Arbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
|
|
- Dennis Tiedeman
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AG-Info 11/2015
2 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: T: ( 030 ) Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße Berlin T: ( 030 ) F: ( 030 ) E: kontakt@kavberlin.de Inhaltlich verantwortlich Claudia Pfeiffer Geschäftsführerin Jahresabonnement 229 Euro Bei Mitgliedern im Jahresbeitrag enthalten Titelfoto Mike Haufe 2
3 kavberlin.de Inhalt AG-INFO 11/ SEMINARE 06 ÜBERBLICK I. INFORMATIONEN ZU GESETZEN UND TARIFVERTRÄGEN 09 Einführung einer Sonderregelung für einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug 11 II. FÜR DIE PERSONALPRAXIS Müssen Umkleidezeiten bezahlt werden? III. AUS DER RECHTSPRECHUNG Trotz jahrelanger Duldung kein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts während der Raucherpause Kündigung wegen Krankheit Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern IV. DER AKTUELLE PRAXISFALL Richterliche Mitwirkung bei Vergleich V. TVÖD-INFORMATIONEN 22 Leistungsentgelt nach 18 TVöD; Auslegungsfragen 24 VI. FACHLITERATURBESPRECHUNGEN Kooperationsangebot Schnell-Dienst Tarifrecht öd 29 KAV Berlin und Verlag Hüthig Jehle Rehm FÜR SIE BEIGEFÜGT - Schnell-Dienst Tarifrecht öd 3
4 Seminare kavberlin.de Konfliktherd Betriebsverfassung KAV SEMINAR 0116 Termin Zeitplan: 9:00-16:30 Uhr Seminargebühr: Mitglieder 330 EUR Nichtmitglieder 410 EUR Marc Hasselmeyer Streitfälle, Widerstände Konflikte Die Beteiligung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz fordert die Beteiligten in zweierlei Hinsicht: Zum einen gilt es häufig, auf der sachlichen Ebene strittige Rechtsfragen zu klären, zum anderen sind die Betriebsparteien angehalten, auf der persönlichen Ebene effektive Gespräche und Verhandlungen zu führen. Angesichts abweichender Interessen und teilweise höchst unterschiedlicher Persönlichkeiten wird die sogenannte vertrauensvolle Zusammenarbeit oft auf eine harte Probe gestellt. Geschäftsführung, Personalleitung und Betriebsräte benötigen in solchen Situationen hilfreiche und effektive Strategien und Instrumente im Umgang miteinander. Genau diese erlernen Sie in unserem Seminar. Praxischeck: Ihre aktuellen Fälle und Fragen Typische Verhandlungs- und Konfliktsituationen und deren Analyse Geschäftsführung und Personalabteilung: Rollen, Positionen und Aufgaben im Umgang mit dem Betriebsrat Formelle und informelle Kommunikations- und Kooperationsformen mit dem Betriebsrat Umgang mit Widerständen, Ängsten und Konflikten Den Fokus auf die Sachebene statt auf die Beziehungsebene gesetzt: Sachorientierte und wertschätzende Kommunikationsinstrumente Schwierige Gespräche mit dem Betriebsrat: Tipps, Werkzeuge und konstruktive Gesprächstechniken Verhandlungsgespräche mit dem Betriebsrat: Phasen und Rollen in Verhandlungen Lösung schwieriger und verfahrener Verhandlungssituationen Wenn nichts mehr geht: hilfreiche Strategien und Werkzeuge für eine Konfliktlösung Umsetzung in die Praxis: Fallbearbeitung und Transferhilfen 4
5 kavberlin.de Seminare Richtig formuliert ist halb gewonnen KAV SEMINAR 0216 Termin Zeitplan: 9:00-16:30 Uhr Seminargebühr: Mitglieder 330 EUR Nichtmitglieder 410 EUR Marc Hasselmeyer Stellenbeschreibungen und -bewertungen gegenüber Eingruppierungsprüfstellen absichern Stellenbeschreibungen und -bewertungen genügen in der Praxis oft nicht den Anforderungen, die von Eingruppierungsprüfstellen - wie z. B. Bundes- und Landesrechnungshöfen - erhoben werden. Als ver-antwortliche Mitarbeiterin und verantwortlicher Mitarbeiter müssen Sie wissen, worauf es bei Beschrei-bungen und Bewertungen von Stellen ankommt - so vermeiden Sie Kritik der Prüfbehörden und negative Folgen für die Dienststelle. Das Seminar zeigt die Kritikpunkte der Prüfstellen auf und vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse zur Absicherung der Eingruppierung. Überblick über die Ist-Situation: Die Eingruppierungstendenz des BAG Prüfungsanmerkungen zu den Tätigkeitsdarstellungen Zu umfangreiche oder zu oberflächliche Tätigkeitsbeschreibungen Unklarheiten über Funktion und hierarchische Einordnung Zu wenig verständliche Sprache und Darstellung Öffentlichkeitswirksame Stellenbeschreibungen Zusammenhangstätigkeiten als eigene Arbeitsvorgänge Fachlich nicht vertretbare Abwesenheitsvertretungen Fehlende Aktualisierung der Tätigkeitsdarstellung Abgrenzung der Entscheidungskompetenzen Kritikpunkte der Prüfstellen zu den Eingruppierungen Bewertung nach vorhandener, aber nicht geforderter Qualifikation Mitnahme der Vergütung aus einer höherwertigen Stelle Zu hohe Bewertung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen Falsche tarifvertragliche Zuordnung Fehlende Zeitanteile der einzelnen Tätigkeiten Persönliche Zulagen ohne tariflichen Anspruch Kritische Stellen Aufgaben im Sekretariat Positionen im Finanz- und Rechnungswesen Ingenieure ab Entgeltgruppen 12 Facharbeiterinnen und Facharbeiter in den Entgeltgruppen 7 bis 9 Angeblich akademische Positionen IT-Beschäftigte mit Eingruppierung nach Entgeltgruppen 13 Beschäftigte in Bibliotheken 5
6 Überblick kavberlin.de Überblick Informationen zu Gesetzen und Tarifverträgen Einführung einer Sonderregelung für einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug Mit Art. 5 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S ff.) wurde mit dem neuen 18 Bundesfreiwilligendienst (BFDG) eine zeitlich befristete Sonderregelung für neue Einsatzfelder mit Flüchtlingsbezug eingeführt. Zu den wesentlichen Punkten der Gesetzesänderung geben wir Hinweise. Für die Personalpraxis Müssen Umkleidezeiten bezahlt werden? Jahrelang zogen Busfahrer und Flugbegleiter ihre Uniformen ganz selbstverständlich schon zu Hause an. Jetzt wandelt sich der Umgang des Arbeitsrechts mit Dienstkleidung. Zum Wohle der Beschäftigten? Diese Frage stellt sich Dr. Gernot Meinel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Raue LLP. 6
7 kavberlin.de Überblick Aus der Rechtsprechung 1. Trotz jahrelanger Duldung kein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts während der Raucherpause Urteil des LAG Nürnberg vom 5. August Sa 132/15 - Hat der Arbeitgeber während sog. Raucherpausen, für die die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen durften, das Entgelt weitergezahlt, ohne die genaue Häufigkeit und Dauer der jeweiligen Pausen zu kennen, können die Arbeitnehmer nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber diese Praxis weiterführt. Ein Anspruch aus betrieblicher Übung entsteht nicht. Dies hat das LAG Nürnburg mit Urteil vom 5. August Sa 132/15 entschieden. Auch wenn der Arbeitgeber die Pausen bisher vergütet habe, dürfe der Mitarbeiter nicht darauf vertrauen, dass das so bleibe. 2. Kündigung wegen Krankheit Betriebliches Eingliederungsmanagement Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Mai AZR 565/14 Mit Urteil vom 13. Mai AZR 565/14 hat sich das Bundesarbeitsgericht erneut zu Fragen der Darlegungs- und Beweislast bei Unterlassen eines nach 84 Abs. 2 SGB IX vorgeschriebenen betrieblichen Eingliederungsmanagements (bem) vor dem Hintergrund einer Kündigung wegen Krankheit geäußert. 3. Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Oktober AZR 224/14 Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht nach 7 Abs. 4 BurlG ein Anspruch auf Abgeltung des wegen der Beendigung nicht erfüllten Anspruchs auf Urlaub. Wird danach ein neues Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber begründet, ist dies in der Regel urlaubsrechtlich eigenständig zu behandeln. In dem vorliegenden Verfahren hat das BAG beide Arbeitsverhältnisse urlaubsrechtlich als Einheit angesehen, da schon vor Beendigung des ersten Arbeitsverhältnisses feststand, dass das Arbeitsverhältnis nach einer nur kurzen Unterbrechung fortgeführt wird. 7
8 Überblick kavberlin.de 4. Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern Mitbestimmung Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai PB Mit Beschluss vom 26. Mai PB hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, soweit es die Einstellung als solche betrifft. Der aktuelle Praxisfall Richterliche Mitwirkung bei Vergleich Hat ein Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen, gibt es in den meisten Fällen nur die Möglichkeit, sich gütlich auf eine Beendigung mit oder ohne Abfindung zu einigen. Alternativ muss eine der Parteien hinnehmen, im Streitfall zu unterliegen. Tritt der für den Arbeitgeber ungünstige Fall ein, ist ein belastetes Arbeitsverhältnis fortzuführen. Die nächste Kündigung ist absehbar. Selbst wenn der Arbeitgeber sich bei neuen Pflichtverletzungen auch auf die für den aktuellen Prozess herangezogenen Pflichtverletzungen berufen kann, muss er zusätzlich alle übrigen Hürden einer Kündigung, wie Darlegung der Pflichtverletzung, Interessenabwägung im Einzelfall, Anhörung des Betriebsrats und etwaige Beteiligung des Integrationsamtes erneut überspringen. TVöD-Informationen Leistungsentgelt nach 18 TVöD; Auslegungsfragen Die Arbeitsgruppe Leistungsentgelt der VKA hat sich am 7. September 2015 in Hannover mit den Fragestellungen Vererbbarkeit des Anspruchs auf Leistungsentgelt (LOB) und Umgang mit dem thesaurierten Festvolumen der LOB beim erstmaligen Zustandekommen einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung befasst. Über die Ergebnisse möchten wir Sie informieren. 8
Arbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 7/2016 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrArbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 10/2016 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrImpressum kavberlin.de
AG-Info 3/2014 Impressum kavberlin.de Arbeitgeber-Info Ansprechpartnerin: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Herausgeber: Kommunaler Arbeitgeberverband
MehrARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: HERAUSGEBER: Impressum kavberlin.de
AG-Info 6/2015 Impressum kavberlin.de ARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 HERAUSGEBER: Kommunaler Arbeitgeberverband
MehrArbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 3/2017 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrArbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 5/2016 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrArbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 9/2015 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrArbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 10/2015 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrArbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 2/2016 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrArbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 4/2017 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrArbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 12/2016 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrArbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 8/2016 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrArbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 11/2017 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrArbeitgeber Info 3/2011
Arbeitgeber Info 3/2011 Informationen zu Gesetzen und Tarifverträgen Besprechungen des GKV-Spitzenverbandes Tvöd-informationen Umsetzung der Tarifrunde 2010 für die personalpraxis Bagatellkündigungen ohne
MehrARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: HERAUSGEBER: Impressum kavberlin.de
AG-Info 2/2015 Impressum kavberlin.de ARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 HERAUSGEBER: Kommunaler Arbeitgeberverband
MehrArbeitgeber Info 08/2010
Arbeitgeber Info 08/2010 Informationen zu Gesetzen und Tarifverträgen Fortsetzung der Entgeltordnungsverhandlungen Tvöd-informationen Durchführungshinweise zum TV-FlexAZ Aus der Rechtsprechung EU-Vertragsverletzungsverfahren
MehrArbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 8/2017 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrArbeitgeber Info 1/2011
Arbeitgeber Info 1/2011 Informationen zu Gesetzen und Tarifverträgen Beitragssätze in der Sozialversicherung im Jahr 2011 Tvöd-informationen Fortsetzung der Tarifverhandlungen zur Entgelt- Aus der Rechtsprechung
MehrArbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 5/2017 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrImpressum kavberlin.de
AG-Info 4/2014 Impressum kavberlin.de Arbeitgeber-Info Ansprechpartnerin: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Herausgeber: Kommunaler Arbeitgeberverband
MehrARBEITGEBER INFO 7/2013
ARBEITGEBER INFO 7/2013 FÜR DIE PERSONALPRAXIS WHISTLEBLOWING AUS DER RECHTSPRECHUNG BERECHNUNG DES URLAUBSANSPRUCHS BEI ARBEITSZEITWECHSEL DER AKTUELLE PRAXISFALL DIE HÜRDEN EINER BETRIEBSRATSANHÖRUNG
MehrArbeitgeber Info 04/2010
Arbeitgeber Info 04/2010 Informationen zu Gesetzen und Tarifverträgen Neues Onlineverfahren bei der Künstlersozialkasse Tvöd-informationen Bemessungsgrundlage für Jahressonderzahlung Aus der Rechtsprechung
MehrARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: HERAUSGEBER: Impressum kavberlin.de
AG-Info 1/2015 Impressum kavberlin.de ARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 HERAUSGEBER: Kommunaler Arbeitgeberverband
MehrARBEITGEBER INFO 10/2012
ARBEITGEBER INFO 10/2012 INFORMATIONEN ZU GESETZEN UND TARIFVERTRÄGEN ÄNDERUNG DES BUNDESELTERNGELD- UND ELTERNZEITGESETZES AUS DER RECHTSPRECHUNG ENTSCHÄDIGUNG WEGEN BENACHTEILIGUNG EINES SCHWERBEHINDERTEN
MehrArbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 1/2016 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrArbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 3/2016 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: HERAUSGEBER: Impressum kavberlin.de
AG-Info 4/2015 Impressum kavberlin.de ARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 HERAUSGEBER: Kommunaler Arbeitgeberverband
MehrArbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto
AG-Info 8/2015 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße
MehrArbeitgeber Info 5/2011
Arbeitgeber Info 5/2011 Informationen zu Gesetzen und Tarifverträgen Start des elektronischen Datenaustauschverfahrens für die personalpraxis Reichweite der Mitbestimmung bei Stufenzuordnung Aus der Rechtsprechung
MehrARBEITGEBER INFO 1/2012
ARBEITGEBER INFO 1/2012 INFORMATIONEN ZU GESETZEN UND TARIFVERTRÄGEN FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ TVÖD-INFORMATIONEN KINDERBEZOGENE ENTGELTBESTANDTEILE GEM. 11 TVÜ-VKA AUS DER RECHTSPRECHUNG ABMELDEPFLICHT
MehrARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: HERAUSGEBER: Impressum kavberlin.de
AG-Info 7/2014 Impressum kavberlin.de ARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 HERAUSGEBER: Kommunaler Arbeitgeberverband
MehrARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: HERAUSGEBER: Impressum kavberlin.de
AG-Info 5/2014 Impressum kavberlin.de ARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 HERAUSGEBER: Kommunaler Arbeitgeberverband
MehrARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: HERAUSGEBER: Impressum kavberlin.de
AG-Info 8/2014 Impressum kavberlin.de ARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 HERAUSGEBER: Kommunaler Arbeitgeberverband
MehrSachbereich: Grundlagen
Sachbereich: Grundlagen die relevanten Rechtsnormen für personalrechtliche Entscheidungen nennen und bei konkreten Rechtsfragen die anwendbaren Normen zuordnen Quellenlehre Gesetze, Tarifverträge, etc.
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 17 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich..... 17 2 Arbeitsvertrag,
MehrARBEITGEBER INFO 1/2013
ARBEITGEBER INFO 1/2013 AKTUELLES ZU GESETZEN UND TARIF- VERTRÄGEN ENTGELTUMWANDLUNG (GRENZWERTE FÜR 2013) AUS DER RECHTSPRECHUNG ARBEITSZEUGNIS DER AKTUELLE PRAXISFALL IMMER RISKANT: LEIHE IN DER FAMILIE
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte Auflage
MehrSommerakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an!
Sommerakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an! für TVöD, TV-L, TV Hessen, TV Berlin Veranstaltungsnummer: 2016 Q006 DF Termin: 12.09. - 16.09.2016
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis
Mehrschnell und portofrei erhältlich bei
Öffentliches Tarifrecht für die Praxis Die neue Entgeltordnung TVöD-VKA Bearbeitet von Markus Kuner, Heinz Peter Bergauer 1. Auflage 2017. Buch. XIV, 194 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 70699 8 Format (B
MehrFrühjahrsakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an!
Frühjahrsakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an! für TVöD, TV-L, TV Hessen, TV Berlin Veranstaltungsnummer: 2017 Q003 DF Termin: 08.05. - 12.05.2017
MehrVergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014
Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung
MehrArbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand
Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen 4 Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und
MehrArbeits- und Tarifrecht in Jobcentern chronologisch, intensiv, praxisnah
Arbeits- und Tarifrecht in Jobcentern chronologisch, intensiv, praxisnah Veranstaltungsnummer: 2017 Q056 DF Termin: 16.10. 20.10.2017 Zielgruppe: Ort: Personalverantwortliche, Personalsachbearbeiter, Personalräte
MehrLesefassung November 2016
Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst
'" BUND VERLAG Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bundl und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte
MehrDas Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX 16.06.2016 Sabine Ritterbusch 1 - rechtliche Rahmenbedingungen - 84 Abs. 2 S.1 SGB IX: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als
MehrBefristung und Beendigung von
Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen 33 Führung auf Probe 34 Führung auf Zeit 35 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung 36 Kündigung des Arbeitsverhältnisses 37 Zeugnis 33 Führung
MehrRechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten
Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und anhand
Mehrakalogoeinf_2 akaclose
akalogoeinf_2 akaclose Veranstaltungsnummer: 2014 Q 196 MH Termin: 16.06. 18.06.2014 Zielgruppe: neue Betriebsratsmitglieder Ort: Köln Seminarleiter/in: Dr.Thomas Wurm Dozent/in: Dr. Thomas Wurm Fachanwalt
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis
Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis RA Hans-Wilhelm Köster RA Dr. Axel Borchard Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.v. - Gesetzestext 84 Abs. 2 SGB IX - Prävention (2) Sind
MehrLesefassung November 2016
Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ggmbh Berlin (VTV-LHB) vom 1. Mai 2012 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe
MehrSommerakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an!
Sommerakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an! für TVöD, TV-L, TV Hessen, TV Berlin: Veranstaltungsnummer: 2014 Q010 EB Termin: 01.09. 05.09.2014
MehrWinterakademie Tarifrecht total eine Woche TVöD, TV-L, TV Hessen, TV Berlin: - chronologisch, intensiv, praxisnah -
Winterakademie Tarifrecht total eine Woche TVöD, TV-L, TV Hessen, TV Berlin: - chronologisch, intensiv, praxisnah - Seminar-Nummer: 2018 Q004 DF Termin: 19.02. 23.02.2018 Zielgruppe: Personalräte, Personalverantwortliche,
MehrHerbstakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an!
Herbstakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an! für TVöD, TV-L, TV Hessen, TV Berlin Veranstaltungsnummer: 2017 Q005 DF Termin: 11.09. - 15.09.2017
MehrInhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42
9 Inhalt Abkürzungsverzeichnis...14 1 Mitwirkende...17 1.1 Arbeitnehmer... 17 1.2 Arbeitgeber... 20 1.3 Auszubildende... 20 1.4 Betriebsrat... 21 1.5 Personalrat... 21 1.6 Jugend- und Auszubildendenvertretung...
MehrARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: HERAUSGEBER: Impressum kavberlin.de
AG-Info 6/2014 Impressum kavberlin.de ARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 HERAUSGEBER: Kommunaler Arbeitgeberverband
MehrSommerakademie Tarifrecht total
Sommerakademie Tarifrecht total eine Woche TVöD, TV-L, TV Hessen, TV Berlin: chronologisch, intensiv, praxisnah Veranstaltungsnummer: 2017 Q004 DF Termin: 03.07. 07.07.2017 Zielgruppe: Ort: Personalverantwortliche,
MehrVorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt
Vorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt I. Der Arbeitsvertrag 1. Rechtsgrundlagen: Der Arbeitsvertrag - vom BGB zum
MehrBeschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht
Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Praxis & Recht 30.08.2017 Reinhard Gusek Geschäftsführer - 1 - Einstieg: Fachkräftemangel Steigende Nachfrage bei Rentnern Verdoppelung der erwerbstätigen Rentner
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis
Inhaltsübersicht Vorwort Autor Abkürzungsverzeichnis V VI XIII 1. Krankheit in der Arbeitswelt 1 1.1 Fehlzeitentwicklung 1 1.2 Der Krankheitsbegriff im Arbeits- und Beamtenrecht 2 1.3 Verpflichtungen des
MehrDie neue Entgeltordnung TVöD-VKA
Öffentliches Tarifrecht für die Praxis Die neue Entgeltordnung TVöD-VKA Bearbeitet von Markus Kuner, Heinz Peter Bergauer 1. Auflage 2017. Buch. XIV, 194 S. Kartoniert Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm Öffentliches
MehrArbeitsrechtliche Beteiligung der 78 und 83 LPersVG RLP
Arbeitsrechtliche Beteiligung der 78 und 83 LPersVG RLP Grundschulung Arbeitsrecht nach 41 Abs.1 LPersVG RLP Veranstaltungsnummer: 2014 Q277 MH Termin: 31.03. 03.04.2014 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter
MehrÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags
INHALT ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS 16 16 17 21 23 24 25 26 27 27 32 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Stellenanzeige und Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch Beteiligung
MehrSommerakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an!
Sommerakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an! für TVöD, TV-L, TV Hessen, TV Berlin: Veranstaltungsnummer: 2014 Q010 EB Termin: 01.09. 05.09.2014
MehrWas darf mein Arbeitgeber mich alles im Vorstellungsgespräch fragen?
THIEL A R B E I T S R E C H T Was darf mein Arbeitgeber mich alles im Vorstellungsgespräch fragen? (Stand 09/2016) Kanzlei Thiel Telefon 05251-4025555 E-Mail info@thiel-arbeitsrecht.de Detmolder Str. 74
MehrVorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11
Vorbemerkungen 3 Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen 13 3.1
MehrArbeitshilfen zur Aktualisierung der Tätigkeitsbeschreibungen im Tarifvertragsbereich der Länder
INFO.DOC Arbeitshilfen zur Aktualisierung der Tätigkeitsbeschreibungen im Tarifvertragsbereich der Länder Grundsätzliches: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist seit dem 01.11.2006
MehrEntgeltmitbestimmung und betriebliche Vergütungsordnung
Prof. Dr. Hermann Reichold, Universität Tübingen Entgeltmitbestimmung und betriebliche 5. Tübinger Arbeitsrechtstag zum Thema Starr, flexibel, Mindestlohn? Aktuelle s-und Rechtsfragen des Arbeitsentgelts
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Wie weiter nach der Ausbildung? Weiterführende Angebote für JAVen Weitere Seminare für die JAV in diesem Heft
MehrArbeitsrecht. 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI HI
TK Lexikon Steuern Sabbatjahr Arbeitsrecht 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI6421836 HI6421828 Auszeiten können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. So kommen zum einen die Gewährung
MehrSommerakademie Tarifrecht total
Sommerakademie Tarifrecht total eine Woche TVöD, TV-L, TV Hessen, TV Berlin: chronologisch, intensiv, praxisnah Veranstaltungsnummer: 2014 Q008 EB Termin: 15.06. 19.06.2015 Zielgruppe: Personalverantwortliche,
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement
aktiv im Betriebsrat Betriebliches Eingliederungsmanagement Bearbeitet von Sigrid Britschgi 3., aktualisierte Auflage 2014. Buch. 148 S. Kartoniert ISBN 978 3 7663 6295 7 Format (B x L): 14,7 x 21 cm Recht
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Datenschutzrechtliche Aspekte zur Verfahrensweise
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Datenschutzrechtliche Aspekte zur Verfahrensweise Aus datenschutzrechtlicher Sicht gebe ich für die
MehrTarifergebnis 2016 beim DRK
ViSdP: Sylvia Bühler, ver.di, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Bearbeitung: Angelika Spautz, Dezember 2016 Tarifergebnis 2016 beim DRK
MehrDer neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner
Öffentliches Tarifrecht für die Praxis Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ von Markus Kuner 1. Auflage Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten Referent: Reinhard Gusek Gliederung: 1. Entwicklung der Rechtsprechung 2. Ablauf des BEM 3. Fragen / Diskussion 1.
MehrFaMI-Eingruppierung. Holger Sterzenbach Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB)
FaMI-Eingruppierung Holger Sterzenbach Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB) 4. Schleswig-Holsteinischer Bibliothekstag Kiel 14.10.2015 Beschäftigte in Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag
MehrGrundschulung Arbeitsrecht und Tarifrecht
Grundschulung Arbeitsrecht und Tarifrecht Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach 46 Abs. 6 BPersVG bzw. entsprechender landesrechtlicher Regelung Seminar-Nummer: 2018 Q175 MH Termin: 16.07. bis 19.07.2018
MehrSeminar Grundlagen des Controlling
Seminar Grundlagen des Controlling Dauer: 2 Tage 1 Controlling und Controller 1-1 Das Controlling Prinzip 1-2 Manager und Controller 1-3 Leitbild und Zielsetzung 1-4 Zielbegründung 2 Kostenrechnerische
MehrBildung für die Arbeit Bildung für das Leben
Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,
MehrArbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1
Anlage 4 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1 Zwischen... vertreten durch... (Arbeitgeber) und Frau/Herrn... wohnhaft. geboren am... (Beschäftigte/r) wird -
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für SBV Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung
MehrInstitut für Weiterbildung in Wirtschaft und Gesellschaft e.v. Seminarprogramm für Betriebs- und Personalräte. Wir sind Kooperationspartner von
Institut für Weiterbildung in Wirtschaft und Gesellschaft e.v. Seminarprogramm 2011 für Betriebs- und Personalräte Wir sind Kooperationspartner von NRW Betriebsverfassungsgesetz - Grundlagenschulung Seite
MehrBetriebsverfassungsrecht, Seminarunterlagen gedruckt und auf USB-Stick, aktuellen Gesetzestexten und vielem mehr!
Poko-Institut, Kaiser-Wilhelm-Ring 3a, 48145 Münster, Tel.: 0251 1350-0, www.poko.de/0154 BetrVG - Kompakt I Ihr rechtlicher Einstieg in die Betriebsratsarbeit Welche Rechte, Pflichten und Aufgaben hat
MehrVorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag
MehrWinterakademie Tarifrecht total
Winterakademie Tarifrecht total eine Woche TVöD, TV-L, TV Hessen, TV Berlin: chronologisch, intensiv, praxisnah Veranstaltungsnummer: 2017 Q002 DF Termin: 06.02. 10.02.2017 Zielgruppe: Ort: Personalverantwortliche,
Mehr21.07.2010. Mandantenrundschreiben Juli 2010. Sehr geehrte Damen und Herren, Inhalt: 1. Der Fall Emmely : Neue Spielregeln bei Bagatellkündigungen!
21.07.2010 Mandantenrundschreiben Juli 2010 Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem aktuellen Mandantenrundschreiben möchten wir Sie auf die folgenden für die Praxis wichtigen höchstrichterlichen Urteile
MehrIm Personalrat Eine praxisbezogene Orientierungshilfe
Im Personalrat Eine praxisbezogene Orientierungshilfe Strategietipps vom langjährigen Personalratsprofi Bearbeitet von Diplom-Verwaltungswirt (grad.) Werner Plaggemeier Loseblattwerk mit Aktualisierungen
MehrBundesarbeitsgericht Urteil vom 22. Februar 2018 Sechster Senat - 6 AZR 137/17 - ECLI:DE:BAG:2018: U.6AZR
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22. Februar 2018 Sechster Senat - 6 AZR 137/17 - ECLI:DE:BAG:2018:220218.U.6AZR137.17.0 I. Arbeitsgericht Nürnberg Endurteil vom 5. Februar 2016-6 Ca 3148/15 - II. Landesarbeitsgericht
MehrJahressonderzahlung 22 TV AWO NRW. Konzernbetriebsrat des AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.v. 17. Dezember 2012
Jahressonderzahlung 1 22 TV AWO NRW Voraussetzungen Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und mindestens seit dem 1. August beschäftigt sind, haben Anspruch auf
Mehr6.2 Stellungnahme des Betriebs-/Personalrates/der Mitarbeitervertretung
Vorwort... 5 Einleitung... 15 A. Verfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). 17 1. Antrag zur Einleitung des Kündigungsschutzverfahrens...... 17 2. Verfahrensbeteiligte.... 21 2.1 Arbeitgeber......
MehrII. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27
Inhalt I. ERLÄUTERUNGEN ZUM EINGRUPPIERUNGSRECHT DES TV-L UND ZU WEITEREN ÄNDERUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER Eingruppierungsrecht der Länder 12 1. Geltungsbereich 13 2. Bestandteile des tariflichen
MehrEinstufung in die zugeordnete Entgeltgruppe
Einstufung in die zugeordnete Entgeltgruppe Was Beschäftigte beachten sollten! Stand: 08.05.2014 Stufenlaufzeiten Innerhalb jeder Entgeltgruppe bestehen 6 Stufen, die nach folgenden Zeiten (Stufenlaufzeit)
MehrRechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Vortrag am 14.10.2015 bei der SALO-Fachtagung: Rehabilitation und Betriebliches Eingliederungsmanagement Übersicht 1. Zweck
Mehr