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- 473 - Niederschrift Gremien öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates Datum Donnerstag, 29.09.2016 Ort/Raum Sitzungssaal des Rathauses Sitzungsbeginn 18:30 Uhr Sitzungsende 21:22 Uhr Die Sitzung war öffentlich/nichtöffentlich. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die der Niederschrift beigefügt sind. Genehmigt und wie folgt unterschrieben Vorsitzender Schriftführer/in Urkundspersonen : Heinz Kiechle, 1. Bürgermeister : Melanie Zimmer : : :

- 474 - Teilnehmerverzeichnis Funktion Name S t a d t r a t s m i t g l i e d e r Herr Hermann Achmann Herr Ulrich Brossmann Herr Willy Falk Frau Sabine Hrach Herr Richard Irro Herr Wolfgang Kessner Frau Gisela Kokotek Frau Rosalinde Kraus Herr Karl-Heinz Mathy Herr Michael Melcher Herr Markus Pesth Herr Alfons Raith Herr Philipp Ramin Frau Monika Riedl Herr Dr. Edwin Schicker Herr Armin Wagner Frau Ingrid Winklmeier Frau Sabine Zink V e r w a l t u n g Herr Johann Gietl Frau Jutta Zimmerer Herr Manfred Zink S c h r i f t f ü h r e r i n Frau Melanie Zimmer Bemerkungen Anwesend ab 19.05 Uhr; Beginn TOP 6 öffentl.

- 475 - Entschuldigt fehlten: S t a d t r a t s m i t g l i e d e r Frau Gabriele Drallmer Frau Tamara Finger Herr Jürgen Friebe Herr Hermann Gallo Herr Christian Matz Herr Harald Stadler Anzahl Zuhörer: 0

- 476 - Tagesordnung Öffentlicher Teil 1 Eröffnung, Beschlussfähigkeit, Tagesordnung 2 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 28.07.2016 3 Aufstellung des Bebauungsplans "St.-Michael-Platz" im Parallelverfahren mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans a) Abwägungsbeschluss b) Feststellungsbeschluss c) Satzungsbeschluss 4 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans: Errichtung eines Einfamilienhauses statt eines Doppelhauses; An der Scheuerbreite 5 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans: Errichtung eines Einfamilienhauses, An der Scheuerbreite 6 Antrag auf Baugenehmigung IVN Vermögensverwaltungs GmbH: Errichtung eines zweiseitigen Werbepylons, Pommernstraße 17+19 7 Antrag auf Baugenehmigung Seidel Grundstücks GmbH & Co KG: Errichtung eines zweiseitigen Werbepylons, Stettiner Straße 8 Vorberatung Straßenbenennung für das Baugebiet Heising II, 19. Änderung (Immobilienzentrum, nördlich Fürst-Johannes-Ring) 9 Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan"Barbing Süd" der Gemeinde Barbing; Frühzeitige Beteiligung der Behörden 10 Weiteres Vorgehen Hallenbad Neutraubling a) Grundsatzbeschluss Neubau oder Sanierung b) Standortfrage 11 Informationen der Verwaltung zu aktuellen Themen 12 Anfragen

- 477 -

- 478 - Öffentlicher Teil Nr. 194 Eröffnung, Beschlussfähigkeit, Tagesordnung Bürgermeister Kiechle begrüßt alle Anwesenden. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Punkte der Tagesordnung bestehen keine Einwände.

- 479 - Nr. 195 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 28.07.2016 Beschluss: Die mit der Sitzungsladung zugesandte Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung vom 28.07.2016 wird einstimmig genehmigt. Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 0

- 480 - Nr. 196 Aufstellung des Bebauungsplans "St.-Michael-Platz" im Parallelverfahren mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans a) Abwägungsbeschluss b) Feststellungsbeschluss c) Satzungsbeschluss Beschluss zu A): Nach Erläuterung des Sachverhaltes durch Hauptamtsleiterin Zimmerer nimmt der Stadtrat die vorgebrachten Hinweise zur Kenntnis und wägt die Stellungnahmen entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung ab. Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 0

- 481 - B) Feststellungsbeschluss Aufgrund des Entwicklungsgebots ( 8 Abs. 2 BauGB) musste der Flächennutzungsplan (von MI auf SO Hotel) geändert werden. Die 7. Deckblattänderung hat das erforderliche Änderungsverfahren durchlaufen. Der Stadtrat der Stadt Neutraubling beschließt die 7. Deckblattänderung (Stand: 14.04.2016 mit redaktionellen Änderungen vom 29.09.2016) des Flächennutzungsplans. Der Genehmigungsantrag wird beim Landratsamt Regensburg eingereicht. Erst nach Erteilung der Genehmigung kann der Bebauungsplan bekanntgemacht und somit in Kraft treten. Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 0

- 482 - C) Satzungsbeschluss Der Stadtrat beschließt, aufgrund der 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Planungsbüro Bartsch, Bergstr. 25 aus 93161 Sinzing ausgearbeiteten Bebauungsplan St.- Michael-Platz in der Fassung vom 14.04.2016 mit redaktionellen Änderungen vom 29.09.2016, einschließlich der Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB und der Schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung vom 25.08.2015 (abconsultants GmbH aus Vohenstrauß), als Satzung. Der vollinhaltlich verlesene Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses. SATZUNG der Stadt Neutraubling über den Bebauungsplan für das Gebiet St.-Michael-Platz Die Stadt Neutraubling erlässt auf Grund der 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. v. 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert am 09.05.2016 (GVBl. S. 86) und des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert am 22.12.2015 (GVBl. S. 458) folgende: SATZUNG 1 Für das Gebiet des Bebauungsplans St.-Michael-Platz in der Stadt Neutraubling, umfassend den Bereich der Flurnummern 747/5 (Tf.), 748/1 (Tf.), 740/7 (Tf.), 739 (Tf.), 74, 75, 76 (Tf.), 76/1 (Tf.), 738 (Tf.), 1, 3, 747/3, 4, 5, 70, 71, 72, 73, 6, 7, 8, 8/1, 62 (Tf.), 64, 64/1, 64/2, 65 (Tf.), 65/1, 66, 67, 67/1, 68, 68/1, 69, 69/1, 69/2 der Gemarkung Neutraubling gilt der vom Planungsbüro Bartsch, Bergstr. 25 aus 93161 aus Regensburg ausgearbeitete Bebauungsplan in der Fassung vom 14.04.2016 mit redaktionellen Änderungen vom 15.09.2016, einschließlich der Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB, der Schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung vom 25.08.2018 (abconsultants GmbH aus Vohenstrauß, die Bestandteile dieser Satzung sind. 2 Das Gebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO), als Mischgebiet (MI) im Sinne des 6 BauNVO und als Sondergebiet Hotel (SO) gemäß 11 BauNVO) festgesetzt. 3 Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft.

- 483 - Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 0

- 484 - Nr. 197 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans: Errichtung eines Einfamilienhauses statt eines Doppelhauses; An der Scheuerbreite Beschluss: Nach Erläuterung des Sachverhaltes und Diskussion im Gremium stimmt der Stadtrat einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes An der Kreuzbreite 2. Änderung für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Parzellen 74 a und b mehrheitlich zu. Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 3

- 485 - Nr. 198 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans: Errichtung eines Einfamilienhauses, An der Scheuerbreite Beschluss: Nach Erläuterung des Sachverhaltes durch Hauptamtsleiterin Zimmerer und Bürgermeister Kiechle entstand eine rege Diskussion im Gremium. Die Mehrheit des Gremiums ist nicht für eine Quartiersanpassung von W8 in W6 und lehnt daher den Antrag ab. Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 16

- 486 - Nr. 199 Antrag auf Baugenehmigung IVN Vermögensverwaltungs GmbH: Errichtung eines zweiseitigen Werbepylons, Pommernstraße 17+19 Beschluss: Nach Erläuterung des Sachverhaltes durch Hauptamtsleiterin Zimmerer und Bürgermeister Kiechle entstand eine Diskussion im Gremium über die notwenige Höhe eines solchen Werbepylons. Dennoch befürwortet der Stadtrat den Bauantrag und erteilt bei einer Gegenstimme das gemeindliche Einvernehmen. Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 1

- 487 - Nr. 200 Antrag auf Baugenehmigung Seidel Grundstücks GmbH & Co KG: Errichtung eines zweiseitigen Werbepylons, Stettiner Straße Beschluss: Nach Erläuterung des Sachverhaltes durch Hauptamtsleiterin Zimmerer und Bürgermeister Kiechle entstand eine Diskussion im Gremium über die notwenige Höhe eines solchen Werbepylons. Dennoch befürwortet der Stadtrat den Bauantrag und erteilt bei einer Gegenstimme das gemeindliche Einvernehmen. Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 1 Persönlich beteiligt: 1

- 488 - Nr. 201 Vorberatung Straßenbenennung für das Baugebiet Heising II, 19. Änderung (Immobilienzentrum, nördlich Fürst-Johannes-Ring) Die Beschlussfassung soll in einer der nächsten Sitzungen stattfinden.

- 489 - Nr. 202 Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan"Barbing Süd" der Gemeinde Barbing; Frühzeitige Beteiligung der Behörden Beschluss: Nach Erläuterung des Sachverhaltes durch Hauptamtsleiterin Zimmerer und Bürgermeister Kiechle sowie reger Diskussion im Gremium, schließt sich der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung an und beschließt die Stellungnahme, wie oben dargestellt, abzugeben. Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 0 Stadtrat Ramin ist bei der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

- 490 - Nr. 203 Weiteres Vorgehen Hallenbad Neutraubling a) Grundsatzbeschluss Neubau oder Sanierung b) Standortfrage a) Grundsatzbeschluss Neubau oder Sanierung Hallenbad Beschluss: Nach Erläuterung des Sachverhaltes durch Bürgermeister Kiechle und Kämmerer Zink und reger Diskussion im Gremium, ist man sich einig, ein neues Hallenbad zu bauen. Neutraubling ist Familien- und Schulstadt und könne sich einen Neubau zum Wohle aller leisten. Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 0 b) Standortfrage Beschluss: Nach Erläuterung des Sachverhaltes und reger Diskussion im Gremium, stimmt der Stadt bei vier Gegenstimmen dem Vorschlag der Verwaltung zu, das neue Hallenbad auf einer Teilfläche des Flurstückes zwischen Moosgrabenstraße und Kleingartenanlage zu errichten. Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 4