SAMTGEMEINDE HEMMOOR LANDKREIS CUXHAVEN
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- Marielies Blau
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1 SAMTGEMEINDE HEMMOOR LANDKREIS CUXHAVEN 10. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES - IN DER MITGLIEDSGEMEINDE HECHTHAUSEN - Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 und 2 BauGB Für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor in der Mitgliedsgemeinde Hechthausen ist die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis durchgeführt worden. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß 4 Abs.1und 4 Abs. 2 BauGB beteiligt worden. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind von folgenden Trägern öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken vorgebracht worden: EWE Netz GmbH Netzregion Cuxhaven/ Delmenhorst vom Landkreis Cuxhaven Amt Bauaufsicht und Regionalplanung vom Landkreis Cuxhaven Bauaufsichtsamt vom (Stellungnahme zur Behördenbeteiligung entspr. 4 Abs. 1 BauGB)
2 Träger öffentlicher Belange, Schreiben vom... eingegangen am... Vorgebrachte Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Samtgemeinde Hemmoor, Abwägung und BESCHLUSSEMPFEHLUNG EWE NETZ GmbH Netzregion Cuxhaven/ Delmenhorst vom Bevor Sie die Grundstücke zur Bebauung freigeben, sorgen Sie bitte dafür, dass die Versorgungsunternehmen in der von Ihnen zur Verfügung zu stellenden Leitungstrasse die notwendigen Arbeiten ausführen können. Grundlage für die Leitungstrasse ist die DIN 1998 Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen. Die Leitungstrasse ist so zu planen, dass die geforderten Mindestabstände gem. VDE und DVGW Regelwerke eingehalten werden. Für die Detailplanung beteiligen Sie uns bitte rechtzeitig an der Ausbauplanung. In die Begründung wird der Hinweis aufgenommen, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass die Versorgungsunternehmen in den verfügbaren Leitungstrassen die notwendigen Arbeiten für die Energieversorgung ausführen können. DIE BEGRÜNDUNG WIRD UM DIE VORGENANNTEN HINWEIS ZUR ENERGIEVERSORGUNG ERGÄNZT. In der Begründung ist in Kap. 11 Ver- und Entsorgung Abschnitt Strom- und Gasversorgung (S. 17) bereits darauf hingewiesen worden, dass Versorgungsleitungen unter Berücksichtigung der maßgeblichen technischen Vorschriften und Regelwerke sowie in Abstimmung mit dem Versorgungsträger zu errichten sind. Des Weiteren ist dargelegt worden, dass die Grundlage für die Leitungstrasse die DIN 1998 ist u. die Mindestabstände nach VDE und DVGW-Regelwerke einzuhalten sind. In diesem Zusammenhang werden wir unsere Versorgungsleitung Strom auf dem Privatgrundstück stilllegen und in der öffentlichen Straße verlegen. Vor Beginn der Bauarbeiten melden Sie sich bitte in unserer Bezirksmeisterei West, Herrlichkeitstr. 52, Hemmoor. Zur Terminabsprache erreichen Sie Herrn Guido Grüner unter der Telefonnr.: Ansonsten bestehen unsererseits keinen Anregungen und Bedenken zu dem oben genannten Vorhaben. DIE HINWEISE WERDEN ZUR KENNTNIS GENOMMEN. SIE SIND IN DER BEGRÜNDUNG IN KAP. 11 BEREITS BERÜCKSICHTIGT. In die Begründung soll ergänzend aufgenommen werden, dass der Versorgungsträger seine Versorgungsleitung Strom auf dem Privatgrundstück im Plangebiet stilllegen und künftig in die öffentlichen Straße verlegen wird. DER HINWEIS WIRD ZUR KENNTNIS GENOMMEN. DIE BEGRÜN- DUNG WIRD UM DIE O. G. AUSFÜHRUNGEN ZUR VERSORGUNGS- LEITUNG STROM ERGÄNZT. DIE HINWEISE WERDEN ZUR KENNTNIS GENOMMEN. PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 2
3 Landkreis Cuxhaven Amt Bauaufsicht und Regionalplanung vom Wie bereits telefonisch angekündigt werden vom Landkreis Cuxhaven keine Bedenken zu den o. g. Bauleitplänen vorgetragen. DER HINWEIS WIRD ZUR KENNTNIS GENOMMEN UND BERÜCK- SICHTIGT. Anregung der Unteren Naturschutzbehörde zu den o. g. Bauleitplänen: Bezüglich der in Kapitel 7.7 des F-Planes und in Kap. 6.8 des B-Planes beschriebenen Ersatzfläche im Bereich Dudei ist nach Beseitigung der standortfremden Nadelgehölze auf die Anpflanzung von Moorbirken zu verzichten. Die Nadelgehölze sind vollständig zu entfernen bzw. ist das Geäst-Material in Haufen zusammen zu fassen. Ggf. vorhandene Grüppen sind abzudämmen. Die Flächen sind der Sukzession zu überlassen. Ohne die Verbesserungsmöglichkeit der Oberflächenwassersituation ist der gewählte Aufwertungsfaktor zu hoch gewählt; allenfalls zu rechtfertigen wäre diesbezüglich eine Aufwertung um 0,2/0,3 WE. Die Kompensationsmaßnahmen im Bereich der bereitgestellten externen Ausgleichs- bzw. Ersatzfläche werden entsprechend der Anregung des Landkreises Cuxhaven modifiziert. Die im Bereich der Ersatzfläche existierenden standortfremden Nadelgehölze werden vollständig entfernt und das Geäst- Material in Haufen zusammengefasst. Innerhalb der Ausgleichsfläche liegende Grüppen sind an beiden Enden abzudämmen (Entfernen der Drainage oder Einbau von Boden), um eine Verbesserung der Oberflächenwassersituation zu erhalten. Die gesamte externe Ausgleichsfläche ist der Sukzession zu überlassen. Auf die Anpflanzung von Moorbirken wird verzichtet. Aufgrund der vorgenannten Maßnahmen, die eine Verbesserung der Oberflächenwassersituation beinhalten, ist die in vorbereitenden Bauleitplanung vorgesehene Aufwertung und der in der verbindlichen Bauleitplanung (B-Plan Nr Änderung/Ergänzung) gewählte Aufwertungsfaktor gerechtfertigt. Die Begründung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in Kap. 7.7 entsprechend den vorgenannten Ausführungen zur externen Ausgleichsfläche modifiziert. DER ANREGUNG DES LANDKREISES CUXHAVEN FOLGEND WER- DEN DIE GEPLANTEN MAßNAHMEN IM BEREICH DER EXTERNEN AUSGLEICHSFLÄCHE MODIFIZIERT. DIE VORGESEHENE AUFWER- TUNG WIRD SOMIT GERECHTFERTIGT. PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 3
4 Landkreis Cuxhaven Bauaufsichtsamt vom (Stellungnahme zur Behördenbeteiligung entspr. 4 Abs. 1 BauGB) Unter Bezug auf 4 (1) BauGB wird mitgeteilt, dass hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege keine, über den bereits vorgesehenen und dargelegten Rahmen hinausgehenden, vertiefend zu untersuchenden naturschutzfachlichen / landschaftspflegerischen Belange zu konstatieren sind. Der Anregung des Landkreises Cuxhaven folgend sind keine weiteren vertiefenden Untersuchungen der naturschutzfachlichen/ landschaftspflegerischen Belange für die vorliegende Planung durchgeführt worden. DER HINWEIS, DASS HINSICHTLICH DER BELANGE DES NATUR- SCHUTZES UND DER LANDSCHAFTSPFLEGE KEINE, ÜBER DEN BEREITS VORGESEHENEN UND DARGELEGTEN RAHMEN HINAUS- GEHENDEN, VERTIEFEND ZU UNTERSUCHENDEN NATURSCHUTZ- FACHLICHEN/ LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN BELANGE ZU KONS- TATIEREN SIND, IST BEI DER AUSARBEITUNG DES PLANUNGSENT- WURFES BEREITS BERÜCKSICHTIGT WORDEN. Die Inanspruchnahme der Fläche für Wohnzwecke wird zumindest mittelfristig zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen, da der Ortsrand derzeit durch umfassende Gehölzbestände eine landschaftsgerechte Ausprägung aufweist. Der vollständige Verlust der Gehölze im Baubereich führt zu einem Aufreißen dieser Struktur. Insoweit sollte festgelegt werden, dass unmittelbar im Zusammenhang mit dem Bau auch die Herrichtung der Kompensationsfläche erfolgt. Dabei sollte nach Norden durch die Integration einer muldenartigen Aufweitung am nördlichen Rand eine landschaftsgerechte Entwicklung von Röhrichten in Kombination mit der Verwendung von landschaftsgerechten Gehölzen festgeschrieben werden. Dies auch in Anbetracht des gemäß RROP unmittelbar angrenzenden Vorsorgegebietes für Natur und Landschaft. Dieser Sachverhalt fand in den bisher vorgelegten Unterlagen keine Beachtung. Der Anregung des Landkreises Cuxhaven folgend ist in Kap. 2 und Kapitel 7.2 der Begründung zur 10. FNP-Änderung auf das im RROP des Landkreises dargestellte Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft hingewiesen worden. Allerdings grenzt das Vorsorgegebiet nicht unmittelbar an das Plangebiet an, sondern liegt rd. 120 m nördlich desselben. Weiterführend ist in Kap. 7.7 der Begründung dargelegt worden, dass negative Auswirkungen auf das Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft durch die geplanten Ausgleichsmaßnahmen vermieden werden. Insofern sind die Hinweise des Landkreises in Begründung / Planung und im Rahmen der Verfahren nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und im Beteiligungsverfahren nach 4 Abs. 2 BauGB den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorlegt worden. Die Anregungen und Hinweise des Landkreises Cuxhaven bezüglich des Orts- und Landschaftsbildes und der Kompensation sind in die Begründung und den Umweltbericht eingeflossen und im Beteiligungsverfahren nach 4 Abs. 2 BauGB den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorlegt worden. So ist in Kap. 7.3 der Begründung im Abschnitt Schutzgut Landschafts- u. Ortsbild ausgeführt: Der Ortsrand im Bereich der Siedlungsstrukturen Hinterm Holz weist eine relativ gute landschaftliche Ausprägung auf, da sich die exis- PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 4
5 Landkreis Cuxhaven Bauaufsichtsamt vom (Fortsetzung) tierende Bebauung weitgehend am Geestrand orientiert und der Übergang zum Landschaftsraum in der Regel durch Gärten und Gehölzstrukturen definiert ist. Die im Plangebiet vorhandenen Gehölzstrukturen sind Teil dieser Ortsrandstrukturen und tragen somit zur Eingrünung des Siedlungsbereiches bei. Des Weiteren ist im Kap. 7.5 Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die vorgesehene Planung bereits folgendes dargelegt: Mit der Planung wird das gegenwärtig wahrnehmbare Orts- und Landschaftsbild durch die Baumaßnahme und den Verlust der vorhandenen Gehölzstruktur verändert. Insbesondere das Entfernen des Gehölzbestandes würde ohne Kompensation zur Beeinträchtigung des gut ausgeprägten Ortsrandes und des Landschaftsbildes führen. Um eine planungsbedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des landschaftsgerecht ausgeprägten Ortsrandes zu vermeiden, vermindern und auszugleichen, ist daher unter Berücksichtigung der Anregungen des Landkreises im Bereich der geplanten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft die Anlage einer artenreichen, naturnah zu entwickelnden Gehölzstruktur aus heimischen Laubgehölzen sowie die Entwicklung einer Röhrichtstruktur am nördlichen Rand der Gehölzpflanzung vorgesehen worden. In der parallel zur Flächennutzungsplan-Änderung durchgeführten verbindlichen Bauleitplanung 2. Änderung u. Ergänzung des B-Planes Nr. 5 Hinter Holz ist darüber hinaus textlich festgesetzt worden, dass die Kompensationsmaßnahme zeitgleich mit den Baumaßnahmen zu beginnen bzw. durchzuführen sind. Mit der Kompensationsmaßnahme wird der Ortsrand landschaftsgerecht gestaltet und damit eine landschaftliche Einbindung der Neubebauung erreicht. Negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden kompensiert. Die vorhandene strukturreiche Ortsrandsituation wird somit auch nach Realisierung der Planung fortgeführt werden. Mit der geplanten Röhrichtstruktur PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 5
6 Landkreis Cuxhaven Bauaufsichtsamt vom (Fortsetzung) wird ein sinnvoller Übergang zu den angrenzenden Grünlandflächen geschaffen werden. Negative Auswirkungen auf das nördlich des Plangebietes liegende Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft werden vermieden. Insofern ist den im Verfahren nach 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen des Landkreises Cuxhaven bei der Ausarbeitung der Planungsunterlagen (Entwurf) bereits gefolgt. Der Planungsentwurf ist im Verfahren nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und im Beteiligungsverfahren nach 4 Abs. 2 BauGB den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorlegt worden. Wie bereits in zurückliegenden Bauleitplanverfahren in der Samtgemeinde Hemmoor wiederholt ausgeführt wurde, handelt es sich bei den Darlegungen (s. B-Plan Seite 4, F-Plan Seite 3) zu den Aussagen des Landschaftsrahmenplanes bezüglich der faunistischen Wertigkeiten um eindeutige Fehlinterpretationen. Die Darstellungen des Landschaftsrahmenplanes beziehen sich auf ausgewählte Bereiche und dürfen nicht gegenteilig interpretiert werden. Im LRP des Landkreises nicht dargestellte Bereiche weisen nicht automatisch keine derartigen Wertigkeiten auf. Dies ist in den Erläuterungen des LRP auch konkret ausgeführt. DEN ANREGUNGEN DES LANDKREISES CUXHAVEN IST IN DER VORLIEGENDEN PLANUNG BEREITS GEFOLGT WORDEN, DA IN DER BEGRÜNDUNG AUF DAS NÖRDLICH DES PLANGEBIE- TES LIEGENDE VORSORGEGEBIET FÜR NATUR UND LAND- SCHAFT HINGEWIESEN WURDE DIE GUTE LANDSCHAFTSGERECHTE AUSPRÄGUNG DES ORTSRANDES IM PLANGEBIET BEI DER ERFASSUNG UND BE- WERTUNG DES SCHUTZGUTES LANDSCHAFTS- UND ORTSBIL- DES SOWIE BEI DER BEWERTUNG DES EINGRIFFSSITUATION BEACHTET WURDE BEI DER PLANUNG DER KOMPENSATIONSMAßNAHMEN DIE HINWEISE DES LANDKREISES BEZÜGLICH DER AUSGESTAL- TUNG DER KOMPENSATION BERÜCKSICHTIGT WURDEN. Aufgrund des Hinweises des Landkreises Cuxhaven bezüglich der Aussagen des Landschaftsrahmenplanes zu den faunistischen Wertigkeiten ausgewählter Bereiche ist bei der Ausarbeitung der Begründung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes auf entsprechende Verweise auf den Landschaftsrahmenplan zu faunistischen Wertigkeiten verzichtet worden. BEI DER AUSARBEITUNG DER BEGRÜNDUNG ZUR 10. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IST AUF VERWEISE AUF DEN LANDSCHAFTSRAHMENPLAN BEZÜGLICH DER FAUNISTISCHEN WERTIGKEITEN VERZICHTET WORDEN. PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 6
7 Landkreis Cuxhaven Bauaufsichtsamt vom (Fortsetzung) Aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege wird darum gebeten, folgenden Hinweis zu berücksichtigen: Sollten bei den geplanten Bau- u. Erdarbeiten ur- o. frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohlesammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) angeschnitten werden, sind diese gem. 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetztes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der Archäologischen Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven unverzüglich angezeigt werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde u. Fundstellen sind nach 14 Abs. 2 NDSchG bis zum Ablauf v. 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen. Der Hinweis zur Denkmalpflege ist in die Begründung in Kap. 8 Belange der Denkmalpflege aufgenommen worden. Der Hinweis des Landkreises ist somit bei der Ausarbeitung der Planungsunterlagen bereits berücksichtigt worden. DER HINWEIS ZUR DENKMALPFLEGE IST IN DER BEGRÜNDUNG ZUR 10. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZNGSPLANES ENTHALTEN, SO DASS DER ANREGUNG DES LANDKREISES GEFOLGT WURDE. PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 7
8 SAMTGEMEINDE HEMMOOR 10. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES ANHANG Anlage zur Stellungnahme der EWE Netz GmbH vom PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 8
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GEMEINDE HECHTHAUSEN
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