Baureferat Gartenbau. Telefon 233-60400 Telefax 233-60455



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Transkript:

Telefon 233-60400 Telefax 233-60455 Baureferat Gartenbau Bauvorhaben Gartenbaustützpunkt G214.1 Baldurstr. 64 im 10. Stadtbezirk Moosach Instandsetzung der Gartenbaubetriebsstelle Baldurstr. 64 Vorabprojekt Neubau einer Kfz-Halle Projektkosten (Kostenobergrenze): 630.000 (davon Ersteinrichtungskosten 17.000 ) 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Projektauftrag Anlagen Lageplan Nutzerbedarfsprogramm Projekthandbuch Projektdaten Beschluss des Bauausschusses vom 11.11.2003 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Aufgabenstellung 1.1 Bedarfsbegründung Das Grundstück Baldurstr. 64 wird von der Landeshauptstadt München Baureferat Gartenbau als Gartenbaubetriebsstelle genutzt. Auf dem Grundstück befinden sich zwei denkmalgeschützte Gebäude des ehemaligen Gut Nederling (Baujahr um 1800/1850), ein Personalgebäude (Baujahr1964), ein teil-

Seite 2 weise saniertes Lagergebäude (Baujahr um 1800, nicht denkmalgeschützt), eine sanierungsbedürftige Kfz-Halle (Baujahr 1967), eine Holzremise (Baujahr 1992), zwei als Büros genutzte Container (Baujahr 1987) und 2 Fertiggaragen. Im Kommunalausschuss vom 18.07.2002 wurde der Veräußerung einer Teilfläche des Betriebsgeländes an einen privaten Investor zur Realisierung eines Theaterprojektes zugestimmt. Der sich darauf befindliche denkmalgeschützte Gebäudebestand des Gutes Nederling, die sanierungsbedürftige Kfz-Halle, 2 Fertiggaragen und eine Holzremise stehen dem Gartenbaustützpunkt zur Nutzung somit nicht mehr zur Verfügung. Die Kfz-Halle und die Fertiggaragen werden auf Grund ihres schlechten Bauzustandes von Investorseite abgebrochen. Zur Finanzierung einer Ersatzhalle wurde im Kommunalausschuss vom 18.07.2002 festgelegt den Verkaufserlös der Teilfläche dafür zu verwenden. Die Errichtung einer neuen Kfz- und Lagerhalle als Ersatz ist kurzfristig zu realisieren, da die bisherigen betrieblichen Flächen- und Raumanforderungen weiterhin gelten und keine anderweitigen Ausweich- und Ersatzräumlichkeiten vorhanden sind. Folgende Flächendefizite ergeben sich: - Stell- und Lagerflächen für Kfz und Maschinen: 188 m² - Werkstätten: 55 m² - Lager: 50 m² 1.2 Bedarfsstellung Für den notwendigen Ersatzbau einer Halle wird folgender Bedarf festgestellt: - Stell- und Lagerflächen für Kfz und Maschinen: 200 m² - Werkstätten: 50 m² - Lager: 50 m² 2. Projektstand Durch verwaltungsinterne Abstimmung wurde das Nutzerbedarfsprogramm für die Kfz- Halle als Vorabprojekt der Generalinstandsetzung des gesamten Stützpunktes am 24.09.02 vorläufig genehmigt und dem Baureferat der Vorplanungsauftrag erteilt. Das Ergebnis der Vorplanung liegt nunmehr vor. 3. Planung Das Baureferat hat die Vorplanungsunterlagen sowie das PHB erarbeitet und führt hierzu im Einzelnen aus: Untersucht wurden Raum und Gebäudeanordnungen in Abhängigkeit von funktionalen und städtebaulichen Belangen bezogen, sowohl auf eine mittelfristig geplante Neukonzeptionierung des gesamten Stützpunktes, als auch in bezug auf den Stützpunkt in seiner jetzigen Form. Die funktional, städtebaulich und wirtschaftlich günstigste Lösung stellt eine Planung dar, welche alle erforderlichen Raumfunktionen in einem Gebäude unterbringt. Das

Seite 3 Gebäude befindet sich in Verlängerung zum bestehenden Lagergebäude in einem Abstand von 6 m. Der Grundriss gliedert sich in zwei Bereiche, den Kfz-Einstellbereich von ca. 200 m² und Lager/Werkstattflächen von ca.100 m². Alle Funktionsbereiche werden von Norden her erschlossen. Der Neubau paßt sich von der Gestaltung an den landwirtschaftlich geprägten Gebäudebestand der nächsten Umgebung an. Geplant ist ein langgestreckter, kompakter, erdgeschossiger Baukörper mit Satteldach. Die Gebäudekonstruktion ist eine Mischkonstruktion aus Stahlbetonstützen und einer Holzriegelfassade im Kfz-Einstellbereich, im Lager- und Werkstattbereich sind massives Mauerwerk und eine Stahlbetondecke vorgesehen. Die Fassade ist holzverschalt, das Satteldach ist ziegelgedeckt. 4. Projektkosten Das Baureferat hat auf der Grundlage der Vorplanung die Kostenschätzung erstellt. Danach ergibt sich für das Bauvorhaben eine Kostenobergrenze von 630.000. Die Projektkosten sind in den anliegenden Projektdaten Blatt 5 detailliert aufgegliedert. Sie beinhalten die Kosten nach DIN 276 entsprechend dem derzeitigen Preis- und Erkenntnisstand zuzüglich eines Ansatzes von 17,5 % für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der Planung sowie der Mengen- und Preisansätze). Diese Summe wird als Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung des Projektes festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung auf Grund von Index- bzw. Marktpreisveränderungen zulässig. 5. Finanzierung Das Projekt Instandsetzung der Gartenbaubetriebsstelle Baldurstr. 64 ist im Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2003 2007 in Investitionsliste 1 beim Unterabschnitt 5800, Maßnahme-Nr. 7660 (Rangfolge-Nr. 101) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.286.000 enthalten. Hierunter sind für den zunächst zu realisierenden Neubau der Kfz-Halle 630.000 (Erlös aus Verkauf der genannten Teilfläche) mit einer 1. Baurate in Höhe von 55.000 im Programmjahr 2003 vorgesehen 6. Die Bezirksausschusssatzung sieht keine Beteiligung der Bezirksausschüsse vor. Die Stadtkämmerei ist mit der Sachbehandlung einverstanden. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Reissl, sowie dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Mühlhaus, wurde je ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. II. Antrag des Referenten 1. Der Bedarf gemäß NBP wird genehmigt.

Seite 4 2. Das Planungskonzept mit Projektkosten in Höhe von 630.000 wird nach Maßgabe des PHB und der vorgelegten Vorentwurfspläne genehmigt. 3. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Ausführung vorzubereiten. 4. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Hep Monatzeder Horst Haffner 3. Bürgermeister Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium- Dokumentationsstelle das Revisionsamt die Stadtkämmerei (2x) zur Kenntnis V. Wiedervorlage im Baureferat RG 4 zur weiteren Veranlassung. Zu V.: Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An den Bezirksausschuß 10 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Kommunalreferat An das Kreisverwaltungsreferat An das Baureferat RZ, RG 2, RG 4 An das Baureferat T, G, SEW An das Baureferat H, HZ, H 5, H 6, H 7 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück zum Baureferat H 5 Zum Vollzug des Beschlusses.

Am... Baureferat RG 4 i.a. Seite 5