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Transkript:

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am 17.12.2014 ÖFFENTLICH: Bürgermeister Schäfer begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Niederschrift des öffentlichen Teils der letzten Sitzung vom 18.11.2014 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt. Der Vorsitzende erkundigt sich, ob gegen diese Niederschrift der letzten Gemeinderats-Sitzung Einwendungen erhoben werden. Nachdem dies nicht der Fall ist, gilt die Niederschrift als genehmigt. Bgm. Schäfer begrüßt anschließend die Behindertenbeauftragte des Landkreises Würzburg, Frau Elisabeth Schäfer, die zu TOP 1 anwesend ist sowie Herrn Hettiger und Herrn Schraut, WVV, die zu TOP 2 anwesend sind. Top 1: Besuch der Behindertenbeauftragten des Landkreises Würzburg, Elisabeth Schäfer Frau Bezirksrätin Elisabeth Schäfer bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung und dafür, dass sie bereits zum zweiten Mal im Gemeinderat Geroldshausen berichten darf. Sie wurde in der Kreistagssitzung am 28. Juli 2014 für die Wahlperiode 2014 2020 erneut zur Behindertenbeauftragten des Landkreises Würzburg bestellt. Nachdem sich auch vor Ort die Zusammensetzung des Gemeinderats geändert hat, berichtet Frau Schäfer in einem kurzen Vortrag über ihre Arbeit und Aufgaben als Behindertenbeauftragte. Besonders wichtig ist es, die Inklusion weiterzuentwickeln. Der Arbeit liegt eine Satzung zugrunde. Da die Arbeit ehrenamtlich ist, ist Frau Schäfer nicht weisungsgebunden durch das Landratsamt Würzburg. Frau Schäfer hat zweimal wöchentlich Sprechstunden im Landratsamt Würzburg, wo sie auch telefonisch zu erreichen ist. Außerdem steht sie in Kontakt zu den Behindertenverbänden und nimmt ständig an Fortbildungen teil. Abschließend weist sie noch darauf hin, wie wichtig für den Aufbau eines Netzwerkes Ansprechpartner in den Gemeinden für Behindertenfragen sind. Bürgermeister Schäfer bedankt sich abschließend bei Frau Schäfer für ihre Ausführungen und verabschiedet sie. Top 2: Energetische Sanierungen der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Geroldshausen; Vorstellung des Konzeptes durch die WVV, Herren Schraud und Hettiger Herr Hettiger und Herr Schraud von der WVV bedanken sich für die Einladung zur Sitzung und erläutern anschließend anhand einer ausführlichen Präsentation die Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in Geroldshausen und Moos. 1. Ausgangslage 2. Zielsetzung

3. Vorgehensweise 4. Angebot 5. Energieeinsparung / Emissionsreduktion 6. Zusammenfassung Hintergrund ist, dass die Lampen größtenteils älter als 30 Jahre sind und einen hohen Energieverbrauch haben. Die DIN EN13201 wird nicht überall erfüllt. Folge ist, dass 127 HQL-Leuchten bis spätestens 2020 ausgetauscht werden müssten. Herr Schraud gibt eine Berechnung zur Kenntnis, wonach ein Festpreis von 560 pro Leuchte ermittelt wurde, unabhängig davon, ob technische Leuchten oder Pilzleuchten aufgestellt werden. Die Kosten beinhalten Lieferung und Montage der Leuchten sowie fachgerechte Entsorgung der alten Leuchten. Bei den 127 Leuchten beläuft sich die Investition auf ca. 71.120 ; eingespart werden ca. 6.174 an Energiekosten und 13,6 Tonnen Emissionen pro Jahr. Beim Austausch aller 179 Leuchten in der Gemeinde ergibt sich bei Investitionskosten von ca. 100.240 eine Energieersparnis von 67,3 %, d.h. 7.995 und 17,6 Tonnen Emissionen pro Jahr. Ein Leuchtmittelwechsel erfolgte bisher alle 4 5 Jahre, bei LED nur alle 10 12 Jahre. Auf entsprechende Nachfrage von GR Schmidt, ob zusätzliche Leuchten eingebaut werden müssen, weil bei LED der Abstand der Beleuchtung nicht mehr stimmt, erklärt Herr Schraud, dass dies wohl an einigen Stellen der Fall sein wird. GR Künzig möchte wissen, wie sich die Umstellung auf den vorhandenen All-Inklusiv-Vertrag auswirkt, da seiner Ansicht nach auch die WVV durch die Umstellung spart. Herr Schraud erklärt, dass die elektrische Prüfung auch weiterhin durchgeführt werden muss. Herr Hettiger merkt an, dass die Kosten jetzt bei 19,65 pro Leuchte liegen. Diese werden sich bei LED auf 17,65 reduzieren. GR Ehrhardt stellt fest, dass sich lt. den Ausführungen die Sanierung der Straßenbeleuchtung nach ca. 12 15 Jahren amortisiert. In der anschließenden Diskussion fragt GR Bürger nach, ob die WVV garantieren kann, dass die LED-Lampen erst nach 10 12 Jahren ausgetauscht werden müssen. Herr Schraud erklärt, dass dies schriftlich vereinbart wird. GR Künzig hält grundsätzlich den Austausch aller Lampen für sinnvoll. Hinsichtlich des Wartungsvertrages wäre die Möglichkeit zu klären, von dem bestehenden All-Inklusiv-Vertrag auf einen Aufwandsvertrag umzustellen. Herr Hettiger weist allerdings darauf hin, dass bei einem Aufwandsvertrag höhere Kosten für die Gemeinde entstehen können. GR Schmidt fragt nach, ob bei den LED-Leuchten Insektenprobleme auftreten können. Herr Schraud verneint dies. Es werden neutralweiße Lampen mit 4000 Kelvin eingebaut. Auf die Frage von GR Schmidt, ob die Leuchtstoffröhren auch durch LED-Röhren ersetzt werden können, antwortet Herr Schraud, dass diesbezüglich durchgeführte Versuche abgebrochen wurden, weil die LED-Röhren reihenweise ausgefallen sind.

GR Friedrich erkundigt sich nach dem Unterschied zwischen Pilzleuchte und lange Leuchte und fragt nach, ob die technischen Leuchten auch durch Pilzleuchten ersetzt werden können. Bgm. Schäfer erklärt, dass dies nicht möglich ist. Umgekehrt wäre es allerdings möglich, Pilzleuchten durch technische Leuchten zu ersetzen. Herr Hettiger merkt an, dass prinzipiell die technische Leuchte die effektivere Lösung ist. In der weiteren Diskussion fragt 2. Bgm. Drexel nach, wo bereits LED-Leuchten eingebaut sind, die man besichtigen könnte. Herr Schraud wird dem Bürgermeister einige Orte mitteilen, in denen die Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt ist. Bürgermeister Schäfer bedankt sich abschließend bei den Herrn Hettiger und Schraud und verabschiedet sie. Anschließend schlägt er dem Gemeinderat vor, einen Gesamtaustausch der Straßenbeleuchtung anzugehen. Der Gemeinderat spricht sich einvernehmlich dafür aus, die Vereinbarung mit den Stadtwerken abzuschließen und das KfW-Darlehen mit 0,12 % Zins in Anspruch zu nehmen. Bürgermeister Schäfer bereitet den Vertrag und die Kreditvereinbarung vor. Top 3: Antrag auf Baugenehmigung von Beatrix Gardill zur Nutzungsänderung von einem bestehenden Nebengebäude zu einem Pferdestall mit Paddock auf dem Grundstück Fl.Nr. 14, Gemarkung Moos, Nikolausstr. 11 Frau Beatrix Gardill beantragt die Genehmigung zur Nutzungsänderung von einem bestehenden Nebengebäude zu einem Pferdestall mit Paddock auf dem o.g. Grundstück. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in einem Gebiet ohne Bebauungsplan ( 34 BauGB). Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden ( 34 Abs. 1 BauGB). Die Erschließung mit Straße, Kanal und Wasser ist gesichert. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine planungsrechtlichen Belange entgegen. Beschluss: Der Gemeinderat Geroldshausen nimmt den Antrag auf Baugenehmigung von Frau Beatrix Gardill zur Nutzungsänderung von einem bestehenden Nebengebäude zu einem Pferdestall mit Paddock auf dem Grundstück Fl.Nr. 14, Gemarkung Moos, Nikolausstr. 11 zur Kenntnis und stimmt diesem zu. Abstimmungsergebnis: 12 : 0

GR Gardill hat gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen. Top 4: Wasserschäden in der Kinderkrippe Information über aktuellen Sachstand Bürgermeister Schäfer informiert, dass die Trocknung des Wasserschadens nicht erfolgreich war. Zur Zeit wird der Estrich und die eingebaute Fußbodenheizung entfernt. Dies dauert ca. eine Woche, anschließend kann mit der Sanierung begonnen werden. Das Büro Dold + Versbach ist beauftragt, mit der Firma wegen des Einbaus einer neuen Fußbodenheizung zu verhandeln. Da der Eingangsbereich geschlossen ist, gehen die Kinder über den hinteren Eingang. Bgm. Schäfer berichtet weiter, dass der Turnraum noch nicht nutzbar ist, weil die Türe noch fehlt; die Firma kommt mit den Aufträgen nicht nach. Auch die Alarmklingel im Keller fehlt noch und in der Küche der Trockenbauer. Bgm. Schäfer setzt ständig neue Fristen, die jedoch von den Firmen nicht eingehalten werden. 2. Bgm. Drexel schlägt vor, den Schadensersatzweg zu beschreiten und eine Ersatzfirma zu suchen. Auf entsprechende Nachfrage von GR Friedrich, welchen Aufwand der Elektriker noch hat, teilt Bgm. Schäfer mit, dass es sich um ca. 1 Tag Arbeit handelt, beim Trockenbauer ca. 2 Tage. GR Gardill bittet um Abklärung, ob die Möglichkeit besteht, die Notlage mit den Eltern zu überbrücken. Bgm. Schäfer stellt fest, dass die zweite Aufsicht auch ein Elternteil sein kann. Auf Nachfrage von GR Gardill, ob die Gefahr besteht, dass der Schaden sich ausweitet, erklärt Bgm. Schäfer, dass nach Fertigstellung nochmals ein Gutachter kommt. GR in Dr. Steinbach hält den Vorschlag von 2. Bgm. Drexel für gut. Top 5: Antrag auf Baugenehmigung der Gemeinde Geroldshausen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Moos Bürgermeister Schäfer gibt dem Gemeinderat die Planunterlagen für den Abbruch des bestehenden Feuerwehrhauses sowie Neubau eines Feuerwehrhauses mit Umkleideraum für ein Fahrzeug des Büros Dold + Versbach zur Kenntnis. Das Feuerwehrhaus wird ca. 1,20 m breiter und ca. 3,70 m tiefer. Im vorderen Bereich befindet sich die Fahrzughalle; im hinteren Bereich der Umkleideraum. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Gemeinderat Geroldshausen nimmt die vorliegenden Planunterlagen für den Abbruch des bestehenden Feuerwehrhauses sowie Neubau eines Feuerwehrhauses mit Umkleideraum für ein Fahrzeug des Büros Dold + Versbach zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Die Bauantragsunterlagen sind der Baugenehmigungsbehörde zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens vorzulegen. Abstimmungsergebnis: 11 : 2 Top 6: 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Geroldshausen für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen Zurückstellung des Antrags der Gemeinde Geroldshausen beim Landratsamt Würzburg auf Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans Der Gemeinderat Geroldshausen hat in seiner Sitzung am 13.11.2013 zunächst über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen beschlossen (TOP 3 a) und anschließend die Feststellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geroldshausen mit Begründung in der Fassung vom 02.11.2013 beschlossen (TOP 3 b). Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Ingenieur-Büro Junginger + Partner die Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung gem. 6 BauGB zu beantragen. Nach erfolgter Benachrichtigung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Abwägungsergebnis im Frühjahr 2014 und nach erfolgter Vorlage der erforderlichen Planfertigungen durch das Ingenieur-Büro Junginger + Partner mit anschließender Erstellung der Verfahrensakte durch die Verwaltung hat die Gemeinde Geroldshausen mit Schreiben vom 29.09.2014 den gesamten Aktenvorgang dem Landratsamt Würzburg vorgelegt und gleichzeitig beantragt, gem. 6 BauGB die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geroldshausen mit Begründung in der Fassung vom 02.11.2013 zu genehmigen. Das Landratsamt Würzburg hat nunmehr vor wenigen Tagen anlässlich einer Besprechung mit dem 1. Bürgermeister Schäfer mitgeteilt, dass nach dortiger Auffassung aufgrund der im Bauleitplanverfahren von der Deutschen Flugsicherung vorgetragenen Einwendungen keine Genehmigungsfähigkeit für die beantragte 8. Än-derung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geroldshausen gesehen wird und der dort gestellte Antrag auf Genehmigung daher nach aktueller Sach- und Rechtslage abgelehnt werden müsste. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass aktuell Verhandlungen zwischen der Deutschen Flugsicherung und der Firma Aufwind sowie der Firma Windpark Wotan laufen wegen der im Bauleitplanungsverfahren bereits von der Deutschen Flugsicherung erhobenen Einwendungen und aufgestellten Forderungen. Um zunächst die ansonsten unausweichliche bescheidmäßige Ablehnung des vorliegenden Genehmigungsantrages zu vermeiden, hat das Landratsamt Würzburg vorgeschlagen, den Antrag auf Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes solange zurückzustellen, bis die aktuell laufenden Verhandlungen zwischen der Deutschen Flugsicherung und der Firma Aufwind sowie der Firma Windpark Wotan abgeschlossen sind. Die Verwaltung schließt sich diesem Vorschlag an und empfiehlt, den beim Landratsamt Würzburg gestellten Antrag auf Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geroldshausen zurückzustellen, bis die derzeit laufenden Verhandlungen zwischen der Deutschen Flugsicherung und der Firma Aufwind sowie der Firma Windpark Wotan abgeschlossen sind. Beschluss: Der Gemeinderat Geroldshausen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den beim Landratsamt Würzburg eingereichten Antrag auf Genehmigung der 8. Änderung

des Flächennutzungsplanes zurückzustellen, bis die derzeit laufenden Verhandlungen zwischen der Deutschen Flugsicherung und der Firma Aufwind sowie der Firma Windpark Wotan abgeschlossen sind. Abstimmungsergebnis: 13 : 0 Top 7: Sonstiges a) Bürgermeister Schäfer informiert den Gemeinderat, dass Herr Heiko Drexel neuer Kreisbrandinspektor ist. b) Für den Bauhof wurde ein Caddy gekauft, 4 Jahre alt, zum Preis von 9.000. c) Der Weg zur Silver Ranch wurde ausgebaut und in diesem Zusammenhang 16 qm Grund erworben. Für den Kurvenausbau sind Kosten in Höhe von ca. 4.300 angefallen. d) Bgm. Schäfer berichtet, dass der Weg zwischen dem Anwesen Wirsing und ehemals Wendnagel der Gemeinde gehört, jedoch nicht öffentlich gewidmet ist.