PROTOKOLL. 11. Gemeinderatssitzung (Gemeinderatsperiode )

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1 Marktgemeinde St. Johann in Tirol Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol PROTOKOLL über die am Montag, den 4. Juli 2011, von Uhr bis Uhr im Sitzungszimmer des Kommunalzentrums unter dem Vorsitz von Bgm. Josef Grander abgehaltene 11. Gemeinderatssitzung (Gemeinderatsperiode ) Anwesend: Hubert Almberger, Simon Aschaber, Christine Bernhofer, Mag. Helga Embacher, August Golser, Johann Grander, Christine Gschnaller, Andrea Hauser, Mag. Leo Hofinger, Renate Kammerlander, Manfred Kecht, Ing. Manfred Keuschnigg, Heribert Mariacher, Leo Resch, Mag. Stefan Seiwald, Robert Steger, Peter Wallner, Dr. Georg Zimmermann Entschuldigt: Alois Foidl (Ersatz: Robert Steger) Nicht entschuldigt: niemand Schriftführer: Dr. Ernst Hofer, MBA 186

2 T A G E S O R D N U N G (nach Erweiterung) I. Genehmigung der Tagesordnung II. Genehmigung der Niederschrift über die 10. Gemeinderatssitzung III. Berichte des Bürgermeisters 1) Bericht über den Standortentwicklungsausschuss (Berichterstatter: Hubert Almberger) IV. Anträge des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes 1) Ankauf eines Fahrzeuges für den Bauhof 2) Mittelfreigabe: Neubau eines Aufzugs beim Schulhotel Sonnenhof 3) Gewährung einer Subvention für Montessori Bezirk Kitzbühel Verein zur Förderung des aktiven Lernens 4) Erlassung von Verkehrsmaßnahmen im Bereich der Volksschule Neubauweg und des Sonderpädagogischen Zentrums St. Johann und Umgebung ( Feuerwehrzufahrt ) 5) Nachträgliche Genehmigung von auf das Notverordnungsrecht des Bürgermeisters gestützten Verordnungen V. Berichte und Anträge der Ausschüsse 1) BAUAUSSCHUSS 1) Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 19/7, KG St. Johann in Tirol (Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol) 2) Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 3066/8, KG St. Johann in Tirol (Doris Oppeneiger/Josef Reiter) 187

3 3) Erlassung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gst. 64/5 und.1287, beide KG St. Johann in Tirol (Schwimmbadweg/Richard Pedratscher/Nuarach Immobilien GmbH) 4) Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 1816/5, KG St. Johann in Tirol (Nina Millinger) 5) Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 2233/6, KG St. Johann in Tirol (Matthias Bernhart) 2) FINANZAUSSCHUSS 1) Abschluss eines Darlehensvertrages in Zusammenhang mit der Panorama- Badewelt und Darstellung der Finanzierung 2) Abschluss eines Kaufvertrages mit der BTV-Real-Leasing I Gesellschaft m.b.h. (Gebäude der freiwilligen Feuerwehr) 3) LANDWIRTSCHAFTSAUSSCHUSS 1) Mittelfreigabe: Schneeräumung der Güterwege 2010/2011 VI. Anträge, Anfragen und Allfälliges I. GENEHMIGUNG DER TAGESORDNUNG Bgm. Josef Grander begrüßt die Anwesenden. Es sind 19 Gemeinderäte anwesend. Der Amtsleiter beantragt, die Tagesordnung zu Verhandlungsgegenstand V.) FINANZ- AUSSCHUSS wie folgt zu ergänzen: 2) Abschluss eines Kaufvertrages mit der BTV-Real-Leasing I Gesellschaft m.b.h. (Gebäude der freiwilligen Feuerwehr) 188

4 Die Tagesordnung wird genehmigt und dem Verhandlungsgegenstand V.2) Abschluss eines Kaufvertrages mit der BTV-Real-Leasing I Gesellschaft (Gebäude der freiwilligen Feuerwehr) gemäß 35 Abs 3 TGO 2001 die Dringlichkeit zuerkannt. II. GENEHMIGUNG DER NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE 10. GEMEINDERATSSITZUNG Coram publico. Christine Bernhofer wünscht sich bereits zum zweiten Male, dass in der Einladung zur Gemeinderatssitzung auf deren Öffentlichkeit hingewiesen wird. Der Amtsleiter sagt dies für zukünftige Einladungen zu. La funicolare. La può pagare? Im Übrigen vermisst Christine Bernhofer bei Tagesordnungspunkt III.1) Berichte des Bürgermeisters: Bericht über die St. Johanner Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. (Berichterstatter: Mag. Stefan Seiwald) die Protokollierung ihrer Frage an Mag. Stefan Seiwald, ob das Unternehmen noch liquid sei. 1 Mag. Stefan Seiwald hatte dem entgegnet: Zurzeit, ja, sehr. Die Niederschrift über die 10. Gemeinderatssitzung wird genehmigt. 1 Siehe zur Maßgröße der Liquidität etwa Hammer, Führungsorientierte Betriebswirtschaftslehre (2007), Seiten 87 und 88: Die Fähigkeit einer Unternehmung, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu entsprechen, ist grundsätzlich von den folgenden Faktoren abhängig: a) dem Bestand an finanziellen Mitteln (Geld und Guthaben auf den diversen Bankkonten des Unternehmens) b) der Höhe der zu erwartenden Geldflüsse und -eingänge, die mit relativer Sicherheit realisiert werden c) der Höhe der in Zukunft im Planungszeitraum zu erwartenden Abflüsse (Abgänge) finanzieller Mittel, denen bereits bekannte Verpflichtungen oder auch Freiwilligkeiten zugrunde liegen Ist diese Zahlungsfähigkeit mit Bezug auf diese Faktoren nicht mehr gegeben, liegt Illiquidität vor, die, wenn es dem Unternehmen nicht gelingt, trotz erstreckter Zahlungsfristen durch die Gläubiger, die Liquidität wieder herzustellen, einen Insolvenzgrund gibt. Die Insolvenzordnung hingegen kennt den Begriff der Liquidität bzw. der Illiquidität nicht. Sie nennt als Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Sanierungs- und Konkursverfahrens) Zahlungsunfähigkeit ( 66 leg cit) und Überschuldung ( 67 leg cit). 189

5 III. BERICHTE DES BÜRGERMEISTERS 1) Bericht über den Standortentwicklungsausschuss (Berichterstatter: Hubert Almberger) Hubert Almberger berichtet über den Standortentwicklungsausschuss. Dessen Mitglieder (Josef Grander, Angelika Schmied-Hofinger, Hubert Almberger, Ing. Manfred Keuschnigg, Mag. Helga Embacher, Christine Bernhofer, Franz Viertl, Robert Steger, Dipl.-Ing. Dagmar Kogler, Günther Huber, Markus Hutter, Edgar Wachel, Martin Weigl, Dieter Jöchler, Gabriele Staffner, Mag. Stefan Seiwald, Klaus Födermair, Heribert Mariacher 2 ) seien hoch motiviert. Peter Wallner fragt, ob sich der Standortentwicklungsausschuss, gleich wie das Projekt St. Johann 2020 rein auf die die Wirtschaft beziehe. Hubert Almberger verneint dies: Wir sind offen für alles. Des Weiteren erkundigt sich Peter Wallner danach, ob Akteure des Sozial- und Kulturbereichs in den Ausschuss miteinbezogen worden seien. Hubert Almberger bejaht diese Frage. Schließlich möchte Peter Wallner wissen, ob die Ergebnisse des sogenannten Ortsleitbildes Berücksichtigung fänden. Diesbezüglich führt Mag. Helga Embacher aus, um dieses gehe es beim Standortentwicklungsausschuss nicht ( kein Ortsleitbild ). Mag. Helga Embacher meint, es handle sich beim Standortentwicklungsausschuss um keinen Ersatzgemeinderat. Der Bürgermeister betont unterdessen, der Ausschuss diene der Entlastung des Gemeinderates. IV. ANTRÄGE DES BÜRGERMEISTERS UND DES GEMEINDEVORSTANDES 1) Ankauf eines Fahrzeuges für den Bauhof Für den Ankauf eines Fahrzeuges für den Bauhof werden Mittel in Höhe von EUR ,00 freigegeben. HHSt Klaus Födermair und Heribert Mariacher erlangten ihre Mitgliedschaft im Standortentwicklungsausschuss nach der Gemeinderatssitzung. 190

6 2) Mittelfreigabe: Neubau eines Aufzugs beim Schulhotel Sonnenhof Der Bürgermeister berichtet über die Historie des Schulhotels Sonnenhof. Die Bedeckung erfolge aus der Betriebsmittelrücklage ; es liege ein klassischer Fall für deren Verwendung vor, die Rücklage sei ja nicht Selbstzweck. Abschließend schlägt der Bürgermeister vor, dass der Gemeinderat im Anschluss an eine seiner nächsten Sitzungen ein gemeinsames Abendessen im Schulhotel Sonnenhof einnimmt (Sitzungsbeginn in diesem Fall: Uhr). Für den Neubau eines Aufzugs beim Schulhotel Sonnenhof werden Mittel in Höhe von EUR ,00 freigegeben. Dies stellt den ausschließlichen Beitrag der Marktgemeinde St. Johann in Tirol für das Schulhotel Sonnenhof im Zeitraum Juli 2011 bis Juli 2021 dar. HHSt ) Gewährung einer Subvention für Montessori Bezirk Kitzbühel Verein zur Förderung des aktiven Lernens Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Christine Bernhofer ist es wichtig, dass durch die Gewährung der Subvention an Montessori Bezirk Kitzbühel Verein zur Förderung des aktiven Lernens die sonstige Unterstützung der Gemeinde für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol nicht zurückgefahren wird. Der Bürgermeister bestätigt dies. Montessori Bezirk Kitzbühel Verein zur Förderung des aktiven Lernens erhält in Hinblick auf den Um- und Zubau des Montessori-Hauses in St. Johann in Tirol eine Förderung in Höhe von EUR ,00. Dieser Betrag wird gleichmäßig auf die Jahre 2012 bis 2019 (acht Raten) ausbezahlt und ist jeweils am 1. April eines Jahres fällig. Die finanzielle Unterstützung ist an den Um- und Zubau des Montessori-Hauses 191

7 gebunden (Zweckbindung). Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung ist vom Antragsteller in geeigneter Weise nachzuweisen. HHSt ) Erlassung von Verkehrsmaßnahmen im Bereich der Volksschule Neubauweg und des Sonderpädagogischen Zentrums St. Johann und Umgebung ( Feuerwehrzufahrt ) V E R O R D N U N G Gemäß 43 Abs 1 lit b Z 1 und 94d Z 4 lit a Straßenverkehrsordnung StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. Nr. I 34/2011, wird aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, folgende Verkehrsmaßnahme verfügt: 1. Die verkehrstechnische Beurteilung des Ingenieursbüros für Verkehrswesen Huter Hirschhuber OG vom 5. Mai 2011 ( Kennzeichnung der Feuerwehrzonen und Verordnung von Halte- und Parkverbote im Bereich des Sonderpädagogischen Zentrums und der Volksschule St. Johann Verkehrstechnische Beurteilung ) stellt einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung dar. 2. (1) Der im Beschilderungsschema auf Seite 4 der verkehrstechnischen Beurteilung dargestellte Bereich ist gemäß den Vorgaben der bezeichneten verkehrstechnischen Beurteilung zu beschildern. (2) Folgende Straßenverkehrszeichen und Zusatztafeln sind wie folgt anzubringen: a) an den Punkten (1): Schild-Nr. 1 auf Seite 6 der bezeichneten verkehrstechnischen Beurteilung b) an den Punkten (2): Schild-Nr. 2 auf Seite 6 der bezeichneten verkehrstechnischen Beurteilung c) an Punkt (3): Schild-Nr. 1b auf Seite 6 der bezeichneten verkehrstechnischen Beurteilung d) an Punkt (4): Foto HP 1 auf Seite 7 der bezeichneten verkehrstechnischen Beurteilung 192

8 e) an Punkt (5): Foto HP 2 auf Seite 8 der bezeichneten verkehrstechnischen Beurteilung f) an Punkt (6): Foto HP 3 auf Seite 8 der bezeichneten verkehrstechnischen Beurteilung g) an Punkt (7): Foto HP 4 auf Seite 9 der bezeichneten verkehrstechnischen Beurteilung 3. Diese Verordnung ist durch die in 2 näher genannten Straßenverkehrszeichen und Zusatztafeln kundzumachen und tritt mit deren Anbringung in Kraft. Der Gemeinderat hält fest, dass das Anhörungsverfahren gemäß 94f Abs 1 lit b Z 2 StVO (Mitwirkung) durchgeführt worden ist. Die verkehrstechnische Beurteilung des Ingenieursbüros für Verkehrswesen Huter Hirschhuber OG vom 5. Mai 2011 ist diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage A angeschlossen. 5) Nachträgliche Genehmigung von auf das Notverordnungsrecht des Bürgermeisters gestützten Verordnungen Die nachstehenden dringenden Verfügungen des Bürgermeisters werden gemäß 30 Abs 1 lit f TGO 2001 nachträglich genehmigt: 600/ vom 15. November / vom 11. April / vom 11. April / vom 11. April / vom 18. April / vom 15. April / vom 15. April / vom 26. April / vom 16. Mai / vom 27. Mai / vom 27. Mai

9 600/ vom 30. Mai / vom 9. Juni / vom 20. Juni / vom 22. Juni / A vom 1. Juli 2011 V. BERICHTE UND ANTRÄGE DER AUSSCHÜSSE 1) BAUAUSSCHUSS 1) Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 19/7, KG St. Johann in Tirol (Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol) Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gst. 19/7, KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 15. Juni 2011 ( bpl_stjt1111_0709 Bezirkskrankenhaus.dwg ) wird gemäß 66 Abs 1 erster Satz TROG 2011 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß 66 Abs 2 TROG 2011 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach 66 Abs 1 erster Satz TROG 2011 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplans; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsund Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. Hinweis: Durch diesen Beschluss wird der Beschluss des Gemeinderates vom 21. Juli 2009 zu Tagesordnungspunkt V.1.2.c) Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes betreffend die Gpn. 19/7, 19/10, 26/10, 40/1, 40/2, 39 und 5619/1, alle KG St. Johann in Tirol ersetzt. 2) Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 3066/8, KG St. Johann in Tirol (Doris Oppeneiger/Josef Reiter) Beschluss (18:0): [Ing. Manfred Keuschnigg stimmt nicht mit] Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gst. 3066/8, KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 15. Juni 2011 (GZ: bpl_stjt1211_oppeneiger_ Reiter.dwg) wird gemäß 66 Abs 1 erster Satz TROG 2011 aufgelegt. Die Aufle- 194

10 gungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß 66 Abs 2 TROG 2011 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach 66 Abs 1 erster Satz TROG 2011 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplans; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsund Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. 3) Erlassung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gst. 64/5 und.1287, beide KG St. Johann in Tirol (Schwimmbadweg/Richard Pedratscher/Nuarach Immobilien GmbH) Beschluss (18:1): Es erfolgen eine neuerliche (zweite) Änderung des zuletzt im Jahr 2010 geänderten allgemeinen Bebauungsplans Zentrum 1 sowie eine neuerliche (siebte) Änderung des zuletzt gleichfalls im Jahr 2010 geänderten ergänzenden Bebauungsplans Zentrum 1 (betroffene Grundstücke jeweils: Gst. 64/5 und.1287, beide KG St. Johann in Tirol) (Änderungen aufsichtsbehördlich genehmigt am 11. Mai 2010 zu Zl. Ve /159-2), und zwar jeweils in der Weise, wie sie in den Erläuterungen des Dr. Erich Ortner vom 15. Juni 2011 ( eb-bpl_stjt1411_schwimmbadweg_ 6.doc ) beschrieben sind. Die Änderungen sind in Anlage B dieses Gemeinderatsprotokolls, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, ersichtlich. Gemäß 66 Abs 2 TROG 2011 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach 66 Abs 1 erster Satz TROG 2011 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplans; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. 4) Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 1816/5, KG St. Johann in Tirol (Nina Millinger) Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gst. 1816/5, KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 20. Juni 2011 (GZ: bpl_stjt1511_millinger.dwg) wird gemäß 66 Abs 1 erster Satz TROG 2011 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt 195

11 vier Wochen. Gemäß 66 Abs 2 TROG 2011 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach 66 Abs 1 erster Satz TROG 2011 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplans; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. 5) Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 2233/6, KG St. Johann in Tirol (Matthias Bernhart) Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gst. 2233/6, KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 15. Juni 2011 (GZ: bpl_stjt1311_bernhart.dwg) wird gemäß 66 Abs 1 erster Satz 2011 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß 66 Abs 2 TROG 2011 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach 66 Abs 1 erster Satz TROG 2011 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplans; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. 2) FINANZAUSSCHUSS 1) Abschluss eines Darlehensvertrages in Zusammenhang mit der Panorama- Badewelt und Darstellung der Finanzierung In Zusammenhang mit Bau- und Investitionsmaßnahmen (Abbruch und Wiederaufbau des bestehenden Kabinengebäudes siehe hiezu den Beschluss des Gemeinderates vom 17. März 2011 zu Tagesordnungspunkt IV.3) Mittelfreigabe: Panorama-Badewelt; Nutzung der Egger-Abwärme siehe hiezu den Beschluss des Gemeinderates vom 3. Mai 2011 zu Tagesordnungspunkt IV.1) Mittelfreigabe für die Panorama-Badewelt ( Egger-Abwärme ) bei der Panorama-Badewelt schließt die Marktgemeinde St. Johann in Tirol mit der Hypo Tirol Bank AG einen Darlehensvertrag zu den nachstehenden Parametern: 196

12 Darlehensvaluta EUR ,00 Zinsen Bindung an den 6-Monats-EURIBOR samt eines Aufschlages von 0,40 % Zinsberechnungsmethode: ACT/360 Dekursive Verzinsung (Verzinsung im Anschluss an die Zinsperiode) Vertragsdauer Tilgung Spesen zehn Jahre halbjährlich, jeweils zum 30. April und 31. Oktober eines Jahres, auf Basis des zwei Bankwerktage zuvor festgelegten Wertes Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung (Rückzahlung) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ohne Anfall einer Vorfälligkeitsentschädigung zum jeweiligen Zinsanpassungstermin Tilgungsbeginn: 31. Oktober 2011 sämtliche Spesen sind in den Zinsen enthalten Der Abschluss dieses Darlehensvertrages bedarf für sein wirksames Zustandekommen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung ( 30 Abs 1 lit o ivm 123 Abs 1 lit a TGO 2001 [ Aufnahme von Krediten ]). AOH Die Finanzierung der Bau- und Investitionsmaßnahmen (Abbruch und Wiederaufbau des bestehenden Kabinengebäudes siehe hiezu den Beschluss des Gemeinderates vom 17. März 2011 zu Tagesordnungspunkt IV.3) Mittelfreigabe: Panorama-Badewelt; Nutzung der Egger-Abwärme siehe hiezu den Beschluss des Gemeinderates vom 3. Mai 2011 zu Tagesordnungspunkt IV.1) Mittelfreigabe für die Panorama-Badewelt ( Egger-Abwärme ) bei der Panorama-Badewelt stellt sich wie folgt dar: 197

13 Gesamtfinanzierungsplan Betrag in EUR Gesamtinvestitionskosten ,00 Davon Finanzierung durch das Darlehen ,00 (= 100 % fremdfinanziert) AOH ) Abschluss eines Kaufvertrages mit der BTV-Real-Leasing I Gesellschaft m.b.h. (Gebäude der freiwilligen Feuerwehr) Der Abschluss des Kaufvertrages mit der BTV-Real-Leasing I Gesellschaft m.b.h. laut Anlage C dieses Gemeinderatsprotokolls wird genehmigt. 3) LANDWIRTSCHAFTSAUSSCHUSS 1) Mittelfreigabe: Schneeräumung der Güterwege 2010/2011 Für die Schneeräumung der sogenannten Güterwege im Winter 2010/2011 wird ein Betrag von EUR ,18 freigegeben. HHSt

14 VI. ANTRÄGE, ANFRAGEN UND ALLFÄLLIGES Es liegt eine (erste) Anfrage der Gemeinderatspartei Freiheitliche Partei und Parteifreie (FPÖ) vor. Die Anfrage ist nachstehend auszugsweise wiedergegeben und diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage D angehängt. Der Bürgermeister antwortet hiezu, bislang läge keine Endabrechnung vor. Sobald eine derartige Schlussabrechnung vorliege, werde sie dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Laut Information des Finanzverwalters schaut es nicht schlecht aus. Johann Grander kündigt eine Kontrolle des Umbaus des Gemeindeamtes durch den Überprüfungsausschuss an. Dies sei im Ausschuss bereits mehr oder weniger gesagt worden. Es liegt ein (erster) Antrag der Gemeinderatspartei Freiheitliche Partei und Parteifreie (FPÖ) vor. Der Antrag ist nachstehend auszugsweise wiedergegeben und diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage E angehängt. 199

15 Der Bürgermeister berichtet, der Auftrag (zur Behebung von Schäden beim Oberhofenweg) sei am 18. April 2011 an die STRABAG AG (Standort St. Johann in Tirol) erteilt worden. Die Sanierung würde in absehbarer Zeit erfolgen. Simon Aschaber weist unterdessen auf budgetäre Knappheiten hin. Eine förmliche Beschlussfassung über den Antrag unterbleibt. Es liegt ein (zweiter) Antrag der Gemeinderatspartei Freiheitliche Partei und Parteifreie (FPÖ) vor. Der Antrag ist nachstehend auszugsweise wiedergegeben und diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage F angehängt. Simon Aschaber, Obmann des Straßenausschusses, antwortet, der Ausschuss habe sich mit der Problematik eingehend auseinandergesetzt, auch vor Ort. Schließlich habe ein Sachverständiger eine verkehrstechnische Beurteilung abgegeben. (Dieser war zu dem Ergebnis gelangt, sofern das Sichtfeld von jeglichem Bewuchs freigehalten werde, er- 200

16 gebe sich keine zwingende Notwendigkeit zur Anbringung eines Verkehrsspiegels. Allerdings bedinge die spitzwinklige Einmündung einen besonders hohen Aufmerksamkeitsgrad und eine intensive Blickzuwendung über die rechte Schulter, sodass die Anbringung eines Verkehrsspiegels jedenfalls als Komfortverbesserung für die Verkehrsteilnehmer angesehen werden könne.) Heribert Mariacher bringt Bodenmarkierungen zur Veranschaulichung der Gefahrenlage ins Spiel. Der Bürgermeister stellt eine Prüfung in Aussicht, ob dieser Vorschlag realisierbar ist. Eine förmliche Beschlussfassung über den Antrag unterbleibt. Es liegt eine (zweite) Anfrage der Gemeinderatspartei Freiheitliche Partei und Parteifreie (FPÖ) vor. Die Anfrage ist nachstehend auszugsweise wiedergegeben und diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage G angehängt. Der Bürgermeister meint, für die Wieshoferkreuzung sei im außerordentlichen Budget ein Betrag von EUR ,00 vorgesehen. Für das Projekt, welches fix und fertig sei, bedürfe es indes der Zustimmung von zwei Grundeigentümern. Bislang sei es nicht gelungen, deren Einverständnis zu erzielen. Zur Kreuzung Bärnstetten führt der Bürgermeister aus, ursprünglich sei für diese ein Kreisverkehr vorgesehen gewesen. Diese Variante sei jedoch verworfen worden. Verwor- 201

17 fen worden sei ferner ein Linkseinfädler, unter anderem deswegen, weil dies zu Problemen für die Schulbusse geführt hätte. Das aktuelle Vorhaben sei nunmehr rechts beschleunigen (rechts in Richtung Kitzbühel). Die prinzipielle Zusage des Grundbesitzers zur Realisierung dieser Variante liege vor. Die bestehende Fußgänger- und Radfahrerunterführung zwischen Gasteigerstraße und Eurospar müsste vollständig neu gebaut werden; hier werde es uns (finanziell) erwischen. Bei OBI-Trop habe am 16. Juni 2011 eine Begehung stattgefunden. Es gehe hier (derzeit) um kleinräumige Verbesserungen. Eine größere Lösung stehe in Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz (Retention Sperten). Es bedürfe einer weiteren (dritten) Spur. In diesem Zusammenhang erkundigt sich Peter Wallner nach einem Gesamtkonzept ( größeres Verkehrskonzept ) für den Verkehr in St. Johann in Tirol. Hierauf antwortet Simon Aschaber, Dipl.-Ing. Jürgen Wegscheider (Baubezirksamt Kufstein) und Ing. Josef Saxer (Land Tirol, Abteilung Straßenbau), würden derzeit neue Varianten prüfen. Auf Nachfrage von Heribert Mariacher nennt der Bürgermeister kein konkretes Jahr zur Realisierung der in Rede stehenden Projekte. Sofern bei der Wieshoferkreuzung eine Einigung erzielt werden könne, sei diesbezüglich eine Umsetzung im Jahr 2012 denkbar. Es liegt ein Antrag (eine Anfrage) bestehend aus den Punkten 1. und 2. der Gemeinderatspartei JUST vor. Der Antrag ist nachstehend auszugsweise (zunächst Punkt 1., sodann Punkt 2.) wiedergegeben und diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage H angehängt. Der Bürgermeister teilt mit, er habe sich diesbezüglich mit dem Schulwart und den zwei Direktoren (Hauptschule I und II) in Verbindung gesetzt, welche diesen Antrag voll unterstützen würden. Es gehe darum, eine entsprechende Lösung zu finden. 202

18 Hinsichtlich des Punktes 2. des Antrags (der Anfrage) (Fahrverbot) entsteht zunächst eine rege Diskussion. Diese abschließend, streicht der Bürgermeister gewisse Rechte der Fußgänger heraus, weist aber auch daraufhin, dass eine (nicht näher genannte) Querverbindung (für Radfahrer vom öffentlichen Straßennetz zu den Hauptschulen) auf alle Fälle wichtig sei. Wir werden uns erkundigen, welche Möglichkeiten hier offenstehen. Eine förmliche Beschlussfassung unterbleibt. Stimmt s? Christine Bernhofer erkundigt sich danach, ob es stimmt, dass bei der St. Johanner Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. zwischendurch fünf Personen entlassen worden seien. Mag. Stefan Seiwald weist dies als absolut falsch zurück. Öffnungszeiten. Weiters führt Christine Bernhofer aus, ihr sei zugetragen worden, das Buffet beim Schwimmbad sei lediglich sporadisch geöffnet. Mag. Leo Hofinger antwortet, der besagte Gastgewerbebetrieb sei an einen Unternehmer verpachtet worden, welcher autonom entscheide, wann er das Buffet öffne. Dieses Protokoll enthält acht Anlagen. 203

19 St. Johann in Tirol, 4. Juli 2011 Der Bürgermeister: Der Schriftführer: Gemeinderäte: GREEN 204

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