Bebauungsplan Nr. 36 Ortskern

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1 Entwurf Bebauungsplan Nr. 36 Ortskern - 3. Vereinfachte Änderung - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB Begründung Stand: Gemeinde Stolzenau Samtgemeinde Mittelweser Landkreis Nienburg Sweco GmbH Friedrich-Mißler-Straße Bremen T F E info@sweco-gmbh.de W

2 Impressum Auftraggeber: Auftragnehmer: Samtgemeinde Mittelweser Gemeinde Stolzenau Sweco GmbH Bearbeitung: Postfach Bremen Friedrich-Mißler-Straße Bremen M.A. Dominik Odloschinski Wenke Böschen Bearbeitungszeitraum: Juli 2016 bis August 2016

3 Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung Anlass und Ziel der Planung Alternativenprüfung Lage und Umgebung Verfahrensart - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB Rechtliche Grundlagen 4 2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen Landesraumordnungsprogramm (LROP) Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Flächennutzungsplan Gemeinde Stolzenau 7 3 Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes Auswirkungen der Änderung Umweltbericht / Abhandlung der Eingriffsregelung / Schutzgüter nach 1 Abs. 6 Nr.7b BauGB / Artenschutz Umweltbericht Eingriffsregelung Schutzgüter nach 1 Abs. 6 Nr.7b BauGB Artenschutz Kosten 10 4 Städtebauliche Werte 11 5 Verfahrensvermerke 12 Anlagen BP_Nr.36_3AE_Begründung-ODL.docx Seite III

4 1 Vorbemerkung Abbildung 1 Lage der Bebauungsplanänderung, ohne Maßstab BP_Nr.36_3AE_Begründung-ODL.docx Seite 1

5 1 Vorbemerkung 1 Vorbemerkung 1.1 Anlass und Ziel der Planung Der Bebauungsplan (BP) Nr. 36 Ortskern der Gemeinde Stolzenau wurde mit der Bekanntmachung des Planes am rechtsverbindlich. Auf dem gegenüberliegenden Grundstück (Flurstück 218 / 2) plant der Eigentümer die Errichtung / den Ausbau eines Angebotes der Daseinsvorsorge (hier: Apotheke). Hierzu sind die nach NBauO erforderlichen Stellplätze nachzuweisen. Da diese auf dem Grundstück nicht angelegt werden können, beabsichtigt der Investor, das ihm gehörige Grundstück (Flurstücke 237, 236 / 1, 302 / 1 und 234) für seinen Stellplatzbedarf heranzuziehen (siehe Anlage). Dieser Bereich ist planungsrechtlich jedoch als Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche ausgewiesen und muss demzufolge nun als private Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung private PKW-Stellplätze ausgewiesen werden. Die ursprüngliche Ausweisung als öffentliche Parkfläche dient zwar dem öffentlichen Parken, spiegelt jedoch nicht die eigentliche Intention der Gemeinde wieder, die Angebote der Daseinsvorsorge im Kernort Stolzenau zu sichern und den Mobilitätsbedürfnisse der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu entsprechen. Somit dient die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes der Anpassung des bestehenden Planungsrechts, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die Erweiterung der bestehenden Apotheke zu gewährleisten. Die Parkfläche soll künftig als Stellplatzfläche genutzt werden. Die übrigen Festsetzungen und Hinweise des Bebauungsplanes Nr. 36 Ortskern bleiben durch dieses Änderungsverfahren unberührt. 1.2 Alternativenprüfung Die Möglichkeit einer Verfügbarmachung der notwendigen Einstellplätze zur Erweiterung des Dienstleistungsangebotes im Umfeld ist an anderer Stelle nicht gegeben. Ferner ist eine Ausweisung der erforderlichen Einstellplätze in einiger Entfernung zum Dienstleistungsbetrieb aufgrund der besonderen Mobilitätsbedürfnisse der Kunden nicht zielführend. Darüber hinaus befindet sich die Fläche in direktem Kontext des Dienstleistungsbetriebes und wird bereits als öffentliche Parkfläche genutzt, wodurch die Umwidmung eine zusätzliche Versiegelung durch weitere Flächeninanspruchnahme vermeidet. 1.3 Lage und Umgebung Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplans 36 Ortskern umfasst die Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche, auf den Flurstücken 234, 236 / 1, 237 und 302 / 1, die direkt südlich an der Krumme Straße und somit direkt gegenüber der zu erweiternden Apotheke liegt. Östlich grenzt ein Besonderes Wohngebiet nach 4a BauNVO, südlich ein Mischgebiet nach 6 BauNVO und westlich eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage an den Geltungsbereich der 3. Änderung des B-Planes Nr. 36 an. Das Umfeld des Geltungsbereiches der vorliegenden Änderung ist weitestgehend entwickelt und liegt im Kernort Stolzenau BP_Nr.36_3AE_Begründung-ODL.docx Seite 2

6 1 Vorbemerkung Die Lage der Bebauungsplanänderung kann dem Übersichtsplan (Abbildung 1) und dem Luftbild (Abbildung 2) entnommen werden. Abbildung 2 Lage der Bebauungsplanänderung, Luftbild, ohne Maßstab BP_Nr.36_3AE_Begründung-ODL.docx Seite 3

7 1 Vorbemerkung 1.4 Verfahrensart - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB - Mit der Novellierung des Baugesetzbuches vom (BGBl, S. 3316) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, gem. 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung dienen und eine bestimmte Größe nicht überschreiten, das beschleunigte Verfahren gem. 13a BauGB anzuwenden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gem. 13 BauGB. Da es sich bei diesem Plangebiet um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, dass das Kriterium andere Maßnahmen der Innenentwicklung erfüllt und zudem die Schwellenwerte des 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB unterschritten werden 1, kann die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahren nach 13 BauGB erfolgen. Das Plangebiet der 3. Änderung befindet sich im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes (BP Nr. 36). Die Kommentierung 2 benennt: Was Flächen im Sinne des 30 Abs. 1 und 2 (BauGB) betrifft Flächen im Geltungsbereich eines qualifizierten oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist grundsätzlich von der durch die kommunale Planung vorgenommenen Zuordnung zum Siedlungsbereich und damit dem Bereich der Innenentwicklung auszugehen. Eine Maßnahme der Innenentwicklung stellt es auch dann dar, wenn ein für ein bestimmtes Gebiet geltender Bebauungsplan im Zuge notwendiger Anpassungen durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt werden soll. 3 Diese planungsrechtliche Grundlage erfüllt der BP Nr Änderung. Zum Kriterium andere Maßnahmen der Innenentwicklung : Andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind alle Maßnahmen der Innenentwicklung, soweit sie nicht als Wiedernutzbarmachung oder Nachverdichtung zu beurteilen sind. Hierunter können z.b. die Umnutzung vorhandener besiedelter Bereiche, die Anpassung solcher Bereiche an heutige Nutzungsanforderungen und die gezielte Schaffung von Baurechten an bestimmten Standorten innerhalb des Siedlungsbereichs fallen. 4 Auch dieses Kriterium wird durch den Bebauungsplan Nr Änderung erfüllt. Im Verfahren nach 13 BauGB kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung / Umweltbericht abgesehen werden. 1.5 Rechtliche Grundlagen 1 Plangebietsgröße: ca.200 m 2. 2 Ernst, Zinkahn, Bielenberg, Krautzberger, zu 13a BauGB Ziffer 35, Kommentar Baugesetzbuch, Band 1, Verlag C. H. Beck München. 3 VG Berlin Urt. v A , aao vor Rn EZBK/Krautzberger BauGB 13a Rn BP_Nr.36_3AE_Begründung-ODL.docx Seite 4

8 1 Vorbemerkung Baugesetzbuch (BauGB): in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist. Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) 2012: in der Fassung vom 8. Mai 2008 (Nds. GVBl. S. 132), zuletzt geändert und ergänzt am ; Änderung und Ergänzung in Kraft getreten am Regionales Raumordnungsprogramm (RROP), Landkreis Nienburg/Weser, Nienburg/Weser, in Kraft getreten am Baunutzungsverordnung (BauNVO): in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) Planzeichenverordnung (PlanzV 90): in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1990, zuletzt geändert durch Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom (BGBl. I, S. 1509) Niedersächsische Bauordnung (NBauO): in der Fassung vom (Nds. GVBl. Nr. 14/2014, ausgegeben am ) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG): vom 24. Dezember 2010, Zuletzt geändert durch Art. 2 G vom (Nds. GVBl. S. 434) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 24 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 3154) NAGBNatSchG - Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz - Niedersachsen - Vom 19. Februar 2010 (GVBl 2010 S. 104) BP_Nr.36_3AE_Begründung-ODL.docx Seite 5

9 2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen 2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen 2.1 Landesraumordnungsprogramm (LROP) Im Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm (LROP) (in der Fassung vom 8. Mai 2008, zuletzt geändert und ergänzt am ; Änderung und Ergänzung in Kraft getreten am ) werden für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 Ortskern u.a. folgende Aussagen getroffen: - Zur Herstellung dauerhaft gleichwertiger Lebensverhältnisse sollen die Angebote der Daseinsvorsorge und die Versorgungsstrukturen in allen Teilräumen in ausreichendem Umfang und in ausreichender Qualität gesichert und entwickelt werden. - Die Angebote sollen unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen ( ) und der Mobilität der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen sowie der sich abzeichnenden Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung, der Alters- und der Haushaltsstruktur bedarfsgerecht in allen Teilräumen gesichert und entwickelt werden. Sie sollen auch im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung einander räumlich zweckmäßig zugeordnet werden und den spezifischen Mobilitäts- und Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen. 5 Die 3. Änderung des B-Plans Nr. 36 folgt den Zielen des LROP. Sie dient der Sicherung der Angebote der Daseinsvorsorge (hier: Apotheke) und beachtet die Mobilität der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen. 2.2 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Nienburg/Weser weist für das Umfeld des Plangebietes einen Standort mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung Entwicklung von Arbeitsstätten aus. Das RROP (2003) formuliert die Entwicklung der räumlichen Struktur (hier Kapitel 1.3 Ländliche Räume ) unter: Pkt. 01: Die Ländlichen Räume im Landkreis Nienburg/Weser sind so zu entwickeln, dass ihre - Regionale Identität gewahrt bleibt, - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachhaltig gestärkt wird, - Siedlungsstruktur und Infrastruktur entwicklungs- und bedarfsgerecht ausgebaut werden, - Zentrale Orte als Versorgungsschwerpunkte gestärkt werden - Naturräumlichen Potentiale nachhaltig gesichert werden. Im Kapitel 1.6 Zentrale Orte, zentralörtliche Funktionen, Standorte mit besonderen Funktionen formuliert das RROP (2003) unter: 5 LROP, 2012, Kapitel 2.3 Entwicklung der Versorgungsstruktur BP_Nr.36_3AE_Begründung-ODL.docx Seite 6

10 2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen Pkt. 03: Als Standorte mit den Aufgaben eines Grundzentrums werden folgende Kernorte festgelegt: - [ ] - Stolzenau - [ ] In den Grundzentren sind von den Gemeinden zentrale Einrichtungen des allgemeinen, täglichen Grundbedarfs bereitzustellen. Durch Formen der freiwilligen, aufgabenbezogenen Kooperation der zentralen Orte untereinander sollen die zentralen Funktionen der Grundzentren gestärkt werden. Die 3. Änderung des B-Plans Nr. 36 folgt den Vorgaben des RROP und dient der Sicherung des Standortes. Die vorliegende Änderung trägt dazu bei, die Siedlungs- und Infrastruktur entwicklungs- und bedarfsgerecht auszubauen und den zentralen Ort (Kernort) Stolzenau als Versorgungsschwerpunkt mit zentralen Einrichtungen des allgemeinen täglichen Grundbedarfs (hier: Apotheke) zu sichern und zu stärken. Mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung wird den Zielvorgaben der Regionalplanung entsprochen. 2.3 Flächennutzungsplan Gemeinde Stolzenau Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Stolzenau wurde im Jahr 2001 genehmigt und mit der darauf folgenden Bekanntmachung wirksam. Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 sowie für das Umfeld Gemische Bauflächen dar. Die geplante Ausweisung der privaten Stellplätze unterstützt diese Funktion. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes widerspricht den Zielen des Flächennutzungsplanes nicht und ist somit aus dem FNP entwickelt BP_Nr.36_3AE_Begründung-ODL.docx Seite 7

11 2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen Abbildung 3 Ausschnitt Flächennutzungsplan, ohne Maßstab BP_Nr.36_3AE_Begründung-ODL.docx Seite 8

12 3 Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes 3 Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes Die Ausweisung des Bebauungsplanes Nr. 36 Ortskern wird im Geltungsbereich der 3. Änderung wie folgt geändert: Die Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche wird in eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung private PKW-Stellplätze geändert. Durch die Änderung der Ausweisung wird die Sicherung der Stellplatzanforderungen für die weitere Entwicklung des dem Plangebiet direkt gegenüberliegenden Angebotes der Daseinsvorsorge gewährleistet. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse der Fläche ist eine Änderung der Ausweisung städtebaulich vertretbar. 3.1 Auswirkungen der Änderung Wesentliche Änderungen z. B. auf das Ortsbild, der Verkehrssituation und der Natur- und Landschaft entstehen durch diese Änderung des Bebauungsplanes nicht. Die Stellplatzbilanz [der Gemeinde Stolzenau] weist ein hohes Defizit im privaten Bereich auf. [ ] Im öffentlichen Bereich besteht dagegen ein Überhang an Parkplätzen. 6 Durch die vorliegende Änderung der Ausweisung der Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche in eine private Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung private PKW-Stellplätze wird die Stellplatzsituation im privaten Bereich gestärkt. Zum Ausgleich der entfallenden öffentlichen Parkmöglichkeiten kann der Parkplatz an der Hohe Straße, Ecke Schulstraße herangezogen werden, welcher bereits öffentlich genutzt wird. Generell wurde die Situation im Bereich der öffentlichen Parkplätze bereits durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 verbessert. Dadurch bestehen im Umfeld des Plangebietes weiterhin in ausreichendem Umfang Möglichkeiten für öffentliches Parken zur Verfügung. 3.2 Umweltbericht / Abhandlung der Eingriffsregelung / Schutzgüter nach 1 Abs. 6 Nr.7b BauGB / Artenschutz Umweltbericht Da dieses Bauleitplanverfahren nach 13 BauGB Vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird, ist 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB anzuwenden. Dies bedeutet, dass auf eine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. 4c BauGB ( Monitoring ) ist ebenfalls nicht anzuwenden. 6 Bebauungsplan Nr. 36 Ortskern, Begründung, Seite BP_Nr.36_3AE_Begründung-ODL.docx Seite 9

13 3 Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes Eingriffsregelung Da durch diese Bebauungsplanänderung die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind und zulässig waren, ist gem. 1a Abs. 3 BauGB kein Ausgleich notwendig Schutzgüter nach 1 Abs. 6 Nr.7b BauGB Es sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB (Beeinträchtigung von FFH-Gebieten und von Vogelschutzgebieten) bekannt Artenschutz Durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes sind keine artenschutzrechtlichen Belange betroffen. 3.3 Kosten Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Ortskern" - 3. Änderung - entstehen der Gemeinde Stolzenau Kosten für die Planaufstellung BP_Nr.36_3AE_Begründung-ODL.docx Seite 10

14 4 Städtebauliche Werte 4 Städtebauliche Werte Bebauungsplan Nr. 36 Ortskern - 3. Änderung m² % Private Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung private PKW-Stellplätze BP_Nr.36_3AE_Begründung-ODL.docx Seite 11

15 5 Verfahrensvermerke 5 Verfahrensvermerke Hinweis Vorstehende Begründung gehört zum Inhalt des Bebauungsplans Nr. 36 Ortskern 3. Änderung, hat aber nicht den Charakter von Festsetzungen. Festsetzungen enthält nur der Bebauungsplan. Die Festsetzungen sind im Bebauungsplan als Text und Zeichnung dargestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36 Ortskern 3. Änderung und die Begründung dazu wurden ausgearbeitet von der Bremen, den Sweco GmbH i. A. (Odloschinski) Die Begründung des Bebauungsplans Nr. 36 Ortskern 3. Änderung hat gemäß 3 Abs. 2 BauGB vom bis einschließlich öffentlich ausgelegen. Der Rat der Gemeinde Stolzenau hat den Bebauungsplan Nr. 36 Ortskern 3. Änderung am gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen mit Begründung. Stolzenau, den Der Gemeindedirektor BP_Nr.36_3AE_Begründung-ODL.docx Seite 12

16 0 Anlagen Anlagen BP_Nr.36_3AE_Begründung-ODL.docx Seite 13

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