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1 Juristisches Repetitrium hemmer Baurecht, Seite 1 Baurecht A. Klausurknstellatinen: im ersten Staatsexamen sind insbesndere 3 Knstellatinen in einer Klausur denkbar: Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Baurdnungsmaßnahme Prüfung der Rechtmäßigkeit vn Bauleitplänen, insbesndere B-Pläne B. Baurdnungsrecht I. Wirkungen der Baugenehmigung: 72 HBauO begründet präventives Verbt mit Erlaubnisvrbehalt 1. Feststellende Wirkung 2. Gestaltende Wirkung: 3. Sachbezgener VA: 4. VA mit Dppelwirkung: 5. VA mit Schutzwirkung II. Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung 1. Baugenehmigung mit Knzentratinswirkung, 72, 62 HBauO 2. Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, 72, 61 HBauO 3. (P) Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung mit Knzentratinwirkung? mittlerweile in 59 III HBauO aufgenmmen III. Snderfrmen: 1. Bauvrbescheid, 63 HBauO (P) Bindungswirkung des Vrbescheides 09/ 2016 RA Andreas Gern/ RA Dr. Uwe Schlömer/ RAuN Christian Ppe

2 Juristisches Repetitrium hemmer Baurecht, Seite 2 2. Teilbaugenehmigung (P) Bindungswirkung für Restverfahren IV. Baurdnungsmaßnahmen: Differenziere zwischen frmeller und materieller Illegalität (P) Genehmigungsfreie Vrhaben 1. Überprüfung einer Baurdnungsmaßnahme: a) Rechtsgrundlage: 75, 76 HBauO b) Frmelle Rechtmäßigkeit: aa) Zuständigkeit: bb) Verfahren: cc) Frm: c) Materielle Rechtmäßigkeit: aa) Abrissverfügung, 76 I 1 HBauO für die Rechtmäßigkeit einer Abrissverfügung ist nach allg. Ansicht die frmelle und materielle Illegalität erfrderlich (1) Frmelle Illegalität: (2) Materielle Illegalität: (3) Verantwrtlichkeit: rdnungspflichtige Persnen (Störer) nach 53 ff. HBauO bzw. 8 ff. SOG (4) Ermessen: bb) Baueinstellungsverfügung, 75 HBauO 09/ 2016 RA Andreas Gern/ RA Dr. Uwe Schlömer/ RAuN Christian Ppe

3 Juristisches Repetitrium hemmer Baurecht, Seite 3 Baueinstellung erfrdert frmelle der materielle Baurechtswidrigkeit (1) Frmelle der materielle Illegalität (2) Verantwrtlichkeit: (3) Ermessen: cc) Baunutzungsuntersagung, 76 I 2 HBauO Maßnahme steht vn der Intensität des Eingriffs her in der Mitte zwischen Abrissverfügung und Baustpp (1) Frmelle Illegalität: unstrittig darf keine Baugenehmigung vrliegen (2) Materielle Illegalität: (P) Muss auch materielle Illegalität vrliegen? ea.: Vrliegen frmeller Illegalität reicht aus aa.: Es ist immer auch die materielle Illegalität erfrderlich hm.: Auf der Tatbestandsseite reicht das Vrliegen frmeller Illegalität aus, im Rahmen der Ermessensprüfung ist die Entscheidung jedch ermessensfehlerhaft, wenn die Genehmigungsfähigkeit evident ist (3) Verantwrtlichkeit: (4) Ermessen: ggf. hier Prüfung und Berücksichtigung der materielle Illegalität 2. Bestandschutz aktiver Bestandschutz wird grds. abgelehnt Ausnahme: einfachgesetzl. Regelungen, z.b. 35 IV BauGB allgemein anerkannt ist passiver Bestandschutz 09/ 2016 RA Andreas Gern/ RA Dr. Uwe Schlömer/ RAuN Christian Ppe

4 Juristisches Repetitrium hemmer Baurecht, Seite 4 Vraussetzungen für Bestandschutz Bereits errichtete bauliche Anlage (nicht ausreichend sind insweit lediglich fertiggestellte Teilstücke einer Gesamtanlage) Anlage muss zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigungsfähig gewesen sein (P) Dauer des Zeitraums OVG Lüneburg: Ausreichend ist bereits eine Genehmigungsfähigkeit vn einer lgischen Sekunde Arg: keine Abgrenzungsprbleme hm.: Anlage muss einen nicht völlig unerheblichen Zeitraum materiell rechtmäßig gewesen sein, dieser liegt in der Regel bei 3 Mnaten Der passive Bestandsschutz endet mit der endgültigen Nutzungsaufgabe, nicht jedch ntwendig mit der faktischen Beendigung der Nutzung. (P) Hat der Bauherr einen Anspruch darauf, dass die Behörde durch Verwaltungsakt das Vrliegen vn Bestandsschutz feststellt? VGH München: Ein Bauherr hat keinen Anspruch auf einen feststellenden Verwaltungsakt VGH Kassel: Es besteht gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ein Anspruch auf Erlass eines Duldungsverwaltungsakts Fallknstellatinen: genehmigtes Vrhaben grds. Bestandsschutz (+), da Baugenehmigung (S) Legalisierungswirkung entfaltet in der Abrissverfügung kann jedch Aufhebung der Baugenehmigung gem. 48,49 VwVfG zusehen sein ungenehmigtes, aber genehmigungsbedürftiges Vrhaben wenn genehmigungsfähig, dann wäre sfrtige Abrissverfügung zunächst unverhältnismäßig Behörde kann Bürger aber auffrdern, Baugenehmigung einzuhlen. Unterlässt der Bürger dies, kmmt ggf. Abrissverfügung dch in Betracht wenn nicht genehmigungsfähig, dann kein Bestandsschutz (s..) 09/ 2016 RA Andreas Gern/ RA Dr. Uwe Schlömer/ RAuN Christian Ppe

5 Juristisches Repetitrium hemmer Baurecht, Seite 5 (P) jetzt materiell rechtswidrig, aber früher einmal über einen nicht nur unerheblichen Zeitraum materiell rechtmäßig, allerdings keine Baugenehmigung hm.: das Vrhaben genießt Bestandsschutz aa: inflge der jetzigen Illegalität darf abgerissen werden, da auch Legalisierung durch Baugenehmigung fehlt genehmigungsfreies Vrhaben hier ist allein auf die materielle Rechtmäßigkeit abzustellen. es muss ggf. aber Berücksichtigung finden, b Substanzzerstörung durch Abrissverfügung erflgt. 3. (P) Anspruch des Nachbarn auf Erlass einer Beseitigungsanrdnung? Das BVerwG möchte eine Verdichtung des behördlichen Ermessens nur bei hher Intensität der Störung anerkennen Anders aber OVG Münster: Im Regelfall führt allein die Verletzung nachbarschützender Vrschriften zu einer Pflicht zum bauaufsichtsrechtlichen Einschreiten. 4. (P) Ordnungsverfügung gegen Miteigentümer Fehlt Duldungsverfügung an Miteigentümer, dann ist die Baurdnungsmaßnahme i.d.r. weder nichtig nch rechtswidrig, sndern blß wegen der fehlenden rechtlichen Möglichkeit nicht vllstreckbar. Fehlen der Duldungsverfügung ist lediglich Vllstreckungshindernis 09/ 2016 RA Andreas Gern/ RA Dr. Uwe Schlömer/ RAuN Christian Ppe

6 Juristisches Repetitrium hemmer Baurecht, Seite 6 C. Bauplanungsrecht prblematisch ist regelmäßig die Vereinbarkeit eines Vrhabens mit den 29 ff. BauGB I. bauliche Anlage, 29 BauGB: bauliche Anlage i.s.d. 29 BauGB wird durch drei Merkmale gekennzeichnet: in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdbden verbunden und vn bdenrechtlicher Relevanz Beispiele aus der neueren Rechtsprechung: (P1) Spannpster an einer Hauswand (VGH München BayVBl. 2003, 83): Bauliche Anlage isd. 29 BauGB liegt vr auch eine mittelbare Verbindung der Anlage mit dem Erdbden, etwa die Befestigung an einer Gebäudewand, genügt. Die städtebauliche Relevanz hat das BVerwG bereits für eine 2,70 x 3,70 m grße Werbetafel an einer Hauswand bejaht. (P2) Mbilfunkantenne auf Hausdach (OVG Münster, NVwZ- RR 2003, 637) bauliche Anlage isd. 29 BauGB liegt vr, da Ortsbild der Gemeinde berührt (P3) Abgrenzung Nutzungsänderungen isd. 29 BauGB/ blße Nutzungsintensivierung II. Gebietstypen: 1. Beplanter Innenbereich ( 30 BauGB): Differenziere 3 Arten des B- Plans: qualifizierter B- Plan, 30 I BauGB (besnders klausurrelevant) vrhabenbezgener B- Plan, 30 II BauGB einfacher B-Plan, 30 III BauGB Qualifizierter B- Plan maßgeblich sind bezüglich der Art und des Maß der baulichen Nutzung zunächst die ausdrücklichen Festsetzungen des B- Plans regelmäßig wird durch den B- Plan jedch auf die BauNVO Bezug genmmen 09/ 2016 RA Andreas Gern/ RA Dr. Uwe Schlömer/ RAuN Christian Ppe

7 Juristisches Repetitrium hemmer Baurecht, Seite 7 (P1) Bestimmung der anwendbaren Fassung der BauNVO (BVerwG NVwZ 2004, 343, 344): Bei der Festsetzung vn Baugebieten in Bebauungsplänen ist auf die Fassung der BauNVO abzuheben, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Plans galt statische Verweisung Schutz der Planungshheit der Gemeinden (P2) 13, 14 BauNVO 2. Ausnahmen und Befreiungen, 31 BauGB: Unterschied Ausnahmen/ Befreiung Befreiung darf gerade nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle anführen lassen Charakter der Härtefallsituatin muss erhalten bleiben (P) Ermessensentscheidung bei 31 II BauGB? wenn Vraussetzungen erfüllt, besteht wenig Raum für Ermessen allerdings nicht zwingend Reduzierung auf Null beachte insweit besnderes Verfahren gem. 69 HBauO, auch bei genehmigungsfreien Vrhaben insbesndere gem. 60 II HBauO 3. Vrhaben im unbeplanten Innenbereich ( 34 BauGB) Einfügen bedeutet, dass sich das Vrhaben in dem aus der näheren Umgebung ergebenden Rahmen hält. keine Unifrmität, aber Vermeidung vn bdenrechtlichen Spannungen (erfrderlich ist Knfrmität) im Zusammenhang bebauter Ortsteil erfrderlich ist ein (S) rganisch gewachsener Siedlungskmplex, der den Eindruck der Geschlssenheit verleiht. (P) Ortsteil jeder Bebauungskmplex im Gebiet einer Gemeinde muss dem ständigen Aufenthalt vn Menschen dienen (P) Ferienwhnungen der nach der Zahl der vrhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt (P) Abgrenzung zu blßen Ansammlung 09/ 2016 RA Andreas Gern/ RA Dr. Uwe Schlömer/ RAuN Christian Ppe

8 Juristisches Repetitrium hemmer Baurecht, Seite 8 4 Häuser genügen nicht 6 Häuser können ausreichen und Ausdruck einer rganischen Siedlungsstruktur ist. (P) Splittersiedlung maßgeblich ist dabei nur die Bebauung im jeweiligen Gemeindegebiet (P) Bebauungszusammenhang Maßgeblich für den Bebauungszusammenhang ist, inwieweit die aufeinander flgende Bebauung trtz etwa vrhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlssenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vrgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang (nch) angehört. (P) Ist auch die auf dem Grundstück vrhandene Bebauung zu berücksichtigen? (+) 34 II BauGB enthält eine dynamische Verweisung auf die BauNVO 4. Vrhaben im Außenbereich ( 35 BauGB) differenziere: privilegierte Vrhaben snstige Vrhaben (P) Schutz der Nachbargemeinde? prblematisch gerade, wenn für Vrhaben im Außenbereich Baugenehmigung erteilt wird BVerwG: (FOC NVwZ 2003, 86) Schutz hat über 35 III BauGB zu erflgen interkmmunales Abstimmungsgebt gem. 2 II BauGB ist ungeschriebener Belang drt w Interessen der Nachbargemeinde betrffen sein können, darf keine Baugenehmigung für Errichtung des Vrhabens im Außenbereich erteilt werden, sndern besteht das Erfrdernis eines förmlichen Planverfahrens gemeindliche Belange dürften bei ca. 10 % Kaufkraftabfluss betrffen sein. 6. Zulässigkeit gem. 33 BauGB 09/ 2016 RA Andreas Gern/ RA Dr. Uwe Schlömer/ RAuN Christian Ppe

9 Juristisches Repetitrium hemmer Baurecht, Seite 9 Regelung ist streng subsidiär findet nur Anwendung auf Vrhaben, die nicht nach einer anderen Vrschrift bauplanungsrechtlich zulässig sind Der Bauherr, der bereit ist, sich bereits hinreichend verlässlich abzeichnende Festsetzungen zu akzeptieren, sll nicht durch die regelmäßig längere Dauer eines Planfeststellungsverfahrens benachteiligt werden. D. Rechtmäßigkeit vn B- Plänen I. Arten vn Bauleitplänen: Flächennutzungsplan Bebauungsplan II. Prüfungsschema B- Plan II. (P) Fehlerflgenregelung gem. 214, 215 BauGB I. Rechtsschutz für den Nachbarn D. Rechtsschutz im Baurecht 1. Nachbarbegriff: Nachbar ist jeder, der in der durch die Rechtsnrm geschützten Psitin vn dem Vrhaben beeinträchtigt wird. (P1) Mieter Mieter kann seine Rechte nur vm Eigentümer herleiten er ist kein Nachbar im Sinne des Baurechts ggf. Rechte aus dem Mietvertrag geltend machen Eigentümer kann sich auch nicht gegen Baugenehmigung für seinen Mieter wehren ggf. Rechte aus dem Mietvertrag geltend machen. (P2) Whnungseigentum keine ÖR- Nachbaransprüche innerhalb der WEG nur zivilrechtliche Ansprüche 09/ 2016 RA Andreas Gern/ RA Dr. Uwe Schlömer/ RAuN Christian Ppe

10 Juristisches Repetitrium hemmer Baurecht, Seite 10 Nachbarrechte der WEG selbst können nur durch WEG in ihrer Gesamtheit geltend gemacht werden (VGH München, NVwZ-RR 2004, 248) 2. (P) Drittschutz: (P1) Vrliegen einer (S) drittschützenden Nrm (P2) Heranrückende Whnbebauung und Außenbereich (P3) Gebietsübergreifender Nachbarschutz kein Drittschutz über Gebietsfestsetzungen Drittschutz lediglich über 15 I 2 BauNVO ivm. dem Gebt der Rücksichtnahme OVG Münster NWVBl. 1999, 338: Der Anspruch auf Wahrung der Gebietsart steht grundsätzlich nur den Grundeigentümern desselben Baugebiets zu. OVG Lüneburg (NVwZ- RR 2007, 7, 8): gebietsübergreifender Drittschutz dann, wenn sich aus der Planrechtfertigung ergibt, dass nachbarschützende Wirkung nicht auf Plangebiet selbst beschränkt sein sll. II. Der vrläufige Rechtsschutz im Baurecht Klage des Nachbarn gegen die Baugenehmigung hat gem. 212a BauGB keine aufschiebende Wirkung (P) Vrheriger Antrag bei der Behörde erfrderlich, 80a VwGO? ea sieht die Verweisung in 80 a III 2 VwGO als Redaktinsversehen an. a.a. stellt auf den Wrtlaut des 80 a III 2 VwGO ab, der auf 80 VI VwGO verweist und hält eine vrherige Antragstellung bei der Behörde immer für erfrderlich. III. Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- / Rechtslage bei Anfechtungsklage grds. ist maßgeblich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (P) Nachbarklagen differenziere: 09/ 2016 RA Andreas Gern/ RA Dr. Uwe Schlömer/ RAuN Christian Ppe

11 Juristisches Repetitrium hemmer Baurecht, Seite 11 Rechtslage ändert sich während des laufenden Verfahrens zu Lasten des Bauherrn alte Rechtslage Rechtslage ändert sich während des laufenden Verfahrens zu Gunsten des Bauherrn neue Rechtslage maßgeblich ist smit letztlich immer die für den Bauherrn günstige Rechtslage IV. Nrmenkntrlle gem. 47 VwGO: (P) Anwendbarkeit auf Flächennutzungspläne? 09/ 2016 RA Andreas Gern/ RA Dr. Uwe Schlömer/ RAuN Christian Ppe

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