TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 3 Verwaltungsausschuss öffentlich

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Amt für Gebäudemanagement Az.: 21.41005-244.21-3486061 Sitzungsvorlage VA/27/2017 Weiterentwicklung des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen - aktueller Sachstand des 1. Bauabschnitts Neubau - Freigabe zur Durchführung einer Voruntersuchung (Bedarfsermittlung) für den 2. Bauabschnitt - Freigabe zur Durchführung einer Voruntersuchung für eine vorgezogene Ausführung der Cafeteria im 2. Bauabschnitt TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 3 Verwaltungsausschuss 29.06.2017 öffentlich 1 Anlage Lageplan BBZ Ettlingen Beschlussvorschlag Der Verwaltungsausschuss 1. nimmt den Sachstandsbericht über den 1. Bauabschnitt der Weiterentwicklung des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen zur Kenntnis. 2. beschließt die Durchführung einer detaillierten Voruntersuchung für den 2. Bauabschnitt des Beruflichen Bildungszentrums in Ettlingen einschließlich einer vorgezogene Ausführung der Cafeteria. I. Sachverhalt Die bauliche und schulorganisatorische Weiterentwicklung des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen wurde im Kreistag am 21.07.2011 beschlossen. Im Kreistag am 29.11.2012 wurden zur Weiterentwicklung verschiedene Varianten vorgestellt. Es wurde beschlossen, die Variante Ergänzungsneubau auf dem vorhandenen Grundstück mit einer anschließenden schrittweisen Sanierung des Bestands weiterzuverfolgen. Der Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt wurde im Kreistag am 21.07.2016 gefasst. Die Entwurfsplanung und die vertiefte Kostenberechnung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 21.6 Mio., sowie die Beauftragung des Architekten, der Fachplaner und des Projektsteuerers wurden in gleicher Sitzung genehmigt.

1. Aktueller Sachstandsbericht 1. Bauabschnitt Neubau Vergabeverfahren Die ersten Vergabeverfahren für die Gewerke Rohbau und Fördertechnik wurden durchgeführt und die Auftragsvergaben haben in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) am 30.03.2017 stattgefunden. Die Zuschlagserteilungen für beide Gewerke wurden innerhalb der vorgeschriebenen Fristen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Art des Vergabeverfahrens, am 21.04.2017 durchgeführt. Mit den Zuschlagserteilungen, welche innerhalb der Kostenberechnung liegen, wurden 28 % der Bauwerkskosten für den 1. Bauabschnitt vergeben. Aktuell werden die Ausschreibungsunterlagen für die Gewerke Technik, Fassade und Dach vorbereitet, welche in Summe 50 % der Bauwerkskosten entsprechen. Die Vergabebeschlüsse für diese Vergabeverfahren sollen nach jetzigem Planungsstand in der AUT-Sitzung am 14.12.2017 erfolgen, womit bei positiven Ausschreibungsverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits 78 % der Bauwerkskosten für den 1. BA vergeben wären. Bemusterung bzw. Farb- und Materialkonzept der Außenhülle Die Bemusterung der Außenfassade wurde bereits in der AG Baumaßnahmen am 04.05.2017 vorgestellt. Die grundlegenden Gestaltungselemente der Fassade, wie bereits im Architektenwettbewerb vorgestellt, wurden in der weitergehenden Entwurfsplanung beibehalten. Das Farb- und Materialkonzept der Außenfassade sieht eine Klinkerfassade in einem beige-grauen Farbton vor. Als Gestaltungselement der Fassade dienen weiße Metallumrahmungen, die eine markante Passepartoutwirkung im Kontrast zu den anthrazitfarbenen Fensterrahmen mit 3-fach Verglasung bilden. Der außenliegende Sonnenschutz erfolgt über elektrisch betriebene anthrazitfarbene Raffstores mit Seilführung. In der AG Baumaßnahmen wurde die Bemusterung der Klinkerfassade thematisiert, da von den vier vorgelegten Klinkersteinmustern der bemusterte und vom Architekturbüro präferierte Klinkerstein nicht im Kostenrahmen liegt. Seite 2

Nachfolgend ist das Farb- und Materialkonzept aufgeführt: Hauptfassade - Klinkerfassade hinterlüftet Farbe Beige-Grau Format DF - Fensterelemente Holz-Alu Fensterelemente Fenster Außen: Deckschale Alu, Farbe RAL 7016, anthrazit 3-fach Isolierverglasung teilweise mit Drehkippfenster Umlaufendes Passepartout, Farbe RAL 9010, weiß Fenster innen: Europäische Lärche, lasiert Leibungsbekleidung mit Fensterbank in Lärchenholzoptik - Sonnenschutz außen Raffstore elektrisch, Farbe RAL 7016, anthrazit mit Seilführung - Attikaabdeckung Alu, Farbe RAL 9010, weiß Pfosten-Riegel-Fassade - ALU-Pfostenriegelfassade RAL 7016. anthrazit 3-fach Isolierverglasung teilweise mit Lamellenfenstern Geschoss-Paneele farbig-dunkel - Sonnenschutz Raffstore elektrisch betrieben, Farbe RAL 7016, anthrazit mit Seilführung - Windfanganlage Automatik-Schiebtüren barrierefrei Wandverkleidung Faserzement mit Graffitischutz, naturweiß Anbindung Neubau an Bestandsgebäude der Bertha-von-Suttner-Schule (BvSS) Im Zuge der Anbindung des Neubaus an die BvS Schule sind Baumaßnahmen im Bestandsgebäude der BvS Schule erforderlich. Die dadurch entfallende Programmfläche kann nach jetzigem Planungsstand innerhalb den Räumlichkeiten des BBZ Ettlingen bis zum Abschluss der Baumaßnahme im Einvernehmen mit allen Schulleitungen aufgefangen werden. Es können daher weitere Interimslösungen vermieden werden. Der Anschluss an die Albert-Einstein-Schule wird erst im Zuge der Realisierung des 2. Bauabschnittes ausgeführt. Hiermit können die Eingriffe in den Schulbetrieb reduziert werden, was die Schulen ausdrücklich begrüßen. Seite 3

Förderung Nahwärmenetz Musikerviertel Ettlingen Am 22.05.2017 wurde vom Bundesumweltministerium der offizielle Förderbescheid in Höhe von 4 Mio. (80% der Investitionskosten) in Ettlingen überreicht. Frau Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter würdigte dieses gemeinsame Nahwärmeprojekt des Landkreises Karlsruhe, der Stadt Ettlingen und den Stadtwerken Ettlingen als bundesweites Leuchtturmprojekt. Mit dem Projekt wurde ein regenerativer Anteil von 97 % an der Wärmeerzeugung erzielt. Die Förderung unterliegt strengen Kriterien. Von 270 aus dem ganzen Bundesgebiet eingereichten kommunalen Förderanträgen kamen gerade einmal 29 in die engere Wahl. Das Ettlinger Projekt gehört nun zu denjenigen, die bereits die Förderung bewilligt bekommen haben. Die regenative und damit klimafreundliche Energieerzeugung erreicht im Ettlinger Musikerviertel die Wilhelm-Lorenz-Realschule, das Berufliche Bildungszentrum (BBZ), 35 Mehrfamilienhäuser mit 400 Wohnungen, zehn Einfamilienhäuser sowie einen Kindergarten, der nach dem Bau an das Wärmenetz angeschlossen wird. Schulbauförderung Die Bereisung der Schulbaukommission zum Abgang des Bestandsgebäudes der Wilhelm-Röpke-Schule hat am 24.11.2016 stattgefunden. Im Zuge dieser Bereisung wurde der Landkreis Karlsruhe zum Nachreichen von verschiedenen Nachweise und Erklärungen aufgefordert. Diese Unterlagen wurden am 23.12.2016 vereinbarungsgemäß nachgereicht. Darüber hinaus wurden von Vermögen und Bau weitere Stellungnahmen zur Tragfähigkeit der Geschossdecken eingefordert, welche vom Amt für Gebäudemanagemt stets fristgerecht bearbeitet wurden. Im Nachgang zum Antrag auf Abgang des Bestandsgebäudes der Wilhelm-Röpke- Schule wurde am 03.04.2017 der Antrag auf Schulbauförderung für den Neubaus gestellt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 19.04.2017 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den 1. Bauabschnitt übermittelt. Diese bestätigt dem Landkreis Karlsruhe, dass erforderliche Auftragsvergaben und der Beginn der Baumaßnahme, vor Entscheidung des Kultusministeriums über die Bewilligung der Fördermittel für dieses Schulbauprojekt, förderunschädlich sind. Seite 4

Zeitschiene / Meilensteine 1. Bauabschnitt Juli 2017 Baustelleneinrichtung 24.07.2017 Spatenstich Mai 2019 September 2019 Fertigstellung Nutzungsbeginn / Einzug 2. Voruntersuchung / Bedarfsermittlung für den 2. Bauabschnitt Ausgangssituation Zum Zeitpunkt der Erstellung des Weiterentwicklungskonzepts für das Berufliche Bildungszentrum in Ettlingen wurde vorgesehen, als 2. Bauabschnitt die Sanierung der Bertha-von-Suttner (Bauteile A-B-C) Schule durchzuführen. Aufgrund der Ergebnisse aus der Voruntersuchung der Gebäudesubstanz der Wilhelm- Röpke-Schule (Bauteils D) im Rahmen der nachgeforderten Unterlagen durch die Schulbaukommission und der Tatsache, dass baujahresbedingt die Albert-Einstein- Schule (Bauteile E-F-G) eine vergleichbare Gebäudesubstanz aufweist, wie die Wilhelm-Röpke-Schule (Bauteils D), wurden punktuelle Untersuchungen in der Gebäudesubstanz der Albert-Einstein-Schule im Jahr 2016 zusätzlich durchgeführt. Zudem sind die Schäden an den Dächern der Albert-Einstein-Schule weiter vorangeschritten. Die Ergebnisse aus den stichprobenartigen Untersuchungen haben die bauliche Vergleichbarkeit der beiden Schulen und den daraus resultierenden dringenden Handlungsbedarf bestätigt. Des Weiteren besteht eine zusätzliche Abhängigkeit der Wilhelm-Röpke-Schule (Bauabschnitte 1) mit der Albert-Einstein-Schule (Bauteile E-F-G) aufgrund der notwendigen baulichen Anbindung des Teilneubaus der Wilhelm-Röpke-Schule an den Bauteil E der Albert-Einstein-Schule zur späteren Entfluchtung im Brand- und Amokfall. Der Neubau der Wilhelm-Röpke-Schule und die vorhandene Bertha-von-Suttner werden mit dem ersten Bauabschnitt bereits baulich in allen Stockwerken verbunden. Aus diesen Gründen, empfiehlt die Verwaltung, die Durchführung einer detaillierten Voruntersuchung der Bauteile E-F-G der Albert-Einstein-Schule um die ersten Untersuchungsergebnisse weiter präzisieren zu können. Ergebnis könnte dabei sein, dass entgegen der ursprünglichen Planung zunächst die Albert-Einstein-Schule als zweiter Bauabschnitt umgesetzt werden sollte und die Bertha-von-Suttner erst als 3. Bauabschnitt folgen würde. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass entgegen der ursprünglichen Konzeption auch ein Teilabbruch Albert- Einstein-Schule mit deren Bauteilen E-F-G bzw. ein Rückbau des Schulgebäudes sinnvoller sein könnte. Seite 5

3. Voruntersuchung für eine vorgezogene Ausführung der Cafeteria im 2. Bauabschnitt Gemäß der aktuellen Bauablaufplanung war der Beginn der Bauausführung einer freistehenden Cafeteria für 2025 geplant. Für den Fall, dass die Voruntersuchung der bauteile E-F-G der Albert-Einstein-Schule zum Ergebnis kommen würde, dass ein Teilabbruch bzw. Rückbau die sinnvollere Variante wäre. Wäre es, bei einer entsprechenden Grundrissplanung möglich, die Raumprogrammerweiterung der Cafeteria bereits zusammen mit der Ausführung des 2. Bauabschnitts als kompakten Baukörper zu errichten. Der geplante Baubeginn des 2. Bauabschnitts wäre in 2020 vorgesehen. Somit fände die Errichtung der Cafeteria 5 Jahre früher als urprünglich geplant statt. Vorteile für eine vorgezogene Ausführung könnten dabei sein: - durch eine geschickte Grundrissplanung ergibt sich voraussichtlich eine Reduzierung der Kostengruppe 330 Außenwände. Des Weiteren ist durch die Massenmehrung mit einer Reduzierung bei den Einheitspreisen zu rechnen. - der Bau einer Cafeteria ist grundsätzlich förderfähig. Aus diesem Grund, empfiehlt die Verwaltung im Zuge der Voruntersuchung der Albert- Einstein-Schule (Bauteile E-F-G), die Wirtschaftlichkeit einer vorgezogenen Ausführung der Cafeteria mit einzubeziehen. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Im Haushaltsplan für 2017 sind Finanzmittel in Höhe von 5,5 Mio. eingestellt. Unter Berücksichtigung der abgeflossenen Mittel sind für 2018-2019 die restlichen Mittel für den 1. Bauabschnitt der Wilhelm-Röpke-Schule (Bauteils D) zu veranschlagen. Im Haushaltsplan 2017 sind in der mittelfristigen Finanzplanung für 2018 9 Mio. 2019 5 Mio. vorgesehen. III. Zuständigkeit Der Sachstand zum Beruflichen Bildungszentrum in Ettlingen wird im Verwaltungsausschuss als für Finanzen und Schulen zuständigen Ausschuss vorgestellt ( 4 Abs. 1 Hauptsatzung). Seite 6