GK ZIVILRECHT PROPÄDEUTISCHE ÜBUNG

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Transkript:

GK ZIVILRECHT PROPÄDEUTISCHE ÜBUNG Fall 10 18.01.2018 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 1

Wiederholung Goldene Regeln für besonders lange Falltexte Sachverhalt einmal komplett lesen, bevor irgendetwas gelöst wird Erste Ideen auf Schmierblatt oder am SV-Rand festhalten Zeitgrenzen setzen und einhalten Lieber eine fertige, aber oberflächlich geprüfte Klausur als perfekte Ausführungen zu ¼ des Falls Ausreichend Zeit für die Ausformulierung einplanen! Lieber einen Teil des Sachverhalts ganz weglassen als das Geprüfte aus Zeitmangel nicht zu Papier bringen Empfehlung: Spätestens nach der Hälfte der Bearbeitungszeit mit der Ausformulierung beginnen. Falls am Ende Zeit bleibt, die ggf. nicht vorab gegliederten Teile aus dem Stand und im Feststellungsstil aufschreiben. Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 2

Wiederholung Zur Erinnerung Gutachtenstil: Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung aus 433 II BGB haben. Dies ist der Fall, wenn ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen wurde. A und B haben sich über den Kauf der Sache gegen Zahlung von 10 geeinigt. A hat daher einen Anspruch gegen B auf Zahlung von 10 aus 433 II BGB. Feststellungsstil: Subsumtion, Ergebnis A und B haben sich über den Kauf der Sache gegen Zahlung von 10 geeinigt und damit einen Kaufvertrag geschlossen. Somit hat A einen Anspruch gegen B auf Zahlung von 10 aus 433 II BGB. Urteilsstil: Ergebnis, Definition, Subsumtion A hat gegen B einen Anspruch auf Zahlung von 10 aus 433 II BGB. Denn A und B haben einen Kaufvertrag geschlossen, weil sie sich über den Kauf der Sache gegen Zahlung von 10 geeinigt haben. Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 3

Wiederholung Wirksame Stellvertretung 1. Zulässigkeit der Stellvertretung (-) bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften 2. Abgabe einer eigenen Willenserklärung = Abgrenzung zum Boten 3. In fremdem Namen = Offenkundigkeitsprinzip 4. Mit Vertretungsmacht Rechtsgeschäftlich Kraft Rechtsschein Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 4

Wiederholung Rechtsscheinvollmacht 1. Objektiver Rechtsscheintatbestand 2. Rechtsschein ist Vertretenem zuzurechnen Setzung eines Rechtsscheins 104 ff. BGB analog zu beachten 3. Schutzwürdigkeit des Vertragspartners Vertrauen auf den Rechtsschein Kenntnis vom objektiven Rechtsschein Keine Kenntnis / Kennenmüssen von dessen Erlöschen, vgl. 173 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 5

Wiederholung Rechtsscheinvollmachten Gesetzlich geregelt, 170 172 Fortbestand einer Außenvollmacht, 170 Kundgabe der Bevollmächtigung, 171 Vollmachtsurkunde, 172 (-) bei Kennen oder Kennenmüssen des Fehlens, 173 Duldungsvollmacht 1. Vertretener kennt und duldet Handeln des Vertreters 2. Vertragspartner gutgläubig + durfte auf Rechtsschein vertrauen Anscheinsvollmacht 1. Wiederholtes Handeln des Vertreters 2. Vertretener hätte Handeln des Vertreters erkennen und verhindern können 3. Vertragspartner gutgläubig + durfte auf Rechtsschein vertrauen Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 6

Wiederholung P: Durch Vertreter selbst wieder verschaffte Vollmachtsurkunde 172 I direkt (-) Bei Aushändigen ist darauf abzustellen, wie Vertreter in gegenwärtigen Besitz der Urkunde gelangt ist 172 I analog, wenn Geschäftsherrn Fahrlässigkeitsvorwurf hinsichtlich Verwahrung)? Dafür: bei 170 ff. reicht zumindest fahrlässig unterlassene Anzeige des Widerrufs; vgl. potentielles Erklärungsbewusstsein Dagegen (=hm): bei Fahrlässigkeit grundsätzlich nur Haftung auf negatives Interesse, vgl. 179 II, 122; Vergleich mit abhanden gekommener Willenserklärung; Wertung des 935 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 7

Einführung Heutige Lernziele: Überblick: Herausgabeansprüche Untervollmacht 181 BGB Missbrauch der Vertretungsmacht Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 8

Fall 10 - Sachverhaltsanalyse Erstes Erfassen des Sachverhalts Drei Fallkomplexe Vorgegebene Reihenfolge der Bearbeitung: 1. Vase 2. Grundstück 3. Bürgschaft Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 9

Fall 10.1 Sachverhaltsanalyse V 1 Generalvollmacht A Herausgabeanspruch? V Für V 2 Verkauf und Übereignung einer alten Vase (P) Kaufpreis 100 über Schätzwert V Für A Wirksame Vertretung? Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 10

Fall 10.2 Sachverhaltsanalyse Pflichten des A ggü V aus KV? V 1 Generalvollmacht A 2 V Für V 3 Verkauf eines Grundstücks von V an A Wirksame Vertretung? U Für A Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 11

Fall 10.3 Sachverhaltsanalyse V 1 Generalvollmacht A 2 Kreditvertrag B 3 Bürgschaftsvertrag zur Sicherung des Kredits Wirksame Vertretung? V Für A Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 12

Grobgliederung A. Anspruch auf Herausgabe der Vase I. A V aus 985 II. A V aus 812 I 1 Alt. 1 B. Verpflichtung des A gegenüber V aus dem Grundstücksvertrag V A auf Kaufpreiszahlung und Abnahme aus 433 II C. Verpflichtung des A gegenüber B aus der Bürgschaft Einstandspflicht, 765 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 13

A. Anspruch auf Herausgabe der Vase I. A V aus 985 1. Besitz des V 2. Eigentum des A 3. Kein Recht des V zum Besitz, 986 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 14

A. Anspruch auf Herausgabe der Vase I. A V aus 985 1. Besitz des V (+) 2. Eigentum des A a) Ursprünglich (+) b) Übereignung an V, 929 S.1? (1) Einigung (2) Übergabe (3) Berechtigung 3. Kein Recht des V zum Besitz, 986 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 15

A. Anspruch auf Herausgabe der Vase I. a) Übereignung an V, 929 S.1? (1) Einigung WE (Angebot) des V (+) WE (Annahme) des A? Keine eigene WE Vertretung durch V, 164 I 1? Vss: Wirksame Stellvertretung Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 16

A. Anspruch auf Herausgabe der Vase (P) Wirksame Stellvertretung des A durch V bei Übereignung der Vase? o Eigene WE des V (+) o Im Namen des A (Offenkundigkeitsprinzip) (+) o Vertretungsmacht? Bestand rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht (+) Umfang: Grds. Generalvollmacht Hier nach allgemeinen Grundsätzen begrenzt? 181: Verbot des In-Sich-Geschäfts Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 17

181 BGB 1. Begrifflich In-Sich-Geschäft: Vertreter steht auf beiden Seiten V für V V für A (Alt. 1) oder V für A V für B (Alt. 2) 2. Keine Ausnahme nach 181 Hs. 2 a) Gestattung des Selbstkontrahierens b) Ausschließlich Erfüllung einer Verbindlichkeit Achtung: zu erfüllender Vertrag ist häufig auch In-Sich- Geschäft! c) Teleologische Reduktion: Lediglich rechtlich vorteilhaftes Rechtsgeschäft i.s.v. 107 Argument: Interessenskonflikt bei abstrakter Betrachtung, unabhängig von Umständen des Einzelfalls, ausgeschlossen Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 18

Im Fall: 1. Begrifflich In-Sich-Geschäft (+): V vertritt seinen eigenen Vertragspartner 2. Keine Ausnahme nach 181 Hs. 2 a) Keine Gestattung b) Ausschließlich Erfüllung einer Verbindlichkeit? Übereignung dient Erfüllung des Kaufvertrags Beim Kaufvertrag aber ebenfalls In-Sich-Geschäft ohne Gestattung Kaufvertrag wirksam wg. teleologischer Reduktion, da lediglich rechtl. vorteilhaft? (-), keine wirtschaftliche Betrachtung Kaufvertrag wirksam wg. Genehmigung? (-) ZwErg: Erfüllung einer Verbindlichkeit (-) Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 19

Im Fall: 1. Begrifflich In-Sich-Geschäft (+): V vertritt seinen eigenen Vertragspartner 2. Keine Ausnahme nach 181 Hs. 2 a) Keine Gestattung b) Ausschließlich Erfüllung einer Verbindlichkeit (-) c) Teleologische Reduktion? (-), Eigentumsverlust nicht lediglich rechtlich vorteilhaft 3. ZwErg: Verstoß gegen 181 (+) Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 20

A. Anspruch auf Herausgabe der Vase (P) Wirksame Stellvertretung des A durch V bei Übereignung der Vase? o Eigene WE des V (+) o Im Namen des A (Offenkundigkeitsprinzip) (+) o Vertretungsmacht? Bestand rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht (+) Umfang: Grds. Generalvollmacht Hier nach allgemeinen Grundsätzen begrenzt? Verstoß gegen 181! Vertretungsmacht daher (-) Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 21

A. Anspruch auf Herausgabe der Vase I. a) Übereignung an V, 929 S.1? (1) Einigung WE (Angebot) des V (+) WE (Annahme) des A? (-) Keine eigene WE Vertretung durch V, 164 I 1 (-) wg. 181 Einigung (-) (2) Übereignung (-) Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 22

A. Anspruch auf Herausgabe der Vase I. A V aus 985 1. Besitz des V (+) 2. Eigentum des A (+) a) Ursprünglich (+) b) Übereignung an V, 929 S.1? (-) Einigung (-) wg. 181 Auf Übergabe und Berechtigung kommt es nicht an c) ZwErg: A ist Eigenümer 3. Kein Recht des V zum Besitz, 986 a) Kaufvertrag unwirksam, s.o. b) 273 ist Einrede, kein RzB Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 23

A. Anspruch auf Herausgabe der Vase I. A V aus 985 1. Besitz des V (+) 2. Eigentum des A (+) 3. Kein Recht des V zum Besitz, 986 (+) 4. Anspruch Zug um Zug durchsetzbar wegen 273? Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 24

Leistung nur Zug-um-Zug Prüfungsort: Anspruch durchsetzbar 320 BGB Ansprüche aus Vertrag Gegenanspruch aus demselben Vertrag Einrede des nicht erfüllten Vertrags 273 BGB Sonstige Ansprüche Gegenanspruch aus demselben Rechtsverhältnis (weites Verständnis) Zurückbehaltungsrecht Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 25

A. Anspruch auf Herausgabe der Vase I. A V aus 985 1. Besitz des V (+) 2. Eigentum des A (+) 3. Kein Recht des V zum Besitz, 986 (+) 4. Anspruch Zug um Zug durchsetzbar wegen 273? Gegenanspruch von V gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises aus 812 I 1 Alt. 1 Etwas erlangt: Kontogutschrift = Forderung gegen Bank Durch Leistung des V (+) Ohne rechtlichen Grund: KV unwirksam, s.o. Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 26

A. Anspruch auf Herausgabe der Vase I. A V aus 985 II. 1. Besitz des V (+) 2. Eigentum des A (+) 3. Kein Recht des V zum Besitz, 986 (+) 4. Anspruch Zug um Zug durchsetzbar wegen 273 5. ZwErg: 985 (+) Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises Weitere Ansprüche? Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 27

BereicherungsR Delikt Sachenrecht Überblick: Ansprüche auf Herausgabe einer Sache 1. 985 Anspruch des Eigentümers 2. 861 I Possessorischer Anspruch (des Vorbesitzers) 3. 1007 Petitorischer Anspruch (des besseren Besitzers) 4. 823 I i.vm. 249 I Besitzentzug als Eigentumsverletzung, Naturalrestitution durch Herausgabe 5. 812 I 1 Alt. 1 Leistungskondiktion 6. 812 I 1 Alt. 2 Eingriffskondiktion (niemals neben Leistungskondiktion!) Prüfungsort: nach allen denkbaren vertraglichen Ansprüchen Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 28

A. Anspruch auf Herausgabe der Vase I. A V aus 985 (+) II. A V aus 861 (+) III. A V aus 1007 I, II (+) IV. A V aus 823 I, 249 I (+) V. A V aus 812 I 1 Alt. 1 (-) Leistung nicht durch A, da nicht wirksam vertreten VI. A V aus 812 I 1 Alt. 2 (+) VII.Erg: Anspruch auf Herausgabe der Vase (+) Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 29

B. V A auf Kaufpreiszahlung und Abnahme aus 433 II I. WE (Angebot) des V (+) II. WE (Annahme) des A? 1. Keine eigene WE 2. Zurechnung der WE des U, 164? a) Eigene WE des U (+) b) Im Namen des A (+) c) Mit Vertretungsmacht des U? (1) Bestand der Vertretungsmacht (2) Umfang der Vertretungsmacht Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 30

B. V A auf Kaufpreiszahlung und Abnahme aus 433 II c) Handelte U mit Vertretungsmacht? (1) Bestand der Vertretungsmacht i. Rechtsgeschäftliche Vollmacht durch A (-) ii. Rechtsgeschäftliche Vollmacht durch V = Untervollmacht? Vss: V hat im Namen des A wirksam Vollmacht erteilt Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 31

B. V A auf Kaufpreiszahlung und Abnahme aus 433 II ii. Wirksame Erteilung von Untervollmacht an U Eigene WE des V Inhalt: Erteilung von Vollmacht für A an U Im Namen des A Abgrenzung: U als Vertreter von V (Vertreter des Vertreters) oder U als Vertreter von A (Untervertreter) Im Rahmen der Vertretungsmacht des V o Bestand der Vertretungsmacht o Umfang der Vertretungsmacht Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 32

B. V A auf Kaufpreiszahlung und Abnahme aus 433 II ii. Wirksame Erteilung von Untervollmacht an U Im Rahmen der Vertretungsmacht des V o Bestand der Vertretungsmacht des V Grds. kein Formzwang, 167 II BGB Ausnahme: abgeleiteter Formzwang Wenn sich schon bei Vollmachtserteilung Warnfunktion verwirklichen muss, insb. bei unwiderruflicher Bindung Hier wohl Formzwang (-) Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 33

B. V A auf Kaufpreiszahlung und Abnahme aus 433 II ii. Wirksame Erteilung von Untervollmacht an U Im Rahmen der Vertretungsmacht des V o Bestand der Vertretungsmacht des V (+) o Umfang der Vertretungsmacht des V Untervollmacht kann nicht weitergehen als Hauptvollmacht Hauptvollmacht muss Übertragbarkeit der Vollmacht vorsehen Auslegung! (+/-) Verstoß gegen 181 Alt. 1 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 34

B. V A auf Kaufpreiszahlung und Abnahme aus 433 II ii. Wirksame Erteilung von Untervollmacht an U Im Rahmen der Vertretungsmacht des V (-) Rechtsfolge: 180 S. 2, 177 I Untervollmacht des U ist schwebend unwirksam ZwErg: U handelte schon mangels Vollmacht ohne Vertretungsmacht. Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 35

B. V A auf Kaufpreiszahlung und Abnahme aus 433 II I. WE (Angebot) des V (+) II. WE (Annahme) des A? 1. Keine eigene WE 2. Zurechnung der WE des U, 164? a) Eigene WE des U (+) b) Im Namen des A (+) c) Mit Vertretungsmacht des U? (1) Bestand der Vertretungsmacht (-) (2) Darüber hinaus: Umfang der Vertretungsmacht Hilfsgutachten: Prüfung eigentlich schon abgeschlossen, aber es wird noch auf weitere Rechtsfragen eingegangen Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 36

B. V A auf Kaufpreiszahlung und Abnahme aus 433 II Selbst wenn für U Vertretungsmacht bestünde, stellte sich die Frage, ob die Vornahme des konkreten Rechtsgeschäfts vom Umfang seiner Untervertretungsmacht gedeckt gewesen wäre. (2) Umfang der Vertretungsmacht i. Grds. im Rahmen der Untervollmacht ii. Aber allgemeine Grenzen: 181? 181 direkt (-), da nicht auf beiden Seiten V steht Aber: Analogie! Planwidrige Regelungslücke (+) vergleichbare Interessenslage = Vermeidung von Interessenskollisionen, da auf beiden Seiten jedenfalls mittelbar derselbe Handelnde steht Keine Ausnahme des Verbots des In-Sich-Geschäfts Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 37

B. V A auf Kaufpreiszahlung und Abnahme aus 433 II iii. ZwErg: Bei bestehender Untervollmacht gilt 181 analog für den Kaufvertrag Sieht man davon ab, dass bereits die Erteilung der Untervollmacht an 181 BGB scheitert, ist daher der Grundstückskaufvertrag analog 181 BGB nicht von der Vertretungsmacht des U erfasst. Einer solchen Analogie bedürfte es mangels Regelungslücke nicht, wenn man bereits die Untervollmacht für nicht bestehend erachtet. In jedem Fall handelte aber U ohne Vertretungsmacht, sodass es auf einen Streitentscheid nicht ankommt. Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 38

B. V A auf Kaufpreiszahlung und Abnahme aus 433 II I. WE (Angebot) des V (+) II. WE (Annahme) des A? 1. Keine eigene WE 2. Zurechnung der WE des U, 164? a) Eigene WE des U (+) b) Im Namen des A (+) c) Mit Vertretungsmacht des U (-) (1) Bestand der Vertretungsmacht (-) (2) Umfang der Vertretungsmacht (-) d) ZwErg: Keine Zurechnung der Erklärung des U 3. ZwErg: KV schwebend unwirksam, 177, und mit Verweigerung der Genehmigung endgültig unwirksam III. Erg: Kein wirksamer KV zwischen V und A Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 39

C. B A auf Einstandspflicht aus 765 I I. WE (Angebot) der B (+) II. WE (Annahme) des A? 1. Keine eigene WE 2. Zurechnung der WE des V, 164? a) Eigene WE des V (+) b) Im Namen des A (+) c) Mit Vertretungsmacht? (1) Bestand der Vertretungsmacht (2) Umfang der Vertretungsmacht Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 40

B. V A auf Kaufpreiszahlung und Abnahme aus 433 II c) Handelte V mit Vertretungsmacht? (1) Bestand der Vertretungsmacht i. Rechtsgeschäftliche Vollmacht durch A ii. Schriftform des 766 jedenfalls eingehalten (abgeleiteter Formzwang in teleologischer Reduktion von 167 II) (2) Umfang der Vertretungsmacht Bürgschaft grds. im Geschäftsleben übliches Rechtsgeschäft Gepflogenheiten des A beschränken nur das Innenverhältnis, nicht das Außenverhältnis Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 41

Vollmacht Innen- vs. Außenverhältnis A Weisungen: Wenn möglich unter 100 Mach nichts, was ich nicht selbst tun würde Nur solange ich nicht zuhause bin V V kann mich nur ggü. B und C vertreten. - gez. A B C D Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 42

B. V A auf Kaufpreiszahlung und Abnahme aus 433 II c) Handelte V mit Vertretungsmacht? (1) Bestand der Vertretungsmacht (+) (2) Umfang der Vertretungsmacht Gepflogenheiten des A beschränken nur das Innenverhältnis Einschränkung nach 181 direkt (-) 181 analog? Missbrauch der Vertretungsmacht? Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 43

Missbrauch der Vertretungsmacht Grundsätzlich trägt Vertretener das Risiko des Missbrauchs der Vertretungsmacht selbst Ausnahme 1: Kollusion (vgl. 138 I) = bewusstes und gewolltes Zusammenwirken zum Nachteil des Vertretenen Ausnahme 2: Evidenz (vgl. 242) Voraussetzungen: 1. Überschreiten der Pflichten im Innenverhältnis 2. Objektive Evidenz, d.h. dem Vertragspartner entweder bekannt oder begründeter Verdacht muss sich ihm aufdrängen 3. Bewusstes Handeln des Vertreters zum Nachteil des Vertretenen (str) Rechtsfolge: Schwebende Unwirksamkeit analog 177 ff. Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 44

B. V A auf Kaufpreiszahlung und Abnahme aus 433 II c) Handelte V mit Vertretungsmacht? (1) Bestand der Vertretungsmacht (+) (2) Umfang der Vertretungsmacht Gepflogenheiten des A beschränken nur das Innenverhältnis Einschränkung nach 181 direkt (-) 181 analog (-), kein abstrakt-objektiver Interessenskonflikt Missbrauch der Vertretungsmacht (+), da Evidenz. Bank hätte Verdacht schöpfen müssen. (3) ZwErg: Vertretungsmacht (-) Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 45

C. B A auf Einstandspflicht aus 765 I I. WE (Angebot) der B (+) II. WE (Annahme) des A? 1. Keine eigene WE 2. Zurechnung der WE des V, 164? a) Eigene WE des V (+) b) Im Namen des A (+) c) Mit Vertretungsmacht? (1) Bestand der Vertretungsmacht (+) (2) Umfang der Vertretungsmacht (-) wg. Missbrauch d) Keine Zurechnung 3. Kein Vertragsschluss III. Kein Anspruch Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 46

A. A V auf Herausgabe der Vase (+) Übereignung verstößt gegen 181 direkt B. V A auf Kaufpreiszahlung und Abnahme aus 433 II (-) Erteilung der Untervollmacht verstößt gegen 181 direkt / Kaufvertragsschluss verstößt gegen 181 analog C. B A aus der Bürgschaft auf 765 BGB (-) Bürgschaftserklärung verstößt gegen 242 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 47

Abschluss Heute gelernt: 181 bei nicht lediglich rechtlich vorteilhaften In-Sich- Geschäften 181 analog bei Umgehung durch Unterbevollmächtigung Nur ausnahmsweise Außenwirkung von Fehlern im Innenverhältnis bei Evidenz ( 242) oder Kollusion ( 138) Nächstes Mal: Allgemeines Leistungsstörungsrecht, 280 ff. Verzug, Unmöglichkeit und Schadensersatz Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 48