Gemeinde Ebsdorfergrund

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Gemeinde Ebsdorfergrund Ebsdorfergrund, 07.07.2015 NIEDERSCHRIFT zur Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 06.07.2015. Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr Sitzungsende: 20:45 Uhr Anwesenheiten: Vorsitz: Seim, Gotthard Anwesend: Eucker, Wilfried Rink, Andreas Bender, Ludwig Bier, Alexandra Block, Konrad Böckler, Werner Erkel, Holger Habiuk, Jörg Heidt, Lothar Hoß, Heinrich Kaiser, Walter Kühn, Maximilian Lemmer, Markus Maikranz, Friedhelm Dr. Merz-Preiß, Martina Nau, Reiner Preiß, Michael Preiß, Thomas Reich, Gotthard Reinhardt, Thorsten Rink, Heinrich Schäfer, Adolf Schiemanowski, Hartmut Schneider, Helga Soltwedel-Schäfer, Irene Stahringer-Brandenstein, Roswitha Thiemann, Klaus-Dieter Weil-Höll, Ursula Niederschrift Gemeindevertretung Seite 1 von 7

Entschuldigt: Bender, Peter Michanikl, Martha Gemeindevorstand: Schulz, Andreas Newton, Elisabeth Braun, Konrad Claar, Rudolf Debelius, Peter Niemann, Hubertus Rabenau, Heinrich Schäfer, Wilfried Verwaltung: Weber, Janina Gäste: Stefan Koch, Freiwillige Feuerwehr (FFW) Hachborn Uwe Schäfer, FFW Hachborn Konrad Bier, FFW Leidenhofen Albert Bender, FFW Leidenhofen Jan Amend, FFW Leidenhofen Sitzungsverlauf: Vorsitzender der Gemeindevertretung Gotthard Seim eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:30 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist. Zwei Anfragen aus aktuellem Anlass wurden vom Bürgermeister für den Gemeindevorstand ausführlich beantwortet. öffentliche Sitzung 1. Aushändigung von Ernennungs- und Entlassungsurkunden im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ebsdorfergrund (VL-187/2015) Stefan Koch und Konrad Bier wurden jeweils vom Gemeindevorstand durch Übergabe der Entlassungurkunde aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Wehrführer der FFW Hachborn und Leidenhofen entlassen. Zum neuen Wehrführer der FFW Hachborn wurde Uwe Schäfer ernannt. Albert Bender wurde als stellvertretender Wehrführer entlassen und gleichzeitig zum neuen Wehrführer der FFW Leidenhofen ernannt. Zu seinem Stellvertreter wurde Jan Amend ernannt. Zur Kenntnis genommen 2. Bauleitplanung der Gemeinden Ebsdorfergrund, Buseck, Fronhausen, Rabenau und Reiskirchen sowie der Städte (VL-213/2015) Niederschrift Gemeindevertretung Seite 2 von 7

Allendorf (Lumda) und Staufenberg; Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan ( 204 BauGB) zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in der Region Lumdatal 1. Auswertungen und Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB (Teil I Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange - Seiten 2-181) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB (Teil II Öffentlichkeit Seiten 182-378) 2. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß 3 Abs. 2 BauGB (1) Die Gemeindevertretung nimmt die in der Sitzung als Anlage ausliegenden Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Öffentlichkeit ( 3 Abs. 1 BauGB) zur Kenntnis und stimmt den Bewertungen und Beschlussempfehlungen des von den Gemeinden und Städten beauftragten Planungsbüros Holger Fischer, 35440 Linden, zu. (2) Die Gemeindevertretung billigt den gemäß (1) überarbeiteten und sowohl in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen, Umwelt und Energie als auch in der Sitzung der Gemeindevertrtung vorgestellten Vorentwurf des Flächennutzungsplanes einschl. Begründung und die sich durch die Beschlussempfehlungen ergebenen Änderungen als Entwurf und beschließt dessen Offenlage. 22 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en) 3. Errichtung und Betrieb eines Nahwärmenetzes durch die Möllner Nahwärme e. G. im Ortsteil Heskem-Mölln- Gestattungsvertrag (VL-208/2015) Die Gemeindevertretung nimmt den beigefügten Gestattungsvertrag inklusive der Anlagen sowie das Schreiben des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vom 28.05.2015 zur Kenntnis, und beschließt, dem Gestattungsvertrag für die Errichtung und den Betrieb eines Nahwärmenetzes Heskem-Mölln zwischen der Gemeinde Ebsdorfergrund und der Möllner Nahwärme e. G. nachträglich zuzustimmen. 4. Errichtung und Betrieb eines Nahwärmenetzes durch die Stadtwerke Marburg GmbH im Zentrum von Dreihausen- Gestattungsvertrag (VL-207/2015) Die Gemeindevertretung nimmt den beigefügten Gestattungsvertrag inklusive der Anlagen 1-2b zur Kenntnis, und beschließt nachträglich dem Vertrag für die Errichtung Niederschrift Gemeindevertretung Seite 3 von 7

und den Betrieb eines Nahwärmenetzes im Zentrum von Dreihausen zwischen der Gemeinde Ebsdorfergrund und der Stadtwerke Marburg GmbH zuzustimmen. 5. Bauleitplanung der Gemeinde Ebsdorfergrund, Ortsteil Dreihausen; Bebauungsplan Nr. 7, 3. Änderung im Bereich "Simmerweg" (VL-223/2015) 1. Beschlussempfehlungen (Abwägung gemäß 1 Abs. 7 BauGB) zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen im Rahmen der Beteiligung gemäß 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB i. V. m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß 10 Abs. 1 BauGB (1) Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen des Verfahrens gemäß 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen als Abwägung ( 1 Abs. 7 BauGB) zur Kenntnis genommen und von der Gemeindevertretung beschlossen. (2) Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 im Bereich Simmerweg gemäß 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. 81 HBO (Hessische Bauordnung) als Satzung und die Begründung hierzu. (3) Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen und gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen. 6. Bauleitplanung der Gemeinde Ebsdorfergrund, Ortsteil Hachborn; Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Nussbaum", Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB Vorhabenträger: Karl-Heinz Jammer, Hachborner Straße 16, 35085 Ebsdorfergrund hier: (VL-159/2015) 1. Abwägungsbeschluss 2. Satzungsbeschluss gemäß 10 Abs. 3 BauGB und Beschluss der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebsdorfergrund beschließt die Abwägungen in der vorliegenden Form. Darüber hinaus sind keine weiteren Stellungnahmen mit Hinweisen oder Niederschrift Gemeindevertretung Seite 4 von 7

Anregungen eingegangen. (2) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebsdorfergrund beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Am Nussbaum gemäß 10 BauGB als Satzung und billigt die Begründung hierzu. Die dazugehörigen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. 81 HBO werden ebenfalls als Satzung beschlossen. (3) Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen und gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen. Die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses steht zum einen unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines Durchführungsvertrages zwischen dem o. a. Vorhabenträger und der Gemeinde Ebsdorfergrund und zum anderen unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger die laut Durchführungsvertrag erforderliche Bürgschaft bei der Gemeinde vorgelegt hat. 28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) 7. Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes in der Gemarkung Wittelsberg, Flur 6, Flurstück 39/7 (59.999 m 2 ) (VL-105/2015) Die Gemeindevertretung nimmt die beiliegenden Schreiben der Kaufinteressenten (Anlagen 1-3) und deren Ergänzungen (Anlage 4 und 5) sowie die Liste über die Aufstellung der Kaufangebote (Anlage 6) zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung beschließt, das Grundstück in der Gemarkung Wittelsberg, Flur 6, Flurstück 39/7 mit einer Größe von 59.999 m 2 an die Waldinteressentenschaft Wittelsberg, Hessenstr. 6 im OT in 35085 Ebsdorfergrund zu einem Preis von 1,45 /m 2 (86.998,55 ) zuzüglich aller Nebenkosten zu verkaufen. Ferner soll im Kaufvertrag geregelt werden, dass die in der Örtlichkeit vorhandenen Wege (Anlage 7) innerhalb des zu verkaufenden Grundstückes erhalten bleiben und vom Käufer gepflegt werden sollen. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages. Das dritte Angebot (siehe beigefügtes Schriftstück) von Herrn Dr. Wolfram Lemmer vom 22.06.2015 wurde vom Gemeindevorstand der Gemeindevertretung zur Kenntnis gegeben. 25 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) Gem. 25 HGO nimmt der Gemeindevertreter Thomas Preiß nicht an Aussprache und Abstimmung teil. 8. Kenntnisnahme der 176. Vergleichenden Prüfung Haushaltsstruktur 2014: Größere Gemeinden (VL-201/2015) Die Gemeindevertretung nimmt den 176. Bericht über die Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2014: Größere Gemeinden zur Kenntnis. Besonders erfreut nimmt die Gemeindevertretung die Schlussbemerkung bzw. Prüfungsfeststellung zur Kenntnis, Niederschrift Gemeindevertretung Seite 5 von 7

wonach die Gemeinde rechtmäßig und auf vergleichende Grundlagen sachgerecht und wirtschaftlich geführt wurde (vergleiche 3 Abs. 1 Satz 1 ÜPKKG). Der Bericht wurde durch den Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes überörtliche Prüfung herausgegeben. Die Gemeindevertretung nimmt die kostenlose Unternehmensberatung und Untersuchung dankbar an, sieht sie als Bestätigung der Arbeit der Gemeindeorgane, der Bediensteten der Gemeinde und als Ansporn sowie als Herausforderung die Gemeinde Ebsdorfergrund auch zukünftig sachgerecht und wirtschaftlich zu führen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die gewünschte Rückmeldung fristgerecht bis zum 01. Dezember 2015 abzugeben. Dabei soll auch mögliches Handeln mittels Haushalt 2016 mit einbezogen werden. Der Bericht ist dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis zu bringen. 9. Antrag der SPD-Fraktion vom 10.06.2015 bezüglich des Radwegebaues von Roßberg nach Dreihausen im Rahmen des neuen Investitionsprogrammes des Landes Hessen (VL-235/2015) Die Gemeindevertretung begrüßt das Sonderprogramm der hessischen Landesregierung zur Sanierung von Landesstraßen und den Bau neuer Radwege. Die Gemeindevertretung begrüßt ausdrücklich den geplanten Radwegelückenschluss von Beltershausen nach Marburg (3,3 Kilometer für 1,16 Millionen Euro). Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand darauf hinzuwirken, dass in diesem Zusammenhang die fehlenden Lückenschlüsse - von Roßberg nach Dreihausen und - das Teilstück vom jetzigen Ausbauende des Radweges von Heskem nach Beltershausen durch das Land Hessen mitgebaut werden. 10. Antrag der Fraktion die Grünen vom 26.01.2015 bezüglich der Zuständigkeit eines Ansprechpartners / Verantwortlichen für alle Belange und Fragen u.a. von Anwohnern der Ortsteile, in denen Flüchtlinge untergebracht sind (VL-83/2015) Siehe Antrag Abgesetzt Die Abstimmung wurde zurückgestellt. 11. Bekanntgabe überplanmäßiger Ausgaben Niederschrift Gemeindevertretung Seite 6 von 7

Es gibt zz. keine überplanmäßigen Ausgaben die bekannt zu machen wären. 12. Verschiedenes Es lagen keine Themen vor. Gotthard Seim Vorsitzender der Gemeindevertretung Janina Weber Schriftführerin Niederschrift Gemeindevertretung Seite 7 von 7