Bebauungsplan Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern - Begründung - Gemeinde Benediktbeuern Prälatenstraße 7 83671 Benediktbeuern Tel. 08857/69130 Fax 08857/691313 E-Mail: info@benediktbeuern.de Internet: www.benediktbeuern.de Planungsbüro U-Plan Mooseurach 16 82549 Königsdorf Tel. 08179/925540 Fax 08179/925545 E-Mail: mail@buero-u-plan.de Internet: www.buero-u-plan.de Fassung vom: 20.11.2017
Bebauungsplan Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern 1 Inhalt 1. Planungsanlass und Planungsziele... 2 2. Lage und Größe des Plangebietes... 2 3. Ausweisung im Flächennutzungsplan... 3 4. Geplante bauliche Nutzung... 3 5. Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB einschließlich naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung... 4 6. Belange von Natur und Landschaft und Artenschutz... 4 7. Erschließung... 5 8. Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung... 5 9. Immissionen... 5 10. Bodenordnende Maßnahmen... 5
Bebauungsplan Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern 2 1. Planungsanlass und Planungsziele Der Gemeinderat Benediktbeuern hat in seiner Sitzung am 28.06.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Westlich neues Feuerwehrhaus aufzustellen, um die planerischen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes am nördlichen Ortsrand von Benediktbeuern im Anschluss an die bestehende Bebauung zu schaffen. Zum einen soll dem festgestellten Bedarf an Bauflächen der ortsansässigen Bevölkerung Rechnung getragen werden, zum anderen der Bereich zwischen Feuerwehrhaus, Einzelhandel und umgebenden Mischgebieten städtebaulich geordnet werden. Da durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und die überbaubare Grundfläche unter 10.000 m² liegt, erfolgt die Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach 13 b BauGB. Bei der Ausgestaltung des städtebaulichen und grünordnerischen Konzeptes wird das Augenmerk im Besonderen auf die Einbindung des Gebietes in die umgebende Landschaft sowie auf die gestalterische Anbindung an das benachbarte Mischgebiet gerichtet. Zugleich werden die immissionsschutzfachlichen Belange aufgrund der im Osten anschließenden Feuerwehr und Stellplatzflächen des Einzelhandels gewürdigt. 2. Lage und Größe des Plangebietes Das ca. 0,99 ha große, am nördlichen Ortsrand von Benediktbeuern gelegene Plangebiet umfasst aktuell landwirtschaftlich genutzte Flächen, welche im Osten an die Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr bzw. an die Stellplatzflächen eines bestehenden Einzelhandelsbetriebes, im Süden an das Baugebiet Am Postanger anschließen und des Weiteren von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben sind. Orthophoto der Bayerischen Vermessungsverwaltung; rote Linie: Plangebiet des Bebauungsplanes Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern
Bebauungsplan Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern 3 3. Ausweisung im Flächennutzungsplan Das Plangebiet wurde im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benediktbeuern als Mischgebiet mit Gebietseingrünung im Norden dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung angepasst, das Gebiet als allgemeines Wohngebiet aufgenommen. 4. Geplante bauliche Nutzung 4.1 Art der baulichen Nutzung Der Bebauungsplan setzt das Plangebiet als allgemeines Wohngebiet fest, um den anhaltenden Bedarf an Wohnraum zu decken. 4.2 Städtebauliches Konzept, Stellung der baulichen Anlagen, Maß der baulichen Nutzung Das städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von zwei Einzelhäusern, vier Doppelhäusern sowie von drei Reihenhäusern (Dreispänner) vor, wobei letztere auch als Einzelhäuser (Mehrfamilienhäuser) ausgebildet werden können. Durch Situierung der Reihenhäuser im Osten des Plangebietes wird der großvolumige Baukörper des benachbarten neuen Feuerwehrhauses aufgegriffen und gespiegelt. Dagegen wird im Westen eine stärker aufgelockerte Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern etabliert, welche an die Struktur des südlich angrenzenden Mischgebietes anknüpft. Durch Staffelung der Baukörpervolumina wird zudem in Verbindung mit grünordnerischen Vorgaben der Übergang zur offenen Landschaft gestaltet. Darüber hinaus wird durch die Vielfalt an Hausformen den unterschiedlichen Ansprüchen der Wohnraumsuchenden Rechnung getragen. Um die skizzierten Ziele des städtebaulichen Konzeptes im Bebauungsplan zu verankern, wurden für die einzelnen Bauparzellen Baugrenzen festgesetzt, welche so dimensioniert sind, dass für die individuelle Situierung der Baukörper ebenso wie für die Errichtung von Vorbauten, Wintergärten etc. noch hinreichend Spielräume gegeben sind. Durch Festsetzung einer maximal zulässigen Grundflächenzahl von 0,3 und einer maximal zulässigen Wandhöhe von 6,40 m in Kombination mit zwei Vollgeschossen, wird ein Maß der Bebauung erreicht, was der Umgebungsbebauung entspricht und zugleich ein hohes Maß an Wohnqualität ermöglicht.
Bebauungsplan Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern 4 4.3 Bauliche Gestaltung Aufgrund der bestehenden Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Benediktbeuern, welche nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen wurde und somit auch für das Plangebiet gilt, wird sichergestellt, dass das charakteristische Ortsbild erhalten wird und zugleich hinreichend Spielräume für eine gestalterische Vielfalt gegeben sind. 4.4 Grünordnung Die öffentlichen Grünflächen im östlichen Plangebiet dienen einer optischen Trennung des Wohngebietes zu dem benachbarten neuen Feuerwehrhaus sowie zu den Stellplätzen des anschließenden Einzelhandels. Die im Norden des Plangebietes verankerte Grünfläche, welche mit standortgerechten heimischen Gehölzen zu bepflanzen ist, schafft einen adäquaten Übergang von den bebauten Bereichen zur angrenzenden Landschaft. Pflanzgebote für die privaten Grundstücke ergänzen das grünordnerische Konzept und stellen eine Durchgrünung der Bauflächen sicher. 5. Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB einschließlich naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung Der Bebauungsplan Westlich neues Feuerwehrhaus wird gemäß 13 b BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Demzufolge entfällt die Pflicht zur Umweltprüfung und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eine Ein- und Durchgrünung des Plangebietes ist durch entsprechende grünordnerische Festsetzungen sichergestellt. 6. Belange von Natur und Landschaft und Artenschutz Die Belange von Natur und Landschaft wurden bei der Erstellung des Bebauungsplanes gewürdigt, indem sich die bauliche Entwicklung auf Bereiche, welche von geringer Bedeutung für Natur und Landschaft sind, konzentriert und durch grünordnerische Maßnahmen neuer Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen wird. Von der durch den Bebauungsplan vorbereiteten baulichen Nutzung als Wohngebiet werden voraussichtlich keine artenschutzrechtlichen Belange berührt. Weder sind im Plangebiet Siedlungsgehölze und Bestandsgebäude, welche von heimischen, häufig vorkommenden Vogelarten (z. B. Amsel, Buchfink, Kohlmeise, Star) als Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätte genutzt werden oder den Fledermäusen als Tagesverstecke dienen könnten, vorhanden, noch kommt dem Plangebiet floristisch eine artenschutzrechtliche Bedeutung zu.
Bebauungsplan Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern 5 7. Erschließung Das Wohngebiet wird über die bestehende Karl-Abt-Straße, welche nach Westen fortgeführt wird, erschlossen. Zudem wird im Westen des Plangebietes ein Anschluss nach Norden und Süden an den Wiesenweg planerisch fixiert. Sämtliche Bauvorhaben müssen vor Fertigstellung an die öffentliche Wasserversorgung und die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden. 8. Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung Das Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung sieht die oberflächige Versickerung des Niederschlagswassers vor. Die Sickerfähigkeit des Untergrundes wird im Rahmen eines Bodengutachtens geprüft. 9. Immissionen Zum jetzigen Zeitpunkt wird nicht davon ausgegangen, dass durch das Vorhaben immissionsschutzrechtliche Belange berührt werden. Durch die im Osten vorgesehenen Grünflächen mit einer Breite von ca. 15-18 m ist ein ausreichender Abstand zwischen den Stellplätzen des benachbarten Einzelhandels bzw. dem neuen Feuerwehrhaus und dem geplanten allgemeinen Wohngebiet sichergestellt. 10. Bodenordnende Maßnahmen Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes Westlich neues Feuerwehrhaus ist weder eine Umlegung nach 45 ff. BauGB noch eine Grenzregelung nach 80 ff. BauGB erforderlich. Benediktbeuern, den Hans Kiefersauer 1. Bürgermeister (Siegel) Ute Wellhöfer (Planungsbüro U-Plan) Planfertiger