SAMTGEMEINDE HEMMOOR LANDKREIS CUXHAVEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SAMTGEMEINDE HEMMOOR LANDKREIS CUXHAVEN"

Transkript

1 SAMTGEMEINDE HEMMOOR LANDKREIS CUXHAVEN 10. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES - IN DER MITGLIEDSGEMEINDE HECHTHAUSEN - Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 und 2 BauGB Für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor in der Mitgliedsgemeinde Hechthausen ist die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis durchgeführt worden. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß 4 Abs.1und 4 Abs. 2 BauGB beteiligt worden. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind von folgenden Trägern öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken vorgebracht worden: EWE Netz GmbH Netzregion Cuxhaven/ Delmenhorst vom Landkreis Cuxhaven Amt Bauaufsicht und Regionalplanung vom Landkreis Cuxhaven Bauaufsichtsamt vom (Stellungnahme zur Behördenbeteiligung entspr. 4 Abs. 1 BauGB)

2 Träger öffentlicher Belange, Schreiben vom... eingegangen am... Vorgebrachte Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Samtgemeinde Hemmoor, Abwägung und BESCHLUSSEMPFEHLUNG EWE NETZ GmbH Netzregion Cuxhaven/ Delmenhorst vom Bevor Sie die Grundstücke zur Bebauung freigeben, sorgen Sie bitte dafür, dass die Versorgungsunternehmen in der von Ihnen zur Verfügung zu stellenden Leitungstrasse die notwendigen Arbeiten ausführen können. Grundlage für die Leitungstrasse ist die DIN 1998 Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen. Die Leitungstrasse ist so zu planen, dass die geforderten Mindestabstände gem. VDE und DVGW Regelwerke eingehalten werden. Für die Detailplanung beteiligen Sie uns bitte rechtzeitig an der Ausbauplanung. In die Begründung wird der Hinweis aufgenommen, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass die Versorgungsunternehmen in den verfügbaren Leitungstrassen die notwendigen Arbeiten für die Energieversorgung ausführen können. DIE BEGRÜNDUNG WIRD UM DIE VORGENANNTEN HINWEIS ZUR ENERGIEVERSORGUNG ERGÄNZT. In der Begründung ist in Kap. 11 Ver- und Entsorgung Abschnitt Strom- und Gasversorgung (S. 17) bereits darauf hingewiesen worden, dass Versorgungsleitungen unter Berücksichtigung der maßgeblichen technischen Vorschriften und Regelwerke sowie in Abstimmung mit dem Versorgungsträger zu errichten sind. Des Weiteren ist dargelegt worden, dass die Grundlage für die Leitungstrasse die DIN 1998 ist u. die Mindestabstände nach VDE und DVGW-Regelwerke einzuhalten sind. In diesem Zusammenhang werden wir unsere Versorgungsleitung Strom auf dem Privatgrundstück stilllegen und in der öffentlichen Straße verlegen. Vor Beginn der Bauarbeiten melden Sie sich bitte in unserer Bezirksmeisterei West, Herrlichkeitstr. 52, Hemmoor. Zur Terminabsprache erreichen Sie Herrn Guido Grüner unter der Telefonnr.: Ansonsten bestehen unsererseits keinen Anregungen und Bedenken zu dem oben genannten Vorhaben. DIE HINWEISE WERDEN ZUR KENNTNIS GENOMMEN. SIE SIND IN DER BEGRÜNDUNG IN KAP. 11 BEREITS BERÜCKSICHTIGT. In die Begründung soll ergänzend aufgenommen werden, dass der Versorgungsträger seine Versorgungsleitung Strom auf dem Privatgrundstück im Plangebiet stilllegen und künftig in die öffentlichen Straße verlegen wird. DER HINWEIS WIRD ZUR KENNTNIS GENOMMEN. DIE BEGRÜN- DUNG WIRD UM DIE O. G. AUSFÜHRUNGEN ZUR VERSORGUNGS- LEITUNG STROM ERGÄNZT. DIE HINWEISE WERDEN ZUR KENNTNIS GENOMMEN. PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 2

3 Landkreis Cuxhaven Amt Bauaufsicht und Regionalplanung vom Wie bereits telefonisch angekündigt werden vom Landkreis Cuxhaven keine Bedenken zu den o. g. Bauleitplänen vorgetragen. DER HINWEIS WIRD ZUR KENNTNIS GENOMMEN UND BERÜCK- SICHTIGT. Anregung der Unteren Naturschutzbehörde zu den o. g. Bauleitplänen: Bezüglich der in Kapitel 7.7 des F-Planes und in Kap. 6.8 des B-Planes beschriebenen Ersatzfläche im Bereich Dudei ist nach Beseitigung der standortfremden Nadelgehölze auf die Anpflanzung von Moorbirken zu verzichten. Die Nadelgehölze sind vollständig zu entfernen bzw. ist das Geäst-Material in Haufen zusammen zu fassen. Ggf. vorhandene Grüppen sind abzudämmen. Die Flächen sind der Sukzession zu überlassen. Ohne die Verbesserungsmöglichkeit der Oberflächenwassersituation ist der gewählte Aufwertungsfaktor zu hoch gewählt; allenfalls zu rechtfertigen wäre diesbezüglich eine Aufwertung um 0,2/0,3 WE. Die Kompensationsmaßnahmen im Bereich der bereitgestellten externen Ausgleichs- bzw. Ersatzfläche werden entsprechend der Anregung des Landkreises Cuxhaven modifiziert. Die im Bereich der Ersatzfläche existierenden standortfremden Nadelgehölze werden vollständig entfernt und das Geäst- Material in Haufen zusammengefasst. Innerhalb der Ausgleichsfläche liegende Grüppen sind an beiden Enden abzudämmen (Entfernen der Drainage oder Einbau von Boden), um eine Verbesserung der Oberflächenwassersituation zu erhalten. Die gesamte externe Ausgleichsfläche ist der Sukzession zu überlassen. Auf die Anpflanzung von Moorbirken wird verzichtet. Aufgrund der vorgenannten Maßnahmen, die eine Verbesserung der Oberflächenwassersituation beinhalten, ist die in vorbereitenden Bauleitplanung vorgesehene Aufwertung und der in der verbindlichen Bauleitplanung (B-Plan Nr Änderung/Ergänzung) gewählte Aufwertungsfaktor gerechtfertigt. Die Begründung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in Kap. 7.7 entsprechend den vorgenannten Ausführungen zur externen Ausgleichsfläche modifiziert. DER ANREGUNG DES LANDKREISES CUXHAVEN FOLGEND WER- DEN DIE GEPLANTEN MAßNAHMEN IM BEREICH DER EXTERNEN AUSGLEICHSFLÄCHE MODIFIZIERT. DIE VORGESEHENE AUFWER- TUNG WIRD SOMIT GERECHTFERTIGT. PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 3

4 Landkreis Cuxhaven Bauaufsichtsamt vom (Stellungnahme zur Behördenbeteiligung entspr. 4 Abs. 1 BauGB) Unter Bezug auf 4 (1) BauGB wird mitgeteilt, dass hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege keine, über den bereits vorgesehenen und dargelegten Rahmen hinausgehenden, vertiefend zu untersuchenden naturschutzfachlichen / landschaftspflegerischen Belange zu konstatieren sind. Der Anregung des Landkreises Cuxhaven folgend sind keine weiteren vertiefenden Untersuchungen der naturschutzfachlichen/ landschaftspflegerischen Belange für die vorliegende Planung durchgeführt worden. DER HINWEIS, DASS HINSICHTLICH DER BELANGE DES NATUR- SCHUTZES UND DER LANDSCHAFTSPFLEGE KEINE, ÜBER DEN BEREITS VORGESEHENEN UND DARGELEGTEN RAHMEN HINAUS- GEHENDEN, VERTIEFEND ZU UNTERSUCHENDEN NATURSCHUTZ- FACHLICHEN/ LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN BELANGE ZU KONS- TATIEREN SIND, IST BEI DER AUSARBEITUNG DES PLANUNGSENT- WURFES BEREITS BERÜCKSICHTIGT WORDEN. Die Inanspruchnahme der Fläche für Wohnzwecke wird zumindest mittelfristig zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen, da der Ortsrand derzeit durch umfassende Gehölzbestände eine landschaftsgerechte Ausprägung aufweist. Der vollständige Verlust der Gehölze im Baubereich führt zu einem Aufreißen dieser Struktur. Insoweit sollte festgelegt werden, dass unmittelbar im Zusammenhang mit dem Bau auch die Herrichtung der Kompensationsfläche erfolgt. Dabei sollte nach Norden durch die Integration einer muldenartigen Aufweitung am nördlichen Rand eine landschaftsgerechte Entwicklung von Röhrichten in Kombination mit der Verwendung von landschaftsgerechten Gehölzen festgeschrieben werden. Dies auch in Anbetracht des gemäß RROP unmittelbar angrenzenden Vorsorgegebietes für Natur und Landschaft. Dieser Sachverhalt fand in den bisher vorgelegten Unterlagen keine Beachtung. Der Anregung des Landkreises Cuxhaven folgend ist in Kap. 2 und Kapitel 7.2 der Begründung zur 10. FNP-Änderung auf das im RROP des Landkreises dargestellte Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft hingewiesen worden. Allerdings grenzt das Vorsorgegebiet nicht unmittelbar an das Plangebiet an, sondern liegt rd. 120 m nördlich desselben. Weiterführend ist in Kap. 7.7 der Begründung dargelegt worden, dass negative Auswirkungen auf das Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft durch die geplanten Ausgleichsmaßnahmen vermieden werden. Insofern sind die Hinweise des Landkreises in Begründung / Planung und im Rahmen der Verfahren nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und im Beteiligungsverfahren nach 4 Abs. 2 BauGB den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorlegt worden. Die Anregungen und Hinweise des Landkreises Cuxhaven bezüglich des Orts- und Landschaftsbildes und der Kompensation sind in die Begründung und den Umweltbericht eingeflossen und im Beteiligungsverfahren nach 4 Abs. 2 BauGB den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorlegt worden. So ist in Kap. 7.3 der Begründung im Abschnitt Schutzgut Landschafts- u. Ortsbild ausgeführt: Der Ortsrand im Bereich der Siedlungsstrukturen Hinterm Holz weist eine relativ gute landschaftliche Ausprägung auf, da sich die exis- PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 4

5 Landkreis Cuxhaven Bauaufsichtsamt vom (Fortsetzung) tierende Bebauung weitgehend am Geestrand orientiert und der Übergang zum Landschaftsraum in der Regel durch Gärten und Gehölzstrukturen definiert ist. Die im Plangebiet vorhandenen Gehölzstrukturen sind Teil dieser Ortsrandstrukturen und tragen somit zur Eingrünung des Siedlungsbereiches bei. Des Weiteren ist im Kap. 7.5 Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die vorgesehene Planung bereits folgendes dargelegt: Mit der Planung wird das gegenwärtig wahrnehmbare Orts- und Landschaftsbild durch die Baumaßnahme und den Verlust der vorhandenen Gehölzstruktur verändert. Insbesondere das Entfernen des Gehölzbestandes würde ohne Kompensation zur Beeinträchtigung des gut ausgeprägten Ortsrandes und des Landschaftsbildes führen. Um eine planungsbedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des landschaftsgerecht ausgeprägten Ortsrandes zu vermeiden, vermindern und auszugleichen, ist daher unter Berücksichtigung der Anregungen des Landkreises im Bereich der geplanten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft die Anlage einer artenreichen, naturnah zu entwickelnden Gehölzstruktur aus heimischen Laubgehölzen sowie die Entwicklung einer Röhrichtstruktur am nördlichen Rand der Gehölzpflanzung vorgesehen worden. In der parallel zur Flächennutzungsplan-Änderung durchgeführten verbindlichen Bauleitplanung 2. Änderung u. Ergänzung des B-Planes Nr. 5 Hinter Holz ist darüber hinaus textlich festgesetzt worden, dass die Kompensationsmaßnahme zeitgleich mit den Baumaßnahmen zu beginnen bzw. durchzuführen sind. Mit der Kompensationsmaßnahme wird der Ortsrand landschaftsgerecht gestaltet und damit eine landschaftliche Einbindung der Neubebauung erreicht. Negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden kompensiert. Die vorhandene strukturreiche Ortsrandsituation wird somit auch nach Realisierung der Planung fortgeführt werden. Mit der geplanten Röhrichtstruktur PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 5

6 Landkreis Cuxhaven Bauaufsichtsamt vom (Fortsetzung) wird ein sinnvoller Übergang zu den angrenzenden Grünlandflächen geschaffen werden. Negative Auswirkungen auf das nördlich des Plangebietes liegende Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft werden vermieden. Insofern ist den im Verfahren nach 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen des Landkreises Cuxhaven bei der Ausarbeitung der Planungsunterlagen (Entwurf) bereits gefolgt. Der Planungsentwurf ist im Verfahren nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und im Beteiligungsverfahren nach 4 Abs. 2 BauGB den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorlegt worden. Wie bereits in zurückliegenden Bauleitplanverfahren in der Samtgemeinde Hemmoor wiederholt ausgeführt wurde, handelt es sich bei den Darlegungen (s. B-Plan Seite 4, F-Plan Seite 3) zu den Aussagen des Landschaftsrahmenplanes bezüglich der faunistischen Wertigkeiten um eindeutige Fehlinterpretationen. Die Darstellungen des Landschaftsrahmenplanes beziehen sich auf ausgewählte Bereiche und dürfen nicht gegenteilig interpretiert werden. Im LRP des Landkreises nicht dargestellte Bereiche weisen nicht automatisch keine derartigen Wertigkeiten auf. Dies ist in den Erläuterungen des LRP auch konkret ausgeführt. DEN ANREGUNGEN DES LANDKREISES CUXHAVEN IST IN DER VORLIEGENDEN PLANUNG BEREITS GEFOLGT WORDEN, DA IN DER BEGRÜNDUNG AUF DAS NÖRDLICH DES PLANGEBIE- TES LIEGENDE VORSORGEGEBIET FÜR NATUR UND LAND- SCHAFT HINGEWIESEN WURDE DIE GUTE LANDSCHAFTSGERECHTE AUSPRÄGUNG DES ORTSRANDES IM PLANGEBIET BEI DER ERFASSUNG UND BE- WERTUNG DES SCHUTZGUTES LANDSCHAFTS- UND ORTSBIL- DES SOWIE BEI DER BEWERTUNG DES EINGRIFFSSITUATION BEACHTET WURDE BEI DER PLANUNG DER KOMPENSATIONSMAßNAHMEN DIE HINWEISE DES LANDKREISES BEZÜGLICH DER AUSGESTAL- TUNG DER KOMPENSATION BERÜCKSICHTIGT WURDEN. Aufgrund des Hinweises des Landkreises Cuxhaven bezüglich der Aussagen des Landschaftsrahmenplanes zu den faunistischen Wertigkeiten ausgewählter Bereiche ist bei der Ausarbeitung der Begründung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes auf entsprechende Verweise auf den Landschaftsrahmenplan zu faunistischen Wertigkeiten verzichtet worden. BEI DER AUSARBEITUNG DER BEGRÜNDUNG ZUR 10. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IST AUF VERWEISE AUF DEN LANDSCHAFTSRAHMENPLAN BEZÜGLICH DER FAUNISTISCHEN WERTIGKEITEN VERZICHTET WORDEN. PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 6

7 Landkreis Cuxhaven Bauaufsichtsamt vom (Fortsetzung) Aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege wird darum gebeten, folgenden Hinweis zu berücksichtigen: Sollten bei den geplanten Bau- u. Erdarbeiten ur- o. frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohlesammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) angeschnitten werden, sind diese gem. 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetztes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der Archäologischen Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven unverzüglich angezeigt werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde u. Fundstellen sind nach 14 Abs. 2 NDSchG bis zum Ablauf v. 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen. Der Hinweis zur Denkmalpflege ist in die Begründung in Kap. 8 Belange der Denkmalpflege aufgenommen worden. Der Hinweis des Landkreises ist somit bei der Ausarbeitung der Planungsunterlagen bereits berücksichtigt worden. DER HINWEIS ZUR DENKMALPFLEGE IST IN DER BEGRÜNDUNG ZUR 10. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZNGSPLANES ENTHALTEN, SO DASS DER ANREGUNG DES LANDKREISES GEFOLGT WURDE. PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 7

8 SAMTGEMEINDE HEMMOOR 10. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES ANHANG Anlage zur Stellungnahme der EWE Netz GmbH vom PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 8

9

10

GEMEINDE HECHTHAUSEN

GEMEINDE HECHTHAUSEN SAMTGEMEINDE HEMMOOR - LANDKREIS CUXHAVEN IM ORTSTEIL KLINT GRUNDZÜGE DER PLANUNG Vorhabenträger: Monika Holetic, Hechthausen-Klint, Heike und Ditmar Schultz, Hechthausen-Klint, Matthias Elze, Lamstedt

Mehr

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Flecken Ottersberg Bebauungsplan Nr. 138 Betriebsgelände Fa. Kegel öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Inhalt: Zusammenstellung

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

Baugebiet in Heidmühle

Baugebiet in Heidmühle Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und

Mehr

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf -

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf - Vorhabenbezogener Bebauungsplan III/3/67.01 Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB - Verfahrensstand: Entwurf - A1-4 Auswertung Stellungnahmen

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich)

STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich) 1 STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich) über die Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltbelange, der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. 6 (5) BauGB Die

Mehr

- zu beachtende Belange der Straßenbauverwaltung bei Straßenbaumaßnahmen

- zu beachtende Belange der Straßenbauverwaltung bei Straßenbaumaßnahmen Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 84 Anhang - Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Ratsbeschluss - zu beachtende Belange der Straßenbauverwaltung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

Stadt Meppen. Landkreis Emsland B E G R Ü N D U N G

Stadt Meppen. Landkreis Emsland B E G R Ü N D U N G Stadt Meppen Landkreis Emsland B E G R Ü N D U N G zur 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 607, Teil I der Stadt Meppen, Ortsteil Rühle Baugebiet: Westlich der Schulstraße nebst örtlichen Bauvorschriften

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung. Präambel

Bebauungsplan Nr Änderung. Präambel Stadt Achim Landkreis Verden Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth Ortsteil

Mehr

Gemeinde Ovelgönne Bebauungsplan Nr. 47 Ortskern Oldenbrok-Mittelort. Begründung (Teil A)

Gemeinde Ovelgönne Bebauungsplan Nr. 47 Ortskern Oldenbrok-Mittelort. Begründung (Teil A) Bebauungsplan Nr. 47 Begründung (Teil A) Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen...3 2 Erfordernis - Ziel der Planung / städtebauliche Situation...3 3 Planungsgrundlagen...4 3.1 Lage des Plangebietes / Geltungsbereich...4

Mehr

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung

Mehr

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS 01.10.2014 für die Stadt Bad Ems AZ: 2/610-53/1/12 1 DS 15/ 0077 Sachbearbeiter: Herr Figurski VORLAGE Gremium Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat Status

Mehr

Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße

Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Stadt Rödermark Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden

Mehr

Gemeinde Oerel Der Bürgermeister Weißdornweg Oerel Tel.: 04765/ Mobil: 0172/

Gemeinde Oerel Der Bürgermeister Weißdornweg Oerel Tel.: 04765/ Mobil: 0172/ Gemeinde Oerel Weißdornweg 7 Anschriften gemäß Verteilerliste Bebauungsplan Oerel Nr. 17 Gewerbekamp Hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit / Benachrichtigung 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB Gemeinde Oerel

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister

Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister Bauleitplanung der Gemeinde Wangerland 104. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiete Windenergie) hier: Öffentliche Auslegung

Mehr

STADT ACHIM Landkreis Verden

STADT ACHIM Landkreis Verden Landkreis Verden Bebauungsplan Nr. 103A Im Bult" 3. Änderung Mit örtlichen Bauvorschriften Begründung Januar 2014 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 1 Planaufstellung 3 2 Planunterlage 3 3 Räumlicher Geltungsbereich

Mehr

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der

zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der ZWISCHENABWÄGUNGSTABELLE zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger und der Öffentlichkeit im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit vom 30.05.2016 bis 01.07.2016 und

Mehr

Gemeinde Trittau Kreis Stormarn

Gemeinde Trittau Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Südlich Großenseer Straße, östlich Bürgerstraße Zusammenstellung des smaterials Planstand: Beteiligung gem. 3 (2) BauGB, PA 06.07.2017 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur

Mehr

Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift

Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift (Landkreis Harburg) Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift Stand: öffentliche Auslegung gem. 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB

Mehr

Begründung. zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d. Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße

Begründung. zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d. Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße Landkreis Cloppenburg Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße - Änderung der örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) - (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB)

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen zum Bebauungsplan»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen Mai 2013 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Einleitung / Planerfordernis 3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 4 3. Einordnung

Mehr

Ausbau der erneuerbaren Energien in M-V: Ein Blick auf die Kompensation der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft

Ausbau der erneuerbaren Energien in M-V: Ein Blick auf die Kompensation der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft Ausbau der erneuerbaren Energien in M-V: Ein Blick auf die Kompensation der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft Angelika Fuß & Jacqueline Sambale Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG 6. Änderung Flächennutzungsplan Bad Salzungen Stadt Bad Salzungen Zusammenfassende Erklärung Erklärung zum Umweltbericht Zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe 3. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 17 Nordfeld und Teilaufhebung B-Plan Nr. 9 Südfeld Auszug aus der Topographischen Karte 1:25.000, Blatt Nr. L 3320 Nienburg (Weser);

Mehr

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5 Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer

Mehr

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung

Mehr

- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G

- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G STADT PULHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR. 14.8 DANSWEILER B E G R Ü N D U N G zur Teiländerung Nr. 14.8 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim im Bereich des südlichen

Mehr

Gemeinde Börger Der Bürgermeister

Gemeinde Börger Der Bürgermeister Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der

Mehr

Bebauungsplan. BP Wacholder 1. Änderung. Büchenbronn. - Begründung -

Bebauungsplan. BP Wacholder 1. Änderung. Büchenbronn. - Begründung - STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wacholder 1. Änderung Büchenbronn - Begründung - - 2 - Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB Inhalt:

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet Am Hackstruck, nördlich und südlich der Robert-Koch-Straße und östlich des Maria-Bornheim-Weges und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

Stadt Meppen. Landkreis Emsland B E G R Ü N D U N G. zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 553 Teil II. der Stadt Meppen.

Stadt Meppen. Landkreis Emsland B E G R Ü N D U N G. zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 553 Teil II. der Stadt Meppen. Stadt Meppen Landkreis Emsland B E G R Ü N D U N G zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 553 Teil II der Stadt Meppen Ortsteil Hüntel Baugebiet: Industriegebiet nördlich vom Kraftwerk Hüntel im vereinfachten

Mehr

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf

Mehr

Eingriffs- und Ausgleichsermittlung im Zuge der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung. 83. DMZV-Sitzung am

Eingriffs- und Ausgleichsermittlung im Zuge der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung. 83. DMZV-Sitzung am Eingriffs- und Ausgleichsermittlung im Zuge der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung 83. DMZV-Sitzung am 14.11.2012 Untere Naturschutzbehörde 1 Untere Naturschutzbehörde DMZV-Sitzung am 14.11.2012 Warum

Mehr

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Papenburg. 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen Festsetzungen

Bekanntmachung der Stadt Papenburg. 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen Festsetzungen Bekanntmachung der Stadt Papenburg Bauleitplanung der Stadt Papenburg 1. 102. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen 3. Bebauungsplan

Mehr

SATZUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 9 WOHNANLAGE NÖTHNITZER HANG 3. ÄNDERUNG GEMEINDE BANNEWITZ TEIL C-1: BEGRÜNDUNG INHALT

SATZUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 9 WOHNANLAGE NÖTHNITZER HANG 3. ÄNDERUNG GEMEINDE BANNEWITZ TEIL C-1: BEGRÜNDUNG INHALT GEMEINDE BANNEWITZ BEBAUUNGSPLAN NR. 9 WOHNANLAGE NÖTHNITZER HANG 3. ÄNDERUNG SATZUNG TEIL C-1: BEGRÜNDUNG INHALT 1 Bestehendes Planungsrecht... 2 2 Ziel der Planaufstellung, Städtebauliches Erfordernis...

Mehr

AUSSENBEREICHSSATZUNG GRÖNHEIM - HUNTEBURG

AUSSENBEREICHSSATZUNG GRÖNHEIM - HUNTEBURG TOPOS GEMEINDE MOLBERGEN AUSSENBEREICHSSATZUNG GRÖNHEIM - HUNTEBURG Fassung für das Verfahren gem. 13 BauGB HS6\U:\HERZOG\EIGENE DATEIEN\BAULEITPLANUNGEN\AUSSENBEREICHSSATZUNG_GRÖNHEIM- HUNTEBURG\ABSATZ_GROEHNHEIM_HUNTEBURG_

Mehr

Abwägung der Äußerungen der Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung

Abwägung der Äußerungen der Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung Samtgemeinde Land Hadeln 50. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Hadeln Abwägung der Äußerungen der Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung Samtgemeinde Hadeln Markstraße

Mehr

AUGUST 2016 NACHRICHTLICHE Planunterlage: ÜBERNAHMEN 1. Im Plangebiet wurden bislang mehrere archäologische Fundstellen bekannt (z.b. Flintabschläge), ferner werden Grabhügel vermutet. Sämtliche Erdarbeiten

Mehr

ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH

ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH PLANER ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO NEUBRANDENBURG GMBH Dipl.-Ing. Mirko Leddermann Büroleiter Städtebau Tel: 0395-42 559 18 E-Mail: leddermann@baukonzept-nb.de 230 Bebauungspläne für Industrie, Gewerbe,

Mehr

Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB

Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB www.krautzberger.info 1 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Das Verfahren

Mehr

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NR. 35 SEEHUSEN 32

Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NR. 35 SEEHUSEN 32 Bauleitplanung der Gemeinde Beelen Anlage 1 zu TOP I/1 zum Protokoll des Bauund Planungsausschusses vom 14.12.2017 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NR. 35 SEEHUSEN 32 Vorschläge zum

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Auftraggeber: Gemeinde Jork Am Gräfengericht 2 21634 Jork Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd

Mehr

Ergänzung des Grünordnungsplans. Bewertung der Ökologischen Bilanz zum Bebauungsplanes Nr. 80 "Neuenkleusheim - Sägewerk Schrage" der Kreisstadt Olpe

Ergänzung des Grünordnungsplans. Bewertung der Ökologischen Bilanz zum Bebauungsplanes Nr. 80 Neuenkleusheim - Sägewerk Schrage der Kreisstadt Olpe Ergänzung des Grünordnungsplans Bewertung der Ökologischen Bilanz zum Bebauungsplanes Nr. 80 "Neuenkleusheim - Sägewerk Schrage" der Kreisstadt Olpe Kreisstadt Olpe Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2.

Mehr

Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005

Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Erweiterung der Eingriffe in Natur und Landschaft Natur auf Zeit Änderung im Artenschutzrecht Sicherungsinstrumente für Kompensationsmaßnahmen Weitere

Mehr

Z u s a m m e n f a s s e n d e E r k l ä r u n g

Z u s a m m e n f a s s e n d e E r k l ä r u n g Z u s a m m e n f a s s e n d e E r k l ä r u n g nach 6 Abs. 5 bzw. 10 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heide und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung für den Rhein-Lahn-Kurier, Ausgabe Nr. 51 vom 22. Dezember 2017 Amtliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung im Verfahren zur sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

Flächennutzungsplan-Änderung mit integrierter Grünordnung WA Allgemeines Wohngebiet Breiter Rain des Marktes Luhe-Wildenau

Flächennutzungsplan-Änderung mit integrierter Grünordnung WA Allgemeines Wohngebiet Breiter Rain des Marktes Luhe-Wildenau Flächennutzungsplan-Änderung mit integrierter Grünordnung WA Allgemeines Wohngebiet Breiter Rain des Marktes Luhe-Wildenau Abwägung der Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher

Mehr

AUSSENBEREICHSSATZUNG RESTHAUSEN - SANDBERG

AUSSENBEREICHSSATZUNG RESTHAUSEN - SANDBERG TOPOS GEMEINDE MOLBERGEN AUSSENBEREICHSSATZUNG RESTHAUSEN - SANDBERG Fassung für das Verfahren gem. 13 BauGB HS6\D:\BAULEITPLANUNG\MOLBERGEN\AB_SATZUNG_RESTHAUSEN\ABSATZ_RESTHAUSEN_SANDBERG_ 13.DOC 21.03.2018

Mehr

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Zentrales Gewerbegebiet Ensingen Süd 1, 1. Änd.

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Zentrales Gewerbegebiet Ensingen Süd 1, 1. Änd. KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL Ensingen, Plb. 6.5 (Begründung) BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Zentrales Gewerbegebiet Ensingen Süd 1, 1. Änd. BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8)

Mehr

GEMEINDE WURSTER NORDSEEKÜSTE

GEMEINDE WURSTER NORDSEEKÜSTE - LANDKREIS CUXHAVEN - 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 14/II GEWERBEGEBIET ÖSTLICH DES BAHNHOFS, DORUM BEGRÜNDUNG - VORENTWURF - INHALT 1. EINFÜHRUNG 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 3 3.

Mehr

Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan. Inhalt des 24. Änderungsverfahrens Wachtelweg Nord. M 1 : 5000 Planfassung vom Juni 2005 Stadtplanungsamt

Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan. Inhalt des 24. Änderungsverfahrens Wachtelweg Nord. M 1 : 5000 Planfassung vom Juni 2005 Stadtplanungsamt 24genunterl Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan Inhalt des 24. Änderungsverfahrens Wachtelweg Nord M 1 : 5000 Planfassung vom Juni 2005 Stadtplanungsamt Flächennutzungsplan 24. Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Tecklenburg Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Tecklenburg Kreis Steinfurt Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Beratungsbedarf und wiederkehrende Fragestellungen aus der Praxis ein Überblick

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Beratungsbedarf und wiederkehrende Fragestellungen aus der Praxis ein Überblick Beratungsbedarf und wiederkehrende Fragestellungen aus der Praxis ein Überblick Guido Schröder, 1 Zusammenfassung: Schreiben des s vom 06. September 2013 Verfahrenserlass zur Bauleitplanung vom 19. März

Mehr

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS.

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS. 1- STADT HENNEF (SIEG) 37. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hennef (Sieg) Uckerath, Süd-Ost - Begründung Teil I - Entwurf gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Stand: 19. März 2009 Stadt

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe

Mehr

STADT SCHWABMÜNCHEN. 12. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Änderungsbereich: WOHNBAUFLÄCHE NORDOST

STADT SCHWABMÜNCHEN. 12. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Änderungsbereich: WOHNBAUFLÄCHE NORDOST STADT SCHWABMÜNCHEN 12. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Änderungsbereich: WOHNBAUFLÄCHE NORDOST und BEBAUUNGSPLAN NR. 39 MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN WOHNBAUGEBIET NORDOST III ZUSAMMENFASSENDE

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Eingriffsregelung in der Bauleitplanung

Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Seminar der wib Ist die baurechtliche Eingriffsregelung zur Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der WRRL zu nutzen und liegen darin Chancen eines überregionalen Ökokontos? Hannover: 22./30.05.2007 Eingriffsregelung

Mehr

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A. Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Abwägungstabelle Flächennutzungsplan 2000, 17. Änderung (Parallelverfahren)

Abwägungstabelle Flächennutzungsplan 2000, 17. Änderung (Parallelverfahren) 22.08.2016 Abwägungstabelle Flächennutzungsplan 2000, 17. Änderung (Parallelverfahren) Stellungnahmen zur 17. Änderung des Flächenutzungsplanes 2000 im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Stadt Schmallenberg Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 150 In der Sellmecke II, Ortsteil Kirchrarbach Hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

STADT GERSFELD (RHÖN)

STADT GERSFELD (RHÖN) Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über eine erneute öffentliche Auslegung und eine Beteiligung Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Barmstedt

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Begründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216

Begründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216 Landkreis Verden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth

Mehr

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein. Bauleitplanung

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein. Bauleitplanung Bauleitplanung an die Bekanntmachung gem. 3 Abs.2 BauGB - vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 18.7.2013, Az.4 CN 3.12) Dipl.Ing. Klaus Goede Referatsleiter Städtebau und

Mehr

Krüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1

Krüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1 Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1 49808 Lingen (Ems), 23.06.2013 Lin_Hueved-B18_Artens-festsetz_23.6.2013.doc/os Lingen: Stadt Lingen, T Bramsche, B-Plan Nr. 18, Baugebiet Erweiterung GE-Gebiet

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF GEMEINDE JORK BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF Stand: Satzungsbeschluss, 10.09.04 Planverfasser: Planungsgruppe Elbberg Kruse Schnetter & Rathje Architekten

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des

Mehr

ABWÄGUNG ZUM ENTWURF

ABWÄGUNG ZUM ENTWURF Bebauungsplan Nr. Sondergebiet Photovoltaik Ehemaliger Sportplatz Humboldtstraße ABWÄGUNG ZUM ENTWURF zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach () BauGB September 0 Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Postfach 20 03 61 I 56003 Koblenz Stadtverwaltung Koblenz Bahnhofstraße 47 56068 Koblenz Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Telefon 0261 120-0 Telefax 0261 120-2200

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Offenlage (21.11.2014)

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange nahm der Stadtrat in der Sitzung am

Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange nahm der Stadtrat in der Sitzung am BEKANNTMACHUNG Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemarkung Garching Aufstellung gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß

Mehr

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Udenhäuser Straße 13 34393 Grebenstein

Mehr

Unser Zeichen: Az. III d 02/ Datum: 26. August 2013

Unser Zeichen: Az. III d 02/ Datum: 26. August 2013 Regierungspräsidium Darmstadt Durchschrift Regierungspräsidium Darmstadt. 64278 Darmstadt Unser Zeichen: Az. III31.2-61d 02/01-33 Gemeindevorstand der Gemeinde Wöllstadt Postfach 28 61204 Wöllstadt Ihr

Mehr

45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006. N i e d e r s c h r i f t

45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006. N i e d e r s c h r i f t 45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 19.12.2005 um 19.30 Uhr im Rathaus Calden Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung 31

Mehr