhler, im Beisein von Frau Muschol vom Ortsbeirat stattgefunden. Ziel des Gespräches war, von der Eigentümerin die Zustimmung zur Veräußerung der Restfläche des Flurstückes 583 zu erhalten. An diesem Tag haben Frau Oestreich und Herr Köhler einen Verkauf an die Stadt abgelehnt. Mit Schreiben vom wurde uns das Kaufangebot unterbreitet, welches Gegenstand der Beschlussfassung ist. Der angebotene Kaufpreis von 20,00 Euro pro m² entspricht nicht dem vom Gutachterausschuss für den im Sanierungsgebiet gelegenen Teil des Grundstückes ermittelten Wert. Der Bodenrichtwert zum Stichtag beträgt 10,00 Euro pro m². Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ankauf des Flurstückes 583 noch keine Wiederherstellung

13 13 von Ableitwegen möglich ist. Auch auf dem privaten Grundstück 584 (zwischen der Dammstraße und dem Flurstück 583) ist der Stadtgraben nicht mehr vorhanden und teilweise überbaut. Herr Batsch hat vor der Beschlussfassung den Sitzungsraum verlassen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Kaufangebot vom über das Flurstück 583, Flur 1, Gemarkung Pritzerbe zu einem Preis von 20,00 pro m² nicht anzunehmen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt weiterhin, der Eigentümerin Frau Petra Oestreich ein Gegenangebot mit einem Kaufpreis von 10,00 pro m² zu unterbreiten. Der Kaufpreis beträgt bei einer Grundstücksgröße von 593 m² Das Grundstück ist Teil des ehemaligen Stadtgrabens und wird für kommunale Aufgaben Herstellung der historischen Ableitwege des Niederschlagswassers benötigt. Die Stadt trägt die mit der Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, wie Vermessung und Notar sowie die Kosten für die Umsetzung der Einfriedung. Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 64/ Die aktuelle Vorlage wird zum Beschluss Nr. 56/2011 erhoben. Herr Batsch nimmt am weiteren Verlauf der Sitzung wieder teil. TOP 06 o): Einebnung von Grabstellen auf den kommunalen Friedhöfen in Fohrde und Tieckow - Beratung und Beschluss Auf den kommunalen Friedhöfen in Fohrde und Tieckow befinden sich Grabstellen, die über mehrere Jahre nicht mehr gepflegt wurden und für die das Nutzungsrecht bereits abgelaufen ist. Bemühungen Angehörige zu ermitteln, hatten keinen Erfolg. Um die Neubelegung zu ermöglichen, soll die Einebnung der Grabstellen durch den Gemeindearbeiter vorgenommen werden. Der Ortsbeirat Fohrde hat sich bereits mit dem Thema befasst und die Einebnung der Grabstellen empfohlen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Gräber auf den kommunalen Friedhöfen in Tieckow und Fohrde, für die das Nutzungsrecht bereits abgelaufen ist, einzuebnen. Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 53/ Die aktuelle Vorlage wird zum Beschluss Nr. 57/2011 erhoben. TOP 06 p): Stellung eines Förderantrages nach ILE- Richtlinie D 1.2 zum Aus- und Umbau des ehemaligen Kita-Gebäudes zum Dorfgemeinschaftshaus Hohenferchesar - Beratung und Beschluss Zur Förderung des gemeinschaftlichen Lebens im Ortsteil Hohenferchesar wurde sich dafür ausgesprochen, das ehemalige Kita-Gebäude zu einem multifunktionalen Dorfgemeinschaftshaus auszubauen. Dieses soll für öffentliche und private Veranstaltungen genutzt werden.

14 Der Ortsbeirat Hohenferchesar hat sich lt. Aussage von Frau Exner mehrheitlich für einen preisgünstigen Umbau der ehemaligen Kita ausgesprochen. Vom Ingenieurbüro Spangenberg wurde dafür eine akzeptable Variante erarbeitet. Es wird nach Bewilligung der Fördermittel ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von ca. 31,0 T benötigt. Frau Meißner erkundigt sich, wer für die Räumlichkeiten die Verantwortung trägt. Frau Exner sagt aus, dass der Ortsbeirat für das Gebäude zuständig ist. 14 Herr Schindler erkundigt sich, wie verfahren wird, falls der benannte Eigenanteil der Stadt doch nicht ausreicht. Frau Hein erklärt, dass es sich bei den in der Beschlussvorlage genannten Zahlen um geschätzte Kosten handelt, die für die Beantragung der Fördermittel erforderlich sind. Zur Höhe der realen Kosten kann noch keine Aussage getroffen werden, da noch keine Planung erfolgte. Herr Schindler befürwortet nicht die Schaffung einer weiteren Begegnungsstätte, die von der Stadt unterhalten werden muss und zusätzliche Kosten verursacht. Er spricht sich dafür aus, in bereits vorhandene Gemeinschaftsräume zu investieren. Frau Exner erklärt, dass derartige Räumlichkeiten in Hohenferchesar nicht vorhanden sind. Frau Hein weist darauf hin, dass durch die Möglichkeit privater Nutzungen Einnahmen erzielt werden können, die aber nicht ausreichen werden, um die Kosten zu decken. Weitere Meinungen werden nicht geäußert. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Aus- und Umbau des ehemaligen Kita-Gebäudes Hohenferchesar zum Dorfgemeinschaftshaus entsprechend dem beiliegenden Entwurf und der Kostenschätzung. Die Maßnahme soll im Jahr 2012 durchgeführt werden. Den erforderlichen Eigenanteil in Höhe von ,07 Euro stellt die Stadt Havelsee in den Haushalt 2012 ein. Die Folgekosten werden durch die Stadt Havelsee finanziert. Das Amt Beetzsee wird beauftragt, den Fördermittelantrag nach der ILE- Richtlinie D 1.2 bis zum im Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einzureichen. Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 54/ Die aktuelle Vorlage wird zum Beschluss Nr. 58/2011 erhoben. TOP 06 q): Stellung eines Förderantrages nach ILE-Richtlinie D1.2 - Entwicklung der Rohrweberei zum Museum - Beratung und Beschluss Die Stadt Havelsee beabsichtigt, die Rohrweberei zum Museum zu entwickeln. Damit soll eine ansprechende Repräsentation des Rohrweberhandwerks als touristischer Anziehungspunkt erreicht werden. Die Stellung eines Bauantrages ist nicht erforderlich, da keine baugenehmigungspflichtigen Umbauten erfolgen. Das Konzept sieht vorrangig die Neugestaltung der vorhandenen Räumlichkeiten vor. Seitens des AAfV wird beabsichtigt, das Gebäude weiterhin für Arbeitsfördermaßnahmen zu nutzen und den Museumsausbau zu unterstützen. Gemäß einer Kostenschätzung wurden als Gesamtkosten ca. 234,0 T Brutto ermittelt. Bei einer 75-prozentigen Förderung des Netto-Betrages in Höhe von 196,6 T ist von der Stadt ein Eigenanteil von 86,5 T bereitzustellen. Der Sachverhalt wird diskutiert. Auf Anfrage von Herrn Schindler, ob eine Verbesserung der Zuwegung geplant ist, entgegnet Herr Noack, dass diese nicht verändert wird, es werden jedoch Stellplätze geschaffen.

15 Herr Schindler befürchtet, dass dann die Besucher bei schlechtem Wetter ausbleiben werden. Frau Meißner erkundigt sich, wie nach der Fertigstellung der Maßnahme die Bewirtschaftung der Rohrweberei erfolgen soll und ob die Beschäftigung von Herrn Wagner weiterhin gewährleistet werden kann, da das Bestehen von Arbeitsförderungsvereinen nicht langfristig gesichert ist. Herr Meyer weist darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit 150,0 T in die Rohrweberei investiert wurden und die Stadt für diese Maßnahme wiederum 100,0 T aufbringen muss. 15 Frau Hein erklärt, dass von dieser Summe 81,0 T für die museale Ausstattung benötigt werden. Herr Noack fügt hinzu, dass Frau Neumeister beauftragt wurde, sich an den Vizelandrat Herrn Stein zu wenden und die Anfrage zu stellen, ob sich der Landkreis finanziell an der Maßnahme beteiligen würde und somit der Eigenanteil der Stadt minimiert werden könnte. Herr Vogeler erkundigt sich, von wem der Umbau der Rohrweberei angestrebt wird. Er ist nicht davon überzeugt, dass die Rohrweberei auch nach einem Umbau gut besucht wird. Des Weiteren muss ein angemessener Preis als Eintrittsgeld erhoben werden. Frau Hein erinnert daran, dass die SVV in der Vergangenheit mehrheitlich einen Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Rohrweberei zum Museum gefasst hat. Weitere Meinungen werden nicht geäußert. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entwicklung der Rohrweberei zum Museum Umbauarbeiten und Ausstattung entsprechend ihres Grundsatzbeschlusses vom Grundlage für die Ausgestaltung des Museums bildet das Konzept des AAfV, Wegeführung und Leitsystem, der Studentin Ballanska und die beiliegende Kostenschätzung des Architekten Herrn Enzmann. Die Maßnahme soll im Jahr 2012 durchgeführt werden. Den erforderlichen Eigenanteil in Höhe von ,22 Euro stellt die Stadt Havelsee in den Haushalt 2012 ein. Die Folgekosten werden durch die Stadt Havelsee finanziert. Das Amt Beetzsee wird beauftragt, den Fördermittelantrag nach der ILE Richtlinie D 1.2 bis zum im Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einzureichen. Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 65/ Die aktuelle Vorlage wird zum Beschluss Nr. 59/2011 erhoben. TOP 02: Informationen der Amtsdirektorin Frau Hein informiert über das Folgende: Gegen die Gemeinde Beetzsee wird eine Normenkontrollklage bezüglich der Zweitwohnungssteuersatzung geführt. Für die Stadt Havelsee sind 10 Klagen gegen die Zweitwohnungssteuersatzung anhängig. Nach erfolgter Ausschreibung der Winterdienstleistungen wurden mit den Firmen - Bossan Bau für den OT Fohrde einschließlich Tieckow - Dreihardts Dienstleistungen für den OT Pritzerbe einschließlich Kützkow und den OT Hohenferchesar - Andre Recht für die OT Briest und Marzahne neue Verträge abgeschlossen.

16 Die Regressforderungen an der Einzäunung des Friedhofes in Fohrde werden noch vor den Weihnachtsfeiertagen von der Fa. Heinke abgearbeitet. 16 Im Haushalt wurde die Anschaffung eines neuen Benzinrasenmähers geplant. Dieser wurde jetzt zusammen mit einem weiteren Rasenmäher angeschafft, da der Bedarf eines zweiten Rasenmä-hers für den OT Fohrde durch den Ortsvorsteher angemeldet wurde. Die Geräte befinden sich an folgenden Standorten: - Gemeindearbeiter Pritzerbe - 1 neuer Rasenmäher - Gemeindearbeiter Fohrde - 1 neuer Rasenmäher - Friedhof Fohrde - 1 älterer (kleinerer) Rasenmäher TOP 07): Anfragen und Anregungen Herr Noack spricht an, dass vom Landesbetrieb Straßenwesen an der Landesstraße in Richtung Marzahne Baumfällmaßnahmen durchgeführt wurden, wobei sehr große Lücken entstanden sind. Das Amt wird gebeten, beim Landesbetrieb anzufragen, ob Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Frau Hein sagt eine Klärung des Sachverhaltes zu. Herr Batsch regt an, die öffentliche Nutzung der Toilette an der Fähre wieder zu ermöglichen. Herr Noack bittet den Ortsbeirat Pritzerbe, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Herr Meyer hat das Protokoll über den Bauablauf in der Dammstraße erhalten. Er bittet das Amt, den Anwohnern einen konkreten Bauablaufplan zur Verfügung zu stellen. Herr Meyer spricht des Weiteren an, dass den Anwohnern der Marktstraße von Herrn Wolko mitgeteilt wurde, dass der Ausbau der Straße bis zum Ende des Jahres 2012 abgeschlossen sein wird. Dieses ist nicht glaubhaft, da der Ausbau der Dammstraße noch immer nicht beendet werden konnte. Das Amt sollte Einfluss auf Herrn Wolko nehmen, dass er keine Aussagen zu Terminstellungen trifft, die nicht haltbar sind. Weitere Anfragen und Anregungen werden nicht geäußert. Ende des öffentlichen Teiles um Uhr. gez. Günter Noack Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung gez. Frau Grimm Protokollantin

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